Kurzarbeit zwischen arbeitsmarktpolitischer Wunderwaffe und der bangen Frage, ob es diesmal auch so läuft wie 2009

Die Corona-Pandemie wütet derzeit besonders heftig in den USA und die dort verhängten Maßnahmen schlagen ungebremst auf den Arbeitsmarkt durch, der noch vor wenigen Wochen in den allerhöchsten Tönen hinsichtlich der offiziellen Quantitäten gelobt wurde: So hatte die Zahl der Arbeitskräfte noch im Februar 2020 einen Höchststand von 164,6 Millionen Personen erreicht. Die offizielle Arbeitslosenquote wurde gleichzeitig mit sensationell niedrigen 3,5 Prozent ausgewiesen. Und wenige Wochen später muss man zur Kenntnis, dass nun fast jeder Zehnte in den USA ohne eine Erwerbsarbeit dasteht und dass der Arbeitsausfall bei den Unternehmen ohne irgendeine Abbremsung in die offene Arbeitslosigkeit geführt hat und diese weiter anschwellen lässt: So haben allein in den letzten drei Wochen mindestens 16 Millionen Menschen in den USA Arbeitslosenhilfe beantragt. Vgl. dazu bereits den Beitrag Unbelievable. Eine „Grafik des Schreckens“ wird innerhalb einer Woche noch schrecklicher: COVID-19 verursacht eine historische Krise auf dem Arbeitsmarkt in den USA vom 2. April 2020 – und die dort dokumentierte Abbildung, der verdeutlicht, dass es so einen Absturz auf dem US-amerikanischen Arbeitsmarkt bislang noch nie gegeben hat.

Nun wird mit Blick auf die USA immer wieder darauf hingewiesen, dass man dort neben anderen Besonderheiten eben auch nicht über so ein schlagkräftiges arbeitsmarktpolitisches Instrument wie die Kurzarbeit in Deutschland verfügen würde, so dass man einen Arbeitsausfall in den Unternehmen nicht entsprechend abfedern kann, so dass den Betrieben nur das schnelle Entlassen bleibt. In Deutschland hingegen würde das ganz anders aussehen. Allerdings, das sei hier gleich vorweggenommen, haben die USA und Deutschland eines gemeinsam: Dort wie hier gibt es eine erschreckende Grafik, die auf wirklich einmalige Vorgänge hindeuten. In den USA sind es die Millionen bisherigen Arbeitnehmer, die in die offene Arbeitslosigkeit gestoßen werden – bei uns in Deutschland ist es die Zahl an Unternehmen, die sich unter das Dach der Kurzarbeit zu retten versuchen.

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Wenn Arbeitgeber nach mehr Staat rufen: Mit Kurzarbeit wertvolle Arbeitskräfte in viralen Zeiten hamstern und die Unternehmen auch bei den Sozialbeiträgen entlasten?

Am 8. März 2020 hat das Robert Koch Institut (RKI) um 08:00 Uhr für Deutschland exakt 847 COVID-19-Fälle gemeldet. Und wir alle haben in den vergangenen Tagen – angefeuert durch eine hyperventilierende und pausenlose Berichterstattung – verfolgen können und müssen, wie nicht nur die eigenartigsten Verhaltensweisen unserer Mitmenschen zum Vorschein kommen, beispielsweise in Form teilweise skurrilster Hamsterkäufe von Hartweizen-Produkten bis hin zu im wahrsten Sinne des Wortes asozialen Beutezügen in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, um Desinfektionsmittel und Mundschutzmasken zu klauen. Sondern man muss auch tagtäglich immense materielle Schäden verbuchen, wenn reihenweise Messen und andere Veranstaltungen abgesagt werden. Das wird in nicht wenigen Fällen den Ruin bestimmter Unternehmen zur Folge haben. Und in der Wirtschaftspresse häufen sich die Berichte über mögliche negative ökonomische Folgen aufgrund des viral bedingten Zusammenbruchs globaler Liefer- und Produktionsketten, dessen zeitversetzte Folgen in den kommenden Wochen und Monaten tiefe Spuren hinterlassen werden.

Natürlich häufen sich die Mahnungen vor schweren wirtschaftlichen Schäden und in diesem Kontext die Forderungen, der Staat möge doch nun irgendwas tun, um den Unternehmen zu helfen. Das hat natürlich auch die amtierende Bundesregierung gehört und am morgigen Sonntag Abend soll der Koalitionsausschuss medial möglichst gut transportierbare Aktivitäten auf den Weg bringen, mit denen man signalisieren kann: Wir tun was. Und für das Vorzeigbare, auf das dann alle warten, eignet sich die Kurzarbeit, bei der man an die große Erzählung nach dem Jahr 2009 anknüpfen kann, dass damals viele Jobs mit Hilfe dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments gerettet werden konnten. Und außerdem kommt das Geld für die mit Kurzarbeit verbundenen Leistungen aus der (gegenwärtig noch gut gefüllten) Kasse der Arbeitslosenversicherung, man muss also nicht etwa zusätzliche Milliarden aus dem Bundeshaushalt organisieren.

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Die „starke“ und für manche Arbeitgeber „bedrohliche“ IG Metall zeigt (mal wieder) eine betriebliche und gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Anmerkungen zur Tarifrunde 2020

Die IG Metall hat (immer noch) den Nimbus einer starken, erfolgreichen und bei so manchem Arbeitgeber den Angstschweiß auf die Stirn produzierende Gewerkschaft. Und es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass der Begriff „IG Metall-Löhne“ bei Arbeitnehmern in anderen, vor allem in Dienstleistungs-Branchen, Respekt und auch Neid hervorruft. Deren Löhne würden sich viele auch wünschen.

Erst einmal verständlicherweise kann man sich vorstellen, dass viele Arbeitgeber das mit den Tarifwerken der IG Metall verbundene Kostenniveau beklagen. Und immer wieder gibt es aus diesem Lager den Vorwurf, dass man unter einer mangelnden bzw. nicht vorhandenen Flexibilität leiden müsse, die besonders schmerzhaft sei, wenn ein tarifgebundenes Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate. Das sei dann auch mit ein Grund für die von der Gewerkschaft immer wieder beklagte Tarifflucht eines Teils der tarifgebundenen Unternehmen.

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Jenseits der sympathieheischenden Namens-Kapriolen des Gesetzgebers: Anmerkungen zur Ambivalenz der Kurzarbeit vor dem Hintergrund des angekündigten „Arbeit-von-morgen“-Gesetzes

Der eine oder andere wird denken: Wie man es macht, man macht es falsch. Früher wurden die staubtrockenen Juristen der Ministerialbürokratie kritisiert für die technokratischen Wortungetüme, mit denen sie ihre Gesetzesvorlagen überschrieben haben. Dann haben wie in den meisten anderen Bereichen des menschlichen Daseins die Betriebswirte und von ihnen die Fraktion der Marketingleute Einzug gehalten in die heiligen Hallen der Gesetzgebung und seitdem werden wir zunehmend beglückt mit Namens-Kapriolen, denen man – wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre – einen gewissen Unterhaltungswert zuschreiben könnte: Das „Gute-Kita-Gesetz“ ist so ein Beispiel, gleichsam abgerundet durch das „Starke-Familien-Gesetz“, beide von der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt sich nicht lumpen beim Framing-Wettbewerb mit seinem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“. Und selbst der Horst Seehofer (CSU) beglückt uns mit einem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Da will der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht in die zweite Liga fallen und kündigt ein „Respekt-Rente-Gesetz“ an – und nun ein „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, wobei er hier doch erkennbar schwächelt, denn nach der sozialdemokratischen Verlautbarungslogik müsste es eigentlich heißen: „Gute-Arbeit-von-morgen-Gesetz“.

Nun kann das schon mal in der Hektik des Tagesgeschäfts vergessen werden, wenn es nur darum geht, schnell irgendwelche Effekte zu erzielen, vor allem, wenn man in wenigen Tagen die ersten beiden der drei Landtagswahlen in Ostdeutschland vor der Tür stehen hat und zugleich die SPD in den Umfragen bei deutlich unter 15 Prozent verharrt und weiter an Rest-Boden zu verlieren scheint. Insofern könnte man das als ein reines Werbemanöver abbuchen, so auch der Impuls aus den Reihen des eigenen Koalitionspartners, also der Union (vgl. zu dieser Verkürzung als ein Beispiel das Interview „Ein Akt verzweifelter Wahlpropaganda“ mit dem CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach).

Aber so einfach darf und sollte man es sich nicht machen. Vor allem nicht angesichts des allgemeinen und immer stärker werdenden Rauschens in den Medien über einen konjunkturellen Einbruch in Verbindung mit der seit langem laufenden und überaus strittigen Debatte über – mögliche – negative Folgen des grundsätzlichen Strukturwandels für die Arbeitsmärkte (Stichworte Digitalisierung, Roboterierung usw.). Denn die Vorschläge des Bundesarbeitsministers versuchen, genau an diesen beiden sehr unterschiedlichen Risiko-Dimensionen der Arbeitsmarktentwicklung anzusetzen.

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Arbeitsmarkt: Winter is coming? Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistik

Schon seit geraumer Zeit werden die Seiten und Kanäle der Wirtschaftspresse gefüllt mit Berichten über die rückläufige Konjunktur und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung im – bisherigen? – „Jobwunderland“ Deutschland. »Die Unternehmen wollen weniger neue Mitarbeiter einstellen. Deshalb dürfte die Arbeitslosigkeit zunehmen, erste Indikatoren weisen darauf hin«, kann man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Schlechtere Aussichten am Arbeitsmarkt. Das leitet man ab aus (arbeitsmarktbezogenen) Frühindikatoren des Münchener Ifo-Instituts sowie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). »Als Sorgenkind gilt insbesondere die Industrie. Hier hat sich die Stimmung deutlich eingetrübt, die Auftragseingänge sind rückläufig. Wie aus dem Beschäftigungsbarometer des Ifo-Instituts hervorgeht, ist im verarbeitenden Gewerbe die Zahl der Unternehmen, die in den nächsten drei Monaten Personal abbauen wollen, größer als die jener Betriebe, die neue Mitarbeiter suchen – und das den fünften Monat in Folge.«

Und wie immer bei solchen komplexen Themen gibt es auch – scheinbar – widersprüchliche Thesen: »Trotzdem dürfte die Beschäftigung in den kommenden Monaten weiter steigen, wenn auch nicht mehr ganz so stark, zeigt die monatliche Umfrage des IAB unter den lokalen Arbeitsagenturen. Die Ankündigungen großer Unternehmen wie Volkswagen, Bayer oder Thyssen-Krupp, Tausende Stellen abzubauen, seien „nicht repräsentativ für den Arbeitsmarkt“, sagte Forschungsbereichsleiter Enzo Weber. Die Entlassungsquote sei seit der Wiedervereinigung noch nie so niedrig gewesen wie heute.«

Das Aber wird dann mit einem weiteren Aber angereichert: »Die Arbeitsagenturen rechnen allerdings damit, dass die Arbeitslosigkeit in den kommenden Monaten – um jahreszeitliche Effekte bereinigt – steigen wird.« Schauen wir uns einfach mal die Daten an:

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