Das deutsche „Beschäftigungswunder“ im europäischen Vergleich. Immer auch eine Frage des genauen Hinschauens

Immer diese Zahlen. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung hat eine neue Studie veröffentlicht, die für alle interessant ist, die sich mit dem „Jobwunder“ Deutschland beschäftigen: Europa-Ranking: Hohe Erwerbstätigenquote, aber auch sehr viel kurze Teilzeit in Deutschland – so kann man eine der Hauptaussagen der Studie zusammenfassen.
»Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erreicht einen Höchststand. Doch der Anteil von Teilzeit- oder Minijobs ist höher als in anderen europäischen Ländern. Stellt man das in Rechnung, fällt Deutschland bei der Erwerbstätigenquote im europäischen Vergleich von Position fünf auf Position elf ab. Insbesondere viele Frauen arbeiten weniger, als sie möchten.«
Man muss eben genauer hinschauen: Ich hatte zu diesem Thema im Dezember 2014 einen passenden Beitrag auf dieser Seite gepostet: „Irre Beschäftigungseffekte“, „wirklich tolles Land“: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen und dort auf das Auseinanderlaufen der Entwicklung bei der Zahl der Arbeitnehmer und des geleisteten Arbeitsvolumens hingewiesen.

Auf den ersten Blick beeindruckend: Von 33 europäischen Ländern landet Deutschland gemessen an der Erwerbstätigenquote auf Platz 5. Aber: Die nominelle Erwerbstätigenquote beruht auf einer reinen Personenzählung ohne zwischen Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten zu unterscheiden.
Sven Schreiber hat nun in seiner IMK-Studie eine korrigierte Erwerbstätigenquote errechnet, die nicht allein die Zahl der Erwerbstätigen, sondern auch deren Arbeitszeit berücksichtigt. Wenn man das macht, dann steht Deutschland gemessen an der korrigierten Erwerbstätigenquote deutlich schlechter da, im europäischen Vergleich rutscht man ab auf nur noch Platz elf.
Vor allem zwei Faktoren tragen zu diesem Ergebnis bei:

»Erstens gibt es einen hohen Anteil an Teilzeitarbeit, zweitens arbeiten die Teilzeitbeschäftigten vergleichsweise kurz. In Deutschland arbeitet etwa ein Viertel der Beschäftigten in Teilzeit. Höher fällt der Anteil nur in den Niederlanden und der Schweiz aus.«

Viel Teilzeit und die dann auch noch kurz – das lässt sich auch erklären:
„Minijobber machten etwa die Hälfte der gesamten Teilzeitbeschäftigten in Deutschland aus.“ Da ist sie wieder, die deutsche Besonderheit der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
Insofern kann auch diese Aussage nicht überraschen:

»Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes gelten 3,1 Millionen Menschen in Deutschland als „unterbeschäftigt“, das heißt sie sind zwar erwerbstätig, haben aber den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden und stehen für diese auch zur Verfügung. Davon sind 1,7 Millionen in Teilzeit beschäftigt. Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich überwiegend um Frauen«, so die Hans-Böckler-Stiftung in ihrer Pressemitteilung zur neuen Studie.

Schauen wir auf die Seite des Statistischen Bundesamtes, dann finden wir eine Meldung vom 8. Januar 2015 mit dieser Überschrift: Ungenutztes Arbeits­kräfte­potenzial: 6,3 Millio­nen Men­schen wollen (mehr) Arbeit. Dieses „ungenutzte Arbeitskräftepotenzial“ setzt sich zusammen aus 2,2 Millionen Erwerbslosen, 1,0 Millionen Personen in Stiller Reserve und 3,1 Millionen Unterbeschäftigten. Und man kann der Meldung entnehmen: Von den 1,7 Millionen Unterbeschäftigten in Teilzeit waren 73 % weiblich. Wie immer im Leben gibt es zwei Seiten der Medaille, deshalb der Vollständigkeit halber: »Den 3,1 Millionen Unterbeschäftigten stand eine deutlich kleinere Zahl Erwerbstätiger gegenüber, die weniger arbeiten wollten: Diese insgesamt 870.000 sogenannten Überbeschäftigten haben den Wunsch, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, und sind bereit, ein entsprechend verringertes Einkommen hinzunehmen.«

Diese Hinweise passen auch zu einer Aussage aus der neuen IMK-Studie: »Drei Viertel der Befragten in der Arbeitskräfteerhebung gaben an, dass sie entweder keine Vollzeitstelle finden konnten oder aus familiären Gründen – etwa der Betreuung von Kindern und Angehörigen – Teilzeit arbeiten.«

Die Studie im Original:

Sven Schreiber: Erwerbstätigkeit in Deutschland im europäischen Vergleich (= IMK Report 103). Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), 2015

Islamisierung des Abendlandes? Entwarnung. Eher besteht die Chance auf eine Re-Christianisierung von Sachsen, denn die Einwanderung ist überwiegend katholisch. Deutschland wird christlicher – und jünger

Es hatte ja schon immer was, dass gerade in Sachsen zehntausende Menschen auf die Straßen gehen, um gegen eine angebliche Islamisierung des christlich geprägten Abendlandes zu protestieren – nicht nur aufgrund der bekannten Tatsache, dass sich der Ausländeranteil in Sachsen eher im molekularen Bereich bewegt, sondern auch hinsichtlich des „christlichen Abendlandes“: Nur knapp ein Viertel der Sachsen selbst sind überhaupt noch konfessionell gebunden. Davon sind zwei Drittel Protestanten. Und die sollten jetzt eher „Angst“ haben vor einer Re-Katholisierung, würden denn die Zuwanderer zu ihnen kommen und nicht einen großen Bogen um Sachsen machen. Das kann man dem neuen Migrationsbericht der Bundesregierung entnehmen: Einwanderung ist katholisch, so die zusammenfassende Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.

Wer das zahlenschwere Original lesen möchte: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2013).

Eine klare Feststellung mit Blick auf die Daten lautet:

»Zuwanderung nach Deutschland … kommt mit großem Abstand vor allem aus den christlich-katholisch geprägten Staaten Osteuropas.«

Die Zuwanderungszahlen sind imposant:

Insgesamt sind im Jahr 2013 etwa 1,2 Millionen Menschen nach Deutschland gezogen. So viele Menschen wie seit 20 Jahren nicht mehr. Gegenüber 2012 waren es noch einmal 150.000 Menschen mehr. Unterm Strich ist die Bevölkerung um 430.000 Menschen gewachsen. Denn es verließen das Land auch so viele Menschen wie lange nicht – etwa 800.000.

Nicht nur für die Pegida-Anhänger interessant:

»Mehr als 75 Prozent der Zuwanderer stammen aus europäischen Ländern. Die tiefkatholischen Polen stellen mit 16 Prozent die größte Gruppe. Es folgen die christlich-orthodoxen Rumänen und die Italiener. 51 Millionen der mehr als 60 Millionen Italiener bekennen sich zum katholischen Glauben.
Hinzu kommen Menschen aus den krisengebeutelten Mittelmeerländern Spanien und Griechenland. Meist christliche, zudem junge und gut ausgebildete Fachkräfte«

»Deutschland wird also christlicher durch Zuwanderung. Und jünger.« So eine Schlussfolgerung von Thorsten Denkler in seinem Artikel. Der letzte Aspekt ist auch relevant:

»Nach dem Bericht der Bundesregierung waren im Jahr 2013 zwei Drittel der Zuwanderer unter 45 Jahre alt. Bundesweit sind nicht einmal mehr die Hälfte der Menschen unter 45.«

Aber wie sieht es denn bei den Asylbewerbern aus? Wenigstens hier „schlechte“ Nachrichten für diejenigen, die Interesse haben, ein bedrohliches Gebirge an die Wand zu werfen? Die Asylzahlen für 2014 liegen schon vor. Danach ergibt sich das folgende interessante Bild:

»Im vergangenen Jahr wurden doppelt so viele Asylanträge gestellt wie im Jahr 2013, nämlich etwa 203.000 statt 110.000. Doch auch hier gilt: Ein großer Teil der Antragsteller kommt aus überwiegend christlich geprägten europäischen Nicht-EU-Staaten wie beispielsweise Serbien, Mazedonien oder der Ukraine. Und aus aktuellen Konfliktgebieten wie Syrien hat Deutschland bevorzugt Christen aufgenommen.«

Und noch eine letzte Zahl für die Pegida- und sonstigen Krampfmuffel: In Sachsen beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung sensationelle 0,1%. Macht euch locker.

Aber wieder zurück zum eigentlichen Thema, denn die Zahlen zeigen natürlich auch und gerade bei nüchterner Betrachtung, vor welchen Herausforderungen die deutsche Gesellschaft steht und was sie zu bewältigen hat. Höchste Zuzugsrate in Deutschland seit 1992, so hat FAZ in ihrer Online-Ausgabe den Artikel über den Migrationsbericht überschrieben.

»Die Statistiker legten noch keine detaillierten Zahlen für 2014 vor. Die im Migrationsbericht aufgeschlüsselten Details für 2013 zeigen aber, dass unverändert die große Mehrheit der Zugewanderten aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommt. Seit 1996 ist Polen das Hauptherkunftsland. Das dürfte sich 2014 geändert haben. Nach den Zahlen für die ersten fünf Monate 2014 führten Rumänen (36.200), Polen (22.700), Italiener (15.100), Bulgaren (13.500) und Kroaten (10.800) die Zuwandererliste aus der EU an. Ins Gewicht fällt aber auch der Bürgerkrieg in Syrien: Bis Mai 2014 waren fast 16.000 Syrer zugewandert, die drittgrößte Zuwanderergruppe nach Rumänen und Polen. Diese Entwicklung dürfte sich im Rest des Jahres fortgesetzt haben, da die Zahl der Asylbewerber aus Syrien weiter stieg.«

Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um ein überaus vielgestaltiges Zuwanderungsuniversum. Da sind die vor Krieg und Terror flüchtenden Menschen, die vorübergehend Zuflucht suchen, da gibt es die Asylbewerber, die Zuwanderer aus Osteuropa auf der Suche nach einer Beschäftigung, wobei das Spektrum von den osteuropäischen Krankenhausärzten bis hin zu den ungelernten Wanderarbeitern reicht. Da sind die Menschen, die über den Familiennachzug hierher kommen. Wir haben es also mit ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen zu tun, auf die man auch unterschiedlich eingehen muss. Gesellschaftspolitisch relevant und mit Blick auf das immer auch konfliktbehaftete Potenzial der Zuwanderungsprozesse prioritär sind in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen, die auf eine möglichst schnelle und gelingende Integration abstellen, also neben der Unterbringungsfrage vor allem der Zugang zu Sprach- und Integrationsangeboten sowie – nicht nur, aber denen ganz besonders – die Ermöglichung eines schnellen Übergangs in Bildung und Ausbildung bei den jungen Flüchtlingen. Natürlich konfligiert das mit anderen offen oder unausgesprochenen Zielen der Gestaltung des Alltags gerade bei den Asylbewerber, den die von oben verordnete temporäre Nicht-Aktivität, der blockierte Zugang zu Arbeit und Ausbildung soll verhindern, dass Anreize gesetzt werden, dass noch mehr kommen. Aber man kann es drehen und wenden wie man will: Viele gerade der jüngeren Flüchtlinge, die seit einiger Zeit wieder verstärkt nach Deutschland kommen, werden lange, möglicherweise für immer hier bleiben, auch wenn ihnen formal kein Asylanspruch zugebilligt wird. Wenn das aber so ist, muss man alles dafür tun, dass nicht durch unterlassene oder zeitlich aufgeschobene Integrationsanstrengungen des Aufnahmelandes individuelle und gesellschaftliche Folgekosten produziert werden, die um ein Vielfaches höher liegen werden als die Investitionskosten frühzeitiger Hilfestellungen.

Das ist alles leichter gesagt als praktisch umzusetzen, denn wir bewegen uns in einem föderalen System, wo sehr viele Energien aufgesogen werden vom schwarzen Loch der Zuständigkeitsfrage. Und alle wollen die Rechnung oder Teile davon an andere Akteure weiterreichen. Es fehlen gepoolte Ansätze, beispielsweise ein aus unterschiedlichen Töpfen gespeistes Integrationsbudget, mit dem man dann vor Ort flexibel und an die Gegebenheiten angepasst agieren könnte.

Ein Teil der „höheren“ Politik, also auf der Bundesebene, scheint sich hingegen zu fokussieren auf ein „Einwanderungsgesetz“ – man könnte auch von verengen sprechen: »In der Koalition wird daher darüber diskutiert, erstmals ein Einwanderungsgesetz zu verfassen. Während Teile der Union darin vor allem die bestehenden Regelungen übersichtlich bündeln wollen, will die SPD auch weitere Anreize für Zuwanderung setzen. Die SPD will bis Ende Februar ein Positionspapier vorlegen. In der Union war CDU-Generalsekretär Peter Tauber mit dem Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes auf Kritik gestoßen.« Man darf und muss an dieser Stelle aber darauf hinweisen, dass es nicht gelingen wird, Zuwanderung eingebettet in die eigenen Interessen vollständig oder auch nur überwiegend zu steuern, denn Deutschland ist bekanntlich keine Insel oder abgeschottetes Staatsgebilde. Die Flüchtlinge und auch viele Asylbewerber werden auch bei einem Punktesystem für erwünschte Zuwanderer zu uns kommen bzw. es versuchen und auch viele Armutsflüchtlinge aus den osteuropäischen Notstandsgebieten der EU werden weiterhin das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Zuwanderung bleibt zu einem gewissen Grad nicht-planbar, chaotisch, zeitversetzt und in Wellen kommend. Und auch diesen Menschen muss man Chancen eröffnen, wollen wir nicht abrutschen in eine höchst diskussionswürdige utilitaristisch motivierte Menschenselektion bei gleichzeitigem Aufhäufen sozialer Konfliktpotenziale durch „die anderen“, die man nicht zu „brauchen“ meint und die man abschrecken und loswerden will.

Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko?

In diesem Jahr wird es bei den Erzieher/innen und den Sozialarbeitern eine – wahrscheinlich – heftige Tarifrunde geben. Die Gewerkschaft ver.di will – gemeinsam mit der GEW, bei der auch viele Beschäftigte aus den Kindertageseinrichtungen organisiert sind – die Berufe deutlich aufwerten, indem sie tariflich höher eingestuft und deutlich besser bezahlt werden. Es geht da nicht um eine prozentuale Erhöhung der gegebenen Tarife wie bei einer allgemeinen Lohnrunde, sondern um eine weitaus härtere Nuss, die geknackt werden soll: Zum Jahresende 2014 hat ver.di gegenüber den kommunalen Arbeitgebern die Tarifvorschriften über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gekündigt.

Es geht um eine „Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale im Umfang von durchschnittlich zehn Prozent“ in der entsprechenden Gehaltstabelle, der S-Tabelle, so die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung vom Ende November 2014 mit der Überschrift Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten. Vor allem mit Blick auf die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen geht es um eine Berufsgruppe, die in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt einer  gesellschaftspolitischen Diskussion gestanden haben, die mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren einhergegangen ist. Durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen solchen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2014 und die damit verbundenen quantitativen Ausbauentwicklungen gab es auch in einer breiten Öffentlichkeit eine Sensibilisierung für die Arbeitsbedingungen des Personals in den Kindertageseinrichtungen, angereichert um die Wahrnehmung eines zunehmenden Fachkräftemangels. Auf der anderen Seite muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Forderungen der Gewerkschaften an die Kommunen richten, die ebenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, allerdings oftmals vor dem Hintergrund, dass ihn vorne und hinten die Finanzmittel fehlen. Insofern stellt sich die berechtigte und zentrale Frage, wie die nunmehr vorliegenden Forderungen zu beurteilen sind, aber auch, was das im Kontext der kommunalen Finanzsituation im Ergebnis bedeuten könnte.

In der Berichterstattung über die gewerkschaftlichen Tarifstrukturveränderungsforderungen hat Yasmin El-Sharif ihren Artikel überschrieben mit einem kompakten Schlecht bezahlt, gut gefordert. Sie versucht sich abzuarbeiten an der Frage, was sollten die Fachkräfte verdienen? Und was ist uns die Betreuung unserer Kinder wert? Das sind nicht nur objektiv beantwortbare, zumindest vergleichend analysierbare Fragestellungen, sondern eben auch höchst normative.

Und darüber hinaus: Auch wenn man zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommen würde, dass die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen (und auch in der Kindertagespflege, was aber aufgrund der besonderen Verhältnisse in diesem Bereich nicht Gegenstand der gewerkschaftlichen Forderungen ist) eine deutliche monetäre Aufwertung bekommen sollten, bleibt die eben nicht triviale Anschlussfrage, wer das denn bezahlen soll. Wir haben es also grob gesprochen mit zwei in sich bereits überaus komplexen Problemstellungen zu tun, die dann auch noch miteinander verbunden sind:

Zum einen die Frage, in welcher Höhe eine „richtige“ Vergütung für die pädagogischen Fachkräfte liegen sollte, zum anderen aber auch der Blick auf die Kostenträgerschaft bzw. der konkreten Verteilung der durch eine solche Veränderung anfallenden erheblichen Mehrkosten auf die unterschiedlichen Ebenen unseres föderalen Systems, also Kommunen, Bundesländer und Bund, hinzu kommen noch die Eltern (jedenfalls in den meisten Bundesländern) über die von ihnen aufzubringenden Elternbeiträge sowie die Träger der Einrichtungen mit ihren Eigenanteilen –  man sieht bereits an dieser überaus gerafften Skizze, dass wir es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure im bestehenden System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zu tun haben, wobei generell hier schon die Anmerkung gemacht werden muss, dass es in Deutschland gerade kein „System“ gibt, sondern 16 unterschiedliche, teilweise erheblich voneinander abweichende „Kita-Systeme“, mit einem weiteren Akteur, dem Bund, der auch seine Finger im Spiel hat, sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung (SGB VIII wie auch mit Blick auf seine Finanzierungsbeteiligung).

Dabei zeigt bereits ein grober Blick auf die Entwicklung der Kita-Landschaft in den vergangenen Jahren, dass es gute Gründe gibt für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wobei darunter auch die Vergütung – aber eben nicht nur – fällt. Seit 2006 zeigt sich ein gewaltiger quantitativer Ausbau – sowohl hinsichtlich der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wie auch mit Blick auf die in der Kindertagesbetreuung beschäftigten Menschen. In den letzten acht Jahren stieg die Zahl der in Kitas und der Tagespflege betreuten Kleinkinder um 131%, die Zahl der hier tätigen Personen um 184.000 (+48%) auf über 567.000 im nunmehr vergangenen Jahr (zu den Zahlen und der Abbildung vgl. den Beitrag von Rauschenbach, T.: „Kita 2020“ – eine empirische Zwischenbilanz. Erfolge und Herausforderungen des U3-Ausbaus, in: Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, Heft 3/2014, S. 4ff.). Das war (und ist, denn der Ausbauprozess ist ja nicht abgeschlossen) ein erheblicher Kraftakt, natürlich vor allem getrieben durch den individuellen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der am 1. August 2014 scharf gestellt worden ist.

Aber damit bei weitem nicht genug, denn die Anforderungen und die Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Hierzu an dieser Stelle nur einige wenige Stichworte, die andeuten sollen, was damit gemeint ist: Hinsichtlich der Arbeit lassen sich mehrfach steigende Anforderungen an die Fachkräfte beobachten: durch die bildungs-, familien- und sozialpolitische Aufladung der Einrichtungen (mit der Folge eines steigenden Erwartungsdrucks, sowohl seitens der Politik und Wirtschaft, aber auch eines nicht kleinen Teils der Eltern, was die Inhalte und Angebote angeht), die Öffnung der Kitas „nach unten“ (also immer jüngere Kinder, die aufgenommen werden) und zugleich „nach außen“ (im Sinne einer Familien- und Sozialraumorientierung) sowie „nach oben“ (hier ist der Übergang in das Schulsystem gemeint), eine Verlängerung der Öffnungszeiten (die sich zunehmend von den Betreuungszeiten der Kinder entkoppeln mit allen daraus resultierenden Anforderungen an die Personalpolitik in den Einrichtungen) in Verbindung mit einer Verlängerung der von den einzelnen Kindern in Anspruch genommenen Zeiten (Trend in Richtung mehr Stunden pro Kind, also hin zum Ganztag). Man darf und muss darauf hinweisen, dass in vielen Einrichtungen auch der „pädagogische Schweregrad“ der Kinder gestiegen ist analog zu den Verwerfungen, die man in nicht wenigen Familien beobachten muss.

Mit Blick auf die Beschäftigten sind mehrere Besonderheiten herauszustellen, die oftmals in der Diskussion über „die“ Erzieher/innen vergessen werden: In der „durchschnittliche“ Normal-Kita arbeiten weniger als 10 Beschäftigte, es handelt sich also um eine kleinbetriebliche Struktur (mit allen Vorteilen, aber eben auch Nachteilen). Die möglichen Nachteile machen sich beispielsweise dann bemerkbar, wenn eine oder mehr aus dem Team krankheitsbedingt und das dann auch noch für längere Zeit ausfallen und man nicht eingebunden ist in einer größere und professionelle Trägerstruktur. Da gibt es dann oftmals keine Reserven und trotzdem wird der Betrieb am Laufen gehalten, auch wenn das bis in den Bereich der rechtlich eigentlich nicht zulässigen Einzelbesetzungen in Gruppen reicht. Hinzu kommt eine stetige Alterung der Belegschaften in den Kitas und eine sukzessive Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten.


Vor diesem Hintergrund ist es mehr als nachvollziehbar, dass die betroffenen Fachkräfte endlich eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit erwarten. Dazu gehört neben der Vergütungsfrage sicher mindestens genau so wichtig eine Verbesserung des Personalschlüssels.
Insofern werden die Forderungen von ver.di bei vielen Erzieher/innen auf mehr als fruchtbaren Boden fallen. Was die bereits erwähnten Tarifstrukturverbesserungen bedeuten würden, veranschaulicht und konkretisiert die Abbildung zu den Gehaltsstufen der Erzieher/innen nach der aktuellen Eingruppierung und bei einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen. Für die Arbeitgeber würde das natürlich eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten. Und von außen betrachtet sind die Zeiten sehr gut, um solche weitreichenden Forderungen nicht nur zu stellen, sondern nach einer entsprechend harten Tarifrunde auch in die Nähe einer Realisierung zu kommen.

Denn die Beobachtung eines zunehmenden Fachkräftemangels in immer mehr Regionen kann nicht nur als anekdotische Evidenz ins Felde geführt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die in den letzten Jahren zählbare Ausweitung der Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung vor allem dadurch ermöglicht wurde, dass es offensichtlich gelungen ist, neben einer verstärkten Ausbildung  auch durch eine Reaktivierung von Fachkräften den steigenden Personalbedarf gleichsam aus dem „früheren“ Bestand zu decken. Die Befürchtung, es würde auch nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt, hat sich bisher nicht bestätigt, neben den Zugängen aus der Ausbildung vor allen bedingt durch die Rückkehr von Fachkräften, die zwischenzeitlich in anderen Tätigkeitsfeldern beschäftigt waren, worauf Mariana Grgic, Britta Matthes und Heiko Stüber in ihrer aktuellen. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Studie Kindertagesbetreuung in Deutschland: Die Fachkräftereserve ist nahezu ausgeschöpft hinweisen. Aber: »Gleichzeitig wurde die Fachkräftereserve abgebaut, sodass sie nahezu ausgeschöpft ist. Wenn es weiter eine starke Nachfrage geben sollte (z. B. aufgrund von Ersatz- oder Zusatzbedarf), muss deshalb über zusätzliche Strategien zur Gewinnung von Fachkräften nachgedacht werden« (Grgic et al. 2014: 7; ein ausführlicher Forschungsbericht dazu wurde zeitgleich veröffentlicht: Die Fachkräftereserve in der Kinderbetreuung und -erziehung: Ergebnisse für Deutschland und die Bundesländer). Mit Blick auf die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen ist das eigentlich eine sehr gute Nebenbedingung, neigen sich doch die Knappheitsverhältnisse auf diesem Teilarbeitsmarkt zugunsten der Beschäftigten, was ihre Verhandlungsposition stärken sollte. Also grundsätzlich. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass wir es mit einem besonderen „Markt“ zu tun haben und diese Besonderheiten werden es erschweren, die Forderungen auch umsetzen zu können – bzw. wenn, dann mit möglicherweise problematischen Nebenfolgen.
Auf diese richten Ulrike Plewnia und Herbert Weber in ihrem Artikel „Perverse Nebeneffekte“ in der Print-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ (Heft 4/2015) ihr Augenmerk, wenn auch mit einem noch zu diskutierenden problematischen Subtext versehen. »Die bislang verbissenste Tarifrunde für die Kinderbetreuung mit wochenlangen Streiks droht.  Eltern von Babys, Klein- und Schulkindern wären davon betroffen. Am Ende stehen, das ist schon sicher, höhere Gebühren und eventuell sogar eine schlechtere Kinderbetreuung.« Wie kommen die beiden Autoren zu dieser Schlussfolgerung?  Sie gehen aus von dem bestehenden System, das bereits heute durch eine markante Unterfinanzierung gekennzeichnet ist (vgl. hierzu und darüber hinaus zu einem möglichen Lösungsansatz ausführlicher Sell, S.: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014. Remagen, 2014).

Gleichsam als Kronzeugen berufen sie sich auf Thomas Höhle von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Personaldezernent der Stadt München.  Er wird in dem Artikel mit der Aussage zitiert, dass die meisten Kommunen angesichts ihrer Haushaltslage gar nicht anders könnten, als die Qualität der Betreuung einzuschränken. Unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei nur um eine angesichts der bevorstehenden Tarifauseinandersetzung verständliche Drohung der Arbeitgeberseite handelt, gibt es durchaus Faktoren, die dafür sprechen, dass man dieses Szenario nicht von vornherein verwerfen kann.  Ungeachtet der enormen Heterogenität der kommunalen Finanzlandschaft  ist es unbestreitbar so, dass tatsächlich viele Kommunen mit einer desaströsen Haushaltslage zu kämpfen haben und zugleich, wie bereits erwähnt, die Hauptkostenträger vor allem hinsichtlich der Betriebskosten, die zu weit über 80 % aus Personalkosten bestehen, sind. Und viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren enorme Mittel in den Bereich der Kindertagesbetreuung investiert bzw. investieren müssen vor dem Hintergrund der Umsetzung des vom Bundesgesetzgeber implementierten Rechtsanspruchs.

Um die ganze Sache noch etwas komplizierter zu machen, muss man darauf hinweisen, dass von den 557.000 Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen 178.000 bei den Kommunen beschäftigt sind, während die große Zahl von 349.000 bei freien und (wenigen) privaten Kita-Trägern angestellt sind. Die Gewerkschaften führen die Tarifauseinandersetzung, die nun ansteht, aber erst einmal „nur“ mit den Kommunen. In einer zweiten Runde müssten dann die freien Träger möglicherweise vereinbarte Tariferhöhungen in ihre Regelwerke übernehmen bzw. diese entsprechend anpassen. Dieser Hinweis ist auch deswegen von Bedeutung, weil ein möglicher Streik als Druckmittel in den Tarifverhandlungen bei einem Großteil der freien Träger und damit seitens der dort beschäftigten pädagogischen Fachkräfte gar nicht möglich wäre, denn in den Einrichtungen, die konfessionell gebunden sind, gilt der „dritte Weg“ und damit ein faktisches Streikverbot. Wenn also die Erzieherinnen beispielsweise zu Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen werden, dann muss man beachten, dass faktisch ausschließlich die kommunal Beschäftigten diese auch umsetzen können bzw. dürfen.

Auch ein Repräsentant der freien Träger kommt in dem Artikel zu Wort: Wolfgang Stadler, der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, die bundesweit 2.300 Kitas betreibt, erwartet, dass Personal abgebaut wird: „Künftig wird noch schärfer gerechnet, jegliche Puffer und Extrastellen fallen dann weg“, so wird er in dem Artikel zitiert. Das ist besonders problematisch vor dem Hintergrund, dass die Ausstattung mit Personal vielerorts schon jetzt schlichtweg skelettös ist. Aber ob es einem gefällt oder nicht, man muss tatsächlich die Möglichkeit im Auge behalten, dass ein Erfolg der Gewerkschaften hinsichtlich der Tarifstruktur mit den daraus resultierenden Kostensteigerungen vor allem für die Kommunen dazu führen könnte, dass in dem bestehenden – leider völlig unter- und vor allem fehlfinanzierten – System der Rationalisierungsdruck für die Kitas steigt, wenn die kommunalen Haushälter versuchen sollten, das Gehaltsplus an anderer Stelle wieder auszugleichen. Dass sie das durchaus – trotz der bereits erwähnten gegebenen Unterausstattung mit Personal – machen könnten, verweist auf ein weiteres strukturelles Problem in der Kindertagesbetreuung: Es ist bislang nicht gelungen, fachwissenschaftlich fundierte Personalstandards vorzugeben, in vielen Fällen werden noch nicht einmal betriebswirtschaftlich elementare Faktoren einer richtigen Personalkalkulation berücksichtigt, wie beispielsweise die Ausfallzeiten, geschweige denn Vor- und Nachbereitungszeiten.

An dieser Stelle, man muss es in aller Deutlichkeit sagen, rächt sich das strategische „Versagen“ der großen Träger bzw. ihrer Verbände vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, denn damals war die Politik dermaßen verunsichert über ein mögliches Scheitern des notwendigen Ausbaus der Kindertagesbetreuungsangebote, dass man sicherlich – wenn man einen entsprechenden Druck aufgebaut hätte – weiter reichende Zugeständnisse der Politik beispielsweise hinsichtlich der Personalschlüssel, die erforderlich sind, um Kinder unter drei Jahren richtig zu betreuen, hätte herausschlagen können. Die großen freien Träger, die die Mehrzahl der Kitas in Deutschland betreiben, hätten eine Art „Kartell“ auf der Anbieterseite bilden müssen, dessen einziger Forderung darin bestanden hätte, eine Beteiligung an dem Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder unter den Vorbehalt einer entsprechenden fachlich vertretbaren Regelung der Personalschlüssel auch auf der gesetzlichen Grundlage zu stellen. Aus ganz unterschiedlichen, hier nicht zu diskutierenden Gründen ist es nicht gelungen, diesen so wichtigen Weg einzuschlagen. Nun steht man allerdings vor der Situation, dass nicht nur die gegebene Personalausstattung mehr als fragwürdig, mit Blick auf die besonders Kleinkinder teilweise in den Bereich der Kindeswohlgefährdung hineinreichend, ist, sondern ein Erfolg der Gewerkschaften bei den anstehenden Tarifverhandlungen könnte tatsächlich dazu führen, dass die Kommunen den Druck auf die gegebenen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen (müssen).

Das alles bedeutet allerdings nicht, dass man deswegen jegliche Bemühungen und letztendlich am Ende eines möglicherweise erfolglosen Verhandlungsprozesses auch umfangreiche Streikmaßnahmen unterlassen sollte. Aber genau diese Botschaft wird ein Stück weit in dem erwähnten Artikel im „Focus“ transportiert. Dem sollte und dem darf nicht so sein. Es gibt gute Argumente dafür, den Druck im Kessel zu erhöhen, das ist letztendlich die einzige Sprache, die in solchen Auseinandersetzungen vor allem von der Politik gehört und verstanden wird. Aber zur Wahrheit gehört auch der Hinweis,  dass es eben nicht einfach ist, „die“ Erzieherinnen für Arbeitskampfmaßnahmen zu gewinnen, nicht nur aufgrund der Tatsache, dass lediglich die kommunal Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen an die Streikfront geführt werden können, sondern auch vor dem Hintergrund, dass die Erfahrungen beim letzten großen Arbeitskampf in diesem Bereich, der im Jahr 2009 stattgefunden hat, gezeigt haben, dass sehr viele Erzieherinnen sich schwertun mit Streikaktionen, die beispielsweise in anderen Bereichen unserer Wirtschaft, man denke hier an den Metallbereich, aber auch an die Bahn oder andere Beispiele, ohne Bedenken durchgeführt werden. Das hat etwas mit der inneren Verfasstheit der in dem Bereich der Kindertageseinrichtung arbeitenden Frauen zu tun. Insofern muss eine Gewerkschaft, wenn sie denn verantwortungsvoll handelt, diese Restriktionen beachten. Man kann und darf die Erzieherinnen schlichtweg nicht überfordern, es handelt sich hierbei nicht um Arbeitnehmer, die seit Jahren beispielsweise in der IG Metall organisiert sind und entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber, was das Geschäft nicht einfacher macht.

Daraus nun abzuleiten, dass man von vornherein die Segel streichen sollte, wäre aber eine unzulässige und dem berechtigten Anliegen der pädagogischen Fachkräfte letztendlich auch schadende Schlussfolgerung.

Man kann es drehen und wenden wie man will, wir sind mit einem echten Dilemma konfrontiert. So sehr man den betroffenen Arbeitnehmerinnen und wenigen Arbeitnehmern in diesem Bereich erfolgreiche Tarifverhandlungen wünscht, man muss eben auch die Risiken diskutieren, die derzeit erkennbar sind. Hinzu kommt: Es geht eben nicht um Schrauben oder Autos oder einen Supermarkt, sondern im Mittelpunkt der Arbeit stehen kleine Kinder (und ihre Eltern), was natürlich bedeutet, dass man in jeglicher Hinsicht sensibel vorgehen muss. Einen möglichen Gedanken sollten allerdings strategisch veranlagte Gewerkschaftsfunktionäre lieber nicht weiter verfolgen: Die Erzieherinnen werden keinen „Ersatz“ bieten für die früheren Müllwerker, die für die ÖTV an der Speerspitze von Arbeitskämpfen gestanden haben. Die sind mittlerweile überwiegend privatisiert und teilweise marginalisiert. So hört man immer wieder von Überlegungen aus dem Gewerkschaftslager, dass die Beschäftigten in den Kitas diese Rolle übernehmen (sollen), denn von Streikaktionen in diesem Bereich sind natürlich neben den Kindern, die einen zeitweiligen Nicht-Besuch vielleicht sogar ganz gut wegstecken würden, sehr viele berufstätige Eltern betroffen, die nach einer anfänglichen Sympathiewelle über kurz oder lang auch sehr starken Druck ausüben werden auf die betroffenen Erzieherinnen vor Ort.

 Zugleich – und damit abschließend – verdeutlicht der Hinweis auf die vielen Eltern, deren Erwerbstätigkeit von einer funktionierenden Kinderbetreuung abhängt, andererseits eben auch das gewaltige Druckpotenzial, über das die Branche verfügt. Man stelle sich einfach mal hypothetisch einen großen und längere Zeit dauernden Kita-Streik vor. Sollte es dazu kommen und die betroffenen Eltern, also im Regelfall immer noch die Mütter, müssten schlichtweg zu Hause bleiben, dann würde erkennbar, welche zentrale Bedeutung diese Einrichtungen für die gesamte Wirtschaft in unserem Land haben. Durch einen längeren Ausfall könnte man ganze Branchen empfindlich treffen. Wie gesagt, nur zum Nachdenken und immer vor dem Hinweis, dass so etwas eine lange und intensive Vorbereitung notwendig machen würde, damit man dem gewaltigen Druck gewachsen wäre, der dann entsteht.

„Die“ Praktika, ihre berechtigte (Nicht-)Ausnahme vom Mindestlohn, zusammenbrechende Geschäftsmodelle mit Langzeitpraktikanten und ein Blick auf den Bundestag und die dort vertretenen Parteien darf auch nicht fehlen

Der Mindestlohn – und gerade auch seine Ausnahmen – werfen naturgemäß zahlreiche Fragen auf, vor allem in der Anfangszeit. Ein wichtiger Ausnahmebereich von der Anwendung der Mindestlohnvorschriften betrifft „die“ Praktika – allerdings nur für bestimmte Fallkonstellationen. Sowohl für die Regelung von „mindestlohnfreien“ Praktika wie auch für die Subsumtion der anderen Praktika unter die neue gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es durchaus gute Gründe.

Der eine oder die andere wird sich noch daran erinnern – es ist noch gar nicht so lange her, da wurde über die (angebliche) „Generation Praktikum“ diskutiert und nicht wenige haben sich darüber aufgeregt, das und wie hier junge Leute ausgenutzt werden von Praktikantenoptimierern in manchen Branchen. Aktuell kann man im Umfeld der Veränderungen, die das Mindestlohngesetz mit sich bringen, hingegen eine ganz andere Diskussion beobachten: Da wird wortreich beklagt, dass die armen jungen Menschen jetzt ganz schwer einen Zugang finden werden in bestimmten Branchen, denn der Einstieg über längere „Praktika“ bleibt ihnen versperrt, vor allem nach einem absolvierten Studium. Um es mal auf den Punkt zu bringen: Für bestimmte Branchen und darin für viele Unternehmen werden die Zeiten jetzt richtig unangenehm.

Nehmen wir als Beispiel den Marketingbereich und auch die Medien. Wie lief das denn hier ab in der Vergangenheit? Viele hochmotivierte Studienabsolventen haben sich „freuen“ dürfen, wenn sie nach dem Studium einen „Praktikumsplatz“ in einer Agentur bekommen haben, mickrig vergütet, es gab auch Fälle, wo man gar nichts bekam. Und das nicht nur einen Monat, sondern teilweise mehrere Monate lang. Auf diesem Muster basierten ganze Geschäftsmodelle modern daherkommender Werbeagenturen, die dann mit einigen wenigen Festangestellten und einer großen Zahl an höchst flexiblen, sehr motivierten (weil noch „hungrigen“) und vor allem sensationell günstigen Praktikanten ihre Aufträge abarbeiten konnten. Für diese Unternehmen ist jetzt erst einmal Schicht im Schacht, denn jetzt würde grundsätzlich eine Mindestlohnbezahlung fällig, was die „Praktikanten“ natürlich erheblich verteuern würde, außer man findet neue Umgehungsstrategien. Um es an dieser Stelle ganz deutlich zu sagen – ja, das ist auch in Ordnung, denn hier hatte sich etwas verselbständigt, was dazu geführt hat, dass man oftmals von einer Ausbeutung der jungen Menschen sprechen muss. Wenn diese Geschäftsmodelle jetzt verhindert oder doch erheblich erschwert werden, dann ist das gut so vor dem Hintergrund einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.

Aber es gibt natürlich auch andere Praktika, die man eben auch anders einordnen muss. Denn „richtige“ Praktika sind dadurch charakterisiert, dass es bei ihnen primär um Lernen geht, man soll etwas beigebracht bekommen und weniger um die eigenständige Durchführung konkreter Arbeitsprozesse, wie bei vielen Hochschulabsolventen in den Agenturen oder in anderen Unternehmen. Und aus Sicht der Arbeitgeber muss man ganz deutlich sagen: Praktikanten verursachen ganz schön Aufwand, sie kosten den Arbeitgeber Geld, hier vor allem Zeit, die man investieren muss um zu erklären, anzuleiten und ggfs. auch zu korrigieren. Dass man dafür keinen Mindestlohn pro Stunde zu zahlen bereit ist, muss einleuchten und kann auch nicht wirklich kritisiert werden.

Der Gesetzgeber hat versucht, diesen Aspekt in Form einer Ausnahmeregelung in das Mindestlohngesetz einzubauen. Danach trennt sich die Welt jetzt in „richtige“, mithin mindestlohnbefreite und „andere“ Praktika, für die dann der Praktikant vom ersten Tag an Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hätte.

An und für sich ist die Regelung einfach: Grundsätzlich ist die Trennlinie die Zeit vor und während einer Ausbildung, zu der auch ein Studium gehört, versus die Zeit nach einer Ausbildung bzw. eine Zeitgrenze von drei Monaten, deren Überschreiten ebenfalls zu einem Einsetzen der Vergütungspflicht nach dem Mindestlohngesetz führt. Alles klar? Man kann es auch so darstellen:

Hier die Praktika, die vom Mindestlohn ausgenommen sind:
=> Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
=> Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung bis zu drei Monaten (Achtung mit Ausnahmen – siehe unten)
=> Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, die zur Orientierung bei der Berufs- oder Studienwahl dienen
=> Einstiegsqualifizierungen nach § 54 a des SGB III
=> Praxisphasen wärend eines dualen Studiums, generell bei ausbildungsintegrierten Studiengängen, sowie praxisintegrierten Studiengängen bei denen praktische Tätigkeiten regelmäßig innerhalb des Studiengangs verpflichtend sind.
=> Jeder unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss

Und hier kommen die mindestlohnauslösenden Praktika-Konstellationen:
=> Praktikanten außerhalb einer Ausbildung oder eines Studiums mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Studienabschluss
=> Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei Monate (dann ab dem 1. Tag, so die Bundesregierung)
=> Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, wenn bereits ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat
=> Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als drei Monate (dann ebenfalls ab dem 1. Tag nach Auffassung der Bundesregierung)

Der eine oder die andere wird sich an dieser Stelle vor dem Hintergrund einer „Optimierung“ des Praktikanteneinsatzes sofort die Frage stellen, ob es Möglichkeiten gibt, mehrere mindestlohnbefreite Praktika zu kombinieren, um damit dann die zeitliche Grenze von drei Monaten aufzuweichen. Schau nach bei Frau Nahles, also korrekter bei den „Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn“, die ihr Ministerium schon im Dezember 2014 veröffentlicht hat, kann man hier antworten, denn dort findet man den folgenden Tipp, also Hinweis:

»Das Mindestlohngesetz ermöglicht, dass verschiedene Praktikumsarten – etwa zunächst ein Orientierungspraktikum und dann ein Pflichtpraktikum- beim selben Arbeitgeber mindestlohnfrei durchgeführt werden können, solange die jeweiligen Voraussetzungen dafür vorliegen. Beispielsweise kann sich an ein Pflichtpraktikum im Sinne des § 22 Absatz Nummer 1 MiLoG ein freiwilliges ausbildungsbegleitendes Praktikum im Sinne des § 22 Absatz 1 Nummer 3 MiLoG anschließen, ohne dass hierfür der Mindestlohn zu zahlen ist.«

Allerdings hilft das unseren Praktikantendauerbeschäftigern in der Werbebranche und sonstigen Unternehmen nicht wirklich weiter, denn auch diese mindestlohnfreie Kombinationsmöglichkeit gilt nur für die Fallkonstellationen während der Ausbildung, nicht nach einem Hochschulabschluss – es sei denn, der frisch gebackene Akademiker schreibt sich wieder für ein Studium ein … Na ja, rein theoretisch könnte man dann. Aber besser nicht. Es ist gut, wenn dieser Missbrauch ein Ende findet.

Und was bitte hat das jetzt alles mit dem Deutschen Bundestag zu tun? Nun, man kann bzw. man muss dieses Haus auch als Unternehmen betrachten, das Menschen beschäftigt und damit auch Praktikanten. Wobei man da zwei verschiedene Unternehmensteile differenzieren muss: Zum einen die Bundestagsverwaltung, die für den Betrieb dieser Einrichtung zuständig ist, egal, wer da als Abgeordneter wirkt. Und zum anderen die Fraktionen der politischen Parteien mit den einzelnen – bekanntlich nur ihrem Gewissen verpflichteten – Abgeordneten. Und wie halten es nun die beiden Seiten des Unternehmens Bundestag mit den Praktikanten? Darüber scheint uns der bei Focus Online veröffentlichte Artikel Bundestag zahlt seinen Praktikanten keinen Mindestlohn zu informieren, wobei hier ganz bewusst die Formulierung „scheint“ verwendet wird. Denn die Botschaft, die schon im Titel des Artikels rüber gebracht werden soll, passt so schön in die Landschaft des Politik(er)-Bashing, die uns umgibt. Dabei sind die Informationen, die man dem Beitrag entnehmen kann, wesentlich differenzierter zu bewerten, wenn auch eine gewisse „pikante“ Note nicht übersehen werden sollte.

Hier erst einmal der Sachverhalt:

»Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn – doch Praktikanten im Bundestag profitieren davon nicht«, so heißt es ganz am Anfang des Artikels. Im Lichte der vorangegangenen Ausführungen stellt sich dem informierten Leser sogleich die Frage, warum sollten sie auch, wenn es sich um Fälle handelt, die mindestlohnbefreit sind und das mit durchaus nachvollziehbaren Argumenten.
Schauen wir zuerst einmal auf die Bundestagsverwaltung: »Die Bundestagsverwaltung bietet nur sogenannte „Pflichtpraktika“ an. Diese aber sind laut Gesetz vom Mindestlohn ausgenommen. Für die Verwaltungs-Praktikanten gibt es keinen Cent. 2014 waren rund 500 Praktikanten in der Bundestagsverwaltung im Einsatz.«

Und auch in den Fraktionen der einzelnen im Bundestag vertretenen Parteien gibt es Pflichtpraktika-Angebote, die weniger als drei Monate umfassen und mithin, wenn sie unter die anderen Voraussetzungen fallen, mindestlohnbefreit sind.

Allerdings gibt es bei den einzelnen Parteien zum einen unterschiedliche Regelungen, was die ggfs. zu zahlende „Aufwandsentschädigung“ für die Praktikumszeit angeht und dann auch noch auf einer zweiten Ebene „Empfehlungen“ an die eigenen Abgeordneten, was sie zahlen sollen, wozu man sie aber rein rechtlich nicht verpflichten kann. Werfen wir abschließend einen Blick auf die einzelnen Parteien und sortieren das nach den „besten“ Bedingungen, wenn man sich auf die Informationen aus dem Artikel stützt:

Die Grünen: Die Abgeordneten der Grünen haben im Dezember eine Selbstverpflichtung beschlossen, der zufolge sie ihren Praktikanten in den ersten drei Monaten 400 Euro monatlich zahlen. In der Fraktion sind nur Pflichtpraktika möglich.

Die CDU/CSU-Fraktion: Wie in der Verwaltung werden nur Pflichtpraktikanten genommen, für die sechswöchigen Praktika werden aber 100 Euro Aufwandsentschädigung wöchentlich gezahlt. Für die Abgeordneten gibt es jenseits des Mindestlohngesetzes keine Vorgaben.

Die SPD-Fraktion: Die Praktika dort dauern maximal acht Wochen, weniger als die drei Monate, ab denen Mindestlohn gezahlt wird. Es gibt eine Aufwandsentschädigung von 80 Euro wöchentlich. Die Abgeordneten sind aufgefordert, ihren Praktikanten, die keinen Mindestlohn erhalten, mindestens 350 Euro pro Monat zu zahlen. Man achte auf die Formulierung „aufgefordert“. Besonders putzig der folgende Hinweis an die SPD-Agebordneten aus der Fraktion: »In einem internen Papier wird den Parlamentariern geraten, „aktuell bei freiwilligen Praktika maximal drei Monate zu vereinbaren“. Zur Begründung heißt es, es stünden keine „Vertragsmuster für die Bezahlung auf Mindestlohnniveau zur Verfügung“.« Immer diese fehlenden Vordrucke …

Die Linke: Die schießen den Vogel ab. In der Linksfraktion bekommen Praktikanten nichts, weil die Praktika maximal drei Monate dauern. Man kann es auch so formulieren: Hier hält man sich halt an die bestehende Rechtslage.

Aber schlussendlich noch mal der Hinweis: Der Artikel versucht natürlich eine ganz bestimmte Botschaft auszusenden, die schlichtweg nicht korrekt ist: Die beschließen einen Mindestlohn und halten sich selbst nicht daran. Das dürfte nun klar sein: Das müssen sie auch gar nicht, wenn die Praktika unter die Befreiungstatbestände fallen, für die es sehr wohl gute Gründe gibt. Nur bei der „Aufwandsentschädigung“ gibt es – wie dargestellt – teilweise deutliche Unterschiede. Und die besten Regelungen gibt es hier offensichtlich nicht bei den ansonsten glühendsten Befürwortern von Mindest- und sonstigen besseren Löhnen. Also für die anderen.

20 Jahre Pflegeversicherung. Eine – wie immer in der Sozialpolitik – unvollständige Erfolgsgeschichte jenseits der Festveranstaltungen

Im März 1994 wurde die Pflegeversicherung als vierte Säule der Sozialversicherung neben Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung politisch beschlossen und am 1. Januar 1995 wurde sie zum Leben erweckt. »Die Pflegeversicherung übernimmt seit 1995 ambulante und teilstationäre Kosten. Seit Mitte 1996 zahlt sie auch Leistungen für die damals rund 480.000 Alten- und Pflegeheimbewohner. Mittlerweile leben knapp 800.000 Menschen in Alten- und Pflegeheimen«, so die Bundesregierung in ihrer Mitteilung Meilenstein in der Sozialgeschichte, für die das eine „Erfolgsgeschichte“ ist. 1995 erhielten eine Million Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, heute sind es gut 2,6 Millionen Menschen. Zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden in aller Regel zu Hause durch Familienangehörige, teilweise unter Beteiligung ambulanter Dienste betreut, ein Drittel stationär in Heimen. Etwa eine Million Menschen sind beruflich in der Altenpflege tätig. Auf einem Festakt des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, würdigten am 13. Januar 2015 zahlreiche Gäste aus Politik, Gesundheitswirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft die „Erfolgsgeschichte“ Pflegeversicherung. Staatssekretär Laumann wird mit den Worten zitiert: »Hatten Pflegebedürftige und ihre Familien zuvor kaum Unterstützung erhalten, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Strukturen und Angeboten zur Entlastung.«

Die Pflegeversicherung, wie wir sie heute vorfinden, ist wie alles in der Sozialpolitik das Ergebnis eines Kompromisses. Über viele Jahre im Vorfeld der dann gewählten Sozialversicherungslösung wurde teilweise erbittert darüber gestritten, wie man das Risiko der Pflegebedürftigkeit in unserem Sozialstaat „richtig“ absichert. Vereinfacht gesagt gab es neben der letztendlich dann auch gewählten Variante als beitragsfinanzierte Sozialversicherung immer auch den Vorschlag, ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz einzuführen. Ein ganz wichtiger Aspekt, warum man überhaupt über eine andere Form der Finanzierung der Pflegekosten damals diskutiert und die Pflegeversicherung eingeführt hat, war der immer stärkere Anstieg der Sozialhilfe-Kosten bei den Kommunen, die mit den „Hilfe zur Pflege“-Leistungen nach dem damaligen BSHG als Ausfallbürge für Menschen, die nicht in der Lage waren, die Kosten beispielsweise einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung mit ihren vorhandenen Mitteln und ihrem Vermögen abdecken zu können, in Anspruch genommen wurden – und in den letzten Jahren in steigendem Maße wieder werden.

Schaut man sich einmal die lange Zeitreihe derjenigen an, die „Hilfe zur Pflege“-Leistungen nach dem BSHG bzw. mittlerweile SGB XII, also aus der Sozialhilfe, in Anspruch genommen haben, dann wird zum einen erkennbar, wie in den Jahren vor der Schaffung der Pflegeversicherung die kommunalen Ausgaben für die Pflege stetig angestiegen sind – und man erkennt auch den Effekt der Leistungen aus der Pflegeversicherung, die 1995 bzw. 1996 begannen, im Sinne stark sinkender kommunaler Sozialhilfeausgaben für den Pflegebereich. Man erkennt allerdings auch, dass seit Anfang des Jahrtausends die Zahl der Empfänger/innen von „Hilfe zur Pflege“-Leistungen wieder kontinuierlich ansteigt. Und dieser Prozess wird erwartbar anhalten und – ceteris paribus – den kommunalen Druck erneut ansteigen lassen.

Die sich in diesen Zahlen manifestierende Entwicklung wird auch in der Berichterstattung rund um die Festivitäten anlässlich des 20jährigen Bestehens der Pflegeversicherung aufgegriffen: Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall, um nur ein Beispiel zu zitieren. Im Jahr 2013 beliefen sich die staatlichen Nettoausgaben zur Finanzierung armutsgefährdeter Pflegebedürftiger bereits auf 3,34 Mrd. Euro, mit steigender Tendenz.

Bevor auf die wieder steigenden Ausgaben für die Kommunen eingegangen wird, muss aber mit Blick auf die Daten betont werden, dass der größte Teil der Ausgaben für Pflegebedürftigkeit von der Sozialen Pflegeversicherung sowie durch private Ausgaben der Betroffenen und ihrer Angehörigen gedeckt werden (müssen). Noch ist der Anteil der kommunal finanzierten Sozialhilfe kleiner als 10% – besonders erhöht haben sich in der Vergangenheit die privaten Ausgaben, die mittlerweile mehr als ein Drittel der Gesamtausgaben umfassen. Dass die Kommunen ohne substantielle Veränderungen im Gesamtsystem der Finanzierung von Pflegeleistungen mit stetig steigenden Ausgaben konfrontiert sein werden, liegt auf der Hand: Zum einen muss man immer wieder darauf hinweisen, dass die Pflegeversicherung eine Teil-Kaskoversicherung ist, also eben nicht die gesamten Kosten beispielsweise der Pflege und Unterbringung in einem Pflegeheim abdecken, sondern „nur“ einen definierten Anteil, der sich vom Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit ableitet. Der restliche Anteil muss zum einen aus den laufenden Einnahmen der Pflegebedürftigen gedeckt werden, also im wesentlichen aus den Renten bzw. Pensionen und – wenn diese Beiträge nicht ausreichen – dann auch aus dem gegebenenfalls vorhandenen Vermögen des Betroffenen. Sollten auch diese Beträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken, dann würde vor der Inanspruchnahme der kommunalen Sozialhilfeleistungen geprüft werden, ob die Kinder zur Mitfinanzierung herangezogen werden können.

Die großen Treiber der Ausgabensteigerungen im bestehenden System für die Kommunen sind offensichtlich: Zum einen steigt schlichtweg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich an. Hinzu kommt, dass unter den zukünftigen Pflegebedürftigen zahlreiche Menschen sein werden, die zum einen mit Armutsrenten ausgestattet und kaum oder gar keinem Vermögen auf anteilig höhere Hilfeleistungen aus dem Sozialhilfe-System angewiesen sein werden. Viele von ihnen werden – wenn überhaupt – zudem Kinder haben, bei denen „nicht viel zu holen“ sein wird. Eine weitere Quelle steigender Hilfe zur Pflege-Ausgaben der Kommunen liegt innerhalb des Systems der Pflegeversicherung begründet bzw. des bisherigen Umgangs mit ihren Leistungen: Über Jahre hinweg wurden weder Beiträge noch Leistungen angepasst, so der Hinweis bei Stefan Vetter in seinem Artikel Der Preis der Würde. Das hat zu einer erheblichen Realwert-Senkung der Leistungen aus der Pflegeversicherung geführt, was natürlich nach dem Prinzip der kommunizieren den Röhren dazu führt, dass diese Anteile an anderer Stelle gegenfinanziert werden müssen. Ein weiterer Aspekt ist die in vielen Sonntagsreden vielfach beschworene Verbesserung der Pflegelandschaft vor allem mit Blick auf die dort arbeitenden Menschen. Theoretisch sind sich alle einig, dass beispielsweise die Vergütung für die Pflegekräfte erhöht werden müssten. Auch die Personalschlüssel in den Pflegeeinrichtungen, vor allem in der stationären Pflege, die durch immer höhere Grade der Pflegeintensität charakterisiert sind, müssten verbessert werden, was allerdings zu erheblichen Mehrausgaben führen würde.

Man kann es drehen und wenden wie man will. Die Finanzierungsfrage wird – neben den vielen Baustellen auf der Seite der Leistungen wie auch des Zugangs (Stichwort Pflegebedürftigkeitsbegriff) – zu einer zentralen Thematik werden (müssen). Hier erweist es sich als hoch problematisch, dass die Pflegeversicherung als beitragsfinanzierte Sozialversicherung konzeptualisiert worden ist mit all den Folgeproblemen, die wir auch von ihren großen Geschwistern wie der Rentenversicherung kennen, vor allem hinsichtlich der Begrenzung auf den Faktor sozialversicherungspflichtige Arbeit und dann auch noch bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Entsprechend die Argumentation von Rothgang et al. im BARMER GEK Pflegereport 2014, die neben den unbestreitbaren Erfolgskomponenten von 20 Jahren Pflegeversicherung auch auf zentrale kritische Punkte hinweisen:

»Gleichzeitig enthält das Pflege-Versicherungsgesetz einige Geburtsfehler dieses neuen Sozialversicherungszweig, die bis heute nachwirken und aktuelle Reformvorhaben und -debatten prägen. Hierzu zählt der (zu) enge Pflegebedürftigkeitsbegriff, der im für 2017 geplanten zweiten Pflegestärkungsgesetz erweitert werden soll, die fatale Eingrenzung der Beitragspflicht auf Löhne, Gehälter und Lohnersatzleistungen ebenso wie das duale System von Sozialer Pflegeversicherung und Privater Pflegepflichtversicherung, das normativ nicht gerechtfertigt werden kann. Auch produziert das Nebeneinander von einer Krankenversicherung mit Kassenwettbewerb und einer Pflegeversicherung ohne Kassenwettbewerb Fehlanreize an den Schnittstellen.«

Trotz des unabweisbaren Weiterentwicklungsbedarfs angesichts zahlreicher kritischer Punkte muss aber fairerweise auch darauf hingewiesen werden, dass gerade mit Blick auf die Situation vor über 20 Jahren zahlreiche positive Bilanzpunkte auszuweisen wären (vgl. dazu Rothgang et al. 2014: 25 ff.): So waren vor Einführung der Pflegeversicherung etwa 80 % der Pflegeheimbewohner auf die bedürftigkeitsabhängige Hilfe zur Pflege angewiesen, heute sind es weniger als die Hälfte. Die Versorgungssituation war damals eine ganz andere und durch erhebliche Defizite, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Zahl der Einrichtungen, sondern auch im Hinblick auf das konkrete Leistungsangebot gekennzeichnet. Qualität war kein Thema. Hier hat es nach Einführung der Pflegeversicherung erhebliche Veränderungen gegeben: Im Bereich der Pflegeinfrastruktur kam es zu einer dramatischen Expansion des Angebots an formeller Pflege. Im Pflege-Versicherungsgesetz wurde erstmals die ganze Bevölkerung obligatorisch in eine gesetzliche Versicherung einbezogen. »Vor allem aber wurde das Pflegerisiko mit Einführung der Pflegeversicherung als allgemeines Lebensrisiko anerkannt, das einer sozialrechtlichen Bearbeitung bedarf. Damit wurde die deutsche Pflegeversicherung Vorbild für die Einführung der Pflegeversicherung in Luxemburg, Japan und Korea und für viele aktuelle Debatten zur Pflegesicherung in anderen Teilen der Welt« (Rothgang et al. 2014: 27). Das darf und muss zur Kenntnis genommen werden.

In den vor uns liegenden Jahren wird es – hier folge ich der Einschätzung von Rothgang et al. (2014: 29) – vor allem an drei Punkten dringenden Handlungsbedarf geben:
Zum einen der enge Pflegebedürftigkeitsbegriff, dann die anhaltende Debatte über Leistungsdynamisierung, da der § 30 SGB XI nur die Möglichkeit für diskretionäre Leistungsanpassungen, aber keine obligatorischen regelgebundenen Leistungsanpassungen vorsieht, sowie last but not least vor dem Hintergrund der Begrenzung der Beitragspflicht auf Einkommen aus unselbständiger Arbeit und Lohnersatzleistungen, die zur strukturellen Einnahmeschwäche auch der Pflegeversicherung führen, eine Weiterentwicklung der Finanzierungsgrundlagen.
Es gibt also – nicht wirklich überraschend – eine Menge zu tun. Und wir sind dann nur auf der Ebene der Pflegeversicherung, hinzu kommen weitere hoch relevante Felder der Pflegepolitik, vom Pflegepersonal angefangen über die kommunale Altenhilfe bis hin zu den osteuropäischen Pflegekräften, die im Regelfall in halb- oder illegalen Verhältnissen mit dafür sorgen, dass unser Pflegesystem nicht kollabiert ist.