Die Klagen über steigende Preise und damit verbunden höhere Kosten ziehen sich durch die ganze Gesellschaft, bei vielen Haushalten und Unternehmen gleichermaßen. Natürlich ist die Betroffenheit der Haushalte von der bisherigen (und absehbaren) Inflationsentwicklung nicht gleichverteilt, gerade die mit unteren und mittleren Einkommen gehen da stärker auf die Knie als andere. Und auch bei den Unternehmen gibt es eine unterschiedliche Betroffenheit, die auch davon abhängig ist, inwieweit man die Kostenanstiege durch die Preisentwicklung beispielsweise bei Energie und Vorprodukten an die eigenen Abnehmer weiterreichen kann oder ob das aufgrund der Wettbewerbsintensität oder der Preissensitivität der Nachfrage nicht oder nur teilweise möglich ist. Nun können aber „normale“ Unternehmen zumindestens versuchen, die Kostenanstiege auf ihre Kunden zu überwälzen. Schwierig bis unmöglich ist das für Unternehmen, die mit administrierten Preisen konfrontiert sind, deren (Nicht-)Anpassung durch andere Interessen wie der Einhaltung vorgegebener Budgetsteigerungen bestimmt werden. Pflegedienste gehören mit Blick auf das, was ihnen von den Kranken- und Pflegekassen gewährt wird, zu dieser „Problemgruppe“.
Ambulante Pflege
„Nächstenpflege“: Alleingelassen im Dickicht der Bürokratie. Ergebnisse einer Befragungsstudie zur Situation der häuslichen Pflege in Deutschland
In der öffentlichen Berichterstattung über „die“ Pflege geht viel durcheinander, beispielsweise die Vermischung von Krankenhaus- und Alten- bzw. Langzeitpflege. Und wenn über die Altenpflege berichtet wird, dann geht es meistens um die Situation in den Pflegeheimen. Deutlich seltener wird über die vielen Menschen in den ambulanten Pflegediensten berichtet. Und zuweilen eher als eine große „black box“ kommt die häusliche Pflege daher. Und allein das ist schon eine groteske Verzerrung der Realitäten, was man an dem Vergleich zweier Anteilswerte verdeutlichen kann: Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf der Pflegebedürftigen (80 Prozent bzw. 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, so die veraltete aktuelle Pflegestatistik des Bundes vom Jahresende 2019 – „nur“ 20 Prozent in den Pflegeheimen unseres Landes.
➔ Wir haben es hier mit einer im wahrsten Sinne des Wortes „beweglichen“ Zahl zu tun. So berichtet das Bundesgesundheitsministerium – Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (Stand April 2022) – für das Jahresende 2021 von 3.763.305 ambulanten Leistungsbeziehern in der sozialen Pflegeversicherung (hinzu kamen 218.332 in der privaten Pflege-Pflichtversicherung, Stand: Jahresende 2020). Ende 2021 waren es also bereits über vier Millionen Menschen, die ambulante Pflegeleistungen bezogen haben. Zu den stationären Leistungsempfängern werden 843.185 (plus 54.358 aus der privaten Pflegeversicherung) gemeldet, in den 842.185 Heimbewohner/innen sind 141.126 Leistungsempfänger in Einrichtungen der Eingliederungshilfe enthalten.
„Pflegereform“ light: Zum Versuch, einen kleinen Deckel auf den Kochtopf zu setzen. Änderungen für die Pflegebedürftigen durch das GVWG zum 1. Januar 2022
Bei vielen Menschen gibt es eine absolut verständliche Sehnsucht nach guten Nachrichten, nicht nur in diesen sowieso belastenden coronalen Zeiten, in denen man nach gut zwei Jahren nicht nur kein Licht am Ende des Tunnels erkennen kann, sondern den Tunnel selbst aus den Augen verloren hat.
Und gerade, wenn es um die Langzeit- bzw. Altenpflege geht, dominieren nicht erst seit der Corona-Pandemie die negativen Schlagzeilen. Es mangelt hier offensichtlich an vielen und allem und dann wird man auch noch mit ständigen Kostensteigerungen konfrontiert. Besonders die Situation der vielen Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, wird dabei immer wieder mit Angst machenden Botschaften beschrieben: Immer größer werden die Beträge, die man als „Eigenanteile“ zuzahlen muss, um dann nicht selten mit einer fragwürdigen, zuweilen katastrophal schlechten Versorgung konfrontiert zu werden. Und die große Mehrheit der Pflegebedürftigen, die zu Hause lebt und versorgt werden muss, kann in vielen Regionen froh sein, wenn es überhaupt irgendeinen ambulanten Pflegedienst gibt, der noch bereit und in der Lage ist, ein- oder zweimal am Tag vorbeizukommen.
Da ist man dankbar, wenn aus den heiligen Hallen des Bundesgesundheitsministeriums hoffnungsvolle Botschaften unter das Volk gebracht werden, so wie diese hier: „Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen“ wurde für den Jahresbeginn 2022 versprochen und tatsächlich auch eingehalten. Und auch für diejenigen, die auf ambulante Pflege angewiesen sind, soll und gibt es mehr Geld. Das hört sich doch endlich mal gut an, also schauen wir genauer hin.