Diskriminierung: Wenn Tim statt Hakan genommen wird und der Ali nicht passt. Und Bundeswehr-Soldaten auch nicht. Aber wenn die Maschine den Menschen aussucht, dann schlägt die Gleichförmigkeit die Vielfalt

Das waren wieder Schlagzeilen im Einwanderungsland Deutschland: „Keiner will einen Ali im Team haben„, „Du, Hakan, wir nehmen den Tim“ oder „Türkischer Name schmälert Chance auf Ausbildungsplatz„, um nur einige zu zitieren. Was ist passiert? Aus dem Forschungsbereich beim Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration sind die Ergebnisse einer neuen Untersuchung bekannt geworden: »Ein Korrespondenztest mit rund 3.600 Bewerbungen zeigt: Schüler mit einem türkischen Namen haben bei einer Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz deutlich schlechtere Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden als Schüler mit einem deutschen Namen«, so der Sachverständigenrat in seiner Mitteilung „Jugendliche mit Migrationshintergrund haben auch bei gleicher Qualifikation schlechtere Chancen auf einen Ausbildungsplatz„. Und hat auch sogleich eine „Lösung“ parat: »Um Diskriminierung zu vermeiden empfiehlt der SVR-Forschungsbereich anonymisierte Bewerbungsverfahren und verstärkte interkulturelle Schulung auf betrieblicher Ebene.« Aber ist es so einfach?

Die Studie belege – so kann man es der Pressemitteilung des Sachverständigenrates entnehmen -, „dass ein diskriminierungsfreier Zugang zur Ausbildung im dualen System in Deutschland noch nicht gewährleistet ist“. Aber kann ein solcher überhaupt je gewährleistet werden? Mit dieser Frage soll nun keineswegs Diskriminierung an sich legitimiert werden, sondern es geht um eine grundlegend skeptische Sicht auf das Ziel eines“diskriminierungsfreien“ Zugangs zu Ausbildung wie auch generell zum Arbeitsmarkt. Dieses Ziel kommt zwar wohlfeil daher, aber die Realitäten von Auswahlentscheidungen beinhalten bewusste (die man vielleicht verändern kann) wie auch und vor allem unbewusste (die wesentlich schwerer zu adressieren sind) Diskriminierungen – und das nicht nur in der – übrigens erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts gebräuchlichen – durchweg negativen Konnotierung als „jemanden herabsetzen, benachteiligen, zurücksetzen“. Man darf an dieser Stelle darauf hinweisen: Das Wort Diskriminierung stammt von dem aus dem lateinischen Verb discriminare („trennen, absondern, abgrenzen, unterscheiden“) im Spätlateinischen abgeleiteten Verbalsubstantiv discriminatio („Scheidung, Absonderung.“) In jedem Auswahlverfahren haben wir es mit diskriminierenden Prozessen zu tun. Die lassen sich sachlogisch gar nicht vermeiden, es kann also „nur“ gehen um die Problematik „ungerechter“ Diskriminierungen bzw. um Selektionsprozesse, die zu falschen Ergebnissen führen, beispielsweise die Nicht-Nutzung eigentlich „besserer“ Bewerber/innen in einem Auswahlverfahren.

In der vorliegenden Studie wird auf einen ganz bestimmten diskriminierenden Faktor abgestellt: den Vorurteilen, die sich nicht an der einzelnen konkreten Person festmachen, sondern wo diese gleichsam in Sippenhaft ihrer Herkunft bzw. ihrer (scheinbaren) Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe genommen wird.

  • Überall auf dem Arbeitsmarkt werden wir konfrontiert mit der Problematik von normativ aufgeladenen Stereotypen, die sich keinesfalls auf einen Bereich reduzieren lassen. Als Beispiel aus der aktuellen Diskussion sei an dieser Stelle auf den folgenden Artikel verwiesen: „Salutieren im Sandkasten. Vom Soldaten zum Erzieher“ von Almut Steinecke: »An der Bundeswehrfachschule werden Zeitsoldaten umgeschult. Pädagogen und Psychologen finden den Wechsel vom Kasernenhof zur Kita unangemessen.« Unabhängig von Detailfragen – die Kritiker der (wohlgemerkt: qualifizierten) Umschulung nehmen Menschen in eine Art Kollektivhaftung, da den bisherigen Soldaten der Bundeswehr generell die Eignung für die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung oder einer Einrichtung der Jugendhilfe abgesprochen wird, da sie als „Soldaten“ nicht passungsfähig sozialisiert seien. Das ist bei genauerer Auseinandersetzung mit dem (an sich) so wichtigen Thema „Eignung“ für eine bestimmte Tätigkeit natürlich schlichtweg Unsinn, denn gerade im pädagogischen Bereich spielt neben einer entsprechend qualifizierten Ausbildung (an der im vorliegenden Fall nicht gespart wird) die individuelle persönliche Eignung eine zentrale Rolle. Und die kann man eben nur individuell beurteilen. Und es gibt kein logisches Argument, warum bisherige Soldaten per se nicht geeignet sein sollen, hingegen Abiturienten, die ein kindheitspädagogisches Bachelor-Studium absolviert haben, schon. Man müsste grundsätzlich bei beiden genau hinschauen und dann würde man nicht nur ungeeignete Ex-Soldaten identifizieren, sondern auch in einer Dauerschleife der nicht enden wollenden Adoleszenz hängen gebliebenen Abiturienten. Man kann es drehen und wenden wie man will: Auch hier haben wir es mit einem Diskriminierungsfall zu tun, mit dem kleinen, aber vom Ergebnis her nicht relevanten Unterschied, dass er von denen kommt, die es eigentlich „gut meinen“ mit dem Beruf. Vielleicht – das wäre aber ein ganz eigenes Thema – ist das sogar noch schlimmer als wenn es aus der anderen Ecke kommt.

Aber wieder zurück zu der neuen Studie. »Lukas gegen Ahmet, Hakan gegen Tim: Wer wird den Ausbildungsplatz bekommen? Nein, keine neue Castingshow, sondern eine Studie, bei der es letztlich drei Verlierer gibt: Ahmet, Hakan – und die Gesellschaft«, so Frauke Lüpke-Narberhaus in ihrem Bericht über die Studie. Was genau ist ermittelt worden?

Für die Studie wurden jeweils zwei Bewerbungen von gleich gut qualifizierten männlichen Bewerbern mit einem türkischen und einem deutschen Namen für die Ausbildungsberufe Kfz-Mechatroniker und Bürokaufmann bundesweit an rund 1.800 Unternehmen verschickt. Die Auswertung der Rückläufe auf die fiktiven Bewerbungen zeigte: Um eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten, muss ein Kandidat mit einem deutschen Namen durchschnittlich fünf Bewerbungen schreiben, ein Bewerber mit einem türkischen Namen hingegen sieben. Im Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker ist die Benachteiligung stärker ausgeprägt: Hier muss ein Bewerber mit einem türkischen Namen etwa 1,5-mal so viele Bewerbungen schreiben wie ein Kandidat mit einem deutschen Namen. Bei einer Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Bürokaufmann sind es 1,3-mal so viele. „Diskriminierung tritt also nicht in allen Branchen gleichermaßen auf“, erläuterte Dr. Jan Schneider, Leiter des SVR-Forschungsbereichs und Autor der Studie. „Einen wichtigen Einfluss auf das Ausmaß der Ungleichbehandlung hat außerdem die Unternehmensgröße: Die Diskriminierungsrate ist bei kleinen Firmen mit weniger als sechs Mitarbeitern deutlich höher als bei mittleren und großen Unternehmen.“ (Quelle: http://www.svr-migration.de/content/?p=5401)

Quelle: http://www.svr-migration.de/content/?p=5401

Man könnte zumindest einen Teil der Befunde durchaus auch so interpretieren im Wissen um die vielen Vorurteile, die in vielen Köpfen herumschwirren, wenn man mit einem Namen konfrontiert wird, der beispielsweise auf eine türkisch-stämmige Herkunft deutet: Dass bei der Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle für einen Bürokaufmann bei deutschem Namen im Schnitt sechs und bei einem türkischen Namen „nur“ eine mehr, also sieben Bewerbungen notwendig sind, erstaunt eher hinsichtlich des kleinen Unterschieds.

Die Forscher sind in ihrer Studie auf einen relativ klaren Zusammenhang gestoßen: »Je kleiner das Unternehmen, desto stärker die Diskriminierung: Das könnte daran liegen, vermuten die Forscher, dass größere Unternehmen ihre Bewerber nach einem stark formalisierten Verfahren auswählen, in das mehrere Mitarbeiter eingebunden sind. Dadurch ließe sich auch der Unterschied zwischen Kfz-Mechatronikern und Bürokaufmännern erklären: Die Kfz-Betriebe hatten im Durchschnitt weniger Mitarbeiter«, so die Zusammenfassung in dem Artikel von Frauke Lüpke-Narberhaus.
Die Wissenschaftler sind auch der Frage nach den – möglichen – Ursachen nachgegangen.

»Gründe für die Ungleichbehandlung gibt es viele. Die Bewerber mit türkischem Namen würden nicht gezielt ausgesiebt, glauben die Forscher, meist gäbe ein Bündel an Faktoren den Ausschlag: Unsicherheit, Vorurteile und Befürchtungen von der Sorte: Was werden die Kunden denken? Werden die Kollegen damit klarkommen?

Manchmal beruht die Ablehnung ganz einfach auf fehlender Erfahrung. Denn über zwei Drittel aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland beschäftigen bisher keinen einzigen Azubi mit Migrationshintergrund – das gilt insbesondere für kleinen Betriebe und solche im Osten der Republik. Ganz anders sieht es bei großen Unternehmen aus, darum zeigen diese sich auch offener«, so Daniel Bax in seinem Artikel „Du, Hakan, wir nehmen den Tim„.

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Wissenschaftler stark formalisierte Verfahren, wie man sie typischerweise in großen Unternehmen vorfindet, präferieren. Insofern überrascht ihr Lösungsvorschlag nicht: »Ein entscheidender Beitrag zur Verringerung von Diskriminierung in Bewerbungsverfahren ist die Anonymisierung von Bewerbungen. Doch fehlen insbesondere kleinen Unternehmen oft die personellen und finanziellen Ressourcen, anonymisierte Bewerbungsverfahren durchzuführen. Um den flächendeckenden Einsatz anonymisierter Bewerbungen voranzubringen, sollte eine kostengünstige EDV-Lösung entwickelt werden. Das wäre vor allem für kleine Unternehmen eine entscheidende Erleichterung.« Zum Themenfeld „anonymisierte Bewerbungen“ gibt es auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine eigene Seite mit weiterführenden Informationen. Dort findet man auch die 2012 veröffentlichten Ergebnisse einer Evaluierungsstudie über das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“: Für je 12 Monate haben Deutsche Post, Deutsche Telekom, L´Oréal, Mydays, Procter & Gamble, das Bundesfamilienministerium, die Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Stadtverwaltung von Celle neue Wege der Personalrekrutierung ausprobiert. Beim Pilotprojekt wurden über 8.500 Bewerbungen anonymisiert eingesehen, 246 Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplätze wurden erfolgreich besetzt. Die Studie kommt zu vielversprechenden Befunden, was den Abbau der ersten Hürde im normalen Bewerbungsverfahren angeht.

Nun könnte man vielleicht argumentieren, dass Diskriminierung beispielsweise aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung an sich schon verboten sind, wir haben sogar seit dem 18. August 2006 das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Soweit die Theorie. Doch viele Unternehmen wissen, wie sie unerwünschte Kandidaten trotzdem praktisch aussortieren. Hierzu nur als ein Beispiel von vielen: „Unternehmen sieben nach Alter und Geschlecht„.

Nach den Schlussfolgerungen der neuen Studie könnten stärker formalisierte Verfahren tatsächlich einen Fortschritt dahingehend bringen, dass exkludierende Hürden abgebaut werden und damit die Zugangschancen für bestimmte bislang schon am Anfang diskriminierte Bewerber/innen verbessert werden können. Das verhindert immer noch nicht, dass sie dann im weiteren Gang des Verfahrens Opfer von Vorurteilen werden, es erhöht aber ihre Chancen, sich überhaupt präsentieren und einbringen zu können.

Aber – darauf sei abschließend hingewiesen – wie immer in der komplexen sozialen Realität gibt es zwei Seiten einer Entwicklung. Fortschritte durch eine stärkere Formalisierung und Fokussierung auf „nur“ die Qualifikationen kann positiv wirken, wird sie hingegen zu weit getrieben, eröffnen sich sogleich neue Problemfelder. Ein Beispiel hierfür ist der neue Trend des „Roboter Recruiting“, beispielsweise in dem Artikel „Wenn der Mensch von der Maschine eingestellt wird“ von Clare Devlin in der WirtschaftsWoche beschrieben: »Üblicherweise geht eine Bewerbung an den Personaler. Immer häufiger aber entscheidet der Computer mittels Statistik-Programm, wer genommen wird und wer nicht. Gleichförmigkeit statt Vielfalt ist die neue Devise.«
Aber zuerst der Blick auf die Versprechungen, die mit dieser Methode verkauft werden – und die scheinbar hervorragend passen als Antwort auf die bisherige Problematisierung von Diskriminierungen in Auswahlprozessen, wie sie auch in der neuen Studie entfaltet wurde. Als Beispiel wird das Unternehmen Xerox herangezogen, das Roboter Recruiting nutzt:

»Xerox nutzt eine Statistik-Software, mit der Lebensläufe analysiert und selektiert werden. Bewerber müssen ihre Unterlagen hierbei hochladen oder Online-Fragebögen ausfüllen. Der Vorteil für die Unternehmen: Es geht schneller und ist effizienter. Außerdem, so könnte man argumentieren, urteilt der Computer gerechter. Er selektiert Bewerber nicht anhand ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion aus. Der Computer diskriminiert nicht, er fokussiert sich alleine auf die gesuchten Eigenschaften für Bewerber. Die wurden vorher programmiert. Weder das optische Auftreten, noch andere Faktoren wie Langzeitarbeitslosigkeit, Vorstrafen oder Brüche im Lebenslauf spielen eine Rolle beim Roboter Recruiting. Es ist nicht anfällig für Rollenklischees oder von Emotionen gelenkt, denn es gibt keinen ersten Eindruck.«

Xerox hat durch eine Statistik-Software ermittelt, welche Mitarbeiter besonders lange im Unternehmen arbeiten. Anschließend wurde untersucht, was die Personen gemeinsam haben. All diese Eigenschaften gelten als wichtig, also sollten diese auch die neuen Bewerber mitbringen.
Beim Roboter Recruiting zählen nur Zahlen, Daten und Fakten – und eben nicht der türkische Namen eines Bewerbers. Hört sich gut an. Erst einmal.

Aber wie immer gibt es sofort Reaktionen auf neue Systeme. »Im Internet kursieren zahlreiche Anleitungen, wie eine Bewerbung möglichst „roboterfreundlich“ gestaltet werden kann. Frei nach dem Motto: Bloß keine Phantasie, es lebe der Telegrammstil.«

Clare Devlin bringt das Dilemma dieser Personalauswahl auf den Punkt:

»Das große Problem dabei: Persönlichkeiten gehen verloren. Durch Gleichförmigkeit entsteht Sicherheit, aber keine Vielfalt, keine Abwechslung und keine Innovation.«

Und schlussendlich:

»… was ist, wenn der Kandidat zwar alle Kriterien erfüllt und trotzdem nicht ins Team passt? Wenn es auf menschlicher Ebene nicht stimmt? Dafür hat das Roboter Recruiting noch keine Lösung gefunden.«

Das wird das Roboter Recruiting auch nicht schaffen (können). Gerade bei Fragen wie der, ob jemand ins Team passt oder nicht, landet man wieder neben allen Rationalitäten auf der Gefühlsebene und damit bei ganz vielen kleinen und großen Vor-Urteilen. Die kann und muss man bearbeiten, aber wir sind Menschen und insofern wird man die Diskriminierungsprozesse nur abmildern, nicht aber beseitigen können. Auch wenn das schön wäre. Es wäre schon viel gewonnen, wenn Personalverantwortliche – auch durch solche Studien wie die hier besprochenen – etwas sensibler werden im Umgang mit den Chancen und Potenzialen, die in Bewerbern stecken, die ansonsten in der Dunkelheit verbleiben müssen.

Wenn Dein starker Arm es will – Von Warnstreiks, Streiks und der (Nicht-)Lust auf Arbeitskämpfe in härter werdenden Zeiten

Nach Bussen, Bahnen und Kindertagesstätten sind nun die Flughäfen an der Reihe. Auf sieben Airports haben Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes ihre Arbeit niedergelegt. In Frankfurt kommt es zu massiven Beeinträchtigungen durch Hunderte Flugausfälle, an den übrigen Airports läuft der Betrieb – bislang – annähernd normal, so einer der vielen Artikel, die man derzeit im Netz finden kann. Damit setzt die Gewerkschaft ver.di die Warnstreikwelle fort, die schon in den vergangenen Tagen im Umfeld der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen – nicht aber den Ländern, die separat verhandeln – stattgefunden haben. Die Gewerkschaft will damit Druck vor der dritten Tarifrunde machen, die Anfang der Woche stattfinden wird. Die Gewerkschaften fordern, dass die Einkommen der 2,1 Millionen Angestellten im Bund und in den Kommunen um einen Betrag von 100 Euro und dann zusätzlich um weitere 3,5 Prozent steigen.
Die Arbeitgeber haben in den bisherigen zwei Verhandlungsrunden bislang kein Angebot vorgelegt. Die Angelegenheit hat zwei Dimensionen: Zum einen die aktuelle Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst im engeren Sinne, da geht es dann um Fragen, ob die Forderungen berechtigt sind und ob die massive Warnstreikwelle zum jetzigen Zeitpunkt in Ordnung ist. Zum anderen aber lohnt ein Blick auf die generelle Streikbilanz der vergangenen Jahre. Hier geht es dann um die Frage, ob die Arbeitskämpfe zugenommen haben und wie Deutschland im internationalen Vergleich aufgestellt ist.

Stefan Menzel hat seinen Kommentar im Handelsblatt unter die Überschrift „Die lahmgelegte Republik“ gestellt. Ein erster flüchtiger Blick auf diesen Titel lässt erwarten, dass der Kommentator die vielen Warnstreiks und die gerade heute für viele Menschen erfahrbaren Einschränkungen als überzogen kritisiert. Menzel weist zwar darauf hin, dass es natürlich Alternativen zu den vielen Warnstreiks gegeben hätte, argumentiert im weiteren Gang aber differenzierter:

»Trotz aller aktuellen Kritik an Verdi verhält sich die Gewerkschaft so, wie man es von ihr erwartet …  Die Steuereinnahmen sprudeln. Bundesfinanzminister Schäuble will im kommenden Jahr sogar erstmals wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Dass eine Gewerkschaft in einer solchen Situation und nach mehreren mageren Jahren wieder einen „größeren Schluck aus der Pulle“ nehmen will, ist vollkommen logisch, nachvollziehbar und kalkulierbar. Die öffentlichen Arbeitgeber wissen also schon länger, was auf sie zukommt.«

Und dann kommt Menzel zu dieser – für die aktuelle Lage wichtigen – Bewertung, an die man sich erinnern sollte, wenn nun die Gewerkschaften verantwortlich gemacht werden für die erheblichen Störungen, die durch die bisherigen Arbeitskampfmaßnahmen hervorgerufen werden:

»Trotzdem fährt die Arbeitgeberseite in dieser Situation einen unverhohlenen Konfrontationskurs. Während Verdi schon ziemlich früh ihre Wünsche für mögliche Gehaltssteigerungen auf den Tisch gelegt hat, zögern die öffentlichen Arbeitgeber von Bund und Kommunen immer noch mit der Preisgabe ihres ersten Angebots.
Die Arbeitgeber fahren einen Kurs der Konfrontation, wenn sie kein eigenes Angebot vorlegen. Dass die Gewerkschaft dann mit Warnstreiks reagiert, ist eine völlig nachvollziehbare Schlussfolgerung … Bund und Kommunen tragen also die Verantwortung dafür, dass im Nahverkehr und an den Flughäfen im Moment nicht viel geht. Die aktuelle Konfrontation hätte vermieden werden, wenn sich die Arbeitgeber an den vergangenen Tagen verhandlungsfreudiger gezeigt hätten.«

So kann man das sehen und einordnen.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht das rigider und hat sich unter der Überschrift „Unverhältnismäßig“ positioniert. Das von den Arbeitgebern getragene Institut weist zwar darauf hin, dass die von Streiks bei Bahnen, Bussen, Flughäfen oder Kitas betroffenen Dritten von der Arbeitskampfrechtsprechung keinen besonderen Schutz eingeräumt bekommen, denn Streikrecht geht als Grundrecht den Interessen der Fahrgäste oder der Eltern grundsätzlich vor. Das Institut fordert aber eine Ausrichtung beider Tarifpartner darauf, wie sie negative Drittwirkungen weitestgehend vermeiden können. Im Gegensatz zu der klaren Einordnung bei Menzel, der in seinem Kommentar die Verantwortlichkeit der Arbeitgeberseite herausgearbeitet hat, spekuliert das IW in eine andere Richtung:

»Vor allem bei ver.di drängt sich momentan allerdings der Verdacht auf, dass der Warnstreik in erster Linie organisationspolitische Ziele verfolgt, um im Wettbewerb mit den streikfreudigen Berufsgewerkschaften um die besten Tarifabschlüsse zu bestehen.«

Da scheint die Einordnung der aktuellen Ereignisse, wie man sie bei Menzel finden kann, überzeugender. Zugleich kann man an dieser Stelle aber die angesprochene grundsätzliche Dimension das Arbeitskampfgeschehen in Deutschland betreffend aufrufen.

Hierzu findet man wichtige Daten und Einordnungen auf der gewerkschaftlichen Seite, konkret beim „WSI Tarifarchiv„. Die veröffentlichen regelmäßig eine „Streikbilanz“ – und die für das abgelaufene Jahr 2013 findet man unter der Überschrift „Weniger Streiks bei anhaltender Dominanz des Dienstleistungsbereichs“ publiziert, mit einigen sehr interessanten Details.

Quelle der Abbildung: Böcklerimpuls 5/2014, S. 3

Der WSI-Arbeitskampfexperte Heiner Dribbusch kommt zu folgenden Befunden, die von den Abbildung illustriert werden:

Im internationalen Vergleich wird in Deutschland nach wie vor relativ wenig gestreikt. Deutschland hat im mehrjährigen Durchschnittsvergleich fast das niedrige US-amerikanisches Niveau erreicht. Ganz anders hingegen die Arbeitskampfintensität in  Frankreich, aber auch in skandinavischen Ländern wie Dänemark, Finnland oder Norwegen.

Dribbusch kommt vor dem Hintergrund der langjährigen Beobachtung des Streikgeschehens zu der folgenden Feststellung: »Seit etwa zehn Jahren beobachtet Dribbusch einen Trend zu einer Verschiebung des Arbeitskampfgeschehens in den Dienstleistungsbereich. Dieser setzte sich auch 2013 fort. Rund 80 Prozent aller tariflichen Arbeitskämpfe fanden im Dienstleistungssektor statt … Außerhalb des Dienstleistungsbereichs gab es besonders viele, kleinere und größere Arbeitsniederlegungen in der von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) organisierten Getränke- und Lebensmittelindustrie.« Dribbusch wird dann mit diesen Worten zitiert: „Sehr deutlich lässt sich der Zusammenhang zwischen Konflikthäufigkeit und Zerklüftung der Tariflandschaft beobachten.“

Die Konfliktfokussierung auf den Dienstleistungsbereich lasse sich nach Dribbusch strukturell erklären: »Hier wirkten sich einerseits die Abkehr öffentlicher Auftraggeber von ehemals einheitlichen Tarifstrukturen sowie die Privatisierung von Post, Telekommunikation und im Gesundheitswesen aus. Hinzu kämen Versuche von privatwirtschaftlichen Unternehmen, sich Tarifverträgen zu entziehen oder erst gar keine Tarifbindung einzugehen.«

Die angesprochene „Zerklüftung“ der Tariflandschaft kann man auch daran erkennen, dass es wie in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Arbeitskämpfen im Zusammenhang mit Haus- und Firmentarifverträgen gekommen ist. Die vielen bekannte Auseinandersetzung um Amazon kann verdeutlichen, wie schwierig dieses spezielle Gelände für die Gewerkschaften ist.
Vor dem Hintergrund der auch vom IW in Köln behaupteten angeblichen Konkurrenzsituation zu den kleinen Berufsgewerkschaften und einer daraus abgeleiteten größeren Konfliktbereitschaft der traditionellen Gewerkschaften besonders interessant ist der folgende Befund:

»Die Streikaktivitäten der Berufsgewerkschaften blieben nach der Auswertung des Arbeitskampfexperten 2013 wie im Vorjahr marginal. „Sie trugen nicht nennenswert zum Streikvolumen bei“, erklärt Dribbusch.«

Eigentlich – das soll an dieser Stelle abschließend als These in den Raum gestellt werden – müsste die Konfliktintensität, gemessen an den Arbeitskämpfen, angesichts der in vielen Bereichen, vor allem in den Niedriglohnsektoren des Dienstleistungsbereichs, sich verschlechternden Arbeitsbedingungen, deutlich höher ausfallen. Hier nun stoßen wir auf strukturelle Probleme der Gewerkschaften, die in der folgenden Abbildung illustriert werden:

Man erkennt bei einer Analyse der Jahre von 1996-2011 eine erhebliche Abnahme (-31%) des „klassischen“ Modells, wo Betriebsräte in Unternehmen mit einem Branchentarif agieren. Massiv zugenommen (+50 %) hat die Konstellation am anderen Ende, also kein Tarifvertrag und auch kein Betriebsrat. Und das sind die Zahlen über alle Branchen hinweg, die Organisationsprobleme hinsichtlich betrieblicher Mitbestimmung wie auch gewerkschaftlicher Durchsetzungsfähigkeit gerade in vielen Dienstleistungsbranchen, wo es auch sehr viele Niedriglohnbeschäftigte gibt, sind natürlich noch einmal deutlich ausgeprägter.

Vor diesem für die Gewerkschaften wahrlich nicht einfachen Umfeld klingt dann der Blick des Arbeitskampfexperten Dribbusch auf die Streiks im vergangenen Jahr (für die Gewerkschaften) zumindest vielversprechend, was die Perspektive einer ansteigenden Konfliktbereitschaft in den Bereichen angeht, wo es die meisten Probleme gibt, zugleich aber auch oftmals keinen oder nur einen geringen Organisationsgrad der Beschäftigten gibt: „Diese Streiks sind Ausdruck wachsender Unzufriedenheit in den traditionellen Niedriglohnbranchen“, so wird Dribbusch zitiert. Man wird sehen, ob hier der Wunsch Vater des Gedankens ist.

Irgendwie zurück in die Vergangenheit und das auf Kosten der Versicherten? Zur Reform der Finanzierung der Krankenkassen

Und schon wieder muss man sich ein neues Gesetzeskürzel merken: „GKV-FQWG“, so heißt die neueste Begriffskreation aus dem Bundesgesundheitsministerium. Oder in epischer Langform: „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)“. Den Entwurf zu diesem Gesetz hat der Bundesgesundheitsminister Größe (CDU) zumindest schon mal durch das Bundeskabinett gebracht, jetzt geht das dann seinen weiteren parlamentarischen Gang. Eines der Kernelemente des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Art und Weise der Finanzierung der einzelnen Krankenkassen, die man so ausdrücken kann: Irgendwie zurück in die Vergangenheit und das auf Kosten der Versicherten.

Mit Vergangenheit sind die Jahre bis 2009 gemeint, denn bis dahin gab es kassenindividuelle Beitragssätze für die Versicherten, mithin also teurere und billigere Kassen. Dann kam es zu einer fundamentalen Veränderung des Finanzierungssystems mit der Einführung des Gesundheitsfonds, denn damit verbunden war die Installierung eines über alle Kassen einheitlichen Bundesbeitragsatzes in Höhe von 15,5% des beitragspflichtigen Einkommens. Die Einnahmen auf der Basis dieses Beitragssatzes fließen in den Fonds, aus dem wiederum dann die Mittel weiterverteilt werden auf die einzelnen Kassen. Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht durch Beiträge aus dem Gesundheitsfonds decken können, müssen seit 2009 einen Zusatzbeitrag erheben. 2011wurde die Begrenzung der Höhe dieser Beiträge aufgehoben. Auf der anderen Seite können Krankenkassen, so sie denn dazu in der Lage sind, Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten.
Damit soll jetzt Schluss sein, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kehrt man wieder zurück zu einem System der kassenindividuellen Beitragssätze.Und wenn man einen ersten flüchtigen Blick auf die neue Krankenkassenfinanzierung, die am 1. Januar 2015 das Licht der Welt erblicken soll, wirft, dann scheinen die Versicherten die großen Gewinner zu sein. Denn immerhin, so ist dem Entwurf des Gesetzes zu entnehmen, sinkt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung von bislang 15,5% auf nur noch 14,6% und der Arbeitnehmer-Anteil soll von derzeit mindestens 8,2% auf 7,3% reduziert werden. Also müsste das ein Tag der Freude sein für die Versicherten.

Aber schauen wir genauer hin. In der Abbildung sind die wichtigsten Elemente der bestehenden und der nunmehr geplanten neuen Finanzierung der Krankenkassen skizziert.

Nina von Hardenberg schreibt in ihrem Artikel „Übersichtlicher – und manchmal teurer„:
»Ein Teil der 52 Millionen Kassenmitglieder muss Anfang 2015 wahrscheinlich tatsächlich etwas weniger für die Krankenversicherung ausgeben. Laut Gesetzesentwurf soll der Pflicht-Beitragssatz der Krankenkassen zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Damit wird nach Einschätzung des Ministers allerdings keine Kasse auskommen. Die Kassen dürfen dann den Beitragssatz individuell wieder etwas nach oben schrauben. Manche Kassen werden aber weniger benötigen als die zuletzt pauschal gültigen 15,5 Prozent. Ihre Versicherten würden also Geld sparen.« Hingegen werden andere Kassen mit den 14,6% nicht auskommen und einen höheren Beitragssatz von den Versicherten verlangen.

Was für die eine oder andere Krankenkasse eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der Erhebung von Zusatzbeiträgen im Vergleich zur heutigen Situation darstellt, kann und wird sich für zahlreiche Versicherte als ein Bumerang-Effekt erweisen:

  • Im bisherigen System können die Krankenkassen, wenn sie mit den zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht auskommen, zwar einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, dieser ist allerdings ausgestaltet als ein pauschaler, einheitlicher Fixbeitrag für alle Versicherten, hinzu kommt ein so genannter „Sozialausgleich“ im Sinne einer Schutzklausel vor Überforderung von niedrigen Einkommen durch den Zusatzbeitrag. Die Erhebung des Zusatzbeitrags, der ja von den Versicherten alleine getragen werden muss, ist mit erheblichen administrativen Aufwendungen verbunden.
  • Die neue Finanzierungssystematik beinhaltet neben dem allgemeinen Beitragssatz ebenfalls die Option, einen Zusatzbeitrag erheben zu können, wenn die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds für die jeweilige Kasse nicht ausreichend sein sollten. Allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied zum bisherigen System – verlässt der Gesetzgeber die bisherige Systematik eines pauschalen, einheitlichen Fixbetrags für alle Versicherten der Kasse, stattdessen führt man (wieder) einen prozentualen Zusatzbeitrag gemessen am jeweiligen Einkommens ein. Auf den ersten Blick scheint das sozialpolitisch eine sinnvolle Sache zu sein, denn durch die prozentuale, also anteilige Ausgestaltung des Zusatzbeitrags werden natürlich höhere Einkommen stärker herangezogen als kleine oder mittlere Einkommen. Mit diesem Argument werden sicherlich Vertreter der SPD zu punkten versuchen. Die Kassen selbst werden von diesem Punkt der Finanzierungsreform äußerst angetan sein, denn anders als beim bisherigen Zusatzbeitrag erledigt die Einziehung des neuen Zusatzbeitrags der Arbeitgeber durch die entsprechende Abführung vom Gehalt seines Mitarbeiters. Hier besteht insgeheim sicher die Hoffnung, dass durch diesen „en passant“ erfolgenden Abzug direkt beim Arbeitgeber der einzelne Versicherte weniger motiviert sein wird, seine bisherige Krankenkasse zu verlassen und zu einer billigeren Kasse zu wechseln.
  • Allerdings muss man in aller Deutlichkeit sehen, dass mit dem neuen System der gesamte zukünftige Finanzierungsbedarf der Krankenkassen einseitig auf die Schultern der versicherten Arbeitnehmer verlagert wird, den der Anhebungsspielraum der Kassen für den prozentualen Zusatzbeitrag ist nicht mehr begrenzt und gleichzeitig fällt der im bestehenden System vorhandene Sozialausgleich, nachdem es eine Belastungsdeckelung bei den Versicherten gibt, vollständig weg.

Florian Diekmann hat seinen Artikel über den Gesetzentwurf überschrieben mit „Auf Kosten der Versicherten„. Die Umsetzung der einseitigen Verschiebung zukünftiger Beitragsbelastungen auf die Arbeitnehmer in der GKV ist eine Umsetzung dessen, was in dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Unionsparteien vereinbart worden ist – aber bereits daran hatte es aus den Reihen der Sozialdemokratie Kritik gegeben (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel „SPD will Arbeitgeber stärker zur Kasse bitten“ aus dem Februar dieses Jahres, wobei es besser geheißen hätte, Teile der SPD wollen das). Die Abschaffung des alten pauschalen Zusatzbeitrags wird aus Sicht der Kritiker mit einer neuen Ungerechtigkeit erkauft.

Aber damit nicht genug, denn Diekmann weist auf einen weiteren Tatbestand hin, der sich übrigens einbettet in die auch in der Rentenversicherung beobachtbare Indienstnahme des Beitragszahlers zur Entlastung des Bundeshaushalts: »Denn zusätzlich stößt sich auch noch der Staat im großen Stil auf Kosten der Versicherten gesund: Deutlich mehr als zehn Milliarden Euro wollen Gröhe und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bis zum Jahr 2018 im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage beim Gesundheitssystem einsparen.« Also bei den Steuergeldern, die ansonsten eigentlich in die GKV hätten fließen sollen, muss man hier anfügen.
Und das geht so:

»Eigentlich ist per Gesetz festgelegt, dass der Bund 14 Milliarden Euro pro Jahr in den Gesundheitsfonds zahlt – als ohnehin nur teilweisen Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen wie die Familien-Mitversicherung. Doch bereits im vergangenen Jahr überwies Schäuble lediglich 11,5 Milliarden Euro, auch für 2015 ist dieser Betrag vorgesehen. In diesem Jahr werden es mit 10,5 Milliarden Euro gar noch weniger sein. Insgesamt entsteht so ein 8,5-Milliarden-Euro-Loch im Gesundheitsfonds.«

Für eine gewisse Übergangszeit wird dieses Loch aus den derzeit gut gefüllten Schatullen des Gesundheitsfonds und damit aus Beitragsmitteln gegenfinanziert werden können. Aber die allgemeine Kostenentwicklung und der Entzug der Steuermilliarden werden alsbald den Druck im Kessel ansteigen lassen. Und die dann auszustellende Rechnung wird der Versicherte alleine zu stemmen haben. Die Arbeitgeber sind auf Dauer abgekoppelt von den Beitragssatzsteigerungen. Bundesgesundheitsminister Größe verteidigt die Entscheidung, dass der Beitragssatz der Arbeitgeber eingefroren bleibt. „Höhere Beiträge würden die Wirtschaft belasten und damit Arbeitsplätze gefährden“, so wird er zitiert. Da sind sie wieder, die berüchtigten „Lohnnebenkosten“.

Praktisches und theoretisches Streikrecht: Die einen (warn)streiken für ihre Forderungen, die anderen im Windschatten hoffen und bekommen Schützenhilfe vom Bundesverwaltungsgericht

Jetzt warnstreiken die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bund und Kommunen wieder – bzw. genauer: die, die streiken dürfen, also die Angestellten. Die Beamten begleiten das als Zaungäste und drücken die Daumen. Die Forderungen der Arbeitnehmerseite liegen seit längerem auf dem Tisch und die Arbeitgeberseite hat sich noch nicht durch ein eigenes Angebot hervorgetan. Am kommenden Montag und Dienstag gibt es die nächste Verhandlungsrunde und für die sind alle Beteiligten „zuversichtlich“, was einen Abschluss angeht. Bis dahin werden wir Zeugen des „Showdown vor der letzten Runde„, wie Eva Völpel ihren Artikel über die neue Warnstreikwelle überschrieben hat. „Streik trifft Pendler, Rentner und Eltern in der Region„, so kann man es in der Online-Ausgabe der WAZ lesen.

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Die Schwarzarbeit und der Zoll sowie der Missbrauch mit dem Teil-Missbrauch. Notizen aus den Schmuddelecken des Arbeitsmarktes

Haben Zollverwaltung, Schwarzarbeit und Ein-Mann-Unternehmen aus Rumänien oder Bulgarien etwas gemeinsam? Ja, denn sie treffen sich in der Welt der Kontrollen. Wenn denn kontrolliert wird.
Der Zoll stand früher an den Grenzen unseres Landes. Doch die Grenzzäune innerhalb Europas sind gefallen und nunmehr haben viele Zollbeamten andere Aufgaben bekommen, die sich nach innen richten. Darunter die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Innerhalb der Zollverwaltung gibt es dazu die Organisationseinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit„. Und die hat – folgt man ihrer Selbstdarstellung – sehr wichtige Aufgaben:

»Die Bekämpfung der Schwarzarbeit hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich mit bundesweit rund 6.700 Beschäftigten im Einsatz.«

Die neuen Ergebnisse dieser Arbeit aus dem vergangenen Jahr hören sich beeindruckend an: Die rund 6.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (bei einem Gesamtpersonalbestand der Zollverwaltung von 34.027 im vergangenen Jahr) ermittelten 2013 in 135.000 Verfahren wegen Schwarzarbeit. Sie deckten dabei einen Schaden von insgesamt über 777 Millionen Euro auf, so das Bundesfinanzministerium in einer Mitteilung.

Dietmar Seher berichtet in seinem Artikel „Schwarzarbeit richtete 777-Millionen-Euro-Schaden an„:
»Fahnder des Zolls haben im vergangenen Jahr zahlreiche Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt. Vor allem die angeblichen Ein-Mann-Betriebe, die Einwanderer aus Osteuropa anmelden, kosten dem Staat viel Geld.«

In dem Artikel wird Jörg Hellwig von der Dortmunder Finanzkontrolle zitiert, der vor einem neuen erkennbaren Trend berichtet:

»Immer weniger ist es der Hartz-IV-Bezieher, der nebenher arbeitet. Dafür mischen grenzüberschreitend operierende Banden mit. Sie schleusen Arbeitskräfte aus Osteuropa ein, die keinen Arbeitsvertrag erhalten, sondern als Ein-Mann-Unternehmen bei Großprojekten arbeiten und sich vorher als selbstständiger Gewerbebetrieb anmelden müssen. So entgehen dem Staat Abgaben. Den Trend gebe es im ganzen Ruhrgebiet.«

Aber nicht nur dort, sondern auch in anderen Regionen unseres Landes. Der „krasseste“ Fall aus der Welt der „Ein-Mann-Unternehmen“, über den die Dortmunder berichten können: »2013 ließ das Hauptzollamt nach zwei Jahren Ermittlungen eine Gerüstbaufirma auffliegen, die auf diese Weise bis zu 150 Mann je Baustelle beschäftigte. Am Ende standen 25 Millionen Euro Schaden beim Staat, 70 Durchsuchungen und sieben Haftbefehle.«

Quelle: Die Zollverwaltung: Jahresstatistik 2013, Berlin, März 2014, S. 18

Ein Blick auf die Tabelle aus der Jahresstatistik 2013 der Zollverwaltung verdeutlicht den bundesweiten Umfang und Ergebnisse der letzten drei Jahre im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Mit Blick auf den erwähnten „Trend, was die Billigst-Arbeitskräfte aus Osteuropa betrifft, ist die dann die folgende Meldung interessant: Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich zu Wort gemeldet. Er nimmt bei der Begrenzung von Sozialmissbrauch durch Zuwanderer die Verantwortlichen in Deutschland ins Visier. „Wenn wir den Missbrauch einschränken wollen, dürfen wir den Blick nicht nur auf die Zuwanderer selbst richten“, so wird er zitiert. Und weiter: „Wir müssen uns auch genau die Leute und Strukturen anschauen, die aus eigenen, niederen Interessen Zuwanderer hierher holen und sie ausbeuten.“

»Es könne nicht sein, dass Menschen, die kein Wort Deutsch sprächen, mit perfekt ausgefüllten Anträgen auf dem Amt erschienen und Kindergeld oder gar einen Gewerbeschein beantragten. „Da geht es um gezieltes Anlocken von Zuwanderern zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft hier in Deutschland. Auch da müssen wir klar gegen vorgehen.“«

Das sind seitens der Regierung neue Töne in der Debatte über den „Missbrauch“ und vielleicht hat er sich vor seiner eigenen Verve erschrocken, denn sogleich relativiert er das, denn das Problem sei  auf sechs bis sieben Städte in Deutschland begrenzt. Es ist sicher so, dass es in einigen Großstädten eine massive Konzentration der Problematik gibt – darüber wurde bereits vor längerem berichtet, vgl. nur als Beispiel den lesenswerten Artikel über Frankfurt von Katharina Iskandar aus dem Jahr 2012: „Alles was kommt„: Die Bulgaren »werden angelockt von großen Versprechungen und werden doch nur ausgebeutet, auf dem Bau oder bei der Miete. Viele tausend Scheinselbständige soll es allein in Frankfurt geben, der Hauptstadt der „Bulgarenindustrie“.«

Um so gespannter dürfen wir angesichts dieser Ankündigung sein: »Der Innenminister und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollen in dieser Woche einen Plan zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs durch EU-Zuwanderer vorstellen.«

Gespannt muss man deshalb sein, weil sich hier die gleiche Problematik stellt wie bei der immer noch offenen Frage, wie es weitergehen soll bei der Frage des Hartz IV-Anspruchs von Zuwanderern aus EU-Staaten. Über allem schwebt das Prinzip der Personenfreizügigkeit innerhalb der EU, eines der Grundrechte der Gemeinschaft. Und dieNiederlassung als Selbständige war schon vor dem Inkrafttreten der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine der formal legalen Möglichkeiten der Einwanderung zur Arbeitsaufnahme. Der im Titel dieses Beitrags genannte „Teil-Missbrauch“ bezieht sich darauf, dass das grundsätzlich legal ist, die selbständige Tätigkeit. Missbräuchlich wird es erst dann, wenn es sich um Scheinselbständigkeit handelt. Womit wir wieder bei der Zollverwaltung angekommen wären und deren Kampf gegen die realen Ausprägungen des Missbrauchs der Scheinselbständigkeit.

Apropos Zollverwaltung: Schon gegenwärtig hört man immer wieder Klagen aus den Reihen derjenigen, die an der Front der Missbrauchsbekämpfung ihren Mann und ihre Frau stehen, dass es zu wenig Personal gibt. Hier nun gibt es eine weitere Verbindungslinie zu einem höchst aktuellen Thema, der anstehenden Einführung eines Mindestlohngesetzes, denn man kann es drehen und wenden wie man will, die Einhaltung eines gesetzlichen Mindestlohnes muss kontrolliert werden. In dem diese Tage veröffentlichten Referentenentwurf eines Mindestlohngesetzes (MiLoG) gibt es im dritten Abschnitt einen § 14 zu der Frage der Kontrolle mit dem schönen Inhalt:
»Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.« Und im hinteren Teil des Entwurfs findet man die folgende „Erläuterung“ zum den §§ 14-16 des Gesetzentwurfs: »Für die Kontrolle und Durchsetzung des allgemeinen Mindestlohns werden weitestgehend die entsprechenden Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes übertragen. Diese haben sich bei der Kontrolle und Durchsetzung von Branchenmindestlöhnen bewährt« (S. 40 des Entwurfs vom 18.03.2014).

Es wird jetzt aber viele sicher nicht überraschen, dass der Gesetzentwurf leider nichts darüber aussagt, wer das genau machen soll. Also die, die schon da sind in der Zollverwaltung? Dann müssten ja einige bisher unnütze (oder gar keine) Dinge gemacht haben, auf die man nun verzichten kann, um die dadurch freiwerdenden Ressourcen auf das neue Aufgabenfeld zu verteilen. Wenn das aber nicht der Fall ist und man nicht gleichzeitig das Personal ausweitet, dann muss die neue, zusätzliche Arbeit auf Kosten der anderen Arbeit gehen. Logisch.
Dietmar Seher spricht in seinem Artikel diesen Aspekt an:

»Während IG-Bau-Chef Robert Feiger 10.000 neue Fahnder fordert, sieht Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) eher die Notwendigkeit interner Umbauten beim Zoll.«

Die Forderung nach 10.000 neue Fahnder erscheint von außen betrachtet eher wie die Umsetzung des Mottos „Steigen wir mal hoch ein“. Aber wenn auf der anderen Seite ein Minister die „Notwendigkeit interner Umbauten“ als Antwort auf Personalbedarf sieht, dann sollte einen das mehr als skeptisch stimmen. Denn es handelt sich hier ja wirklich um neue, zusätzliche Aufgaben, die mit dem gesetzlichen Mindestlohn für alle Branchen geschaffen werden und die müssen angesichts der erwartbaren Umgehungsversuche eines Teils der Unternehmen kontrolliert werden und das gerade am Anfang eigentlich mit abschreckender Wirkung. So weit die Theorie.