»Die EU-Kommission will über digitale Plattformen Beschäftigte sozial absichern und Arbeitsbedingungen verbessern. Der richtige Ansatz lässt für die Praxis noch viele Fragen offen«, so Tatjana Ellerbrock in ihrem Beitrag EU-Kommission will Plattformarbeit regulieren, der im Januar 2022 veröffentlicht wurde. »Mit ihrem am 9. Dezember 2021 veröffentlichten Richtlinienvorschlag will die EU-Kommission durch das Setzen von europäischen Mindeststandards die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten verbessern. Denn für die Bestimmung des arbeitsrechtlichen Status von Plattformarbeitenden hält das geltende Recht bisher keine klare Antwort bereit. Diskussionsthema ist insbesondere die Frage, ob diese Personen Arbeitnehmende oder Selbstständige sind.«Nach deutschem Recht, konkret § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), ist Arbeitnehmer, wer weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit erbringt. Nach dieser allgemeinen Definition ist eine Einordnung jedoch nicht immer unproblematisch, da Abgrenzungskriterien fehlen.
Scheinselbständigkeit
Amazon mal wieder: Scheinselbstständigkeit und der „Beifang“ der ununterbrochenen Erfassung der Arbeit der Beschäftigten
Seit Jahren wird immer wieder und sehr kritisch über die Arbeitsbedingungen bei Amazon berichtet – auch in diesem Blog. Das Unternehmen – das die meisten als Online-Händler kennen (und viele nutzen) – hat viele Geschäftsfelder, die über den reinen Online-Handel hinausgehen. Eine Unternehmensanalyse zeigt: Das Kerngeschäft von Amazon basiert weiterhin auf der e-Commerce-Plattform. Die Hälfte aller Einnahmen wird durch den Online-Handel generiert. Hier werden allerdings die geringsten Margen generiert. Das Wachstum der Betriebserträge war vor allem durch die hohen Margen in den anderen Geschäftssegmenten möglich wie Amazon Web Services (AWS). AWS bietet hunderte von Cloud-basierten Services an, unter anderem Datenspeicherung, Analytics oder auch Künstliche Intelligenz. Konkurrenz hierfür sind Unternehmen und ihre Angebote wie Google Cloud und Microsoft Azure. Abonnement-Dienstleistungen sind ein lukratives und wichtiges Geschäft für Amazon. Das bekannteste Abo ist Prime.
Wenn man sich die zurückliegenden Jahre anschaut, dann hat Amazon eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben, gemessen an der Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung.
Bessere Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie – eine mögliche Regelung auf der europäischen Ebene „von Deutschland“ blockiert?
Die Bundesregierung besteht bekanntlich aus drei Parteien, die sich in einer „Ampel-Koalition“ zusammengeschlossen haben: SPD, Grüne – und FDP. Während sich Sozialdemokraten und Grüne in vielen gerade sozialpolitisch relevanten Fragen durchaus nahe stehen, vertritt die FDP oftmals davon abweichende Positionen und die Liberalen tun sich erkennbar schwer mit so manchem Vorhaben der beiden anderen Partner. Das reicht dann bis hin zu einer versuchten Positionierung der FDP-Politik als Gegengewicht zu den beiden „linken“ Parteien im eigenen Regierungsbündnis, wie das der FDP-Chef, der amtierende Bundesfinanzminister Christian Lindner, auch öffentlich vorträgt.
Eine solche Vorbemerkung erscheint wichtig, um solche viele erst einmal irritierende Meldungen einordnen zu können: »Verhandlungen in der Europäischen Union über bessere Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Onlineplattformen wie Lieferando, Uber oder Gorillas sind vorerst gescheitert. Offenbar konnte sich die Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Hätte Berlin dem Vorhaben zugestimmt, hätte es nach Informationen von EU-Diplomaten eine ausreichende Mehrheit dafür gegeben«, kann man diesem Bericht entnehmen: EU-Regeln für Dienste wie Lieferando: Bessere Arbeitsbedingungen blockiert. Und direkt unter der Überschrift werden wir darüber informiert: »Alle EU-Staaten waren bereit – nur die Bundesregierung wegen des FDP-Widerstands nicht: Die Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Onlineplattformen sind gescheitert – zumindest vorerst.« Was ist da los?