»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.
Sozialhilfe
Sozialhilfe in Österreich: Eine Hilfe, die „langsamer“ und „weniger effizient“ ist? Ein Gesetz, das vor Hilfe abschottet?
Österreich wird seit einiger Zeit regiert von einer „türkis-grünen“ Bundesregierung. Davon hatte man in unserem Nachbarland eine „türkis-blaue“ Regierung (also eine Koalition aus ÖVP und FPÖ), damals noch unter Führung des seit Ende des vergangenen Jahres privatisierten Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP). Über eines der Prestigeprojekte der damaligen Koalition wird so berichtet: »Nach ausgiebigen Klagen über „Zuwanderung in das Sozialsystem“ und angeblich arbeitsfeindlich hohe Leistungen ersetzten ÖVP und FPÖ die bestehende Mindestsicherung 2019 durch ein neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die Koalition drehte dabei das Prinzip um: Statt Mindeststandards gelten nun Höchstlimits … Der Verfassungsgerichtshof hob zwar zwei umstrittene Vorschriften – mit der Kinderzahl sinkende Leistungen, Kopplung an Sprachkenntnisse – auf, doch einige Verschärfungen blieben. Bei der notwendigen Umsetzung in eigene Gesetze genießen die Bundesländer allerdings einen gewissen Spielraum – und wie stark die neuen Vorgaben eine Verschlechterung bedeuten, hängt auch von der früheren jeweiligen Regelung ab. Sechs Länder haben ein Sozialhilfegesetz beschlossen, Tirol, Wien und das Burgenland sind säumig.«
Wachstumsmarkt Cyberkriminalität – nicht nur ein Wirtschaftsthema. Zur sozialpolitischen Bedeutung von Cyberangriffen
Es gibt so viele Dinge, die wir alle in unserem Alltag für derart selbstverständlich halten, dass keiner auch nur eine Sekunde darüber nachdenkt. Beispielsweise dass man Licht hat, wenn man in der eigenen Wohnung den entsprechenden Schalter drückt. Oder dass beim Einkauf im Supermarkt die Kassiererin die Kasse öffnet, wenn man mit Bargeld bezahlt. Die völlige Selbstverständlichkeit wird einem erst dann als ein fragiles Konstrukt bewusst, wenn man auf einmal kein Licht mehr bekommt – oder wenn sich die Kassen in Supermärkten der Öffnung verweigern und einfach zu bleiben. Nichts geht mehr auf einmal.
Supermarkt-Kassen, die sich nicht mehr öffnen lassen, das ist nun keineswegs ein theoretisches Hirngespinst, sondern Millionen Schweden mussten genau diese Erfahrung machen. »Ein Hackerangriff auf US-Firmennetzwerke hat Auswirkungen bis nach Europa. Bei einer von Schwedens größten Supermarktketten funktionieren die Kassen nicht«, wurde Anfang Juli 2021 gemeldet: Cyberattacke trifft 800 Filialen einer schwedischen Supermarktkette. „Einer unserer Subunternehmer war Ziel eines digitalen Angriffs, und deshalb funktionieren unsere Kassen nicht mehr“, teilte Coop Schweden mit. Der Konzern hoffe, das Problem schnell in den Griff zu bekommen und die Filialen wieder öffnen zu können. Coop ist eine der größten Supermarktketten des Landes.
Aber es waren nicht nur Filialen einer Supermarkt-Kette betroffen: »In Schweden berichteten auch die staatlichen Eisenbahnen und eine Apothekenkette von Störungen. Verteidigungsminister Peter Hultqvist sprach von einem sehr gefährlichen Angriff. „In einer anderen geopolitischen Lage könnten uns staatliche Akteure auf diese Weise angreifen, um die Gesellschaft lahmzulegen und Chaos anzurichten“, sagte Hultqvist im Fernsehen.«
Bundessozialgericht: Auch ein Minijob kann möglicherweise einen Hartz IV-Anspruch für nach Deutschland eingereiste EU-Bürger begründen
Der Leistungsausschluss von EU-BürgerInnen aus dem SGB II/SGB XII beschäftigt seit Jahren die Sozialgerichtsbarkeit. In kaum einer anderen Rechtsfrage gehen die Entscheidungen der Sozialgerichte so weit auseinander wie in den Entscheidungen zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern. »Der Ausschluss bestimmter EU-BürgerInnen von Leistungen des SGB II/SGB XII wurde zuletzt mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch am 29.12.2016 geändert. Motiv der Änderung war, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 3. Dezember 2015 (BSG, B 4 AS 44/15 R) zu korrigieren«, so Bernd Eckhardt in seinem im Oktober 2019 veröffentlichten Beitrag Disparate Rechtsprechung bei den Leistungsausschlüssen von EU-BürgerInnen im SGB II/SGB XII. Das höchst umstrittene und politisch mehr als brisante Thema (dahinter steht letztendlich auch die Debatte über eine – angeblich – „Einwanderung in das deutsche Sozialsystem“) wurde auch hier schon behandelt, vgl. beispielsweise den Beitrag Arbeitnehmerfreizügigkeit, aber: Der EuGH gegen Sozialleistungen für EU-Bürger in anderen EU-Staaten, das BSG teilweise dafür, andere Sozialgerichte gegen das BSG vom 25. Februar 2016. Nun kann von zwei neuen Entscheidungen des Bundessozialgerichts berichtet werden, die es durchaus in sich haben. Zur Einordnung muss man wissen, dass seit Januar dieses Jahres der gesetzliche Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen für EU-Bürger mit in Deutschland zur Schule gehenden Kindern weggefallen ist.
Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Das Bundessozialgericht und nun der EuGH sehen das teilweise anders
Kinder können ein Anker sein für ihre Eltern, wenn die als EU-Bürger beispielsweise in Deutschland sind und man ihnen dort Sozialleistungen nicht gewähren will, weil man andere abschrecken möchte, es ihnen nachzumachen und die dann möglicherweise – so der immer mitlaufende Gedanke – nur deshalb hierher kommen, weil in Deutschland „großzügige“ Sozialleistungen wie Milch und Honig vom Himmel fließen. Angebliche und tatsächliche Beispiele für eine solche „Armutszuwanderung“ werden in regelmäßigen Abständen immer wieder durch die Medien getrieben und jeder einzelne Fall löst dann große Empörungswellen aus. Die Politik fordert dann reflexhaft gesetzliche Änderungen, um die die Daumenschrauben anzuziehen und die Menschen aus den Armenhäusern der EU davor zu „bewahren“, hierher zu kommen. Das hört sich klarer an als es sich dann wirklich darstellt, denn zugleich bewegen wir uns auf einem „schwierigen“ Terrain dergestalt, das eine der zentralen Grundfreiheiten in der EU die Personenfreizügigkeit ist. Und deren Gewährleistung wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwacht.
Und seit vielen Jahren tobt nicht nur eine mediale und (partei)politische Schlacht um das Thema Zuwanderung und Sozialleistungsansprüche, sondern die Konflikte werden auch auf der offene Bühne der Rechtsprechung ausgetragen. Dabei sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass die „deutschen“ Gerichte gegen die Zuwanderer und der EuGH für sie votieren, die juristische Gefechtslage war in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als unübersichtlich.