Und schon wieder muss man sich ein neues Gesetzeskürzel merken: „GKV-FQWG“, so heißt die neueste Begriffskreation aus dem Bundesgesundheitsministerium. Oder in epischer Langform: „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG)“. Den Entwurf zu diesem Gesetz hat der Bundesgesundheitsminister Größe (CDU) zumindest schon mal durch das Bundeskabinett gebracht, jetzt geht das dann seinen weiteren parlamentarischen Gang. Eines der Kernelemente des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Art und Weise der Finanzierung der einzelnen Krankenkassen, die man so ausdrücken kann: Irgendwie zurück in die Vergangenheit und das auf Kosten der Versicherten.
Mit Vergangenheit sind die Jahre bis 2009 gemeint, denn bis dahin gab es kassenindividuelle Beitragssätze für die Versicherten, mithin also teurere und billigere Kassen. Dann kam es zu einer fundamentalen Veränderung des Finanzierungssystems mit der Einführung des Gesundheitsfonds, denn damit verbunden war die Installierung eines über alle Kassen einheitlichen Bundesbeitragsatzes in Höhe von 15,5% des beitragspflichtigen Einkommens. Die Einnahmen auf der Basis dieses Beitragssatzes fließen in den Fonds, aus dem wiederum dann die Mittel weiterverteilt werden auf die einzelnen Kassen. Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht durch Beiträge aus dem Gesundheitsfonds decken können, müssen seit 2009 einen Zusatzbeitrag erheben. 2011wurde die Begrenzung der Höhe dieser Beiträge aufgehoben. Auf der anderen Seite können Krankenkassen, so sie denn dazu in der Lage sind, Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten.
Damit soll jetzt Schluss sein, mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kehrt man wieder zurück zu einem System der kassenindividuellen Beitragssätze.Und wenn man einen ersten flüchtigen Blick auf die neue Krankenkassenfinanzierung, die am 1. Januar 2015 das Licht der Welt erblicken soll, wirft, dann scheinen die Versicherten die großen Gewinner zu sein. Denn immerhin, so ist dem Entwurf des Gesetzes zu entnehmen, sinkt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung von bislang 15,5% auf nur noch 14,6% und der Arbeitnehmer-Anteil soll von derzeit mindestens 8,2% auf 7,3% reduziert werden. Also müsste das ein Tag der Freude sein für die Versicherten.
Aber schauen wir genauer hin. In der Abbildung sind die wichtigsten Elemente der bestehenden und der nunmehr geplanten neuen Finanzierung der Krankenkassen skizziert.
Nina von Hardenberg schreibt in ihrem Artikel „Übersichtlicher – und manchmal teurer„:
»Ein Teil der 52 Millionen Kassenmitglieder muss Anfang 2015 wahrscheinlich tatsächlich etwas weniger für die Krankenversicherung ausgeben. Laut Gesetzesentwurf soll der Pflicht-Beitragssatz der Krankenkassen zum 1. Januar 2015 von derzeit 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Damit wird nach Einschätzung des Ministers allerdings keine Kasse auskommen. Die Kassen dürfen dann den Beitragssatz individuell wieder etwas nach oben schrauben. Manche Kassen werden aber weniger benötigen als die zuletzt pauschal gültigen 15,5 Prozent. Ihre Versicherten würden also Geld sparen.« Hingegen werden andere Kassen mit den 14,6% nicht auskommen und einen höheren Beitragssatz von den Versicherten verlangen.
Was für die eine oder andere Krankenkasse eine erhebliche Vereinfachung und Erleichterung der Erhebung von Zusatzbeiträgen im Vergleich zur heutigen Situation darstellt, kann und wird sich für zahlreiche Versicherte als ein Bumerang-Effekt erweisen:
- Im bisherigen System können die Krankenkassen, wenn sie mit den zur Verfügung gestellten Finanzmittel nicht auskommen, zwar einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben, dieser ist allerdings ausgestaltet als ein pauschaler, einheitlicher Fixbeitrag für alle Versicherten, hinzu kommt ein so genannter „Sozialausgleich“ im Sinne einer Schutzklausel vor Überforderung von niedrigen Einkommen durch den Zusatzbeitrag. Die Erhebung des Zusatzbeitrags, der ja von den Versicherten alleine getragen werden muss, ist mit erheblichen administrativen Aufwendungen verbunden.
- Die neue Finanzierungssystematik beinhaltet neben dem allgemeinen Beitragssatz ebenfalls die Option, einen Zusatzbeitrag erheben zu können, wenn die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds für die jeweilige Kasse nicht ausreichend sein sollten. Allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied zum bisherigen System – verlässt der Gesetzgeber die bisherige Systematik eines pauschalen, einheitlichen Fixbetrags für alle Versicherten der Kasse, stattdessen führt man (wieder) einen prozentualen Zusatzbeitrag gemessen am jeweiligen Einkommens ein. Auf den ersten Blick scheint das sozialpolitisch eine sinnvolle Sache zu sein, denn durch die prozentuale, also anteilige Ausgestaltung des Zusatzbeitrags werden natürlich höhere Einkommen stärker herangezogen als kleine oder mittlere Einkommen. Mit diesem Argument werden sicherlich Vertreter der SPD zu punkten versuchen. Die Kassen selbst werden von diesem Punkt der Finanzierungsreform äußerst angetan sein, denn anders als beim bisherigen Zusatzbeitrag erledigt die Einziehung des neuen Zusatzbeitrags der Arbeitgeber durch die entsprechende Abführung vom Gehalt seines Mitarbeiters. Hier besteht insgeheim sicher die Hoffnung, dass durch diesen „en passant“ erfolgenden Abzug direkt beim Arbeitgeber der einzelne Versicherte weniger motiviert sein wird, seine bisherige Krankenkasse zu verlassen und zu einer billigeren Kasse zu wechseln.
- Allerdings muss man in aller Deutlichkeit sehen, dass mit dem neuen System der gesamte zukünftige Finanzierungsbedarf der Krankenkassen einseitig auf die Schultern der versicherten Arbeitnehmer verlagert wird, den der Anhebungsspielraum der Kassen für den prozentualen Zusatzbeitrag ist nicht mehr begrenzt und gleichzeitig fällt der im bestehenden System vorhandene Sozialausgleich, nachdem es eine Belastungsdeckelung bei den Versicherten gibt, vollständig weg.
Florian Diekmann hat seinen Artikel über den Gesetzentwurf überschrieben mit „Auf Kosten der Versicherten„. Die Umsetzung der einseitigen Verschiebung zukünftiger Beitragsbelastungen auf die Arbeitnehmer in der GKV ist eine Umsetzung dessen, was in dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Unionsparteien vereinbart worden ist – aber bereits daran hatte es aus den Reihen der Sozialdemokratie Kritik gegeben (vgl. hierzu beispielsweise den Artikel „SPD will Arbeitgeber stärker zur Kasse bitten“ aus dem Februar dieses Jahres, wobei es besser geheißen hätte, Teile der SPD wollen das). Die Abschaffung des alten pauschalen Zusatzbeitrags wird aus Sicht der Kritiker mit einer neuen Ungerechtigkeit erkauft.
Aber damit nicht genug, denn Diekmann weist auf einen weiteren Tatbestand hin, der sich übrigens einbettet in die auch in der Rentenversicherung beobachtbare Indienstnahme des Beitragszahlers zur Entlastung des Bundeshaushalts: »Denn zusätzlich stößt sich auch noch der Staat im großen Stil auf Kosten der Versicherten gesund: Deutlich mehr als zehn Milliarden Euro wollen Gröhe und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bis zum Jahr 2018 im Vergleich zur aktuellen Gesetzeslage beim Gesundheitssystem einsparen.« Also bei den Steuergeldern, die ansonsten eigentlich in die GKV hätten fließen sollen, muss man hier anfügen.
Und das geht so:
»Eigentlich ist per Gesetz festgelegt, dass der Bund 14 Milliarden Euro pro Jahr in den Gesundheitsfonds zahlt – als ohnehin nur teilweisen Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen wie die Familien-Mitversicherung. Doch bereits im vergangenen Jahr überwies Schäuble lediglich 11,5 Milliarden Euro, auch für 2015 ist dieser Betrag vorgesehen. In diesem Jahr werden es mit 10,5 Milliarden Euro gar noch weniger sein. Insgesamt entsteht so ein 8,5-Milliarden-Euro-Loch im Gesundheitsfonds.«
Für eine gewisse Übergangszeit wird dieses Loch aus den derzeit gut gefüllten Schatullen des Gesundheitsfonds und damit aus Beitragsmitteln gegenfinanziert werden können. Aber die allgemeine Kostenentwicklung und der Entzug der Steuermilliarden werden alsbald den Druck im Kessel ansteigen lassen. Und die dann auszustellende Rechnung wird der Versicherte alleine zu stemmen haben. Die Arbeitgeber sind auf Dauer abgekoppelt von den Beitragssatzsteigerungen. Bundesgesundheitsminister Größe verteidigt die Entscheidung, dass der Beitragssatz der Arbeitgeber eingefroren bleibt. „Höhere Beiträge würden die Wirtschaft belasten und damit Arbeitsplätze gefährden“, so wird er zitiert. Da sind sie wieder, die berüchtigten „Lohnnebenkosten“.