Die Jobcenter werden „weicher“ und sanktionieren Hartz IV-Empfänger weniger. Ein Fall für die kritische Statistik

Diese Schlagzeilen werden den einen oder anderen überrascht haben: Weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen, so konnte man das mit den gewohnt großen Buchstaben in der BILD-Zeitung lesen. Die FAZ hat sich sogar zu dieser Überschrift hinreißen lassen: Deutlich weniger Strafen für Hartz-IV-Empfänger: »Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren gefallen. Das soll auch am sanfteren Durchgreifen der Jobcenter liegen.« Mit Blick auf den letzten Punkt ist mein absoluter Favorit diese Überschrift: Die Jobcenter werden weicher.

Muss man sich Sorgen machen, wenn man Anhänger des Forderns ist? Mutieren die Jobcenter-Mitarbeiter zu zahnlosen Tigern? Brechen goldene Zeiten für Drückeberger und Verweigerer an?

Auslöser für die Berichterstattung sind Zahlen, die eindeutig zu sein scheinen: Im ersten Halbjahr 2016 wurden von den 408 Jobcentern insgesamt 457.090 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt. Dies waren 42.143 weniger als im ersten Halbjahr 2015 – ein Minus von 8,4 Prozent. Das sei der tiefste Wert seit fünf Jahren, wird in den Artikeln hervorgehoben. Natürlich machen sich die Journalisten so ihre Gedanken, woran das denn liegen kann. Zitiert werden dann die folgenden Punkte: »Ein Grund für den Rückgang sei, dass es weniger Hartz-IV-Bezieher gibt, ein weiterer das weniger harte Durchgreifen der Jobcenter«, so beispielsweise die FAZ.

Aber in Wirklichkeit ist es so: In jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 waren mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen als in de gleichen Monaten des Jahres 2015, also müsste die Botschaft genau umgekehrt lauten. Wie das jetzt?

Der überaus umtriebige und die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bis in die tiefsten Kelleretagen verfolgende Paul. M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich sogleich die Zahlen genauer angeschaut und zeichnet verantwortlich für die erst einmal irritierende gegenteilige Bewertung der Sanktionsentwicklung. Die beiden Abbildungen verdeutlichen den Gang der Argumentation.

Die Zahlen über eine rückläufige Zahl der neu verhängten Sanktionen sind nicht etwa falsch, die stimmen schon. Aber neben der Grundlagenweisheit, dass man nur dann von „deutlich weniger“ bei den Sanktionen sprechen kann, wenn die Nennergröße gleich geblieben ist, nicht aber, wenn parallel die Zahl der tatsächlich oder potenziell sanktionierbaren Hartz IV-Empfänger zurückgegangen ist und das in einem stärkeren Maße als die Verringerung bei den Absolutzahlen die Sanktionen betreffend, muss man bedenken, dass die Sanktionen einmal neu verhängt werden, dann aber oft eine dreimonatige Laufzeit haben, in denen der Betroffene sanktioniert wird.

Alles klar? Genau das hat sich Schröder angeschaut mit Hilfe der aktuellen Sanktionsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), denn die weist auch die sanktionierten Hartz IV-Empfänger aus und die Zahl der in einem Monat „wirksamen“ Sanktionen, die – wie die Abbildung verdeutlicht – größer ist als die Zahl der mit mindestens einer Sanktion belasteten Leistungsberechtigten, was schlichtweg daran liegt, dass es Hartz IV-Empfänger gibt, auf die zwei oder mehrere Sanktionen gleichzeitig zutreffen. Zur Verdeutlichung nennt Schröder ein Beispiel: »Im Juni 2016 wurden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 131.891 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer wirksamen Sanktion ermittelt und 208.894 am Stichtag wirksame Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.«

»Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Leistungsanspruch durch eine Sanktion gekürzt wurde, war in jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 größer als in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Im Juni 2016 betrug dieser Anteil 3,1 Prozent (131.891 von 4.317.582), im Juni 2015 betrug dieser Anteil 3,0 Prozent (129.587 von 4.367.607) – bei einer im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 um 8,4 Prozent reduzierten Zahl neu festgestellter Sanktionen.«

Fazit: Das von einigen behauptete „weniger harte Durchgreifen der Jobcenter“ entpuppt sich bei näherem Hinschauen als ein nicht nachvollziehbares Argument.

In dem Artikel Die Jobcenter werden weicher, der in der Online-Ausgabe der Rheinischen Post veröffentlicht wurde, taucht dann noch dieser Erklärungshinweis auf: »Das Bundessozialgericht (BSG) hatte im April 2015 die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger begrenzt, die wegen versäumter Termine verhängt werden. Nach dem Urteil dürfen Jobcenter Arbeitslose nicht in Serie zu Terminen vorladen und bei Nichterscheinen dann die Leistungen zusammenstreichen.«
Offensichtlich handelt es sich um BSG, 29.04.2015 – B 14 AS 19/14 R. Hier sieht auch Paul M. Schröder in den Zahlen einen Anknüpfungspunkt. Er argumentiert:

»Von Januar bis April 2015 (in etwa bis zum Urteil des Bundessozialgerichts) wurden 346.571 Sanktionen neu festgestellt, von Januar bis April 2016 „nur“ noch 304.064. Veränderung: – 42.506. Im Mai und Juni 2015 (die ersten beiden Monate nach dem Urteil des Bundessozialgerichts) wurden 152.663 Sanktionen neu festgestellt, im Mai und Juni 2016 dann 153.026.Veränderung: + 363.«

Es ist ein Kreuz mit den Zahlen, aber angesichts der Botschaft, die transportiert wird in allen Meldungen und Artikeln dazu, ist es wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass nicht vorschnell die Gäule durchgehen sollten, wenn man absolute Zahlen und ihre Veränderung interpretiert. Der Dank geht an Paul M. Schröder, dass er sich erneut dem schnelllebigen Abschreiben voneinander in unserer heutigen Medienwelt entgegengestellt hat.

Aus dem Haifischbecken der Gesundheitspolitik. Die fortschreitende Ökonomisierung des Systems, die Erfolge der Lobbyisten und die Instrumentalisierung der Kranken

Die Beschäftigung mit gesundheitspolitischen Themen ist eine frustrierende Angelegenheit, wenn man noch einen Restbestand an gesellschaftspolitisch gestalterischen Impulsen hat, die darauf gerichtet sind, den Menschen hinsichtlich des existenziellen Guts Gesundheit vor allem dann hilfreich zur Seite zu springen, wenn dieses durch Krankheit beschädigt oder gar substanziell gefährdet ist. Da würde es dann um die möglichst optimale Gestaltung der „Versorgungsstrukturen“ und „-prozesse“ gehen (bereits hier werden allerdings mindestens ambivalente Begriffe aus der Welt der Technokraten übernommen), mit den Patienten im Zentrum der Überlegungen, um die Sicherstellung der Zugänglichkeit von medizinischer und sonstiger Behandlung, um die Erreichbarkeit der Einrichtungen usw.

In der Realität wird man dann mit einem verfestigten, an vielen Stellen betonharten System mit zahlreichen Subsystemen und eigenen Unterwelten konfrontiert, bei denen es im Regelfall eben nicht um die möglichst objektive Suche nach den besten Lösungen für die dem System gerade angesichts von Krankheit und der besonderen Bedeutung von Gesundheit besonders asymmetrisch ausgelieferten Patienten geht, sondern um Geld und dessen Verteilung. Der schnöde Mammon bestimmt – ob offen oder im Hintergrund wirkungsvoll strukturierend – die Debatten. Und leider muss man als Beobachter der Szenerie nicht selten erleben, wie Medien und in diesem Feld auch die Kranken mit ihren Sorgen und Ängsten instrumentalisiert werden, um Stimmung zu machen und über die Schubkraft der Emotionalisierung Politik und deren Entscheidungsträger in eine bestimmte Richtung zu schieben.

Beginnen wir die Reise in die angedeuteten Untiefen des Systems mit einem Motto, das viele Beobachter, vor allem aber die vielen Opfer dessen, was man eher unscheinbar als „Ökonomisierung“ bezeichnet zur Genüge kennen: Billig, billiger, noch billiger, bis es quietscht.
Man kann das durchaus als einen roten Faden für so viele beklagenswerte Erscheinungen in der Sozialpolitik bezeichnen. Mit diesem Muster kann man vieles erklären, ob in der Kinder- und Jugendhilfe, bei den Arbeitslosen, in der Pflege und und und.

Und auch die Krankenkassen operieren immer öfter nach diesem Motto. Das kann aber zuweilen lebensgefährliche Konsequenzen haben. Das zumindest behauptet dieser Artikel von Steffen Fründt: Sparprogramm bringt Krebspatienten in Lebensgefahr: »Die Krankenkassen wollen für die Krebsbehandlung weniger zahlen. Medikamente sollen nur noch von den billigsten Apotheken gemischt werden. Schon nach wenigen Tagen häufen sich riskante Pannen.«

Zum Hintergrund erfahren wir:

»Die AOK ist die erste von mehreren Krankenkassen, die ein Sparprogramm eingeführt haben, das schon nach wenigen Tagen zu einem ziemlichen Chaos in Deutschlands onkologischen Arztpraxen geführt hat. Bisher werden die Ärzte von spezialisierten Apotheken mit eigens angemischten Chemotherapien beliefert, oft sind die Geschäftsbeziehungen über viele Jahre gewachsen.

Künftig sollen nur noch die billigsten Apotheker Krebsmittel mischen. Wer den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren bekommt, darf eine ganze Region versorgen. Andere Kassen wollen es der AOK gleichtun, die DAK, Knappschaft und viele Betriebskrankenkassen etwa. Die Neuerung wird bald wohl mindestens 30 Millionen Versicherte betreffen.«

Und jetzt das, was man auch schon aus anderen Bereichen zur Genüge kennt, wo mit dem Instrument der Ausschreibungen und der Vergaben nach dem billigsten Angebot gearbeitet wird:

»Die Änderung ist kaum in Kraft, da stellt sich schon heraus, dass einige Anbieter womöglich gar nicht in der Lage sind, die Versorgung todkranker Menschen zu gewährleisten … Ärzte und Apotheker hatten … gegen die Pläne der Kassen protestiert und vor gravierenden Folgen gewarnt. Vergeblich.«

Da ist sie wieder, die Erfahrung, dass sich diejenigen „an der Front“ – in diesem Fall der Versorgung kranker Menschen -, frühzeitig gegen negative Folgen von Entwicklungen, die aus primär ökonomischen Interessen heraus angestoßen worden sind, gewarnt haben. Hätte man doch auf sie gehört.

Für die Versicherten der AOK ist das neue Verfahren nun in mehreren Bundesländern Wirklichkeit. Seit Anfang des Monats erhalten sie ihre Zytostatika nur noch von der Apotheke, die das Los für ihre Region gezogen hat.

»Nun berichten Mediziner, dass die ersten Erfahrungen die Befürchtungen bestätigen. „Es kam in den betroffenen Praxen wiederholt zu ernsthaften Problemen. Da bricht eine Welle über uns herein“, sagt Erik Engel vom Vorstand des Bundesverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO).«

In dem Zwischenbericht eines wissenschaftlichen Instituts, das mit der Beobachtung der Umstellung beauftragt ist, findet man dann diese Diagnose: » … fehlende Chemotherapien, nicht lieferbare Begleitmedikationen, unbefüllte Infusionsbestecke, unbeschriftete Spritzen, falsche Packungsgrößen, Lieferverzögerungen, Kommunikationsprobleme und vieles mehr.«

Und kennt man nicht auch das aus der Vergabe an die billigsten Anbieter?

»In der Rhein-Ruhr-Region etwa habe eine Apotheke den Zuschlag für die Versorgung von sechs großen onkologischen Einrichtungen bekommen, die nicht einmal über ein vollwertiges Labor zur Herstellung der Zytostatika-Infusionen verfüge – und deshalb auf einen Drittanbieter zurückgreifen müsse.«

Das führe zu folgenreichen Verspätungen. Obwohl laut Ausschreibungsbedingungen der AOK eine Ad-hoc-Versorgung binnen 45 Minuten garantiert sein muss, kämen die oft nur wenige Stunden haltbaren Medikamente regelmäßig zu spät, sagt Lohse: „Patienten sitzen bis zu sechs, sieben Stunden in der Praxis.“

Und was sagen die Krankenkassen zu den ganzen Vorwürfen?

»Die AOK dagegen sagt, die neuen Versorgungsverträge seien „sehr positiv angelaufen“. Nur „in wenigen , einzelnen Fällen“ habe die Umstellung „nicht vom ersten Tag an reibungslos“ geklappt. Zudem habe sich ein ähnliches Ausschreibungskonzept in Berlin schon seit Jahren bewährt. Es komme Bewegung in einen bisher intransparenten Markt. „Dass sich einige Onkologen und Apotheker aufregen, war vorprogrammiert“, heißt es in der Stellungnahme ungewöhnlich flapsig.«

Spätestens an dieser Stelle sind Sympathie und Antipathie eindeutig verteilt. Aber genau dann lohnt ein genauerer Blick auf die Angelegenheit, denn möglicherweise hat man etwas übersehen, weil die Informationen einseitig verteilt worden sind.

Also wechseln wir die Perspektive. Kann es sein, dass die angedeutete Aufteilung in „bad guys“ (also die Krankenkassen, die wie in anderen Bereichen auch hier sparen wollen auf Teufel komm raus) und „good guys“ (Ärzte und Apotheker, die für ihre Krebspatienten kämpfen), gar nicht so einfach zu machen ist?

Eine Zahl sollte an dieser Stelle Anlass geben, genauer auf die materiellen Interessen aller Beteiligten zu schauen: Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen allein für diesen hier im Mittelpunkt stehenden Bereich 2,85 Mrd. Euro ausgegeben. Eine Menge Geld.

Dazu lohnt der Blick in diesen Artikel von Peter Thelen: Gröhe gibt Drängen der Apothekerlobby nach. Liest man die ersten Zeilen, dann kann man den Eindruck bekommen, die im ersten Teil beschriebene Kritik an den Auswüchsen des Ausschreibungssystems habe Erfolg gehabt, obgleich schon ein anderer Unterton mitschwingt:

»Die Behandlung von Krebspatienten ist für Apotheken ein lukratives Geschäft. Seit kurzem versuchen die Krankenkassen, die hohen Kosten durch Rabattverträge zu senken. Das will ihnen der Gesundheitsminister nun verbieten.«

Der Versuch verschiedener gesetzlicher Krankenkassen, das Preiskartell zwischen Arzneimittelherstellern, Apotheken und Ärzten bei der Behandlung von Krebspatienten mit in Spezialapotheken individuell hergestellter Chemotherapie durch europaweite Ausschreibungen zu brechen, findet demnächst ein abruptes Ende.

»Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will den Krankenkassen die erst 2007 eingeführte Möglichkeit, Exklusivverträge mit Apotheken zu schließen, die bereit dazu sind, diese Medikamente billiger abzugeben, wieder nehmen.«

Eingebaut wird diese Korrektur in den Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz. Dieser Entwurf wurde übrigens gerade vom Kabinett verabschiedet (vgl. dazu Kabinett verabschiedet Preisbremse für Arzneimittel: »Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gesetz zur Arzneimittelversorgung geeinigt. Das sorgt bei Apothekern für Jubel, bei anderen aber für schlechte Stimmung.«)

Aber warum ist es dazu gekommen? Peter Thelen sieht das so:

»Gröhe reagiert damit auf massiven Druck des Deutschen Apothekerverbands und der Lobby der Krebsmediziner. Sie hatten vor einer Verschlechterung der Therapie der meist schwer kranken Krebspatienten gewarnt, sollten sie in Zukunft gezwungen werden, sich nur noch in Apotheken behandeln zu lassen, die einen Exklusivvertrag mit ihrer Krankenkasse haben.«

Aber wenn die sich doch für die berechtigten Interessen der Krebspatienten einsetzen, dann ist das doch ein toller Erfolg. Allerdings unter der Voraussetzung: Wenn das so ist.

In der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird als ein wichtiges Argument für das Zurückpfeifen der Krankenkassen genannt, dass sichergestellt werden müsse, dass der Versicherte die „versorgende Apotheke“ frei wählen könne. Nun wird der eine oder andere spätestens an dieser Stelle irritiert sein, denn wir sprechen hier über die Herstellung von Präparaten für die Chemotherapie und darin sind eben nicht alle Apotheken involviert, sondern nur einige wenige, die dazu auch in der Lage sind. Konkret: Bundesweit gibt es 600 Apotheken, die in diesem Business überhaupt mitmischen im wahrsten Sinne des Wortes. Und überhaupt – „freie Apothekenwahl“ ist sicher ein hohes Gut bei normalen Medikamenten, aber ist die überhaupt relevant für Krebskranke und die Beschaffung der passenden Zytostatika? Man muss sich klar machen, dass die genannten 600 Apotheken, die überhaupt als Player auftreten, beuteten: Nur ein Prozent der Apotheken in Deutschland haben eine Berechtigung zur Herstellung von Zytostatika.

Hinzu kommt: Eben nicht der Patient entscheidet über den konkreten Apothekenbezug, sondern in diesen Fällen die behandelnden Ärzte.

Peter Thelen beschreibt das bisherige System so:

» … das „gute Zusammenwirken“ von Arzneimittelherstellern, die die meist generischen Zutaten für die Zytostatika-Zubereitungen, im Volksmund Chemotherapie genannt, verkaufen, der rund 600 Spezialapotheken die daraus nach Vorgaben des Arztes die Chemotherapie mischen und der Ärzte, die sie dem Patienten am Ende verabreichen, wird auch dafür verantwortlich gemacht, dass die ambulante Krebstherapie in Deutschland besonders teuer ist. So liegen die offiziellen Preise, die die Hersteller für ihre Ausgangsprodukte fordern, deutlich höher, als die Preise, die Apotheker am Ende dafür zahlen müssen. Die Apotheker nutzten das auch, um die behandelnden Ärzte mit so genannten „Kick-Back-Zahlungen“ dafür zu belohnen, dass sie ihre Zytostatika dort anfertigen lassen. Solche Kick-Backzahlungen anzunehmen, war niedergelassenen Ärzten in der Vergangenheit erlaubt.«

Folgt man dieser Beschreibung, dann bröckelt natürlich schon etwas das aufgebaute Image der Ärzte und Apotheker als Sachwalter der Patienten, die sich in einer oftmals lebensbedrohlichen Erkrankungssituation befinden.

Und der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Staub, wird mit diesen offensichtlich verärgerten Worten angesichts des Rückziehers des Bundesgesundheitsministers zitiert: „Wer den Krankenkassen die Möglichkeit nimmt, mit Apotheken exklusive Verträge zur individuellen Versorgung Krebskranker mit Zytostatika abzuschließen, verhindert Qualitätsverbesserungen in diesem sensiblen Versorgungsbereich“.

Nun wird der eine oder andere hier einhaken und mehr als verwundert angesichts der Erfahrungen aus anderen Bereichen, in denen man weitgehend preisgesteuerte Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erlebt hat, fragen: Wie soll es denn zu „Qualitätsverbesserungen“ kommen (können), wenn die Kassen einfach die Preise drücken und die Sachen billiger einkaufen wollen für ihre Versicherten? Das muss doch eher zulasten der Qualität gehen.

»Ausdrücklich bestreiten die Krankenkassen, dass Exklusivverträge zu einer Verschlechterung der Versorgung führen würden. Das Gegenteil sei richtig: „Zum ersten Mal könnten wir mit unseren Ausschreibungen zahlreiche rechtsverbindliche Qualitätskriterien für die Versorgung mit Zytostatika definieren, die die Apotheken erfüllen müssen, um an der Ausschreibung teilnehmen zu dürfen.“ So müsse eine Apotheke beispielsweise innerhalb von maximal zwei Stunden nach Eingang einer Anforderung das Arzneimittel liefern.«

Seien wir ehrlich – wenn man beide Seiten, die in diesem Beitrag skizziert worden sind, berücksichtigt, dann ist die Einteilung in Gute und Böse schon weitaus schwieriger und nicht mehr so intuitiv naheliegend.

Hartz IV: Wenn das Einfamilienhaus nicht nur rechnerisch geschrumpft wird. Von 144 über 130 auf 110 Quadratmeter. Oder: Kinder weg – Haus weg

Viele Geschichten aus der Hartz IV-Welt tragen ein Aktenzeichen. In diesem Fall sogar eine höchstrichterliche Signatur: Az: B 4 AS 4/16 R. Hinter diesem Aktenzeichen verbirgt sich ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel: Hartz-IV-Familien mit Eigenheim müssen auf längere Sicht ihr Haus aufgeben, wenn es nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Denn das Eigenheim gilt dann als verwertbares Vermögen.

Hartz-IV-Familie muss nach Auszug der Kinder Haus aufgeben. So oder ähnlich sind die Meldungen zu dem Urteil überschrieben worden. Zum Sachverhalt kann man dem Artikel Hartz-IV-Familie muss nach Auszug der Kinder Eigenheim verkaufen entnehmen: Konkret ging es um die Klage einer Familie aus dem Landkreis Aurich in Niedersachsen.

»Ihr Eigenheim hat 144 Quadratmeter Wohnfläche. Die Eltern wohnten dort ursprünglich mit ihren vier Kindern. Nachdem drei der Kinder ausgezogen waren, hatte das Jobcenter das Haus für unangemessen groß erklärt.
Es könne auch nicht mehr als geschütztes Schonvermögen angesehen werden. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter geschützt gewesen, zuletzt für drei Personen aber nur noch 110 Quadratmeter. Das Haus sei daher als verwertbares Vermögen anzusehen.«

Auch wenn die Familie bereit wäre, das Haus zu verkaufen – jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf morgen geht, dass man Zeit braucht und in manchen Gegenden ist es auch mehr als schwierig, überhaupt einen Käufer zu finden.

Das allerdings löst einen zweiten harten Schlag aus: Die Betroffenen sind nicht nur gezwungen, ihr selbst gebautes Einfamilienhaus, das ja mal durchaus „angemessen“ war, als die Kinder noch alle im Haushalt gelebt haben, zu „verwerten“ und als Vermögen zur Abdeckung der eigenen Bedürftigkeit zu nutzen.
Sondern das Jobcenter zahlte aufgrund der Tatsache, dass das eben nicht sofort geht mit der Veräußerung weiter Hartz IV-Leistungen aus – allerdings als Darlehen. Dagegen hat sich die Klage gerichtet, die nun aber vor dem Bundessozialgericht gescheitert ist.

Die verlieren ihr Haus und wenn sie es denn mal loswerden sollten, dann sitzen sie auf einem Schuldenberg durch die darlehensweise Gewährung der SGB II-Leistungen seit der Feststellung der „Unangemessenheit“ der 144 Quadratmeter und der darauf resultierenden fehlenden Bedürftigkeit aufgrund der Verwertbarkeit des vorher angemessenen Wohneigentums.

Man sollte neben der Tatsache, dass es hier immer auch um individuelle Schicksale geht, das grundsätzliche Dilemma erkennen, das als ein unauflösbares Dilemma im gegebenen System daherkommt: Für die Massenverwaltung rational und gleichsam zwingend ist die Notwendigkeit, mit Durchschnitten und Grenzwerten zu operieren, wenn der der Gesetzgeber mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „angemessene Kosten“ der Unterkunft, die übernommen werden, agiert. Dann kommen beispielsweise solche Quadratmeter-Grenzen der Bedürftigkeit heraus. Es erübrigt sich angesichts der Systemlogik die Frage, warum 110 für drei Leute? Denn zu der Systemlogik gehört neben dem immer vorhandenen Impuls, die Kosten zu begrenzen, auch der Aspekt, „Missbrauch“ zu verhindern oder in „Erklärungsnot“ zu kommen, was man den Menschen über Steuermitteln finanziert (und den anderen nicht).

So kann es auch nicht wirklich überraschen, dass die Streitigkeiten über die Frage der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft eines der großen Themen vor den Sozialgerichten ist und am laufenden Band Nachschub generiert für diesen Zweig der Rechtsprechung.

Übrigens hat diese Frage, die völlig zu Recht von den Menschen angesichts der Bedeutung von Wohnen als existenzielle Bedrohung empfunden und erfahren wird, auch andere Auswirkungen, von denen „das“ System in Form niedrigerer Ausgaben profitiert, dessen Existenz aber kaum eine Rolle spielt in der Berichterstattung: Gemeint ist hier die Nicht-Inanspruchnahme eigentlich zustehender Leistungen. Gerade in der Grundsicherung für Ältere spielt das trotz Rechtsansprüche eine große Rolle und bei vielen Älteren, die eigentlich Anspruch auf Hartz IV für Ältere hätten, taucht als Argument für die Nicht-Inanspruchnahme immer wieder die Befürchtung oder das Wissen auf, dass man dann seine Wohnung, in der man vielleicht schon Jahrzehnte verbracht hat, aufgeben müsse, weil deren Kosten nach den Kriterien der Systemlogik nicht mehr „angemessen“ sind.

Ein Dilemma – und für die Betroffenen ein Abgrund.

Viele Spekulationen. Wo bleiben sie denn? Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend im Hartz IV-System

Noch im vergangenen Jahr gab es eine Zeit der großen Hoffnung und der zuweilen rosaroten Brillenblicke auf die Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Sie wurden aus der Perspektive des Arbeitsmarktes einsortiert in die hier seit längerem laufenden Debatten über (angeblichen) Fachkräftemangel und dem Bedarf an zusätzlichen Erwerbspersonen durch Zuwanderung aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land. Nun sind viele gekommen und es sind zuerst Menschen und eben keine Fachkräfte. Menschen aus anderen kulturellen und auch religiösen Zusammenhängen, teilweise traumatisiert von den Fluchtursachen, andere auf der Suche nach Wohlstand und Glück in der glitzernden Welt des Westens.

Relativ schnell musste man erkennen, dass hier – um bewusst in der Technokraten-Sprache zu verweilen – enorme Passungsprobleme bestehen zu dem, was auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwartet und auch vorausgesetzt wird. Und wie in einem Lehrbuch der emotionalen Achterbahnfahrten wurde die rosarote Brille abgenommen und immer öfter tauchten Berichte über die gravierenden Probleme der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge auf. Und ja, es gab auch viele anfangs begeisterte Unternehmer, die sich wieder abzuwenden beginnen von der Vorstellung, geflüchtete Menschen einzustellen. Teilweise aus verständlichen Enttäuschungen angesichts der angesprochenen Passungsprobleme, teilweise aber auch aufgrund der Frustrationen, die man mit Behörden und dem komplizierten Regelwerk machen musste, wenn man denn einen geflüchteten Menschen gerne eingestellt hätte (vgl. dazu nur als ein Beispiel aus der Berichterstattung den Beitrag Flüchtlinge und Arbeit des Wirtschaftsmagazins „WISO“ vom 10.10.2016).

Und natürlich waren angesichts der schieren Menge die Systeme hier bei uns gleichsam unter Starkstrom gesetzt und man musste improvisieren und täglich irgendwelche Löcher stopfen. Da kann und muss eine Menge hinten runterfallen. Man konnte froh sein, die basalen Versorgungsfragen geklärt zu bekommen, also wo man die Menschen unterbringt, wie das mit der medizinischen Versorgung abläuft oder wie man die (Nicht-)Anerkennungsmühle BAMF zum schnelleren Laufen bringen kann.

Aber auf eines wurde bereits im vergangenen Jahr immer wieder und gebetsmühlenartig hingewiesen: Für eine (irgendwann einmal) gelingende Arbeitsmarktintegration der erwerbsfähigen Menschen, die als Flüchtlinge gekommen sind, braucht man einen – eigentlich – einfach daherkommenden Dreischritt:

Möglichst schnell und umfassend Sprach- und Integrationskurse (möglichst in hoch differenzierter Form je nach individueller Verfasstheit der ganz unterschiedlichen Personengruppen und idealerweise vermischt mit dem zweiten Punkt), eine möglichst frühzeitige Einbindung gerade auch der vielen jungen Flüchtlinge in Beschäftigung und keinesfalls eine monate- oder gar jahrelange Warteschleife des Nichtstun, mithin also frühzeitig Beschäftigungsmöglichkeiten organisieren.
Und wenn irgendwie möglich eine konsequente Motivierung auf den Erwerb der auf dem deutschen Arbeitsmarkt erforderlichen beruflichen Abschlüsse.

Allerdings ist es in der Praxis gerade hinsichtlich der Erfordernisse einer möglichen Arbeitsmarktintegration nicht so gelaufen. Viel Zeit ist verloren gegangen, auch weil man die erste Zeit des Hierseins nicht annähernd konsequent genutzt hat, die Menschen überhaupt in die Lage zu versetzen, sich an einem Integrationsprozess zu beteiligen – und das kann nur über die Sprache laufen. Die natürlich fehlenden Sprachkenntnisse haben eine Nadelöhr-Funktion und hier hätte man die Ressourcen fokussieren müssen.

In der gleichen Zeit gab es wie in einer Dauerschleife immer wieder die Frage nach den Arbeitsmarktperspektiven und die Suche nach Antworten auf ein eigentlich selbstverständliches Phänomen, warum es denn so schwer fällt, Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu integrieren.

Natürlich wurde und wird in so einer Situation auch gerne die Wissenschaft befragt, wie lange es denn dauern und ob das wie funktionieren wird. Nun hat die Wissenschaft das Problem, dass sie sowieso schon in anderen Zeitkategorien unterwegs ist und dass sie wenn, dann Aussagen machen kann für die Vergangenheit, über die man im Glücksfall Daten hat. Die nun zu übertragen auf die heutige Situation kann grundsätzlich durchaus in Ordnung sein, nicht aber so ohne weiteres, wenn die Situation heute durch ganz andere Quantitäten wie auch durch andere Herkunftsländer geprägt ist.

Und wenn dann Wissenschaftler eine Studie veröffentlichen, dann stürzen sich die Medien darauf, endlich solide Erkenntnisse, die uns im Hier und Jetzt weiterhelfen können. Nur nehmen die Medien wie die meisten Menschen auch die Angelegenheit sehr subjektiv gefärbt auf, ob bewusst oder unbewusst. Da veröffentlicht beispielsweise die OECD eine Studie (EU Commission/OECD:  How are refugees faring on the labour market in Europe? A first evaluation based on the 2014 EU Labour Force Survey ad hoc module) und in der Presse werden daraus Artikel produziert mit solchen Überschriften: Flüchtlinge in Deutschland sind oft überqualifiziert auf der einen und Flüchtlinge ziehen erst nach 20 Jahren mit Inländern gleich auf der anderen Seite.

Und die OECD selbst schreibt zu der Studie:

»Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen hat sich in der Vergangenheit als ein langfristiger Prozess erwiesen. Zwar erhöht sich die Erwerbsquote stetig, je länger die Menschen im Aufnahmeland sind, es dauert aber rund 20 Jahre bis die Erwerbsquote von nicht-Migranten erreicht ist. Frauen tun sich auf dem Arbeitsmarkt erheblich schwerer als Männer. Hochqualifizierte hatten es in Deutschland in der Vergangenheit besonders schwer, eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Schon einfache Sprachkenntnisse erhöhen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit erheblich.«

Und das alles unter der mehr als kompakten Überschrift Die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ist ein langfristiger Prozess – Grundlegende Sprachkenntnisse entscheidender Faktor.
Das ist der Punkt. Sprachkenntnisse sind von elementarer Bedeutung und ihre Vermittlung müsste unangefochten auf Platz 1 der To-do-Liste stehen.

Der eigentliche und hier hervorzuhebende Punkt ist aber ein anderer Aspekt: Die Untersuchung bezieht sich auf Daten von 2014, also noch vor der großen Flüchtlingswelle aus dem vergangenen Jahr. Verglichen wird die Entwicklung in den meisten EU-Mitgliedstaaten (außer Niederlande, Dänemark und Irland) sowie der Schweiz und Norwegen.

Möglicherweise aber erfahren die (Nicht-)Erfolgsgeschichten der Vergangenheit nicht unbedingt eine Wiederauferstehung in den vor uns liegenden Jahren bei einer ganz anderen Zusammensetzung derjenigen, die zu uns gekommen sind.

Die gleiche grundlegende Problematik kann man auch an einer anderen Studie aufzeigen: Schaffen wir das? Ein Blick auf die Flüchtlinge der Neunziger gibt Aufschluss, so die hoffnungsfroh stimmende Botschaft in der Überschrift eines Artikels der Süddeutschen Zeitung: »Wissenschaftler haben die Werdegänge von Menschen, die in den Jahren 1990 bis 2010 nach Deutschland geflüchtet sind, mit denen anderer Einwanderer im Land verglichen.« Das DIW selbst hat einen ganzen Wochenbericht des Instituts (Heft 35/2016) damit gefüllt und die Ausgabe unter die Überschrift Integration Geflüchteter gestellt.

Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit befasst sich kontinuierlich mit der im Raum stehenden Frage nach der Arbeitsmarktintegration. Beispielsweise in dieser Veröffentlichung:

Herbert Brücker et al.: Eine vorläufige Bilanz der Fluchtmigration nach Deutschland. Aktuelle Berichte, 19/2016, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2016

Auch dort wird das hier aufgeworfene Dilemma einer Vorhersage auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit mit Daten zu anderen Personengruppen angesprochen:

»Inwieweit sich Erfahrungen aus der Vergangenheit auf die künftige Arbeitsmarktintegration der im vergangenen und diesem Jahr nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge übertragen lässt, ist offen. Auf der einen Seite wird mehr in den Spracherwerb, die Bildung und die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten als in der Vergangenheit investiert. Dies dürfte die Arbeitsmarktintegration, zumindest mittelfristig, erleichtern.
Auf der anderen Seite hat die große Zahl der Geflüchteten, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, nicht nur zu institutionellen Engpässen, wie längere Asylverfahren oder Probleme bei der Unterbringung geführt, sondern auch die Integration erschwert. Es ist zudem der Wettbewerb in den für die Geflüchteten relevanten Arbeitsmarktsegmenten gestiegen.« (Brücker et al. 2016: 17 f.)

Ein letzter Hinweis auf neuere Studien, die auf Daten der Vergangenheit zurückgreifen und diese auf heute übertragen und sogar fortschrieben: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat vor kurzem diese Veröffentlichung vorgelegt: Elke Jahn: Brückeneffekte für Ausländer am Arbeitsmarkt: Zeitarbeit kann Perspektiven eröffnen. Nur muss man eben berücksichtigen, dass sich das auf ganz andere Zuwanderer bezieht. Die Verfasserin des Berichts schreibst selbst kritisch anmerkend:

»Obwohl die Ausländer in dieser Ana­lyse keine Geflüchteten sind, können die Ergebnis­ se ein Indiz dafür sein, ob Zeitarbeit auch für diese Gruppe eine Brücke in andere Beschäftigung sein könnte.«

Man kann der Studie beispielsweise entnehmen, dass vor allem – in der Vergangenheit – türkisch stämmige Arbeitnehmer von der Leiharbeit profitiert hätten, wenn man von einem Übertritt in eine andere Beschäftigung als Maßstab ausgeht. Aber es ist offensichtlich, dass wir es heute mit einer anderen Gruppe zu tun haben als die türkischstämmigen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren, auf die sich die Studie bezieht.

Nicht ohne Grund kann man zu dem Befund kommen, dass alle Versuchen, aus der Welt der Vergangenheit Mechanismus und Strukturen abzuleiten, die man dann nur noch dem heutigen Setting aufbrennen muss, im günstigsten Fall eine Annäherung an das, was auf uns zukommen wird, darstellt, im ungünstigsten Fall verführen sie uns zu falschen Schlussfolgerungen, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben.

Was bleibt ist der Blick in die unvermeidlich partikulare Praxis dessen, was passiert (ist). Greifen wir uns als Beispiel diesen Artikel von Mathias Bury heraus: Diese Jobs finden Flüchtlinge in Stuttgart, so hat er den überschrieben: »Eine neue Auswertung des Jobcenters Stuttgart zeigt: 21 Prozent der Flüchtlinge, die man seit 2015 betreut, haben mittlerweile eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden. Meist verrichten sie aber Helferjobs.«
Auch hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wie man auf solche Zahlen gekommen ist. »Beim Stuttgarter Jobcenter … haben 21 Prozent der Flüchtlinge, die man seit dem vergangenen Jahr betreut hat, direkt eine Stelle bekommen. „Das ist hoffnungsvoll“, findet Jobcenter-Chef Jürgen Peeß.«
Zuerst einige Daten zur Orientierung vor Ort:

»Rund 8.100 Flüchtlinge sind zurzeit in der Landeshauptstadt untergebracht. Bis jetzt hat nur ein Teil von diesen einen anerkannten Asylantrag in der Tasche. Sobald dies der Fall ist, erhalten die Menschen Hartz IV, zuständig für sie ist dann das Jobcenter. Dort sind inzwischen rund 1.600 Familien registriert, in denen etwa 3.000 Flüchtlinge leben, rund 800 von diesen sind unter 25 Jahre alt. 2.200 Personen gelten als erwerbsfähig.«

Aber wie ist man nun zu den zitierten 21 Prozent gekommen? Dazu erfahren wir:

»Um sich ein Bild zu machen, ob und in welchem Umfang die Vermittlung von Flüchtlingen in den ersten Arbeitsmarkt gelingt, hat man eine Gruppe ausgewählt, die darüber Aufschluss gibt: rund 700 Personen, die 2015 in den Hartz-IV-Bezug gekommen und erwerbsfähig sind und die man seither betreut hat. Aus dieser Gruppe seien bis jetzt 149 Menschen in Arbeit vermittelt worden, sagt Jürgen Peeß, eben jene 21 Prozent.«

Wenn die Menschen aus dieser Gruppe 2015 in den Hartz IV-Bezug gekommen sind, dann sind sie vorher nach Deutschland gekommen, denn am Anfang befinden sie sich nicht im Rechtskreis SGB II, sondern unter dem Asylbewerberleistungsgesetz. Es handelt sich also um Flüchtlinge, die hierher gekommen sind vor der großen Zahl an Flüchtlingen, die seit dem Herbst des vergangenen Jahres gekommen sind.

»Der größte Teil der vermittelten Flüchtlinge hat Helferjobs bekommen, in der Reinigungsbranche, als Lagerarbeiter, im Gastgewerbe oder auf dem Bau, um nur einige zu nennen. Aber: „Die offenen Stellen gerade im Helferbereich wachsen nicht in gleichem Maß wie die Zahl der Flüchtlinge, die anerkannt werden“, sagt Jürgen Peeß. Wodurch „relativ kurzfristige Integrationserfolge“ wie bisher schwieriger würden. So hätten nach bisherigen Erfahrungen mehr als 65 Prozent der erwerbsfähigen Flüchtlinge „keine formale Berufsausbildung“. In vielen Fällen müsse man sich auf Integrationsprozesse „von drei bis vier Jahren einstellen“, sagt der Jobcenter-Chef.«

Auch hier wird über eine Erfahrung berichtet, die viele andere, die sich der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge verschrieben haben, machen müssen: »Viele Flüchtlinge möchten gar keine Berufsausbildung ­machen, sie wollen schnell arbeiten und Geld verdienen, um ihre Familien zu unterstützen.«

Der entscheidende Punkt, den man den Stuttgarter Erfahrungen entnehmen kann, versteckt sich hingegen hinter diesem Passus:

„Ohne Integrationskurs nimmt uns die Leute niemand ab“, so der Jobcenter-Leiter Jürgen Peeß. Auch das Sprachniveau, das Flüchtlinge aus diesen Kursen mitbrächten, reiche in der Regel noch nicht und müsse durch eine berufsbezogene Sprachförderung ergänzt werden.

Genau hier liegt ein, wenn nicht der zentrale Flaschenhals, durch den alle müssen. Und genau hier hätte man längst viel mehr machen müssen, denn was da nicht durchkommt, wird an anderer Stelle bitter aufschlagen.

Abbildung: Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung: Arbeitsmarkt kompakt: Fluchtmigration September 2016, Nürnberg 2016

Alles ist ungleich verteilt – die (Nicht-)Aufstiegschancen wie auch Überstunden und Schlafstörungen. Zum WSI Verteilungsbericht und zum Arbeitszeitreport 2016

Es gibt diese Tage, an denen der Beobachter der sozialpolitischen Landschaft konfrontiert wird mit Zahlen, vielen Zahlen, die versuchen, ein wenig Licht auf die überaus komplexen gesellschaftlichen Verhältnisse zu werfen.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat den WSI-Verteilungsbericht 2016 veröffentlicht und den unter die Überschrift gestellt: „Soziale Mobilität nimmt weiter ab“. Nun muss man gleich an den Anfang einer näheren Befassung mit diesem Report den Hinweis stellen, dass die Zahlen, die darin präsentiert werden, nur bis in das Jahr 2013 reichen, neuere Daten seien nicht verfügbar. Insofern könnte der Titel Verteilungsbericht 2016 den einen oder anderen etwa irre führen, aber man kann das ja einfach auf das Jahr der Veröffentlichung beziehen. Aber interessant sind die Daten in der sich weiter aufheizenden Verteilungsdebatte schon, die man dem Bericht entnehmen kann – und sie wurden bereits zügig von den Online-Medien aufgegriffen: „Die Reichen bleiben reich, die Armen arm“, so Spiegel Online oder Schwache Aufstiegschancen, so der Artikel von Stefan Sauer in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau.

Stefan Sauer fasst einen wichtigen Befund aus dem WSI-Bericht so zusammen:

»Für die einen scheint die Sonne. Sie zählen zu den Spitzenverdienern mit Nettoeinkommen von mehr als 58.791 Euro pro Jahr. Für diese Gruppe ist das Risiko, eine Einkommenseinbuße zu erleiden, in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten deutlich gesunken. Für die anderen mit Jahreseinkommen von weniger als 11.758 Euro haben sich die Aussichten eingetrübt. Die Chancen auf mehr Wohlstand stehen für die Einkommensschwächsten schlechter als vor 25 Jahren. Arm bleibt arm und reich bleibt reich.«

Das ist die einfache Formel, die man ableiten kann.

Die Einkommensverteilung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verfestigt. Vor allem in Ostdeutschland ist die Durchlässigkeit zwischen Einkommensklassen seit der Wiedervereinigung stark rückläufig.  Die Einkommensreichen können sich ihrer gehobenen sozialen Lage immer sicherer sein. Wer hingegen einmal arm ist, für den wird es immer schwieriger, diese defizitäre Situation zu überwinden. Immer mehr Menschen werden so dauerhaft an den Rand der Gesellschaft gedrängt. So die Worte des WSI selbst.

Um herauszufinden, wie sich Aufstiegschancen und Abstiegsrisiken in den Einkommensgruppen entwickelt haben, wurden zwei Fünfjahresperioden, 1991 bis 1995 sowie 2009 bis 2013, untersucht.

Die Daten zeigen folgende Entwicklung:

»Die Ungleichheit der Einkommensverteilung hat demnach ein neues Höchstmaß angenommen. Innerhalb von fünf Jahren schafften es deutlich weniger Menschen aufzusteigen, als noch in den Neunzigerjahren.
Zwischen 1991 und 1995 schafften es demnach noch rund 58 Prozent der Armen, in eine höhere Einkommensgruppe aufzusteigen. Zwischen 2009 und 2013, gelang das innerhalb von fünf Jahren nur noch 50 Prozent.
Zugleich bleiben die Reichen immer häufiger reich. Zwischen 1991 und 1995 konnten sich rund 50 Prozent der sehr Reichen in der obersten Einkommensklasse halten. Von 2009 bis 2013 waren es fast 60 Prozent.«

Da ist es wieder, das an vielen Stellen beschriebene Muster der Polarisierung zwischen unten und oben. Und die  vielbeschworene, zugleich immer auch irgendwie ominöse „Mitte“?
»Besonders in der unteren Mittelschicht gebe es wachsende Abstiegsrisiken.«

 In kaum einem anderen OECD-Land seien die Chancen, aus den niedrigeren Einkommensgruppen aufzusteigen so schlecht wie in Deutschland, heißt es in der Studie. „Die Verfestigung der Armut ist besonders problematisch, denn aus der Forschung wissen wir: Je länger eine Armutssituation andauert, desto stärker schlägt sie sich auf den Alltag durch“, so wird die Studienautorin Dorothee Spannagel zitiert.

Parallel haben uns weitere Daten erreicht, deren Rezeption in den Medien auch nicht gerade vielversprechend daherkommen: Überstunden, Schmerzen, Schlafstörungen oder  Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer leidet unter Termin- und Leistungsdruck lauten die Überschriften.

Es geht um den von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegebenen Arbeitszeitreport 2016:

A. M. Wöhrmann, S. Gerstenberg, L. Hünefeld, F. Pundt, A. Reeske-Behrens, F. Brenscheidt, B. Beermann: Arbeitszeitreport Deutschland 2016, Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) selbst hat ihre Pressemitteilung zu dem neuen Report so überschrieben: Flexibilisierung durchdringt Arbeitszeitrealität in Deutschland. Der Arbeitszeitreport 2016 ist eine repräsentative Befragung von rund 20.000 Beschäftigten in Deutschland, die zwischen Mai und Oktober des vergangenen Jahres stattgefunden hat. Die Daten geben differenziert Aufschluss über die Arbeitszeitrealität der Beschäftigten.

Einige Eindrücke aus der Zahlenwelt, die von der BAuA zusammengestellt wurden:

Zwar geben immerhin 80 Prozent der Beschäftigten an, in der Regel Wochentags zwischen 7 und 19 Uhr zu arbeiten. Allerdings berichten 43 Prozent der Beschäftigten, mindestens einmal monatlich auch am Wochenende zu arbeiten. Über regelmäßige Rufbereitschaft sind 8 Prozent auch außerhalb ihrer Arbeitszeit an ihre Arbeit gebunden. 22 Prozent geben zudem an, dass ihr Arbeitsumfeld erwartet, dass sie im Privatleben für dienstliche Belange erreichbar sind.

Tatsächlich werden 12 Prozent der Beschäftigten häufig außerhalb der Arbeitszeit wegen dienstlicher Angelegenheiten kontaktiert; immerhin 23 Prozent geben an, dass sie manchmal kontaktiert werden. Führungskräfte sind häufiger betroffen als Beschäftigte ohne Führungsverantwortung. Aber auch viele Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten sind betroffen. Die ständige Erreichbarkeit ist zudem kein primäres Phänomen in Großbetrieben. Hier liegt der Anteil Betroffener unter dem Durchschnitt.

Etwa vier von zehn Beschäftigten haben selber großen Einfluss darauf, wann sie mit ihrer Arbeit beginnen und sie beenden (38 Prozent) oder wann sie ein paar Stunden frei nehmen (44 Prozent). Gleichzeitig erlebt mehr als jeder siebte Beschäftigte häufig und jeder vierte Beschäftigte manchmal kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit aufgrund betrieblicher Belange. Zudem arbeiten etwa 7 Prozent der Beschäftigten auf Abruf.

Die Studie zeigt zudem, dass überlange Arbeitszeiten weiterhin für viele Beschäftigte relevant sind. So arbeiten 17 Prozent der Beschäftigten durchschnittlich 48 Stunden und mehr in der Woche. Ein Fünftel der Beschäftigten arbeiten im Rahmen versetzter Arbeitszeiten oder in verschiedenen Schichtsystemen.

Nicht wirklich überraschend sind die großen Unterschiede in der Arbeitszeitrealität von Männern und Frauen, über die auch in dem Report berichtet wird. Arbeiten immerhin 42 Prozent der Frauen in Teilzeit, so sind es bei den Männern lediglich 7 Prozent. Der größte Teil der Frauen nennt als Grund persönliche oder familiäre Verpflichtungen.

In dem Arbeitszeitreport der BAuA wurde auch die „Arbeit auf Abruf“ untersucht – zu dieser besonderen Arbeitszeitform vgl. auch den Beitrag Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier vom 26. September 2016.
Auf den Seiten 66 ff. des Arbeitszeitreports wird ein Blick geworfen auf „Betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit und Arbeit auf Abruf“. 14 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass sich ihre Arbeitszeiten häufig aufgrund betrieblicher Anforderungen ändern.
Nur 5 Prozent der hoch qualifizierten, aber 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten arbeiten auf Abruf.

Interessant ist der Blick auf die Branchen bzw. Tätigkeitsfelder: Unter den Beschäftigten sind häufig vertreten Krankenpflegekräfte, Verkaufspersonal und Servicepersonal in der Gastronomie.
Nun gibt es ja – eigentlich – die gesetzliche Verpflichtung (bzw. den Anspruch), dass die Beschäftigte mindestens 4 Tage im Voraus über die Lage ihrer Arbeitszeit informiert werden müssen (§ 12 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Von den 14 Prozent der Beschäftigten, die von Arbeit auf Abruf betroffen sind, wird jeder Zweite entweder am selben Tag (26 Prozent) oder am Vortag (23 Prozent) über die geänderten Arbeitszeiten informiert. Am schwierigsten vorherzusehen ist die Arbeitszeit für die Beschäftigten im Handwerk, denn mehr als jeder dritte Beschäftigte dort wird erst am selben Tag über die Änderung der Arbeitszeit informiert.