Erwerbsarbeit im unteren Lohnbereich soll sich mehr lohnen. Von Zuverdienstgrenzen, weiterführenden Reformvorschlägen und einigen Grundsatzfragen

Wenn man die vielstimmige „Hartz IV“-Debatte der letzten Monate Revue passieren lässt, dann taucht da immer wieder eine Komponente auf, deren Veränderung auf den ersten Blick zu erstaunlichen Koalitionen führt: der Zuverdienst und seine Begrenzungen im Grundsicherungssystem. In dem von Robert Habeck von den Grünen verfassten Positionspapier Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos wird unter der Überschrift „Eine Frage der Gerechtigkeit: Wer arbeitet, muss davon profitieren“ ausgeführt: »Aktuell werden je nach Einkommenshöhe 80, 90 oder gar 100 Prozent des selbstverdienten Einkommens auf Hartz IV angerechnet. Während in Deutschland immer wieder über ein zu frühes Einsetzen eines Spitzensteuersatzes von 42 Prozent geredet wird, scheinen viele nicht zu wissen, dass gerade die Menschen, die am wenigsten verdienen, 80 Prozent und mehr ihres selbstverdienten Einkommens abgeben müssen. Wir halten diesen Zustand für ungerecht und demotivierend. In einem ersten Schritt wollen wir daher erreichen, dass alle Empfänger*innen mindestens 30 Prozent des selbst verdienten Einkommens behalten können. Das klingt immer noch wenig, aber ein Beispiel verdeutlicht, was das für die Betroffenen heißt. Heute verfügt eine vierköpfige Familie mit einer erwerbstätigen Person, die 1.500 Euro brutto verdient und die zusätzlich im Hartz-Bezug aufstocken muss, über 330 Euro netto mehr, als wenn niemand in der Familie arbeiten würde und das Einkommen allein aus der Grundsicherung käme. In unserem Vorschlag steigt nun diese Differenz auf 520 Euro. Wenn erst einmal eine Kindergrundsicherung eingeführt ist, steigt das verfügbare Einkommen der Familie sogar noch weiter.«

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Der gesetzliche Mindestlohn hat den Arbeitnehmern ganz unten ordentliche Lohnzuwächse gebracht. Aber auch 2016 bekam jeder fünfte Beschäftigte im „Jobwunderland“ Deutschland nur einen Niedriglohn

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen legt regelmäßig Zahlen zur Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland vor. Die Datengrundlage für die Zahlen des Instituts sind Befragungsergebnisse aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber erlaubt, die überproportional häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind.

Für das Jahr 2016 werden folgende wichtigen Ergebnisse berichtet:
➔ Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat in den Jahren 2015 und 2016 zu deutlichen Steigerungen der durchschnittlichen Stundenlöhne am unteren Rand des Lohnspektrums geführt.
➔ Der durchschnittliche Stundenlohn im Niedriglohnsektor erreichte im Jahr 2016 knapp 77% der Niedriglohnschwelle und damit immerhin fast vier Prozentpunkte mehr als 2014 (73%).
➔ Trotz dieser Lohnerhöhungen stagniert der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau: 22,7% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2016 für einen Niedriglohn.
➔ Die Niedriglohnschwelle (berechnet auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit) hat sich in den letzten drei Jahren von 9,60 € pro Stunde im Jahr 2013 auf 10,44 € im Jahr 2016 erhöht.
➔ Die internationale Forschung legt nahe, dass zur Begrenzung des Anteils von Niedriglöhnen nicht nur ein gesetzlicher Mindestlohn, sondern vor allem auch eine hohe Tarifbindung wichtig ist.

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Menschen ganz unten und solche, die dauerhaft in der Schattenwelt darüber leben müssen. Von polnischen Obdachlosen und dem Prekariat

Auch wenn die Vorstellung den meisten Menschen nach diesem Sommer mit langer Rekord-Hitze schwer fallen wird – der Winter wird kommen. Und mit ihm erneut wie jedes Jahr die Berichte über Obdachlose und deren Not und Elend. Einen ersten Vorgeschmack auf die Diskussionen darüber musste man aus der deutschen Hauptstadt der Obdachlosigkeit, also Berlin (vgl. dazu auch „Berlin ist ein Moloch der Obdachlosigkeit“), vor kurzem bereits zur Kenntnis nehmen: »Schlafende Obdachlose in U-Bahnhöfen – das könnte schon bald Vergangenheit sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen ihre jahrelange Praxis, bestimmte Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose zu öffnen, überdenken«, konnte man diesem Artikel entnehmen: BVG überlegt U-Bahnhöfe für Obdachlose zu schließen. Der BVG werde die Verantwortung für diese Menschen übertragen, dafür seien die Mitarbeiter aber nicht ausgebildet und der Aufenthalt in den U-Bahnhöfen sei für die Obdachlosen vielleicht warm, aber gefährlich.

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