Am 8. März wurde der Weltfrauentag begangen und wie immer bei solchen Tagen werden zahlreiche Studien und Meinungsbeiträge, die man mit dem Thema in Verbindung bringt, veröffentlicht. Wer das wollte, konnte sich mit neuen Studien zu einem alten Thema eindecken. Überwiegend beschäftigen sich die Veröffentlichungen mit dem Nachweis, dass Frauen (oder ein großer Teil von ihnen) immer noch ganz erheblichen strukturellen Behinderungen ausgesetzt seien (vgl. aus den vielen Übersichten dazu Yvonne Lott et al.: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, 2022 oder Clara Albrecht und Britta Rude: Wo steht Deutschland 2022 bei der Gleichstellung der Geschlechter?, 2022). Das wird dann anhand von beeindruckenden Zahlenwerken über die ungleiche Verteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern (vgl. dazu als ein Beispiel Kai-Uwe Müller und Claire Samtleben: Reduktion und partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit erhöhen Erwerbsbeteiligung, 2022) oder über eine unterschiedliche und im Fall „der“ Frauen tiefere Vergütung in der Welt der Erwerbsarbeit, was unter dem Begriff „Gender Pay Gap“ diskutiert wird (als Beispiel Annekatrin Schrenker und Katharina Wrohlich: Gender Pay Gap ist in den letzten 30 Jahren fast nur bei Jüngeren gesunken, 2022).
Alles wichtige Beiträge und hilfreiches Material. Aber zuweilen ist es notwendig, die zwangsläufig damit verbundene eher abstrakte Vogelperspektive zu verlassen und „unten“, „vor Ort“ genauer hinzuschauen, da, wo ganz lebenspraktische und in dem hier relevanten Kontext im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Hilfestellung geleistet wird oder sagen wir besser: geleistet werden soll. Gemeint sind die Frauenhäuser1, eine unbedingt erforderliche öffentlich zu gewährleistende Schutzinfrastruktur für Frauen und Kinder, die als potenzielle oder tatsächliche Gewaltopfer geschützt werden müssen.