Eine „Studie“ hat ergeben, dass wir „einen regelrechten Zusammenbruch des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung“ haben. Man sollte genauer hinschauen

Seit Jahren werden wir mit einem immer wiederkehrenden Muster konfrontiert: Man lässt eine „Studie“ erstellen (am besten für die Verkaufe ist es, wenn man mit einer „wissenschaftlichen Studie“ hausieren gehen kann, mindestens muss das aber „repräsentativ“ sein), haut dann einige wenige Ergebnisse gezielt raus und hofft auf den – oftmals auch beobachtbaren – Effekt, dass zahlreiche Medien in ihrer Zeitnot und unter Vernachlässigung eigentlich basaler journalistischer Regeln wie Prüfung der Quellen mit „copy and paste“ die Verbreitung der beabsichtigten Botschaft befördern.

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Starre und fluide Altersgrenzen. Bei den einen Notaren bleibt es starr, bei den anderen soll es individuell werden können. Anmerkungen zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Altersgrenzen sind bekanntlich sozialpolitisch hoch relevant, man denke hier nur an das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, das jahrzehntelang bei 65 Jahren lag und derzeit schrittweise auf 67 Jahre ansteigt (erstmals wird der geburtenstärkste Jahrgang – 1964 – von dieser neuen Altersgrenze betroffen sein). Und diese Grenze hat im wahrsten Sinne des Wortes handfeste materielle Folgen, denn sie markiert den erwerbsbiografischen Punkt, ab dem der Bezug einer abschlagsfreien Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich wird.1 Das Beispiel mit den Altersgrenzen in der Rentenversicherung verdeutlicht aber auch, dass es immer wieder Verschiebungen der Altersgrenzen als Leistungsvoraussetzung gibt oder solche gefordert werden.

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Von Österreich lernen!? Die (Teil-)Integration der Beamten in die Rentenversicherung

Es ist keine neue Erfahrung, dass bei Diskussionen über „die“ Rente in Deutschland immer wieder die Forderung nach einer Integration der Selbstständigen und der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breite Zustimmung stößt. Vor allem die Absonderung der Beamten in einem eigenständigen Alterssicherungssystem wird oftmals als ein Gerechtigkeitsverstoß wahrgenommen (in der Regel geht das dann einher mit einem Vergleich der teilweise erheblich unterschiedlichen Höhen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Pensionen der Beamten).

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