Jetzt die Dienstleistungen als – ambivalente – Speerspitze der Arbeiterbewegung? Von der Tertiarisierung der Streiks, Häuserkämpfen und „Organizing“ als Hoffnungsträger

»Der Schwerpunkt der Arbeitskämpfe in Deutschland verschiebt sich immer mehr vom produzierenden Gewerbe auf den Dienstleistungsbereich. Dabei sind zunehmend Dritte – etwa Flugreisende, Bank- und Einzelhandelskunden, Brief- oder Paketempfänger – von Streiks betroffen.« Die Gewerkschaft Verdi würde auf Mitgliederverluste, eine rückläufige Tarifbindung und Konkurrenzgewerkschaften „mit einer expansiven Tarifpolitik“ antworten, so der Artikel Streiks treffen immer mehr Privatpersonen. Dieser bezieht sich auf Beobachtungen und Schlussfolgerungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Verdi im Kampfmodus, so kann man es beim Institut selbst lesen. »Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) verfolgt … eine zunehmend harte Tarifpolitik. So genehmigte Verdi zwischen 2004 und 2007 durchschnittlich 70 Arbeitskämpfe pro Jahr. Zwischen 2008 und 2014 stieg die Zahl dann auf durchschnittlich 151 … Während es zwischen 1990 und 2005 deutlich mehr Streiks im Produzierenden Gewerbe gab, entfielen zwischen 2005 und 2015 rund 80 Prozent aller Streiktage auf Dienstleistungsbranchen.«

Zu diesen Entwicklungen hat das Institut eine Studie veröffentlicht, die das genauer analysiert:

Hagen Lesch (2016): Die Dienstleistungsgewerkschaft  ver.di – Tarifpolitische Entwicklungen und Herausforderungen, in: IW-Trends, Heft 4/2016

Im Jahr 2001 haben sich fünf Gewerkschaften zur Vereinten Dienstleis­tungsgewerkschaft  (ver.di) zusammengeschlossen.  In den Jahren nach Gründung 2001 habe die Gewerkschaft rund 600.000 Mitglieder verloren, ein Minus von 27 Prozent. Die Jahre nach dem Zusammenschluss waren mehr als mager: Die Tarifabschlüsse waren damals niedrig und ver.di bekam Konkurrenz durch Sparten- bzw. Berufsgewerkschaften wie in der Luftfahrtbranche (Ufo für die Flugbegleiter, die Vereinigung Cockpit für die Piloten) oder im Gesundheitswesen durch den Marburger Bund (für die Krankenhausärzte). Die Tarifbindung ging in einzelnen Tarifbereichen spürbar zurück. So sank der Anteil der tarifgebundenen Arbeitnehmer im westdeutschen Handel von 69 Prozent im Jahr 2000 auf zuletzt 42 Prozent.

Mittlerweile »hat sich der Mitgliederrückgang in den letzten Jahren verlangsamt und es gelang in vielen Tarifbereichen, wieder Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung zu finden«, so Lesch in seiner Studie. Mit heute gut 2 Millionen Mitgliedern ist sie nach der IG Metall die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft.

Schaut man sich das Jahr 2015 hinsichtlich der Streikaktivitäten in Deutschland an, dann liegt die Diagnose einer deutlichen Zunahme der Arbeitskämpfe nahe. Zu den Werten für 2015 erläutert das WSI: Die erhebliche Steigerung gegenüber 2014 (2,02 Millionen gegenüber 392.000 Streiktage) beruht im Wesentlichen auf zwei großen Auseinandersetzungen. Allein 1,5 der zwei Millionen Streiktage entfielen auf den Arbeitskampf im Sozial- und Erziehungsdienst sowie den Streik bei der Post (was die These einer Tertiarisierung der Arbeitskämpfe zu bestätigen scheint). Hinzu kam zu Beginn des letzten Jahres eine breite Warnstreikwelle in der Metall- und Elektroindustrie. Im internationalen Vergleich wird in Deutschland gleichwohl weiterhin relativ wenig gestreikt (vgl. dazu genauer WSI: Ein außergewöhnliches Streikjahr – Zwei Millionen Streiktage, ganz unterschiedliche Arbeitskämpfe fielen zusammen. WSI-Arbeitskampfbilanz 2015, Düsseldorf, 03.03.0216).

Und 2016? Die Zahl der Streiktage im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Also war 2015 doch nur ein „Ausrutscher“? Das nun auch wieder nicht. In den ersten sechs Monaten 2016 fanden nach WSI-Angaben 405.000 Arbeitstage wegen Streiks nicht statt – und damit mehr als im ganzen Jahr 2014.

»Es waren nicht die großen Auseinandersetzungen um Flächentarifverträge, die das Bild 2016 prägten. Vielmehr zeigen die vielen Arbeitskämpfe auf Unternehmens- und Betriebsebene eine Tendenz zur Fragmentierung. Das liegt zum einen daran, dass die Branchentarifverträge an Reichweite und Prägekraft verloren haben. Unternehmen entziehen sich der Tarifbindung oder gehen diese gar nicht erst ein. Zum anderen hat sich insbesondere in ehemals staatlich gelenkten Bereichen ein Wettbewerb der Gewerkschaften entwickelt: Bei Bahn und Lufthansa konkurrieren die DGB-Gewerkschaften mit Spartenorganisationen, was auf allen Seiten die Konfliktbereitschaft schürt«, so Daniel Behruzi in seinem Artikel Konflikte, die bleiben und damit den Finger auf den entscheidenden Punkt der qualitativen Veränderungen legend, die auch quantitative Auswirkungen haben.

Und die qualitativen Verschiebungen sind wesentlich bedeutsamer als die nur nackten Zahlen, die oftmals verzerrt sind hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit, behandeln sich doch jeden Streikenden und jeden ausgefallenen Arbeitstag gleich, was dazu führt, dass völlig unterschiedliche Streikaktionen nivelliert werden zu einem standardisierten Streikenden/Streiktag.

Behruzi formuliert das so: »Rein quantitativ sind die Tarifkonflikte in der Fläche freilich weiterhin entscheidend. Allein die IG Metall zählte bei ihren Warnstreiks im Frühjahr 2016 rund 800.000 Beteiligte in mehreren tausend Betrieben. Damit hat Europas größte Industriegewerkschaft zwar eine Tarifstrategie etabliert, in der flächendeckende Warnstreiks die Regel sind. Eine wirkliche Streikbewegung ist das allerdings nicht. Die Metaller gehen zu Tausenden diszipliniert einige Stunden vors Tor. Und dann ebenso diszipliniert wieder an die Arbeit. Das reicht, um die immer noch gut verdienenden Konzerne dazu zu bewegen, ein paar Zugeständnisse zu machen … Die Metaller-Warnstreiks bleiben Teil eines Rituals, keines Machtkampfs. Sie zeigen den Unternehmern den Ausstand als »Schwert an der Wand«, das dort hängen bleiben soll.«

Diese eher „symbolische“ Form des Arbeitskampfes richtet sich zum einen an die kollektive Seele der Organisation und soll eine Binnenwirkung entfalten, zugleich wird die korporatistische Verflechtung mit den (zumeist größeren) Unternehmen nicht wirklich gestört bzw. durch eine Konfliktstrategie zerstört. Man könnte anmerken, wenigstens übt die IG Metall hin und wieder den Streik an sich und wenn auch nur stundenweise. Bei der IG BCE wurde seit Jahrzehnten nicht mehr gestreikt, wahrscheinlich bräuchten deren Funktionäre Unterstützung aus kampferfahrenen Organisationen, wie man das eigentlich macht.
»Anders sind die Verhältnisse in den Dienstleistungsbranchen, wo von kooperativer Einbindung der Gewerkschaften zumeist keine Rede sein kann. Hier müssen die Beschäftigtenorganisationen zum Teil darum kämpfen, überhaupt als Verhandlungspartner akzeptiert zu werden«, schreibt Behruzi und nennt das Beispiel Amazon, wo sich die ver.di-Aktivisten seit Jahren durch immer wiederkehrende Streikaktionen bislang aber die Zähne ausbeißen. Seit Frühjahr 2013 zieht sich diese wegen ihrer Signalwirkung bedeutende Auseinandersetzung hin, in der sich der Konzern bisher hartnäckig weigert, überhaupt mit ver.di in Tarifverhandlungen einzutreten.
Interessanterweise sieht Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) genau diesen Bereich äußerst kritisch hinsichtlich möglicher negativer Folgen für die Gewerkschaft selbst:

»Als Multibranchengewerkschaft mit den meisten Tarifbereichen steht ver.di vor großen Herausforderungen. Das Hauptproblem dürfte sein, sich nicht in endlosen Kleinkonflikten wie beim Versandhändler Amazon zu verlieren. Angesichts der organisatorischen Breite führen Häuserkämpfe zu einem enormen personellen wie finanziellen Ressourcenverbrauch. Da einzelne Fachbereiche hiervon unterschiedlich betroffen sind, könnte dies langfristig den Zusammenhalt der Multibranchengewerkschaft gefährden.« (Lesch 2016: 36).

Wobei man darauf hinweisen muss, dass eine Strategie des „Häuserkampfs“ nicht per se eine ist, die man als Gewerkschaft vermeiden sollte, ganz im Gegenteil, wenn die Bedingungen stimmen. Man schaue sich nur die durchaus erkennbaren Erfolge an, die von der IG Metall vermeldet werden, wenn es um die „Eroberung“ von Unternehmen geht, die bislang aufgrund der Nicht-Zuständigkeit der IG Metall deutlich schlechtere, nicht selten gar keine Tarifstandards aufzuweisen hatten und dann als Werkvertragsunternehmen enormen Druck auf die hohen tariflichen Standards der Kernbelegschaften ausgeübt haben und das immer noch tun. Aber seit einiger Zeit investiert die IG Metall eine Menge in den Häuserkampf im Sinne einer „Eroberung“ der Kontraktlogistik-Unternehmen über betriebliche Mitbestimmungssstrukturen und die anschließende Tarifbindung der Betriebe (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Wenn der starke Arm immer kürzer wird. Theorie und Praxis eines tarifpolitischen Umgangs mit der problematischen Instrumentalisierung von Werkverträgen am Beispiel der IG Metall vom 10. Mai 2016). Für die IG Metall macht das Sinn, es gibt eben nicht wie bei der Multibranchengewerkschaft ver.di das Ungleichverteilungsproblem der dann auch noch sehr knappen Ressourcen auf einige wenige Bereiche, wo die Häuserkampf-Strategie gemacht wird, während die anderen dafür zahlen müssen. Und die IG Metall hat natürlich auch a) andere Ressourcen zur Verfügung als ver.di und b) ist die Organisation immer noch wesentlich zentralistischer geführt und führbar, was bei den vielfältigen Dienstleistungen schlichtweg nicht vorstellbar wäre.
Und ein neues Konfliktfeld beginnt sich zu strukturieren: In »Einrichtungen des Gesundheitswesens wächst durch die Ökonomisierung das Konfliktpotential. So in den Krankenhäusern, wo die Rationalisierung in den vergangenen Jahren eine neue Qualität erreicht hat. Nach dem Erfolg am Berliner Uniklinikum Charité – wo im April 2016 erstmals personelle Mindestbesetzungen per Tarifvertrag festgeschrieben wurden – begeben sich auch andere Krankenhausbelegschaften auf diesen Weg.« Allerdings ist das hier ein richtig vermintes Gelände. Unbestritten ein wichtiger Etappensieg war der kurze unbefristete Streik in der Charité, der erfolgreich beendet werden konnte (vgl. dazu Nicht mehr Geld, sondern mehr Leute: Der unbefristete Pflegestreik an der Charité in Berlin wird ausgesetzt. Eckpunkte für eine zukünftige Personalausstattung vereinbart vom 1. Juli 2015). Auf der anderen Seite muss man durchaus mehr als skeptisch sein, was die Chance eines auch nur mittelfristig erreichbaren Durchbruchs im Gesundheitswesen angeht (vgl. dazu Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus? vom 1. Januar 2017).

Man muss schlichtweg zur Kenntnis nehmen, dass die Voraussetzungen beispielsweise für einen großen Pflegestreik, der im Grunde unbedingt erforderlich wäre, um einen Durchbruch erzielen zu können, hundsmiserabel schlecht sind. Und das meint nicht nur den immer noch niedrigen Organisationsgrad der in den Krankenhäusern und Pflegeheimen bzw. -diensten Beschäftigten, so dass der Gewerkschaft oftmals die Masse fehlen würde für einen Arbeitskampf. Hinzu kommt, dass gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich viele Einrichtungen in konfessioneller Trägerschaft sind, so dass hier gar keine rechtliche Möglichkeiten für einen Arbeitskampf bestehen. Selbst wenn das Personal dort streiken wollte – es dürfte nicht. Was wiederum der Gewerkschaft ein wichtiges Druckmittel, aber auch eine Rekrutierungsmöglichkeit nimmt.
Und auch das sollte nicht verschwiegen werden: Selbst wenn ver.di in einen harten Arbeitskampf geht, waren die Erfolge bei den beiden bereits erwähnten Großkonflikten im Jahr 2015, also der Arbeitskampf im Sozial- und Erziehungsdienst (oft arg verkürzend als „Kita-Streik“ tituliert) sowie der Streik bei der Post, mehr als überschaubar, wenn nicht deprimierend (vgl. zu dieser explizit kritischen Sichtweise am Beispiel des „Kita-Streiks“ den Beitrag Da war doch noch was: Ein Arbeitskampf => ein Schlichtungsergebnis => dessen Ablehnung von unten => neue Verhandlungen nach der Wiederwahl des Vorsitzenden => eine Wiederauferstehung des Schlichtungsergebnisses, garniert mit kosmetischen Korrekturen vom 7. Oktober 2015 sowie zum letztendlich gescheiterten Streik bei der Deutschen Post den Beitrag Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post vom 6. Juli 2015).
Wobei man fairerweise auch darauf hinweisen muss, dass der Gewerkschaft ver.di nicht selten die Hände gebunden sind, weil die Beschäftigten in vielen Dienstleistungsbranchen nicht wirklich bereit und willens sind, sich zu organisieren, damit man einen entsprechenden Organisationsgrad erreicht, mit dem man auch von den Arbeitgebern auf Augenhöhe wahrgenommen wird. Wenn im Einzelhandel von zehn Verkäuferinnen eine gewerkschaftlich organisiert ist, dann werden sich die Arbeitgeber nicht wirklich fürchten (müssen) vor Arbeitskampfmaßnahmen.
Wie immer stellen sich dann abschließend zwei Fragen: Gibt es Hoffnung und was tun?
Vielleicht hilft das hier: Die neue Kampfkultur der Gewerkschaften, so der Titel eines Beitrags, den Deutschlandradio Kultur am 10.10.2017 ausgestrahlt hat. „Organizing“ heißt der neue Schlüsselbegriff der deutschen Gewerkschaftsarbeit. „Organizing beinhaltet eine bestimmte Grundhaltung und orientiert sich am Leitgedanken einer Offensivstrategie“, so heißt es selbstbewusst im „Handbuch Organizing“ der IG Metall. Das Grundprinzip des Organizing baut auf dem Dreischritt „Wut-Hoffnung-Aktion“ auf. Ein Gewerkschafter erläutert das so:

»Weniger Stellvertreterpolitik. Und mehr direkte Beteiligung der Beschäftigten. Dafür ist es notwendig, die Kolleginnen und Kollegen zu aktivieren und konsequent in Handlungen und Entscheidungen einzubeziehen. Diese Beteiligung ist die Voraussetzung von Demokratie und Emanzipation. Ein solches Vorgehen braucht Zeit und Geduld, ist aber dafür nachhaltig. Es gilt der Grundsatz: Tue nie etwas, was die Kolleginnen und Kollegen selbst tun können.«

Es geht darum, bisher passive und duldsame Menschen zu aktivieren. Ein Modell jenseits der klassischen deutschen Sozialpartnerschaft: Organizing will Wut und Konflikte. Das Konzept kommt aus den USA:

»Mitte der 90er begann die Dienstleistungsgewerkschaft SEIU mit Organizing und verdoppelte innerhalb von einem Dutzend Jahren ihre Mitgliederzahl, von 900.000 auf 1,8 Millionen. Daran wollen jetzt auch die deutschen Gewerkschaften anknüpfen: Mehr Kampf, Gefühl und Basisdemokratie.«

Und – gibt es Hoffnung? Durchaus, wenn man den Beispielen im Beitrag folgt: Ein Organizing-Pilotprojekt für das Prekariat in den modernsten Autofabriken Deutschlands in der Region Leipzig oder die Aktivitäten in und um die Charité herum.

Es wird ein langer und steiniger Weg, aber die Zeiten des alten Gewerkschaftsverständnisses sind in den Dienstleistungen definitiv vorbei. Insofern bleibt Hoffnung angesichts der vielfältigen neuen Aktivitäten, zugleich aber sollte man sich der Ambivalenz bewusst sein, die darin liegt, dass nunmehr die Dienstleistungen die Speerspitze der deutschen Arbeiterbewegung bilden sollen. Bis dahin ist es noch ein ordentliches Stück Weg.

Und nebenbei wird in diesem Jahr auch noch eine ganz grundsätzliche Frage höchstrichterlich unter die Lupe genommen und entschieden werden – das Tarifeinheitsgesetz. Dieses umstrittene Gesetz schränkt die Verhandlungsmacht kleiner Gewerkschaften deutlich ein. Es sieht vor, dass bei »Tarifkollisionen« nur noch der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft gilt, die in dem betreffenden Betrieb die meisten Mitglieder hat. Seit Juli 2015 ist es in Kraft und dagegen haben mehrere (potenziell) betroffene Sparten- und Berufsgewerkschaften Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Aber nicht nur die, sondern auch ver.di hat in Karlsruhe gegen das Gesetz Klage erhoben.

»Befürworter sehen darin eine Stärkung der Solidargemeinschaft im Betrieb: Einzelne Berufsgruppen sollen sich nicht besser stellen können, ohne dass die anderen Beschäftigten daran teilhaben. Kritiker rügen eine massive Einschränkung von Grundrechten: Wer zur Minderheit gehört, brauche nicht zu hoffen, dass seine Gewerkschaft noch einen attraktiven Tarifvertrag aushandele. Er müsse sich mit der Standardware begnügen, welche die Mehrheit ausgehandelt habe. Das wird auch für die kleinen Gewerkschaften (also GDL etc.) zum Problem: Warum sollte dort jemand Mitglied bleiben und Beiträge zahlen, wenn die Minderheit ohnehin keine Handlungsmacht hat?«, so Gerrit Forst in seinem Beitrag Das Tarifeinheitsgesetz und seine Folgen.

Das Bundesverfassungsgericht hat es im Oktober 2015 zwar abgelehnt, die Anwendung des neuen Rechts bis zu einer endgültigen Klärung der Rechtslage auszusetzen. Gestützt hat es dies aber allein auf verfahrensrechtliche Erwägungen, die über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nichts aussagen (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Das höchst umstrittene Tarifeinheitsgesetz scheitert nicht am Bundesverfassungsgericht. Jedenfalls nicht auf die Schnelle vom 11. Oktober 2015). Grundsätzlich kann man tatsächlich eine Menge Einwände gegen dieses Gesetz vortragen, vgl. dazu die Beiträge Von der Tarifeinheit zur Tarifpluralität und wieder zurück – für die eine Seite. Und über die Geburt eines „Bürokratiemonsters“ vom 22. Mai 2015 sowie Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ vom 5. März 2015.

Wie dem auch sei, in diesem Jahr wird Karlsruhe entscheiden müssen. »Auf zwei Verhandlungstage hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine öffentliche Beratung über das umstrittene Tarifeinheitsgesetz der großen Koalition angesetzt. Prozesstermin ist am 24. und 25. Januar«, kann man diesem Artikel entnehmen: Tarifeinheit vor Verfassungsgericht (es geht um diese Verfahren: Az.: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1588/15, 1 BvR 2883/15, 1 BvR 1043/16, 1 BvR 1477/16). Offensichtlich wollen sich die Verfassungsrichter ausreichend Zeit nehmen, um ihre Fragen zu klären. Das sieht nicht so aus, als sein schon klar, dass sie das Gesetz einfach durchwinken werden.

Und jährlich grüßt das Arbeitskampf-Murmeltier im Krankenhaus?

Neues Jahr, möglicherweise neues Glück, auf alle Fälle die Wiederkehr vieler Themen aus den vorangegangenen Jahren. Vor allem in der Sozialpolitik ist das auch nicht überraschend. Und so beginnen wir das Jahr 2017 mit einem Artikel, der am 2. Januar 2016 in der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht und unter diese Überschrift gestellt worden ist: Ein Streik wie keiner zuvor: »Verdi will Entlastung der Klinik-Beschäftigten notfalls mit Arbeitskampf durchsetzen.« Und weiter kann man dem damaligen Artikel entnehmen: »Die Gewerkschaft Verdi will bei den Klinikträgern im Saarland einen Tarifvertrag zur Entlastung der Pflege-Beschäftigten durchsetzen – und droht mit massiven Streiks.« Allerdings wird dann sofort eine offensichtlich nicht unbegründete Frage hinterhergeschoben: »Doch ist Verdi dazu überhaupt stark genug?«

Bereits am 9. Oktober 2015 hatte der Pflege-Experte Michael Quetting der Gewerkschaft ver.di auf einem Kongress angedeutet: „Wir wollen eine Entlastung der Beschäftigten. Und da sie uns keiner gibt, gibt es nur eine Möglichkeit: Wir müssen sie uns selbst holen.“ Die Gewerkschaft will die Träger aller Krankenhäuser im Saarland zunächst auffordern, einen Entlastungs-Tarifvertrag auszuhandeln. Den Weg bis zu diesem Ziel bezeichnet Quetting als „äußerst ambitioniert“. Warum diese Einschränkung? Die »Wahrscheinlichkeit, dass die Klinikträger mitspielen, ist auch nach Einschätzung der Gewerkschaft ziemlich gering. Für diesen Fall werden bereits Streik-Pläne geschmiedet, die bis weit ins nächste Jahr reichen. Es soll der größte Krankenhaus-Streik in der Geschichte des Saarlandes werde.« So konnten wir das am 2. Januar 2016 lesen.

Und einige Monate später, konkret am 26. Dezember 2016, also fast genau ein Jahr nach dem ersten Artikel, kann man diese Schlagzeile lesen: Verdi bereitet Klinikstreiks vor.

»Die Gewerkschaft Verdi wagt im nächsten Jahr einen bisher einzigartigen tarifpolitischen Vorstoß. Erstmals sollen die Kliniken unterschiedlicher Träger zu Tarifverhandlungen aufgefordert werden – auch unter dem Druck von Streiks der Pflegekräfte.«

Nun wird der eine oder andere irritiert sein und fragen: Wieso „erstmals“ sollen Kliniken aufgefordert werden? War das nicht schon die Absichtserklärung am Anfang des nunmehr vergangenen Jahres?  Keineswegs ist es so, dass die Gewerkschaft hier einfach eine alte Meldung hat recyceln lassen, sondern man muss erinnern an einen Passus aus dem Artikel vom 2. Januar 2016: Die »Wahrscheinlichkeit, dass die Klinikträger mitspielen, ist auch nach Einschätzung der Gewerkschaft ziemlich gering. Für diesen Fall werden bereits Streik-Pläne geschmiedet, die bis weit ins nächste Jahr reichen. Es soll der größte Krankenhaus-Streik in der Geschichte des Saarlandes werde.« Aber es geht jetzt nicht mehr „nur“ um das Saarland, sondern berichtet wird über eine bundesweit geplante Kampagne der Gewerkschaft.

Was genau wird gefordert? »Verdi hat drei Forderungsblöcke: So wird eine verlässliche Arbeitszeit angemahnt … Zudem wird eine Mindestbesetzung auf den Stationen gefordert: mit Zweierteams in den Nachtschichten oder einem Stellenschlüssel von einer Pflegekraft zu zwei Patienten auf Intensivstationen, was auch Fachverbände verlangen. Ferner geht es um einen Belastungsausgleich: Früher hätten die Pflegekräfte noch Erholungsphasen gehabt. Diese gebe es wegen der Arbeitsverdichtung nicht mehr. Zudem müssten Konsequenzen vereinbart werden für den Fall, dass die Regeln nicht eingehalten werden. Es dürfe nicht mehr sein, dass Mitarbeiter bei Engpässen aus der Freizeit geholt und Pausen gestrichen werden.«

Bis Juli 2017 will ver.di die Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auffordern – unter dem Druck von Ausständen. „Wenn es nicht anders geht, streiken wir“, wird der Verdi-Experte Jürgen Lippl zitiert. „Wir bereiten einen flächendeckenden Arbeitskampf zur Durchsetzung unserer Tarifziele vor.“

Aber genau hier wird eine zentrale Problemstelle die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und einen möglichen, von vielen sogar als unbedingt notwendig erachteten Arbeitskampf betreffend erkennbar – ein Punkt, der noch vor der ebenfalls überaus schwierigen Frage angesiedelt ist, wie man in einem derart sensiblen Bereich wie den Krankenhäusern einen Streik praktisch organisiert. Dabei entfaltet sich die zentrale Problemstelle in drei Dimensionen:

1.) Es geht zum einen um die Frage des Adressaten eines möglichen Arbeitskampfes. Sind es die unmittelbaren Arbeitgeber der Pflegekräfte, also die Träger der Krankenhäuser? Das wäre ja der „Normalfall“ bei einem Arbeitskampf, man denke hier beispielsweise an Streikaktionen der IG Metall gegen die jeweiligen Arbeitgeber, die dann auch die Auswirkungen unmittelbar zu spüren bekommen und aufgrund des daraus entstehenden wirtschaftlichen Drucks über die Arbeitgeberverbände Druck hin zu einer Einigung ausüben werden. In dem bereits erwähnten Artikel wird auch der Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart, Reinhard Schimandl, mit diesen Worten zitiert: »Die Belastung sei da, „gar keine Frage“. Doch er beurteilt die Verdi-Pläne skeptisch. Bisher habe man gemeinsam versucht, die Politik zu einer besseren Finanzierung zu bewegen … Solange sich nichts ändere, „ist es ein Problem, auf die Arbeitgeber Druck zu machen, obwohl sie keine finanziellen Spielräume haben, mehr in Personal zu investieren“.« Insofern deutet sich hier für die Gewerkschaftsseite ein Dilemma an, das durchaus zahlreiche Parallelen hat zu dem letzten großen Streik der Beschäftigten in den Sozial- und Erziehungsdiensten (umgangssprachlich verkürzend als „Kita-Streik“ bezeichnet).

2.) Eine zweite Dimension berührt die Frage des Organisationsgrades der Gewerkschaft ver.di im Bereich der Pflegekräfte in den Krankenhäusern (und in den anderen Pflegeeinrichtungen). Immer wieder geistern hier Zahlen um und über 10 Prozent durch die Landschaft – damit hätte die Gewerkschaft natürlich ein echtes Problem, das sie und wir auch aus anderen Feldern vor allem im Dienstleistungsbereich kennen, man denke hier nur an den Einzelhandel. Es fehlt oftmals schlichtweg die kritische Masse, die man braucht, um einen für den Arbeitgeber auch spürbaren und damit wirkungsvollen Arbeitskampf androhen und – wenn es nicht anders geht – auch führen zu können.

Praktisch versucht ver.di, dieses Problem konzeptionell so zu adressieren: Man will zunächst Schwerpunktkrankenhäuser ins Visier nehmen, wo die Gewerkschaft „gute Kontakte zur Belegschaft hat“. »Von dort aus soll mit „Teamdelegierten“ oder „Tarifberatern“ das Netzwerk ausgebaut werden. Diese Freiwilligen an der Spitze der Bewegung sollen die Beschäftigten informieren, organisieren und mobilisieren. Dann folgen die Aktionen: Am 21. Februar soll es etwa eine bundesweite Pausenaktion in den Kliniken geben, um das Thema ins Bewusstsein zu rücken. Am 12. Mai soll es einen Tag der Pflegenden geben.«

3.) Und die dritte Dimension wäre die Zersplitterung der Träger- und damit der Arbeitgeberlandschaft im Krankenhausbereich. Dazu wieder der Blick ins Saarland. »Kolleginnen sollen keine Nacht allein arbeiten«, so ist ein am 27. Dezember 2016 veröffentlichtes  Interview überschrieben mit Michael Quetting von ver.di, der uns ja schon in dem Artikel vom 12. Januar 2016 begegnet ist. »Ver.di ruft 21 Kliniken im Saarland zu Tarifverhandlungen auf. Am Ende sollen Regelungen stehen, die mehr Personal garantieren.« So weit, so bekannt. Dann aber erläutert er die handfesten Schwierigkeiten, das auch zu organisieren und umzusetzen: Die Gewerkschaft wolle im Saarland mit 21 Krankenhäusern verhandeln. Und dann:

»Die sind nicht alle in einem Verband, wir rufen also jedes einzelne zu Gesprächen auf. Würden wir uns völlig durchsetzen, hätten wir rein formal 21 Verträge. Wollen wir bei allen Häusern streiken, müssen wir darüber 21 Urabstimmungen abhalten lassen. Das wird sehr schwierig. Einen solchen Kampf hat in der Pflege noch niemand geführt.«

Hinzu kommt mit Blick auf das Druckmittel Arbeitskampf, dass dieses dann noch nicht einmal dem Grunde nach in allen Krankenhäusern angedroht, geschweige denn auch eingesetzt werden kann, denn die konfessionell gebundenen Kliniken laufen im Korsett des „dritten Weges“, der Streikaktionen schlichtweg nicht zulässig werden lässt. Die vielen Pflegekräften in den Krankenhäusern in konfessioneller Trägerschaft könnten den Konflikt nur als Zaungäste beobachten bzw. – mit viel Phantasie vorstellbar – über „kreative“ Formen des Arbeitskampfes „im Kleinen“ zu begleiten versuchen.

Man muss sich nur diese drei Dimensionen anschauen und auf sich wirken lassen, um zu erkennen, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit einer wirklich größeren, bundesweit angelegten Arbeitskampfaktion in der Pflege derzeit mit nur sehr gering bis gar nicht vorhanden bewertet werden muss.

Und das angesichts der unabweisbaren Notwendigkeit, einen großen Konflikt in der Pflege (und um die Komplexität och zu steigern – auch in der Altenpflege) androhen und wenn es nicht anders geht auch tatsächlich realisieren zu müssen, ansonsten wird man keine wirklich fundamentalen Verbesserungen erreichen können aufgrund der komplexen Mechanik des Systems. Es sei an dieser Stelle mit Blick auf die Ärzte nur erinnert an den Ärztestreik im Jahr 2006. Damals legten an deutschen Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern angestellte Ärzte die Arbeit nieder, gegen die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitsbedingungen und für bessere Bezahlung. Es war der erste Ärztestreik in Deutschland seit über dreißig Jahren und der erste Streik der angestellten Ärzte überhaupt. Während der Verhandlungen kam es zum Bruch des Ärzteverbandes Marburger Bund mit der Gewerkschaft ver.di, die die nichtärztlichen Krankenhausangestellten vertritt. Die Position der Ärzte hat sich nicht nur, aber auch aufgrund dieser Streikaktion damals in den Folgejahren deutlich verbessert.

Aber man muss mit Blick auf die Pflege realistisch sein und konstatieren, dass es sich um einen Arbeitskampf handeln würde, der auch und wenn man ehrlich ist vielleicht sogar primär faktisch politische Ziele verfolgen müsste, unabhängig von der rechtlichen Beurteilung einer solchen Ausrichtung. Denn im Kern steht die Frage der Personalausstattung der Pflege. Und an dieser Stelle muss man zur Kenntnis nehmen, dass wir mit einem Systemversagen konfrontiert sind (was auch zur Folge hat, dass selbst einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegenüber „willige“ Arbeitgeber das Problem haben, dass sie angesichts der Budgetierung gar nicht umsetzen könnten, was sie selbst als notwendig erachten würden.)

An dieser Stelle kann man dann auch wieder den Artikel Ein Streik wie keiner zuvor vom 2. Januar 2016 aufrufen, in dem wie beschrieben über entsprechende Überlegungen auch einen Arbeitskampf betreffend im Saarland berichtet wurde:

»Sind die Klinikträger überhaupt der richtige Adressat des Protests, wenn der Schlüssel für die Krankenhaus-Finanzen (und damit für mehr Personal) doch bei der Politik liegt? Die Träger klagen selbst über den Personalmangel, haben im vergangenen Jahr zusammen mit Verdi zu Protesten für eine bessere Krankenhausfinanzierung aufgerufen. „In diesem Punkt sind wir nah bei den Gewerkschaften“, sagt der Geschäftsführer der Saarländischen Krankenhausgesellschaft (SKG), Thomas Jakobs. Was Verdi vorhat, wäre demnach ein politischer Streik, nach dem Motto: Wenn es gelingt, eine Entlastung der Mitarbeiter durchzusetzen, wäre die Politik unter Zugzwang, diese auch finanziell zu ermöglichen.«

Das angesprochene Systemversagen kann nur verstanden und schlussendlich aufgelöst werden, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass wir hier konfrontiert werden mit den eben systembedingten Folgen der seit Anfang des Jahrtausends eingeführten neuen Krankenhausfinanzierung in Deutschland – und das in Kombination mit einer fehlenden gesetzlichen Normierung von Mindestpersonalbestimmungen für die Pflege, die man nicht unterschreiten darf, sowie darüber hinausreichend einer nicht vorhandenen aufwandsadäquaten Personalbemessung, die Standards guter Arbeit abzubilden vermag, so meine Hinweise in dem Beitrag Rückblick und Blick nach vorne: Die Mühen der Ebene – auf dem tariflichen Weg zu mehr Pflegepersonal im Krankenhaus? vom 28. Dezember 2015.

Man kann nun versuchen, innerhalb des Fallpauschalensystems für Änderungen dergestalt zu sorgen, dass der tatsächliche pflegerische Aufwand besser abgebildet wird. Das aber würde (noch) nicht das Problem lösen, dass den Krankenhäusern das Geld insgesamt überwiesen wird und sie entsprechende Freiheitsgrade bei der konkreten Verteilung auf die einzelnen „Kostenstellen“ (besser wäre hier: Leistungsstellen) haben, was ja auch im Grunde angesichts der dabei zum Ausdruck kommenden unternehmerischen Autonomie nicht schlecht sein muss – wenn es nicht systembedingt auf Kosten der Pflege gehen würde. Mithin wäre eine gesetzliche Personalbemessung die logische Konsequenz, die man ziehen muss und die bislang gescheut wird wie das Weihwasser vom Teufel. Denn das wäre nicht wirklich neu, sondern man hat in der Vergangenheit bereits kurzzeitig Erfahrungen sammeln können mit diesem Instrumentarium, das unter dem Kürzel PPR geführt wird: PPR ist eine Abkürzung für die „Regelung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Krankenpflege (Pflege-Personalregelung)„. Die Pflege-Personalregelung wurde 1993 eingeführt, um die Leistungen der Pflege transparenter zu machen und eine Berechnungsgrundlage für den Personalbedarf zu haben. Experten gingen damals davon aus, dass sich durch konsequente Anwendung der PPR bundesweit ein Personalmehrbedarf im fünfstelligen Bereich ergeben würde. Als sich abzeichnete, dass die daraus resultierenden Mehrkosten nicht zu tragen sind, wurde die Pflege-Personalregelung flugs ausgesetzt.
Immer wieder stößt man auf diese Dimension (vgl. beispielsweise auch den Beitrag Pflegenotstand – und nun? Notwendigkeit und Möglichkeit von Mindeststandards für die Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegepersonal vom 8. September 2014).

Alles äußerst schwierige Rahmenbedingungen für die Vorbereitung, Entwicklung und schrittweise Umsetzung des Konzepts „großer Pflegestreik“. Zugleich aber wird man zuspitzend in den Raum stellen müssen, dass die Profession Pflege diesen harten, steinigen Weg wird gehen müssen, um als relevanter Machtfaktor in der Gesundheitspolitik überhaupt eine Rolle spielen zu können. Manchmal ist es an der Zeit, dem Konflikt nicht mehr auszuweichen und sich nicht abfinden und ruhig stellen zu lassen mit den ewig warmen Worten.

Das ist Real. Ein weiteres Trauerspiel der tarifvertraglichen Entleerung im Einzelhandel oder am Ende ein trojanisches Pferd?

Erneut muss hier berichtet werden von einer der großen nicht nur tarifpolitischen Baustellen des Landes – dem Einzelhandel, insbesondere dem Lebensmitteleinzelhandel. Hier arbeiten hunderttausende Beschäftigte, überwiegend Frauen. Und die vergangenen Jahre waren geprägt durch eine ständige Wiederholungsschleife der Klage über sich verschlechternde Arbeitsbedingungen für die dort arbeitenden Menschen, über Tarifflucht der Arbeitgeber, garniert mit Berichten über – an eine ausgemachte Donquichotterie erinnernde – Bemühungen der Gewerkschaft ver.di, Widerstand zu organisieren und die Zerbröselung einer vor dem Jahr 2000 mal wohl geordneten Branche mit einem bis dahin allgemeinverbindlichen Tarifvertrag aufzuhalten und umzukehren.

Und die Warenhauskette Real (Eigenschreibweise: real), eine Tochter des Metro-Konzerns, taucht neben anderen Unternehmen immer wieder auf, wenn es um die Beschreibung der angesprochenen Entwicklungslinie im Sinne einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geht. Auch in diesem Blog, beispielsweise am 1. Oktober 2015 unter der Überschrift Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten und dann wieder am 18. Dezember 2015 in dem Beitrag Tarifbindung erreicht – Tarifbindung verloren. Das tarifpolitische Hin und Her im Einzelhandel am Beispiel von Primark und Real. Es geht um ein Unternehmen mit mehr als 36.000 Beschäftigten und (noch) 293 Märkten in Deutschland, wo ein Umsatz von 7,7 Mrd. Euro erwirtschaftet wurde.

mehr

Wenn aus einem bislang städtischen Krankenhaus ein kirchliches wird und eine der ersten Amtshandlungen aus der Abschaltung von Betriebsrat und Tarifbindung besteht. Wieder einmal die Kirchen und ihr Sonderrecht

Seit Beginn der 1990er Jahren sind wir Zeugen eines stetigen Niedergangs der öffentlichen, also kommunalen Trägerschaft von Krankenhäusern (vgl. zu deren Situation auch die Hinweise und Materialien vom Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser). Nicht das die geschlossen werden. Zumeist wurden und werden sie privatisiert, entsprechend sehen wir spiegelbildlich einen kontinuierlichen Anstieg der Zahl der Kliniken in privater Trägerschaft. Helios und andere Konzernamen tauchen hier immer wieder auf.

Und einige wurden auch von „freigemeinnützigen“ Trägern übernommen, also vor allem aus den kirchlichen Reihen. Und da herrschen andere Sitten als in einem Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft. Vor allem, was die Arbeitsrechte der Beschäftigten angeht. Denn die Kirchen genießen ein aus Sicht vieler Beobachter anachronistisches Sonderrecht, nach dem sie ihren inneren Angelegenheiten weitgehend selbst regeln können – anachronistisch nicht, wenn es um die kirchlichen Angelegenheiten im engeren Sinne wie dem Verkündigungsbereich geht, sondern hinsichtlich der (eigentlich) nach unserer Verfassung allen Menschen zustehenden elementaren Arbeitsrechte. Wie das dann praktisch aussieht, wenn ein bislang städtisches Krankenhaus über Nacht ein kirchliches wird und was das für die Beschäftigten bedeutet, kann man diese Tage im saarländischen Neunkirchen besichtigen.

Daniel Behruzi berichtet in seinem Artikel Plötzlich kirchlich: »Im Klinikum Neunkirchen ist alles wie immer – und doch alles anders. Ärzte, Pflegekräfte und andere Beschäftigte des saarländischen Krankenhauses kümmern sich wie seit Jahren mit Hingabe um die Patienten. Lediglich die Schilder mit der Aufschrift »Städtisches Klinikum Neunkirchen« wurden abmontiert. Die neuen weisen die Einrichtung als »Diakonie Klinikum Neunkirchen« aus. Und noch etwas ist anders: Es gibt keinen Betriebsrat mehr, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) soll nicht mehr gelten.«

Das Krankenhaus wurde von einem großen Sozialkonzerne aus dem kirchlichen Raum übernommen, der Stiftung Kreuznacher Diakonie.

Besonders zynisch ist die Stellungnahme des neuen Klinikträgers, was die Abschaltung des Betriebsrats angeht:

»Der Betriebsrat ist nicht von uns abgesetzt worden«, heißt es in einer Stellungnahme der neuen Klinikleitung … Es sei lediglich dem Betriebsrat mitgeteilt worden, »dass er mit Eintragung des Gesellschafterwechsels (…) nicht mehr existent ist … Fest steht: Die zwei freigestellten Betriebsratsmitglieder arbeiten seit dieser Woche wieder in der Pflege. Die betriebliche Interessenvertretung ist beseitigt, ihr E-Mail-Konto wurde abgeschaltet.«

Die Kreuznacher Diakonie beruft sich dabei auf die immer wieder mal in der öffentlichen Debatte zumeist kritisch thematisierten Sonderrechte, die den Kirchen zugesprochen werden. Demnach hat das Betriebsverfassungsgesetz für die rund 1,3 Millionen Kirchenbeschäftigten keine Geltung. Statt Betriebsräten gibt es bei Diakonie und Caritas sogenannte Mitarbeitervertretungen mit geringeren Mitspracherechten.

Aber selbst eine solche Mitarbeitervertretung existiert in Neunkirchen bislang nicht. Die Wahl einer solchen soll nun eingeleitet werden. Aber auch hier wieder zeigen sich interessante und diskussionswürdige Besonderheiten, die man den Kirchen zugesteht: Kandidieren dürfen nur Mitglieder einer christlichen Kirche. „Man darf kein Jude sein, kein Muslim, kein Buddhist, kein Zeuge Jehovas, kein Wiedertäufer und schon gar kein Ausgetretener“, so wird ver.di-Sekretär Michael Quetting in dem Artikel zitiert.
Und wenn man schon dabei ist:

Zwar betonte die Klinikleitung in ihrer Stellungnahme, alle vor dem Jahreswechsel eingestellten Beschäftigten hätten keine materiellen Verschlechterungen zu befürchten. Zugleich erklärte sie jedoch, als Mitglied des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche im Rheinland, dem das Klinikum Anfang Februar beitrat, seien Tarifverhandlungen mit ver.di »nicht zulässig«.

Über den Sachverhalt mit weiteren Hintergrundinformationen wurde auch in dem Beitrag Kommunal -> diakonisch -> ökonomisch berichtet, der in dem Blog „caritas-verdi.blogspot.de“ veröffentlicht wurde.

Man kann jetzt akademische Abhandlungen über die Sonderrechte der Kirchen und ihre historische Herleitung verfassen.

Man kann aber auch einfach so argumentieren: Wir reden hier nicht über ein Gotteshaus, in dem die Kirche schalten und walten will, wie sie möchte. Für diesen Bereich kann man vielleicht noch Sonderrechte akzeptieren. Sondern wir sprechen hier von einem Krankenhaus, dem ein neues Besitzer-Etikett aufgeklebt wurde und ansonsten hat sich nichts geändert. Die arbeiten wie am Tag vorher, wo sie noch in kommunaler Trägerschaft waren – und vor allem: die Steuer- und Beitragszahler und die Patienten finanzieren die Klinik wie vorher aus ihren Schatullen. Dann sollten hier gefälligst die gleichen Regeln und Standards gelten wie in allen anderen normalen Unternehmen auch. Es wird endlich Zeit, das kirchliche Sonderrecht zu beenden, wenn es um ganz normale Geschäfte geht, die da unter dem Kreuz gemacht werden.

Netto, immer wieder Netto. Die ganz harte Nuss unter den Billig-Discountern hinsichtlich schlechter Arbeitsbedingungen. Und die scheitern an einem Bonbon, der einer Verkäuferin zum Verhängnis werden sollte

Dass die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, vor allem bei den Discountern, seit Jahren immer wieder Thema der kritischen Berichterstattung sind, ist nicht neu und verwundert auch nicht, wenn man sich den brutalen Preis- und daraus resultierend Kostendruck anschaut. Die Margen sind ausgereizt, die Zulieferer ausgequetscht, da bleiben nur die eigenen Mitarbeiter, wenn es um Kostensenkung geht. Und seit die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2000 die Allgemeinverbindlichkeit des tariflichen Regelwerks aufgehoben hat, schwillt die Akte mit Berichten über Lohndumping(versuche) in der Branche von Jahr zu Jahr an. Ein Unternehmen taucht dabei auch in der Berichterstattung als eine ganz harte Nuss immer wieder auf: Netto Marken-Discount*. Eine harte Nuss deshalb, weil die sich überhaupt nicht beeinflusst zeigen von den vielen kritischen Berichten, die schon geschrieben oder ausgestrahlt wurden (vgl. dazu nur zwei Beispiele von ganz vielen: Bereits im Jahr 2011 gab es bei Frontal 21 einen kritischen Beitrag über die Arbeitsbedingungen bei Netto, das Video kann man hier anschauen: Schikane: Netto-Mitarbeiter packen aus – Ausnutzung und brutales Klima vom 14.06.2011. Und 2015 wurde eine längere Dokumentation ausgestrahlt: Das System Netto. Überstunden und Geld vom Staat. Und auch in diesem Blog wurde immer wieder über die Arbeitsbedingungen und die Hintergründe der vielen notwendigen Skandalisierungen berichtet, dazu eine Auswahl an Beiträgen). Um so mehr darf man sich freuen, wenn die mal eins auf die Ohren bekommen. Das ist jetzt geschehen. Durch das Arbeitsgericht Paderborn in Nordrhein-Westfalen: Arbeitsgericht Paderborn: Kündigung wegen Bonbonlutschens war unwirksam, so ist dazu eine Meldung der Gewerkschaft ver.di überschrieben.


Jetzt müssen wir erst einmal den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen, auch wenn es schwer fällt, zu glauben, dass das in der Wirklichkeit abgelaufen ist – in einem Roman hätte man gedacht, dem Autor geht die Phantasie durch:

»Eine Netto-Kassiererin bekam die fristlose Kündigung, weil sie angeblich während der Arbeit einen Bonbon gelutscht habe, der ihr auch noch aus dem Mund gefallen sei. Der Arbeitgeber behauptet, ein Kunde habe sich per E-Mail beschwert.«

Bereits an dieser Stelle wird man schlucken und versucht sein, sich vorzustellen, was es an Willkürherrschaft bedeuten würde, wenn Arbeitgeber über so eine Schiene freies Schussfeld auf Mitarbeiter bekommen.

Die Betroffene sieht das natürlich ganz anders: „Diesen Vorfall gab es nicht“, sagt die Kassiererin. Das sei nur vorgeschoben, um sie loszuwerden.

Das ist keineswegs unplausibel, man muss dazu wissen, dass diese Frau vor einiger Zeit in einem Frontal 21-Bericht aufgetaucht ist. Angela Webster vermutet, man wollte sie loswerden, weil sie aufgedeckt habe, dass bei Netto Fehlstunden trotz Krankmeldung als Minusstunden verbucht werden. Darüber wurde damals berichtet.

Jeder, der Netto nur etwas kennt, kann sich gut vorstellen, dass das Unternehmen so etwas nicht vergisst.

Insofern ist es naheliegend, dass man hier etwas konstruiert hat, um sich der missliebigen Kassiererin zu entledigen. Die Entlassungsgründe bezogen sich dann auch nicht nur auf den Bonbon, sondern ergänzend wurde ausgeführt, sie habe „schlecht“ über ihren Arbeitgeber geredet. Hat sie nicht, sie hat nur aufgedeckt, dass das Unternehmen klar gesetzeswidrig gehandelt hat. Auch dieser Fall ging vor das Arbeitsgericht. Das Gericht forderte den Arbeitgeber auf, er solle die Minusstunden erklären. Netto begründete mit einem technischen Versehen und löschte kurzerhand das Minus vom Stundenkonto, gab aber ansonsten keine Erklärung. Nun also der nächste Vorstoß.

»Da die 43jährige Kassiererin, Angela Webster, ver.di-Mitglied ist, wird sie vom DGB-Rechtsschutz vertreten. Die 24-Stunden-Kraft der Paderborner Netto-Filiale klagt auf Wiedereinstellung und gewinnt vor dem Arbeitsgericht. Einer der Gründe ist, dass sich die stellvertretende Filialleiterin, die den Vorfall bezeugt hat, an dem fraglichen Tag im Urlaub befand. Auch die Herkunft der angeblichen Beschwerde-E-Mail ist bis heute ungeklärt.«

Auch das ZDF-Politikmagazin hat in dieser Woche in seiner Rubrik „Nachgehakt“ über den Fall der Angela Webster berichtet. Das kann man in diesem Video anschauen.

Nun also die positive Entscheidung des Arbeitsgerichts. Allerdings ist die Partie noch nicht beendet, der Arbeitgeber will das Urteil erst einmal „prüfen“.

Und die werden richtig sauer sein bei Netto, denn sie wollten die Frau – offensichtlich als problematischer Unruheherd identifiziert – unbedingt loswerden. Vor dem Prozess haben sie ihr sogar eine Abfindung angeboten, wenn sie sich vom Acker macht. Das hat sie abgelehnt:

„Die Wahrheit ist nicht käuflich“, sagt sie. Zum Gehen sei sie nicht bereit. Sie sei auf ihre Arbeit angewiesen.

Und das hier wird die Master of Billigdiscount in Rage bringen:

In zwei Jahren will sie selbst für den Betriebsrat kandidieren.

Genau solche Leute wollte und will man unbedingt „entsorgen“. Man kann ihr nur viel Kraft (und viel Solidarität der anderen Beschäftigten) wünschen auf diesem Weg.

*) Es wird in der Berichterstattung und auch in diesem Blg-Beitrag immer verkürzt von „Netto“ gesprochen, anzumerken bleibt, dass es sich hier um das Unternehmen „Netto Marken-Discount“ handelt. Der Hinweis ist wichtig, denn es gibt ein weiteres Unternehmen, das auch als Discounter ebenfalls unter dem Label „Netto“ agiert: NETTO Deutschland. Das Unternehmen betreibt inzwischen über 340 Märkte, die sich auf die Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verteilen. Dieses Unternehmen gehört seit dem 1.1.2013 zu 100 % der Dansk Supermarked A/S