Eine Gefahr für Gefälligkeitstarifverträge weniger? Nach acht langen Jahren bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Nicht-Tariffähigkeit der „DHV – Die Berufsgewerkschaft“

DHV – dieses Kürzel steht hier nicht für den Deutschen Hochschulverband oder gar für den Deutschen Hanfverband, zwei seriöse Verbände mit der gleichen Buchstabenfolge, sondern für DHV – Die Berufsgewerkschaft. »DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die gewerkschaftlichen und berufspolitischen Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie steht in der Tradition der christlichen Angestelltengewerkschaftsbewegung. Auch heute lässt sie sich in ihrem Handeln von den Grundprinzipien der christlichen Soziallehre, der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus leiten.« Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands und dem internationalen Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften WOW. So steht das noch auf der Website dieser „Gewerkschaft“. Die DHV ist Mitglied im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB)? Was kann man denn gegen die haben? Jeder, der sich mit Gewerkschaften ein wenig auskennt, weiß, dass das seriöser daherkommt, als es ist. Man denke nur an die mehr als unrühmliche Rolle, die CGB-„Gewerkschaften“ beim Abschluss von Dumping-„Tarifverträgen“ in der Leiharbeit gespielt haben.

Aber das mit der „Gewerkschaft“ hat sich wohl erledigt: Keine Tariffähigkeit der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., so ist eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 überschrieben und die bezieht sich dabei auf Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22. Juni 2021 – 1 ABR 28/20. Was ist passiert?

mehr

Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“?

»Früher mußten Revolutionäre Briefe schreiben und Porto bezahlen, heute nimmt ihnen das Fernsehen alles ab!«
(Bundeskanzler Willy Brandt, zitiert nach: »IG Metall – ein angeschlagener Dinosaurier«, in: DER SPIEGEL 36/1973)

In diesen Zeiten müsste man das mit dem Fernsehen sicherlich aktualisieren durch Twitter & Co., zugleich ist das mit den „Revolutionären“ im Jahr 2021 ziemlich old-fashioned, die Studenten heute sind eher „lost in zoom“. Man muss den Wutausbruch des damaligen Kanzlers einordnen in eine Zeit, in der sowohl ein Teil der Unternehmen wie auch die etablierten Gewerkschaftsstrukturen durch Aktionen von ganz unten erschüttert wurden. Jedenfalls einen Moment lang. Bereits im September 1969 hatte es zum ersten Mal seit Kriegsende eine bedeutende Welle spontaner Streiks gegeben und 1973 wurden mehrere Monate lang „wilde Streiks“ durchgeführt.

mehr

Von der „Stärkung“ zur „Modernisierung“ der Betriebsräte. Eine der letzten Operationen der schwarz-roten Bundesregierung. Und was wird aus dem Patienten?

Eigentlich ist die Frage nach Betriebsräten im maßgeblichen Betriebsverfassungsgesetz eindeutig ausformuliert, denn im  § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ Sie werden gebildet, da steht nicht, sie man könnte sie möglicherweise und unter bestimmten Umständen bilden. Allerdings entspricht die forsch daherkommende Ansage nicht der Wirklichkeit in sehr vielen Betrieben. Nur in 8% der betriebsratsfähigen Betriebe* (in Ostdeutschland sind es 9%) haben überhaupt einen Betriebsrat, hinsichtlich der Beschäftigten sah es im vergangenen Jahr so aus, dass 40% (in Ostdeutschland sogar nur 36%) der Beschäftigten in einem Betrieb gearbeitet haben, in dem es auch einen Betriebsrat gegeben hat.

* Hier werden ausschließlich Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten berücksichtigt: Die Betrachtung der Betriebe ab fünf Beschäftigte ergibt sich aufgrund der Gesetzeslage, die erst ab dieser Betriebsgröße die Wahl eines Betriebsrats zulässt. Damit sind immerhin rund 37% der privatwirtschaftlichen Betriebe im Westen und 42 % im Osten per se ohne eine gesetzlich legitimierte Interessenvertretung. Allerdings stellt sich die Situation weniger dramatisch dar, wenn man von der Betriebs- zur Beschäftigtenperspektive wechselt. Da in der großen Anzahl Kleinstbetriebe nur ein relativ kleiner Teil der Gesamtbeschäftigten arbeitet, ergibt sich ein Anteil an Arbeitnehmern, die qua Gesetz ohne einen Betriebsrat bleiben, von 6% im Westen und 8% im Osten.
➞ Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober bundesweit rund 15.500 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Die Befragung wird in persönlich-mündlichen Interviews durchgeführt. Mittlerweile existiert das IAB-Betriebspanel als umfassender Längsschnittdatensatz in Westdeutschland seit 1993 und in Ostdeutschland seit 1996

mehr

Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft

„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, so bringt Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit die neuesten Zahlen – Tarifbindung nimmt in Deutschland weiter ab – auf den Punkt: »Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).«

mehr

Der zweite Corona-Tag der Arbeit. Anmerkungen zu schwierigen Zeiten (auch) für Gewerkschaften und ganz unterschiedlichen Perspektiven auf Erwerbsarbeit

Erneut konnten die Gewerkschaften ihre traditionellen – manche würden sagen tradierten – Veranstaltungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai eines jeden Jahres aufgrund der Corona-Pandemie nicht so abhalten, wie man das eingeübt und über viele Jahre fortgeschrieben hat. Auch wenn das nur symbolisch gemeint ist – es kennzeichnet schwierige Zeiten, auch und gerade (?) für die Gewerkschaften. In der ersten Corona-Welle im vergangenen Jahr befanden sich zeitweilig sechs Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, es gab neben dieser Auffanglösung auch zahlreiche Entlassungen in den besonders von den Beschränkungen betroffenen Branchen, die ganz überwiegend diejenigen getroffen haben, die am unteren Ende der Einkommenshierarchie angesiedelt sind und die dann auch noch in einer im wahrsten Sinne des Wortes Minijob-Falle gefangen waren, denn die Minijobber wurden zuerst entlassen, da man sie nicht über Kurzarbeit auffangen konnte – zugleich haben sie aber auch keine Ansprüche auf die lohnabhängigen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I.

Man muss sich die Größenordnung verdeutlichen: Im vergangenen Jahr haben mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Mehr als die Hälfte davon waren Minijobber: 477.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verloren ihren Job. Für die geringfügige Beschäftigung schlug Corona im vergangenen Jahr mit einem Minus von 526.000 Jobs zu Buche, so die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag (vgl. dazu Mehr als eine Million Jobs verloren) Mit Blick auf die Jobverluste im ersten Corona-Jahr waren mit rund 398.000 Menschen bei Minijobs und regulären Jobs besonders Arbeitskräfte aus dem Gastgewerbe betroffen, also etwa aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie.

mehr