Pflegende Angehörige als größter Pflegedienst der Nation – auch in Österreich. Eine Studie hat genauer hingeschaut

Also man kann sicher nicht mehr sagen, dass über die Altenpflege nicht diskutiert wird – erst einmal unabhängig von den tatsächlichen Konsequenzen, die daraus (nicht) gezogen werden. Wenn man eine Quantifizierung der Themen, über die da berichtet und gestritten wird, vornehmen müsste, dann stehen die Pflegeheime sicher auf Platz 1 der Liste. Aber die Pflegerealität ist durch andere Relationen charakterisiert. Schaut man sich die Daten des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsempfängern der sozialen Pflegeversicherung an, dann wird dort für Ende 2017 mit 2,522 Mio. Menschen ein Anteil von mehr als 76 Prozent ausgewiesen, der auf die ambulante Versorgung entfällt. „Nur“ 780.000 Menschen wurden stationär versorgt.

Und von denen, die nicht im Heim sind, werden die meisten überwiegend bzw. sogar ausschließlich von pflegende Angehörigen versorgt. Hier haben wir den größten und bedeutsamsten Pflegedienst der Nation – und würde auch nur ein spürbarer Teil dieser Menschen die Entscheidung treffen, den pflegebedürftigen Angehörigen in ein Heim geben zu wollen (oder zu müssen), dann würde das deutsche Pflegesystem innerhalb von Minuten kollabieren (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Pflegesystem würde in Stunden kollabieren, wenn … Pflegende Angehörige zwischen großer Politik und institutionalisierter Pflege vom 21. Oktober 2017 sowie zu den Auswirkungen auf die, das machen, den Beitrag Aus den Tiefen und Untiefen des größten Pflegedienstes in Deutschland: Pflegende Angehörige. Und das, was die tun, kann krank und arm machen, der hier am 27. September 2015 veröffentlicht wurde).

Die Relationen im Pflegesystem und damit die Bedeutung der pflegenden Angehörigen muss man auch für Österreich zur Kenntnis nehmen. Dort werden sogar 84 Prozent der Pflegebedürftige zu Hause versorgt, fast die Hälfte von ihnen ausschließlich von den Angehörigen.

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Die Erwerbsarbeitszeit und ihre gesetzliche Entgrenzung: Klassenkampf in Österreich – und in Deutschland (nicht nur) die FDP?

Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man die Arbeitszeitfrage als eine der wichtigsten und naturgemäß umstrittensten Fragen bei der Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hervorhebt. Das entspringt dem niemals auflösbaren, sondern nur auf dem Wege des Kompromisses modellierbaren Dilemmas, dass die einen möglichst ungehindert und unbegrenzt auf die Arbeitskraft zugreifen und diese nach den jeweiligen betrieblichen Anforderungen nutzen möchten, während die anderen ein großes Interesse daran haben, dass sich die Erwerbsarbeit in einem geregelten Rahmen bewegt und dass dieser Planbarkeit sowie eine Synchronisierung mit dem privaten Leben (das aber auch die notwendigen Zeiten der Regeneration und Erhaltung der Arbeitskraft, die man auf dem Erwerbsarbeitsmarkt verkaufen muss, beinhaltet) ermöglicht. Und eine gleichsam dritte Seite in diesem Geflecht hat das berechtigte Schutzinteresse der Arbeitnehmer angesichts der auf vielen Teilarbeitsmärkten gegebenen Asymmetrie der Machtverhältnisse vor Augen, um die Arbeitnehmer mit Schutzregelungen vor einer Überausbeutung durch die Arbeitgeber, aber angesichts der zuweilen anzutreffenden Nicht-Wahrnehmung der eigenen Verletzbarkeit auch vor Selbstausbeutung zu bewahren, wozu dann beispielsweise Arbeitszeitgesetze und damit zusammenhängende Regelungen dienen (sollen). 

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Mehr als ein Passungsproblem: Teilzeitarbeit ist defizitär – damit lässt sich im bestehenden System keine Rente machen. Zugleich sollen die Frauen die Rente „retten“

Demnächst wird die von der neuen alten Großen Koalition im Koalitionsvertrag beschlossene „Rentenkommission“ ihre Arbeit aufnehmen. Das Gremium soll bis zum März 2020 ein Gesamtkonzept für die Alterssicherung ab dem Jahr 2025 vorschlagen. Bis dahin kann man dann immer darauf verweisen, dass ja die Kommission an dem Thema arbeitet.

Zwischenzeitlich wird aus allen Ecken in den öffentlichen Raum geschossen, was angeblich unausweichlich passieren muss. „Natürlich“ geht es dabei wieder einmal um das gesetzliche Renteneintrittsalter. Und da soll es bei der „Rente mit 67“ nicht bleiben: Wir brauchen Rente mit 70 – oder 500.000 Zuwanderer im Jahr, so kommt einer der vielen Artikel aus diesem Lager daher, der sicher nicht zufällig in der apodiktischen Art und Weise der Betitelung auf Abwehrreflexe in weiten Teilen der Bevölkerung gegen solche behaupteten Zuwandererzahlen setzt, um dann die andere angeblich alternativlose Alternative durchsetzen und verankern zu können. Der Artikel stützt sich übrigens auf das Frühjahrsgutachten 2018 eines Konsortiums von Wirtschaftsforschungsinstituten. Kristina Antonia Schäfer hat das Thema in ihrem Artikel Rente mit 70: Überfällig oder überflüssig? aufgegriffen: »Unter Wirtschaftsexperten tobt ein Streit, wie der Kollaps der Rentensysteme abgewendet werden kann. Die einen fordern die Rente mit 70, die anderen halten das für überflüssig – und haben eine Alternative.«

Mit dem Hinweis auf eine Alternative meint sie die Studie Den demografischen Wandel bewältigen: Die Schlüsselrolle des Arbeitsmarkts von Erik Türk et al., die vor kurzem veröffentlicht wurde. Ein Kernpunkt in der Argumentation der gewerkschaftsnahen Wissenschaftler: Viele gängige Prognosen zum demografischen Wandel und seinen Wirkungen auf die Alterssicherung verharrten ohne Not bei „Katastrophen-Szenarien“, konstatieren die Forscher. Zentrale Gründe dafür: Sie schreiben vermeintlich stabile demografische Trends über Jahrzehnte fort, obwohl es signifikante Änderungen gibt. Dabei gibt es ein enormes Beschäftigungspotenzial, was die Folgen für die Rente erheblich verändern würde, wenn es denn erschlossen werden würde. 

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Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen

Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert – gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn’s Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist „weit weg von der Realität“).

Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich „Mindestsicherung“ nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.

Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden. 

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Österreich auf der Hartz IV-Rutsche: Aus der befürchteten wird eine reale schiefe Ebene und die Beruhigungspillen werden wieder eingesammelt

Die neue österreichische Bundesregierung beginnt mit der Demontage des Sicherungssystems bei Arbeitslosigkeit. Im letzten Beitrag des Jahres 2017 in diesem Blog wurde das bereits beschrieben: Go Austria, Hartz. Was für eine Bescherung: Kurz IV (31.12.2017). »ÖVP und FPÖ planen bei Arbeitslosen einen Paradigmenwechsel. Es sieht danach aus, dass ein System wie Hartz IV in Deutschland eingeführt wird«, so Christian Höller in seinem Artikel ÖVP und FPÖ: Jetzt kommt Hartz IV. Wir haben eine mit der deutschen Situation vor den „Hartz-Reformen“ durchaus vergleichbare Situation: Derzeit erhalten Menschen in Österreich, die arbeitslos werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für mindestens 20 Wochen Arbeitslosengeld. Der Grundbetrag macht 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens aus, eventuell erhöht durch Familienzuschlag und Ergänzungsbeitrag. Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen Job hat, kann die Notstandshilfe beantragen. Diese beträgt maximal 95 Prozent des vorher bezogenen Grundbetrags des Arbeitslosengeldes. Die Notstandshilfe wird grundsätzlich ein Jahr lang gewährt, kann aber immer wieder verlängert werden. Langzeitarbeislose können die Notstandshilfe sehr lang beziehen. Genau das soll künftig nicht mehr möglich sein.
Die „Notstandshilfe“ soll nun gestrichen werden – und die Betroffenen wären dann auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) verwiesen, die aber deutlich restriktiver ausgestaltet ist.

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