Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle

Am 5. März 2015 wurde der Beitrag Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ veröffentlicht. Am Ende des Textes findet man die Formulierung, man kann »den Eindruck (gewinnen), dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll.« Lassen wir nun das noch nett formulierte „ob bewusst oder eher unbewusst“ einfach weg und einigen uns auf „bewusst“. Beleg für diese Zuordnung: »Der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Streikverbot für die kleineren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes gefordert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Wirtschaftsflügel an den Vorsitzenden der Unionsfraktion Volker Kauder geschickt hat«, kann man dem Artikel Tarifeinheitsgesetz: Unionspolitiker fordern Streikverbot für kleine Gewerkschaften entnehmen. Und dieses Papier lässt die Katze sprichwörtlich aus dem Sack und legt die Karten offen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat stets bestritten, dass das Streikrecht für die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb durch die geplanten Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Kritiker haben das immer bezweifelt und darauf hingewiesen, dass es durch die Ausgestaltung im Gesetzentwurf für die kleinere Gewerkschaft ein faktisches Streikverbot geben würde.

Aber das reicht den Vertretern des Wirtschaftsflügels der Union offensichtlich nicht, sie sprechen sogar von einer „Mogelpackung“, weil die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags in der Begründung „versteckt“ sei, aber als Kernbestandteil explizit in des Gesetzestext eingebaut werden sollte. Und wenn man schon mal dabei ist, dann kann man auch gleich den anderen, also den „normalen“ Gewerkschaften eins auf die Finger geben:

»Zudem fordern die Unionspolitiker, dass das Streikrecht im Bereich der „Daseins­vorsorge“ eingeschränkt wird, beim Luft- und Bahnverkehr zum Beispiel, aber ebenso im Erziehungswesen, der Energie- und Wasserversorgung und der medizinischen Versor­gung. Für diese Bereiche sollen künftig „spezifische Verfahrensanforderungen“ gelten, zum Beispiel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Scheitern von Tarifverhandlungen oder die Pflicht, einen Streik vier Tage vorher anzukündigen.«

Das Papier des Wirtschaftsflügels der Union ist erfrischend deutlich: „Der Ergänzungsvorschlag für die Daseinsvorsorge erfasst Streikfälle mit besonderer Breitenwirkung“. Die sollen in die Mangel genommen werden.

Dazu passt dann leider auch der Artikel Ziel: Kampf dem Arbeitskampf von Claudia Wrobel. Sie berichtet von einem „Hearing zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes“, zum dem der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb) in Berlin geladen hatte. Die  Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten keine Vertreter zu dem Symposium geschickt. An anderer Stelle, in der Realität der Gesetzgebung, sind die wesentlich aktiver: Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt und bereits ab 1. Juli soll das Tarifeinheitsgesetz nach dem Willen der Koalitionäre in Kraft treten. Am 4. Mai wird es Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sein. Wrobel notiert am Ende ihres Artikels, dass viele an dem Symposium Teilnehmenden oft »bemerkten …, dass es der Bundesregierung vor allem darum gehe, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einzuschränken. Allerdings traue sie sich nicht, dies öffentlich zuzugeben.« Da passt dann die Ankündigung der GDL, in dieser Woche erneut zu streiken, wie die Faust aufs Auge.

Fazit: Spätestens an dieser Stelle sollten die Gewerkschaften, die weiterhin an dem Gesetzgebungsvorstoß – scheinbar zu ihren Gunsten – festhalten, aufwachen und begreifen, dass sie möglicherweise und nicht ganz unplausibel am Ende des Prozesses mit heruntergelassenen Hosen da stehen werden.

„Die Antwort ist simpel: Ungleichheit bringt uns um“. Und warum Gewerkschaften und ein ausgebauter Sozialstaat von der anderen Seite gelobt werden

Wir kennen sie alle, diese großen Debatten über die Zunahme der Ungleichheit in den „modernen“ Gesellschaften. Nicht ohne Grund ist das im wahrsten Sinne des Wortes furztrockene Werk „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ des französischen Ökonomen Thomas Pikten in den vergangenen Monaten landauf landab diskutiert, man muss sogar sagen: gehypt worden. Und immer wieder wurde und wird von Sozial- und anderen Wissenschaftlern darauf hingewiesen, dass die Zunahme der Ungleichheit, die damit einhergehenden gesellschaftlichen Polarisierungsprozesse in einen kritischen Bereich eingetreten sind. Und dann wird man in einer der reichsten und in vielen Bereichen immer noch erstaunlich gut funktionierenden Volkswirtschaft der Welt, also in Deutschland, mit Debatten konfrontiert, ob der Untergang des arbeitsmarktlichen Abendlandes bevorsteht, weil man zu Beginn dieses Jahres eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro – nun ja – für fast alle eingeführt hat. Und wenn denn bei uns noch über Gerechtigkeit diskutiert wird, dann versucht der Mainstream darauf hinzuweisen, dass wir längst die „unfruchtbare“ Fokussierung auf Verteilungsgerechtigkeit, die immer auch und unvermeidbar verbunden ist mit einer Debatte über Umverteilung, dadurch zu entsorgen, dass wir mittlerweile doch schon längst auf einer anderen Ebene angekommen sind, auf der es um die Chancengerechtigkeit geht. Oder gehen sollte, wenn es sie denn geben würde. Daran kann man gut begründet zweifeln (vgl. als aktuelles Beispiel dazu die Befunde und die Diskussion einer neuen Studie zum Thema Kinderarmut, die von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegt worden ist: Kinderarmut. Leider nichts Neues. Ein weiteres Update zu den auseinanderlaufenden Lebenslinien der Kinder. Und zugleich eine ernüchternde Relation: 2 zu 1).
Vor diesem Hintergrund wird man gleichsam vor den Kopf gestoßen, wenn man als Vorbemerkung zu einem Interview mit einem international ausgewiesenen Epidemiologen zu lesen bekommt: »Zu den größten Einflussfaktoren für unsere Gesundheit zählt Verteilungsgerechtigkeit«, so der Epidemiologe Richard Wilkinson in dem Artikel „Die Antwort ist simpel: Ungleichheit bringt uns um“. Und er steigt gleich richtig ein in die notwendige Debatte über die desaströsen, eben zerstörerischen Auswirkungen von zu großer sozialer Ungleichheit.

»Je ungleicher eine Gesellschaft ist, desto größer sind die sozialen Probleme. Ungleiche Gesellschaften schneiden bei der Lebenserwartung schlechter ab, es gibt mehr Drogensüchtige, mehr psychische Erkrankungen wie Depression, mehr Kriminalität. Wie stark der Einfluss ist, sieht man in den Vereinigten Staaten: Die USA waren in den 1950er-Jahren eines der Länder mit der höchsten Lebenserwartung. Heute sind sie in der Statistik irgendwo zwischen Platz 25 und 30. Warum? Die Ungleichheit ist in den USA seit den 50er-Jahren explodiert.« Und so geht das in dem Interview weiter. Auf die schon etwas verzagte Frage nach den Ärzten und dem Niveau des Gesundheitssystems in den einzelnen Ländern richtet Wilkinson erneut den Blick auf den eigentlichen Punkt, wenn er sagt: »Es ist so wie im Krieg: Lazarette sind wichtig. Für die Zahl der Opfer in einer Schlacht sind sie aber nicht entscheidend.«

Nun kann man natürlich sofort argumentieren, dass das sicher bedauerlich ist für diejenigen Menschen, die abgekoppelt werden von der Entwicklung, aber die, denen es materiell gut geht, die vielleicht sogar in Reichtum leben, kann das herzlich egal sein. Individuell gibt es natürlich diese Konfiguration, aber soziologisch sieht es schon anders aus, wie Wilkinson erläutert – wohlgemerkt für Länder, die sich bereits auf einem bestimmten Wohlstandsniveau befinden:

»Es gibt in den USA und Großbritannien arme Regionen, in denen die Lebenserwartung um 20 Jahre niedriger ist als in wohlhabenden Gegenden. Das dürfte noch niemanden überraschen. Unzählige Studien zeigen aber, dass solche Ungleichheiten die Lebenserwartung in allen sozialen Schichten negativ beeinflussen. Es sieht also so aus, dass etwa 95 Prozent einer Gesellschaft gesünder leben, wenn mehr Gleichheit herrscht. In Gesellschaften mit großen materiellen Unterschieden ist die Angst der Menschen vor einem sozialen Absturz und damit auch der erwähnte soziale Stress größer: Also Reiche wie Arme fürchten sich mehr …  In ungleicheren Gesellschaften haben Menschen mehr Angst davor, wie andere sie beurteilen. Deshalb sind Depression und Schizophrenie verbreiteter. Gleichzeitig zeigen Studien, dass Menschen in so einem Umfeld auch eher dazu neigen, sich besser darzustellen, als sie sind, um bestehen zu können. In ungleicheren Gesellschaften ist also auch Narzissmus verbreiteter. Vielleicht sollten wir uns bewusster werden, wie stark Dinge jenseits unserer individuellen Sphäre unser Wohlbefinden beeinflussen.«

Nun wird der eine oder die andere sicher sofort mäkelnd einwerfen: Auch wenn das richtig ist, was hier wieder einmal postuliert wird (wenn auch auf einer wirklich beeindruckenden empirischen Basis, die man beispielsweise in dem von Richard Wilkinson gemeinsam mit Kate Pickett verfassten Buch „Gleichheit ist Glück“ nachlesen kann. Vgl. hierzu auch die 2010 erschienene Zusammenfassung des Buches Gleichheit ist Glück. Warum gerechte Gesellschaften für alle besser sind, verfasst von Liana Fix), stellt sich doch die Grundsatzfrage, was und eigentlich ob überhaupt man etwas tun kann gegen diese Entwicklung. Oder ist die nicht vielmehr „alternativlos“?

Da trifft es sich gut, wenn diejenigen, die zumindest auf partielle Gegengewichte verweisen, Unterstützung bekommen von Seiten, die ansonsten eher unverdächtig sind, den Ungleichheitsbekämpfungsansätzen bedingungslos folgen zu wollen. Zwei dieser Schützenhelfer sollen hier zitiert werden.

A Big Safety Net and Strong Job Market Can Coexist. Just Ask Scandinavia – so ist ein Artikel in der New York Times überschrieben. Der Beitrag arbeitet sich ab an der bekannten These: Wenn Sozialleistungen generös und die Steuern hoch sind, dann macht sich das negativ bemerkbar bei der Erwerbsbeteiligung, also weniger Menschen werden arbeiten gehen. Zugespitzt formuliert kann man diese bei vielen Ökonomen (und anderen) weit verbreitete Haltung auch als Ausfluss einer Philosophie der „Schwarzen Pädagogik“ umschreiben, nach der die Menschen im Grunde faul sind und gezwungen werden müssen, sich auf den Arbeitsmarkt zu bewegen. Neil Irwin hat in seinem Artikel dann aber einer Irritation dieses Glaubensgebäudes parat:

»Some of the highest employment rates in the advanced world are in places with the highest taxes and most generous welfare systems, namely Scandinavian countries. The United States and many other nations with relatively low taxes and a smaller social safety net actually have substantially lower rates of employment … In short, more people may work when countries offer public services that directly make working easier, such as subsidized care for children and the old; generous sick leave policies; and cheap and accessible transportation … There is a solid correlation … between what countries spend on employment subsidies — like child care, preschool and care for older adults — and what percentage of their working-age population is in the labor force.«

Und nicht nur das, um zum zweiten Beispiel zu kommen – auch der Lebensstandard der breiten Massen wird entscheidend davon beeinflusst, wie stark die sind, die auch für viele Ökonomen aus dem Mainstream ein rotes Tuch darstellen: die Gewerkschaften.

So muss man dann so eine Überschrift zur Kenntnis nehmen: IWF-Studie stärkt die Gewerkschaften: »Der sinkenden Einfluss der Gewerkschaften in den Industrieländern verschärft nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) die soziale Ungleichheit. Die Kluft zwischen Normal- und Topverdienern sei dadurch gewachsen, heißt es in einer aktuellen Studie des IWF.«
Ist denn jetzt nicht einmal mehr auf einer der zentralen Agenturen des Neoliberalismus Verlass, wird sich der eine oder die andere konsterniert fragen.

Die Gesellschaft eines Landes teilt sich unter diesen Bedingungen auf in eine zunehmend dünner werdende Oberschicht, in der sich der Wohlstand anhäuft, während weite Teile der Bevölkerung mit sehr viel weniger Mitteln auskommen müssen, wenn der Einfluss der Gewerkschaften schwindet, so die beiden Wirtschaftswissenschaftlerinnen Florence Jaumotte und Carolina Osorio Buitron in ihrem Beitrag Power from the People, der in der Zeitschrift Finance & Development veröffentlicht wurde.

Und das hat alles auch was mit Deutschland zu tun. Nicht nur angesichts der Tatsache, dass auch bei uns in den zurückliegenden Jahren die Ordnungsfunktion der Gewerkschaften (wie auch der immer dazu gehörenden Arbeitgeberverbände) deutlich abgenommen hat und in vielen sogenannten Niedriglohnbereichen schlichtweg und nicht überraschend so gut wir gar nicht mehr vorhanden ist. Sondern auch, weil in einer Dienstleistungsgesellschaft die Arbeitgeber angesichts der vielen betriebswirtschaftlichen Besonderheiten immer bestrebt sein werden, die Kosten des Faktors Arbeit zu drücken, weil auch die Konkurrenz das tut. Außer, man zwingt die Unternehmen in das Korsett eines für alle Unternehmen geltenden Tarifvertrages. Beispielsweise über die Allgemeinverbindlichkeit dieses Regelwerks.

Dazu nur ein – allerdings höchst aktuelles – Beispiel. Der vor kurzem wiedergewählte grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, hat einen Gastbeitrag verfasst für die Online-Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT. Unter der Überschrift: Die Tür macht auf! Geschäfte sollten an Sonntagen öffnen dürfen. Seine Argumentation erscheint auf den ersten Blick nicht unplausibel: »An keinem anderen Tag der Woche kaufen die Deutschen mehr ein als am Sonntag. Nicht in der Stadt, da hält das Gesetz die Türen der Händler geschlossen, aber im Internet. Dort wird ein Fünftel des Umsatzes an Sonntagen gemacht. Das Verbot der Sonntagsöffnung kostet den stationären Einzelhandel Kunden und Marktanteile.« Und nach einigen Ausführungen kommt er dann zu seinem Punkt: »Den Kommunen sollte das Recht gegeben werden, in ihren Innenstädten durch Satzung Gebiete festzulegen, in denen an Sonntagen die Geschäfte nach Ende der Gottesdienste öffnen dürfen … Zugleich sollte diese Möglichkeit im Gesetz auf die Innenstädte begrenzt werden. Das würde den Einzelhandel in den Zentren nicht nur gegen das Internet stärken, sondern auch gegen die Konkurrenz an den Rändern und Autobahnen.« Immerhin will er den Gottesdienst der Kirchen, den allerdings tendenziell eher weniger konsumfixierte Personen- und Altersgruppen (noch) besuchen, von der Ausweitung der Konsumzone bewahren, aber dann soll es eben losgehen können.

Es soll an dieser Stelle gar keine Diskussion geführt werden über das Pro und Contra zu diesem Vorschlag und es soll auch nicht hervorgehoben werden, dass es gerade in den gewerkschafttlichen Reihen erhebliche Widerstände gegen eine solche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten geben würde und wird. Völlig unabhängig von der individuellen Positionierung dazu – hier geht es nur um einen Aspekt: Wenn man einen solchen Schritt machen würde, dann muss klar sein, dass das dazu führen muss, dass die Unternehmen in den Innenstädten noch mehr als bislang schon darauf schauen müssen, wie man die Personalkosten nach unten drücken kann, denn die Öffnungszeiten der Geschäfte werden ja nicht an anderer Stelle unter der Woche reduziert werden, so dass sich die Arbeitszeitbedarfe vergrößern. In diesem Kontext würde die Öffnung, die seitens der Wirtschaft sicher heftigst begrüßt werden würde, nur dann verantwortbar sein, wenn man gleichzeitig den Tarifvertrag für den Einzelhandel – der weit über einen Mindestlohn hinausgeht – für allgemeinverbindlich erklären würde, so dass sich alle, auch die nicht-tarifgebundenen Unternehmen an diesen halten müssten. Bis zum Jahr 2000 übrigens war das der Fall, bis dahin war der Tarifvertrag für alle Unternehmen im Einzelhandel allgemeinverbindlich – und seit der Aufhebung häufen sich die Fälle von Lohndumping in dieser Branche, denn jetzt macht es betriebswirtschaftlich durchaus Sinn, über das Drücken der Arbeitskosten zu versuchen, Vorteile gegenüber den Konkurrenzunternehmen zu realisieren.

Warum nur wundert man sich nicht, dass davon in dem Artikel des grünen Oberbürgermeisters nichts zu finden ist? Aber eigentlich wundert man sich nicht mehr.

Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“

Eine notwendige Vorbemerkung getreu dem Motto: Manchmal hilft der Blick ins Gesetz, in diesem Fall sogar in die Verfassung:


»Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden« (Artikel 9 Abs. 3 GG).

Die Rückversicherung auf das, was im Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 normiert ist, macht Sinn vor dem Hintergrund, dass am heutigen 5. März 2015 im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Tarifeinheit stattfinden wird. Der Bundestag selbst teilt uns dazu in seiner Vorschau auf die Plenarwoche mit: »Das Ziel, Tarifkonflikte mehrerer Gewerkschaften in einem Betrieb zu verhindern, verfolgt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (18/4062), der ab 12.30 Uhr auf der Tagesordnung steht. Es gehe darum, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, schreibt die Bundesregierung. Diese wird aus ihrer Sicht gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollen und es dabei zu „Kollisionen“ kommt, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden können, begründet die Regierung ihren Vorstoß. Das Gesetz sieht nun vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Können sich Gewerkschaften mit sich überschneidenden Tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.«

Die Parlamentarier bekommen passend zur heutigen Behandlung des Gesetzentwurfs warme Worte des höchsten Arbeitgeberrepräsentanten des Landes mit auf den Weg: Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheit sichert Tarifautonomie, so ist die Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände überschrieben, der wir die folgende Botschaft entnehmen können:


»Ich appelliere an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, den Gesetzentwurf für die Tarifeinheit zu unterstützen und damit die Tarifautonomie in Deutschland zu stärken … Die Wiederherstellung der Tarifeinheit ist ein wichtiger Beitrag, um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern … Tarifkollisionen führen zu widersprüchlichen Regelungen, die sich im Betrieb nicht umsetzen lassen. Vielmehr tragen sie Streit in die Belegschaften.«


Nun könnte der eine oder die andere schon an dieser Stelle auf die Idee kommen, dass das irgendwie eine sehr einseitige Wahrnehmung dessen ist, was in vielen Betrieben passiert. Denn sind es wirklich (nur) miteinander konkurrierende Gewerkschaften, die zu „Tarifkollisionen“ führen? Was ist mit den vielen Unternehmen, die seit Jahren Teile ihrer Belegschaften „abschichten“ durch Auslagerung in Tochtergesellschaften mit einem anderen, niedrigeren Tarifgefüge? Man schaue sich derzeit nur als ein Beispiel von vielen die Aktivitäten der Deutschen Post DHL an – oder die von Karstadt, bei der Commerzbank und viele andere mehr. Und was ist mit der teilweise hyperkomplexen Nutzung ganz unterschiedlicher Beschäftigungs- und damit auch Lohnarrangements durch Leiharbeit und Werkverträge neben den (noch) tariflich abgesicherten Stammbelegschaften? Da sind die Unternehmen offensichtlich sehr wohl in der Lage, komplexe, sich unterscheidende, nicht selten erheblich miteinander konfligierende Beschäftigungsbedingungen zu managen. Und wird dadurch kein Streit in die Belegschaften getragen?

Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass sich der Deutsche Bundestag heute mit einem Gesetzentwurf zur „Tarifeinheit“ befassen muss? Auf der Seite 50 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013 findet sich der folgende Auftrag an die Große Koalition: »Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.« Diese Vereinbarung muss vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesehen werden, denn die Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) wurde 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt. Damals wurde das in den Medien beispielsweise unter der bezeichnenden Überschrift Artenvielfalt im Unternehmen eingeordnet: »Eine Firma – zwei Tarifverträge? Bisher war das nicht möglich. Doch jetzt sagt das Bundesarbeitsgericht: Das geht sehr wohl. Arbeitgeber und die großen Gewerkschaften sind entsetzt, denn kleine Gewerkschaften bekommen mehr Macht.«

Der Hinweis auf das Entsetzen nicht nur auf der Arbeitgeberseite, sondern auch bei den Gewerkschaften ist deshalb von Bedeutung, weil beide Tarifparteien dafür gesorgt haben, dass der bereits zitierte Passus in den Koalitionsvertrag gekommen ist. Beide Seiten wollten vom Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, um die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss des 10. Senats vom 23.6.2010 – 10 AS 3/10 sowie Beschluss des 10. Senats vom 23.6.2010 – 10 AS 2/10) wieder zu korrigieren. In einer Pressemitteilung zu den beiden damaligen Entscheidungen hatte das Bundesarbeitsgericht ausgeführt: »Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.« Ganz offensichtlich soll es nun darum gehen, diesen übergeordneten Grundsatz zu schaffen, denn seit 2010 ist der Grundsatz dr Tarifeinheit gekippt und es gilt grundsätzlich die Tarifpluralität.

Allerdings hat die seit langem laufende Debatte über das Für und Wider einer gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ hinlänglich aufzeigen können, dass es eine Vielzahl an praktischen Problemen bei einer möglichen Umsetzung geben würde.

Aber die beiden eigentlich entscheidenden Punkte sind ganz andere, es geht hier um grundsätzliche Einwände gegen das geplante bzw. nunmehr als Entwurf vorliegende Gesetz, die bei einer entsprechenden Würdigung nur dazu führen können, dass man den ganzen Ansatz des Gesetzes als einen – möglicherweise historischen – Irrweg bezeichnen muss:

1. Die vielbeschworene Tarifeinheit mag historisch ihren Platz gehabt haben – und grundsätzlich spricht aus strategischen Gründen viel für ein einheitliches Vorgehen der Arbeitnehmerseite -, aber mit der betrieblichen Realität hat das immer weniger zu tun. Dieser Argumentationsstrang stellt nicht nur ab auf das beobachtbare professionelle Spiel vieler Unternehmen mit einer „multiplen (Nicht-)Tariflandschaft“, in der die Arbeitnehmer in ganz unterschiedliche Konfigurationen eingepasst werden. An dieser Stelle nur ein Hinweis auf die betriebliche Realität: Im vergangenen Jahr – und demnächst wieder? – stand ja vor allem der Konflikt bei der Bahn und die Konkurrenzbeziehung zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der zum DGB gehörenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit und der Konflikt wurde immer als Beispiel zitiert für die angebliche Notwendigkeit einer Neuregelung der Tarifeinheit. Eine Berufsgruppe, zwei Tarifverträge – na und?, so die nur scheinbar provozierende Frage von Sabine Hockling in ihrem Artikel aus dem November 2014. Sie verweist in einem ersten Schritt auf die Argumentation der Unternehmensseite: »Die Bahn lehnt es prinzipiell ab, mehrere Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe einzugehen. Denn das bedeutet für sie einen höheren organisatorischen Aufwand: Unterschiedliche Löhne und Zuschläge müssen verwaltet werden, verschiedene Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten erschweren die Dienstplangestaltung. Auch drohen aus Sicht der Bahn Konflikte innerhalb der Belegschaft, wenn die Angestellten unter verschiedenen Bedingungen arbeiten.« Das scheint prima facie nachvollziehbar, aber:

»Private Verkehrsbetriebe haben – anders als die Bahn – bereits Erfahrung damit, wie es ist, wenn ihre Angestellten mit von unterschiedlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen leben müssen. Bei privaten Wettbewerbern der Deutschen Bahn seien parallele Tarifverträge von EVG und GDL eher die Regel als die Ausnahme, sagt Engelbert Recker, Chef von Mofair, dem Verband privater Nahverkehrsunternehmen.

„Man kann alles regeln – wenn man kein Prinzip aus seiner Haltung macht.“ Schwierigkeiten, etwa durch abweichende Arbeitszeiten oder Pausenregelungen, gibt es laut Recker in der Praxis nicht. „Das ist nur eine Frage der betrieblichen Organisation.“«

Es geht aber nicht nur um die Unternehmensseite, sondern auch um inner- bzw. zwischengewerkschaftliche Konflikte, die ein etwas anderes Licht werfen auf die nach außen so beschworene Tarifeinheit.

Beispielhaft hierfür ist der Konflikt zwischen den beiden DGB-Gewerkschaften IG Metall und ver.di. In dem Artikel Wetzels Brandbrief wird das beschrieben am Beispiel des Logistikdienstleisters Stute Logistics. Dort wurde von Gewerkschaftern versucht, mit Unterstützung der IG Metall eine Betriebsratswahl zu organisieren. Gleichzeitig hat ver.di versucht, bei Stute-Standorten Betriebsratswahlen einzuleiten, denn für die Logistik ist formal ver.di zuständig und nicht die IG Metall. Man muss wissen, dass der Hamburger Stute-Standort einst von Airbus ausgegliedert wurde und darauf bezieht sich nun die Argumentation, dass deshalb auch die IG Metall zuständig sei, weil es sich gleichsam um eine Art „verlängerte Werkbank“ handelt. Diese Perspektive ist aus Metallsicht durchaus schlüssig, denn wenn immer mehr Tätigkeiten, die in der Vergangenheit von der Stammbelegschaft ausgeübt wurden, auf Dritte unter Nutzung von Werk- und Dienstverträgen verlagert werden, dann kann man schon nachvollziehen, dass die IG Metall sich nicht beschränken will auf die kleiner werdenden Stammbelegschaften, sondern möglichst die gesamte Wertschöpfungskette, zumindest aber die unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereiche tarifvertraglich einzufangen, was aber kollidiert mit der Zuordnung der Logistikunternehmen, um die es hier vor allem geht, unter das Dach der Gewerkschaft ver.di.

Zurück zum Fallbeispiel Stute Logistics. Der ver.di-Sprecher Christoph Schmitz wird in dem Artikel so zitiert:

»Die IG Metall ist bei Stute wie eine Spartengewerkschaft aufgetreten«, kritisierte Schmitz. »14 Jahre lang hat sie dort keine Tarifforderungen gestellt. Erst nach dem ver.di-Abschluss hat sie an ausgewählten Standorten eine Auseinandersetzung für einen Haustarifvertrag begonnen.« Und das mit Macht. Die Metallergewerkschaft – die über weitaus größere Ressourcen verfügt als ver.di – warb an den Stute-Standorten Bremen, Hamburg-Finkenwerder, Hamburg-Hausbruch und Stade etliche Mitglieder, organisierte fünf Warnstreiks und erreichte daraufhin einen Haustarifvertrag, der den Beschäftigten monatlich 150 Euro mehr und bis Ende 2015 befristete Einmalzahlungen von weiteren 100 Euro monatlich bescherte. Ver.di zog nach und unterschrieb eine gleichlautende Vereinbarung, bei der die Einmalzahlungen allerdings auf einen Schlag überwiesen werden können.«

Unabhängig von der Bewertung des konkreten Sachverhalts – er steht stellvertretend für das Problem, dass es auch innerhalb der etablierten Gewerkschaften grundsätzlich – und so könnte eine These lauten: zunehmend – keine klaren und eindeutigen Zuordnungen zu einer „zuständigen“ Gewerkschaft gibt bzw. geben kann. Hinzu kommt mit einer gewissen Ironie: Die Devise „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ ist aus Sicht der IG Metall genau die Zieldimension, die hier anvisiert wird, denn der vorgelagerte Kontraktlogistiker wird durch die werkvertragliche Einbettung in den Gesamtzusammenhang zu einem „Quasi-Teil“ des Betriebs, den man nun nach seiner Auslagerung wieder unter die industriegewerkschaftlichen Fittiche zu nehmen versucht, was aber wie gesehen zu Konflikten mit anderen Gewerkschaften führt bzw. führen kann. Die Welt ist komplexer als die Theorie.

2. Aber der zentrale Haupteinwand gegen das Gesetz zur Tarifeinheit ist von fundamentaler Bedeutung für die Arbeitsbeziehungen und für das höchst komplexe Gebilde des letztendlich verfassungsrechtlich nur sehr allgemein und konkreter dann durch „Richterrecht“ strukturierten Streikrechts. Der Arbeitskampf bzw. das damit verbundene Drohpotenzial ist von zentraler Bedeutung innerhalb der ansonsten sicher nicht zugunsten der Arbeitnehmer überaus asymmetrisch ausgestalteten Arbeitsbeziehungen. Und an dieser Stelle kann man nur noch einmal darauf hinweisen, dass in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Stellungnahmen aus ganz unterschiedlichen Lagern die Verfassungswidrigkeit des geplanten Gesetzes herausgestellt haben. Nach dieser Auffassung wird zu stark in ein Grundrecht eingegriffen. Aus der Flut an Veröffentlichungen zu dieser These vgl. nur den bereits Anfang 2014 publizierten Beitrag Schwarz-rotes Streikverbot von Detlef Hensche oder „Öffentlichkeit wird getäuscht“, ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Dieterich: »Es sei eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, wenn die Bundesregierung behaupte, das Streikrecht werde nicht angetastet.«

In diesem Kontext auch sehr interessant ein Interview mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts  Ingrid Schmidt, die vor Einschränkungen des Streikrechts und der Koalitionsfreiheit per Gesetz warnt: Gewerkschaftsfreiheit in Gefahr. »Sie warnt davor, den Grundsatz der Tarifeinheit – „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ – per Gesetz festzuschreiben. Denn dadurch werde der Wettbewerb der Gewerkschaften um den besten Tarif in jedem Unternehmen verhindert.« Es geht deshalb um einen schwerwiegenden Eingriff in die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit. Auch mehrere Gutachten liegen mittlerweile vor, viele bestätigen die These von der behaupteten Verfassungswidrigkeit des Unterfangens.

Selbst der mehr als seriösen Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages hat sich mit der Materie befasst. Darüber berichtet die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmecke in einem Beitrag auf ihrer Webseite, denn sie hat dem Dienst die Frage einer verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzentwurfs gestellt: Tarifeinheit – Ministerin sollte Gesetzentwurf zurückziehen.

»Laut dem Gutachten ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit nicht ausgestaltet, sondern dass es sich dabei um ein Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG handelt. Es ist ein Eingriff, weil die Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht das Abschließen von Tarifverträgen und Arbeitskämpfe schützt. Eingriffe in Grundrechte können zwar möglich sein, aber nur wenn sie gerechtfertigt sind. Das Ziel des Gesetzes – also die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern – reicht dafür aber nicht aus. Auch andere Begründungen für das Gesetz – also Zunahme von Arbeitskämpfen, Ordnungsfunktion der Tarifeinheit oder Betriebsfrieden – sind keine Gründe für ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit.

Auch die Betroffenheit Dritter bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr) kann nicht als Rechtfertigungsgrund für die gesetzliche Tarifeinheit dienen, denn die Bundesregierung lehnt in der Begründung des Gesetzes genau dies – also eine Regelung ausschließlich im Bereich Daseinsvorsorge – ab. Alles in allem besteht also Zweifel, dass das Gesetz verfassungskonform ist.«

Die vielen unterschiedlichen Einwände haben den Gang der Dinge bislang nicht aufhalten können – und die federführende Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) läuft sehenden Auges in das offene Messer. Ein äußerst unangenehmes offenes Messer, denn zum einen gibt es durchaus sehr plausible Annahmen, dass das Gesetz, sollte es denn endgültig verabschiedet werden, vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt wird, zum anderen aber wird sich möglicherweise eine Sozialdemokratin als diejenige herausstellen, die das Streikrecht von Gewerkschaften im Kern beschnitten hat. Das wird der SPD – man denke an die Erfahrungen mit Hartz IV – sicher nicht gut tun.

Dietrich Creutzburg hat das Grundproblem thematisiert in seinem Artikel Nie wieder Lokführer-Streiks?

»Das Tarifeinheitsgesetz … stellt … allerdings nur neue Regeln für den Fall einer sogenannten Tarifkollision auf – während es das eigentliche Streikrecht jedenfalls nicht ausdrücklich begrenzt. Von einer Tarifkollision ist die Rede, wenn zwei konkurrierende Gewerkschaften jeweils unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb durchgesetzt haben oder durchsetzen wollen. Dann soll, so die Stoßrichtung des Gesetzes, dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, das er am Ende tatsächlich unterschiedliche Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe anwenden muss.

Falls sich die Gewerkschaften nicht untereinander auf ein abgestimmtes Vorgehen einigen können, soll daher notfalls – auf Antrag betroffener Tarifparteien – die Mehrheitsregel entscheiden: Diejenige Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat, soll mit ihrem Tarifvertrag den Vorrang erhalten. Die Minderheitsgewerkschaft, die in vielen Fällen die Berufsgewerkschaft sein wird, muss dann zurückstecken und erhält nur das Recht, den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft „nachzuzeichnen“, damit zumindest dieser auch für ihre Mitglieder gilt.«
Mit diesem Mechanismus behauptet die Bundesregierung einen Weg gefunden zu haben, den Vorwurf eines direkten Eingriffs in das Streikrecht entkräften zu können und damit natürlich auch der Angreifbarkeit des Gesetzes von dieser Seite aus. Aber dem ist nicht so:
»Mittelbar hat diese Regel allerdings auch Auswirkungen auf Streiks. Denn nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (gesetzliche Regeln zu Arbeitskämpfen gibt es in Deutschland nicht) sind Streiks üblicherweise als unverhältnismäßig anzusehen, wenn damit etwas durchgesetzt werden soll, das gar nicht zulässig ist oder nicht angewendet werden kann. Das wäre für Tarifverträge einer Minderheitsgewerkschaft mit einiger Wahrscheinlichkeit der Fall. Die große Koalition setzt darauf, dass die Rechtsprechung im Ergebnis die Berufsgewerkschaften diszipliniert. Mehr noch: Sie hofft, dass alle Beteiligten gerichtliche Konflikte scheuen werden – und die konkurrierenden Gewerkschaften sich deswegen künftig lieber gleich im Voraus auf gemeinsame Tarifforderungen verständigen, um solche Tarifkollisionen zu vermeiden … Die größte Wirkung des Gesetzes wird voraussichtlich eine Unsichtbare sein: In Unternehmen und Branchen, in denen es bisher noch keine Berufsgewerkschaften gibt, werden potenzielle Gründer neuer Berufsgewerkschaften entmutigt – schließlich müssten sie gewissermaßen aus dem Nichts eine Mehrheit aus dem Boden stapfen, um nicht von der Kollisionsregel gebremst zu werden.«

Wie dem auch sei – sollte das Gesetz die parlamentarischen Hürden nehmen, dann wird es mit Sicherheit in Karlsruhe landen, vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Ausgang dieses Verfahrens – bekanntlich ist es schon bei einem „normalen“ Gericht wie auf hoher See, wo man letztendlich in Gottes Hand ist – mag offen sein, wenn auch mit einem höheren Erwartungswert für ein Scheitern. Creutzburg versucht eine noch gleichgewichtige Prognose: »Zwei Gutachten zum Tarifeinheitsgesetz, die im Vorfeld geschrieben wurden, sind besonders prominent. Eines stammt aus der Feder des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio und wertet das Gesetz als unzulässig. Das andere stammt aus der Feder des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier und gelangt zum gegenteiligen Ergebnis.«

Unabhängig davon hat man den Eindruck, dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll. Während sich die Kanzlerin und die Union zurückhalten und mit dem Thema nicht infiziert werden, muss die Bundesstreikministerin Nahles die ganze Paketlast tragen und folgerichtig wird sich auch die Kritik auf sie und die SPD fokussiert. Und die Gewerkschaften, die anfangs in einem Bündnis mit den Arbeitgebern die neue große Koalition in die Richtung getrieben haben, die nun mit der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag weiter beschritten wird, sehen sich mittlerweile einer belastenden Polarisierung in Befürworter und Gegner ausgesetzt, ein veritabler Spaltpilz in der Gewerkschaftsbewegung. Ob sich das dafür wirklich lohnt? Wohl kaum.