Am 1. Juli 2018 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein. Darin und in Folgebeiträgen (beispielsweise am 19. Januar 2019: Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert) wurde beschrieben, wie schwierig die Umsetzung der lobenswerten Absicht sein wird, in der Altenpflege zu einem für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag zu kommen. Das Feld der stationären und ambulanten Pflege ist tarifpolitisch besonders vermint, hier stehen sich im Grunde zwei Blöcke gegenüber, die gemeinnützigen Anbieter (mit einem besonderen Schwergewicht bei den katholischen und evangelischen Trägern) sowie die privatgewerblichen Anbieter (kommunale Träger sind nur noch in Spurenelementen) vorhanden. Fast die Hälfte der immer im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stehenden Altenheime sind schon in privatgewerblicher Hand, bei den ambulanten Pflegediensten sind es zwei Drittel. Und mit Blick auf diese Seite des „Marktes“ müssen wir eine quasi tariffreie Zone konstatieren (die übrigens auf der Seite der Beschäftigten durch einen desaströs niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad komplettiert wird). Hinzu kommt, dass auf der Seite der gemeinnützigen Anbieter die beiden konfessionell gebundenen Schwergewichte, vertreten durch Caritas und Diakonie, in einer Sonderwelt leben dürfen, dem sogenannten „Dritten Weg“. Danach werden den Beschäftigten in konfessionell gebundenen Einrichtungen und Diensten elementare Arbeitnehmerrechte vorenthalten (beispielsweise das Streikrecht) und die Kirchen dürfen ihre Angelegenheiten weitgehend selbst und auch unter Ausschluss von Gewerkschaften regeln, selbst in den vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens, die zu 100 Prozent aus Steuer- und Beitragsmitteln finanziert werden.
Allgemeinverbindlichkeit
Tönnies darf wieder Schweine schlachten und zerlegen lassen. Und wie geht es mit denen weiter, die das „Schweine-System“ am Laufen halten?
Das geht jetzt schneller, als die möglicherweise in Kurzarbeit und Homeoffice befindlichen Nachrichten-Redaktionen dies in Worte zu formen in der Lage sind. »Tönnies darf seit Donnerstag (16.07.2020) wieder schlachten – zunächst geringere Mengen und unter strengen Auflagen mit neuem Hygienekonzept. Ob sich dadurch für die Arbeiter nachhaltig etwas ändert, bleibt fraglich«, so die erste Meldung des WDR: Wiederaufnahme der Schlachtungen: Was ändert sich bei Tönnies? NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte am Morgen angekündigt, dass das Schlachtunternehmen ab sofort strenger von den Behörden kontrolliert werde: „Tönnies wird völlig anders arbeiten als vorher.“ »Die ersten Schweine sind bereits angeliefert worden, nach der Schlachtung folgt in der Produktionskette die Zerteilung der Tiere für die weitere Verarbeitung. Allerdings steht die Genehmigung für den zweiten Produktionsschritt noch aus. Diese hat die Stadtverwaltung von Rheda-Wiedenbrück noch nicht erteilt«, so diese Meldung aus der ersten Runde: Tönnies startet Schlachtbetrieb nach Zwangspause. Und dann einige Stunden später: Tönnies: Alle Produktionsbereiche wieder am Start: »Nach der Wiederaufnahme des Schlachtbetriebes am Donnerstag (16.07.2020) ist für das Tönnieswerk nun auch wieder die Schweine- und Sauenzerlegung frei gegeben. Ab Freitag dürfen die 2.714 Arbeiter das Werksgelände betreten und ihre Arbeit schrittweise wieder aufnehmen. Das teilt die Stadt Rheda-Wiedenbrück am Donnerstagabend mit.«
Seit vier Wochen ist die hocheffiziente Tötungsanlage des Tönnies-Konzerns in Rheda-Wiedenbrück im coronabedingten Lockdown und das jetzt alles so schnell gehen muss mit dem Wiederhochfahren hat erst einmal und wahrscheinlich ausschließlich betriebswirtschaftliche Gründe, die nicht nur beim Schweinebaron Tönnies selbst liegen, sondern die mit solchen Zahlen aus dem an sich durchgetakteten Produktionssystem Fleisch erkennbar werden:
Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen
Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

Viele haben die Absicht, Tarifverträge in der Altenpflege allgemeinverbindlich zu erklären (wenn es welche geben würde)? Feuer frei von Seiten der privaten Arbeitgeber
Man muss erneut daran erinnern, dass es da noch einige Passagen im Koalitionsvertrag der GroKo gibt, die auf Bearbeitung und Realisierung warten. Beispielsweise dieser Auftrag: »Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.« So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018.
Das müsste eigentlich schon seit längerem auf den Weg sein. »So behauptete die frühere Bundesarbeitsministerin, jetzige Fraktionschefin der SPD im Bundestag und designierte SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles in der Maybrit Illner-Sendung vom 22.02.2018, bezüglich der Tarifbindung in der Altenpflege habe man das Problem gelöst, denn man würde die „tarifvertragsähnlichen Regelungen“ der beiden Kirchen und der von ihnen getragenen Einrichtungen und Dienste berücksichtigen und dann könne man mit einer Allgemeinverbindlicherklärung arbeiten. Fazit: Die Tarifentlohnung werde kommen.« Das wurde diesem Beitrag vom 24. Februar 2018 entnommen: Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? Und dort findet man dann auch diese Kommentierung der Nahles-Behauptung: »Da reibt sich jeder, der sich etwas auskennt in der Materie, erstaunt die Augen.« In dem Beitrag findet man eine detaillierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären – und den Hindernissen, mit denen man speziell in der Altenpflege konfrontiert wird. Der Beitrag endete mit dieser Frage: »Wie soll das beschriebene Wollknäuel genau aufgelöst werden?«
Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert
Manche Dinge lassen sich leichter formulieren als in die Wirklichkeit bringen. So findet man im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 diese schlanke Absichtserklärung:
»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.«
Wie so oft im Leben hört und liest sich das einfacher als es dann in der Praxis ist. Die Altenpflege heute ist ein mehr als vermintes Gelände für die Absicht, eine flächendeckende Tarifbindung erreichen zu können. Dies hat mehrere Gründe. Einer die wichtigsten Aspekte dabei ist die Tatsache, dass es gar keinen auch nur annähernd relevanten Tarif in diesem Bereich gibt. Das wiederum resultiert zum einen aus der Trägerschaft der ambulanten und stationären Altenpflege.