Ein Entgeltgleichheitsgesetz als bislang zahnloser Tiger, aber das Bundesarbeitsgericht hat nun einen Meilenstein in Richtung echte Entgeltgleichheit gesetzt

Das Mitte 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfasst Betriebe mit regelmäßig mehr als 200 Beschäftigten und bringt Mitarbeitern einen Anspruch auf Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots (vgl. § 10 EntgTranspG). Das Gesetz soll die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern im Sinne von „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchsetzen. Das EntgTranspG hat seine Wurzeln im europäischen Recht und soll die europäische Richtlinie 2006/54/EG umsetzen. Anfang des Jahres 2017, der Gesetzentwurf war gerade vom Bundeskabinett verabschiedet, klang es sehr selbstbewusst, was aus dem Bundesfamilienministerium den Menschen mitgeteilt wurde: »Das Gesetz will den seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Es schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Lohn voranzutreiben.« Und die damalige Ministerin Schwesig (SPD) lies sich mit diesen Worten zitieren: »Nun ist der Weg frei für ein Gesetz, das ein wichtiges Tabu brechen wird: nämlich, über sein Gehalt zu sprechen. Der Gesetzesentwurf schafft mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern – und zwar über Transparenz von Gehalts- und Entgeltsystemen. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.« Dazu der Beitrag Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung vom 11. Januar 2017. Der Beitrag damals wurde übrigens mit diesen Worten beendet: „Man muss kein Prophet sein um vorhersagen zu können, dass die tatsächlichen Auswirkungen in der betrieblichen Praxis mehr als überschaubar bleiben werden.“

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Vom „Fallbeil“ für Mütter, den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen und dem Rollenmodell des Sozialstaates in Deutschland

Im März 2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dort wurde auf eine Studie hingewiesen, in der verglichen wurde, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Studienautoren haben dafür Daten aus Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und den USA analysiert. Eine Geburt bedeutet in jedem dieser Länder für Frauen, dass sie in den Folgejahren weniger verdienen. Wobei es enorme Unterschiede gibt.

Interessant ist die Langzeitbetrachtung. Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.

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Vor und nach dem Weltfrauentag: Aus den Untiefen des staatlichen Schutzauftrags. Die Frauenhäuser, der Mangel und immer wieder das Geld

Am 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und wie immer bei solchen Tagen werden zahlreiche Studien und Meinungsbeiträge, die man mit dem Thema in Verbindung bringt, veröffentlicht. Wer das wollte, konnte sich mit neuen Studien zu einem alten Thema eindecken. Überwiegend beschäftigen sich die Veröffentlichungen mit dem Nachweis, dass Frauen (oder ein großer Teil von ihnen) immer noch ganz erheblichen strukturellen Behinderungen ausgesetzt seien (vgl. aus den vielen Übersichten dazu Yvonne Lott et al.: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, 2022 oder Clara Albrecht und Britta Rude: Wo steht Deutschland 2022 bei der Gleichstellung der Geschlechter?, 2022). Das wird dann anhand von beeindruckenden Zahlenwerken über die ungleiche Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern (vgl. dazu als ein Beispiel Kai-Uwe Müller und Claire Samtleben: Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung, 2022) oder über eine unterschiedliche und im Fall „der“ Frauen tiefere Vergütung in der Welt der Erwerbsarbeit, was unter dem Begriff „Gender Pay Gap“ diskutiert wird (als Beispiel Annekatrin Schrenker und Katharina Wrohlich: Gender Pay Gap ist in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken, 2022).

Alles wichtige Beiträge und hilfreiches Material. Aber zuweilen ist es notwendig, die zwangsläufig damit verbundene eher abstrakte Vogelperspektive zu verlassen und „unten“, „vor Ort“ genauer hinzuschauen, da, wo ganz lebenspraktische und in dem hier relevanten Kontext im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Hilfestellung geleistet wird oder sagen wir besser: geleistet werden soll. Gemeint sind die Frauenhäuser1, eine unbedingt erforderliche öffentlich zu gewährleistende Schutzinfrastruktur für Frauen und Kinder, die als potenzielle oder tatsächliche Gewaltopfer geschützt werden müssen.

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