Unbeirrt die Fahne hoch im eigenen sozialpolitischen Schützengraben. Die „fünf Wirtschaftsweisen“ machen auch in Sozialpolitik und das wie gewohnt. Also extrem einseitig

Sie haben es wieder getan. Wie jedes Jahr im oftmals trüben November haben sie ihr Jahresgutachten der Bundesregierung in Gestalt der Bundeskanzlerin höchstpersönlich übergeben. Gemeint sind die umgangssprachlich als „fünf Wirtschaftsweise“ titulierten derzeit vier Herren und eine Dame, die den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bilden. Es handelt sich um ein Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Der Rat wurde durch ein Gesetz im Jahre 1963 installiert mit dem Ziel einer periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. In der eigenen Aufgabenbeschreibung des Rates findet man neben der durchaus nachvollziehbaren Aufforderung, sich mit Wirtschaftsthemen zu befassen, u.a. diesen Hinweis: »Aufzeigen von Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder Beseitigung, jedoch ohne Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.« Das sollten wir uns mal merken.

Das Jahresgutachten 2016/17 steht unter der wie auf einem Wahlplakat gedruckten Überschrift „Zeit für Reformen“. Und gleich im Vorwort, noch vor dem Dank an alle, die irgendwas beigetragen haben, statuieren die Wirtschaftsweisen ihren Anspruch mit energisch daherkommenden Formulierungen: »Im vorliegenden Jahresgutachten skizziert der Rat Reformen für Europa und Deutschland, um die politische Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken. Jetzt ist die Zeit, diese Reformen umzusetzen.« Wie war das noch mal mit der Formulierung aus der Aufgabenbeschreibung?

Man ist das aus den vielen Jahren zuvor ja schon gewohnt – erneut handeln die Herren und derzeit eine Dame auch weite Teile der Sozialpolitik ab und sie machen genau das, was sie eigentlich nicht sollen: Bestimmte sozialpolitische Maßnahmen nicht nur empfehlen, sondern deren – natürlich baldigste – Umsetzung durch die Politik auch noch mit einer nicht mehr diskussionsbedürftigen Eindeutigkeit zu versehen. Trotz des Gewöhnungseffekts wird man immer wieder in Erstaunen versetzt, dass man sich offensichtlich in unseren komplexen Sozialsystemen mit einer derart schlafwandlerischen Sicherheit bewegen kann, völlig unbeeindruckt von den Widrigkeiten der Tiefen und Untiefen der Sozialpolitik, die von den Betroffenen und den wirklichen sozialpolitischen Experten wahrgenommen und diskutiert werden.

Auch im diesjährigen Jahresgutachten widmen sie ganze Kapitel der Sozialpolitik. Da gibt es beispielsweise das Kapitel 7: Altersvorsorge: Drei-Säulen-Modell stärken. Das folgende Kapitel 8 befasst sich mit Flüchtlingsmigration: Integration als zentrale Herausforderung. Und dann setzen sie noch einen drauf mit dem Kapitel 9: Keine Kapitulation vor der verfestigten Arbeitslosigkeit. Und natürlich mussten auch sie zur Kenntnis nehmen, dass es eine intensive und sehr kritische Diskussion in unserem Land gibt hinsichtlich der Ungleichheit in der Gesellschaft. Was sie dann in diesem Kapitel verarbeitet haben: Starke Umverteilung, geringe Mobilität. Wen man es bis hierher geschafft hat, dann kommt Entlastung, denn die Weisen verlassen das sozialpolitische Terrain und sie arbeiten sich zum Ausklang an der Energiewende und der Transformation in China ab.

Nun gibt es im Jahresgutachten im ersten Kapitel eine Zusammenfassung, was man sich unter den angeblich notwendigen Reformen so vorstellt. Hier einige der sozialpolitisch besonders relevanten Leckerbissen, die man im Gutachten finden kann (S. 26 ff.):

Das Beschäftigungswachstum sollte in den Mittelpunkt der Bemühungen gestellt werden. »Ein flexibler Arbeitsmarkt mit einer hohen Qualifikation der Arbeitnehmer und entsprechenden Anreizen, produktive Leistung zu erbringen, ist langfristig am besten geeignet, um Beschäftigung sicherzustellen und wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.« Und mit welchem Beispiel will der Rat das illustrieren?

»Ein gutes Beispiel dafür sind die Reformen der Agenda 2010, die in Wechselwirkung mit einer allgemeinen Lohnzurückhaltung dazu beigetragen haben, die Arbeitslosigkeit zu drosseln und damit einen weiteren Anstieg der Einkommensungleichheit zu verhindern. Eine höhere Umverteilung der Einkommen ist somit immer gegen die Schwächung des Anreizes abzuwägen, durch Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft hohe Markteinkommen zu erzielen.«

An dieser Stelle werden nicht nur diejenigen aufstöhnen, die tagtäglich erfahren müssen, dass die Kombination aus Qualifikationserwerb und Leistungsbereitschaft eben oftmals nicht zu hohen Markteinkommen führen. Es werden sich auch Stimmen zur Wort melden, die zaghaft anfragen, ob nicht mit der Agenda 2010 der Auf- und Ausbau des größten Niedriglohnsektors in Europa einhergegangen ist, worauf Gerhard Schröder noch heute stolz ist.

Aber einfach vom Tisch wissen können die Wirtschaftsweisen natürlich nicht, dass wir ein echtes Ungleichheitsproblem haben. Sonst müsste man zu viele Ökonomen, die darauf hinweisen, für total bescheuert erklären und die Datenlage gibt denen ja auch noch an vielen Stellen recht. Also wählt man die Strategie der Vorwärtsverteidigung. Zuerst hau man so eine Diagnose raus:

»Allerdings ist die Vermögensungleichheit in Deutschland hoch, und die Einkommens- und Vermögenspositionen sind verfestigt.«

Fast schon ist man bereit, Gefühle zu entwickeln, da schlägt die argumentative Guillotine zu:

»Der geringe Aufbau von privaten Nettovermögen hat verschiedene Gründe. So reduziert beispielsweise das bereits umfangreiche Steuer- und Sozialversicherungssystem gerade für einkommenschwächere Haushalte die Anreize und Möglichkeiten zur privaten Vermögensbildung.«

So ist das, wenn man die einkommensschwächeren Haushalte „zu gut“ absichert über den Sozialstaat, sie haben dann einfach keinen Anreiz mehr, privates Vermögen zu bilden. Darauf muss man erst einmal kommen und das sollte man den Betroffenen aber ganz schnell sagen.

Überhaupt kann man an diesem sensiblen Punkt exemplarisch verdeutlichen, wie gespalten der Sachverständigenrat zugleich ist, worauf Markus Sievers in seinem Artikel Wer hört noch auf die Weisen? hinweist. Anders ausgedrückt: Vier gegen einen:

»Grundlegende Differenzen zeigen sich auch in der Debatte über die Gerechtigkeit in Deutschland. Diese Diskussion werde hierzulande intensiv geführt, konstatieren die vier Mehrheitsökonomen. Das aber stößt auf ihr Unverständnis. „Allerdings ist die Ungleichheit im vergangenen Jahrzehnt weitgehend unverändert geblieben.“ Dagegen heißt es in einem Minderheitsvotum von Bofinger: „Bei der Entwicklung der Nettoeinkommen von Personen in Haushalten mit mindestens einem erwerbsfähigen Haushaltsmitglied hat sich seit dem Jahr 1999 eine deutliche Schere herausgebildet.“ Für die zehn Prozent am oberen Rand seien die Einkommen seitdem um zehn Prozent gestiegen, für die am unteren um zehn Prozent gefallen.«

Dass der Sachverständigenrat sogleich der immer wieder geforderten Wiederbelebung der Vermögenssteuer eine Absage erteilt, wird viele nicht wirklich verwundern. Aber was dann tun gegen die Ungleichheit, die sich zudem verfestigt hat?

Man ahnt es schon, da muss dann mal wieder die frühkindliche Bildung ran: »Dazu zählen Maßnahmen, die das Bildungssystem durchlässiger machen, sowie ein verpflichtendes, kostenfreies Vorschuljahr.«

Ja Wahnsinn. Für mehr Durchlässigkeit sind irgendwie alle und der konkrete Vorschlag mit einem „verpflichtenden, kostenfreien Vorschuljahr“ offenbart nicht nur hinsichtlich der Semantik das totale Zurückbleiben der sachverständigen Räte hinter einer jahrelangen Diskussion und Forschung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Dass man im November 2016 eine Forderung in den Raum stellt, die man vielleicht um die Jahrtausendwende hätte aufstellen können, spricht für die totale Leerstelle, die man hier identifizieren muss.

Und der Arbeitsmarkt? Auch hier bleibt man in der eigenen Blase gefangen. Es wird dann zum einen darauf hingewiesen, dass wir mit Blick auf die Erwerbstätigen die bislang höchste Beschäftigtenzahl erreicht haben, zugleich aber ist bis zu den Wirtschaftsweisen das vorgedrungen, was Arbeitsmarktexperten seit vielen Jahren unter Begriffen wie verfestigte und verhärtete Langzeitarbeitslosigkeit diskutieren. Dafür hat man natürlich ein Rezept aus der alten Hausapotheke: »Der Niedriglohnsektor ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen der Dreh- und Angelpunkt.« Na klar, das war erwartbar:

»Aufgrund des zu erwartenden Anstiegs des Arbeitsangebots im niedrigproduktiven Bereich, beispielsweise durch den Arbeitsmarkteintritt von anerkannten Asylbewerbern, muss die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors weiter gestärkt werden … Zusätzlichen Maßnahmen, die Neueintritte behindern und Schutzwälle um die bereits Beschäftigen errichten, sollte eine Absage erteilt werden. Um die Arbeitnehmer von übermäßigen Anpassungserfordernissen abzuschirmen, dürften die bestehenden Mechanismen am Arbeitsmarkt wie Kündigungsschutz und Tarifbindung bereits hoch genug sein.«

Bitte? Ist die ganze Diskussion über die seit Jahren abnehmende Tarifbindung etwa an den Wirtschaftsweisen vorbeigegangen? Oder wollen sie das einfach nicht aufrufen?
Ja, natürlich, die Drängler unter den Lesern werden es wissen – jetzt ist der Mindestlohn nicht mehr weit weg.

»Der Mindestlohn stellt dabei eine Hürde für die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors dar, weil er die Entstehung von Arbeitsplätzen für Niedrigproduktive behindert. Diese Hürde ist im derzeitigen Konjunkturaufschwung mit Rekordbeschäftigungsstand und steigenden Löhnen geringer als bei einem Konjunkturabschwung.«

Sie werden sich nie abfinden mit dem Mindestlohn, was auch alles nicht passiert.

Zu den Arbeitsmarkt-Vorschlägen vgl. auch der Beitrag Wirtschaftsweise zur Langzeitarbeitslosigkeit: Deregulierung des Arbeitsmarktes soll helfen von O-Ton Arbeitsmarkt – mit dieser Anmerkung: »Im Übrigen interessant: Die bei fast allen Kapiteln des Gutachtens enthaltene „andere Meinung“ gibt es zum  Thema „verfestigte Arbeitslosigkeit“ nicht.«

Und das nur als Fußnote: Dass man offensichtlich in einem „weisen“ Gutachten am Ende des Jahrs 2016 das hier schreiben kann, zeigt die unauslöschliche Liebe zu völlig altbackenen Positionen:

»Ein erleichterter Zugang in geschützte Dienstleistungsbereiche, etwa durch Abschaffung des Meisterzwangs bei nicht gefahrgeneigten Berufen, könnte die Selbstständigkeit fördern.«

Auch hier hat man entweder die zahlreichen ernüchternden Erkenntnisse hinsichtlich der Nicht-Beschäftigungswirkungen der Deregulierung im Handwerk nicht zur Kenntnis genommen oder man ignoriert die geflissentlich, weil man nicht das kindliche Gottvertrauen in die Deregulierung an sich aufzugeben bereit ist. Dass ist aber selbst für Ökonomen ein trauriges Stück.

Wünschenswert sei eine stärkere Förderung der Qualifikation am unteren Ende der Qualifikationsskala. Und auch hier wird eine offensichtlich seit mehreren Jahrzehnte lebende Leiche ins Feld geführt: »Dies könnte zum Beispiel durch eine stärkere Modularisierung von Ausbildungswegen erreicht werden.« Wann endlich begreift man auch im Rat, dass gerade die breite und auch länger dauernde Ausbildung ein richtiges Pfund ist, das wir (noch) haben in unserem Land und dass die bestehenden Ausbildungen ein sicher wichtiger Faktor für die (noch) guten Rahmenbedingungen darstellen.

Beim Thema Flüchtlinge finden sich die üblichen salbungsvollen Worte hinsichtlich der besonderen Bedeutung einer Integration in Bildungseinrichtungen und/oder in Jobs. Konkreter:

»Fördermaßnahmen, wie Arbeitsgelegenheiten oder Lohnzuschüsse könnten sich für anerkannte Asylbewerber eher als für andere Arbeitslose als geeignet erweisen, um sie an den Arbeitsmarkt heranzuführen … Die Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt sollten niedrig gehalten werden. Denn flexible Beschäftigungsmöglichkeiten, beispielsweise Zeitarbeit und Werkverträge, sowie selbstständige Arbeit bieten Chancen für den Einstieg in den Arbeitsmarkt.«

Und was ist mit dem so wichtigen Feld der Gesundheitspolitik? Auch hier nur altes Gebäck und konsequenterweise zitieren die Wirtschaftsweisen einfach nur noch aus ihren alten Gutachten, wenn es um das von ihnen erneut aufgerufen Ziel geht, „Ineffizienzen“ im Haifischbecken Gesundheitspolitik zu beseitigen:

»Dazu zählen die Stärkung der Vertragsfreiheit durch Ausweitung der Nutzung von Selektivverträgen (JG 2012 Ziffern 629 ff.), der Übergang zur monistischen Krankenhausfinanzierung (JG 2012 Ziffer 635), die Wiedereinführung und ziel- führende Weiterentwicklung der Praxisgebühr (JG 2012 Ziffer 594), die Aufhe- bung des Fremd- und Mehrbesitzverbots von Apotheken (JG 2010 Ziffer 425) und die Ausdehnung von Kosten-Nutzen-Analysen im Arzneimittelbereich auf den Bereich der alternativen Medizin … Das jüngste Urteil des EuGH, das die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland im Widerspruch zu EU-Recht sieht, könnte mehr Wettbewerb unter Apotheken ermöglichen.«

Und mehr als schmunzeln muss man im Jahr 2016, wenn der Rat schreibt: »Außerdem hält der Sachverständigenrat die einkommensunabhängige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Einführung einer Bürgerpauschale mit integriertem Sozialausgleich nach wie vor für die beste Finanzierungsform.« Warum soll man auch seine Meinung ändern, selbst wenn diese Diskussion nun schon seit Jahren beerdigt ist.

Ja, natürlich sagen sie auch was zur Rentenpolitik, die in diesen Tagen so im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Aber auch hier gilt – man sollte nichts erwarten, was einen irgendwie überraschen könnte und vor allem keine Auseinandersetzung mit dem nun mal komplexen Diskurs über das vielschichtige Alterssicherungssystem. Einige Empfehlung geben sie uns mit auf den Weg:

»Die Folgen des demografischen Wandels in der GRV lassen sich nicht beseitigen, aber abmildern. Dazu ist aus Sicht des Sachverständigenrates eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nach 2030 notwendig. Angesichts der steigenden ferneren Lebenserwartung bietet sich eine Kopplung an diese an, damit die relative Rentenbezugsdauer über die Zeit nicht weiter ansteigt. Dies würde bis zum Jahr 2080 bei einer Lebenserwartung von 88 Jahren für Männer und 91 Jahren für Frauen zu einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 71 Jahren führen.«

Und wie ist das mit den Selbständigen und deren oftmals nur rudimentär vorhandene Alterssicherung?

»Eine Ausweitung des Versichertenkreises durch eine Pflichtversicherung von Selbstständigen in der GRV ist keine Lösung des Nachhaltigkeitsproblems. Sie dürfte zu einer Leistungsausweitung für die heutige Rentnergeneration führen, während sich das Nachhaltigkeitsproblem für zukünftige Generationen verschärft. Der Sachverständigenrat plädiert hingegen für eine Vorsorgepflicht für Selbstständige, wobei Wahlfreiheit darin bestehen sollte, diese über die gesetzliche oder private Altersvorsorge zu erfüllen.«

Und auch das ist nicht überraschend – der Sachverständigenrat plädiert für eine Stärkung der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung in Deutschland, also für einen weiteren Ausbau der kapitalgedeckten Systeme. »Mit einem stärkeren Gewicht auf die betriebliche und private, Riester-geförderte Altersvorsorge wird das System insgesamt krisenfester und federt gleichzeitig verschiedene Risiken ab«, wird einfach mal so behauptet, ohne auch nur zu zucken angesichts der vielfältigen Kritik an so einer Behauptung.

Besonders dreist ist die Bewertung der von vielen als gescheitert eingestuften Riester-Rente:

»In der privaten Altersvorsorge muss es darum gehen, den Verbreitungsgrad der Riester-Rente vor allem bei Geringverdienern zu erhöhen. Dabei dürften die Unkenntnis der Förderberechtigung, die (falsche) Annahme, später auf die Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, Marktintransparenz und fehlende finanzielle Bildung für den unzureichenden Verbreitungsgrad verantwortlich sein. Eine Verbesserung des Finanzwissens, eine allgemeine Förderberechtigung und mehr Transparenz wären daher sinnvoll.«

Die Leute, vor allem die in den unteren Einkommensbereichen, sind einfach zu blöd, die Ästhetik der Riester-Rente in all ihrer Pracht zu verstehen.

Aber auch hier muss wieder auf den Riss hingewiesen werden, der durch den Sachverständigenrat geht. Mit Peter Bofinger stellt ein Wirtschaftsweiser der Mehrheit bei fast allen wichtigen Punkten eine andere Position entgegen. Sieben Minderheitsvoten belegen die tiefen Meinungsverschiedenheiten. Dazu Markus Sievers in seinem Artikel am Beispiel der Riester-Rente:

»Das Mehrheits-Quartett lobt die Einführung der Riester-Rente als wichtigen und richtigen Schritt. Auch diese Einschätzung provoziert Widerspruch. Diese private Vorsorge mit staatlicher Unterstützung habe gerade bei den Menschen mit niedrigen Einkommen nicht zu einem erhöhten Sparaufkommen geführt, so Bofinger. Weil gleichzeitig aber die Leistungen der gesetzlichen Rente gekürzt wurden, drohe verstärkt Altersarmut.«

In Ordnung, alles muss ein Ende haben, so auch der kurze Ausflug in das sozialpolitische Niemandsland des Sachverständigenrats. Das ist insgesamt eine Nullnummer. Und erneut zeigt sich, dass es gut wäre, wenn man ein wirklich kompetentes Gremium zur Begleitung der Sozialpolitik hätte – wenn man ein überhaupt diesen Gremien noch irgendeinen Sinn zuschreiben möchte. Inhaltlich ist das, was man sozialpolitisch aus dem Gutachten serviert bekommt, ein extrem einseitiges und an vielen Stellen völlig von den Forschungsbefunden und den praktischen Erfahrungen in den Sozialsystemen entkoppeltes Gebräu aus angebotsorientierter Ökonomen-Denke, die uns in keinerlei Hinsicht weiterhilft.

Das Rentenreformdiskussionskarussell dreht sich. Die Umrisse der Folgen einer hilflos-konfusen Rentenpolitik werden erkennbar

Die Diskussion über die Zukunft der Alterssicherung hat in den vergangenen Monaten ordentlich Fahrt aufgenommen. Und der noch amtierenden Bundesregierung ist klar, dass sie vor Beginn des Wahlkampfs irgendwas machen muss, um die Wogen geglättet zu bekommen – auch unabhängig davon, dass sich die Großkoalitionäre selbst unter noch offenen rentenpolitischen Handlungszwang gesetzt haben durch den eigenen Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2013. Darin heißt es neben den bereits abgearbeiteten Punkte, man werde die betriebliche Altersvorsorge stärken: »Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.« Und für die armen Schlucker in der Rentenversicherung hatte man sich auch was vorgenommen: »Wir wollen, dass sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen. Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen.« Und mit Blick auf die noch ausstehende Renteneinheit zwischen West und Ost: »Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischenschritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben« (vgl. zu allen Zitaten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Berlin, 14.12.2013, S. 52 f.). Offensichtlich sind da noch einige Baustellen offen. 

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Neues Spiel, neues Glück? Die „neue“ Betriebsrente soll kommen – arbeitgeberzugewandt, tarifvertragsorientiert und noch mehr staatlich gepampert

Man könnte durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass die Versicherungswirtschaft sehr kreativ ist, wenn es um die Substitution wegbrechender Geschäftsmodelle durch neue Einnahmequellen geht. Wenn man sich die Einbrüche im Bereich der privaten Altersvorsorge anschaut und die Ernüchterung – um das mal vorsichtig zu formulieren – über die staatlich subventionierte Riester-Rente zur Kenntnis nimmt, die bei vielen Menschen auch durch die kritische Berichterstattung eingesetzt hat und das im Zusammenspiel mit dem Wegbrechen des klassischen Lebensversicherungsgeschäfts bilanziert, dann wird verständlich, dass ein Ersatz her muss. Da trifft es sich gut, dass die große Koalition noch eine rentenpolitische Baustelle offen hat, deren Bearbeitung es ermöglichen würde, an neue Versichertengelder zu kommen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt seinen Schwerpunkt auf die Stärkung der betriebliche Altersvorsorge. Vor allem, so die Vereinbarung, sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Unternehmen besser zu verankern – und auch Geringverdiener sollen stärker als bislang einbezogen werden. Da geht was.

Und offensichtlich funktioniert das auch. Schäuble und Nahles einigen sich auf Reform der Betriebsrente, so die FAZ und fast schon euphorisch Schäuble und Nahles wollen Betriebsrente ankurbeln auf ZEIT Online. »Arbeits- und Finanzministerium sind sich über eine Reform der Betriebsrente einig. Es geht um neue Zuschüsse.« Da wird der eine oder andere denken, dass sich das doch sehr nach Riester 2.0 anhört. Schauen wir also genauer hin, was derzeit überhaupt bekannt geworden ist:

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben am Dienstag ein Spitzengespräch mit Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften geführt (konkret: DGB, IG Metall, IG BCE und Verdi sowie die Bundesvereinigung BDA für die Arbeitgeber, Gesamtmetall und die Chemie-Unternehmen) und in diesem Rahmen einige „Durchbrüche“ erzielen können:

Kernstück ist ein „Sozialpartnermodell“ für mehr Betriebsrenten per Tarifvertrag. Zudem ist das Finanzministerium für Zuschüsse zugunsten von Geringverdienern offen. »Demnach soll die betriebliche Altersvorsorge (bAV) unter anderem durch neue Zuschüsse und höhere steuerliche Förderung sowie einen Wegfall von Rentengarantien durch den Arbeitgeber gestärkt werden«, kann man dem Artikel Nahles und Schäuble einigen sich bei Reform der Betriebsrenten entnehmen.

Dazu wurden laut Teilnehmern des „vertraulichen“ Treffens folgende Eckpunkte vereinbart, die für sich und in der Summe betrachtet ein durchaus stimmiges Bild ergeben:

Beitrags- statt Rentengarantie: Unternehmen sollen künftig nicht mehr garantieren müssen, dass Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe ausgezahlt werden. Stattdessen soll eine reine Zusage über die Höhe der Beiträge reichen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf einigen.

Zuschüsse: Arbeitgeber sollen künftig Zuschüsse von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Diesen Betrag können sie von der Lohnsteuer einbehalten. Wo die Einkommensgrenze liegen soll, ist noch unklar – angeblich soll Schäuble ein Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro genannt haben.

Steuervorteile: Finanzminister Schäuble hat angeboten, die bereits bestehende steuerliche Förderung auszuweiten. Arbeitnehmer sollen angeblich künftig bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln können. Bislang sind es rund 6,4 Prozent.

Niedrigere Sozialbeiträge bei Rentenbezug: Bislang müssen bei der Auszahlung von Betriebsrenten Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden, und zwar zum vollen Beitragssatz. Hier sollen Betroffene künftig entlastet werden – sofern sie betriebliche Altersvorsorge und private Riester-Rente kombinieren.

Betriebsrenten sollen gerade für Niedrigverdiener attraktiver werden, indem sie bei der Auszahlung nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Unklar ist, wie hoch der Anteil sein soll, den Betroffene behalten dürfen.

Der höhere (aus Steuermitteln zu finanzierende) Förderrahmen und die Variante einer Beitragszusage mit geringeren Haftungsrisiken für Betriebe sind die beiden zentralen Punkte in dem Modell.

Bisher gab und gibt es in der betrieblichen Altersvorsorge drei unterschiedliche Arten von Zusagen: Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage und Beitragszusage mit Mindestleistung. Bei allen drei Zusagearten besteht arbeitsrechtlich eine subsidiäre Haftung des Arbeitgebers für die Erfüllung der zugesagten Leistung. Genau das soll geändert werden mit der Einführung einer reinen Beitragszusage: Der Arbeitgeber hätte nur noch für die korrekte Ermittlung und Abführung der zugesagten Beiträge zu sorgen („pay and forget“-Prinzip) – das Erfüllungs- und Haftungsrisiko ginge vollständig auf einen externen Versorgungsträger über.

Für diesen Entlastungsvorstoß zugunsten der Arbeitgeber gibt es einen handfesten Hintergrund, auf den beispielsweise Nadine Oberhuber in ihrem Beitrag Versprochen und gebrochen hingewiesen hat:

»Das Loch ist riesig: 30 Milliarden Euro fehlen derzeit, um all die Pensionszusagen zu erfüllen, die deutsche Betriebe Mitarbeitern gegeben haben. Das hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen festgestellt. Vor allem in den neunziger Jahren garantierten viele Betriebe hohe monatliche Auszahlungen, sie machten sogenannte Direktzusagen – im Vertrauen auf gute Gewinne und anhaltend hohe Zinsen.
Die Niedrigzinsphase jedoch „bringt die Arbeitgeber zunehmend in Bedrängnis“, stellt die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung fest. Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Willis Towers Watson denkt mehr als die Hälfte der Mittelständler darüber nach, ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzupassen, jeder dritte will sogar sein Versorgungswerk schließen.«

Und Stefan Sauer berichtet in seinem Artikel Betriebsrenten werden zur Last von einem krassen Beispielsfall:

»Die Lasten waren untragbar geworden. Das Unternehmen zählte nur noch 33 Beschäftigte, denen mehr als 600 ehemalige Belegschaftsmitglieder mit betrieblicher Altersversorgung gegenüber standen. Das konnte nicht gut gehen. Und das tat es auch nicht. Nach 128 Jahren meldete der traditionsreiche Modelleisenbahnhersteller Fleischmann mit Sitz im bayerischen Ansbach im August 2015 Insolvenz an. Die Pensionsverpflichtungen übernahm der Pensions-Sicherungs-Verein. Er war 1975 von den großen Arbeitgeberdachverbänden BDA und BDI gegründet worden, um im Fall der Fälle einzuspringen.« Und: »Die Firma Fleischmann übrigens existiert immer noch. Befreit von den Pensionslasten konnte das Insolvenzverfahren für das Unternehmen, das sich seit sieben Jahren im Besitz einer österreichischen Holding befindet, im Januar mit Erfolg abgeschlossen werden.«

Die Arbeitnehmer sollen motiviert werden mit der Inaussichtstellung geringerer Sozialabgaben in der Auszahlungsphase, ein Thema, das die heutigen Betriebsrentner aufregt und frustriert (vgl. dazu beispielsweise Für die Altersrücklage doppelt zur Kasse gebeten). Allerdings ist es schon perfide, dass die damit verbundene Entlastung angeblich nur dann gelten soll, wenn die Betroffenen die betriebliche Altersvorsorge mit einer Riester-Rente kombiniert haben. Warum diese Koppelung, außer es geht um die Schaffung eines Arguments für das für viele tote Pferd Riester?

Und auch der Punkt, dass Betriebsrenten bei der Auszahlung nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden sollen, hört sich – unabhängig von der derzeit wohl noch nicht festgelegten anteiligen Höhe der Nicht-Anrechnung – zwar gut an, öffnet aber zugleich ein neues, sozialpolitisch systematisches Problem, auf das Johannes Steffen auf dem Portal Sozialpolitik hingewiesen hat:

»Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um ein subsidiäres Sicherungssystem (Fürsorge), das unabhängig von den Ursachen (Kausalität) einer Notsituation sowie ohne das Erfordernis irgendwelcher Vorleistungen (wie etwa Beitragszahlungen in der Sozialversicherung) Hilfebedürftigkeit im Einzelfall beseitigen will (Finalprinzip). Bevor die Grundsicherung (aufstockende) Leistungen erbringt, kann und muss sie daher im Gegenzug verlangen, dass Hilfesuchende zunächst ihre eigenen Kräfte und Mittel einsetzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu vermindern oder zu beseitigen. Dies betrifft bei Älteren und voll Erwerbsgeminderten vor allem den Einsatz grundsätzlich sämtlicher Einkünfte und zumutbar verwertbarer Vermögensteile (Anrechnung). Der voraussetzungslosen Bedarfsdeckung auf der einen Seite entspricht also die Bedürftigkeitsprüfung auf der anderen Seite … Einkommensfreibeträge in der Fürsorge führen allerdings c. p. zu einem (evtl. deutlichen) Anstieg des leistungsberechtigten Personenkreises, damit zu steigenden öffentlichen Ausgaben und statistisch schließlich auch noch zu einem höheren Ausweis der Grundsicherungsquote … Davon abgesehen ginge mit einer Privilegierung von Alterseinkommen aus betrieblicher bzw. privater Vorsorge ein tragender Grundsatz der Fürsorge über Bord: Die ausnahmslos final orientierte und von Vorleistungen unabhängige Leistungsbemessung. Ergebnis wäre eine »vorleistungsabhängige Fürsorge«. Mit der Privilegierung ausgewählter, vorleistungsbasierter Einkommen (-steile) in der Grundsicherung käme es wieder – wie in den historischen Anfängen der (staatlichen) Fürsorge – zu einer (sozial- / gesellschaftspolitischen) Unterscheidung zwischen bzw. Separierung in »würdige« und »unwürdige« (Alters-)Arme.«

Bereits in dem Beitrag Die nächste rentenpolitische Baustelle mit der Noch-Hoffnung auf einen großen Wurf ante portas: Betriebliche Altersvorsorge vom 20. Juli 2016 wurde diese Prognose als Fazit in den Raum gestellt, die sich nun zu bewahrheiten scheint – auch mit den angesprochenen Folgen für die Arbeitnehmer:

Um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen, wird es die Einführung der reinen Beitragszusage und die vollständige Enthaftung des Arbeitgebers hinsichtlich der Versorgungsleistungen („pay and forget“) geben. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das zentral. Wahrscheinlich wird auch der Betrag für die abgabenfreie Entgeltumwandlung deutlich angehoben. Und damit wird eines sicher eintreten – eine weitere deutliche Erhöhung des Finanzierungsanteils der Beschäftigten an ihren „Betriebsrenten“.

Diese ersten Hinweise mögen verdeutlichen, dass wir es mit einem hoch konfliktären Thema zu tun haben. Und wir haben an dieser Stelle noch gar nicht die grundsätzlichen Anfragen an alle kapitalgedeckten Wege der Altersvorsorge angesprochen.

Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder

Es ist aber auch ein Kreuz mit der Rente – oder sagen wir besser mit den Renten, denn das deutsche System der Alterssicherung basiert ja nicht nur auf der gewichtigen und wichtigsten ersten Säule, also der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch auf der zweiten – der betrieblichen – sowie der dritten Säule, also der privaten Altersvorsorge. Oder sagen wir es auch hier genauer: Sie sollte auf diesen drei Säulen ruhen, aber sicher ist in Rentenfragen bekanntlich nichts. Was hingegen sicher ist: Die Beteiligung an der zweiten und dritten Säule ist höchst unterschiedlich und mit einer nicht wirklich überraschenden Niveau-Differenz versehen: Die unteren Einkommen sind kaum bis gar nicht, auf alle Fälle unterdurchschnittlich an den beiden – eigentlich ergänzenden, mit Blick auf die Riester-Rente allerdings das Rentenniveau der umlagefinanzierten Rente absenkende und damit ersetzende – Säulen beteiligt, während die mittleren und oberen Einkommensschichten zum einen ihre vorher ausschließlich privaten Sparanstrengungen seit der Rentenreform Anfang des Jahrtausends staatlich subventioniert mitfinanzieren lassen können, zum anderen arbeiten sie in der Regel in Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten oder ermöglichen. Gerade die Arbeitnehmer, die aufgrund der Rentenformel sowieso niedrige – und bei Konstanz der derzeitigen Regelungen noch weiter absinkende – Renten bekommen, mithin also auf jeden Euro aus einer zusätzlichen Altersvorsorge angewiesen wären, partizipieren überdurchschnittlich oft nicht von Betriebsrenten, weil sie sich in Branchen und Unternehmen bewegen (müssen), weil die das gar nicht anbieten.

Nun kann man zuspitzend diagnostizieren, dass die staatlich subventionierte dritte Säule der Alterssicherung, also die Riester-Rente, mittlerweile weitgehend jedes Vertrauen verloren hat. Zu vielen Menschen ist klar geworden, dass hier vor allem ein in der Vergangenheit überaus lukratives Geschäftsmodell für die Finanzindustrie gepampert wurde und weniger bis gar nicht die Absicherung der betroffenen Menschen. Die Folge sind viele ruhend gestellte Verträge, auch Kündigungen (selbst wenn die oftmals ungünstig sind für die Betroffenen, auf alle Fälle aber ein stark rückläufiges Neukundengeschäft, das jedem, der es sehen will, signalisiert: Hier wird ein totes Pferd geritten.

Und wie heißt es so schön in der Lebensweisheit: Wenn du merkst, dass du auf einem toten Pferd reitest, steig ab.

Und such dir ein neues Pferd, müsste man jetzt wohl anfügen. Genau das wird natürlich a) gesehen und b) beherzigt von der Finanzindustrie, die bereits unterwegs ist, sich neue Geschäftsfelder zu sichern, in denen man erneut staatliche Subventionen abgreifen kann. Aus deren betriebswirtschaftlicher Sicht ist das ja auch durchaus verständlich, es liegt dann am Staat, wie er damit umgeht. Er kann dieses Interesse bedienen und erneut für knallende Sektkorken sorgen oder aber innehalten und sich die Frage stellen, ob das wirklich der richtige Weg wäre und es nicht Alternativen gibt, beispielsweise die Stärkung und Wiederbelebung der ersten, also umlagefinanzierten Säule.

Aber das Terrain für ein seitens der Finanzbranche dringend gesuchtes Substitut zu den vielen Fördermilliarden der Riester-Welt ist bereits in Sicht: die betriebliche Altersvorsorge. Denn die Bundesregierung hat vereinbart, dass hier was gemacht werden soll, vor allem will man mehr als die (positiv geschätzt) knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer, die an irgendeiner betrieblichen Altersvorsorge partizipieren, in den Genuss einer Betriebsrente bringen. Darunter eben die vielen Niedrigeinkommensbezieher. Und für die hat man auch schon eine Subventionierung über Steuermittel in Aussicht gestellt, worüber sich andere sehr freuen werden.

Aber wie steht es eigentlich um die Betriebsrenten? Denn bei diesen handelt es sich um kapitalgedeckte Varianten der Altersvorsorge und die langjährige Kritik an der Riester-Rente bezog sich immer auch auf die Kapitaldeckung als problematisches Verfahren an sich (vgl. dazu nur beispielsweise Joebges, H. et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente. IMK Report Nr. 73, Düsseldorf 2012).

Offensichtlich geht es vielen Betriebsrenten nicht gut – und erst recht nicht denen, die da noch kommen sollen. Nicht wirklich überraschend hat das etwas zu tun mit dem selbst gestandene Volkswirte irritierenden Umfeld einer seit Jahren anhaltenden und auf absehbare Sicht auch weiter vorherrschenden Niedrig-, Null- und sogar Negativzinswelt, in der sich die Kapitaldeckungsvarianten bewegen und absehbar weiter bewegen müssen.

Und die Einschläge kommen immer näher. Bezeichnend und beispielhaft dafür steht dieser Artikel: Weniger Pension für deutsche Bankbeschäftigte:

»Die nach eigenen Angaben größte Pensionskasse in Deutschland steht … vor gravierenden Einschnitten. Die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. plant, auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 24. Juni im Hotel Intercontinental in Berlin eine tiefgreifende Änderung der sogenannten Leistungspläne beschließen zu lassen. Das würde für junge Beschäftigte deutlich geringere Ansprüche auf Betriebspensionen bedeuten.«

Das lässt aufhorchen. Und wir werden sogleich konfrontiert mit dem angesprochenen grundsätzlichen Dilemma, dem sich kapitalgedeckte Systeme in einem Niedrigzinsumfeld ausgesetzt sehen:

„Die Kapitalmärkte haben sich in den letzten Jahren strukturell verändert“, schreibt die Einrichtung in der Einladung zur Mitgliederversammlung … „Die erzielbaren Erträge sind gravierend gesunken, die Kursschwankungen haben dagegen deutlich zugenommen.“ Regelmäßige und planbare Erträge auf einem Niveau, zu dem die Verpflichtungen des BVV zwingen, ließen sich kaum noch erzielen, schreibt die Institution ihren Mitgliedern.«

Und wie will die Pensionskasse darauf reagieren? »Anwartschaften auf Rentenzahlungen, die in der Vergangenheit erworben wurden, bleiben bestehen – hingegen sollen die Kunden der Pensionskasse mit den entsprechenden Verträgen für die künftigen Einzahlungen … im Alter weniger Rente erhalten, als sie bislang eingeplant haben und als vereinbart war.« Es soll fast ein Viertel weniger Rente für die betroffenen Bankmitarbeiter geben, zumindest was die künftigen Einzahlungen betrifft.
Wer es konkreter haben möchte:

»Gab es in der Vergangenheit in einem bestimmten Vertragstyp für 100 Euro Einzahlung einen Rentenbaustein in Höhe von 11,45 Euro, so entsteht in Zukunft nur noch ein Rentenbaustein über 8,70 Euro. Das macht sich in einer niedrigeren Rente bemerkbar. Denn aus der Summe dieser Rentenbausteine setzt sich am Ende die Rente zusammen, die der Versicherte von der BVV erhält. Die Rente fällt also erheblich niedriger aus, wenn der Versicherte seine Einzahlungen nicht aufstockt.«

Als Hintergrund muss man wissen: »Pensionskassen sichern ihren Anwärtern vertraglich eine feste Verzinsung, einen Garantiezins, zu. Anders als Lebensversicherer, die diesen Garantiezins sehr vorsichtig kalkulieren müssen, ist aber in der Regel in ihren Verträgen eine Sanierungsklausel enthalten, die ihnen erlaubt, das Zinsniveau anzupassen, sofern es dafür triftige Gründe gibt. Ob solche Gründe vorliegen, entscheidet die deutsche Finanzaufsicht Bafin, die auch in diesem Fall ihre Zustimmung schon gegeben hat.«

Das Beispiel der BVV könnte nach Einschätzung von Experten Schule machen. Es wird es, weil die anderen gar nicht anders können.

Und die BVV ist noch nicht einmal Frontrunner der anstehenden Entwicklung. Erste Pensionskasse senkt Betriebsrenten, so hat Herbert Fromme seinen Artikel am 31. Mai 2016 überschrieben:

»Die erste Pensionskasse hat angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu ändern – mit der Folge, dass etwa 80.000 Arbeitnehmer im Durchschnitt 16 Prozent weniger Betriebsrente erhalten als erwartet. Die Neue Leben Pensionskasse (NLP) gehört dem hannoverschen Versicherungskonzern Talanx sowie acht großen Sparkassen. Die unternehmerische Führung liegt bei der Talanx. Die Gesellschaft hatte vor allem über diese Sparkassen vornehmlich in den Jahren 2003 bis 2005 Verträge für die betriebliche Altersversorgung an kleine und mittelständische Unternehmen verkauft. Insgesamt 10.000 Arbeitgeber sind dabei betroffen.«

Die Absenkung hat vor allem für jüngere Versicherte, deren Verträge noch viele Jahre laufen, drastische Folgen. Deren Betriebsrenten sind damit im Schnitt 16 Prozent niedriger als bislang in Aussicht gestellt. Das wird das Vertrauen in die Pensionskassen sicher nicht stärken.

Und sicher nicht vertrauensförderlich sind solche Artikel: Branche will weg von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, ein Bericht von der Fachtagung „Insurance Today and Tomorrow“: »Einig waren sich die Diskutanten darin, dass bei neuen Produkten mehr Flexibilität und Investment und weniger garantierter Beitragserhalt gefordert sind.« Alles klar?

In dem Artikel wird Guido Bader zitiert, Vorstand der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.:

„Wir Lebensversicherer wissen derzeit nicht mehr, wo wir den Beitragserhalt hernehmen sollen“, so Bader. Angesichts der Niedrigzinsphase wären daher Produkte wie etwa Riester-Tarife, bei denen der Beitragserhalt gesetzlich festgeschrieben ist, kaum noch darstellbar.

Insofern werden wir wahrscheinlich ein Szenario erleben, bei dem die Entwicklung in eine doppelte Richtung geht: Zum einen wird die Finanzbranche versuchen, die Risiken auf die Schultern der Betroffenen zu verlagern und sich aus dem Garantie-Orbit zurückziehen, zum anderen wird man alle unterstützen, die beispielsweise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung neue Subventionstöpfe erschließen können.

Aber vor dem Hintergrund dessen, was passiert, ist das keine wirklich gute Ausgangslage für diejenigen, die nun die betriebliche Altersversorgung pushen und mit Steuermitteln fördern wollen.
Was da geplant ist, kann man beispielsweise dieser Übersichtsarbeit entnehmen:

Sebastian Campagna: Aktuelle Debatten und Entwicklungen in der Betrieblichen Altersversorgung. WSI Report Nr. 15, Februar 2016, Düsseldorf

Natürlich wird es Stimmen geben, die darauf hinzuweisen versuchen werden, dass das mit dem schlechten Umfeld für die Kapitaldeckung nur eine vorübergehende Angelegenheit sein wird, dass in den vor uns liegenden Jahren die Zinsen wieder nach oben gehen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Deshalb hier nur der Hinweis auf eine immer noch lesenswerte Arbeit aus dem Jahr 2001, in dem die politischen Entscheidungsträger und viele, eigentlich fast alle anderen auch besoffen waren von der Vorstellung, dass es mit den Zinsen und den Renditen ewig so weitergehen wird:

Andreas Heigl und Martin Katheder: Age Wave – Zur Demographieanfälligkeit von Aktienmärkten. Policy Brief 4/2001, München: Hypovereinsbank, 2001

Ihre Argumentation – im Jahr 2001 – ging so: Insbesondere die Generation der damals 30- bis 50-jährigen muss mit niedrigeren Renditen für ihre Geldanlage in die Aktienmärkte rechnen. Denn auch die Kapitaldeckung ist im Zuge der demografischen Alterung ähnlichen Risiken ausgesetzt wie die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme. Ursächlich hierfür ist das sich künftig deutlich verschlechternde Verhältnis von Sparern zu Entsparern („Age Wave“).

Man kann das auch so ausdrücken: Wir sind alle Gefangene unserer Kohorte. Wenn also größere Summen von den Vorsorgenden eingesammelt werden, um diese rentierlich anzulegen und dann, wenn das Alter gekommen ist, die vereinbarten und die in Aussicht gestellten Beträge auch auszahlen zu können, dann braucht man Abnehmer für die Sachen, in die man Geld angelegt hat, beispielsweise in Immobilien oder in Aktien. Und was, wenn es zu diesem Zeitpunkt gar nicht genug Abnehmer gibt oder geben kann, weil deren Zahl deutlich niedriger ist als in der Vergangenheit.

Anders formuliert: Wenn ein enormes Angebot an Anlagen in der Auszahlungsphase auf eine aus welchen Gründen auch immer deutlich niedrigere Nachfrage stößt, dann muss nach allen Regeln der Ökonomie der Preis sinken.

Aus diesem Kontext wird sich auch eine ausgebaute betriebliche Altersvorsorge nicht befreien können.

Von Konfusion bis dreister Realitätsverweigerung in der Berichterstattung über Rente und Altersarmut

Man sollte erwarten dürfen, dass Medien, die sich selbst mit dem Merkmal „Qualität“ belegen und bewerben, ein gewisses Maß an Orientierung liefern für die Leser (oder Zuschauer oder Zuhörer). Und die komplexe Dinge, um die es in der Sozialpolitik oft geht, für die vielen, die sich nicht hauptberuflich damit beschäftigen, irgendwie aufbereiten, damit sie besser beurteilt werden können. Durchaus problematisch ist es dann natürlich, wenn man einen Sachverhalt so darstellt, dass man am Ende gar nicht mehr weiß oder ahnt, wer für was ist. Aber richtig gefährlich kann es werden, wenn eine ideologische Agenda verfolgt und der Leser mit einer eigenen Welt konfrontiert wird, die als Wirklichkeit behauptet, mit dieser aber nur am Rande bis gar nichts mehr zu tun hat. Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Rentendebatte, da finden wir Beispiele der Konfusion bis hin zu einer wirklich dreisten Umdeutung der Wirklichkeit.

Den Anfang machte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), der sich zitieren lies mit den Worten, die Riester-Rente sei gescheitert und gehöre abgeschafft, wobei seine – nun ja – rentenpolitischen Ausführungen eher als ein Bild mit sehr groben Strichen bezeichnet werden muss und keine auch nur annähernd differenzierte Analyse. Aber zuweilen kommt es in der Politik ja auch eher auf das Gespür für das große Ganze an und nicht auf die Korrektheit der Details:

»CSU-Chef Horst Seehofer will in einer großen Rentenreform die Altersbezüge für breite Bevölkerungsschichten wieder erhöhen. Die Anfang des vergangenen Jahrzehnts beschlossene Kürzung des Rentenniveaus wird nach Seehofers Einschätzung dazu führen, „dass etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen würde“, sagte Seehofer in München. „Die Riester-Rente ist gescheitert“«, konnte man beispielsweise dem Artikel „Gescheitert“ – Seehofer will Riester-Rente abschaffen entnehmen. In dem Artikel wird der Hinweis gegeben, dass es sich wohl weniger um eine konsequente Schlussfolgerung aus der Vertiefung in die deutsche Rentenpolitik handelt, sondern vielmehr erkannt wurde, welche möglicherweise wählermobilisierenden Effekte das Versprechen einer Verbesserung der Lage für viele Ältere haben kann: »Die Rentenreform soll Teil eines großen Programms werden, mit der Seehofer verlorenes Vertrauen und verlorene Wähler für die Union zurückgewinnen will. Die Volksparteien hätten einst zusammen gut 80 Prozent der Wähler vertreten, derzeit sei es nur noch die Hälfte, sagte Seehofer nach der Eröffnung der neuen CSU-Zentrale in München zu den aktuellen Umfragewerten von Union und SPD. Die „Neoliberalisierung“ des vergangenen Jahrzehnts sei gescheitert, betonte der CSU-Chef.«

Man könnte auf die Idee kommen, dass das der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) durchaus ins eigene Konzept passen müsste – denn hat es nicht in den vergangenen Jahren gerade in der SPD einen Prozess der kritischen Auseinandersetzung mit dem Paradigmenwechsel in der deutschen Rentenpolitik durch die rot-grünen Rentenreformen Anfang des neuen Jahrtausends, zu der auch die Einführung der staatlich gepamperten kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge in  Gestalt der „Riester-Rente“ gehört, gegeben? Hat man nicht zunehmend verstanden, dass die damals beschlossene Absenkung des Rentenniveaus in der wichtigsten (und für manche eben auch einzigsten) Säule der Alterssicherung im komplexen Zusammenspiel mit den zahlreichen Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten zu definitiver Altersarmut führen muss, worauf viele Rentenexperten seit Jahren hinweisen?

Insofern müsste Ministerin Nahles großes Gefallen an der Seehoferschen Flanke finden müssen, sollen, können. Also eigentlich. Aber dann bekommt man unter der Überschrift Nahles garantiert die staatliche Riester-Rente so was zu lesen:

»Nahles warf Seehofer vor, mit seiner Kritik „16 Millionen Riester-Sparer verunsichert“ zu haben. Wer eine Riester-Rente abgeschlossen habe, habe alles richtig gemacht. Die Bundesregierung werde darauf achten, dass diejenigen, die vorsorgten, auch belohnt würden.« Und weiter: » In einem Interview versuchte sie, die Sparer zu beruhigen. „Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen“, sagte Nahles der Bild am Sonntag.«

Ja ja, wird der eine oder andere einwerfen, da wird ein nicht vorhandener Konflikt aufgebaut, denn die Ministerin müsse doch nur das Selbstverständliche tun, also auf die rechtlichen Grundlagen hinweisen, nach denen die, die schon Riester-Sparer sind, keine – unberechtigten – Ängste haben müssen, dass das, was sie angespart haben (oder was sie glauben, gespart zu haben), nun auch vor der Abschaffung steht. Vertrauensschutz ist und wird gewährleistet. Eine entsprechende Formulierung findet man auch in dem Artikel: » In einem Interview versuchte sie, die Sparer zu beruhigen.« Aber selbst wenn Seehofer nicht so drin ist in den Details, wenn er von Abschaffung gesprochen hat, dann meint er sicher den Wegfall der Riester-Renten-Subventionierung für zukünftige Fälle. Das müsste dann doch wieder eine Schnittmenge mit Nahles ergeben.

Oder doch nicht? Allein der bereits zitierte Artikel aus der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung verursacht einen Positionierungsschwindel, denn man kann dem Beitrag auch entnehmen:

»Gleichzeitig kündigte Nahles … eine Reform der Riester-Rente an. Die sei nötig, weil sich die Renditehoffnungen nicht erfüllt hätten und zu wenig Geringverdiener eine solche Altersvorsorge abgeschlossen hätten. „Wir müssen neue Maßnahmen ergreifen, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu verbreitern und attraktiver zu machen“, sagte Nahles.«

Reform? Das hört sich nicht nach Abschaffung an, für die es viele gute Gründe gibt und die in den vergangenen Jahren von vielen unterschiedlichen Seiten auch gefordert wurde, vor allem angesichts der realen Verteilungswirkungen der milliardenschweren Subventionierung aus Steuermitteln.
Offensichtlich hat die Ministerin vor Augen, dass eine echte Rentenreform eine ganz andere Nummer darstellen würde als die „Mütterrente“ oder die temporäre „Rente mit 63“ für bestimmte Arbeitnehmer. In diese Richtung geht auch die Überschrift dieses Artikels: Nahles plant neue Großbaustellen bei der Rente. Interessant daraus ist der folgende Passus, der anzudeuten vermag, auf welches Minenfeld man sich bei einer großen Rentenreform begeben würde:

»Der Wirtschaftsflügel in der SPD warnte die Partei davor, sich vorwiegend an Geringverdienern, Arbeitslosen und Rentnern zu orientieren. „Wir müssen mit unserer Politik dafür sorgen, dass auch die gut verdienende Mittelschicht wieder SPD wählt“, sagte Michael Frenzel, Präsident des SPD-Wirtschaftsforums, der Zeitung „Welt am Sonntag“. Allein mit der Ansprache von Geringverdienern komme die Partei nicht aus dem 20-Prozent-Tief heraus. Das sehe man alleine daran, dass die Durchsetzung des Mindestlohns der SPD kaum geholfen habe.«

Da kommt einiges zusammen und geht so manches durcheinander.

Aber den Vogel abgeschossen hat der unter der Fahne des Journalisten segelnde Aktivist Rainer Hank, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Der war auch Studiogast am 17.04.2016 in der Talgsendung von Anne Will zum Thema Altersarmut – mit Ausführungen, die viele Menschen erschüttert haben. Dazu nur stellvertretend aus den Rezensionen der Sendung der Hinweis auf diesen Artikel von Sylvie-Sophie Schindler: Von „Ahnungslosen“ und „Luxusrenten-Empfängern“. Sie berichtet:

»Im Online-Forum zur Sendung sind wütende Kommentare zu finden: „Die sollten mal auf den Bau oder in ein Krankenhaus zum Arbeiten gehen.“ Es handle sich um eine Sendung mit „Ahnungslosen“, mit einer „Fehlbesetzung“, mit „unerträglichen Luxusrenten-Empfängern“« Mit einer Ausnahme: Susanne Neumann. Seit Jahrzehnten ist Neumann als Gebäudereinigerin in einem Gelsenkirchener Unternehmen beschäftigt. »Der Vorwurf der Realitätsferne ging insbesondere an Rainer Hank. Zahlreiche Foristen wetterten. Beispielsweise so: „Frage mich gerade, auf welchem Planeten der lebt. Wie soll jemand, der 8,50 Euro verdient, sparen, um Geld für Riester übrig zu haben?“ Oder so: „Sie leben wohl auf einer Insel der Seligen? Setzen 6!“ Über die Diskussion zwischen Neumann und Hank schrieb ein Zuschauer: „Eine Putzfrau erklärt einem welt- und realitätsfremden Wirtschaftsredakteur die Altersarmut und das wahre Leben – meinen Respekt.“«

Das hat der Herr Redakteur sicher gelesen und sich geärgert über die pöbelnden Plebejer. Also legt er trotzig nach in dem Medium, das er bespielen kann, in seinem Fall also die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Er hat einen Kommentar veröffentlicht, der nun wirklich angesichts der Dreistigkeit der Realitätsumdefinition einer deftigen Kommentierung bedarf: Von wegen Altersarmut!, so springt uns die beabsichtigte Hauptbotschaft in dicken Lettern entgegen.

Und auf die folgende Zusammenfassung muss man erst einmal kommen: »Gerade erst hat die Regierung die fetteste Rentenerhöhung seit 23 Jahren gebilligt. Jetzt aber erklären etliche Alarmisten, ab 2029 werde uns das Elend der Altersarmut überkommen. Dabei werden wir immer reicher.«

Überraschung: „Wir“ werden immer reicher. Und die „fetteste“ Rentenerhöhung seit 23 Jahren? Eben. Deshalb die Abbildung mit den Rentenanpassungen seit 2005, die dem nicht vernagelten Betrachter einen ersten Hinweis geben kann auf die Null- und Minusrunden, die wir in der Vergangenheit bei Rentenanpassungen hatten und die verursacht wurden durch politische Manipulationen an der Rentenanpassungsformel (wer darüber fundiert informiert werden möchte, wie das genau funktioniert, der sei auf den Beitrag Rentenanpassung 2016. Mindestlohn, Beschäftigungshoch und Statistikeffekt bringen deutliches Plus von Johannes Steffen verwiesen).
Aber zurück zu den wahrlich abenteuerlichen Ausführungen des Wirtschaftsjournalisten Rainer Hank, der offensichtlich von Sozialpolitik keine oder nur eine rudimentäre Ahnung hat. Man muss sich allein einmal dieser Zeilen des Herrn Hank zu Gemüte führen:

»… auch in den kommenden dreizehn Jahren werden die Rentenerhöhungen im Durchschnitt jährlich mehr als zwei Prozent betragen, was sich auf eine Einkommensverbesserung der Ruheständler um insgesamt 41 Prozent addiert. Selbst wenn die Inflation im selben Zeitraum wieder etwas zulegen sollte (was alles andere als gewiss ist), bleibt am Ende eine deutliche Steigerung der realen Rentenzahlungen. Wir werden nicht immer ärmer, sondern immer reicher. Keine Rede von Altersarmut.«

Der Mann ist ja nicht dumm (was die Angelegenheit besonders ärgerlich und kritikwürdig macht), denn er hat sich wohl bereits beim Schreiben den naheliegenden Einwand vorgestellt auf den zitierten Passus: Prozentualer Anstieg von was? Bezogen auf welchen Ausgangswert? 41 Prozent in 13 Jahren von 500 Euro sind bekanntlich eine andere Hausnummer als wenn wir von 2.000 Euro ausgehen könnten.

Und er hat sich angelesen, dass sich diese Steigerungsraten auf den aktuellen Rentenwert beziehen, den man für ein Jahr genau dann bekommt, wenn man in diesem Jahr genau das durchschnittliche Arbeitsentgelt der in der Rentenversicherung beitragspflichtigen Versicherten verdient hat. Nur zur Info: Dieses Durchschnittsentgelt wird für 2016 mit 36.267 Euro pro Jahr bzw. 3.022 Euro pro Monat ausgewiesen – und die muss man erst einmal verdienen. Und dann auch noch 45 Jahre lang immer Beiträge gezahlt haben auf dem Niveau des Durchschittentgelts, denn dann gehört man zu dem Kunstfigurenkabinett des deutschen „Eckrentners“, der genau diese Bedingungen erfüllt und den auch Hank als Kronzeugen für seine „Anti-Altersarmut-Rhetorik“ zitiert:

»Der exemplarische „Eckrentner“, der mit einem Durchschnittsverdienst 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, bezieht heute eine Rente von 1301 Euro. Im Jahr 2029 steigt sein Rentenanspruch auf 2029 Euro, obwohl das Rentenniveau um mehr als drei Prozentpunkte sinkt.«

Nein, Herr Hank, dem ist nicht so. Zum einen: Die derzeitige Eckrentner-Rente auszurechnen ist wirklich nicht schwer, man muss lediglich 45 Entgeltpunkte multiplizieren mit dem „aktuellen Rentenwert“, das allerdings zweimal, denn der im Westen ist ein anderer als der im Osten: Wenn man das tut, dann landet man bei 1.217 Euro im Osten und bei 1.314 Euro im Westen, 1.301 Euro gibt es für keinen Eckrentner. Aber – und dieser Einwand ist bedeutsamer: Was Hank verschweigt – es handelt sich um Bruttorenten, die der Eckrentner Ost und West, sollte es ihn geben, gar nicht wirklich zur Verfügung hat, sondern deren Nettorenten nach Abzug der von ihnen zu zahlenden Sozialbeiträge beläuft sich derzeit auf 1.086 Euro im Osten und 1.173 Euro im Westen. Davon müssen die nach so einem langen, beitragspflichtigen und immer normalverdienenden, niemals unterbrochenen Arbeitnehmerleben über die Runden kommen, wenn sie nicht noch andere Einkommensquellen haben.

Aber Herr Hank treibt das Spiel weiter und auf die Spitze. Man lese selbst:

»Die Absenkung des Rentenniveaus, die eingeführt wurde, um der demographischen Falle zu entkommen, bedeutet keine Rentenkürzung. Das wird in der aktuellen Debatte über die Altersarmut ständig und grottenfalsch durcheinandergeworfen. Denn mit den Rentenansprüchen für den Eckrentner steigen auch die Auszahlungserwartungen für die Grundsicherung, die als Armutsgrenze zu bezeichnen man sich angewöhnt hat. Das bedeutet, dass auch der Arme in dreizehn Jahren mehr Geld zum Leben hat als heute – und zwar auch real deutlich mehr, als von der Teuerung weggefressen wird.«

Die Absenkung des Rentenniveaus sei keine Rentenkürzung? Wovon phantasiert Herr Hank? Natürlich war und ist diese Rentenniveauabsenkung eine richtig heftige Rentenkürzung, denn sie wurde in die Rentenformel eingebaut und betrifft – aufgepasst, Herr Redakteur – alle Rentner, während er sich auf eine angebliche Erhöhung der Grundsicherung bezieht, die aber eine bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung darstellt. Das die über die Grundsicherung definierten Armen in dreizehn Jahren nominal mehr Geld bekommen werden, hilft doch allen Rentnern nicht, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Und wenn die in dreizehn Jahren ein Rentenniveau bekommen würden, wie es vor den rot-grünen „Reformen“ gegolten hat statt dem, was sie erwarten dürfen, wenn das Ruder nicht herum gerissen wird, dann werden die Herrn Hank mindestens was husten (wenn nicht mehr) hinsichtlich seines Spruchs, das sei keine Rentenkürzung gewesen. Der Mann ist schlichtweg verwirrt oder will einfach nur Recht haben angesichts der vielen, die ihn völlig zu Recht als abseitig von der wirklichen Wirklichkeit kritisieren.

Ich kann ihm nur empfehlen, einmal den Blog-Beitrag Einige Zahlen und Zusammenhänge jenseits der punktuellen medialen Aufgeregtheit über Altersarmut und Rentenversicherung vom 17. April 2016 zu lesen, gerade auch deshalb, weil ich einerseits den nicht begründbaren Alarmismus, dass jeder Zweite 2030 in Altersarmut landen werde, als falsch zurückweise, zugleich aber aufzeigen kann, dass es zahlreichen Gründe gibt, warum bei Perpetuierung des bestehenden Systems viele Menschen in die Altersarmut getrieben werden.

Wenn, wenn wir nichts ändern. Man kann nur hoffen, dass die Debatte über eine dringend notwendige echte Reform der Alterssicherung von anderen Menschen geführt werden kann. Ansonsten endet das alles im Desaster.

Übrigens – den Zynismus des Herrn Hank uns seine eigentliche Absicht, aus seiner ideologischen Perspektive Politik zu machen, verdeutlicht das Ende seines Kommentars. Ich zitiere nur noch, die Kraft zum Kommentieren hat mich verlassen:

Nach 2030, so Hank, »sind all die putzmunteren Babyboomer im Ruhestand, deren Lebenserwartung glücklicherweise hoch ist. Und die Geburtenrate wird immer noch nicht besser sein. Da hilft nur: privat vorsorgen und hören auf den 73-jährigen Finanzminister Wolfgang Schäuble, der das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre erhöhen will. Das bringt mehr Beiträge und verkürzt zugleich die Ansprüche. Noch besser wäre es, das gesetzliche Renteneintrittsalter ganz abzuschaffen. Dann hätte jeder selbst die Wahl, ob er, weil reich geerbt oder üppig gespart, früher in Rente geht, oder ob er, weil das Arbeiten Spaß macht und Sinn gibt, noch ein paar Jahre länger seinen Beruf ausüben möchte.«