Da ist sie wieder: Die Forderung nach einem Mindestkurzarbeitergeld. Das hätte man früher haben können

Die Schließung von Bars, Gaststätten und Restaurant trifft die Mitarbeiter besonders hart. Sie verlieren bei Kurzarbeit deutlich von ihren ohnehin schon geringen Netto-Einkommen«, so Christof Rührmaier in seinem Artikel Kurzarbeit: Mitarbeiter in Gastronomie verlieren deutlich. Im Gastgewerbe »trifft es die Mitarbeiter hart. Es gibt keine Aufstockungsregelungen und die Branche ist „überdurchschnittlich und als erstes“ betroffen, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) betont. Viele Betriebe hätten komplette Kurzarbeit angemeldet – also die Arbeitszeit auf Null gesetzt. Hinzu kommt, dass die Löhne im Gastgewerbe nicht besonders hoch sind und beim Servicepersonal auch noch die Trinkgelder wegfallen.«

Dieser Artikel ist nicht aus den Januar-Tagen des noch neuen Jahres 2021, sondern er stammt aus dem April 2020, inmitten der ersten Corona-Welle in unserem Land. Und er wurde bereits in diesem Beitrag zitiert, der hier am 14. April 2020 veröffentlicht wurde: Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern. Und dort wurde auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit einem Beispiel zitiert, wer was zu erwarten hat vom Kurzarbeitergeld: »Vor der Corona-Krise hatte eine Köchin (keine Kinder, Steuerklasse I) einen Nettolohn von ca. 1.531 Euro pro Monat. In Kurzarbeit Null bekommt sie nur noch rund 918 Euro pro Monat (60% des letzten Netto, Kurzarbeit Null).«

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Vor Corona ist jeder (un)gleich. Der Verteilungsbericht 2020 des WSI und die Frage, was man hätte tun können/sollen, aber nicht getan hat

»Der Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wird durch die Corona-Pandemie weiter wachsen. Denn Erwerbspersonen mit schon vorher niedrigen Einkommen sind im bisherigen Verlauf der Corona-Krise fast doppelt so häufig von Einbußen betroffen wie Menschen mit hohen Einkommen – und sie haben zudem relativ am stärksten an Einkommen verloren.« Das berichtet die Hans-Böckler-Stiftung unter der Überschrift Corona-Krise verschärft Ungleichheit zwischen hohen und niedrigen Einkommen, auch Mitte droht zurückzufallen. Das muss auch im Kontext der Entwicklung vor Corona gesehen werden: »Damit verschärft sich ein Trend, der auch die wirtschaftlich starken 2010er-Jahre gekennzeichnet hat: Die 20 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkünften blieben von einer insgesamt recht positiven Einkommensentwicklung weitgehend abgekoppelt.«

„Menschen, die zuvor schon wenig hatten, sind besonders oft und besonders hart von wirtschaftlichen Verlusten betroffen. Denn sie arbeiten oft an den Rändern des Arbeitsmarktes. Dort werden sie nur unzureichend durch Schutzmechanismen in den Sozialversicherungen oder durch Tarifverträge erfasst, die viele Beschäftigte im mittleren Einkommensbereich bisher recht effektiv vor drastischen Einkommenseinbußen bewahrt haben“, so wird Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zitiert. Das WSI hat seinen diesjährigen Verteilungsbericht veröffentlicht:

➔ Bettina Kohlrausch, Aline Zucco und Andreas Hövermann (2020): Verteilungsbericht 2020. Die Einkommensungleichheit wird durch die Corona-Krise noch weiter verstärkt. WSI-Report Nr. 62, Düsseldorf: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), November 2020

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Eine „beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022“: Die Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden verlängert, mindestens ein Grundproblem dieses Instruments bleibt

Bereits in der letzten schweren Rezession im Gefolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurde vor allem Jahr 2009 die Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitisches Brückeninstrument intensiv eingesetzt – in der Spitze gab es im Frühjahr 2009 mehr als 1,4 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland, im Jahresdurchschnitt 2009 waren es 1,1 Millionen. Damals wurde die Kurzarbeit vor allem in der Industrie genutzt, darunter vor allem in der Metallbranche, dem Maschinenbau und der Automobilbranche. Das ist aber kein Vergleich zum Einsatz dieses Instruments in der gegenwärtigen Corona-Krise. Für den April 2020, auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle, werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) fast 6 Millionen Kurzarbeiter genannt, der durchschnittliche Arbeitszeitausfall lag bei 48 Prozent. Mittlerweile ist die Zahl der Kurzarbeiter nach Hochrechnungen der BA* wieder deutlich zurückgegangen.

*) Kurzarbeit gem. § 96 SGB III auf Basis der Betriebe-Abrechnungslisten. Kurzarbeiter (realisierte Kurzarbeit) für die letzten vier Monate vorläufige hochgerechnete Werte mit zwei Monaten Wartezeit.

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Neuigkeiten aus dem Land der Kurzarbeit: Über einen „hart errungenen Kompromiss der Koalition“ – und mindestens ein großes Fragezeichen

„Angesichts des massiven Widerstands der Union und der Arbeitgeber sind die Ergebnisse zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes (KUG) ein Erfolg, für den sich die Gewerkschaften in den letzten Wochen stark gemacht haben“. Mit diesen Worten lässt sich der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer kurz gehaltenen Pressemitteilung seiner Organisation zitieren, die unter diese bezeichnende Überschrift gestellt wurde: DGB begrüßt den hart errungenen Kompromiss der Koalition zur Kurzarbeit. Und ebenso bezeichnend ist der letzte Satz, der uns mit auf den rechten Weg gegeben wird: „Respekt gebührt auch der SPD, die diesen Kompromiss ermöglicht hat“, so der DGB-Chef.

Das hört sich doch mit Blick auf die vielen derzeit von Kurzarbeit betroffenen Menschen mehr als erfreulich an. Aber bevor man nun im Überschwang der warmen Worte aus der Gewerkschaftszentrale eine Flasche Sekt köpft, schauen wir doch erst einmal genauer hin, was die Bundesregierung in diesen überaus turbulenten Tagen tatsächlich beschlossen hat.

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Die Kurzarbeit als Sicherheitsnetz gegen einen Absturz in die Arbeitslosigkeit – mit einigen Löchern

Von Mitte März bis in die erste April-Woche haben 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – mehr als zehn Mal so viel wie auf dem Höhepunkt der Finanz- und Weltwirtschaftskrise 2009. Das waren fast doppelt so viele Unternehmen wie im gesamten Zeitraum der Jahre von 2008 bis Februar 2020. Vgl. zu den Zahlen und den wahrhaft historischen Ausmaßen den Beitrag Kurzarbeit zwischen arbeitsmarktpolitischer Wunderwaffe und der bangen Frage, ob es diesmal auch so läuft wie 2009 vom 12. April 2020.

Mit Sicherheit werden wir eine weitaus höhere Zahl an Kurzarbeitern sehen als bei der bisherigen Rekord-Inanspruchnahme dieses Instruments im Krisenjahr 2009, da waren es in der Spitze 1,4 Millionen Menschen, im Jahresdurchschnitt gut 1,1 Million Kurzarbeiter. Die meisten davon aus den „klassischen“ Industrieunternehmen wie der Metall- und Elektroindustrie oder dem Maschinenbau. Das ist 2020 fundamental anders – und das erklärt auch die bis vor kurzem nicht vorstellbare Zahl an Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, denn nun sind durch den Shutdown vor allem die Dienstleistungsbranchen betroffen, die 2009 weiterhin ihren Geschäften nachgehen konnten und relativ ungeschoren davon gekommen sind, nun aber durch die Zwangsstilllegung von 100 auf Null ausgebremst wurden. Das trifft jetzt die besonders beschäftigungsintensiven Branchen unserer Volkswirtschaft.

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