Teilkasko-Dilemmata: Die Pflege zwischen steigenden Heimkosten und Eltern, die ihre Kinder brauchen bzw. die von den Sozialämtern gebraucht werden

Bewohner von Pflegeheimen müssen immer mehr selbst zahlen, so Timot Szent-Ivanyi in seinem Artikel Kosten für Pflegeheime steigen deutlich. Dabei sind die Leistungen aus der Pflegeversicherung doch erst zum 1. Januar 2015 angehoben worden. Aber die Heimbewohner  müssen mehr aus der eigenen Tasche bezahlen als vor dem Inkrafttreten der Reform. Das zumindest zeigen Berechnungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Zahlen aus der PKV-Pflegedatenbank gelten für alle Versicherten, da die private und die gesetzliche Pflegeversicherung die gleichen Leistungen haben. Szent-Ivanyi berichtet über die Situation am Beispiel der rund 380 Pflegeheime, wobei die Daten auch zeigen, dass die durchschnittlichen Heimkosten in der Hauptstadt über dem bundesdeutschen Durchschnitt liegen. Die Ursache für die steigenden Eigenbeträge der Pflegebedürftigen ist einfach: Die Kosten für einen Heimplatz steigen stärker als die Leistungen aus der Pflegeversicherung. »Die wachsenden Eigenanteile bestätigen einen längerfristigen Trend: Die Leistungen der Pflegeversicherung werden schleichend entwertet, weil die Kosten stärker steigen als die Zuweisungen aus der Pflegeversicherung. Berechnungen haben ergeben, dass die Leistungen seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 mehr als 25 Prozent an Wert verloren haben. Auch die zum 1. Januar diesen Jahres erfolgte Erhöhung der Zahlungen um vier Prozent hat den Wertverfall nicht stoppen können«, bilanziert Timot Szent-Ivanyi.

Man kann das angesprochene Auseinanderlaufen von Heimkosten und Leistungen aus der Pflegeversicherung am Beispiel von Berlin verdeutlichen:

»Zum 1. Januar 2015 wurden mit der Pflegereform die Zuweisungen für einen Heimplatz je nach Pflegestufe zwischen 41 und 62 Euro angehoben. In der höchsten Pflegestufe III werden derzeit beispielsweise 1.612 Euro gezahlt. Die durchschnittlichen Heimkosten kletterten jedoch stärker, und zwar abhängig vom Pflegebedarf zwischen 56 und 77 Euro. Wer die Pflege nach der Stufe I benötigt, muss derzeit in Berlin für einen Heimplatz im Schnitt 2.756 Euro zahlen. In Stufe II sind 3.336 Euro fällig, in Stufe III 3.750 Euro. Im Bundes-Schnitt sind die Heime jeweils rund 300 Euro billiger.
Damit steigen die Anteile, die die Hilfebedürftigen in Berlin selbst aufbringen müssen, trotz verbesserter Pflegeleistungen an. Der Eigenanteil in Pflegestufe I wächst um rund 15 Euro auf 1.692 Euro, in der Stufe II um 18 Euro auf 2.006 Euro und um 15 Euro auf 2.138 Euro in der Stufe III.«

Das sind erhebliche Beträge, die natürlich bei vielen Menschen weit über dem liegen, was sie an Renten haben. Kann ein Pflegebedürftiger diese Beträge nicht aus seinen Alterseinkünften und/oder seinem Vermögen zahlen, ist er auf Sozialhilfe angewiesen. Die Sozialämter können sich das Geld bei den Kindern zurückholen, womit wir schon bei der nächsten großen Baustelle wären.

Kathrin Gotthold greift dieses in den vor uns liegenden Jahren mit Sicherheit an individueller Betroffenheit und gesellschaftlicher Brisanz gewinnende Thema in ihrem – etwas reißerisch überschriebenen – Artikel So riskieren Eltern die Existenz ihrer Kinder ausführlich auf.

»2,63 Millionen pflegebedürftige Mitmenschen gab es bereits Ende 2013 in Deutschland. Das sind 125.000 mehr als 2011 – ein Anstieg um fünf Prozent. Im Jahr 1999 zählte Deutschland noch rund zwei Millionen Pflegebedürftige. Prognosen zufolge steigt ihre Zahl bis 2050 um weitere rund zwei Millionen.«

Gotthold bezieht sich dabei auf die aktuellsten Daten der Pflegestatistik 2013, deren Deutschlandergebnisse vom Statistischen Bundesamt vor kurzem veröffentlicht worden sind. Für das Thema hier besonders relevant: 764.000 Pflegebedürftige, das sind 29% aller Pflegebedürftigen, wurden vollstationär in 13.000 Pflegeheimen mit 675.000 Beschäftigten betreut.

Können Eltern im Alter die Kosten für die Pflege oder die Heimunterbringung nicht mehr aufbringen, wendet sich das Sozialamt an die Kinder. Und dann merken erst viele, dass es nicht nur eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern gegenüber ihren Kindern gab, sondern es gibt auch den umgekehrten Weg, den „Elternunterhalt“ nach § 1601 BGB – und immer mehr Sozialämter gehen konsequent diesen Weg, um sich ein Teil der steigenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege von den Kindern wieder zurückzuholen und diese an der Finanzierung vor allem der teuren Heimkosten zu beteiligen. Dabei kann nicht nur auf das Einkommen der Kinder zurückgegriffen werden, sondern abzüglich bestimmter Schonwerte auch auf deren Vermögen. So kann das Sozialamt verlangen, dass Kinder ein Ferienhaus oder auch ein unbebautes Grundstück verkaufen. Sicher geschützt ist hingegen das selbst genutzte Familienheim. Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder des Berechtigten. Schwiegerkinder sind davon nicht betroffen (BGH, Urteil vom 14.01.2004, Az. XII ZR 69/01). Aber das ist dem Grunde nach nicht begrenzt auf die eigenen Eltern: Grundsätzlich besteht nach dem Gesetz auch eine Unterhaltspflicht der Enkel gegenüber ihren Großeltern. Weil die näheren Verwandten gemäß § 1606 Abs. 2 BGB vor den entfernteren Verwandten haften, müssen Enkelkinder für den Unterhalt der Großeltern aber nur dann zahlen, wenn deren Kinder selbst nicht verpflichtet sind, weil ihr Einkommen und Vermögen zu gering sind.

»Ein im Pflegeheim untergebrachter Elternteil hat Anspruch auf Unterhalt in Höhe der notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens (BGH, Urteil vom 19.02.2003, Az. XII ZR 67/00). Letzterer beläuft sich nach § 27b Abs. 2 S. 2 SGB XII derzeit auf mindestens 107,73 Euro im Monat. Die Summe soll die Aufwendungen für Körper- und Kleiderpflege, Zeitschriften, Schreibmaterial und den sonstigen Bedarf des täglichen Lebens decken. Häufig geht der Sozialhilfeträger zunächst in Vorleistung und holt sich das Geld dann von den Kindern zurück. Die zuständige kommunale Behörde macht laut § 94 SGB XII den Anspruch des Heimbewohners seinen Kindern gegenüber geltend und hat auch das Recht, von diesen Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen«, so Britta Beate Schön in ihrem Beitrag Unterhalt von Kindern für ihre Eltern. In einem ersten Schritt wird das bereinigte Nettoeinkommen der Kinder berechnet und davon dann der Selbstbehalt abgezogen nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle. »Dem Unterhaltspflichtigen steht seit dem 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.« Und dann kommt die entscheidende Vorschrift: »Tatsächlich an Unterhalt zahlen müssen Kinder von diesem bereinigten und um den Selbstbehalt verminderten Nettoeinkommen die Hälfte.« Beispiel: »Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.000 Euro und einem Selbstbehalt von 1.800 Euro ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 50 Prozent von 200 Euro, also 100 Euro im Monat.«

Kathrin Gotthold befürchtet in ihrem Artikel eine „Welle von Pflegeverweigerern“ auf die deutschen Gerichte zurollen. Dabei ist eine grundsätzliche Verweigerung des Elternunterhalts nach der bereits vorliegenden Rechtsprechung nur auf wenige, sehr eng abgegrenzte Fallkonstellationen beschränkt. Dazu Britta Beate Schön in ihrem Beitrag: »Elternunterhalt kann nur durch schwere Verfehlungen gegen das Kind nach § 1611 BGB verwirkt werden. Das ist jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt (BGH, Urteil vom 15.09.2010, Az. XII ZR 148/09). Eine schwere Verfehlung liegt selbst dann nicht vor, wenn der Vater den Kontakt zu seinem Kind seit 40 Jahren abgebrochen hat und ihn durch Testament bis auf den gesetzlichen Pflichtteil enterbt hat (BGH, Urteil vom 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12). Das Kind musste trotzdem zahlen.«

Wenn man sich vor Augen führt, in welchem Ausmaß in den vor uns liegenden Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen ansteigen wird und wie viele Menschen darunter sein werden, bei denen die Lücke zwischen dem, was sie aus der eigenen Rente, geringem bis gar nicht vorhandenen Vermögen und den Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Abdeckung der Pflegekosten beitragen könnten, und den erwartbar weiter stark ansteigenden Pflegekosten erheblich sein wird, dann muss man keine Studie machen, um zu erkennen, dass die Inanspruchnahme der Kinder über den Elternunterhalt erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Und damit zwangsläufig auch die Konfliktintensität, die hier grundsätzlich begründet liegt. Wenn es auch – wie bereits dargelegt – nur sehr wenige Möglichkeiten gibt, sich dem Elternunterhalt zu entziehen, werden dennoch die Gerichtsverfahren deutlich zunehmen, da die Betroffenen mit den Sozialämtern über die konkrete Festlegung der Unterhaltsverpflichtung streiten werden. Dafür werden alleine die vielen Rechtsanwälte sorgen, die sich auf dieses Themenfeld bereit spezialisiert haben bzw. das tun werden. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, wenn man denn zahlen muss, den Staat an den dann zu übernehmenden Pflegekosten zu beteiligen, in dem man diese steuerlich geltend macht (vgl. hierzu den Beitrag So beteiligen Sie den Staat an den Pflegekosten von Barbara Brandstetter).

Darüber hinaus ist das Thema von einer grundsätzlichen sozialpolitischen Bedeutung, zeigt sich an dieser Stelle doch erneut, was es bedeutet, dass die Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung ist, also eben gerade nicht die gesamten Kosten der Pflegebedürftigkeit, sondern diese nur anteilig abdeckt.

Die scheinbar einfachste Möglichkeit des Umgangs mit dem erwartbar ansteigenden Problemdruck wäre eine Dynamisierung der Leistungen aus der beitragsfinanzierten Pflegeversicherung an die Entwicklung der Pflegekosten, vor allem der Heimkosten. Eine solche Regelung ist nicht nur aus Gründen der Budgetbegrenzung relativ unwahrscheinlich. Sie würde auch zu nicht-trivialen Verteilungseffekten führen, denn von einer Anhebung der Leistungen der Pflegeversicherung würden eben auch und gerade diejenigen profitieren, die über höhere Einkommen und Vermögen verfügen, die sie dann nicht mehr zur Gegenfinanzierung der Pflegekosten einbringen müssten.
Wieder einmal zeigt sich an diesem Beispiel die gleichsam doppelte Bedeutung der Kinder: Zum einen stellen sie die Beitragszahler in der umlagefinanzierten Pflegeversicherung und sorgen damit auch für die Aufbringung der Mittel für die Kinderlosen. Und dann werden sie im Bedarfsfall und bei Erfüllung der Voraussetzungen auch noch ergänzend zum Unterhalt der eigenen Eltern in Anspruch genommen.

Abbildung: Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): Lücken der Pflegepflichtversicherung (25.04.2015)

Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle

Am 5. März 2015 wurde der Beitrag Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ veröffentlicht. Am Ende des Textes findet man die Formulierung, man kann »den Eindruck (gewinnen), dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll.« Lassen wir nun das noch nett formulierte „ob bewusst oder eher unbewusst“ einfach weg und einigen uns auf „bewusst“. Beleg für diese Zuordnung: »Der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Streikverbot für die kleineren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes gefordert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Wirtschaftsflügel an den Vorsitzenden der Unionsfraktion Volker Kauder geschickt hat«, kann man dem Artikel Tarifeinheitsgesetz: Unionspolitiker fordern Streikverbot für kleine Gewerkschaften entnehmen. Und dieses Papier lässt die Katze sprichwörtlich aus dem Sack und legt die Karten offen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat stets bestritten, dass das Streikrecht für die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb durch die geplanten Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Kritiker haben das immer bezweifelt und darauf hingewiesen, dass es durch die Ausgestaltung im Gesetzentwurf für die kleinere Gewerkschaft ein faktisches Streikverbot geben würde.

Aber das reicht den Vertretern des Wirtschaftsflügels der Union offensichtlich nicht, sie sprechen sogar von einer „Mogelpackung“, weil die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags in der Begründung „versteckt“ sei, aber als Kernbestandteil explizit in des Gesetzestext eingebaut werden sollte. Und wenn man schon mal dabei ist, dann kann man auch gleich den anderen, also den „normalen“ Gewerkschaften eins auf die Finger geben:

»Zudem fordern die Unionspolitiker, dass das Streikrecht im Bereich der „Daseins­vorsorge“ eingeschränkt wird, beim Luft- und Bahnverkehr zum Beispiel, aber ebenso im Erziehungswesen, der Energie- und Wasserversorgung und der medizinischen Versor­gung. Für diese Bereiche sollen künftig „spezifische Verfahrensanforderungen“ gelten, zum Beispiel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Scheitern von Tarifverhandlungen oder die Pflicht, einen Streik vier Tage vorher anzukündigen.«

Das Papier des Wirtschaftsflügels der Union ist erfrischend deutlich: „Der Ergänzungsvorschlag für die Daseinsvorsorge erfasst Streikfälle mit besonderer Breitenwirkung“. Die sollen in die Mangel genommen werden.

Dazu passt dann leider auch der Artikel Ziel: Kampf dem Arbeitskampf von Claudia Wrobel. Sie berichtet von einem „Hearing zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes“, zum dem der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb) in Berlin geladen hatte. Die  Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten keine Vertreter zu dem Symposium geschickt. An anderer Stelle, in der Realität der Gesetzgebung, sind die wesentlich aktiver: Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt und bereits ab 1. Juli soll das Tarifeinheitsgesetz nach dem Willen der Koalitionäre in Kraft treten. Am 4. Mai wird es Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sein. Wrobel notiert am Ende ihres Artikels, dass viele an dem Symposium Teilnehmenden oft »bemerkten …, dass es der Bundesregierung vor allem darum gehe, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einzuschränken. Allerdings traue sie sich nicht, dies öffentlich zuzugeben.« Da passt dann die Ankündigung der GDL, in dieser Woche erneut zu streiken, wie die Faust aufs Auge.

Fazit: Spätestens an dieser Stelle sollten die Gewerkschaften, die weiterhin an dem Gesetzgebungsvorstoß – scheinbar zu ihren Gunsten – festhalten, aufwachen und begreifen, dass sie möglicherweise und nicht ganz unplausibel am Ende des Prozesses mit heruntergelassenen Hosen da stehen werden.

Die „echten Helden unserer Leistungsgesellschaft“ dürfen sich freuen. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Über ein dann letztendlich doch nur kümmerliches Kümmern

Im Jahr 2013 gab es in Deutschland knapp  8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. In diesen Familien lebten insgesamt 18,6 Millionen Kinder, darunter knapp 13 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Trotz der rückläufigen Entwicklung traditioneller Familien waren im Jahr 2013 die Ehepaare mit minderjährigen Kindern mit 70 % die häufigste Familienform. Alleinerziehende Mütter und Väter machten 20 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren aus. Im Jahr 1996 hatten diese Anteile noch 81 % (Ehepaare) bzw. 14 % (Alleinerziehende) betragen. So kann man es beim Statistischen Bundesamt nachlesen. Wir reden also nicht von irgendeiner unbedeutenden Randgruppe, sondern davon, dass jede fünfte Familie aus einer Ein-Eltern-Familie besteht. Wir sprechen über 1,6 Millionen alleinerziehenden Mütter und Väter.

Nun gibt es nicht „die“ Familie und eben auch nicht „die“ Alleinerziehenden. Die sind genau so bunt wie das, was man als „herkömmliche“ Familien etikettieren würde. Und auch der Status Alleinerziehende ist nichts Festes, die einen sind das sehr lange, die anderen nur für eine kurze Zeit. Die einen sind richtig alleine, die anderen haben eine Partnerschaft, aber leben formal alleine mit ihrem Kind oder den Kindern.

Was man aber sagen kann bei aller Heterogenität – nicht immer, aber in einer erheblichen Größenordnung bedeutet die Realität der Alleinerziehenden ein manifestes Armutsrisiko. Die Zahlen sind hier leider eindeutig: Fast 40 Prozent der Alleinerziehenden benötigen staatliche Grundsicherung, befinden sich also im Hartz IV-System.

Und als vor kurzem die Große Koalition ihr „Familienpaket“ der Öffentlichkeit vorgestellt hat, da war die gerade seitens der SPD geforderte steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden gar nicht enthalten, weil der Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) kein Cent für dieses Anliegen locker machen wollte aus dem allgemeinen Haushalt. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags  sollen alle Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2015 angepasst werden. So soll das Kindergeld für dieses Jahr um vier und 2016 um weitere zwei Euro im Monat erhöht werden. Da haben sich schon ganz viele „normale“ Familien sicher ganz doll gefreut – vor allem die wohlhabenderen unter ihnen aufgrund der für sie relevanten Anhebung der Kinderfreibeträge. Und jetzt hat man, gleichsam in Vorwegnahme des Weihnachtsfestes mit seinen Bescherungen, auch ein Einsehen bei den Alleinerziehenden und will ihnen doch den einen oder anderen Euro zukommen lassen. Da muss offensichtlich ordentlich was bei rumkommen, wenn man solche Schlagzeilen zur Kenntnis nimmt: Bundesregierung will Alleinerziehende deutlich besser stellen, berichtet die Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online schreibt schon etwas gedämpfter Koalition will Alleinerziehende stärker entlasten.

Und auf der semantischen Ebene überschlägt sich die Politik mit einem Anerkenntnis der oftmals schwierigen Lebenslage und der besonderen Leistungen, die von Alleinerziehenden erbracht werden müssen: So wird uns in einem Beschluss der beiden geschäftsführenden Fraktionsvorstände von Union und SPD zur Begründung für die nun beabsichtigte steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden ausgeführt:

»… alleinerziehende Erwerbstätige würden „enorm viel“ leisten. Sie gingen „arbeiten, kümmern sich um ihren Nachwuchs und führen den Haushalt – was sich Elternpaare teilen können, schultern sie allein“. Alleinerziehende seien dabei überdurchschnittlich häufig erwerbstätig, sie verfügten im Schnitt jedoch über deutlich geringere Haushaltseinkommen als Paarfamilien und seien „überproportional von Armut betroffen“. Außerdem hätten erwerbstätige Alleinerziehende häufig hohe Kinderbetreuungskosten. Diese besondere Lebenssituation wolle die große Koalition jetzt „besser berücksichtigen“.

Und auch der Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird so zitiert:

»SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte am Donnerstag in Berlin, Alleinerziehende leisteten enorm viel für ihre Kinder und die Gesellschaft. „Es ist bitter notwendig und längst überfällig, ihnen mehr Unterstützung zukommen zu lassen.“«

Und die Steigerungsform von toll ist die Heldenbeschreibung des Fraktionschefs der Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann, der so zitiert wird:

»SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte am Rande der Klausur in Göttingen: „Wir haben immer mehr Alleinerziehende in unserer Gesellschaft.“ Diese Personen hätten eine ganz besondere „Dreifachbelastung“. Neben der Arbeit müssten sie auch beide Elternrollen garantieren. „Deshalb sagen wir, das sind echte Helden unserer Leistungsgesellschaft.“

Da wird es jetzt aber Zeit, einmal genauer hinzuschauen, was denn nun auf die Alleinerziehenden, also die echten Helden unserer Leistungsgesellschaft nach der Oppermann’schen Terminologie, zukommen soll. Man habe sich darauf verständigt, dass der Entlastungsbetrag um 600 Euro auf 1.908 Euro erhöht werden soll. Und oben gibt es auch was dazu: Der Entlastungsbetrag soll künftig auch nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Basisbetrag von 1.908 Euro um jeweils 240 Euro. Das hört sich ordentlich an.

In einer ersten kritischen Anwandlung darf und muss man darauf hinweisen, dass der derzeitige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr seit seiner Einführung im Jahr 2004 nie angepasst worden ist. Er ist bis heute, 2015, eingefroren auf dem damaligen Niveau. Kinderfreibetrag und Kindergeld wurden seitdem um mehr als 20 Prozent erhöht.

Der echte Berufsskeptiker wird sich vor dem Hintergrund der Tatsache, um wie viele Alleinerziehende es in unserem Land geht, in seiner an Versprechungen grundsätzlich erst einmal zweifelnden (bzw. verzweifelnden) Grundhaltung bestätigt fühlen, wenn er herausfindet, um welches Finanzvolumen es hier geht: »Die Besserstellung der rund 1,6 Millionen alleinerziehenden Mütter und Väter wird rund 80 Millionen Euro im Jahr kosten«, so Spiegel Online in einem Artikel über den neuen großkoalitionären Beschluss. Das wären ja, umgelegt auf die Alleinerziehenden insgesamt, 50 Euro. Pro Jahr. Was aber nicht stimmt, wir wollen wenigstens hier korrekt mit den Zahlen hantieren, denn es handelt sich um eine steuerrechtliche Maßnahme und da ist der Bund nur einer der Beteiligten. So ist das auch hier, denn die 80 Mio. Euro beziehen sich nur auf das, was der Bund aufbringen muss. Berücksichtigt man die anderen Ebenen unseres föderalen Systems, dann belaufen sich die Gesamtkosten geschätzt auf etwa 200 Mio. Euro, was dann stolze 125 Euro pro Jahr und echtem Held unserer Leistungsgesellschaft, also Alleinerziehende, wären.

„Es geht hier nicht um Milliarden, sondern um 80 Millionen. Die Ministerien werden eine Lösung finden“, so wird denn auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Allerdings bezogen auf die Frage, die die Buchhalter sofort aufwerfen, wo denn das Geld (also das Bundesgeld) – ob nun wenig oder viel – herkommt. Und hier werden wir – trotz der überschaubaren Summe, mit der hier hantiert wird – vertröstet, folgt man dem Beschluss zwischen Union und SPD: „Die notwendige Finanzierung aus dem Haushalt des Familienministeriums muss zwischen diesem und dem Finanzministerium vereinbart werden.“ Man achte auf die Formulierung: Klar ist eines: aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums. Das war auch schon vorher die Forderung von Schäuble gewesen und Manuela Schwesig wollte das nur mit dem Geld, das für das „Betreuungsgeld“ vorgesehen ist, machen. Wir werden uns überraschen lassen.

Aber der hier wirklich entscheidende Punkt ist ein ganz anderer: Hinsichtlich einer Gesamtbewertung der beschlossenen Maßnahme trifft es diese Überschrift am besten: Nur kümmerliches Kümmern, so hat Falk Steiner im Deutschlandfunk seine Kommentierung betitelt. Und Steiner bringt es auf den Punkt:

»Denn mit der Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende wird eines nicht einhergehen: wesentliche Veränderungen an der Situation jener, bei denen die Kasse tatsächlich zu knapp ist. Von finanziellen Wohltaten ist man meilenweit entfernt, bei den meisten Alleinerziehenden dürfte es sich am Ende um eine Steuerersparnis zwischen 100 und 200 Euro handeln – jährlich, wohlgemerkt. Und auch diese nur dann, wenn sie denn, nach Abzug aller Freibeträge, überhaupt über steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Was gerade bei Alleinerziehenden mit Teilzeitjobs im unteren Einkommensbereich keineswegs selbstverständlich ist. Dort, wo das Geld von vornherein schon nicht reicht, ändert die nun so tapfer von der SPD vorgetragene Erfolgsmeldung zur Alleinerziehendenfreibetragserhöhung nichts.«

Ach ja, wie so oft in der Geschichte, kaum ist man zum Held erklärt worden, vergessen einen die Leute schon wieder, weil der nächste Held durchs Dorf getrieben wird.

Das Betreuungsgeld und seine juristische Infragestellung: Zur Berichterstattung über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 14.04.2015 fand die mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich der Klage des Stadtstaates Hamburg gegen das Betreuungsgeldgesetz statt. Über die Hintergründe wurde in dem Beitrag Ach, das Betreuungsgeld. 150 Euro eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, den nicht nur bayerischen Inanspruchnehmern, den ostdeutschen Skeptikern und logischen Widersprüche ausführlich berichtet. Ein großer Teil der Presseberichte über diese Anhörung vermittelt das Bild eines zweifelnden Senats des höchsten deutschen Gerichts: Karlsruher Richter rütteln am BetreuungsgeldVerfassungsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeld, gar Juristisch durchgefallen oder – irgendwie ein wenig beleidigt daherkommend – Die Kneifer von Karlsruhe, um nur einige Beispiele aufzurufen.

Wolfgang Janisch beginnt seinen Bericht von der Anhörung in Karlsruhe so:

»Irgendwie hatte es für die bayerische Staatsregierung schon nicht gut angefangen. Zum Auftakt der Anhörung zum Betreuungsgeld stellte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, dem Karlsruher Ritual entsprechend, die Anwesenheit im Gerichtssaal fest – und vergaß ausgerechnet den Freistaat Bayern. Also den Hauptbetreiber des Betreuungsgeldes und, aus bayerischer Sicht, den einzig aufrechten Verteidiger.«

Und seine Wahrnehmung vom Ablauf der mündlichen Verhandlung liest sich so:

»War der Bund überhaupt zuständig für die Einführung des Betreuungsgeldes? Ein Richter nach dem anderen meldete sich zu Wort, mit Fragen, die sich am Ende zu einem lauten und nicht mehr zu überhörenden Zweifel verdichteten: Das Betreuungsgeld ist wohl eher Ländersache – der Bund hat seine Kompetenzen überschritten.«

In die gleiche Kerbe schlägt auch der Artikel Verfassungsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeld:

»Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte betont, für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse erheblich sein. Beispielsweise müsste der Ausbau von Kita-Plätzen in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark vorangekommen sein. Verfassungsrichter Johannes Masing fragte, ob tatsächlich „problematische Entwicklungen“ zu befürchten wären, wenn das Betreuungsgeld nicht gezahlt würde.«

Allerdings gibt es – wenn man diesem Artikel folgt – auch Stimmen, die davon ausgehen, dass das BVerfG die Klage der Hamburger ablehnen wird bzw. muss:

»Staatsrechtler Ulrich Battis räumte der Hamburger Klage kaum Hoffnung auf Erfolg ein. „Ich rechne mit einer Abweisung“ … Auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart hatte … Zweifel an dem Erfolg der Klage geäußert: Der Bund könne seine Gesetzgebungskompetenz in der Regel sehr weit auslegen, wenn es um öffentliche Fürsorge gehe.«

Insgesamt ist die Einschätzung hinsichtlich des Ergebnisses in diesem Artikel sehr zögerlich: »Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Möglich ist, dass die Richter die Leistung kippen. Eine Tendenz ließen sie aber zunächst nicht zu erkennen.«

Da wird Dietmar Hipp in seinem Bericht unter dem Titel Juristisch durchgefallen schon deutlicher, denn so seine Wahrnehmung, »die kritischen Fragen von der Richterbank zeigten doch in eine klare Richtung: Das Betreuungsgeld war zwar 2013 das Ergebnis eines an sich nicht völlig unvernünftigen politischen Kompromisses innerhalb der damaligen schwarz-gelben Koalition … Aber gerade diese Kompromisshaftigkeit dürfte dazu führen, dass die Regelung durch die verfassungsrechtliche Prüfung fällt.« Interessant sind auch die Hinweise von Hipp auf die Verrenkungen des Kölner Staatsrechtsprofessors Michael Sachs für die Position der Bundesregierung. Der charakterisiert das Betreuungsgeld so:

»Eine „Anerkennungsleistung“ für Eltern, die diese staatliche Förderung für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen wollen – schließlich solle es ja auch keine „Zwangsbeglückung“ mit Kita-Plätzen geben. Politisch brachte er damit den Kompromiss auf den Punkt. Einen starken Eindruck bei den Verfassungsrichtern hinterließ das aber eher nicht.«

Das ist nun auch mehr als verständlich, denn das Betreuungsgeld – darauf habe ich schon im Vorfeld der Einführung dieser neuen Geldleistung kritisch angemerkt – durchbricht seine eigene und angebliche Logik einer „Anerkennungsleistung“ für die Eltern, also vor allem für die Mütter, denn die Leistung wird vollständig angerechnet auf eventuelle Grunsicherungsleistungen, also die Hartz IV-Eltern gehen schlichtweg leer aus.

Heribert Prantl kann in seiner Kommentierung die Enttäuschung nicht verbergen: Die Kneifer von Karlsruhe, so die Überschrift seines Textes.
Zuerst einmal muss man feststellen – auch Prantl hat bereits nach diesen ersten Stunden den Eindruck, dass die Entscheidung nur so ausfallen kann, wie sich die Gegner dieser Leistungen das erhoffen:

»Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Bundesgesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, kein Bundesgesetz zu erlassen. Dieser leicht abgewandelte Satz von Montesquieu bereitet dem Betreuungsgeld nun den Garaus: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung wenig Zweifel daran gelassen, dass der Bund für diese Materie keine Zuständigkeit hat.«

Prantl kritisiert eine Verengung des Gerichts auf die Frage, ob der Bund zuständig ist und es sieht für eine inhaltliche Prüfung keine Veranlassung.

»Karlsruhe wird also, wie es aussieht, in Sachen Betreuungsgeld eine inhaltliche, eine materiell-rechtliche Entscheidung vermeiden; es wird sich damit begnügen, eine formelle, eine Verfahrensentscheidung zu treffen. Der familienrechtlichen Grundsatzentscheidung geht Karlsruhe aus dem Weg. Nein, das ist nicht salomonisch, das ist einem Verfassungsgericht nicht angemessen. Ein Verfassungsgericht ist nicht dafür da, vor schwierigen Entscheidungen zu kneifen.«

Vom Sparen am falschen Ende und einer „vorsätzlichen Gesellschaftsgefährdung“. Es geht um Sprach- und Integrationskurse für Asylbewerber und „Menschen mit einem dauerhaften oder befristeten Aufenthaltstitel“

Wer kennt das nicht, den Widerspruch zwischen Theorie und Praxis? Wir haben zahlreiche Menschen, die zu uns gekommen sind und von den viele auch längere Zeit, vielleicht sogar für immer hier bleiben werden. Und wir nehmen nicht erst seit einem Jahr Flüchtlinge auf, wir haben jahrzehntelange Erfahrungen mit der Zuwanderung von Menschen aus anderen Ländern, mit einer anderen Sprache, aus anderen Kulturen und teilweise auch ganz anderen religiösen Prägungen. Und wenn man in vielen Dingen unterschiedlicher Auffassung sein kann – eines haben diese Erfahrungen doch teilweise sehr schmerzhaft ans Tageslicht gefördert: Ein Schlüssel für einen möglichst konfliktarmen Umgang mit größeren Zuwanderungswellen ist eine möglichst gelingende Integration in das lokale Gemeinwesen und in den Arbeitsmarkt. Gerade hier hat sich die ehemals primär auf Abschreckung ausgerichtete „Ausländerpolitik“ in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt hin zu einer Öffnung im Sinne der gut begründeten Leitlinie einer möglichst schnellen Integration der Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt – statt ihre teilweise jahrelange Exklusion wie in der Vergangenheit – bewegt. Seit November 2014 dürfen Asylsuchende unter bestimmten Voraussetzung schon nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten (allerdings gibt es in der Praxis ganz erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der grundsätzlichen Arbeitserlaubnis, denn die bildet lediglich einen „nachrangigen Arbeitsmarktzugang“ für Flüchtlinge ab, vgl. hierzu beispielsweise den Artikel über die Situation in Berlin: Asylbewerber und Firmen verzweifeln gemeinsam am Gesetz). Unabhängig von diesen Querelen: Halbwegs ausreichende Sprachkenntnisse gelten als zentrale „Eintrittskarte“ in den Arbeitsmarkt.

Selbstverständlich ist es unabdingbar, dass die Betroffenen in der Lage sind, sich auch sprachlich in unserer Gesellschaft zu bewegen, mit den Menschen aus dem Aufnahmeland zu kommunizieren und einen Job anzunehmen. Wer kann das heute noch bestreiten? Aber das Lernen der deutschen Sprache fällt nicht vom Himmel, sondern man muss das – wie auch die gesellschaftlichen Werte und die Umgangsformen in unserer Gesellschaft – vermittelt bekommen. Genau dazu gibt es Sprach- und Integrationskurse. Also eigentlich.

Denn unter der trockenen Überschrift Geld für Deutschkurse fehlt berichtet Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung, »obwohl die Zahl der Asylsuchenden steigt, steht für entsprechende Sprachkurse immer weniger Geld zur Verfügung. Auch bei Integrationskursen für in Deutschland lebende Ausländer sieht die Bundesagentur für Arbeit … erhebliche Finanzierungslücken.«

Um wen geht es hier besonders? Sie kommen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak und dürfen hier bleiben, obwohl ihr Asylantrag vergeblich war. Ende 2014 lebten 533.000 abgelehnte Asylsuchende in Deutschland, 85 Prozent von ihnen haben „einen dauerhaften oder zumindest befristeten Aufenthaltstitel“, so die Bundesregierung. Und in Zukunft dürften es noch weit mehr werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet für das laufende Jahr mit 300.000 neuen Asylsuchenden, einige Bundesländer halten das für eine Untertreibung und gehen von bis zu 500.000 neuen Asylbewerbern aus. »Trotzdem gibt es für Deutschkurse, von denen auch Flüchtlinge profitieren können, derzeit nicht mehr, sondern weniger Geld.«
Faktisch wird gegenwärtig der Zugang von Flüchtlingen zu Deutschkursen erschwert – und wie immer muss man auch hier konstatieren: Am Gelde hängt’s:

»Erst hat die Europäische Kommission ihre Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Deutschland gekürzt. Dann hat die Bundesregierung ihr ESF-Budget für Sprachkurse von 310 auf 180 Millionen Euro für 2015 bis 2017 reduziert, ohne dass es bislang einen Ersatz aus nationalen Mitteln gibt. Geld für sogenannte „Vorschaltkurse“, der erste Schritt auf dem Weg zu Deutsch-Kenntnissen bis zur Stufe A1, ist aus diesem Topf deshalb keines mehr da. Die ESF-Mittel wolle die Bundesregierung „auf die Personen konzentrieren, die für eine Förderung berufsbezogener Sprachkenntnisse erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen“ … Asylbewerber dürften dabei meist leer ausgehen.«

Und eine weitere beliebte Frage in unserer Geld-Gesellschaft lautet bekanntlich: Was würde es denn kosten? Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schätzt hier die nötigen zusätzlichen Mittel in einem internen Papier auf 100 Millionen Euro pro Jahr, „um den Bedarf von allen Zugangsberechtigten sowie den Asylbewerbern und Geduldeten mit einer hohen Bleiberechtsquote zu decken“, so Öchsner in seinem Artikel.

Und nicht nur bei den Sprachkursen klemmt es:

»Auch bei den Integrationskursen für in Deutschland lebende Ausländer sieht die BA in ihrer internen Analyse, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erhebliche Finanzierungslücken: Die Mittel in Höhe von 244 Millionen Euro reichten für 150.000 Teilnehmer. Zusätzlich nötig seien jährlich aber mindestens 300 Millionen Euro, um 80.000 Geduldete und 130.000 Asylbewerber mitaufzunehmen.«

Es ist vollkommen richtig, was die grüne Bundestagsabgeordnete Ekin Deligöz dazu sagt: „Es ist absurd, die Tür zum Arbeitsmarkt zu öffnen, dann aber unerlässliche Sprach- und Integrationskurse unterfinanziert zu lassen.“ Und weiter: „Wir sollten nicht die Fehler der Gastarbeiterzeit wiederholen.“

Die Bundesagentur für Arbeit bringt es in ihrer Bewertung auf den Punkt, vor allem für die, die es gerne in Geldeinheiten brauchen:

»Die Bundesagentur fürchtet enorme Folgeausgaben, wenn nichts passiert: Gebe es hier keine Lösungen, „drohen hohe Kosten für die Allgemeinheit, die Beitrags- und die Steuerzahler.“ Gelinge auf Grund fehlender Sprachkenntnisse nicht der Einstieg in den Arbeitsmarkt, sei die Alternative „häufig dauerhafter Bezug von Arbeitslosengeld II“.«

Und dann gibt es ganz sicher wieder eine Debatte über die  Asylbewerber, die eine große finanzielle „Last“ darstellen, die man den steuer- und beitragszahlenden Bürger/innen nicht mehr zumuten könne.

Fazit: Möglicherweise hat sich der Apparat verstrickt in die eigenen unübersichtlichen Finanzierungstöpfe, von denen einige gerade leer sind. Das ist aber keine Entschuldigung für ein Verhalten, das im Ergebnis nur als eine „vorsätzliche Gesellschaftsschädigung“ bezeichnet werden kann und muss. Das wird sich ohne schnelle Korrektur bald bitter rächen und wieder einmal mehr wünscht man sich ein Haftungsprinzip für Entscheidungen, die sehenden Auges gemacht werden (bzw. die man unterlässt), also wohl wissend, was man damit mittel- und langfristig anrichten wird. Aber vielleicht kommt ja noch der heilige Geist der Erkenntnis über die, die Verantwortung tragen in unserem Land.

Übrigens: Auch die aktuelle Berichterstattung ist nicht wirklich neu, schon seit längerem kann man, wenn man denn will, zur Kenntnis nehmen, was hier durch „unterlassenes Tun“ passiert und in welche Probleme wir sehenden Auges hineinlaufen. Vgl. nur als ein Beispiel meinen Blog-Beitrag Integration wollen alle. Und Integrationskurse für Migrantinnen werden gekürzt. Das passt nicht. Das gilt auch für die Existenz der pädagogischen Tagelöhner vom 27. Februar 2015. Es steht zu befürchten, dass wir es hier mit einer Fortsetzungsgeschichte zu tun haben. Leider.