Wenn das Personal doppelt fehlt. Beispiel Bremen: Da gab es 2019 von der Heimaufsicht nur zwei Regelprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Dass in vielen Pflegeheimen Personal fehlt, ist ein leider seit Jahren immer wieder vorgetragener Missstand in unserem Pflegesystem. Teilweise müssen Aufnahmestopps für Pflegeheime verhängt werden, weil das erforderliche Personal schlichtweg nicht da ist. Und der allgegenwärtige Personalmangel wirkt auch an anderer Stelle, beispielsweise bei der Heimaufsicht.

»Immer öfter wird von Mängeln in verschiedenen Pflegeheimen berichtet, allerdings ist auch die Lage in der Heimaufsicht extrem schwierig: Im vergangenen Jahr wurden nur zwei Regelprüfungen durchgeführt«, berichtet Lisa-Maria Röhling in ihrem Artikel Kaum Kontrollen in Bremer Pflegeeinrichtungen. Und es kommt noch dicker: »Die Bremer Heimaufsicht, die für die Qualitätskontrolle von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig ist, hat in den vergangenen Jahren nahezu alle Regelprüfungen ausgelassen.«

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Die „Grundrente“ steht angeblich kurz vor der gesetzgeberischen Finalisierung. Aber die „unbürokratische“ Einkommensprüfung wird nicht wie geplant funktionieren können

Was war das für ein medial mit großer punktueller Aufmerksamkeit begleitetes, aber zugleich parteipolitisch durchaus reales High Noon-Spektakel um die „Grundrente“ im nunmehr vergangenen Jahr, das mit dem Koalitionsbeschluss vom 10.11.2019 sein vorläufiges Ende gefunden hat. Die „Grundrente“, so die Botschaft, wird kommen, so die Botschaft des von zwei echten und einer damals vorübergehenden Parteivorsitzenden verkündet wurde. »Während die einen offensichtlich erleichtert sind, dass man bei der seit mehreren Jahren auf Eis liegenden „Grundrente“ nunmehr einen Kompromiss in der Koalition hinbekommen hat (weil man in Wirklichkeit vor dem Hintergrund der medialen Show-down-Inszenierung ein sich selbst erfüllendes Auseinanderfallen des fragilen Regierungsbündnisses befürchten musste), versuchen die anderen hingegen durchaus ehrenvoll und zugleich angesichts der Komplexität der gefundenen Lösung auch verzweifelt bemüht, dem Bürger halbwegs verständlich rüberzubringen, wer wann was (nicht) bekommen könnte und wenn ja, wie viel«, so der Anfang eines Beitrags zu dem Kompromiss, der hier unter der Überschrift Man ist guter Hoffnung: Die Finanzierung der „Grundrente“ aus einer derzeit noch nicht vorhandenen, aber in Aussicht gestellten Finanztransaktionssteuer, die zugleich woanders landen wird, als ursprünglich geplant am 12. November 2019 veröffentlicht wurde.

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Aus den Tiefen und Untiefen der Bedürftigkeit: Ein Jobcenter verliert einen Prozess gegen eine wohnungs- und mittellose Frau. Und immer wieder wird Hartz IV verengt auf (registrierte) Arbeitslose

Permanent geistert das Schlossgespenst einer „zu locker“ gewährten und „zu großzügig“ dotierten Sozialhilfe durch die Medien und manche Politiker greifen die damit verbundenen Bilder und Vorurteile gerne auf, um große Teile der Bevölkerung in Stellung zu bringen gegen den (angeblichen oder tatsächlichen) „Missbrauch“, der da mit den von der Allgemeinheit finanzierten Sozialleistungen betrieben wird. Der große Resonanzboden erklärt sich auch durch die Vorgabe, dass Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (Hartz IV) nur diejenigen bekommen (sollen), die „bedürftig“ sind und dann auch nur, wenn sie zugleich alles tun, um diesen Zustand zu beenden.

Und eine offensichtlich besonders erschreckende Vorstellung scheint für einige zu sein, wenn sich das Schlossgespenst zu einer sogar „bedingungslos“ gewährten Leistung auswächst (zugleich projizieren andere regelrechte Heilserwartungen in ein immer wieder in den Raum gestelltes „bedingungsloses Grundeinkommen“). Aber davon sind wir – das kann man begrüßen oder beklagen – weit weg. Denn gerade die Sozialhilfeleistung des SGB II, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, ist eine „bedürftigkeitsabhängige“ Sozialleistung und damit weit entfernt von einer Bedingungslosigkeit der Leistungsgewährung.

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Aus der Welt der Arzneimittelhersteller: Von Lieferengpässen in deutschen Apotheken bis zur „Wertabschöpfung“ durch Pharma-Konzerne

Millionen Menschen sind auf Medikamente angewiesen und darunter sind viele, die aufgrund chronischer Erkrankungen ihr verbleibendes Leben als Dauerkunden der Arzneimittelhersteller verbringen werden. Das kostet die Patienten und vor allem die Krankenkassen eine Menge Geld – so beliefen sich nur die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2018 für Arzneimittel auf 41,2 Mrd. Euro. Dabei ist die Frage, was genau diese Ausgaben generiert, Stoff für ein ganzes Semester und ein dickes Buch. Aber es lassen sich preistreibende Auffälligkeiten beobachten, bezogen auf das Jahr 2018: Insgesamt wurde zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ein Apothekenumsatz von 19,8 Milliarden Euro mit patentgeschützten Arzneimitteln erzielt. Das ist fast die Hälfte des gesamten Umsatzes in der Apotheke. Zugleich machen patentgeschützte Arzneimittel nur den vergleichsweise kleinen Anteil von 6,4 Prozent aller Arzneimittelpackungen aus. Das kann man dem Arzneiverordnungs-Report 2019 entnehmen, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht wurde.

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Betriebliche Altersvorsorge: Von einem (nicht) sicheren Geschäftsmodell der Pensionskassen und Betriebsrentnern, die vom Europäischen Gerichtshof (etwas) geschützt werden

Bereits – die mittlerweile als Politikerin Geschichte gewordene – Andrea Nahles (SPD) hat mit einem Betriebsrentenstärkungsgesetz versucht, die zweite Säule des Alterssicherungssystems in Deutschland zu stärken (vgl. dazu Die halbierte Betriebsrentenreform, eine „kommunikative Herausforderung“ gegenüber den Arbeitnehmern und das von vielen totgesagte Pferd Riester wird erneut gedopt vom 3. Juni 2017). Und auch jüngste Aktionen des großkoalitionären Gesetzgebers wie die teilweise Zurücknahme der Doppelverbeitragung der Betriebsrentner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. dazu den Beitrag Mit heißer Nadel eine Teilentlastung der Betriebsrentner stricken, um schnell noch die Kurve zu bekommen: Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz vom 10. Dezember 2019) müssen vor diesem strategischen Hintergrund eines Versuchs, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen, gesehen werden.

Nun ist das mit den Betriebsrenten für die allermeisten Menschen ein Buch mit mehreren Siegeln. Denn „die“ Betriebsrente gibt es nicht und zuweilen entpuppt sich das, was als „Betriebsrente“ verkauft wird, als eine Rente, die der Arbeitnehmer im Wesentlichen selbst anspart ohne eine maßgebliche Beteiligung des Arbeitgebers. Die Vielgestaltigkeit der betrieblichen Altersvorsorge wird auch an den unterschiedlichen „Durchführungswegen“ erkennbar, über die man zu einer Betriebsrente kommen kann:

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