Sozialverbände scheitern (auch) vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen eine Stichtagsregelung zuungunsten der vielen „alten“ Erwerbsminderungsrentner

Wir reden beim Thema Erwerbsminderungsrenten nicht von einer kleinen Gruppe oder gar Einzelfällen. Beispiel 2021: In diesem Jahr wurden 848.000 Altersrenten neu bewilligt, hinzu kamen 166.000 Erwerbsminderungsrenten, die neu bewilligt und ausgezahlt wurden. In den vergangenen Jahren lag der Anteil der neuen Erwerbsminderungsrenten an allen neuen Renten immer zwischen 16,2 bis 18,2 Prozent. Man muss zudem berücksichtigen, dass zahlreiche Anträge auf eine EM-Rente abgelehnt worden sind bzw. werden: Insgesamt wurden im Jahr 2021 knapp 352.000 Anträge auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt. Bewilligt wurden gut 175.000 (vgl. zu diesem Thema bereits den Beitrag Über den (Nicht-)Zugang zur Erwerbsminderungsrente vom 22. April 2019). Das durchschnittliches Zugangsalter in Erwerbsminderungsrenten betrug 2021 bei den Männern 54,1 Jahre und bei den Frauen 53,1 Jahre.

Und immer wieder wurde in den vergangenen Jahren angemahnt, die finanzielle Situation der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern – was die Politik durchaus in mehreren Schritten auch gemacht hat, also zumindest für einen Teil dieser Rentner, im Regelfall für die nach der gesetzlichen Neuregelung dann neu hinzukommenden Erwerbsminderungsrenten. Bis vor kurzem sind die vielen, die sich bereits im Bezug einer solchen Rente befanden, von den Verbesserungen auf der Leistungsseite ausgeschlossen worden.

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Altersarmut und die immer wiederkehrende Frage, was niedrige Renten damit (nicht) zu tun haben

In Zeiten, in denen man mit einer nicht zu bewältigenden Menge an Informationen und vor allem Meinungen geflutet wird, ist es aufmerksamkeitsökonomisch rational, mit einigen wenigen, idealerweise mit einer und dann möglichst beeindruckenden Zahl zu hantieren, die für einen kurzen Moment auf Resonanz stoßen könnte. Dabei wissen wir alle, dass sich hinter den großen Zahlen im sozialpolitischen Bereich unzählige Einzelschicksale verbergen, hinter denen dann ganz oft unterschiedliche Konstellationen stehen, die alle zwangsläufig wegdefiniert werden, wenn man komplexe soziale Sachverhalte in einer oder einigen wenigen Zahlen zu verdichten versucht. Beispielsweise in so einer Aussage aus dem parlamentarischen Raum, in diesem Fall aus den Reihen der Linksfraktion: »Fast jeder fünfte Mensch, der in Deutschland eine Altersrente bezieht, ist von Armut betroffen. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen: von 12,6 Prozent im Jahr 2010 auf 17,9 Prozent im Jahr 2021. Besonders betroffen sind Frauen mit 19,3 Prozent.«

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Eine weitere Flexibilisierung des Renteneintritts oder „süßes Gift“? Die Begrenzung der Hinzuverdienste bei vorgezogenen Altersrenten fällt zum 1. Januar 2023

Am 27. August 2022 wurde hier in dem Beitrag Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden (dort auch eine genaue Darstellung der bisherigen Begrenzungen der Hinzuverdienste bei einem vorzeitigen Rentenbezug) noch über eine Absicht des Gesetzgebers berichtet, die zwischenzeitlich Wirklichkeit geworden ist: Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient: Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen. Das hat sie nun getan. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (in geänderter Fassung) ist verabschiedet worden. »Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente. Für die gesetzliche Änderung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

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Viele, bei einigen sogar „besonders viele“ Babyboomer steigen schon mit 63 aus dem Erwerbsleben aus und in den Rentenbezug ein. Aber stimmt das überhaupt?

»Angesichts einer alternden Gesellschaft wird die Ausweitung der Erwerbstätigkeit in höhere Alter als eine wichtige Stellschraube gesehen, um dem Fachkräftemangel und Finanzierungslücken im Rentensystem entgegenzuwirken. Neue Zahlen aus einem Forschungsprojekt am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen jedoch, dass der Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei älteren Beschäftigten in den letzten fünf Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen ist«, kann man dieser Mitteilung entnehmen: Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss. Darin findet man auch diese Abbildung:

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Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden

Während die einen immer wieder die alten Forderungen aus der rentenpolitischen Mottenkiste hervorkramen und eine (weitere) Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 bzw. 70 Jahre fordern, was in der Form der starren „Fallbeil“-Lösung für alle ohne Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografien und der erworbenen und erwerbbaren Ansprüche auf Leistungen aus der Rentenversicherung für viele Menschen aufgrund der damit verbundenen Rentenkürzungen, wenn man früher in Rente geht oder gehen muss, eine erneute Vergößerung der Sicherungslöcher in der Alterssicherung bedeuten würde, versucht man an anderer Stelle die „Verflüssigung“ der traditionell sehr starren Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Ruhestand und des oftmals damit verbundenen Entweder-Oder-Modells voranzutreiben.

Dazu gehört dann sicherlich auch diese Meldung der FAZ: »Die Ampel-Koalition schafft Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogener Altersrente ab«, so der Artikel unter der Überschrift Rentner dürfen künftig mehr verdienen. Wie immer bei sozialpolitischen Themen muss man etwas genauer hinschauen. Was genau soll sich ändern?

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