Wenn Helfer Opfer werden. Gewalt gegen Rettungskräfte

Es ist für einen halbwegs normal gestrickten Menschen schwer bis überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass Menschen, die als Rettungskräfte Tag und Nacht wertvollste Hilfe leisten, bei der Ausübung der guten Tat selbst zu Opfern werden. Aber genau darüber wird seit Jahren immer wieder in den unterschiedlichsten Zusammenhängen in den Medien berichtet. Und auch einige wissenschaftliche Studien über das Thema wurden in den vergangenen Jahren zur Diskussion gestellt, so die Arbeit von Julia Schmidt (2012), Gewalt gegen Rettungskräfte sowie Marvin Weigert (2018), Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen, sowie Matthias Rau und Fredericke Leuschner (2018), Gewalterfahrungen von Rettungskräften im Einsatz – Eine Bestandsaufnahme der empirischen Erkenntnisse in Deutschland, in: Neue Kriminalpolitik, Nr. 3/2018 oder die Dissertation von Janina Lara Dressler (2017), Gewalt gegen Rettungskräfte. Eine kriminologische Großstadtanalyse.

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Das Solidarprinzip wird Stück für Stück ausgehöhlt. Riskovereinzelung und Entsolidarisierung am Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Januar 2016 konnte man hier lesen: Die »Berufsunfähigkeit ist ein Paradebeispiel für ein Lebensrisiko, das mal sozialversicherungsförmig in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert war und das dann durch eine politische Entscheidung für alle, die ab 1961 geboren wurden, privatisiert worden ist. Es gibt hier also gar keine Alternative mehr zur privaten Versicherungslösung, wenn man dieses Risiko absichern möchte oder meint zu müssen. Und schon sind wir mittendrin in einem Lehrbuchbeispiel für die These, was es bedeutet, wenn man bei zentralen Lebensrisiken mit einem eklatanten Marktversagen konfrontiert wird und warum eine Renaissance sozialversicherungsförmiger Absicherung eine echte Alternative wäre, die man politisch – also wenn man wollte – nutzen könnte.« Dem Beitrag Vom Wert der Sozialversicherung und einem veritablen Marktversagen der privaten Versicherungswirtschaft: Die Berufsunfähigkeit und ihre (Nicht-)Absicherung vom 24. Januar 2016 konnte man weiter entnehmen: »Vor 2001 gehörte die Absicherung der Berufsunfähigkeit zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) realisierte damals die bereits von der christlich-liberalen Kohl-Regierung geplante Absicht, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung auslaufen zu lassen. Seither müssen Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, privat für den Fall vorsorgen, dass sie wegen Krankheit dauerhaft nicht arbeiten können. Nur wer so krank ist, dass er in überhaupt keinem Beruf mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, wird auf eine Erwerbsminderungsrente verwiesen, die meistens sehr niedrig liegt. Aber einen Berufsschutz gibt es in dieser Logik nicht mehr.«

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Riskante Berufe in Corona-Zeiten. Erneut belegen Daten von Krankenkassen eine erhebliche Ungleichverteilung der Erkrankungshäufigkeit zuungunsten der Erziehungs- und Gesundheitsberufe

»Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« Das wurde hier am 9. Juli 2020 in dem Beitrag Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19 berichtet. Die Daten bezogen sich auf die erste Corona-Welle. Auf der Grundlage von AOK-Versichertendaten wurde dann einige Monate später eine Folge-Auswertung präsentiert, deren Ergebnisse in dem Beitrag Erziehungs- und Gesundheitsberufe ganz oben im Ranking. Bei den Krankschreibungen wegen Covid-19 vom 21. Dezember 2021 aufbereitet wurden.

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Wenn „im Einzelfall für jedermann offenkundig sei, dass Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt sind“, dann gibt es auch keinen vereinfachten Zugang in das Hartz IV-System. Aber was ist offenkundig?

Man kann nicht sagen, dass die Politik im vergangenen Jahr langsam reagiert hat auf die Hilfebedarfe im Gefolge der ersten Corona-Welle. Neben anderen Maßnahmen wurde noch im März 2020 das „Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS- CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ auf den Weg gebracht. Eine wichtige Komponente darin war ein zeitlich befristeter vereinfachter Zugang in das Grundsicherungssystem. Vor allem die als erheblich risikobelastet erkannten Kleinunternehmer und Solo- Selbständige sollten schneller und mit abgesenkten Zugangshürden versehen auf Hartz IV-Leistungen zugreifen können. Dieser Personenkreis verfügt in aller Regel über begrenzte finanzielle Rücklagen und hat auch keinen Zugang zu anderen Absicherungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Um diesen Menschen helfen zu können, hat man temporäre Ausnahmeregelungen in das Sozialschutz-Paket I eingebaut:

➞ Die Angemessenheit der Aufwendungen für Kosten der Unterkunft wurde befristet außer Kraft gesetzt und generell unterstellt. Deshalb werden für die Dauer von sechs Monaten pauschal für alle Neuantragsteller deren Unterkunftskosten als angemessen anerkannt und es muss auch keine weitere Prüfung erfolgen, ob dem so ist.
➞ Für alle Anträge auf SGB II-Leistungen, die in dem genannten Zeitraum gestellt werden, soll für einen Zeitraum von 6 Monaten ab der Antragstellung keine Vermögensprüfung stattfinden.

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Mehr als 300.000 verlorene Lebensjahre durch Covid-19? Zehn Jahre hätte jeder Verstorbene noch zu leben gehabt, den Großteil der Krankheitslast tragen Männer, so eine neue Studie

»Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben errechnet, dass Covid-19 im Jahr 2020 in Deutschland insgesamt 305.641 Lebensjahre gekostet hat – 60 Prozent davon entfielen auf Männer, 40 Prozent auf Frauen«, so Werner Bartens in seinem Artikel 305.641 verlorene Lebensjahre durch Covid-19. »Diese statistischen Werte gewinnen zusätzliche Wucht mit Angabe der Jahre, die den an einer Infektion mit Sars-CoV-2 Gestorbenen vermutlich geblieben wären, hätten sie die Erkrankung nicht bekommen: Demnach beläuft sich der Verlust an Lebenszeit durch Covid-19 im Durchschnitt auf 9,6 Jahre – bei Frauen sind es im Mittel 8,1 Jahre, bei Männern sogar 11 Jahre.« Bartens stellt seinem Bericht über die Ergebnisse einer neuen Studie diesen Hinweis voran: »Das Gesamtergebnis entzieht sich weitgehend der menschlichen Vorstellungskraft, zudem stecken Leid und Tod und Tausende Einzelschicksale dahinter.«

Wie kommt man auf solche Zahlen? Zur Methodik schreiben die Wissenschaftler: »Auf Basis laborbestätigter SARS-CoV-2-Meldefälle im Jahr 2020 (Datenstand 18. Januar 2021) werden durch Tod verlorene Lebensjahre („years of life lost“, YLL) und durch gesundheitliche Einschränkungen verlorene Lebensjahre („years lived with disability“, YLD) zur Krankheitslast insgesamt („disability-adjusted life years“, DALY) aufsummiert. Die Methodik ist angelehnt an die „Global Burden of Disease“-Studie. Bestehende Vorerkrankungen werden bei der Berechnung der YLL nicht berücksichtigt. Die angelegte Restlebenserwartung berücksichtigt aber ein mittleres altersspezifisches Niveau an Morbidität.«

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