Vom „Fallbeil“ für Mütter, den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen und dem Rollenmodell des Sozialstaates in Deutschland

Im März 2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dort wurde auf eine Studie hingewiesen, in der verglichen wurde, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Studienautoren haben dafür Daten aus Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und den USA analysiert. Eine Geburt bedeutet in jedem dieser Länder für Frauen, dass sie in den Folgejahren weniger verdienen. Wobei es enorme Unterschiede gibt.

Interessant ist die Langzeitbetrachtung. Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.

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Vor und nach dem Weltfrauentag: Aus den Untiefen des staatlichen Schutzauftrags. Die Frauenhäuser, der Mangel und immer wieder das Geld

Am 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und wie immer bei solchen Tagen werden zahlreiche Studien und Meinungsbeiträge, die man mit dem Thema in Verbindung bringt, veröffentlicht. Wer das wollte, konnte sich mit neuen Studien zu einem alten Thema eindecken. Überwiegend beschäftigen sich die Veröffentlichungen mit dem Nachweis, dass Frauen (oder ein großer Teil von ihnen) immer noch ganz erheblichen strukturellen Behinderungen ausgesetzt seien (vgl. aus den vielen Übersichten dazu Yvonne Lott et al.: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, 2022 oder Clara Albrecht und Britta Rude: Wo steht Deutschland 2022 bei der Gleichstellung der Geschlechter?, 2022). Das wird dann anhand von beeindruckenden Zahlenwerken über die ungleiche Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern (vgl. dazu als ein Beispiel Kai-Uwe Müller und Claire Samtleben: Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung, 2022) oder über eine unterschiedliche und im Fall „der“ Frauen tiefere Vergütung in der Welt der Erwerbsarbeit, was unter dem Begriff „Gender Pay Gap“ diskutiert wird (als Beispiel Annekatrin Schrenker und Katharina Wrohlich: Gender Pay Gap ist in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken, 2022).

Alles wichtige Beiträge und hilfreiches Material. Aber zuweilen ist es notwendig, die zwangsläufig damit verbundene eher abstrakte Vogelperspektive zu verlassen und „unten“, „vor Ort“ genauer hinzuschauen, da, wo ganz lebenspraktische und in dem hier relevanten Kontext im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Hilfestellung geleistet wird oder sagen wir besser: geleistet werden soll. Gemeint sind die Frauenhäuser1, eine unbedingt erforderliche öffentlich zu gewährleistende Schutzinfrastruktur für Frauen und Kinder, die als potenzielle oder tatsächliche Gewaltopfer geschützt werden müssen.

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Alles (bald) wieder so gut auf dem Arbeitsmarkt (und zu Hause) wie vor der Krise? Wenn da nicht diese ungleiche Verteilung der Lasten wäre

Von ganz oben betrachtet könnte man durchaus zu dem Befund kommen, dass wir uns auf dem Erwerbsarbeitsmarkt wieder zurück auf Start bewegen, dass also nach den Einbrüchen durch steigende Arbeitslosigkeit und eingebrochene Erwerbstätigkeit der Stand vor dem Ausbruch der Corona-Krise wieder erreicht wird. Darüber wurde hier schon in dem Beitrag Der Arbeitsmarkt fast wieder auf Vor-Corona-Niveau. Wie immer gibt es Schattierungen und auch schwarze Löcher am 5. Februar 2022 berichtet. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen lag im Januar nur noch knapp 40.000 über dem Stand von Januar 2020 – zwischenzeitlich gab es 600.000 Arbeitslose mehr als zur Zeit vor der Krise. Und auch die Erwerbstätigkeit als Oberkategorie für ganz unterschiedliche Beschäftigungsformen (von den Minijobs über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis hin zu den Selbstständigen) scheint sich wieder in Richtung Vorkrisenniveau zu bewegen.

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Frauen (aus Afghanistan) + Altenpflege (in Deutschland) = besser als Dienerinnen unter den Taliban

Zuweilen gibt es Fundstücke aus der großen weiten Welt des Online-Journalismus, die selbst „abgehärtete“ Beobachter dessen, was in unserem Land als „Pflegenotstand“ seit vielen Jahren diskutiert wird, sprachlos zurücklassen. Die zugleich in einer unbedingt zu dokumentierenden schonungslosen Art und Weise einen ganz eigenen Blick auf Frauen und Pflege offenbaren.

In diesen Tagen stehen alle Menschen, die noch einen letzten Rest an Menschlichkeit in sich tragen, fassungslos vor dem großen Desaster, das vor unseren Augen in Afghanistan abläuft. Wir sehen nur sehr wenige, höchst selektive Bilder vom Flughafen in Kabul und keine aus den Gegenden, wo die Taliban bereits die Macht übernommen haben. Und man kann von den sicheren Zonen in unserem Land aus nur in Spurenelementen eine Vorstellung aufbauen, was vielen Menschen, darunter vielen Frauen und Mädchen, jetzt widerfährt bzw. droht. Einige wenige werden möglicherweise über die Luftbrücke der Panik gerettet werden oder sich durch Flucht einem Martyrium entziehen können, vielen anderen wird das nicht gelingen.

Was aber hat diese zivilisatorische Katastrophe nun mit der Altenpflege und Frauen in Deutschland zu tun, wird sich der eine oder andere denken mit Blick auf die Überschrift dieses Beitrags?

Es gibt Menschen, die offensichtlich in der Lage sind, in nur wenigen Sätzen eine solche Verbindung herzustellen und dabei en passant einen Abgrund offenlegen.

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Frauenhäuser: Jetzt aber kraftvoll aus dem seit langem beklagten Mangel. In der nächsten Legislaturperiode

Blicken wir zurück in das Jahr 2018, die Große Koalition hatte damals nach längeren Geburtswehen die Regierungsarbeit aufgenommen. Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag unter der Überschrift „Umstände der Abweisung von Frauen an Frauenhäusern“ (Bundestags-Drucksache 19/1624 vom 12.04.2018) konnte man das hier entnehmen:

»Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD die Einberufung eines Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.
Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den Ländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen.«

Eine Einordnung dieser Ausführungen der Bundesregierung konnte man dem Beitrag Frauenhäuser. Ein weiteres Beispiel aus dem Mangel-Land Deutschland, der hier am 17. Juni 2018 veröffentlicht wurde, entnehmen: »Soll oder muss man das übersetzen? In dieser Legislaturperiode wird sich (wieder) nichts tun, denn das dauert so seine Zeit mit Modellprojekten und Runden Tischen. Dann kann man einer Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und damit der betroffenen Frauen in die nächsten Wahlprogramme aufnehmen. Erneut werden wir Zeugen des leider sehr bekannten Mechanismus des „am ausgestreckten Arm verhungern“ lassen.«

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