Mit Job, aber ohne eigene Wohnung

Wir laufen nun schon zügig in den Herbst rein, die Tage und vor allem die Nächte werden wieder kälter – und wenn erst der Winter vor der Tür steht, dann wird es wieder Berichte über die Not obdachloser Menschen geben.

Die waren und sind aber auch an den anderen Tagen ohne Wohnung oder irgendwo untergekommen. Und darunter sind auch Menschen, die viele sicher nicht mit Obdachlosigkeit, von dem man ein bestimmtes (Stadt)Bild im Kopf hat, verbinden werden. Menschen, die einen Job haben. Zur Arbeit gehen. Und dann eben nicht „nach Hause“, wie das bei Millionen anderen der Fall ist.

Immer mehr Erwerbstätige in den Städten können sich kein eigenes Zuhause leisten. Gibt es in Deutschland eine neue Form der „Working Poor“? Das fragt sich Antje Lang-Lendorff in ihrem Artikel Feierabend in der Notunterkunft. Sie illustriert das Thema – trotz Arbeit keine Wohnung – an einem Beispielfall.

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Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

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Intensivstationen deutscher Krankenhäuser: „Viele Kliniken melden uns Personalprobleme. Das Personal ist müde und wird weniger“

Man hat das in den langen Corona-Monaten fast schon verinnerlicht, das Starren auf die täglichen Meldung der Inzidenz. Am heutigen 26. August 2021 wird beispielsweise eine „7-Tage-Inzidenz“ – also neue Fälle je 100.000 Einwohnende in 7 Tagen – für Deutschland in Höhe von 66 berichtet. Die Werte für die 7-Tage-Inzidenz in den Bundesländern liegen zwischen 122,4 pro 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen und 15,5 pro 100.000 Einwohner in Sachsen-Anhalt. Das RKI berichtet von 12.626 neuen Fällen am gestrigen Tag, die von den Gesundheitsämtern gemeldet wurden. Aber auch das gehört im August 2021 erwähnt: Insgesamt haben 64,5 Prozent der Bevölkerung mindestens eine Impfung gegen COVID-19 bekommen. 59,6 Prozent wurden bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft. Die Impfquote ist auch deshalb von besonderer Bedeutung, da die Impfung zumindest nach derzeitigem Stand wirksam vor schweren Krankheitsverläufen schützt – und damit dann auch eine möglicherweise notwendige intensivmedizinische Behandlung vermieden werden kann. Nun steigt sie also wieder, die uns so vertraut gewordene Inzidenz. Aber manchmal muss man Abschied nehmen, denn:

Künftig soll die Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert für die Bewertung der Pandemiesituation durch die regionale Klinikbelegung mit Corona-Patienten ersetzt werden. Laut den Vorschlägen des Ministeriums soll besonders die „Hospitalisierungsinzidenz“ zur Bewertung herangezogen werden. Diese Zahl zeigt die zur Behandlung aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen, so diese Meldung: Krankenhausbelegung soll Inzidenz als Richtwert ablösen. Der Schwellenwert, ab dem Gegenmaßnahmen greifen (über die von den einzelnen Bundesländern entschieden werden muss), sei „jeweils unter Berücksichtigung der regionalen stationären Versorgungskapazitäten festzusetzen mit dem Ziel, eine drohende Überlastung der regionalen stationären Versorgung zu vermeiden“.

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