Don’t be evil, Google. Zur Gründung einer Gewerkschaft beim Google-Mutterkonzern Alphabet

Sergei Brin und Larry Page haben am 4. September 1998 Google als Unternehmen ins Leben gerufen. Die Geschäftsidee des Start-Ups, das in den ersten Wochen in einer Garage im Silicon Valley residierte, war clever: Neben den Suchtreffern gibt es kleine Werbeanzeigen, die thematisch zur Suche passen. Den Preis für die beste Anzeigenposition regelt ein automatisches Bieterverfahren. Damit ließ sich nicht nur schnell, sondern auch viel Geld verdienen. Doch die Google-Gründer wollten sich von der Konkurrenz aus IBM, Microsoft oder Apple unterscheiden. Man wollte die Welt verbessern. Das inoffizielle Firmenmotto: Nicht böse sein – „Don’t be evil“. Der Slogan richtete sich nicht nur an die Kunden, sondern vor allem an die eigenen Mitarbeiter – das haben die Gründer auch beim Börsengang betont. Sie seien bereit, auch auf Gewinne zu verzichten (vgl. dazu den Beitrag „Don’t be evil“ von Marcus Schuler). Was daraus geworden ist, wissen wir alle: Aus dem ehemaligen Start-Up ist ein milliardenschwerer Konzern geworden, der seit Jahren angesichts seiner krakenhaften Expansion mit einer damit einhergehenden enormen Konzentration globalen Marktmacht zunehmend kritisch beobachtet wird. Und wie auch Apple mal in den Anfangstagen mit dem Image des kreativen und irgendwelchen besseren Motiven verpflichteten Außenseiters gegen den damaligen Riesen IBM werbewirksam zu Felde gezogen ist (vgl. die berühmte Super Bowl-Werbung von Apple im Jahr 1984), hat sich auch Google zu einem „klassischen“ und mit allen harten Bandagen kämpfenden gewinnmaximierenden Konzern transformiert.

Das gilt auch für den Umgang mit den eigenen Leuten, wobei man gerade am Beispiel von Google die maximale Ambivalenz der neuen Giganten der Digitalökonomie als Arbeitgeber studieren kann: Auf der einen Seite gilt das Unternehmen als einer der beliebtesten Arbeitgeber, von einem der im Vergleich zu anderen Unternehmen und Branchen überschaubaren wenigen Jobs haben viele geträumt und tun es auch heute noch angesichts vieler Rahmenbedingungen für den einzelnen Mitarbeiter (allerdings gab es schon vor Jahren immer wieder kritische Berichte: »Lässig, kauzig, ein großer Abenteuerspielplatz: Internetgigant Google pflegt ein besonderes Image und lockt damit viele Bewerber. Doch Einsteiger sind verblüffend schnell wieder draußen. Fungiert die Firma bloß als Drehtür?« so die Fragestellung in dem Artikel Rein, raus, tschüs aus dem Jahre 2013). Auf der anderen Seite zeigt Google eben auch die Merkmale, die wir von anderen Vertretern wie Amazon & Co. kennen: Mitbestimmung über Betriebsräte oder gar Verhandlungen mit Gewerkschaften? Das ist bzw. wäre Teufelszeug. Das kommt nicht in die US-amerikanische Tüte.

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Pflegereform 2021: Klappe, die nächste! Auf dem Weg zu einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger? Ein Auftragsgutachten gibt Schützenhilfe und ein anderes will den Steuerzahler beunruhigen

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Eine mögliche Lösung wurde vom Minister sogleich in den öffentlichen Raum gestellt: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Das hört sich vielversprechender an, als es nach einer genauen Prüfung ist bzw. sein könnte, darauf wurde hier schon am 6. Oktober 2020 in dem Beitrag Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen  hingewiesen – beispielsweise auf den Tatbestand, dass eben nicht „der“ Eigenanteil begrenzt werden soll, sondern einer der derzeit vorhandenen drei Eigenanteile, die in der Summe eine durchschnittliche Belastung der Pflegebedürftigen in Höhe von mehr als 2.000 Euro im Monat mit sich bringen.

Aber Spahn und sein Ministerium haben das knackig daherkommende „700-Euro-Modell“ mitsamt einiger Beigaben in ein „Eckpunktepapier“ gegossen und in den Ring geworfen:

➔ Bundesgesundheitsministerium (2020): Pflegeversicherung neu denken: Eckpunkte der Pflegereform 2021, Berlin, 04.11.2020

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Die CO2-Bepreisung wird erweitert – und das ist nicht nur eine klimapolitische Angelegenheit, sondern auch eine verteilungspolitische Frage

»Privatleute und Firmen zahlen 2021 insgesamt rund 6 Milliarden Euro mehr für Benzin, Gas und Heizöl. Gerecht verteilt werden die Kosten nicht«, meint Hannes Koch in seinem Artikel Heizen und tanken werden teurer. Die genannten 6 Mrd. Euro sind der ungefähre Preis, den die Privathaushalte und Unternehmen demnächst pro Jahr zusätzlich für Klimaschutz bezahlen werden – denn Deutschland startet am 1. Januar 2021 seinen Emissionshandel für das Verkehrswesen und die Heizenergie. Anfangs „wird jede Tonne Kohlendioxid aus Automotoren und Gebäudeheizungen 25 Euro kosten“, erklärte Christoph Kühl­eis, kommissarischer Abteilungs­leiter beim Umweltbundesamt, der den neuen Handel mit seinen Mit­ar­bei­te­rn in die Praxis umsetzt. Zu diesem Preis müssen Mineralölkonzerne und andere Energiehändler Verschmutzungszertifikate kaufen, deren Kosten sie an ihre Kun­den weiterreichen dürften. »An den Tankstellen macht das knapp 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent bei Diesel. Bei Heizöl und Gas ist es ähnlich. Sinn der Prozedur: Fossile Energie zu verbrauchen, soll teurer werden, der Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids damit sinken. Der Emissionshandel auf europäischer Ebene umfasst bisher nur die Stromgewinnung und die Industrie, obwohl auch der Verkehr und das Heizen entscheidend zu den CO2-Emissionen beitragen.«

Allerdings: Die entstehenden Kosten den Ver­brau­che­rn und Betrieben aufzubrummen, war eine politische Entscheidung von Union und SPD. Man muss wissen: Andere Modelle, bei denen die Bürger die Mehrkosten zurückerhalten hätten, »verwarf die Koalition bei den Verhandlungen über das Klimapaket vor einem Jahr. Vorschläge, besonders Leute mit niedrigen Einkommen zu entlasten, wurden ebenfalls ignoriert.«

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Drei Prozent Nettorendite. Nicht auf Aktien. Sondern in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Immer wieder hört man die frustriert-aggressive Kommentierung, dass man mit dem, was an Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, weil es sich um eine Zwangsversicherung für abhängig Beschäftigte handelt, privat viel besser selbst vorsorgen und weitaus mehr herausbekommen könnte. Niklas Hoyer hat diese durchaus weit verbreitete Meinung in seinem Artikel So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente mit drastischen Beispielworten auf den Punkt gebracht: »Dem IT-Berater aus Thüringen platzte der Kragen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ließ er Mitte November seinem Ärger freien Lauf: „Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten. Das ist absurd.“ Er würde doch gerne selbst entscheiden, welche Versicherung er abschließt, schrieb der Mann.« Es geht um hunderte Euro Monat für Monat. Im nun neuen Jahr 2021 beträgt der monatliche Höchstbetrag beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 660 Euro im Monat – und der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag dazu, mithin also 1.320,60 Euro pro Monat.

Aber Hoyer muss den Mann mit seiner sehr individuellen Brille korrigieren: »Einige meinen, ihre Rentenbeiträge seien verlorenes Geld. Ein Irrtum.« Hinweise darauf, dass es sich bei der Einstufung der Beiträge an die Rentenversicherung um verlorenes Geld handelt, hat Hoyer in einer neuen Studie gefunden, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde:

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Keine Zahlenspielerei. Covid-19 und die Statistiken. Von Todesfällen im Zusammenhang mit Corona, Neuinfizierten und der Frage nach einer „Übersterblichkeit“

Es ist eigentlich eine Binsenweisheit, dass mit Zahlen Politik (und Berichterstattung) gemacht werden. Und ob nun bewusst oder unbewusst – es gibt eine „Sehnsucht“ nach den möglichst großen Zahlen, die offensichtlich als Schmiermittel in der umkämpften Aufmerksamkeitsökonomie fungieren. So ist das auch seit Monaten in der ganz eigenen Zahlenwelt der Corona-Pandemie.

Auch heute wurden wir wieder mit einem interessanten Fallbeispiel aus dieser Zahlenwelt konfrontiert: Robert Koch-Institut meldet erstmals mehr als 1000 Tote innerhalb eines Tages, so beispielsweise eine Meldung der SPIEGEL-Online-Ausgabe: »In Deutschland sind binnen 24 Stunden 1129 Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus bekannt geworden – die Zahl markiert einen neuen traurigen Höchststand.« Das wurde auch von anderen Medien aufgegriffen: Mehr als 1000 Tote an einem Tag gemeldet, um ein weiteres Beispiel zu zitieren. In dieser Meldung findet man wenigstens diesen Hinweis: »Grundsätzlich war ein Anstieg der Todesfälle infolge des steilen Anstiegs bei den Neuinfektionen erwartet worden. Die Interpretation der Zahlen rund um die Feiertage und den Jahreswechsel ist grundsätzlich schwierig. Das RKI hatte darauf hingewiesen, dass der Tod von Covid-19-Patienten häufig nachgemeldet werde.« So ist das. Es handelt sich um die Zahlen, die dem RKI an einem Tag gemeldet worden sind, die aber nicht bedeuten, dass innerhalb von 24 Stunden über 1.000 Menschen an oder mit Covid-19 gestorben sind, denn darin sind eben auch „Nachmeldungen“ enthalten. Selbst wenn auf Tagesbasis korrekt gemeldet wird, bestimmt natürlich die Zuordnung eines Todesfalls zum Covid-19-Spektrum die ausgewiesenen Zahlen, so dass die „wahren“ Todesfälle im Zusammenhang mit Corona tatsächlich auch höher (oder niedriger) liegen können.

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