Spanien: Ein „lebensnotwendiges Mindesteinkommen“ auf dem Papier und die Bedingungen als hohe Hürden

In Deutschland wird derzeit für einen Moment mal wieder über das bzw. ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ debattiert, ausgelöst durch eine geplante gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Vereins Mein Grundeinkommen, mit der 120 Probanden, die drei Jahre lang ein Grundeinkommen in Höhe von 1.200 Euro bekommen sollen, begleitet werden. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen aus anderen Ländern verwiesen, beispielsweise den Grundeinkommens-Versuch in Finnland. Und dass es auch in anderen Ländern angeblich Bestrebungen geben würde, ein Grundeinkommen einführen. Nur gibt es auf dieser Ebene nirgendwo ein bedingungslos ausgezahltes und wie hoch auch immer definiertes Existenzgeld, sondern es handelt sich – wenn überhaupt -, dann um Spielarten einer Grundsicherung aus dem Formenkreis dessen, was wir hier in Deutschland als Hartz IV kennen, bekanntlich eine überaus kontrovers diskutierte Variante einer eben nicht bedingungslosen, sondern an Bedürftigkeit und weitere Verhaltensvoraussetzungen geknüpften Mindestsicherung. Und gerade in der Corona-Krise wurde und wird immer wieder auf dieses letzte Netz der sozialen Sicherung hingewiesen.

Das vorangestellt soll hier der Beitrag Spanien führt ein „Grundeinkommen“ ein, aber nicht bedingungslos, eher eine Art Hartz IV vom 29. Mai 2020 erneut aufgerufen werden. Viele Menschen in Spanien sind hart getroffen von den ökonomischen und sozialen Verwüstungen im Gefolge der Corona-Krise: Die Arbeitslosigkeit ist inzwischen die zweithöchste in Europa nach Griechenland. Angesichts der stark steigenden Arbeitslosigkeit und der Not vieler Selbstständiger und Kleinstunternehmer hat die spanische Regierung etwas vorgezogen, was bereits vor der Corona-Krise vereinbart wurde: »In Spanien wird es für arme Familien erstmals ein monatliches „Grundeinkommen“ geben. Das beschloss die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez unter dem Eindruck wachsender sozialer Not durch die Corona-Krise. Das Vorhaben war bereits Teil der Koalitionsvereinbarungen zwischen dem sozialistischen Regierungschef und seinem Partner Pablo Iglesias vom Linksbündnis Unidas Podemos.«

Das „Grundeinkommen“ kommt – wörtlich wird es als „ingreso mínimo vital“ bezeichnet. So die Botschaft aus dem Artikel von Ende Mai dieses Jahres.

Zu der nunmehr angeblich ab Juni beantragbaren Leistung erläuterte Reiner Wendler in seinem Artikel Knapp unter dem Mindestlohn: »Das neue Mindesteinkommen richtet sich an 850.000 Haushalte mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern. Das neue Gesetz klassifiziert die bedürftigen Haushalte in 14 Gruppen, je nach Anteil der Erwachsenen und Kinder, und legt das entsprechende Mindesteinkommen fest. Wer dies nicht erreicht, erhält die Differenz vom Staat.« Und weiter: »Alleinstehende haben ein Recht auf mindestens 461 Euro im Monat. Das ist knapp unter dem, was Rentner erhalten, die nie eingezahlt haben. Das Existenzminimum für Lebensgemeinschaften aus Erwachsenen und Kindern wird auf bis zu 1.015 Euro monatlich festgelegt, knapp weniger als der gesetzliche Mindestlohn. Wer die Hilfe beantragt, muss mindestens 21 Jahre alt sein und sich vor drei Jahren vom Elternhaus emanzipiert haben. Obergrenze sind 65 Jahre. Ab dann gibt es Rente, auch für die, die nicht eingezahlt haben. Beantragt werden kann die neue Hilfe bereits ab Juni. Ausgezahlt wird sie von der staatlichen Sozialversicherung, die insgesamt drei Milliarden Euro jährlich dafür veranschlagt. Wer das Glück hat, in einer Region zu leben, die ebenfalls ein Hilfsprogramm für die Existenzsicherung hat, kann beide beantragen.«

Allerdings wurde bereits in dem Beitrag vom 29. Mai 2020 darauf hingewiesen, dass die neue Leistung offensichtlich an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist: »Die Hilfen betragen monatlich zwischen 460 und 1000 Euro, je nach Zusammensetzung und Größe des Haushalts. Anspruchsberechtigt sind in der Regel Personen zwischen 23 und 65 Jahren, die seit mindestens drei Jahren einen selbstständigen Haushalt führen, mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig waren und deren Einkommen pro Person im Haushalt unter 230 Euro im Monat liegt.«

Und das Fazit damals: Eines ist die neue Leistung in Spanien aber nicht: ein „bedingungsloses Grundeinkommen“. Wenn, dann kann man sie am ehesten in den Formenkreis des deutschen Hartz IV-Systems, also einer nicht-bedingungslosen Grundsicherung, einordnen. Denn: Für die Bewilligung des Mindesteinkommens werden erstmals in Spanien die Daten der Sozialversicherung, des Finanzamtes und anderer staatlicher Stellen abgeglichen, um Missbrauch auszuschließen. Die von dem Mindesteinkommen Begünstigten müssen sich an Programmen zur sozialen und beruflichen Integration beteiligen, wenn sie diese angeboten bekommen. Für die neue Sozialhilfe müssen die Empfänger aktiv auf dem Arbeitsmarkt nach Arbeit suchen.

Nun erreichen uns erste Rückmeldungen über die Art und Weise der (Nicht-)Umsetzung des Vorhabens. Ralf Streck berichtet dazu unter der Überschrift »Das Sozialgeld wird niemand erhalten« und beginnt mit diesem Einzelfall:

»Wir werden niemanden zurücklassen«, hatte der sozialdemokratische spanische Regierungschef Pedro Sánchez zu Beginn der Coronakrise erklärt. Für Lola Gabarre klingt das fünf Monate später wie blanker Hohn. »Ich sitze auf der Straße«, erklärt die 60-jährige Frau aus Madrid. »Ich habe kein Geld und weiß nicht wohin.« Sie hätte das sogenannte »Lebensnotwendige Mindesteinkommen« (IMV) in Höhe von 462 Euro dringend gebraucht, um ihr Zimmer bezahlen zu können, aus dem sie nun rausgeflogen ist. Sie hatte das IMV sofort am 15. Juni beantragt. Erst drei Monate nach Ausrufung des Alarmzustands hatte die Regierung das IMV verabschiedet. Damit wollte die Regierung der dramatischen Lage vieler armer Menschen begegnen, und bis zu 850.000 Familien unterstützen.
Gabarre gehört zu wenigen Menschen, die einen Bescheid erhalten haben. Die Frau aus Madrid, die ein Krebsleiden überlebt hat, bekam aber eine Absage. Zehn Tage nach ihrem Antrag hatte die Sozialversicherung noch Unterlagen nachgefordert. Danach hörte die Frau fast zwei Monate nichts mehr. Anrufe blieben erfolglos. Kürzlich half ein Freund und forschte für sie auf der zuständigen Webseite nach. »Abgelehnt«, stand dort. Der Grund ist, dass sie seit vier Jahren in einer Wohngemeinschaft gemeldet ist. Das gesamte Einkommen der »Wohneinheit« übersteigt die Obergrenze von maximal 1015 Euro. Der Nachweis, dort längst nicht mehr zu wohnen, stieß bei der Sozialversicherung auf taube Ohren. Dabei war sie zwischenzeitlich sogar vom Sozialamt für einen Monat provisorisch untergebracht.

Ganz offensichtlich sind die Betroffenen ins Spanien mit sehr hohen Zugangshürden aufgrund der gestellten Bedingungen als Voraussetzung für den Bezug der Leistung konfrontiert: »Die Hürden sind insgesamt hoch. Wer Hilfe beantragt, muss nachweisen, drei Jahre zuvor allein gelebt zu haben. Wer eine Zeit davon bei den Eltern oder in einem Studentenwohnheim lebte, bekommt nichts. Zudem muss man mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gewesen sein. Zum Nachweis dienen Dokumente, die bei überlasteten Behörden beantragt werden müssen, was lange nur per Internet ging. Viele Bedürftige haben aber weder einen Computer, Scanner oder einen Internetanschluss.« Wer zu den Eltern zurückzieht, weil er seine Miete nicht bezahlen kann oder nirgends gemeldet ist, sei praktisch draußen.

Die Folgen können vor diesem Hintergrund nicht überraschen: Bis zum 7. August sind nur 3.966 von bis dahin mehr als einer halben Million Anträgen positiv beschieden worden. Dass nur gut 0,5 Prozent Bescheide positiv seien, ist offensichtlich ein desaströses Ergebnis.

»Inzwischen gehen auch Gewerkschaften auf die Barrikaden, die der sozialdemokratischen Regierung nahe stehen. Pepe Álvarez, Generalsekretär der großen UGT, spricht von »Chaos« und fügt an: »Das IMV wird niemand erhalten.« Er spricht von nun mehr als 700.000 Anträgen, von denen bisher mit 30.000 »nur ein kleiner Teil beschieden wurde. Bekommen hat das Hilfsgeld tatsächlich bisher niemand«, fügte er an.«