Flüchtlinge aus der Ukraine: Erst rein in das Bürgergeld und jetzt wieder raus? Das „Leistungsrechtsanpassungsgesetz“. Ein weiteres Beispiel für eine fragwürdige Verschiebebahnhof-Politik

Ende Februar 2022, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, lebten etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das war zu dem Zeitpunkt eine relativ stabile Größe, in den Jahren vor 2022 lag die Zahl der Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland immer um die 140.000. Das hat sich nach dem 24. Februar 2022 massiv verändert. Bereits im Mai 2022 waren fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Innerhalb weniger Wochen wurden wir Zeugen der größten Flüchtlingsbewegung in Europa in der jüngeren Geschichte.

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Wie viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind (noch oder wieder) in Deutschland? Und was wissen wir über ihre Lebenssituation?

Vor einigen Monaten gab es eine intensive öffentliche Debatte über die angebliche bzw. im europäischen Vergleich bei allen Problemen partieller Ländervergleiche auch tatsächlich überschaubaren Arbeitsmarktintegration der Kriegsflüchtlinge in Deutschland. Damals wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man zum einen die Zusammensetzung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge berücksichtigen müsse (dabei vor allem der hohe Anteil an Frauen und Kindern), zum anderen die spezifische Art und Weise der Integrationsbemühungen mit einer Schwerpunktsetzung auf Sprachkurse.

Derzeit halten sich dem Ausländerzentralregister (AZR) zufolge in Deutschland 1,253 Mio. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auf. 398.352 Personen, die zwischen Februar 2022 und Ende Dezember 2024 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen waren, halten sich laut AZR nicht mehr in Deutschland auf. Von ihnen sind rund 5.000 Personen verstorben.

Hinweise zu den Zahlen aus dem Ausländerzentralregister (AZR): Wie viele Personen aus der Ukraine genau Deutschland erreicht beziehungsweise verlassen haben, lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen. Zum einen können ukrainische Staatsbürger ohne Visum in die Europäische Union einreisen und sich in EU-Mitgliedstaaten des Schengen-Raums frei bewegen. Zum anderen können Ausländerbehörden (auf deren Meldungen das AZR beruht) die Zahlen zu unterschiedlichen Zeitpunkten melden, weil sie etwa verzögert von einer Ausreise erfahren. Migrationsforscher gehen davon aus, dass die Zahlen des AZR zu hoch sind, unter anderem da Fortzüge erst verspätet dort erscheinen. Quelle: Flüchtlinge aus der Ukraine.

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Ein erheblicher Anstieg der Zahl älterer Menschen in der Grundsicherung, aber (noch) kein Grund zur quantitativen Dramatisierung

»Neue Daten zeigen: Immer mehr Rentner sind auf die Grundsicherung angewiesen. Für Linken-Politiker Bartsch sind die Zahlen alarmierend«, kann man solchen Meldungen entnehmen: Immer mehr Senioren sind auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen. »Demnach erhielten zum Ende des ersten Quartals 684.000 Personen Grundsicherung im Alter und damit so viele wie nie zuvor … Auf Jahressicht gesehen nahm die Anzahl der Fälle … um rund 90.000 zu, das ist ein Anstieg um 15 Prozent.«

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Gekommen, um (nicht) zu bleiben. Was wir über die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (nicht) wissen

Ende Februar 2022, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das war zu dem Zeitpunkt eine relativ stabile Größe, in den Jahren vor 2022 lag die Zahl der Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland immer um die 140.000. Das hat sich nach dem 24. Februar 2022 massiv verändert. Im Mai 2022 – wenige Wochen nach dem Kriegsausbruch – waren bereits fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im AZR erfasst. Bis Ende Dezember 2022 wurden rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland gezählt – wobei man berücksichtigen muss, dass die Zahlen mit Vorsicht zu behandeln sind. Denn für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wurde in der EU erstmals die Richtlinie 2001/55/EG aktiviert – die sogenannte Massenzustromrichtlie – und damit gehen erhebliche Unschärfen bei der Erfassung der geflüchteten Menschen einher.

Quelle: Stefan Sell (2023): Geflüchtete aus der Ukraine auf dem deutschen Arbeitsmarkt, in: Soziale Sicherheit. Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Heft 7/2023, S.267

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Geflüchtete aus der Ukraine und der deutsche Arbeitsmarkt

Ende Februar 2022, also kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das hat sich massiv verändert in den Monaten nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Im Mai 2022 waren bereits fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im AZR erfasst. Bis Ende Dezember 2022 wurden rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland gezählt – wobei man berücksichtigen muss, dass die Zahlen weitaus weniger fest sind als sie vorgetragen werden. Denn für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wurde in der EU erstmals die Richtlinie 2001/55/EG aktiviert – die sogenannte „Massenzustromrichtlinie“ (vgl. dazu den Beitrag Millionen Menschen auf der Flucht, die Aktivierung der „Massenzustromrichtlinie“ und die zahlreichen Folgefragen mit Blick auf die in Deutschland ankommenden Opfer der russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vom 5. März 2022). Diese Richtlinie stammt bereits vom 20. Juli 2001. Sie wurde als Folge des Jugoslawien-Krieges erarbeitet – und niemals angewendet. Nun aber gewährt man den Menschen aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht bis zu drei Jahren, ohne dass sie das herkömmliche Asylverfahren durchlaufen müssen, mit Anspruch auf Sozialleistungen, seit dem Sommer 2022 sind sie in Deutschland in das Grundsicherungssystem (SGB II) integriert, also in das mittlerweile in „Bürgergeld“ umetikettierte Hartz IV-System (die Regelungen gelten zunächst bis März 2024). Von besonderer Bedeutung ist auch die für Flüchtlinge aus der Ukraine anders als für „normale“ Flüchtlinge geltende „Niederlassungsfreiheit“, was natürlich dazu geführt hat, dass zum einen die Verteilung regional sehr unterschiedlich ausfällt und zum anderen die Kommunen „auf Sicht“ fahren müssen, was insbesondere angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der Struktur der Geflüchteten einen enormen Bedarf Kinderbetreuung und Schulunterricht gibt, eine enorme Herausforderung darstellt..

Quelle der Abbildung: Kerstin Bruckmeyer et al. (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend, in: IAB-Forum, 22.02.2023

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