Der Mindestlohn, seine Umgehung und ein riesiges Gefälle zuungunsten der „guten“ Arbeitgeber. Das Beispiel Bauwirtschaft

„Unsere Betriebe konkurrieren täglich mit Kriminellen“. So ist ein Gespräch mit Harald Schröer, dem Vertreter der Bauwirtschaft überschrieben, in dem er über neue illegale und legale Geschäftsmodelle berichtet, mit denen der Mindestlohn zunehmend umgangen wird.
Dabei geht es hier nicht um den seit dem 1. Januar 2015 gültigen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde.

»Für das deutsche Baugewerbe gibt es schon seit 1997 einen Mindestlohn. Trotzdem scheint der eines nicht zu verhindern: Dumping-Löhne in einer Branche auf die neben 800.000 regulär Beschäftigte noch 100.000 angemeldete Entsende-Arbeitnehmer und rund 50.000 registrierte Solo-Selbstständige kommen.«

Der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) spricht von „neuen Geschäftsmodellen“, mit denen schwarze Schafe in der Branche unterwegs sind.

Was versteht er darunter? Dazu aus dem Interview, das Eva Roth für die „Frankfurter Rundschau“ mit ihm geführt hat, einige aufschlussreiche Passagen:

»In der Baubranche beobachten wir neue legale und illegale Modelle, wie der Mindestlohn umgangen wird … ich fange einmal mit dem klar Illegalen an: Wir beobachten in der Bauwirtschaft immer öfter Formen der organisierten Kriminalität, teils mit mafiösen Strukturen …«

Ein starker Vorwurf. Wie muss man sich das praktisch vorstellen?

»Eine bekannte mafiöse Methode sieht so aus: Ein Bauunternehmen X gründet eine Strohmann-Firma, die Scheinrechnungen an das Bauunternehmen für nicht erbrachte Leistungen ausstellt. Diese Scheinrechnungen werden bezahlt. Ein Großteil des Geldes fließt dann wieder bar an das Bauunternehmen zurück. So generiert die Firma X Schwarzgeld, mit dem sie Beschäftigte am Bau bar bezahlt. Die Arbeiter erhalten keinen Mindestlohn, Steuern und Sozialabgaben werden auch nicht entrichtet. So kann die Baufirma günstige Angebote machen. Die Stundenverrechnungssätze solcher Firmen sind höchstens halb so hoch wie die Stundensätze von Betrieben, die Mindestlöhne zahlen oder die höheren Tariflöhne plus Sozialabgaben. Solche mafiösen Strukturen verbreiten sich in Deutschland nahezu flächendeckend.«

Das ist für die anderen verständlicherweise ein echtes Problem:

»Die Stundensätze unserer Betriebe, die Tariflohn zahlen, liegen zwischen 45 und 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausländische Firmen, die den Mindestlohn einhalten, liegen bei ungefähr 25 Euro. Firmen, deren illegale Geschäftsmodelle aufgeflogen sind, haben nur um die 18 Euro ohne Mehrwertsteuer verlangt. Unsere Betriebe konkurrieren tagtäglich auch mit solchen kriminellen Anbietern. In Ausschreibungen sind ihre legalen Angebote nicht mehr wettbewerbsfähig.«

Nähern wir uns dem derzeit legalen Bereich:

»Viele Bulgaren und Rumänen bilden in Deutschland Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für solche GbRs braucht man kein Kapital, man kann sich einfach mit drei, vier Leuten zusammenschließen. Die GbR-Gesellschafter sind dann Maurer, Fliesenleger, Eisenflechter und verdingen sich in Deutschland als Tagelöhner. Sie treten aber als Gesellschafter auf, für die der Mindestlohn nicht gilt. Sie müssen auch keine Sozialabgaben entrichten und können ihren Preis bis zur Selbstausbeutung senken.«

Und wer darf nicht fehlen? Genau, die Solo-Selbständigen:

»Diese Arbeitsform hat die Politik gefördert, indem sie zum Beispiel die Meisterpflicht für Fliesenleger abgeschafft hat. Vor dieser Novelle hatten wir in Deutschland ungefähr 17 000 eingetragene Fliesenleger. Heute sind es 72 000. Viele kommen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, ihre Stundenlöhne liegen oft unter dem Mindestlohn. Es gibt auch Betriebe, die ihre Mitarbeiter veranlassen, sich selbstständig zu machen, und dann wieder für ihren Ex-Arbeitgeber tätig werden.«

Aus Sicht der Bauwirtschaft »sind viele der angeblich Selbstständigen auf dem Bau tatsächlich abhängig Beschäftigte eines Unternehmens.« Aber das muss immer im Einzelfall über aufwändige Prüfungen festgestellt werden.

Sowohl Angebot und Nachfrage sind sicher in diesem Kontext: »Das Lohngefälle in Europa begünstigt diese Arbeitsformen. In den mittel- und osteuropäischen Staaten liegen die Bau-Stundenlöhne unter fünf Euro. Für diese Menschen sind Stundensätze von 18 Euro eine gute Verdienstmöglichkeit. Gleichzeitig wollen es viele Bauherrn und Häuslebauer möglichst billig.«

Es gibt aber auch viele ausländische Arbeiter und Firmen, die eindeutig legal in Deutschland bauen. Aber auch hier gibt es ein problematisches Gefälle bei den Wettbewerbsbedingungen – diesmal nicht bezogen auf den Mindestlohn, sondern hinsichtlich der Sozialabgaben:

»Bei den Bau-Sozialkassen sind 100 000 ausländische Entsende-Arbeitnehmer gemeldet. Diese Beschäftigten erhalten den Bau-Mindestlohn. Gleichzeitig bleiben sie zwei Jahre lang in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Für sie müssen Unternehmen deutlich geringere Sozialabgaben abführen als deutsche Betriebe. Deshalb können diese Firmen mit Stundensätzen von 25 Euro kalkulieren. Damit haben sie erheblich Wettbewerbsvorteile gegenüber inländischen Betrieben, die mit 45 bis 50 Euro kalkulieren müssen.«

Wenn man das alles aufaddiert, dann stellt sich schon die Frage, wie tariftreue Baufirmen in Deutschland überhaupt noch an Aufträge kommen. Dazu Harald Schröer:

»Die tariftreuen Betriebe suchen Kunden, die bereit sind, auch entsprechende Preise zu zahlen. Solche Kunden gibt es. Bei öffentlichen Aufträgen haben es unsere Unternehmen aber oft schwer. Der Staat sollte an dieser Stelle eigentlich Vorbild sein.«

Vor allem mit Blick auf den Staat identifiziert einen Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit – »und dafür haben wir kein Verständnis.«

Das nun kann man ohne weiteres nachvollziehen.

Eine „russische“ Pflegemafia inmitten unseres Landes? Über milliardenschwere Betrugsvorwürfe gegen Pflegedienste und politische Reflexe

Wenn Artikel so anfangen, dann deutet alles auf einen ganz großen Skandal hin: »Sie kommen meist aus Russland, sie sind professionell – und raffiniert. Über Kirchengemeinden suchen sie Kontakt zu Angehörigen von Pflegebedürftigen – und beginnen ihr düsteres, lukratives Business.« Das behaupten zumindest Dirk Banse und Anette Dowideit  in ihrem Artikel So funktioniert der Milliarden-Betrug der Pflege-Mafia. Und das schlägt verständlicherweise derzeit hohe Wellen. »Ambulante Pflege ist ein lukrativer Markt, auf dem sich viele dubiose Anbieter tummeln. Seit Jahren gibt es Berichte über osteuropäische Firmen, die Kranken- und Pflegekassen abzocken, indem sie Senioren als Pflegefälle ausgeben, die in Wahrheit noch rüstig sind.« Und die beiden Autoren versuchen das an einem Fallbeispiel zu illustrieren:

»Die LKA-Ermittler waren beeindruckt, als sie die Büros des „Airomed“-Pflegedienstes im niedersächsischen Hildesheim durchsuchten. Im Tresor lagen mehr als 200.000 Euro in Scheinen – deren Herkunft die Besitzer nicht einleuchtend erklären konnten. Später wurde klar, woher das Geld vermutlich stammte: Die Firma hatte bundesweit Pflege für schwerstkranke Beatmungspatienten organisiert und den gesetzlichen Kassen vorgegaukelt, dass ausgebildete Fachkräfte diese Arbeit verrichten würden. Tatsächlich setzte sie Hilfskräfte ein, die weit günstiger waren. „Airomed“ soll die Kassen so um mindestens 443.000 Euro betrogen haben. Im April 2015 hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.«

Ein bedauerlicher Einzelfall? Nach Ansicht der Autoren keineswegs. Diese Form des Kassenbetrugs habe eine neue Dimension erreicht. »Betrügerische Pflegedienste geben sich oft nicht mehr mit leichten Fällen ab. Stattdessen betrügen sie die Sozialsysteme mit Schwerstkranken, die rund um die Uhr Betreuung brauchen und aus Sicht der Kriminellen deutlich lukrativer sind. Mit ihnen lassen sich pro Monat bis zu 15.000 Euro illegal abzweigen.« Und sie behaupten, dass diese Formen des Betrugs eben nicht mehr auf das Konto einzelner Pflegedienste gehen würden, sondern dass sich die »Spuren sich bis nach Russland zurückverfolgen lassen.«

Auch Jörg Diehl berichtet in seinem Artikel Organisierte Kriminalität: So funktioniert der Milliardenbetrug mit Pflegediensten über einen Beispielfall:

»Harmonie nannten sie ihren Pflegedienst, das klang so nett. Doch nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Köln ergaunerten die Ukrainer Igor P., 40, und Yulya R., 40, mit der Firma in anderthalb Jahren rund 590.000 Euro. Demnach rechneten sie in fast 1300 Fällen Pflegeleistungen bei den Sozialversicherungsträgern ab, die sie gar nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang erbracht hatten. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen beim Landgericht Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.«

Banse und Dowideit beschreiben in ihrem Artikel das Vorgehen so:

»Das Betrugssystem funktioniert demnach so: Die Firmen knüpfen über Netzwerke wie Kirchengemeinden Kontakt zu den Angehörigen von Schwerstkranken – zum Beispiel Komapatienten oder Bettlägerigen, die nur noch dank Beatmungssystemen leben. Dann offerieren sie ihnen folgendes Geschäft: Anstatt den Pflegebedürftigen tatsächlich rund um die Uhr zu betreuen, wie es mit der Kasse vereinbart ist, schaut nur zwei oder drei Mal am Tag jemand vorbei.
Anstatt einer ausgebildeten Pflegekraft wird nur eine Hilfskraft eingeteilt. Bei der Kasse rechnet der Pflegedienst die Leistungen allerdings so ab, als habe tatsächlich rund um die Uhr eine teure Fachkraft am Bett des Patienten gesessen. Für die Pflegebedürftigen ist das unter Umständen lebensgefährlich: Bundesweit gab es bereits mehrere Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung in genau solchen Fällen.
Den Familien der Patienten wird ein solcher Deal mit der Aussicht schmackhaft gemacht, dass sie einen Teil des ergaunerten Geldes abbekommen. „Es gibt schon fast feste Verrechnungssätze“, sagt Peter Scherler, der Beauftragte für die Bekämpfung von Fehlverhalten bei der AOK Niedersachsen.«

Das Bundeskriminalamt (BKA) sei bereits im vergangenen Herbst zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich um ein bundesweites Phänomen handelt.

Aber wie kommt man auf Beträge durch die betrügerischen Aktivitäten, die die Milliardengrenze überschreiten? Einen Hinweis findet man in dem Beitrag von Diehl:

»Den jährlichen Schaden nur im Bereich der Intensivpflege schätzen seriöse Anbieter wie die Deutsche Fachpflege Gruppe auf etwa eine Milliarde Euro. Demnach wird ein Fünftel der abgerechneten Leistungen zu Unrecht kassiert. Der Berliner Sozialstadtrat Stephan von Dassel, der sich seit Jahren gegen Betrug im Gesundheitswesen engagiert und immer wieder auch vor Betrügern gewarnt hat, taxiert den Schaden sogar noch höher: Er geht von mindestens zwei Milliarden Euro pro Jahr aus.«

Bei der Deutsche Fachpflege Gruppe handelt es sich selbst um einen großen Anbieter in der häuslichen Intensivpflege, um die es vor allem bei den aktuellen Vorwürfen und Ermittlungen geht. Dieser Anbieter »schätzt, dass es bundesweit rund 19.000 Intensivpflegepatienten gibt, von denen jeder die Kassen pro Monat 22.000 Euro und mehr kostet. Mindestens jeder fünfte Euro wird den Schätzungen zufolge aber zu Unrecht bezahlt – das wäre eine Milliarde pro Jahr. Ein Großteil davon, vermutet man bei den gesetzlichen Kassen auf Bundesebene, fließe an russische Pflegedienste«, so Banse und Dowideit in ihrem Artikel.

An dieser Stelle passt der Blick zurück: Wir reden über keine völlig neue Problematik. Vgl. dazu beispielsweise nur  den Artikel Abrechnungsbetrug: Bezirk zeigt Pflegedienst an vom 08.09.2011 aus der „Berliner Morgenpost“: »Berliner Pflegedienste rechnen möglicherweise in großem Umfang falsch ab, der Schaden könnte in die Millionen gehen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung in Neukölln. „Die Verwaltung dort hat so viele Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gefunden, dass wir von systematischem Betrug ausgehen“, sagte Neuköllns Sozialdezernent Michael Büge (CDU).« Auf welcher Grundlage kommt man zu so einer Einschätzung? Seit 2010 hatte man genauer hingeschaut, aber das muss man sich wieder relativieren angesichts der Größenordnung: „Bei allen vier Pflegediensten, die wir uns vorgenommen haben, traten Unregelmäßigkeiten auf“, so wird der damalige Sozialdezernent zitiert.

Hinzu kommt: Damals ging es um „normale“ Pflege im häuslichen Kontext: »“Der Betrug sah so aus, dass eine höhere Pflegestufe angegeben wurde“, so Büge. „Da war die Alzheimerpatientin plötzlich inkontinent, der Demenzkranke brauchte einen Rollstuhl, aber nur auf dem Papier“, sagt Büge.«

Aktuell geht es vor allem um „lukrative“ Beatmungspatienten. Auch hier muss man anmerken, dass das kein neues Feld für eine kritische Draufsicht ist. Vgl. dazu bereits den Beitrag Beatmungspatienten in einem Bürogebäude und der Frust der Behörden mit einem renitent schlechten Pflegeheim. Aus den Niederungen realer Pflegemissstände vom 16.11.2014. Bereits 2012 hatte Anette Dowideit, die auch aktuell wieder als Autorin wirkt, einen Artikel unter der Überschrift Beatmungs-Stationen sind lukrativ und gefährlich veröffentlicht.

Kurzum: Das alles ist nicht vom Himmel vor unsere Füße gefallen.

Warum – so wird sich der eine oder andere an dieser Stelle fragen – ist denn bisher von außen betrachtet  so wenig passiert? Wenn man doch schon seit längerem von dem skizzierten Geschäftsgebahren weiß?

Ein  Antwortversuch:

„Patienten und Angehörige wirken häufig an den Betrugshandlungen mit“, sagt ein Ermittler aus Nordrhein-Westfalen. „Dafür erhalten sie einen Teil der Beute.“ Vielfach stammten sie ebenfalls aus Osteuropa. „Diese landsmannschaftliche Verbundenheit trägt dazu bei, dass so gut wie keiner mit den Behörden kooperiert.“ Die Beamten stießen auf „eine Mauer des Schweigens“, die kaum zu durchdringen sei. Die Patienten wiederum, die eine schlechte Pflege erdulden müssten und nicht mit den Tätern gemeinsame Sache machten, seien häufig sozial isoliert und so hinfällig, dass sie kaum Aufklärungshilfe leisten könnten, so Jörg Diehl.

Bezeichnend die ersten Reaktionen aus der Politik:  „Das ist einer der größten Skandale im Gesundheitswesen der vergangenen Jahrzehnte“, empörte sich der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach im „Morgenmagazin“ der ARD, so Jörg Diehl in seinem Artikel.

Und erwartbar können wir reflexhafte Reaktionen aus der Politik angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe beobachten. Die nun aber – das sei hier vorangestellt – nicht unproblematisch daherkommen, denn man sollte bei aller berechtigten Empörung ob der kriminellen Energie, die hier sichtbar wird, wenn denn die Vorwürfe stimmen, in Rechnung stellen, dass wir uns in einem Feld bewegen, in dem tausende von Pflegedienste tagtäglich ihrer notwendigen Arbeit nachgehen und ihrerseits in eine Art Kollektivhaftung genommen werden.

»Russische Pflegedienste stehen unter Verdacht, systematisch betrogen und deutsche Sozialkassen um einen dreistelligen Millionenbetrag geprellt zu haben. Das Bundesgesundheitsministerium will jetzt die Lücken in der häuslichen Pflege schließen – vielleicht aber nicht so, wie einige es sich wünschen«, berichtet Martina Merten in ihrem Artikel Mit Kontrollen gegen den Abrechnungsbetrug.  „Betrug muss systematisch verfolgt werden“, zitiert sie einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums einen Tag nach Bekanntwerden massiver Betrugsvorwürfe im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Das Ministerium wolle mit den Bundesländern im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz beraten, wie man die angesprochenen „Lücken in der Qualitätskontrolle“ schließen könne.

Aber: „Unangemeldete Kontrollen in einer häuslichen Umgebung sind so einfach nicht möglich.“ Dieser Hinweis entschlüsselt sich bei einem genaueren Hinsehen auf die aktuellen Fallkonstellationen, in denen es zu Betrügereien gekommen sein soll. Diese sollen möglich geworden sein, »da der Gesetzgeber den Krankenkassen bei der häuslichen Krankenpflege (§37 SGB V) bislang kein unangemeldetes Prüfrecht einräumt – zum Unmut von GKV-Spitzenverband-Vorstand Gernot Kiefer. „Genau in diese Lücke gehen offenbar die Pflegedienste“, so seine Kritik. Lediglich für Leistungen aus der Pflegekasse sieht der Gesetzgeber unangemeldete Prüfungen durch den MDK vor (§114a SGB XI).«

Hinzu kommt: »Der Vorstand der Deutschen Stiftung für Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisiert zudem, die meisten Bundesländer hätten ihre Aufsicht von Wohngemeinschaften und Pflegeheimen auf ein Minimum zurückgefahren. Es sei wichtig, Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Bundesländern einzurichten.«

Gerade der letzte Punkt, die geforderte Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften,  ist von Bedeutung. Wir sind hier konfrontiert mit einer erheblichen kriminellen Energie seitens einiger Akteure und das ist normalerweise Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diese Aktivitäten zu verfolgen und zu unterbinden.

Aber eine „Lösung“, die alle Pflegedienste adressiert? Der Pflegeexperte Werner Schell warnt vor populistischen Schnellschüssen im Kampf gegen Betrug bei der ambulanten Pflege, so die WirtschaftsWoche über ein Interview mit ihm unter der Überschrift „Mehr Kontrollen verhindern keinen Abrechnungsbetrug“.

»Solche Betrügereien können offensichtlich nur funktionieren, weil es gemeinsames Handeln von Pflegediensten und pflegebedürftigen Menschen gibt. Denkbar ist sogar, dass sich Personen als pflegebedürftig ausgeben und die Prüfsituation entsprechend gestalten. Beispielsweise einigt man sich auf zwei Mal Hilfe beim Waschen die Woche und der ambulante Pflegedienst rechnet das erlaubte tägliche Waschen ab. Der so erzielte „Gewinn“ wird dann zwischen den Beteiligten aufgeteilt.«

Er führt weiter aus: »Notwendiger ist es, dass der MDK bei der Begutachtung  mit mehr  Sorgfalt den wirklichen Umfang der Pflegebedürftigkeit  ermittelt und sich nicht durch angebliche Einschränkungen täuschen lässt, mit deren Hilfe der Patient höhere Leistungen durchsetzen will.  Über unangemeldete Kontrollen kann man dann noch einmal nachdenken. Eine „härtere Gangart“ des MDK beim Prüfgeschehen bedeutet aber auch, dass mehrheitlich unschuldige Kranke kontrolliert und alle Pflegedienste mit Misstrauen bedacht werden – beides völlig zu Unrecht. Unangemeldete Kontrollen auch noch nachts oder am Wochenende helfen sicher nicht gegen kriminelle Energie.«

Einige Zahlen und Zusammenhänge jenseits der punktuellen medialen Aufgeregtheit über Altersarmut und Rentenversicherung

Da wird so mancher, der seit Jahren auf die systematischen Schwachstellen im Alterssicherungssystem hinweist und für einen Teil der älteren Menschen bei gleichbleibenden Bedingungen den sicheren Marsch in die Altersarmut ausrechnen kann, mit dem Kopf schütteln, wenn er oder sie die mediale Welle zur Kenntnis nimmt, die  in dieser Woche durch die Landschaft gerauscht ist – ausgehend von einer Meldung des WDR, die zudem noch falsche Zahlen enthielt (vgl. dazu den kritischen Beitrag Viele Menschen stehen vor der Altersarmut, wenn sich im System nichts ändert. Aber gleich mehr als 25 Millionen Menschen? Wohl kaum vom 12. April 2016). Die Botschaft ist ja auch erschütternd und zugleich hervorragend geeignet, in der in den Strukturen der Aufmerksamkeitsökonomie gefangenen Medienwelt eine (kurzzeitige) Resonanz zu erzeugen: Fast jedem Zweiten droht 2030 die Altersarmut. Da läuft es dem Leser oder Zuschauer oder Zuhörer aber kalt den Rücken runter.

Unabhängig von der Tatsache, dass man das eben nicht so ableiten kann, wie das seitens des WDR behauptet wurde, da man dort einfach die Menschen in ihren heutigen Verhältnissen verbleibend hinsichtlich ihrer Rentenansprüche hochgerechnet hat (während die tatsächliche gesetzliche Rente immer die Einkommensposition des gesamten Erwerbslebens widerspiegelt) und außerdem nicht berücksichtigt wurde, dass der individuelle Rentenzahlbetrag nicht gleichbedeutend mit dem Haushaltseinkommen ist bzw. sein muss, ist es von entscheidender Bedeutung für eine rationale Alterssicherungsdiskussion, dass man die systematischen Schwachstellen in unserem gegebenen System, zu dem neben der gesetzlichen Rente als der wichtigsten Säule auch noch die Betriebsrenten und die private Altersvorsorge für einen Teil der älteren Menschen gehört, auf den Tisch legt, damit man erkennt, dass ohne systematische Änderungen immer mehr Menschen aufgrund einer weit verbreiteten Kumulation von Risikofaktoren unabwendbar in die tatsächliche Altersarmut rutschen werden, in der sich übrigens heute schon zahlreiche ältere Menschen befinden.

Aber gerade wenn man für die unglaubliche Brisanz des Themas (bestehende und vor allem kommende) Altersarmut sensibilisieren und nach Ansatzpunkten für eine notwendige Veränderung suchen will, dann muss man sauber bleiben bei der Präsentation der Daten – und seien sie noch so geeignet, dem Schnappatmungsmechanismus vieler Medien zu bedienen. Das hilft der Sache letztendlich nicht weiter. Es gibt dann nur die reflexhaften Hinweise auf eine unzulässige Dramatisierung, was im Ergebnis ablenkt von den eigentlichen Baustellen.

Schauen wir uns ein Beispiel an. Nachdem zahlreiche Medien die Meldung des WDR über die drohende Altersverarmung fast jedes zweiten Älteren aufgegriffen haben, kam am 12.04.2016 eine Lebensäußerung seitens der Rentenversicherung: Berechnung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zu Rentenhöhen. Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund, so ist das überschrieben und dort wird natürlich auf die Schwachstellen in der Argumentation hingewiesen: »Nicht nachzuvollziehen ist die Aussage des WDR, dass beinahe die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner, die ab 2030 in Rente gehen, möglicherweise abhängig von staatlichen Grundsicherungsleistungen wären. Aufgrund der Betrachtung individueller Ansprüche alleine aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann kein Armutsrisiko ermittelt werden. Einkommensarmut kann immer nur im Haushaltskontext bestimmt werden. Die Höhe der gesetzlichen Rente alleine kann also keine Auskunft über die Einkommenslage von Rentnerhaushalten geben.« Das ist richtig. Der zweite Erwiderungspunkt: »Die Lebensstandardsicherung erfolgt spätestens seit der Rentenreform 2001 im Drei-Säulen-System. Nur wenn alle Vorsorgeformen berücksichtigt werden, lassen sich Aussagen zur Einkommenslage im Alter treffen. Die Berechnungen des WDR berücksichtigen aber nicht die Absicherung in der zweiten und dritten Säule, d.h. in der betrieblichen und der privaten Alterssicherung. Auch können niedrige Rentenleistungen eines Partners durch den anderen Partner ausgeglichen werden. Darüber hinaus verfügen Rentnerhaushalte in nicht wenigen Fällen über Einkünfte aus weiteren Quellen.« Auch das ist – so erst einmal – richtig. Der dritte Punkt: »Das Vorkommen von Renten unter Grundsicherungsniveau beruht zu einem erheblichen Anteil darauf, dass Versicherte nur kurze Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hierzu zählen etwa Hausfrauen, die nur kurze Zeit versichert waren oder selbständig Erwerbstätige, die keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Teilweise resultieren niedrige gesetzliche Renten auch auf einem frühen Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in andere Alterssicherungssysteme wie beispielsweise die Beamtenversorgung oder ein berufsständisches Versorgungswerk. Da Rentner in diesen Fällen auch aus anderen Versorgungssystemen Leistungen erhalten, sagt eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wenig über das Gesamteinkommen im Alter aus.« Auch das ist durchaus plausibel.
Aber so vordergründig richtig die Einwände der Deutschen Rentenversicherung auch sind – sie unterschlagen wesentliche Schwachstellen im bestehenden Alterssicherungssystem, die sich erschließen, wenn man sich die Mechanik des bestehenden Rentensystems genauer anschaut.

In der Abbildung am Anfang dieses Beitrags wurde am Beispiel der vielleicht berühmtesten Kunstfigur des deutschen Sozialrechts, dem „Eckrentner“, illustriert, wie voraussetzungsvoll der Bezug einer gesetzlichen Rente ist, wenn man sein Erwerbsleben lang Mitglied in der Rentenversicherung war und mit deren Leistungen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss oder korrekter: müsste.

Die Rentenformel (vgl. hierzu die §§ 64 bis 68 SGB VI) ist an sich eine simple Angelegenheit. Unter der Voraussetzung, dass man bis zum Erreichen des gesetzlich festgelegten Renteneintrittsalters durchgehalten hat, bestimmt sich die Höhe der monatlichen Altersrente aus zwei Faktoren: Zum einen aus der individuellen Einkommensposition über das gesamte Erwerbsleben hinweg, was sich in den Entgeltpunkten niederschlägt. Der „Eckrentner“ hat per definitionem sein ganzes Erwerbsleben (= 45 Jahre) durchgehend gearbeitet und dabei immer genau das Durchschnittsentgelt der Versicherten verdient – für das laufende Jahr 2016 muss man also einen monatlichen Bruttoverdienst von 3.022 Euro erreichen, um das Kriterium zu erfüllen. Dann bekommt man für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.

An diesem Punkt kann man erste fundamentale Schwachstellen des Systems identifizieren: Es überrascht nicht, dass viele Arbeitnehmer zum einen damit konfrontiert sind, dass sie schlichtweg weniger verdienen als das, was als Durchschnittsentgelt ausgewiesen wird. Wenn man aber beispielsweise mit einem Monatsverdienst von 1.500 Euro nach Hause gehen muss, dann kann sich jeder ausrechnen, dass dann für ein ganzes Jahr Erwerbsarbeit eine Zahl deutlich kleiner als 1 bei den persönlichen Entgeltpunkten verbucht werden muss. Das gleiche gilt auch für so gut wie alle Teilzeitbeschäftigten, die kommen auch nicht auf die 1,0. Hinzu kommt: Die Rentenformel geht – angesichts des Beitragsbezugs der Rente auch in sich völlig korrekt – von einem ganzen Jahr aus, in dem man gearbeitet und Beiträge gezahlt hat. Wenn aber das Jahr in Arbeitslosigkeit verbracht wurde, dann sieht es düster aus, denn in den vergangenen Jahren haben wir einen massiven Entwertungsprozess der Anrechnung von Arbeitslosigkeitszeiten in der Rentenversicherung erleben müssen. Früher wurden seitens der Arbeitslosenversicherung noch Beiträge an die Rentenversicherung geleistet, das ist systematisch runtergefahren und für die Hartz IV-Empfänger mittlerweile beseitigt worden. Muss man an dieser Stelle wirklich begründen, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen niedriger Entlohnung (die zu einem Wert < 1 in der Rentenformel bei den EP führt) und der Betroffenheit von Arbeitslosigkeit? In nicht wenigen Fällen haben wir es hier mit einem verbundenen Risiko zu tun. Im Ergebnis führt das zu einer kumulativen Schlechterstellung im Rentensystem.

Aber wie ist es mit dem Hinweis auf die die erste Säule des Alterssicherungssystems ergänzende zweite und dritte Säule bestellt? Also den Betriebsrenten und der privaten Altersvorsorge? Die können ja durchaus eine Menge kompensieren bzw. die tatsächlichen Mittel in der Rente deutlich erhöhen. Wenn, ja wenn wir auch hier nicht mit einer systematischen Ungleichverteilung zuungunsten der unteren Einkommen konfrontiert wären.

Vereinfacht gesagt und mit den vorliegenden Daten auch gut zu belegen: Gerade diejenigen, die des kompensatorischen Effekts aus diesen zwei ergänzenden Säulen bedürfen, sind unterdurchschnittlich bis gar nicht integriert in diese Systeme. Für die Riester-Rente vgl. dazu beispielsweise den Beitrag (Keine) Überraschung: Gute Riester-Rente für höhere Einkommen, kaum bis gar keine Riester-Rente für die unteren Einkommen. Eigentlich wäre mal wieder die Systemfrage fällig vom 7. Juli 2015. Und auch die Betriebsrenten entfallen eher auf die höheren Einkommen. Bereits 2012 konnte man dazu in dem Artikel Nur eine Minderheit sorgt betrieblich vor lesen: » Nur 6,2 Prozent der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn um 10 Euro oder weniger nutzen die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Bei Besserverdienenden, die über 23 Euro je Stunde bekommen, ist es dagegen ein gutes Drittel.«

Zwischenfazit: Gerade die unteren Einkommen sind aufgrund der Rahmenbedingungen im Wesentlichen angewiesen auf die Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, die allerdings nur dann ein Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung gewährleisten kann, wenn man möglichst ohne nennenswerte Brüche in der eigenen Erwerbsbiografie durchs Leben gekommen ist und dabei mindestens den Durchschnitt verdient hat. Selbst wenn jemand 45 Jahre gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient hat, wird er oder sie auf keine Rente kommen können, die oberhalb des Hartz IV-Satzes liegen wird.

Das wird sich alles angesichts der gewaltigen Verwerfungen am Arbeitsmarkt, also dem das Rentensystem strukturierenden vorgelagerten System, in jedem vor uns liegenden Jahr weiter entfalten müssen, wenn man in dem bestehenden System keine grundsätzlichen Veränderungen vornimmt.

Kehren wir wieder zurück in das Hier und Heute. Der Rentenexperte Johannes Steffen, der das Portal Sozialpolitik betreibt, hat sich die Mühe gemacht, die gegenwärtigen Zählbeträge in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu vergleichen mit dem Grundsicherungssatz. Das Ergebnis sieht man hinsichtlich des Rentenbestandes im Jahr 2014 in der nebenstehenden Abbildung.

»Ein Blick in die aktuelle Rentenstatistik zeigt: Schon heute (letzte Daten stammen aus 2014) liegt der Zahlbetrag bei fast der Hälfte aller Altersrenten unterhalb des durchschnittlichen Bedarfs der Grundsicherung nach SGB XII. Dieser betrug 2014 bei älteren Personen außerhalb von Einrichtungen (avE) 769 Euro im Monat. Im Rentenbestand lag der Zahlbetrag bei fast 48 Prozent der Renten unterhalb von 750 Euro (West: 52,6%, Ost: 26,7%) – beim Rentenzugang waren es gut 52 Prozent (West: 56,4%, Ost: 31,5%)«, schreibt er in seinem Beitrag Rentenzahlbeträge und Grundsicherung, dem auch die Abbildungen entnommen sind.

Und weiter erfahren wir:

»Von den insgesamt knapp 15,5 Millionen Inlandsrentnern (Altersrenten) bezogen allerdings nur 2,5 Prozent zusätzlich noch Leistungen der Grundsicherung im Alter. Niedrige Altersrenten sind also nicht gleichbedeutend mit Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII. – Aber: Wenn erwerbslebenslang vollzeitnah Beschäftigte infolge der Senkung des Rentenniveaus nicht mehr mit einer Rente deutlich oberhalb des Fürsorgeniveaus rechnen können, dann gerät die Pflichtversicherung in eine schwere Legitimationskrise.«

Steffen bezieht sich auf die Grundsicherungsschwelle, also den Betrag, den  man auch bekommen würde, wenn man sein Leben lang nicht gearbeitet hätte und keine anderen Einkünfte oder gar Vermögen hat. Hinsichtlich der Einkommensarmut älterer Menschen relevant ist aber die offizielle Armutsgefährdungsschwelle, die bei (weniger als) 60 Prozent des Medianeinkommens liegt.

Hierzu hat auch der statistisch umtriebige Paul M. Schröder vom BIAJ veröffentlicht: Zum einen den Beitrag Altersrenten: Rentenzugänge, Rentenbestand und Rentenzahlbeträge 2000 bis 2014 sowie ergänzend dazu Altersrenten unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle und Armutsgefährdung 2005 bis 2014.

Daraus die folgenden Hinweise – zuerst aus seiner ersten Veröffentlichung, die sich ebenfalls an der WDR-Veröffentlichung abarbeitet:

»Das Ausmaß der Armutsgefährdung aller Menschen im Alter von 65 Jahren und älter lässt sich nicht eins zu eins aus den gesetzlichen Renten wegen Alters ableiten. 2014 lag der Rentenzahlbetrag bei 10,90 Millionen Renten wegen Alters unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (917 Euro), bei 8,488 Millionen Renten unterhalb von 750 Euro. Die auf Grundlage der amtlichen Sozialberichterstattung für 2014 ermittelte Zahl der armutsgefährdeten Menschen im Alter von 65 Jahren und älter betrug 2,44 Millionen. Und die die Altersarmut deutlich unterzeichnende Zahl der Menschen, die Grundsicherung bezogen, betrug 515.289. Dass Menschen auch ohne oder mit einer geringen gesetzlichen Rente wegen Alters nicht arm oder sogar reich sein können, bleibt in der WDR-Projektion unbeachtet. Kurz: Mit der „Erklärung“ von nahezu der Hälfte der Bevölkerung als armutsgefährdet wird der Blick auf die wachsende Zahl der wirklich armen Menschen verstellt – und damit wohl auch auf die notwendigen gesetzlichen Veränderungen für diese Menschen.«

Und seiner Ergänzung zum ersten Text können wir entnehmen:

»Der Anteil der Renten nach SGB VI wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle stieg von 50,7 Prozent (8,59 Millionen) in 2005 auf 61,0 Prozent (10,90 Millionen) in 2014 … Männer-Renten: von 25,0 Prozent (1,88 Millionen) in 2005 auf 35,8 Prozent (2,85 Millionen) in 2014 … Frauen-Renten: von 71,0 Prozent (6,71 Millionen) in 2005 auf 81,3 Prozent (8,05 Millionen) in 2014.«

Aber bezogen auf den Tatbestand der Einkommensarmut fügt er an:

»Die Zahl der armutsgefährdeten Menschen im Alter von 65 Jahren und älter stieg von 1,72 Millionen in 2005 … von Jahr zu Jahr auf 2,44 Millionen in 2014 …. Männer: von 0,65 Millionen in 2005 auf 0,90 Millionen in 2014 … Frauen: von 1,17 Millionen in 2005 auf 1,55 Millionen in 2014.«

Wenn man das aufrechnet ergibt sich der folgende Befund:

»Gemessen am Bestand der Renten nach SGB VI wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle galten pro 100 Renten im Jahr 2005 insgesamt 20,0 Men- schen im Alter von 65 Jahren und älter als armutsgefährdet.«

Fazit: Wenn sich nichts am System ändert (beispielsweise die (Wieder-)Einführung einer Rente nach Mindesteinkommen), dann werden immer mehr Menschen in den vor uns liegenden Jahren in die Altersarmut rutschen (müssen), da sie nicht die Kriterien der „alten“ Rentenformel erfüllen (können). Hinzu kommen weitere Phänomene, die hier noch gar nicht eingebaut wurden in die Vorhersage. So beispielsweise die zunehmende Problematik einer wohnkostenbedingten Verarmung älterer Menschen. Darüber berichtet beispielsweise das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL in seinem Heft 16/2016 unter der Überschrift „Altersrisiko Wohnen“:

»Wenn Hol­ger Pur­gan­der, 72, auf sein Le­ben zu­rück­blickt, muss er sich nicht schä­men. 40 Jah­re lang Pünkt­lich­keit, 40 Jah­re lang hat er als Bus­fah­rer und Ma­schi­nen­schlos­ser ge­ar­bei­tet, im­mer Steu­ern be­zahlt. Mit sei­nen 811,90 Euro Ren­te mo­nat­lich kam der Rent­ner ei­ni­ger­ma­ßen über die Run­den. Bis sei­ne 54-Qua­drat­me­ter-Woh­nung im Ber­lner Au­ßen­be­zirk Nie­der­schön­hau­sen zwei neue Fens­ter und ei­nen Bal­kon be­kam.
Für den Ver­mie­ter war die In­ves­ti­ti­on eine Mo­der­ni­sie­rung, für Pur­gan­der war es der Schritt ins so­zia­le Ab­seits. Die Mo­nats­mie­te klet­ter­te, von 204 im Jahr 2012 auf inzwischen 313 Euro kalt. Jetzt blei­ben Pur­gan­der noch 150 Euro im Mo­nat für Lebensmit­tel, zu we­nig für drei Mahl­zei­ten am Tag, und so schleicht er sich, wenn es am Mo­nats­en­de mal wie­der eng wird, für ein Mit­tag­es­sen zur nahe ge­le­ge­nen Ca­ri­tas … Zwei ge­gen­läu­fi­ge Pro­zes­se ver­schär­fen die Al­ters­ar­mut: Wäh­rend die Im­mo­bi­li­en- und Miet­prei­se in den städ­ti­schen Zen­tren ra­sant an­zie­hen, ver­fal­len die Häu­ser­wer­te in vielen länd­li­chen Re­gio­nen. Es geht also nicht nur um Mie­ter in teu­ren Bal­lungs­räu­men, auch die Lage ei­ner Viel­zahl von Ei­gen­heim­be­sit­zern ver­schlim­mert sich. Sie hat­ten sich die Im­mo­bi­lie nicht zu­letzt als Si­cher­heit fürs Al­ter zu­ge­legt. Doch nun ist das er­spar­te Heim im­mer we­ni­ger wert.«

Oder wie wäre es mit dieser Botschaft? Immer mehr Ältere geraten in die Schuldenfalle, berichtet die FAZ. Nach dem von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform veröffentlichten „Schuldneratlas 2015“ »stieg die Zahl der über 60-Jährigen mit Schulden, die sie nicht mehr vollständig bedienen können, in den vergangenen zwei Jahren drastisch an. Bei den 60 bis 69-Jährigen um 12,4 Prozent, bei den Senioren ab 70 sogar um 35,4 Prozent.«

Diese beiden Beispiele mögen genügen, wenn es darum geht, darauf hinzuweisen, dass das Thema Altersarmut ein Megathema der vor uns liegenden Jahre werden muss, wenn … . Ja, wenn nicht endlich systematisch die Schwachstellen im bestehenden Alterssicherungssystem auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Sanktionen im Hartz IV-System in Zahlen und vor Gericht sowie der Blick auf ein „Skandalurteil“ aus Österreich

Sanktionen im Grundsicherungssystem (SGB II) sind ein brisantes Thema. Zum einen geht es bei den Leistungen im Hartz IV-System um die Sicherstellung des „sozio-kulturellen Existenzminimums“, also einem – eigentlich – nicht unterschreitbaren unterstem Niveau dessen, was man einem Menschen für die Existenzsicherung ermöglichen muss. Oder in den Worten des Bundesverfassungsgerichts in der wegweisenden Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010 über die (teilweise, weil auf die Festsetzung des kinderspezifischen Bedarfs bezogene) Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelleistungen im Hartz IV-System (BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 – 1 BvL 1/09): »Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind … Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.«

Dennoch gibt es Fälle, in denen diese Untergrenze des sozialstaatlich Existenziellen durch eine Kürzung der Leistung unterschritten wird bzw. am extremen Rand dessen, was unter dem Oberbegriff der „Sanktionen“ passiert, Fälle, in denen sogar gar nichts mehr gezahlt wird – das nennt man dann „Vollsanktionierung“. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: „Bei vollsanktionierten Personen übersteigt die Höhe des Sanktionsbetrags die Höhe des laufenden Leistungsanspruchs …, d.h. es liegt eine komplette Leistungskürzung vor.“ Dieser Erläuterung der BA kann man zugleich entnehmen, dass das im vergangenen Jahr, also 2015, im Jahresdurchschnitt bei fast 7.000 Menschen der Fall war – davon die Hälfte junge Menschen unter 25 Jahre, für die es im SGB II ein gegenüber den „normalen“ Leistungsberechtigten „verschärftes“ Sanktionsregime gibt, mit anderen Worten: sie werden schneller und härter und beobachtbar wesentlich häufiger sanktioniert. So lag die jahresdurchschnittliche Sanktionsquote für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 2015 bei 3,0 Prozent und die der unter 25jährigen Personen bei 4,1Prozent.

Diese und weitere Zahlen kann man der Veröffentlichung Zeitreihe zu Sanktionen nach Ländern. Januar 2007 bis Dezember 2015 der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnehmen. Die BA hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht unter der Überschrift: Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million:

»Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Die Zahl der Sanktionen ist damit das erste Mal seit 2011 wieder unter die Marke von einer Million gesunken.«

Die erste Abbildung visualisiert die Entwicklung der neuen Sanktionen sowie der neu sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-System seit 2007. Man kann erkennen, dass die Zahl der neuen Sanktionen im Jahr 2012 mit über eine Million ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht hat und seitdem etwas sinkt. Dies spiegelt sich auch in der Sanktionsquote, die ebenfalls im Jahresdurchschnitt 2012 ihren bisherigen höchsten Wert erreicht hatte mit 3,4 Prozent und bis 2015 auf 3,0 Prozent zurückgegangen ist.

Nun denken ob bewusst oder unbewusst viele Menschen beim Stichwort Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger an Arbeitsverweigerung als Auslöser für diese Maßnahme. Also die Ablehnung einer aus Sicht der Jobcenter „zumutbaren“ Arbeit. Oder die Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme. Aber die Realität sieht völlig anders aus, was man den Zahlen der BA entnehmen kann. Die Abbildung verdeutlicht zugleich die Entwicklung der wichtigsten Ursachen für die Verhängung einer Sanktion und damit einhergehend einer Leistungskürzung bis hin zur vollständigen Leistungseinstellung für die Jahre 2007 bis 2015. Man erkennt, dass der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, durch „Meldeversäumnisse“ zustande kommt, wenn also beispielsweise Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen. Die BA selbst schreibt zu dem erkennbaren Rückgang der Sanktionen insgesamt: »Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ausgesprochen wurden.« Deren Anteil lag 2007 bei 23,4 Prozent und ist mittlerweile auf nur noch 10,2 Prozent geschrumpft.

Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil ein „Meldeversäumnis“ auch für Befürworter von Sanktionen eine andere Qualität haben muss als die Verweigerung einer angebotenen Arbeit, mit der man möglicherweise die Hilfebedürftigkeit beenden oder vermindern könnte. Dabei wäre bei einer genaueren Analyse die Heterogenität der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen, es wird aus der Praxis beispielsweise immer wieder berichtet, dass es Menschen im SGB II gibt, die ihre Post nicht mehr öffnen, weil sie völlig überschuldet sind und Angst vor weiteren Mahnungen haben oder Menschen, die als funktionale Analphabeten gar nicht in der Lage sind, eine zumeist komplex formulierte Aufforderung, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, lesen und verstehen zu können.
Aber hier soll auf einen anderen Aspekt hingewiesen werden: Nur weil eine Sanktion seitens des Jobcenters verhängt worden ist, heißt das noch lange nicht, dass diese auch gerechtfertigt ist. Dass es hier offensichtlich Probleme gibt, kann man der Berichterstattung in den Medien entnehmen. So überschreibt beispielsweise die Rheinische Post einen Artikel kurz und bündig so: Hartz-IV-Sanktionen oft zu Unrecht: »Knapp 40 Prozent der Klagen von Betroffenen sind erfolgreich«, so Eva Quadbeck in  ihrem Beitrag:

»Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, wurde im vergangenen Jahr in rund 18.600 von 51.000 Fällen eingelegten Widersprüchen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich.«

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und der erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt an, dass es erhebliche Probleme innerhalb der Sanktionspraxis der Jobcenter gibt. Solche Werte sind nicht nur grundsätzlich ein Problem mit Blick auf die offensichtlich in Teilbereichen eklatant falsche Verwaltungspraxis, sondern in diesem Kontext hier ist das ganz besonders begründungsbedürftig, denn wir sprechen hier von Sanktionen im Bereich der sozialstaatlich gebotenen Sicherstellung des Existenzminimums.

An dieser Stelle nur eine kleine Anmerkung zum diskussionsbedürftigen Selbstverständnis der BA: In der Pressemitteilung zu den neuen Sanktionszahlen teilt uns Nürnberg mit Blick auf den Rückgang der Sanktionen mit: »Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen.« Der aufmerksame Beobachter wird bei diesem – offensichtlich austauschbaren – Erklärungsansatz stutzen, denn das kommt einem bekannt vor: In der Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 10. April 2013 zu den „Sanktionen in der Grundsicherung“ schrieb die gleiche Behörde unter der Überschrift „Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen“ angesichts des damaligen Anstiegs der Sanktionen im Jahr 2012 auf über eine Million: „Zurückzuführen ist der Anstieg der Sanktionen auf die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine intensivere Betreuung in den Jobcentern.“ Die „intensivere Betreuung“ seitens der Jobcenter kann also offensichtlich beides ohne Probleme. Auf diesen Aspekt hat Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in einer kurzen Notiz am 11.04.2016 hingewiesen: Weniger als eine Million Sanktionen: BA stellt Begründung auf den Kopf!

Die höchst umstrittene Frage der Sanktionen im Grundsicherungssystem wird uns in diesem Jahr an mindestens zwei Stellen noch grundsätzlich beschäftigen: Um einen kritisieren viele die anstehenden Änderungen im SGB II im Zuge des euphemistisch als „Rechtsvereinfachungsgesetz“ genannten Vorhabens der Bundesregierung. Nicht nur wird hier aufgrund des Widerstands aus Bayern und der CSU keine von eigentlich allen anderen im Vorfeld geforderte Abschaffung des besonderen und schärferen Sanktionsregimes für die unter 25jährigen Leistungsberechtigten stattfinden, sondern – gleichsam als Treppenwitz der Gesetzgebungsgeschichte – wird es sogar zu einer partiellen Verschärfung des Sanktionsrechts im SGB II kommen, wenn denn der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wie er derzeit im Bundestag diskutiert wird. Beispiel: Künftig könne der Regelsatz auch nach der dreimonatigen Sanktionsfrist weiter gekürzt oder einbehalten und für die Vergangenheit sogar zurückgefordert werden. Vgl. dazu den Artikel Hartz: Kritik an Verschärfung der Sanktionen.

Zum anderen wird die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit von Sanktionen verfassungsrechtlich auf den Prüfstand gestellt aufgrund einer Vorlage aus den Reihen der Sozialgerichtsbarkeit beim Bundesverfassungsgericht, das sich in diesem Jahr – voraussichtlich, noch steht kein festes Datum – damit befassen muss (vgl. dazu bereits den Blog-Beitrag Hartz IV: Sind 40% von 100% trotzdem noch eigentlich 100% eines „menschenwürdigen Existenzminimums“? Ob die Sanktionen im SGB II gegen die Verfassung verstoßen, muss nun ganz oben entschieden werden vom 27. Mai 2015).

Aber auch die Österreicher beschäftigen sich mit dem Thema Sanktionen im Bereich der Existenzsicherung und angesichts eines neuen Urteils dort soll das hier nicht unerwähnt bleiben.
In Österreich gibt es die „Mindestsicherung“. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde am 1. September 2010 eingeführt. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Im Gegensatz zur alten Sozialhilfe wird der Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung von der Arbeitsbereitschaft der Bezieher abhängig gemacht, was auch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen und Wiedereingliederungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservices umfasst sowie Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen. Man ahnt schon, was jetzt kommt – denn wie bei Hartz IV auch stellt sich sogleich die Frage, was das bedeutet, wenn man eine Nichterfüllung dieser Voraussetzung feststellt bzw. behauptet. Wie bei uns wird das ein Fall für die Gerichte.

Vor diesem Hintergrund registriert man dann Schlagzeilen aus dem Bereich der Arbeitslosen-Initiativen, in diesem Fall der Gruppe „Aktive Arbeitslose Österreich„, die mit Blick auf eine neue Entscheidung des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs ihre Stellungnahme so überschrieben haben: Skandalurteil: Verwaltungsgerichtshof gibt der Bürokratie die Lizenz zum Verhungern lassen kranker Menschen. Da wird offensichtlich schweres Geschütz abgefeuert. Was treibt die Aktivisten dazu, von einem „Skandalurteil“ zu sprechen?

»Der österreichische Verwaltungsgerichtshof agiert dabei wesentlich kaltblütiger als Hartz IV Deutschland: Es verschwendet nicht einen Satz damit, dass es so etwas wie Menschenrechte gibt und dass die Behörden – so wie in Deutschland auch – verpflichtet wären, wenigstens mit Sachleistungen das Überleben der auf die „letzte Existenzsicherung“ angewiesenen Menschen zu sichern.«

Vor diesem Vorwurfs-Hintergrund lohnt der Blick in die Entscheidung selbst: Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat seine Pressemitteilung dazu so überschrieben: Salzburger Mindestsicherungsgesetz: Mindestsicherung kann bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis auf null gekürzt werden. Daraus kann man folgende Erläuterungen entnehmen:

»Nach der Mindestsicherungs-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern können Leistungen gekürzt werden, wenn trotz schriftlicher Ermahnung keine Bereitschaft zu einem zumutbaren Einsatz der Arbeitskraft besteht. Zwar darf die Kürzung grundsätzlich nur stufenweise und maximal bis 50 % erfolgen, eine weitergehende Kürzung oder ein völliger Entfall ist aber in besonderen Fällen zulässig … Der Verwaltungsgerichtshof hat nun klargestellt, dass diese Kürzung bis zu einem völligen Entfall der Leistung gehen kann.«

Wie immer ist es bei solchen Entscheidungen erforderlich, sich den Sachverhalt genauer anzuschauen. Dazu erfahren wir:

»Ein in Salzburg aufhältiger Obdachloser hatte seit 2012 Leistungen aus der Mindestsicherung bezogen. Obwohl ihm bereits zuvor Leistungen gekürzt worden waren, weigerte er sich, an Maßnahmen zur Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen. Mit Bescheiden des Salzburger Bürgermeisters wurde ihm daraufhin die Leistung aus der Mindestsicherung um 99 % gekürzt.
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg reduzierte die Kürzung auf 87,5 %. Es vertrat die Auffassung, dass eine weitergehende Kürzung im Salzburger Mindestsicherungsgesetz – anders als in Mindestsicherungsgesetzen anderer Bundesländer, in denen ein Entfall ausdrücklich vorgesehen ist – nicht gedeckt sei.«

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat die Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts nun als rechtswidrig aufgehoben.

Auch vor dem Hintergrund der deutschen Diskussion höchst interessant kommt dann ein Satz seitens des Gerichts, den man angesichts der Klarheit wie auch Deutlichkeit in aller Ruhe durchdenken sollte:

»Würde man – wie das Landesverwaltungsgericht – die Kürzung nur bis zur Höhe von 12,5 % des Mindestsatzes zulassen, so käme dies einem bedingungslosen Grundeinkommen in dieser Höhe gleich, das aber vom Gesetzgeber nicht gewollt wurde.«

Damit wären wir an einem Punkt angekommen,  der auch ein Grundproblem im deutschen Kontext adressiert: Ein Grundsicherungssystem, das auf die Erfüllung definierter Bezugsvoraussetzungen abstellt und deren Verweigerung als Auslöser für Leistungskürzungen versteht, die über Sanktionen administriert werden, würde Hartz IV seinen heutigen Charakter als ein zugespitzt formuliert eben „nicht-bedingungsloses Grundeinkommen“ verlieren. Genau darum wird es auch bei uns in dem kommenden Monaten bis hin zu der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehen (müssen).

Immer weniger neue Ausbildungsverträge. Das duale Berufsausbildungssystem verliert weiter an Boden

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge geht weiter zurück. Darüber berichtet das Statistische Bundesamtes: 0,4 % weniger neue Ausbildungs­verträge im Jahr 2015.
Im Jahr 2015 haben nach Angaben der Bundesstatistiker rund 516.200 junge Menschen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag im Rahmen des dualen Systems abgeschlossen. Der schon in den Vorjahren beobachtete rückläufige Trend ist maßgeblich auf die demografische Entwicklung in der für die duale Ausbildung typischen Altersgruppe sowie auf eine höhere Studierneigung bei den Schulabsolventen mit Hochschulreife zurückzuführen. Insgesamt befanden sich am 31. Dezember 2015 nach vorläufigen Ergebnissen etwa 1,34 Millionen Jugendliche in einer Ausbildung im dualen System. Das waren 1,6 % oder 22.400 weniger als im Jahr 2014.

Damit setzt sich der seit Jahren beobachtbare Sinkflug bei den tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverträgen fort.

Seit 2007 sehen wir in den Daten einen Rückgang der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Das hat natürlich vielfältige Gründe.

In der Vergangenheit war das Ausbildungssystem vor das Problem gestellt, dass es „zu viele“ junge Leute gab, die sich auf „zu wenige“ Ausbildungsplätze bewerben mussten. Das waren die goldenen Jahre der Arbeitgeber, die sich aus einem großen Fundus an Bewerbungen die für sie passenden Personen heraussuchen konnten, was nicht ohne Folgewirkungen blieb: Immer größer und immer höher wurden die Erwartungen und Anforderungen an die jungen Menschen, die eine Berufsausbildung in dualen System absolvieren wollten bzw. mussten. Es gab ja schlichtweg genügend junge Menschen, die sich auf eine Ausbildungsstelle beworben haben, so dass man die Auswahlkriterien entsprechend nach oben schieben konnte, mit der Folge allerdings, dass zahlreiche junge Menschen vom Zugang zu einer Ausbildung abgeschnitten wurden.

Und nicht selten – gleichsam als Ironie des Schicksals – haben sich viele Unternehmen mit dem ständigen Upgrading der Anforderungen an ihre Auszubildenden selbst ins Knie geschossen, denn: Ein Teil der Ausbildungsabbruchquoten ist mit der Überforderung vieler Auszubildender zu erklären, die nicht selten vor allem den kognitiven Anforderungserhöhungen nicht gewachsen waren und sind und das gleichzeitig angesichts der Tatsache, dass oftmals in der Realität der Arbeit viele Theoriebestandteile gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgerufen werden. Hinzu kommt: Ob nun bewusst oder unbewusst, auf alle Fälle hat die zur Verfügung stehende große Zahl an gut qualifizierten Schulabsolventen dazu geführt, dass nicht nur die kognitiven Erwartungen und Ansprüche an die Auszubildenden beständig nach oben getrieben wurden, sondern auch die Ansprüche an Sozialkompetenz und „Umgangsreife“. Dies hat zum einen zu einer permanenten Unzufriedenheit mit der so genannten „Ausbildungsreife“ der jungen Menschen bei den Arbeitgebern geführt, zum anderen aber auch zu einem neuen Problem, das in den aktuellen Zeiten mit stark rückläufigen potentiellen Azubi-Zahlen zum Durchbruch gelangt, denn nunmehr ist man (eigentlich) darauf angewiesen, auch so genannte „leistungsschwächere“ Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen, also alle die, die bislang nicht einmal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären. Dann muss man aber von den in der Vergangenheit geprägten hohen Erwartungen durch das Überangebot wieder runter, was an sich natürlich keine einfache Leistung ist.

Dabei wäre aber zu berücksichtigen, dass viele Berufsbilder mittlerweile einen Anforderungsgrad erreicht haben, der es vielen Unternehmen auch bei gutem Willen nicht ermöglicht, die Anforderungen an die potentiellen Auszubildenden deutlich nach unten abzusenken, nur um den Bewerbern und ihren möglichen Defiziten entgegen zu kommen.

Ein anderer Teil der Firmen wird zumindestens in bestimmten Qualifikationsbereichen versuchen, die bislang über eine klassische duale Berufsausbildung rekrutierten Fachkräfte zu substituieren über Hochschulabsolventen mit einem Bachelor-Abschluss. Dies bietet sich beispielsweise im kaufmännischen Bereich an.

Eine weitere Gruppe an Unternehmen wird angesichts der Rekrutierungsprobleme in den kommenden Jahren ganz auf das Angebot einer Berufsausbildung verzichten.