Mehrbedarfe im Hartz IV-System: Daumen hoch für Schülertablets, Daumen runter für Mund-Nase-Bedeckungen. Ein Streifzug durch aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte

»Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt. Es handele sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe. Denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden.« (LSG NRW vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER) Das Landessozialgericht NRW spricht hinsichtlich der Kosten für ein Tablet von einem „anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“.

»Eine Schülerin der 8. Klasse an einem Gymnasium, die Sozialleistungen erhält, hatte Ende Januar einen internetfähigen Computer beantragt. Dafür hatte sie auch eine Bestätigung ihrer Schulleiterin vorgelegt, wonach der Rechner für die Hausaufgaben benötigt werde. Das Jobcenter hatte die Anschaffung jedoch abgelehnt, auch das Sozialgericht Gelsenkirchen verneinte in einem Eilrechtsschutzverfahren den Bedarf«, so dieser Artikel: Schülertablet für digitalen Unterricht gilt als Mehrbedarf. Da die Schülerin mittlerweile durch eine private Spende einen internetfähigen Laptop erhalten habe, brauche sie keinen Eilrechtsschutz mehr, aber die Richter des LSG haben den Sachverhalt genutzt, um grundsätzlich zu entscheiden.

Dafür gibt es nun auch wirklich Anlass genug. In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind im laufenden Jahr 2020 für 0-6Jährige 76 Cent, für 6-14Jährige noch 55 Cent, für 14-18Jährige 23 Cent und für volljährige im Elternhaus lebende Erwachsene 88 Cent für Bildung enthalten. „Spitzenreiter“ sind die alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Erwachsenen, für deren Bildung stolze 1,12 Euro im Regelbedarf vorgesehen sind. Also pro Monat.

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Rechnen als Problemfall der Bildungspolitik. Der Lehrermangel wird in den kommenden zehn Jahren noch größer als bislang schon erwartet

Die Klage über mangelhafte Mathematik-Kenntnisse der Schüler und Studenten füllt Regalwände. Und tatsächlich tun sich viele schwer mit der Zahlenkunde – und damit sind hier weniger esoterische Ansätze wie Differential- und Integralrechnung gemeint, sondern beispielsweise (scheinbar) simples Prozentrechnen. Dafür kann und wird es viele Gründe geben. So fehlen einigen möglicherweise die erforderlichen synaptischen Verbindungen im Gehirn (das wären dann die Nicht-Zahlen-Menschen, denen man auch nicht mit zwei persönlichen Mathe-Assistenten weiterhelfen kann). Anderen wird der Mathematik-Unterricht in der Schule den Rest gegeben haben, da hätte man vielleicht noch was machen können mit einem besseren Unterricht. Andere wiederum scheitern an der ganz eigenen Logik vieler Mathematiker, was in diesem Bonmot über die nach Disziplinen divergierenden Sichtweisen auf die Welt angeleuchtet wird:

Ein leerer Bus kommt an eine Haltestelle, 10 Fahrgäste steigen ein. An der nächsten Station steigen 11 Fahrgäste aus.
Biologe: „Die Fahrgäste haben sich vermehrt.“
Physiker: „10 Prozent Messtoleranz sind immer drin.“
Mathematiker: „Wenn jetzt einer einsteigt, ist der Bus leer.“
(unbekannter Verfasser)

Allerdings sollte man gesichert davon ausgehen können, dass in den Ministerien durchaus Menschen sitzen, die beispielsweise berechnen können, wie viele Kinder in die Schulen unseres Landes kommen (werden). Der naive Bürger wird davon ausgehen, dass man abzüglich eines überschaubaren Verlustes damit rechnen muss, dass in etwa sechs Jahren nach der Geburt eines Menschen dieser eingeschult werden wird. Man könnte also die entsprechenden Geburtenzahlen, die uns ja selbst einschließlich der in Babyklappen abgegebenen Neugeborenen vorliegen, irgendwie hochrechnen. Und das man das sicher macht, davon geht der Bürger aus, denn der Staat, der eine Schulpflicht installiert hat, muss ja wissen, wie viele Stühle und Tische er in den Grundschulen braucht. Und wie viele Lehrkräfte, um die kleinen Racker in die Bildungsrepublik Deutschland aufzunehmen.

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Gut gemeint muss man dann auch machen (können). Ein Grunddilemma der Sozialpolitik am Beispiel des kostenfreien Schulessens in Berlin

Ein Grunddilemma in der Sozialpolitik ist – neben der Tatsache, dass schlichte Abbau- und Kostensenkungsprogramme als „Reform“ verkauft werden, um die früher einmal weit verbreitete positive Konnotation mit dem Reformbegriff zu instrumentalisieren – die immer wieder zu beobachtende Lücke zwischen dem Versprechen einer Verbesserung und den Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit. Da werden gut gemeinte Ansätze, die zu einer Verbesserung der Lebenslage führen sollen und können, beschlossen und natürlich auch als Erfolg gegenüber den Menschen verkauft – bis dann ans Tageslicht kommt, dass die Realisierung auf sich warten lässt, dass zahlreiche praktische Hindernisse einer Umsetzung der Versprechen entgegen stehen.

Um das gleich am Anfang dieses Beitrags hervorzuheben: Die angesprochene Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist kein Argument gegen den Anspruch, die Bedingungen zu verbessern. Aber man muss sich der Umsetzungsproblematik bewusst sein und darf nicht den Fehler machen, Lorbeeren haben zu wollen für eine gut gemeinte Maßnahme, die sich dann aber nicht oder nur mit ganz erheblichen Zeitverzögerungen in die Wirklichkeit hieven lassen. Das führt bei vielen Menschen zu weiteren Frustrationsprozessen.

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Inklusion – „vorerst“ gescheitert?

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. »Anfänglich war eine regelrechte „Inklusionseuphorie“ in den Bundesländern zu spüren: Alle sollten bald gemeinsam lernen, Förderschulen sollten aufgelöst werden. Doch mittlerweile hat sich der Wind gedreht«, so beispielsweise Claudia van Laak in ihrem Beitrag Deutschland und die Inklusion. Darin wird man sofort auf eine der typischen Verengungen der „Inklusionsdebatte“, die man in Deutschland zur Kenntnis nehmen muss, gestoßen: Wenn über „Inklusion“ gesprochen wird, dann war und ist die Debatte extrem „schullastig“. Es geht dann um die Frage einer Inklusion im Sinne einer Auflösung von „Sondereinrichtungen“ und der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in die „Regeleinrichtungen“ des Schulsystems. Das wurde in den vergangenen Jahren auch in diesem Blog immer wieder aufgerufen, vgl. beispielsweise den Beitrag Inklusion an Schulen: Von einer absoluten Armutserklärung für ein Land wie Deutschland bis zu nicht finanzierbaren Doppelbesetzungen vom 3. Mai 2017.

Nun wird der eine oder andere, der tatsächlich ein Blick in die UN-Konvention geworfen hat, irritiert anmerken, dass doch der Anspruch dieses Übereinkommens weit über den Schulbereich hinausreicht und Inklusion verstanden werden muss als eine umfassende und alle gesellschaftlichen Bereiche umfassende Gestaltung hin zu einer gelingenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine Engführung „nur“ auf den Bereich der Schulen kann man dem Dokument nicht entnehmen. Aber dennoch kreist genau um dieses Feld ein Großteil der bisherigen expliziten Inklusionsdebatten. 

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Nicht nur eine zweite, auch eine dritte oder vierte Chance. Die Bedeutung der Produktionsschulen für die Erwerbsintegration junger Menschen

Wenn man einen oberflächlichen Streifzug durch die Medienberichterstattung über die Situation der jungen Menschen beim Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung zusammenfassen sollte, dann müsste das Fazit so lauten: „Die“ jungen Menschen leben anders als noch vor ein paar Jahren heute in einem Paradies, was Ausbildungsplätze angeht. Überall berichten Arbeitgeber von Ausbildungsstellen, die sie anbieten, aber nicht besetzen können. Manche Unternehmen bekommen noch nicht mal irgendeine Bewerbung. „Azubi-Mangel“ taucht immer öfter auf. Und ohne Zweifel ist das auch Teil der Realität. »Viele Lehrstellen bleiben unbesetzt, jeder zehnte Betrieb bekommt nicht mal eine einzige Bewerbung auf seine Ausschreibung«, so im vergangenen Jahr der Artikel Azubi-Mangel: Jeder dritte Betrieb findet keinen Lehrling. Und die Süddeutsche Zeitung meldete sich mit diesem Beitrag zu Wort: Azubi-Mangel – Angebot und Nachfrage klaffen auseinander. Um nur zwei Beispiele zu nennen.

Aber die Meldung Ausbildungsstellenmarkt: Bilanz des 5. Quartals wenig zufriedenstellend signalisiert, dass es auch noch eine andere Seite der Medaille gibt. Da muss man erst einmal das an sich nicht mögliche „5. Quartal“ erklären: Zwischen dem 01.10. und dem 31.12. jeden Jahres unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Nachvermittlung des 5. Quartals Bewerber und Betriebe bei der kurzfristigen Vermittlung in Ausbildungsstellen. Die Bilanz der BA fällt insgesamt mager aus. Das Ziel der Nachvermittlung in eine betriebliche Ausbildung erreicht nur etwa jeder Zehnte. Neben den eindeutig verbesserten Chancen für Ausbildungssuchende insgesamt stellt die BA aber eben auch eine Zunahme der Passungsprobleme am Ausbildungsstellenmarkt fest, die auf erhebliche regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Ungleichgewichte zurückzuführen sind. 

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