Die Pflege und das Geld: Wiederbelebungsversuche der „Bürgerversicherung“ und Wiederauferstehung der Kapitaldeckung im Mäntelchen eines „Vorsorgefonds“

Der Pflegebedürftigkeit werden viele von uns nicht entkommen. Betrachtet man die Lebenszeitprävalenz, standardisiert auf die Altersverteilung der Sterbefälle in Deutschland 2011, dann liegt diese bei 48% für Männer und bei den Frauen sogar bei 67%, wie Berechnungen zeigen, die im „BARMER GEK Pflegereport 2013“ veröffentlicht wurden. Jeder zweite Mann und drei von vier Frauen. Und dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den vor uns liegenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung massiv ansteigen wird, ist mittlerweile sicher überall angekommen.
Daraus ergeben sich zwei zentrale Schlussfolgerungen: Wenn wir auch weiterhin eine dann auch noch halbwegs humane Versorgung der pflegebedürftigen Menschen sicherstellen wollen, dann brauchen wir erheblich mehr Personal in der Pflege – und das meint nicht nur deutlich mehr Professionelle, sondern auch in und um die Familien herum bis in den ehrenamtlichen Bereich angesichts der großen Zahl an Menschen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sein werden. Zum anderen muss deutlich mehr Geld in das Pflegesystem hinein gegeben werden – und das auch unabhängig von der Frage, ob es nicht „Ineffizienzen“ in der Art und Weise der pflegerischen Versorgung gibt, die man abbauen könnte und müsste.

Die Finanzierung der Pflege ist eine komplexe Angelegenheit, obgleich in der öffentlichen Diskussion immer wieder der Eindruck erweckt wird, dass hierbei alles an der Pflegeversicherung hängt, die zwar eine wichtige Rolle im Finanzierungsmix spielt, aus deren Leistungen aber eben nur einen Teil der Pflegekosten refinanziert wird. Hinzu kommen die privaten Anteile der Betroffenen (und ihrer Kinder) sowie seit Jahren wieder ansteigend die kommunal zu finanzierenden Ausgaben der Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII). Dem „Pflegereport 2013“ kann man zur Einordnung entnehmen: Derzeit wird gut die Hälfte aller Ausgaben bei Pflegebedürftigkeit durch die Soziale Pflegeversicherung getragen, die damit das wichtigste Leistungssystem bei Pflegebedürftigkeit ist (S. 51). Übrigens – immer wieder wird vergessen, dass es neben der „normalen“ Pflegeversicherung mit 69,6 Mio. Versicherten auch noch die private Pflegeversicherung gibt mit 9,7 Mio. Versicherten.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass erneut die Frage auf die Tagesordnung gesetzt wird, wie denn die steigenden Ausgaben für die Pflege finanziert werden sollen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich bis 2030 verdoppeln. Um das zu finanzieren, müssen alle Bürger in die Pflegeversicherung einzahlen, so die Forderung von AWO-Chef Wolfgang Stadler in einem Interview („Pflege ist ein Knochenjob„). Ein Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist die Entscheidung, dass der der Beitragssatz in der Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode schrittweise um 0,5 Prozentpunkte steigen soll. Das kritisiert Stadler als nicht ausreichend, denn wenn man nur bei den gesetzlich Versicherten diese Beitragserhöhung umsetzt, dann werden die daraus generierbaren Mehreinnahmen nicht ausreichen, um beispielsweise den seit langem vor sich her geschobenen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff im Sinne der Abkehr von einer zeitabhängigen und somatisch fixierten Pflege finanzieren zu können. Stadler fordert statt dessen:

»Eine Bürgerversicherung wäre aus unserer Sicht die beste Lösung … Die Zahl derjenigen, die in die Pflegeversicherung einzahlt, sinkt. Nur eine integrierte, alle Bürger umfassende gesetzliche Pflegeversicherung und eine Beitragspflicht, die alle Einkommen erfasst, gewährleisten eine hinreichende Finanzierungsgrundlage. Dann bliebe der Beitrag nach unseren Gutachten immer noch unter drei Prozentpunkten und man kann den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff konsequent umsetzen.«

Das ist sie also wieder, die Idee der „Bürgerversicherung“, die vor der Bundestagswahl von der SPD noch hochgehalten wurde, aber bereits bei den Koalitionsverhandlungen in der Versenkung verschwunden ist, hatte die Sozialdemokratie dem Koalitionspartner mit der „Rente mit 63“ und dem Mindestlohn schon einiges „zugemutet“, so dass für systemverändernde Maßnahmen auf der Einnahmenseite kein Platz mehr war. Aber es wurde auch noch nicht einmal diskutiert.
Statt dessen also der Griff in die Beitragskasse der Sozialen Pflegeversicherung – und das in einem höchst problematischen doppelten Sinn.
Werfen wir zuerst einen Blick auf die finanzierungsseitigen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Dezember 2013:

»Der paritätische Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Aus dieser Erhöhung stehen die Einnahmen von 0,2 Prozentpunkten zur Finanzierung der vereinbarten kurzfristigen Leistungsverbesserungen, insbesondere für eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen sowie der für 2015 gesetzlich vorgesehenen Dynamisierung der Leistungen zur Verfügung. Die Einnahmen aus der weiteren Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte werden zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet, der künftige Beitragssteigerungen abmildern soll. Dieser Fonds wird von der Bundesbank verwaltet.
In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2 Prozentpunkte und damit insgesamt um 0,5 Prozentpunkte in dieser Legislaturperiode angehoben« (Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD 2013: 61)

Was wir diesen wenigen Sätzen zur Pflegefinanzierung in der nun laufenden neuen Legislaturperiode entnehmen können ist eine Wiederauferstehung des Gedankens der Kapitaldeckung. Es muss an dieser Stelle daran erinnert werden, dass bereits im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der FDP aus dem Jahr 2009 vorgesehen war, dass es eine Ergänzung durch eine „Kapitaldeckung“ bei der Pflegefinanzierung geben sollte. Herausgekommen ist in der letzten Legislaturperiode aber lediglich der so genannte „Pflege-Bahr“, also zulagengeförderte freiwillige private Versicherungsverträge.
  • Dieses neue Instrument sieht einen Förderbetrag in Höhe von fünf Euro pro Monat bzw. 60 € pro Jahr vor, wenn mindestens zehn Euro pro Monat Prämie für einen privaten Pflegeversicherungsvertrag gezahlt werden. Die Kritik an dieser Förderung ist umfassend und stellt ab auf die Punkte geringe Reichweite des Versicherungsschutzes, umverteilen Wirkung der Förderung im Sinne von „Mitnahmeeffekte durch Vermögende“ (so eine treffende Charakterisierung seitens der Deutschen Bundesbank), ein unzureichender Versicherungsschutz sowie die Tatsache, dass keine Dynamisierung der staatlichen Förderung vorgesehen ist, sehr wohl aber Prämiensteigerungen möglich sind und auch eintreten werden. Bösartig formuliert könnte man die steuerfinanzierte Zulage gleichsam als Lockmittel in solche Versicherungsverträge hinein verstehen. Der „Pflege-Bahr“ steht stellvertretend für die in der vergangenen Legislaturperiode so dominante „Playmobil-Sozialpolitik“, zu der beispielsweise auch das „Betreuungsgeld“ in Höhe von 100, später einmal 150 € pro Monat gehört, die für diejenigen geleistet werden, die keine öffentliche Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen.
Quelle der Abbildung: PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat aktuell die Präsentation der Geschäftszahlen 2013 unter die Überschrift „Rasantes Wachstum in privater Pflegevorsorge“ gestellt: «So wurden im Jahr 2013 allein 353.400 geförderte Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen. Dazu kommen noch 174.100 ungeförderte Policen, sodass der Gesamtbestand an Pflegezusatzversicherungen um mehr als eine halbe Million auf insgesamt über 2,7 Millionen Versicherungen anstieg«, so die Jubelmeldung des Verbandes – schaut man sich allerdings die Relationen genauer an, dann offenbart sich, dass gerade einmal nur 3,4% der Pflegepflichtversicherten eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, wie die vom PKV-Verband selbst veröffentlichte Abbildung zeigt.

Heike Haarhoff schreibt hierzu in ihrem Kommentar „Aus Flop mach Top„: »1,5 Millionen Neu-Verträge allein binnen des ersten Jahres, das war Bahrs – schriftlich verankertes – Versprechen … Jetzt stellt sich heraus: Gerade 400.000 Menschen haben einen „Pflege-Bahr“ abgeschlossen – nicht in den ersten 12, sondern in den ersten 14 Monaten seit Einführung. Das ist nicht nur weniger als ein Drittel des angepeilten Ziels. Das ist blamabel.« Und inhaltlich kritisiert sie: »Die Stiftung Warentest hat dem Pflege-Bahr unlängst jeglichen Zusatznutzen abgesprochen: Die staatlich geförderte Police biete keine finanziellen Vorteile gegenüber herkömmlichen Produkten der privaten Pflegeversicherung. Überdies, das beklagen Sozialverbände, schließen diejenigen Menschen mit hohem Pflegerisiko – also Arme und Kranke – den Pflege-Bahr gar nicht ab. Ihnen fehlt schlicht das Geld für den Eigenanteil. Aber auch die Einkommensstärkeren, die jetzt in die Privatvorsorge investieren, können nicht sicher sein, am Ende zu profitieren: Niemand weiß, wie sich die Prämien entwickeln. Ein vorzeitiges Aussteigen aber ist bei Risikoversicherungen stets mit extremen finanziellen Einbußen verbunden.«

Betrachtet man in diesem Kontext die Vereinbarungen in dem neuen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, dann wird verständlich, warum man tatsächlich von einer wirklichen „Wiederauferstehung“ des Gedankens der Kapitaldeckung innerhalb der Pflegefinanzierung sprechen kann und muss. Die Verwendung des Begriffs Wiederauferstehung soll daran erinnern, dass in der Anfangsphase der Pflegeversicherung von durchaus unterschiedlichen Seiten eine ergänzende Kapitaldeckung angesichts des besonderen Risikocharakters der Pflegebedürftigkeit vorgeschlagen bzw. gefordert wurde und es wurde darauf hingewiesen, dass man mit dieser ergänzenden Kapitaldeckung für die jüngeren Jahrgänge rechtzeitig anfangen müsse, um überhaupt Entlastungswirkungen haben zu können – aktuell wird allerdings darauf hingewiesen, dass der „richtige“ Zeitpunkt für eine solche ergänzende Teil Kapitaldeckung verpasst worden ist. 
Unter dem euphemistisch daherkommenden Terminus „Vorsorgefonds“ wurde seitens der Großen Koalition nicht nur vereinbart, erhebliche Mittel in den kommenden Jahren anzusparen, sondern aus Sicht des bisherigen Systems tatsächlich systemverändernd ist die Tatsache, dass dieser kapitalgedeckte Fonds über Beitragsmittel aus einer umlagefinanzierten Sozialversicherung gespeist werden soll. Das hat es nun wirklich noch nicht gegeben.

Noch sind die Details dieses tiefen Eingriffs in die Systematik einer umlagefinanzierten Sozialversicherung gar nicht geklärt, da wird das dann zusätzlich aufgeladen mit weiteren höchst umstrittenen Forderungen, konkret einer Differenzierung der Belastung zwischen Familien und Kinderlosen. So müssen jedenfalls die Ausführungen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, verstanden werden. Das Interview mit ihm ist überschrieben worden mit „Kinderlose sollen mehr Beiträge zahlen„. Auch Spahn betont den paradigmatischen Punkt der Koalitionsvereinbarung: »Zunächst einmal hat das Ganze eine hohe Symbolkraft: Zum ersten Mal sparen wir in der gesetzlichen Sozialversicherung ganz gezielt Geld, um uns auf die Alterung der Gesellschaft einzustellen. Das hat es bisher noch nicht gegeben und ist daher ein Wert an sich.«

Ab 2015 sollen jährlich 1,2 Mrd. Euro in den „Vorsorgefonds“ zurückgelegt werden – wohlgemerkt, aus Beitragsmitteln der „normalen“ Pflegeversicherten. Auf die kritische Vorhaltung, dass die auf diesen Weg angesparten Beträge kaum ausreichen werden, lässt Spahn dann die perspektivische Katze aus dem Sack:

»Wer sagt denn, dass wir künftig nicht mehr sparen? Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass wir die Sparsumme für den Fonds mittelfristig erhöhen. Fair und gerecht wäre es, wenn vor allem die Kinderlosen einen größeren Beitrag zur Vorsorge leisten. Die Eltern, die künftige Beitragszahler großziehen, haben ihren Anteil ja schon geleistet. Ich kann mir daher vorstellen, dass wir den Beitragssatz für Kinderlose künftig weiter erhöhen und diese zusätzlichen Einnahmen dann in den Fonds stecken. Eine stärkere Belastung der Kinderlosen zur Entlastung der Familien sollte ein generelles Prinzip in der Sozialversicherung werden.«

So kann man sich das vorstellen – schrittweiser Ausbau der nunmehr verpflichtend eingeführten Teilkapitaldeckung innerhalb der Sozialversicherung und die von immer mehr geforderte stärkere Belastung der Kinderlosen umlenken in die Kapitaldeckung.

Bei Gelegenheit müsste die SPD dann schon mal die Frage beantworten, wie sie es selbst bewerten will, dass sie bis vor der Wahl das Konzept der „Bürgerversicherung“ propagiert hat und nach der Wahl eine weitaus stärkere Kapitaldeckung implementieren lässt, als es die schwarz-gelbe Koalition auch nur ansatzweise geschafft hat. Das hat schon eine gewisse Ironie.
Abschließend zur Kapitaldeckung ein Hinweis auf die private Kranken- und Pflegeversicherung, denn die kennen sich damit aus. In der Pressemitteilung zum Jahresergebnis 2013 teilt der PKV-Verband mit: »Einen Teil der Beiträge ihrer Kunden legt die Private Krankenversicherung auf dem Kapitalmarkt an. Aus diesem Geld werden die im Alter steigenden Gesundheitskosten der Versicherten finanziert. Diese Alterungsrückstellungen erhöhten sich bis Ende 2013 auf 190 Milliarden Euro – 164 Milliarden Euro in der Krankenversicherung und 26 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung.« Das ist mal ein Sparstrumpf.

Die „Kreativwirtschaft“ und die dort herrschenden Zustände als Menetekel für viele andere?

Anfang Mai ist es wieder soweit – dann findet in Berlin das diesjährige „Familientreffen“ der Internet-Gemeinde und Kreativen bzw. der, die sich dafür halten, statt: Die „re:publica 14„. Wieder mit vielen spannenden und partiell skurrilen Themen. Und natürlich wird es erneut – wenn auch zumeist am Rande – um „berufspolitische“ Fragen gehen, schlagen sich doch viele der Anwesenden mehr schlecht als recht durch die kreative und das heißt eben oftmals auch mehr als prekäre Existenz.
In diesem Kontext lohnt der Blick auf ein lesenswertes Interview mit dem Tourneeveranstalter Berthold Seliger, der eine umfassende und grundlegende Abrechnung mit dem Musikbusiness vorgelegt hat. Seliger hat mit seinem Buch „Das Geschäft mit der Musik – Ein Insiderbericht“ eine interessante Einführung in fast alle Facetten des Geschäfts mit der Musik geliefert. Er analysiert die aktuellen Geschäftsmodelle und befasst sich mit der Rolle der Künstler und Kulturarbeiter, aber auch mit ihrer miserablen sozialen Situation. Das Interview ist unter der Überschrift „Eine Arbeitswelt inszenieren, in der sich Sklaverei wie Freiheit anfühlt“ auf Telepolis veröffentlicht worden. Eine seiner zentralen Thesen lautet: Die „Kreativwirtschaft“ habe eine Türöffnerrolle für neoliberalen Arbeitsverhältnisse gespielt.

Bevor wir uns dieser These genauer widmen sei eine Annäherung an den immer öfter auftauchenden Begriff der „Kreativwirtschaft“, der auch von Seliger verwendet wird, versucht. Es gibt eine gleichsam „halbamtliche“ Definition dessen, was man sich darunter vorstellen soll, denn im Dezember 2007 wurde der Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ als Bundestags-Drucksache veröffentlicht und da findet man auf den Seiten 333 ff. ein eigenes Kapitel zum Thema „Kultur- und Kreativwirtschaft“. Wobei der Definitionsversuche staubtrocken daherkommt:

Im allgemeinen Gebrauch des Begriffs Kulturwirtschaft respektive Kreativwirtschaft werden in Deutschland diejenigen Kultur- bzw. Kreativunternehmen erfasst, „… welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.“ (S. 340)

Na ja. Nicht wirklich prickelnd, dieser Definitionsanlauf. Man kann es natürlich auch empirisch versuchen. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2007 eine Studie über die Bedeutung der Kreativwirtschaft in und für Berlin veröffentlicht. Unter den sieben führenden kreativwirtschaftlichen Zentren lag Berlin gemessen an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hinter der Region München an zweiter Stelle, zugleich aber mit der höchsten Dynamik. »Dies gilt zumindest für die privatwirtschaftlichen Teile der Branche, bei den öffentlichen Institutionen machen sich dagegen die Sparmaßnahmen des Berliner Senats bemerkbar«, schrieben Geppert und Mundelius in ihrem Beitrag „Berlin als Standort der Kreativwirtschaft immer bedeutender„. Hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse ist der folgende Passus interessant:

»Fast die Hälfte der in der Kreativwirtschaft Berlins Tätigen sind Selbständige oder freie Mitarbeiter; in den übrigen Wirtschaftsbereichen ist der Anteil dieser Gruppen weniger als halb so groß. Insgesamt arbeitet jeder zehnte Erwerbstätige Berlins in der Kreativwirtschaft. Damit ist dieser Zweig inzwischen größer als das verarbeitende Gewerbe der Stadt.«

An dieser Stelle lässt sich das aktuelle, von Reinhard Jellen geführte Interview mit Berthold Seliger gut andocken, der ja wie bereits erwähnt von einer „Türöffnerrolle“ der Kreativwirtschaft für neoliberale Arbeitsverhältnisse spricht. Seine Sichtweise von den Künstlern als „Kulturarbeiter“ ist eigenwillig und gewinnbringend. Er führt in dem Gespräch dazu aus:

»Die Künstler und Kulturarbeiter stehen als flexible und selbstverantwortliche Subjekte Modell für eine Neuorganisation der Gesellschaft … Im Kern sind die meisten in der Kreativindustrie tätigen Menschen ja „Arbeiter“, wenn man diesen altmodischen Begriff wieder einführen möchte, nämlich „Kulturarbeiter“, ein Begriff, den zu verwenden ich bevorzuge – ob Aufnahmeleiter oder Arbeiterin im Presswerk, ob die Verkäufer in den Plattenfirmen, die sich so gern als „Produktmanager“ bezeichnen, in Wahrheit aber natürlich alles andere als Manager sind, sondern Verkäufer eines industriell hergestellten Produkts, bis hin zu den Komponisten und Interpreten, die ja nach dem Stand der kulturellen Produktionsverhältnisse am ehesten privilegierte produzierende Facharbeiter im Sektor Dienstleistungen sind, wenn man sie soziologisch einordnen möchte, und keineswegs Unternehmer. Sich selbst würden aber all die lohnabhängigen Arbeiter und Manager, die in der Musikindustrie arbeiten, und all die Künstler jedoch kaum als „Arbeiter“, sondern eben als „Manager“ bezeichnen oder im Fall der Künstler als „Selbständige“, als „Unternehmer“. Und da sind wir eben mitten in der Ideologie des neoliberalen Kapitalismus – die Zuschreibung ist ja: Selbst schuld, wenn du arm bleibst! Selbst schuld, wenn du einen unattraktiven Job machst! Du bist Unternehmer deiner selbst! Du bist für deine Selbstoptimierung, für dein neoliberales Selbst verantwortlich. Und all die „Kreativen“, wie es immer so schön heißt, spielen vergnügt die ihnen vom System zugewiesene Rolle als autarke „Miniaturkapitalisten“.«

Die Fakten, die Seliger vorträgt, sprechen für sich. Er verweist auf die vielen »schlecht bezahlten Jobs – im Extremfall: unbezahlte oder skandalös gering bezahlte Praktika – in der „Kreativwirtschaft“, oder Musiker, deren durchschnittliches Jahreseinkommen laut KSK eben nur 12.005 Euro beträgt.« Nur etwa die Hälfte der in der Kulturbranche tätigen Menschen haben irgendeine Form eines festen Arbeitsverhältnisses, nicht selten mit einer Bezahlung knapp über oder unter dem Hartz IV-Niveau. Die andere Hälfte firmiert als „Selbständige“, zwei Drittel in prekären Verhältnissen. Natürlich stellt sich hier die Frage, warum denn überhaupt so viele trotz dieser offensichtlichen Realitäten den Weg suchen und nehmen in diesen Bereich. Darauf Seliger: »Die „Kreativwirtschaft“ hat es … geschafft, den Menschen vorzugaukeln, dass sie Teil von etwas ganz Tollem sind …«. Insofern verwundert es auch nicht, dass man nach Seligers Beobachtung fast nur noch Vertreter der Mittelschicht in der Kreativwirtschaft findet.

Die Anbindung an den neoliberalen Zeitgeist der zurückliegenden Jahre stellt sich für Seliger so dar:

»Der Arme ist selber schuld, er kann sich aber durch Selbstoptimierung aus seiner Lage retten. Man muss einfach nur besser werden, mehr Fortbildungen machen, hart an sich arbeiten, dann klappt es auch mit dem Job. Es ist das Glücksversprechung der kreativen Klasse, das hierzulande im ersten Jahrzehnt unseres Jahrtausends auch massenpsychologisch die Oberhand gewann. Richard Florida übrigens, der den Begriff der „kreativen Klasse“ erfand, musste gerade zugegeben, dass sich die positiven Effekte, die er sich damals erhoffte, nicht eingestellt haben.«

Zugleich sieht er die Kraft des Kapitalismus, seine alles einverleibende Energie:

»Ich glaube, die Kulturindustrie saugt immer alles auf und macht daraus ein eigenes Ding, eine industrielle Ware. Bis Punk mit dem Clash-Stück „Should I Stay Or Should I Go“ in der Levis-Werbung angekommen war, hat es noch 10 oder 15 Jahre gedauert, bei Grunge dauerte es nur noch etwa ein Jahr.
Die Perfektion, mit der etwas irgendwie Widerborstiges und Rebellisches zum Teil des Mainstreams gemacht und zu etwas Affirmativen umgebogen wird, nötigt mir Respekt ab. Den Kapitalismus darf man eben niemals unterschätzen, und die Kulturindustrie ist eine Speerspitze des Kapitalismus.«

Kommen wir zur Sozialpolitik im engeren Sinne. Reinhard Jellen stellt eine Frage, die kommen muss und zugleich auf etwas verweist, was man gerade in der Kreativwirtschaft mit viel Sympathie besetzt vorfinden kann:

»Sie wenden sich in Ihrem Buch gegen die Subventionierung von Popmusik. Anderseits erklärt Owen Heatherley in seinem Buch über die Band „Pulp“ den Qualitätsschwund in der britischen Popmusik durch den Umstand, dass der Bezug von Arbeitslosengeld als Haupteinnahmequelle von jungen Musikern durch verpflichtende Arbeitsmaßnahmen ersetzt wurde. Könnten Sie sich nicht vorstellen, dass man mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, die hiesige Musikszene einigermaßen aufmischen könnte?«

Da ist es also wieder, das bedingungslose Grundeinkommen, das einem immer wieder als „Lösung“ der Existenzprobleme vieler Kreativer vorgeschlagen wird. Verständlicherweise sympathisieren viele Angehörige der kreativwirtschaftlichen Szene mit der Vorstellung eines bedingungslosen Grundeinkommens, wäre man dann doch die wichtigsten Alltagssorgen los und kann dann auch mit den bereits akzeptierten niedrigen Gagen und sonstigen Geldzuflüssen über die Runden kommen. So die Hoffnung. Aber Seliger lässt sich gar nicht auf dieses Glatteis führen, sondern beschreibt lieber den französischen Ansatz, geboren in den 1980er und 1990er Jahren: Man führte Mindestgagen ein, und es gibt eine Art „Arbeitslosengeld“ für die meist selbständigen Pop- und Rockmusiker, wenn die eine Mindestzahl von Konzerten pro Jahr (zwischen 60 bis 70) geben. Dieses Mindesteinkommen auch in der auftrittslosen Zeit muss natürlich finanziert werden: »Finanziert wird das unter anderem durch durchaus üppige spezielle Steuern, zum Beispiel auf die Ticketpreise und vor allem auf die Gagen aller Bands. Es ist eine Art Künstler-Sozialversicherung.«

Spannende Gedanken. Widergelagert zu dem, was passiert seitens des kreativwirtschaftlich-industriellen Komplexes auf der einen Seite, aber auch der Lethargie und Verinselung aufs er Seite der atomisierten Kreativ-Individuen, von denen jeder versucht, sich durchs Leben zu schlagen.

Es erübrigt sich fast schon von alleine vor diesem Hintergrund darauf hinzuweisen, dass es gerade in diesem Bereich sehr schwierig sein wird, einen Mindestlohn durchzusetzen, um das mal mit einer anderen aktuellen sozialpolitischen Baustelle zu verknüpfen.

Handelt es sich bei dem, was wir unter dem Brennglas der Kreativwirtschaft erleben, um einen Menetekel für viele andere Arbeitnehmer bzw. Arbeitskraftunternehmer, wie es ja auch von Seliger mit seiner These in den Raum gestellt wird?

Es gibt zumindest eine noch länger zurückreichende Traditionslinie der Arbeitsmarktforschung, die damals bereits in diese Richtung argumentiert hat: Hier sei beispielsweise auf die Arbeit von Carroll Haak und Günther Schmid aus dem Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin hingewiesen, die 1999 als Discussion Paper veröffentlicht worden ist:

Carroll Haak und Günther Schmid (1999): Arbeitsmärkte für Künstler und Publizisten – Modelle einer zukünftigen Arbeitswelt? P99-506, Berlin: Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin

Die Künstler und Publizisten hatten damals das Interesse der beiden Wissenschaftler geweckt, weil sie „ideales“ Anschauungsmaterial lieferten für die Arbeitsthese der beiden – dass Strukturmerkmale von Künstlerarbeitsmärkten zumindest teilweise paradigmatisch für den zukünftigen Arbeitsmarkt sein werden:

»Viele Künstler und Publizisten arbeiten als ehrenamtliche Mitarbeiter im Kulturbereich, erzielen Einkünfte durch niedrig bezahlte Dienstleistungen oder treten auf den Markt als die „neuen Selbständigen“. Dabei bewegen sie sich häufig zwischen Sequenzen von Erwerbs- und Nichterwerbszeiten und arbeiten traditionell unter Arbeitsbedingungen, die nicht dem Normalarbeitsverhältnis entsprechen. Ihre Beschäftigungsverhältnisse und ihr Erwerb beruhen häufig nicht auf unbefristeten Vollzeitarbeitsverhältnissen. Somit vollzieht sich ihre Arbeit oft in einem organisatorischen Umfeld, das weder der lohnabhängigen noch der selbständig unternehmerischen Tätigkeit entspricht.«

Auf der Basis ihrer damaligen Analysen hat gerade Günter Schmid dann den Gedanken der „Übergangsarbeitsmärkte“ entwickelt und weiter ausdifferenziert und am Ende ihrer Studie kommen die beiden zu einer Beschreibung der eigentlich erforderlichen Umbaumaßnahmen unserer sozialen Sicherungssysteme, die man heute – im Jahr 2014 – so gut wie eins zu eins neu abdrucken kann:

»Die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen produktiven Tätigkeiten (bezahlt oder unbezahlt, abhängig oder selbständig) wählen zu können, ist eine weitere Anforderung an eine zeitgemäße Vollbeschäftigung. Vollbeschäftigung ist deshalb nicht als ein Zustand kontinuierlicher und abhängiger Vollzeiterwerbstätigkeit zu verstehen, sondern als ein fließendes Gleichgewicht, das eine Vielzahl von Beschäftigungsformen kennt und deren freie Wahl je nach Lebensumständen und wirtschaftlicher Lage ermöglicht. Die institutionelle Inszenierung von Übergängen zwischen verschiedenen Beschäftigungs- und Betätigungsformen sowie deren Absicherung durch ein erweitertes Arbeits- und Sozialrecht ist daher zentraler Bestandteil einer modernen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik« (Haak/Schmid 1999: 38).

An der Aufgabenzuschreibung für eine moderne Sozialpolitik aus dem Jahr 1999 hat sich nicht wirklich viel geändert. Im Jahr 2014.

Internationaler Frauentag oder Tag der Rosenindustrie. Anmerkungen zu einigen scheinbar trockenen Zahlen und was hinter ihnen steht

In der Zeit um den Ersten Weltkrieg entstand das, was wir heute als „Internationaler Frauentag“ bezeichnen –  im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen. Die Vereinten Nationen haben diesen Tag später zum Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden erhoben (1977). Natürlich gibt es eine eigene Website zum International Women’s Day. Zyniker bezeichnen ihn heute auch als Tag der Rosenindustrie, weil davon viele an diesem Tag abgesetzt werden (über die katastrophalen Bedingungen, unter denen heute Rosen hergestellt werden, um sie günstig z.B. in Deutschland absetzen zu können, informieren viele kritische Berichte, beispielsweise der Fernsehbeitrag Billig-Rosen: Afrikaner zahlen mit ihrer Gesundheit). Aber man darf und sollte an die Wurzeln erinnern, die vielen sicher nicht mehr bekannt sind: »Der erste Frauentag wurde … am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. Mit der Wahl des Datums sollte der revolutionäre Charakter des Frauentags hervorgehoben werden, denn der Vortag, der 18. März, war der Gedenktag für die Gefallenen während der Märzrevolution 1848. Außerdem hatte auch die Pariser Kommune 1871 im März begonnen.«

Ein zentrales Thema ist immer wieder die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt – angesichts der Bedeutung der Erwerbsarbeit für eine eigenständige Lebensführung, für eine ausreichende soziale Absicherung bis hin zur Verwirklichung dessen, was man mit den Begriffen „Gleichstellung“ oder „Gleichberechtigung“ zu fassen versucht, ist das auch nicht überraschend. Und folgt man den aktuellen Presseberichterstattungssplittern, dann sieht das bei uns in Deutschland richtig gut aus. Aber Schein und Sein unterscheiden sich nicht nur von der Buchstabenzusammensetzung. 

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Armutsspiele? Viele Arme suchen ihr Glück im Glücksspiel und die Anbieter des Glücksversprechens aus dem Automaten suchen sich die Armen

Auch wir hier in Deutschland kennen das Bild von Innenstädten, in denen sich zahlreiche Spielhallen aneinanderreihen. Und sporadisch wird in den Medien auch von Menschen berichtet, die nicht nur hin und wieder die Automaten mit Euro-Münzen füttern, sondern die regelrecht abhängig geworden sind von ihrer zumisst unerfüllten Sehnsucht nach dem Gewinn. »19 .500 Menschen wandten sich im vergangenen Jahr an die Suchthilfeberatungsstellen, gut 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund drei Viertel der Hilfesuchenden führten ihre Probleme auf das Spielen an Automaten in Spielhallen und Gaststätten zurück«, konnte man im vergangenen Jahr einer kleinen Meldung im SPIEGEL entnehmen. Die Automatenindustrie mit dem Branchenprimus Paul Gauselmann hart in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, von großzügigen Parteispenden bis hin zu einer erfolgreichen Lobbyarbeit gegen eine schärfere Regulierung ihrer Branche (hierzu beispielsweise „Zockerlobby entschärft Geldwäschegesetz„).

Auch in anderen Ländern gibt es zunehmende Probleme mit der Spielsucht und der Expansion der Spielautomaten. Für England wurde diese Tage eine interessante Studie veröffentlicht, die der Frage nachgegangen ist, ob es eine ungleiche Verteilung des für jede Sucht notwendigen Angebots in Abhängigkeit von der sozialen Lage der Menschen gibt. Die Befunde sind eindeutig: Das ärmste Viertel der Bevölkerung hat mehr als 13 Mrd. Pfund (15,7 Mrd. Euro) mit „high-speed, high-stakes gambling machines“ verspielt – das ist doppelt so viel wie in den reichsten Gebieten, berichtet Randes Ramesh in seinem Artikel „England’s poorest bet £13bn on gambling machines„.

In den 55 ärmsten Bezirken, überwiegend in nordenglischen Städten und im Großraum London gelegen, wurden 2.691 Wettbüros und Spielhallen gezählt, in denen 13 Mrd. Pfund umgesetzt wurden, während in den 115 reichsten Bezirken des Landes mit dem gleichen Anteil an der Bevölkerung 1.258 Anbieter einen Umsatz in Höhe von 6,5 Mrd. Pfund generiert haben. Die Daten stammen von der „Campaign for Fairer Gambling„. Offensichtlich, so die Studie, haben die Anbieter „the poorest areas with the highest unemployment, lowest income levels and higher crime rates“ ins Visier genommen für ihre Spielhallen-Expansion. Die Folgen in den betroffenen Gebieten sind desaströs, wie das folgende Zitat verdeutlicht: »Nick Small, who represents Liverpool city centre, said millions of pounds that should be used to pay rent or for food was being „sucked into the machines“.« Und weiter führt er aus:

»We are seeing horrific reports of family breakdown caused by gambling debts, problems with loan sharks. We are pretty sure organised crime is using the machines to launder money. It’s out of control in a city like ours, where there are a lot of poorer people.“«

Fünf große Unternehmen beherrschen den Markt der Spielhallen in Großbritannien mit einem Anteil von 92%. Sie machen einen Gewinn in Höhe von 1,6 Mrd. Pfund.

Über die Zahl der Menschen, die ein „problematisches Spielverhalten“ an den Tag legen oder gar als „spielsüchtig“ einzuschätzen sind, gibt es naturgemäß nur Schätzungen, die immer wieder Gegenstand der Diskussion sind.

»A study published in December by the Health and Social Care Information Centre, a government body, found “problem gambling” much less prevalent than a similar survey two years ago. It said 0.8% of English men were gambling addicts, compared with 1.5% in 2010 (women rarely gamble to excess)«, so der Beitrag „A risky business. Gambling machines are controversial—and increasingly unpopular„, der im Economist veröffentlicht wurde.

Und wie sieht es in Deutschland aus?

»Laut einer aktuellen Studie nehmen Deutsche zwar insgesamt seltener an Glücksspielen teil als früher. Doch nach wie vor sind mehr als 400.000 Personen spielsüchtig. Männer sind deutlich häufiger betroffen als Frauen«, kann man einem neuen Artikel entnehmen, der sich auf eine neue Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bezieht (vgl. BZgA: Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2013. Ergebnisbericht, Köln, Februar 2014). 2013 hat die BZgA 11.501 Menschen im Alter von 16 bis 65 Jahren zu ihrem Spielverhalten befragt. Die Befragung findet seit 2007 alle zwei Jahre statt. Die Studie quantifiziert die Ausmaße der Betroffenheit:

»Bei rund 1,2 Prozent der Männer und 0,2 Prozent der Frauen liegt ein problematisches Spielverhalten vor, das als Vorstufe zur Spielsucht gilt. Rund 1,3 Prozent der Männer sowie 0,3 Prozent der Frauen werden als glücksspielsüchtig eingeschätzt – insgesamt sind etwa 438.000 Deutsche davon betroffen … Problematisches Spielverhalten und Spielsucht sind vor allem Probleme junger Männer; von den 18- bis 20-jährigen Männern fielen gut neun Prozent in diese Kategorien. Arbeitslosigkeit und Migrationshintergrund sind weitere Risikofaktoren, so die BZgA.«

Während insgesamt eher rückläufige Werte hinsichtlich der Teilnahme an Glücksspielen konstatiert werden, gibt es eine hier bedeutsame Abweichung:

»Fürs Zocken an Geldspielautomaten geht der Trend in eine andere Richtung: 3,7 Prozent hatten die Geräte genutzt. Bei der Befragung 2007 waren es 2,2 Prozent gewesen.«

Eine vergleichbare Untersuchung wie die hier skizzierte aus England hinsichtlich der Verteilung der Angebote fehlt meines Wissens für Deutschland.

Die Jobcenter und ihre Kosten. Von Umschichtungen und der eigentlichen Frage: Was machen und erreichen die (nicht) mit fast 4,5 Mrd. Euro?

Das ist mal wieder eine Schlagzeile: „Verwaltungskosten der Jobcenter steigen dramatisch„, so kann man es auf Spiegel Online lesen. Und weiter erfahren wir: »Es ist aufwendig, Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zu bringen – und es wird immer teurer: Der Anteil der Verwaltungskosten hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Bezahlt wird der Bedarf auch mit Geldern, die eigentlich für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gedacht waren.« Nicht immer ist ganz schnell berichtet auch gut berichtet. Denn der eilige Leser muss bei so einer Formulierung den Eindruck bekommen, dass der Anteil der Verwaltungskosten gleichsam explodiert ist, hat sich doch ihr Anteil „verdreifacht“. Diese Wahrnehmung wird auch durch das „dramatisch“ in der Überschrift verstärkt. Wenn man allerdings weiter liest, dann stellt sich das „etwas“ anders dar:

»Stolze 11,4 Prozent der für Fördermaßnahmen vorgesehenen Summe wurden 2013 also genutzt, um die laufenden Kosten für Personal und Verwaltung zu decken. Zwar werden Gelder zwischen den beiden Haushaltspositionen seit Jahren umgeschichtet – aber im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Verwaltungsanteil mehr als verdreifacht: 2010 wurden erst 0,2 Prozent umgewidmet, 2012 waren es 3,6 Prozent und 2013 eben 11,4 Prozent.« Also muss man genauer hinschauen – und gleichzeitig liegt das eigentliche Problem auf einer ganz anderen Ebene.

Die Mittel für die Jobcenter – jenseits der eigentlichen Grundsicherungsleistungen – werden auf zwei große Töpfe aufgeteilt: Zum einen Gelder, mit denen die Jobcenter Eingliederungsmaßnahmen für Menschen im Grundsicherungsbezug (SGB II) finanzieren können, also beispielsweise Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) oder Qualifizierungsmaßnahmen oder Bewerbungstrainings. Zum anderen gibt es ein Budget für Verwaltungskosten.

Die Abbildung verdeutlicht sowohl das Volumen und die Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen in den Jahren 2006 bis 2013 wie auch Umfang und Dynamik der Verwaltungskosten. Wichtig ist der Unterschied zwischen Soll und Ist. So wurden den Jobcenter im vergangenen Jahr 3,9 Mrd. Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt, von denen aber nur 3,5 Mrd. Euro dafür auch ausgegeben worden sind. Man erkennt an der Entwicklung über die Jahre hinweg auch, dass es ab 2010 massive Kürzungen im „Eingliederungstitel“ gegeben hat: Im Jahr 2011 brachen die Ausgaben für Eingliederungsleistungen um mehr als 26% ein, im Folgejahr 2012 waren es weitere 15,6% Rückgang. Das waren die größten Kürzungen, die man in der bisherigen Arbeitsmarktpolitik gesehen hat.

Die Ist-Ausgaben für die Verwaltung haben sich in den Jahren 2006 bis 2013 im Prinzip kontinuierlich erhöht von 3,6 Mrd. auf nunmehr 4,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr – nur in den Jahren 2011 und 2012 gab es kleinere Rückgänge.

Was in der aktuellen Berichterstattung vor allem moniert wird, ist die Tatsache, dass die dem Eingliederungstitel und den Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel gegenseitig deckungsfähig sind, also umgeschichtet werden können – was bislang vor allem bzw. ausschließlich in eine Richtung passiert ist: von den Eingliederungsmitteln hin zu den Verwaltungskosten. Die Größenordnung der Umschichtigen hin zu den Verwaltungskosten kann man der Abbildung entnehmen. Im vergangenen Jahr wurden immerhin 445 Mio. Euro aus dem Topf für Eingliederungsleistungen genommen – das sind 11,4% der Fördermittel insgesamt – und für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben verwendet.

Die zweite Abbildung veranschaulicht die Veränderung der Ist-Ausgaben für Eingliederung und Verwaltung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in Prozent. Diese Darstellung unterstreicht bei aller kritischen Wahrnehmung aber auch, dass von einer „Explosion“ der Verwaltungsausgaben nicht die Rede sein kann. Die Daten entstammen übrigens der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage, die von der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer von den Grünen gestellt worden ist. In dem Artikel von Nicolai Kwasniewski findet man zu ihrer Bewertung den folgenden Passus: »An vielen Arbeitslosen gehe der Job-Boom vorbei, kritisiert die Arbeitsmarktexpertin, das bekämen vor allem Hartz-IV-Empfänger zu spüren. Die Mittel für Qualifizierung und Förderung von Arbeitsuchenden wurden Pothmer zufolge in den vergangenen drei Jahren um 40 Prozent gekürzt, das Verwaltungskostenbudget dagegen nur um acht Prozent.« Auf ihrer Website findet man eine Stellungnahme zu den Ergebnissen ihrer Anfrage: „Jeder 9. Euro für Arbeitsförderung ist in Verwaltung der Jobcenter gegangen – Aktive Arbeitsmarktpolitik wird immer weiter ausgehöhlt„. Darin enthalten ist die folgende differenzierte Erläuterung:

»An vielen Arbeitslosen geht der Beschäftigungsaufbau bisher vorbei, das bekommen vor allem arbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu spüren. Damit sie neue Chancen am Arbeitsmarkt bekommen, muss in ihre Fähigkeiten investiert werden. Angesichts der immer komplexeren Problemlagen bei den Arbeitslosen sind dafür oft aufwändige und kostenintensive Maßnahmen wie Qualifizierungen nötig. Gleichzeitig ist häufig  auch eine intensivere Betreuung und Begleitung dieser Arbeitslosen durch die Jobcenter erforderlich. Das geht nur mit einem besseren Personalschlüssel, wie alle einschlägigen Studien zeigen.«

Folgt man dieser richtigen Einordnung von Pothmer, dann geht es bei der Frage, wie man Arbeitslose Hartz IV-Empfänger wieder in Arbeit bringt, eben nicht nur um die Frage, wie viele Mittel für Eingliederungsleistungen zur Verfügung stehen, sondern selbstverständlich geht es auch um die Frage, welche Betreuung bzw. Betreuungsintensität seitens des Personals in den Jobcentern zur Verfügung steht. Anders ausgedrückt: es könnte durchaus der Fall auftreten, dass sowohl Personalausgaben durchaus im Interesse der Wiedereingliederung von Arbeitslosen sein können, wenn es sich um Ausgaben für qualifiziertes Fachpersonal handelt, das den Arbeitslosen hilft, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Dazu müsste man allerdings genau wissen, wofür die Verwaltungsaufgaben verwendet worden sind.

Denn zu den Aufgaben der Jobcenter gehört eben nicht nur die Unterstützung der Arbeitslosen bei der Arbeitssuche, sondern auch die Abwicklung sämtlicher Leistungen, die mit dem SGB II verbunden sind, also beispielsweise die Berechnung und Auszahlung der Regelleistungen usw. Insofern könnte es sein, dass steigende Personalausgaben dadurch verursacht worden sind, dass diese Teile des Grundsicherungssystems einen immer größeren Aufwand verursachen und man dafür schlichtweg mehr Personal benötigt. Dafür gibt es durchaus zahlreiche Hinweise, man denke an dieser Stelle nur an die zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren, bei denen es zumeist um Streitfälle aus dem Leistungsrecht geht und weniger oder gar nicht um Fragen der Eingliederungsleistungen. Schaut man sich die Entwicklung des 2005 per Knopfdruck in Kraft gesetzten SGB II an, dann kann man relativ schnell zwei zentrale Schwachstellen des Grundsicherungssystems mit Blick auf die Folgen für den administrativen Apparat identifizieren: Zum einen ist das Gesetz an sich gespickt mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann wiederum das Einfallstor für zahlreiche Widersprüche und sozialgerichtliche Verfahren darstellen, zum anderen müssen aufwändige Einzelfallberechnungen durchgeführt werden – und das bei einer Fluktuation im Personalkörper vieler Jobcenter von 20-30 % pro Jahr in der Vergangenheit, was jedes andere Unternehmen ebenfalls an den Rand der operativen Handlungsfähigkeit gebracht hätte oder darüber hinaus. Gleichzeitig hatten wir in den zurückliegenden Jahren eine ganz erhebliche der Dequalifizierung des Personals dergestalt, dass zahlreiche un- und angelernte Arbeitskräfte in diesem hochkomplexen Feld eingesetzt worden sind bzw. werden.

Fazit: Wir müssen einerseits genauer hinschauen, was und wofür und für wen die 4,5 Mrd. Euro Verwaltungsausgaben verwendet worden sind.  Darüber hinaus ist es ein systematisches Problem, dass wir seit 2010 einerseits konfrontiert sind mit der größten Kürzung in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktpolitik, was die zur Verfügung stehenden Mittel für arbeitsmarktpolitische Leistung im SGB II-Bereich angeht, während gleichzeitig mittlerweile durch zahlreiche empirische Studien gut belegt der Problemdruck innerhalb des Systems mit Blick auf eine (mögliche) Eingliederung in den Arbeitsmarkt massiv angestiegen ist aufgrund der beobachteten Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit, so dass wir davon ausgehen müssen, dass mehrere hunderttausend Menschen seit Jahren und absehbar auf Dauer von einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt abgeschnitten sind bzw. bleiben werden, wenn man nicht endlich mehr für sie tut – und das „mehr“ meint an dieser Stelle eben nicht nur mehr Geld, sondern vor allem andere Maßnahmen, die man aber zugleich durch förderrechtliche Verengungen im SGB II verunmöglicht (hat).

Insofern kann man nur hoffen, dass die Berichterstattung sich endlich dem eigentlichen Problemkern zuwendet und das sind eben die Fragen, wie es uns gelingen könnte, die Menschen im Grundsicherungssystem, die wollen, durch eine auf sie und auf die Realität in der Arbeitswelt zugeschnittene individuelle Betreuung wieder oder zuweilen erstmals in Erwerbsarbeit zu bringen. Dafür braucht man mit Sicherheit ausreichend Finanzmittel – vor allem aber braucht man dafür in vielen Jobcentern eine andere Haltung und beim Gesetzgeber endlich den Mut, den Akteuren vor Ort die Freiheitsgrade zu ermöglichen, die sie für diese immer anspruchsvoller werdende Arbeit benötigen. Leider muss man zur Kenntnis nehmen, dass ein Großteil der derzeitigen Diskussion über die nächsten geplanten gesetzlichen Änderungen des SGB II – u.a. vorangetrieben durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe – eher dem Lager einer Verschärfung der Bestimmungen zuungunsten der Hartz IV-Empfänger zuzuordnen ist, worüber auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem Beitrag am 22.02.2014 berichtet worden ist. So gut wie keine Bewegung gibt es beispielsweise bei der Frage, wie man endlich Beschäftigungsmöglichkeiten für diejenigen schaffen kann, die teilweise jahrelang schon exkludiert waren und sind aus dem Erwerbsleben. Teilweise haben diese Menschen aufgrund der Kürzungen noch nicht einmal mehr die „Chance“ auf eine von vielen immer wieder und gerne kritisierte Arbeitsgelegenheit, weil es schlichtweg keine Mittel dafür gibt.

Wer sich intensiver und sehr fundiert mit den Fragen der Finanzierung und damit auch der Verteilung der Ausgaben innerhalb des SGB II beschäftigen möchte, dem sei an dieser Stelle die Website des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) empfohlen. Dort liefert Paul M. Schröder regelmäßig bis in die Verästelungen des Systems eindringende Analysen, aktuell zum Thema beispielsweise „SGB II-Eingliederungstitel: Ausgaben 2013 (Bund, Länder; ohne zkT)“ oder „Jobcenter zkT: Verteilung der Mittel für „Eingliederungsleistungen“ und „Verwaltungskosten“ 2014„, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Nachtrag am 04.03.2014 (19:30 Uhr):

Hier noch eine interessante Ergänzung zum Themenkreis „Verwaltungskosten“ der Jobcenter. Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat am Beispiel der 12 Berliner Jobcenter die „Gesamtverwaltungskosten“ berechnet, zu denen auch die kommunalen Anteile gehören. Ein Ergebnis sind die Gesamtverwaltungskosten je erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Berliner Jobcentern. Ich habe sein Ergebnis einmal grafisch umgesetzt (siehe Abbildung): Die „Gesamtverwaltungskosten“ pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten (Alg II) und Jahr betrugen 2013 in Berlin durchschnittlich 1.091 Euro, 58 % mehr als 2008.