Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“?

»Früher mußten Revolutionäre Briefe schreiben und Porto bezahlen, heute nimmt ihnen das Fernsehen alles ab!«
(Bundeskanzler Willy Brandt, zitiert nach: »IG Metall – ein angeschlagener Dinosaurier«, in: DER SPIEGEL 36/1973)

In diesen Zeiten müsste man das mit dem Fernsehen sicherlich aktualisieren durch Twitter & Co., zugleich ist das mit den „Revolutionären“ im Jahr 2021 ziemlich old-fashioned, die Studenten heute sind eher „lost in zoom“. Man muss den Wutausbruch des damaligen Kanzlers einordnen in eine Zeit, in der sowohl ein Teil der Unternehmen wie auch die etablierten Gewerkschaftsstrukturen durch Aktionen von ganz unten erschüttert wurden. Jedenfalls einen Moment lang. Bereits im September 1969 hatte es zum ersten Mal seit Kriegsende eine bedeutende Welle spontaner Streiks gegeben und 1973 wurden mehrere Monate lang „wilde Streiks“ durchgeführt.

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Ein „Doppelpack“ vom Bundesverfassungsgericht zugunsten des Streikrechts der Gewerkschaften

Das mit dem Streikrecht ist in Deutschland so eine Sache. Immer wieder wird auf unsere Verfassung verwiesen, konkret auf Artikel 9 Grundgesetz, der diesen Absatz 3 enthält: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.« Das war’s dann auch schon mit dem, was die Verfassung zu einem Streikrecht ausführt. In Deutschland gibt es kein Streikgesetz und auch kein ausdrücklich so genanntes „Recht auf Streik“, doch in langjähriger Rechtsprechungspraxis hat sich das faktische Streikrecht durch die Entscheidungen der Gerichte – vor allem des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts – etabliert und konkretisiert. Wir haben es in diesem Bereich vor allem mit Richterrecht zu tun. Wichtig dabei: Ein Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und zudem bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht rechtswidrig zu sein.

Vor diesem Hintergrund sind zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu lesen, mit denen ausdrücklich das Streikrecht auf Seiten der Arbeitnehmer gestärkt wird.

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Irgendwann reicht es dann auch mal. Beschäftigte in vier Ameos-Kliniken in Sachsen-Anhalt treten in einen unbefristeten Streik

»Von heute morgen an rufen die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund an vier Standorten zu unbefristeten Streiks auf. Betroffen sind die Kliniken in Aschersleben, Staßfurt, Schönebeck, Bernburg (alle Salzlandkreis) und Haldensleben (Börde). Die Gewerkschaften rechnen mit Hunderten Streikenden … Ziel des Streiks ist es, Tarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten bei Ameos durchzusetzen. Ameos lehnt Verhandlungen bisher ab und sieht in Tariflöhnen eine Gefahr für den Fortbestand der Krankenhäuser. Der Konflikt schwelt seit Monaten. Im November gab es bereits Warnstreiks«, kann man dieser Meldung entnehmen: Unbefristete Streiks in Ameos-Kliniken beginnen. Seit Monaten kämpfen die Beschäftigten vergeblich für bessere Arbeitsbedingungen und eine Entlohnung nach Tarifvertrag. 92 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder beteiligten sich an einer Urabstimmung, 99,7 Prozent plädierten für eine Arbeitsniederlegung.

Wir werden heute Zeuge einer seit Jahren anhaltenden Entwicklung, die nicht vom Himmel gefallen ist: Seit 2012 haben die Beschäftigten auf Gehaltserhöhungen verzichtet. »Bereits 2015 hatte die Halberstädter Betriebsratsvorsitzende wegen der rigiden Sparpolitik beim Personal einen Brandbrief an die AMEOS-Zentrale in Zürich gesandt. Von »gravierenden Qualitätseinbußen« war die Rede, nachdem sogar Chefärzte hingeschmissen hatten. Zudem lagerte AMEOS ganze Bereiche aus. Zahlreiche Mitarbeiter klagen unterdessen ausstehende Gehälter ein. Da sind bei Pflegekräften mitunter 21 000 Euro aufgelaufen«, so dieser Artikel von Uwe Kraus: Streik gegen „Wildwest-Praktiken“. »Selbst einem Krisengespräch bei Landessozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) blieb der Krankenhausbetreiber demonstrativ fern. Er drängt darauf, Tarifabsprachen allein mit dem Betriebsrat zu treffen, der jedoch kein Tarifpartner ist. Immer wieder gab es Warnstreiks. Darauf reagierte das Unternehmen mit Kündigungen.«

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Die Unsichtbaren in Büros und Werkhallen kommen für einen Moment in das Lichtfeld der Berichterstattung: Die Gebäudereiniger, ein Tarifabschluss und was das Bundesarbeitsgericht damit zu tun hat

Sie kommen, wenn die meisten Arbeitnehmer in den Feierabend gegangen sind. Oder bevor sie mit der Arbeit in Büros und Werkhallen anfangen. Die Rede ist von der Schattenarmee der Gebäudereiniger. Überwiegend sind es Frauen, oft mit einem Migrationshintergrund. Und sie halten in einer beeindruckenden Größenordnung den Laden überall am Laufen, denn die Zahl der Beschäftigten umfasst eine ganze Großstadt, mehr als 650.000 Arbeitnehmer sind es derzeit, die hier ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Teil davon) verdienen.

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Erfolge und Schein-Erfolge beim Kampf gegen miese Arbeitsbedingungen: Ryanair mal wieder

In den vergangenen Jahren wurde hier immer wieder in zahlreichen Beiträgen ausführlich über den Billigflieger Ryanair berichtet – und wie dort mit den Beschäftigten umgegangen wird. Dazu nur als ein Beispiel bereits vom 28. Mai 2015: Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair. Aber ein Teil der bei diesem irischen Unternehmen Beschäftigten hat sich gewehrt und wehrt sich weiterhin – und so konnte man seit dem vergangenen Jahr den Eindruck bekommen, dass die ganz hart Nuss Ryanair am Ende dann doch noch für die Durchsetzung normaler Arbeitnehmerrechte geknackt werden konnte.

»Die Gewerkschaft Verdi hat mit dem Billigflieger Ryanair einen Tarifvertrag für die rund 1100 in Deutschland stationierten Flugbegleiter abgeschlossen. Vereinbart wurden unter anderem ein um 600 Euro im Monat höheres Grundgehalt, weitere Entgeltsteigerungen um bis zu 250 Euro und Sozialplanregeln bei Versetzungen«, konnte man im März dieses Jahres beispielsweise in diesem Artikel lesen: Tarifvertrag für Flugbegleiter bei Ryanair perfekt. Und in diesen Tagen wird der nach 18 Jahren an der Spitze der Gewerkschaft ver.di in den Ruhestand wechselnde Frank Bsirske mit diesen Worten zitiert: »Als „Mutmacher“ für die Gewerkschaften bewertete er den im vergangenen Jahr erreichten Tarifabschluss für die Flugbegleiterinnen bei Ryanair. „Wir haben es geschafft, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen mit rund 1000 Euro mehr im Monat.“ Der irische Billigflieger sei „ein Menetekel für eine stark globalisierte Belegschaft zu unerhört prekären Arbeitsbedingungen mit einem Milliardär als Eigentümer, der Tarifverträge kategorisch ablehnte. In so einem Umfeld sich als durchsetzungsfähig zu beweisen – das ist schon ein Mutmacher“,« so seine Worte in dem Artikel Verdi-Chef sieht im Tarifabschluss mit Ryanair einen „Mutmacher“.

Foto: © Stefan Sell

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