Der Europäische Gerichtshof als blutdrucksteigernde Instanz? Wieder einmal geht es um das Kindergeld für „EU-Ausländer“ im Inland mit Kindern im europäischen Ausland

„EU-Ausländer“ ist so ein Begriff, über den man mal, wenn genügend Zeit vorhanden wäre, gründlich nachdenken müsste. Ist nicht die EU für uns alle eigentlich „Inland“? Denn wir haben ja nicht nur einen schnöden Binnenmarkt, der das Gemeinsame auf Container, (noch) deutsche Autos oder Kapitalströme begrenzt, die ohne Grenzen hin und her zirkulieren können. Sondern beispielsweise auch Arbeitnehmerfreizügigkeit. Von der wird gerade in den wohlhabenderen Ländern der EU bekanntlich gerne Gebrauch gemacht, wenn es darum geht, Jobs mit lebenden Menschen zu besetzen, man die aber unter der eigenen Bevölkerung aus welchen Gründen auch immer nicht (mehr) findet. Diese Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, das eigentlich Inland ist, bekommen (oftmals branchen-, aber durchaus auch in dem einen oder anderen Fall ausbeutungsbedingt) niedrige Löhne – auf die sie dann Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Und spiegelbildlich haben sie dann auch Anspruch auf die unterschiedlichen staatlichen Leistungen. Wie beispielsweise auf das Kindergeld. Auch wenn die Kinder derjenigen, die hier arbeiten, nicht mitgekommen, sondern im Heimatland geblieben sind.

Da geht dann die erste Erregungswelle los, wie wir es seit Jahren bei uns in aller Regelmäßigkeit erleben müssen. Wieso bekommen „die“ für Kinder, die in Rumänien, Bulgarien oder Polen leben, „unser“ deutsches Kindergeld, wo doch die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern niedriger sind? Erst vor kurzem wurden wir erneut Zeugen einer solchen Welle (vgl. dazu ausführlich den Beitrag Und jährlich grüßen die Zuckungen der Erregungsgesellschaft. Einige Anmerkungen zum Thema Kindergeld, „wir“ in Deutschland und „die“ im Ausland vom 10. August 2018). 

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Ein Kopftuch im Drogeriemarkt – oder nicht? Das Bundesarbeitsgericht schiebt die arbeitsrechtliche Dimension dieses Kleidungsstücks weiter an den EuGH

Man kann es drehen und wenden wie man will – aber das Kopftuch polarisiert in unserer Gesellschaft. Von den einen wird die mindestens gefühlt zunehmende Zahl an muslimischen Frauen, die mit einem Kopftuch Verhüllungsbemühungen demonstrieren, instrumentalisiert im Sinne einer angeblichen „Islamisierung“ unseres Landes, von anderen hingegen wird das als eine ebenfalls angeblich selbstbestimmte Entscheidung der Frauen interpretiert und man müsse das tolerieren. Nun kann man argumentieren, dass die Leute im Privatleben machen können was sie wollen, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen oder anderen ihre mehr oder wenige eigenartige Lebensweise aufdrücken wollen. Dann muss man es hinnehmen, dass manche anscheinend Erfüllung darin finden, sich so zu kleiden. Die damit verbundene Distanz trifft ja auch mögliche andere Subgruppen, man denke an Punks oder die Immer-noch-Krawatten-tragenden-Männer in den Banken.

Wobei das letzte Beispiel mit den Banken schon mit einem Fuß in der anderen Dimension des gesellschaftlichen Miteinanders steht, dem Arbeitsleben. Denn man kann sicher plausibel davon ausgehen, dass es viele Bankangestellte gibt, die gar keine Lust haben, jeden Arbeitstag mit diesen die Halsgefäße schädigenden textilen Strangulationsvorrichtungen herumlaufen zu müssen. Aber das Zauberwort lautet: Müssen. Denn der Arbeitgeber erwartet das „im Kundenverkehr“. Man muss hier gar nicht über Sinn und Unsinn der dahinter stehenden Erwartungen oder Annahmen streiten, es ist so. Und bei so einigen anderen Berufen gibt es ebenfalls Kleidervorschriften, die eingehalten werden müssen. Wenn das so ist, dann ahnt man schon, dass wir hier angekommen sind an einer der vielen sprudelnden Quellen möglicher – in diesem Fall textiler – arbeitsrechtlicher Konflikte. Und so ist das auch mit dem Kopftuch.

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Kindergeld hier, Familienbeihilfe dort – und viele möchten „indexieren“. Also weniger Geld für die Kinder, die vor allem in Osteuropa leben. Die EU-Kommission will das verhindern

Ein kurzer Blick zurück in den Sommer 2018. Da war es für einen Moment mal wieder als Aufreger-Thema in den deutschen Medien. Das Kindergeld. Also nicht das Kindergeld generell, sondern das Geld, das ins EU-Ausland überwiesen wird. Wenn also ein polnischer Arbeitnehmer hier arbeitet und seine zwei Kinder sind in Polen geblieben, dann bekommt er das Kindergeld für die beiden nach Polen überwiesen. Das machen beispielsweise die vielen Pendelmigratinnen aus osteuropäischen EU-Staaten, die hier bei uns für zwei oder drei Monate im Wechselmodell in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ in einem der vielen deutschen Haushalte arbeiten. Aber um solche Details ging und geht es gar nicht, sondern um Stimmungsmache.

Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen. Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. Dass das „mehr“ allein dadurch erklärbar ist, dass gleichzeitig auch die Zahl der hier arbeitenden EU-Ausländer vor allem aus Osteuropa stark angestiegen ist. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Osteuropa stieg von 2015 bis 2017 um 295.000 auf knapp 1,2 Millionen. Und auch der nüchterne Blick auf andere nackte Zahlen konnte vor ein paar Monate viele nicht erreichen: Ende 2017 gab es insgesamt 14,97 Mio. Kinder, für die Kindergeld gezahlt wurde. Von diesen gut 15 Mio. Kindern lebten 243.234 im Ausland – das sind 1,6 Prozent der Kinder im Kindergeldbezug. Bei den Ausgaben stellen sich die Relationen so dar: 2017 wurden insgesamt 35,9 Mrd. Euro für das Kindergeld ausgegeben. 343 Mio. Euro davon wurden auf Konten im Ausland überwiesen. Das waren 1 Prozent der Gesamtausgaben.

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Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flüchtlingen und verwirft eine abgesenkte Sozialhilfe in Österreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine immer wichtigere Rolle, nicht nur in strittigen Fragen der Sozialpolitik, die ja eigentlich ganz überwiegend in der Souveränität der Mitgliedsstaaten steht. Selbst die mehr als bockige polnische Regierung, so wird gemeldet, musste vor dem EuGH einknicken: Polen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf: »Polens Regierung hebt die umstrittenen Zwangspensionierungen Oberster Richter wieder auf. Die Regierungspartei PiS legte im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Die betroffenen Juristen waren allerdings bereits nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof im Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Der EuGH hatte zuvor angeordnet, die umstrittenen Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen.« Die EU-Kommission sah durch die Entscheidungen der polnischen Regierung die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und hatte gegen das Gesetz geklagt. Sie kritisiert seit 2016 den Umbau der polnischen Justiz und leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Und Deutschland hat bereits mehrfach Erfahrungen machen dürfen mit Entscheidungen des EuGH beispielsweise in Fragen der Sozialhilfe für EU-Ausländer oder hinsichtlich des besonderen, sehr eigenen Arbeitsrechts der Kirchen (vgl. dazu diese Beiträge). Und hier bei uns wird man sehr genau auf eine neue Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts schauen, die sachverhaltsmäßig Österreich betrifft, aber für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist.

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Das Kreuz mit dem richtigen Kreuz bei Nicht-Einstellungen durch kirchlich gebundene Arbeitgeber

Ach, die kirchlichen Arbeitgeber in Deutschland und ihre Extra-Würste, die man ihnen in einem zentralen Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens zugesteht – im Arbeitsrecht. Das regelt bekanntlich wesentliche Aspekte des Zusammenspiels und des Konflikts zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Und die arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten für alle. Also eigentlich, denn die konfessionell gebundenen Arbeitgebern dürfen in einem nur ihnen zugestandenen Sondersystem operieren, in dem wichtige Regeln des „normalen“ Arbeitsrechts so nicht gelten. Das produziert dann immer wieder mal Schlagzeilen, wenn für die interessierten Beobachter der Szenerie mehr als merkwürdig daherkommende Entscheidungen in den Fokus der öffentlichen Berichterstattung geraten, beispielsweise die Entlassung einer Erzieherin, die in einem katholischen Kindergarten gearbeitet hat, weil sie geschieden ist und nun das eigentlich völlig „unmoralische“ Zusammenleben mit einem neuen Partner durch eine neue Eheschließung gleichsam aufwerten will, was dann zu einem „öffentlichen Ärgernis“ in der kirchlichen Selbstwahrnehmungswelt wird und den Rausschmiss auslöst. Die Falltür mit der Wiederheirat kann auch für einen Chefarzt eines katholischen Krankenhauses zum jobmäßigen Genickbruch führen – während in vielen anderen katholischen Kliniken die heftigsten Lebensformen ohne Probleme praktizierbar sind (weil die kirchlichen Arbeitgebern ansonsten keine lebenden Ersatz mehr finden würden). Vgl. dazu beispielsweise diesen Beitrag vom 29. Juli 2016: Zweifel an der – willkürlichen – Trennung zwischen unter dem Kreuz arbeitenden und normalen Menschen führen zu einem Ping-Pong-Spiel zwischen ganz oben und noch höher. Man erkennt bereits an diesen wenigen Hinweisen, dass wir uns auf höchst schwankendem Grund bewegen (müssen).

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