Diesseits des formalen Rechtsanspruchs. Jetzt sind es schon mehr als 340.000 Kita-Plätze für unter dreijährige Kinder, die fehlen. Also möglicherweise

Es wurde hier schon seit Jahren und mit Blick auf ganz unterschiedliche Themen darauf hingewiesen, dass es in der öffentlichen Berichterstattung geradezu eine Sucht gibt nach der einen (möglichst großen) Zahl, mit der (ebenfalls möglichst, wegen der erwarteten Resonanz) ein Problem auf den Punkt gebracht werden kann. Dieser Mechanismus lässt sich in der Pflege beobachten – wie viele Pflegekräfte fehlen in Deutschland? Oder hinsichtlich der Wohnungen und des Mangels an Wohnraum. Und auch in der Kindertagesbetreuung finden wir dieses Muster. Wie viele Erzieherinnen und Erzieher fehlen für die kleinen Staatsbürger? Oder wie an diesem Tag: Wie viele Kita-Plätze für die unter dreijährigen Kinder in unserem Land fehlen?

Darauf wird uns nun (erneut) eine (scheinbar) klare Antwort geliefert: »Der Ausbau neuer Betreuungsangebote für Kleinkinder geht in Deutschland zu langsam voran. Zwar wurden seit 2015 mehr als 135.000 zusätzliche Plätze in Kitas und bei Tageseltern geschaffen, allerdings wollen auch viel mehr Eltern als früher ihr Kind betreuen lassen. So fehlen 2020 in Deutschland mehr als 340.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren, wie Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen.« Das findet man in dieser Meldung: In Deutschland fehlen immer mehr Betreuungsplätze. Und ergänzend erläutert das Institut der deutschen Wirtschaft als Urheber der Botschaft: »Obwohl die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Betreuung zwischen den Jahren 2015 und 2020 von 693.000 auf 829.000 gestiegen ist, hat die Betreuungslücke von 215.000 auf 342.000 zugenommen. Grund hierfür sind neben den sich sukzessive verändernden Betreuungswünschen der Eltern auch die gestiegenen Kinderzahlen, die ihren Höchststand inzwischen jedoch überschritten haben dürften.«

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Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Das Bundessozialgericht und nun der EuGH sehen das teilweise anders

Kinder können ein Anker sein für ihre Eltern, wenn die als EU-Bürger beispielsweise in Deutschland sind und man ihnen dort Sozialleistungen nicht gewähren will, weil man andere abschrecken möchte, es ihnen nachzumachen und die dann möglicherweise – so der immer mitlaufende Gedanke – nur deshalb hierher kommen, weil in Deutschland „großzügige“ Sozialleistungen wie Milch und Honig vom Himmel fließen. Angebliche und tatsächliche Beispiele für eine solche „Armutszuwanderung“ werden in regelmäßigen Abständen immer wieder durch die Medien getrieben und jeder einzelne Fall löst dann große Empörungswellen aus. Die Politik fordert dann reflexhaft gesetzliche Änderungen, um die die Daumenschrauben anzuziehen und die Menschen aus den Armenhäusern der EU davor zu „bewahren“, hierher zu kommen. Das hört sich klarer an als es sich dann wirklich darstellt, denn zugleich bewegen wir uns auf einem „schwierigen“ Terrain dergestalt, das eine der zentralen Grundfreiheiten in der EU die Personenfreizügigkeit ist. Und deren Gewährleistung wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwacht.

Und seit vielen Jahren tobt nicht nur eine mediale und (partei)politische Schlacht um das Thema Zuwanderung und Sozialleistungsansprüche, sondern die Konflikte werden auch auf der offene Bühne der Rechtsprechung ausgetragen. Dabei sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass die „deutschen“ Gerichte gegen die Zuwanderer und der EuGH für sie votieren, die juristische Gefechtslage war in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als unübersichtlich.

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Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen

Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede von ihrer Begrenzung, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Der Anteil der Menschen, die mit ihren Renten (und dem zu verwertenden Vermögen) nicht mehr in der Lage sind, die steigenden Kosten zu decken, so dass die Sozialhilfe nach SGB XII einspringen muss, nimmt (wieder) zu – gerade die Entlastung der kommunalen Sozialhilfe war eines der wichtigsten Motive Anfang der 1990er Jahre gewesen, eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung einzuführen.

Aber nun ist Erlösung in Sicht: »Die Kosten für Pflegebedürftige steigen immer weiter. Gesundheitsminister Spahn plant nun, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu begrenzen. Auch will er im Zuge der Pflegereform eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchsetzen.« Das kann man dieser Meldung entnehmen, die bereits in der Überschrift eine konkrete Euro-Summe in Aussicht stellt, wo zukünftig Schluss sein soll: Spahn will Eigenanteil auf 700 Euro begrenzen. „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“

Quelle: Screenshot Online-Ausgabe der Bild, 04.10.2020

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Die Dynamik des Anstiegs der Altersarmut in den vergangenen Jahren macht Sorgen

»Die Generation 65 plus sieht sich in Deutschland zunehmend von Altersarmut bedroht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil der über 64-Jährigen, die … armutsgefährdet sind, in den vergangenen 15 Jahren um 4,7 Prozentpunkte auf 15,7 % im Jahr 2019. In keiner anderen Altersgruppe war der Anstieg seit dem Jahr 2005 so groß.« So beginnt eine Meldung der Bundesstatistiker unter der Überschrift Armutsgefährdung stieg seit 2005 am stärksten in der Generation 65 plus. Dabei werden Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland hervorgehoben: »Im Westen stieg die Armutsgefährdungsquote für über 64-Jährige seit 2005 um 4,6 Prozentpunkte auf 16,2 % im Jahr 2019 und liegt somit sogar knapp oberhalb der Armutsgefährdungsquote für alle Altersgruppen im Westen zusammen. Im Osten konnte im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 4,9 Prozentpunkte auf 13,8 % gemessen werden. Dieser Wert liegt jedoch um 4,1 Prozentpunkte unter der Armutsgefährdungsquote für alle Altersgruppen im Osten.« Allerdings wird zum Osten angemerkt: »Auffällig ist, dass der Anstieg der Armutsgefährdung in der Generation 65 plus im Osten gegenläufig zum dort beobachteten Gesamttrend verläuft. Über alle Altersgruppen hinweg nahm die Armutsgefährdungsquote im Osten ab: Von 20,4 % im Jahr 2005 auf 17,9 % im Jahr 2019.«

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Kurz vor Toresschluss doch noch die „Riester-Rente“ retten? Wenn man von einem fast toten Pferd partout nicht absteigen will

Es gibt diese nun wirklich einleuchtende Lebensweisheit: Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.

Aber die Wirklichkeit ist oft anders und es gibt nicht wenige Reiter, die dem armen Tier noch mal die Sporen zu geben versuchen oder sonstige Dinge veranstalten, statt einfach abzusteigen. Dieses am Ende natürlich erfolglose Muster kann und muss man auch in der Politik immer wieder zur Kenntnis nehmen. Beispielsweise in der Alterssicherungspolitik. Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 zwischen den Unionsparteien und der SPD für die laufende Legislaturperiode finden man neben den vielen anderen Absichtserklärungen auch diesen Passus:

»Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.« (S. 93)

Offensichtlich hapert es mit der Attraktivität der unterschiedlichen Riester-Rentenprodukte, die staatlich gepampert – allein 2016 wurden Riester-Verträge mit mehr als 3,8 Mrd. Euro aus Steuermitteln gefördert – seit Jahren unter uns sind. Ausgehend von 16,5 Mio. Riester-Verträgen hat nur etwa die Hälfte aller Berechtigten einen Vertrag abgeschlossen.

Quelle der Abbildung: IAQ (2020): Entwicklung der geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Förderung) 2001 – 2020. Hinweis: Mehr als 20 Prozent der Verträge sind ruhend gestellt. Es werden also weder Beiträge einbezahlt, noch die staatlichen Zulagen bezogen.

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