Da schreit jemand – nicht – vor Glück. Die (noch) Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Paket- und Kurierdiensten und Wildwest bei den Arbeitsbedingungen

„Die schöne neue Shoppingwelt darf die dunklen Seiten des Internethandels nicht ausblenden“, so die Worte des nordrhein-westfälischen Arbeitsministers Guntram Schneider (SPD).

„Erschreckende und alarmierende“ Ergebnisse hat der Minister der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben. Und er bezieht das auf diese Botschaft: Viele Paket- und Kurierdienste hebeln Arbeitsschutz aus.

Es geht hier nicht um irgendeine Orchideenbranche, sondern um einen boomenden Wirtschaftszweig: Die Onlinehändler expandieren ohne Ende und damit auch die Paket- und Kurierdienste, die das Zeug zum Kunden bringen müssen. Und da geht es offensichtlich drunter und drüber, was die Arbeitsbedingungen angeht.

Was genau erregt nun derart das Missfallen des Ministers?

»Von überprüften 22 Verteilzentren aller großen Anbieter sowie 131 Paket- und Kurierdiensten hielten insgesamt 85 Prozent die entsprechenden Vorschriften nicht ein … Von 415 kontrollierten Fahrern verstießen 60 Prozent gegen Schutzvorschriften, vor allem in Bezug auf Lenk- und Ruhezeiten … Die Fahrer von 35 Prozent der überprüften Betriebe führten überhaupt keine Aufzeichnungen über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Missstände seien bei allen großen Anbietern der Branche gefunden worden.«

Wie kann es dazu kommen? Es sind zwei Aspekte, die man dieser Stelle besonders hervorheben muss:

Zum einen ist es offensichtlich und wie schon seit langem kritisiert so, dass die Hauptauftragnehmer die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes offenbar überwiegend ihren Subunternehmen überlassen.

Die aber befinden sich in einem knochenharten Wettbewerb untereinander, wovon die Hauptauftraggeber natürlich profitieren. Dazu Frank-Thomas Wenzel in seinem Artikel „Sklavenähnliche“ Arbeitsbedingungen:

»Es gibt insgesamt fünf große Zustelldienste. Branchenführer ist die Deutsche Post DHL. Hinzu kommen UPS, GLS, DPD und Hermes. Der Prozess des Auslieferns der Pakete ist bei allen Unternehmen weitgehend gleichförmig. Hie kann kein Anbieter große Vorteile erreichen. Wichtigster Faktor bei den Aufwendungen sind die Personalkosten und damit einhergehend die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten der Beschäftigten.«

Die Auswirkungen auf viele Beschäftigte sind fatal und zugleich systematisch bedingt, wie Wenzel in seinem Artikel herausarbeitet:

»Massiver Arbeitsdruck, unbezahlte Überstunden und extrem niedrige Löhne sind das Ergebnis …  Inzwischen hat sich in der Branche eine Zwei-Klassengesellschaft entwickelt. Viele große Paketdienste haben Tarifverträge, die halbwegs akzeptable Konditionen bieten. Allerdings hat Postchef Frank Appel gerade angekündigt, dass neu Eingestellte künftig mit niedrigeren Löhnen rechnen müssen. Zugleich lagern die Konzerne einen großen Teil ihrer Aufträge aus. Daraus entsteht ein System von Sub-Sub-Unternehmen. Am Ende der Kette stehen Zusteller, die als Selbstständige arbeiten und mit Privatwagen die Pakete ausfahren. Als Lohn bleiben dann nach Recherchen des WDR  nicht selten gerade einmal 1000 Euro brutto im Monat übrig. Diese „Selbstständigen“ müssen dann ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken, um über die Runden zu kommen.«

Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die aufgezeigte Zwei-Klassengesellschaft derzeit – wie der Hinweis auf die Drohungen des Postchefs Frank Appel belegt – möglicherweise, also wenn den kein Einhalt geboten wird bzw. werden kann, nur als Zwischenschritt nach unten zu verstehen ist. Für das Verständnis dessen, was hier abgeht, ist es von entscheidender Bedeutung, dass man die enormen Vorteile des Sub-Sub-Unternehmertums versteht: nehmen wir als ein Beispiel GLS, die mit einem weit verzweigten Netz an Subunternehmern zusammenarbeiten. Auf dem Papier müssen die vielen kleinen Subunternehmer dem auftraggebenden Konzern garantieren, die üblichen Arbeits- und Sozialbestimmungen einzuhalten. Ob sie das aber auch angesichts der enormen Konkurrenz, mit der sie auf ihrer Ebene konfrontiert sind, praktisch realisieren können, steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier. Letztendlich treffen wir hier immer wieder auf die gleiche pyramidale Organisationsstruktur, die dazu führt, dass diejenigen, die an der Spitze der Pyramide sind, immer nach außen ihre Hände in Unschuld waschen können, während der brutale Wettbewerb und Überlebenskampf unten, an der Basis der Pyramide tobt. Dort aber tummeln sich unzählige kleine Unternehmen sowie Einzel-Selbstständige. Das verweist zugleich auf die Fragwürdigkeit von einfachen Lösungsvorschlägen, denn natürlich müsste man die Arbeitsbedingungen schärfer und öfter kontrollieren. Das ist aber bei der gegebenen Struktur schon ein mathematisches Problem, geschweige denn, dass die Aufsichtsbehörden offensichtlich gar nicht über die Ressourcen verfügen, eine flächendeckende Kontrolle sicherstellen zu können, denn auch die Daten, auf die sich der nordrhein-westfälische Arbeitsminister jetzt stützt, stammen aus einer Schwerpunktprüfung.

Der Mindestlohn wird sicherlich eine punktuelle Verbesserung bringen (können), also auch hier wieder unter dem Vorbehalt, dass das Ganze auch kontrolliert wird, zugleich aber greift der Mindestlohn ins Leere bei der in diesem Bereich sehr weit verbreiteten (Schein-)Selbstständigkeit sowie den vielen bekannten Umgehungsstrategien, wie beispielsweise der offiziellen Beschäftigung von 450 €-Jobber, die aber faktisch weitaus mehr arbeiten (müssen).

Was schlägt der Minister vor? »Schneider forderte Nachbesserungen bei den Arbeitsschutz-Regelungen. Künftig müssten die großen Paketdienstleister Mitverantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bei ihren Subunternehmern tragen.« Es wird interessant werden, wie er das operationalisieren will – zugleich muss man hervorheben, dass er hier den Kernbereich des Problems adressiert. Es muss gelingen, eine neue „Verantwortungsarchitektur“ zu implementieren, die dann allerdings auch mit harten rechtlichen Konsequenzen verbunden sein muss. Das einige Paketdienste und ihre großen Auftraggeber, also Amazon, Zalando und Co., vor einigen Monaten einen „Ehrenkodex“ verabschiedet haben, wird nicht wirklich helfen und hat den gleichen Charakter wie die freiwillige Frauenquote der Dax-Konzerne für ihre Führungspositionen. Wohlfeil, aber nicht wirklich „gefährlich“.

Immer diese Jahrestage. Wie wär’s mit dem Betreuungsgeld?

Im vergangenen Jahr gab es nicht nur eine sehr hitzige Debatte über den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes, der am 1. August 2013 scharf gestellt wurde – parallel stritt man sich auch höchst kontrovers über eine „alternative“ Leistung, dem „Betreuungsgeld“, das Eltern bekommen können, wenn sie für ihr Kind keinen Kita-Platz oder keine öffentlich geförderte Tagespflegeperson in Anspruch nehmen – 100 Euro pro Monat waren es dann ab August 2013 und passend zum Jahrestag wird dieser Betrag jetzt auf 150 Euro angehoben. Damals wurde auch begrifflich richtig geholzt: Von „Herdprämie“ oder einer Kita-„Fernhalteprämie“ sprachen die Kritiker, während die Apologeten dieser neuen Geldleistung die „Wahlfreiheit“ der Eltern in den Ring warfen oder von der lobenswerten „Anerkennung der Erziehungsleistung zu Hause“ sprachen. Nun nähert sich der 1. August 2014 und damit der Jahrestag nicht nur des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz, sondern eben auch des Betreuungsgeldes. Und angesichts des funktionierenden Wiedervorlagesystems der Medien tauchen jetzt nicht nur Berichte über die Situation in den Kitas auf, sondern auch das Betreuungsgeld schafft es wieder in den Strom der Meldungen und Kommentare.

Studie: Betreuungsgeld hält von Kita ab oder gar Anreiz zur frühkindlichen Bildungsferne?, um nur zwei von vielen Schlagzeilen zu nennen. »Eine Umfrage bei über 100 000 Eltern bestätigt die Kritiker des Betreuungsgeldes: Die Geldprämie setzt bei bildungsfernen Eltern und Migranten falsche Anreize, Kleinkinder nicht in die Kita zu schicken«, so die Meldung von dpa. Das sei das Ergebnis einer großen Umfrage des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund mit mehr als 100.000 Elternpaaren, die Kinder unter drei Jahren haben. Zumindest die parteipolitischen Grundreflexe scheinen noch zu funktionieren: SPD und Grüne halten Betreuungsgeld für bildungsfeindlich, so die eine Seite. Und die andere Seite kontert erwartbar: »Die Chefin der bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer, wies die Kritik am Betreuungsgeld zurück. „Bei Ein- und Zweijährigen eine Besser-/Schlechter-Diskussion zwischen Elternzuwendung und Kita anzuzetteln, ist ein ideologischer Tiefschlag sondersgleichen gegen alle Eltern von Kleinkindern“, sagte die CSU-Politikerin.«

Nun wird aktuell immer von einer neuen Studie berichtet, also schauen wir da mal genauer hin. Bereits am 11. Juni 2014 hat Vera Kämper einen Artikel dazu veröffentlicht: So unfair ist das Betreuungsgeld.

Der Beitrag vom Kämper beruft sich auf angebliche erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren„, das gemeinsam vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und der TU Dortmund durchgeführt wurde. Im Zentrum dieses Projekts steht eine jugendamtsspezifischen Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern. 290.000 Eltern von unter Dreijährigen erhielten einen vierseitigen Fragebogen, teilgenommen haben rund 112.000 Personen. Außerdem lieferte eine Onlinebefragung von 93 Kommunen Informationen zu deren Strategien der Bedarfserhebung. Man sollte aber wie immer bei Studien und gerade bei dem hier interessierenden Thema Betreuungsgeld auf das Zeitfenster der Untersuchung achten: Der Webseite zum Projekt kann man entnehmen, dass die Erhebungsphase Ende Februar bis Ende Juni 2013 war (also vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs wie auch der Einführung des Betreuungsgeldes). Im Juli 2014 wurde von Rita Enes et al. der Forschungsbericht „Kommunale Bedarfserhebungen. Der regionalspezifische Betreuungsbedarf U3 und seine Bedingungsfaktoren. Bericht über die Ergebnissen der 93 teilgenommenen Kommunen“ veröffentlicht, aber in dem Bericht taucht der Begriff „Betreuungsgeld“ an keiner Stelle auf, es geht hier ja auch primär um etwas anderes, nämlich bundesweit den Bedarf von Eltern nach öffentlicher Betreuung kleinräumig zu erfassen. Da bislang noch keine weitere Veröffentlichung vorliegt, muss man zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass es – wenn überhaupt – nur eine indirekte Ableitung hinsichtlich des Betreuungsgeldes geben kann, also man unterstellt, dass alle Eltern, die keinen Betreuungsbedarf vortragen, in der relevanten Altersgruppe dann Betreuungsgeldempfänger sind bzw. korrekter formuliert: werden. Diese Restriktionen sollte man bei der Interpretation der von Kämper und auch anderen zitierten Befunde berücksichtigen.

Im Vorfeld der Einführung des Betreuungsgeldes wurde seitens der Kritiker immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Geldleistung vor allem Migrantenfamilien oder Kinder aus bildungsfernen Milieus von der Kita-Betreuung fernhalten werde. Die Bildungsungleichheit würde sich verschärfen. Die Ergebnisse der Studie, die Kämper in ihrem Artikel zitiert, scheinen diese These zu untermauern: Demnach erweist sich das Betreuungsgeld als besonders attraktiv für Familien, „die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben“. Die Prämie sei ein „besonderer Anreiz für sozial eher benachteiligte Familien, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen“. Kämper konkretisiert das dann mit den folgenden Befunden:

  • Von den Familien mit Migrationshintergrund, die sich keine außerhäusliche Betreuung wünschen, gaben 25 Prozent an, das Betreuungsgeld sei der Grund dafür gewesen. Bei den Familien ohne Migrationshintergrund liegt dieser Anteil bei lediglich 13 Prozent.
  • Bezogen auf den Bildungsstatus zeigt sich: Je höher das Bildungsniveau in der Familie ist, desto geringer erscheint der finanzielle Anreiz des Betreuungsgeldes. Von den Familien, in denen kein Elternteil einen Bildungsabschluss besitzt oder die als höchsten Bildungsabschluss einen Hauptschulabschluss nennen, sagen 54 Prozent, das Betreuungsgeld sei Grund für die Entscheidung gewesen.
  • Bei den Familien mit einer mittleren Reife als höchsten Bildungsabschluss liegt dieser Anteil bei 14 Prozent und bei den Familien mit Hochschulabschluss reduziert sich dieser Anteil weiter auf acht Prozent.
  • Während nur 16 Prozent der Familien mit Migrationshintergrund eine außerhäusliche Betreuung in Anspruch nehmen, haben 51 Prozent der Familien mit Migrationshintergrund den Wunsch danach. So kommt die Studie zu dem Schluss, dass Familien mit niedrigem sozioökonomischen Status und Familien mit Migrationshintergrund „ihre Betreuungswünsche weniger gut realisieren können“. (Quelle: Kämper 2014)

Wie gesagt, derzeit erschließt sich mir bei der vorliegenden Informationslage über das Forschungsprojekt nicht, wie man zu diesen konkret das Betreuungsgeld in Anspruch nehmenden Aussagen gekommen ist. Aber wir werden sicher in den kommenden Tagen darüber aufgeklärt werden, wenn der Abschlussbericht auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, über den andere, wie die Presseagentur dpa offensichtlich schon verfügen, denn von denen erfahren wir: »Demnach stellt das Betreuungsgeld besonders für sozial benachteiligte Familien einen Anreiz dar, kein staatliches Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen, heißt es im Abschlussbericht der Untersuchung, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.«

Vom Deutschen Jugendinstitut gibt es hingegen eine andere Veröffentlichung, die sich explizit mit Fragen der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes beschäftigt, und die im Februar 2014 vorgelegt wurde:

Deutsches Jugendinstitut (DJI): Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts. Empirische Daten und Analysen zur Wirkung des Betreuungsgeldes, Februar 2014

Aber auch in diesem Beitrag wird darauf hingewiesen: »Die vorliegenden Daten lassen eine Aussage zu der Wirkung des Betreuungsgeldes nicht zu, da bei deren Erhebung noch kein Betreuungsgeldbezug möglich war. Die Auswirkungen können daher nur auf Grundlage der anfangs dargestellten internationalen Erfahrungen mit betreuungsgeldähnlichen Regelungen sowie mithilfe von Simulationsrechnungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) (Beninger u.a. 2010) geschätzt werden« (S. 22). Und hier findet man dann auch wieder die Zahlen, die jetzt zitiert werden, aber wohlgemerkt vor dem Hintergrund, dass es sich um Ableitungen aus bestimmten Annahmen handelt, wie das DJI selbst schreibt:

»Auch wenn hier nicht die direkte Wirkung des Betreuungsgeldes dargestellt werden kann, lassen sich doch Aussagen darüber ableiten, wie sich Familien entscheiden würden, gesetzt den Fall, dass die Handlungsmöglichkeiten der Haushalte hinsichtlich ihres Arbeitsangebots und der Nutzung externen Kinderbetreuung einem bedarfsgerechten Angebot gegenüberstehen würden. Unter dieser Annahme ist zu erwarten, dass das Betreuungsgeld in hohem Maße geschlechts- und schichtspezifisch wirkt. Etwa 8 Prozent der anspruchsberechtigten Mütter würden keine öffentlich geförderte Betreuung mehr in Anspruch nehmen. 20,8 Prozent würden die externe Betreuung reduzieren, wenn beide Eltern erwerbstätig sind. Für die Gruppe der einkommensschwachen Familien fällt die Einschätzung besonders gravierend aus: Etwa 16% würden auf eine externe Betreuung verzichten« (DJI 2014: 22).

Fazit: Wir werden also weiterhin noch im Nebel stochern müssen, die kritischen Hinweise aus dem Vorfeld der Einführung des Betreuungsgeldes sind zumindest als plausibel einzuordnen, aber man muss auch fairerweise konzedieren, dass wir empirisch die Sache noch nicht annähernd im Griff haben (können).

Das ändert aber nichts an der Berechtigung von grundsätzlichen Infragestellungen dieser neuen Geldleistung – vielmehr scheinen diese gerade an einem Jahrestag durchaus angebracht:

Hinsichtlich des Betreuungsgeldes muss man immer wieder auf die mehrfache Fragwürdigkeit dieser neuen Geldleistung hinweisen. Zum einen handelt es sich um eine Leistung, die dadurch charakterisiert ist, dass sie nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn eine andere öffentliche Leistung nicht in Anspruch genommen wird, denn das Betreuungsgeld bekommen ja nur die Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita oder in die öffentlich finanzierte Tagespflege schicken. Das ist schon aus einer grundsätzlichen Perspektive mehr als fragwürdig. Denkt man diesen Ansatz konsequent zu Ende, dann könnte man durchaus argumentieren, dass das auch in anderen Bereichen Anwendung finden müsste – und da würde sich ein ganzes Universum an möglichen Fallkonstellationen auftun. Man denke nur beispielsweise an die erheblichen staatlichen Subventionen, die in den Bereich der Opern fließen. Nun gibt es viele Menschen, die aus welchen Gründen auch immer niemals in ihrem Leben einen Fuß in eine derart hoch subventionierte Oper werden. Insofern könnte man nun über die Kompensation derjenigen nachdenken, die die Dienstleistung Oper nicht in Anspruch nehmen wollen und werden.

Die Apologeten des Betreuungsgeldes begründen die Legitimation des Betreuungsgeldes, dass mit dieser Leistung „Wahlfreiheit“ hergestellt wird und gleichzeitig eine staatliche Anerkennung der Erziehungsleistung innerhalb der Familie erfolgen würde. Wenn man sich diese Argumentation einmal genauer anschaut, dann ergeben sich doch einige notwendige kritische Anfragen: Diese beziehen sich nicht nur auf die mehr als diskussionswürdige Höhe der Anerkennungsleistung (100 Euro bzw. ab dem 1. August 2014 150 Euro pro Monat), die dem einen oder der anderen nicht zu Unrecht als ein für den Staat im Vergleich zu den ansonsten fälligen Ausgaben für die Kinderbetreuungsinfrastruktur recht billiges „abspeisen“ der Betroffenen vorkommen mag. Mir geht es hier um etwas anderes: Wenn man das Argument ernst nimmt, dass die elterliche Erziehungsleistung innerhalb der Familie mit dieser Geldleistung eine zusätzliche Anerkennung finden soll, dann ist die tatsächlich aber vorgenommene Regelung, dass die Eltern, die sich im Harz IV-Bezug befinden, also im SGB II-Grundsicherungssystem, von der Zusätzlichkeit dieser Leistung nichts haben, weil ihnen nämlich das Betreuungsgeld auf die SGB II-Leistungen angerechnet wird, logisch natürlich nicht nachvollziehbar. Erbringen etwa die Eltern, die sich in Grundsicherungsbezug befinden, keine Erziehungsleistung, die doch zusätzlich honoriert werden soll? Diese Restriktion ist deshalb auch fragwürdig, weil das Betreuungsgeld ja gerade keine einkommensabhängige Leistung ist, somit alle Familien, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, einen Anspruch auf diese Leistung haben, also auch die Familien, die über ein hohes bzw. sehr hohes Einkommen verfügen. Aber gerade bei denjenigen, die nun über die niedrigsten Einkommen verfügen, wird die Leistung gleichsam gekappt, indem sie verrechnet wird mit einer anderen staatlichen Leistung. Das macht keinen logischen Sinn, sondern erscheint eher wie eine Bestrafungsaktion der „Hartz IV-Eltern“, die tief blicken lassen würde hinsichtlich des Familienbildes.

Darüber hinaus ist die Argumentation, dass hier die Erziehungsleistung innerhalb der Familie durch die Eltern honoriert werden soll, auch dadurch fragwürdig, weil zwar keine öffentlich finanzierte Kita oder Tagespflege in Anspruch genommen werden darf, daraus aber nicht folgt, dass immer und in jedem Fall die betroffenen Eltern, also im Regelfall die Mütter, die Leistung auch tatsächlich übernehmen. Denn das Betreuungsgeld kann selbstverständlich auch in den Fallkonstellationen bezogen werden, in denen beide Elternteile Vollzeit arbeiten und ein Au-pair-Mädchen aus Osteuropa einstellen, das dann in der Familie die Betreuungsaufgaben übernimmt. Die betroffenen Familien werden sich über die anteilige Mitfinanzierung dieser Person seitens des Staates sicher freuen.

Ach, das Betreuungsgeld. Wir werden damit rechnen müssen, dass die Inanspruchnahme dieser in mehrfacher Hinsicht fragwürdigen Leistung in den kommenden Monaten weiter ansteigen wird. Das wird eine Menge Geld kosten – Schätzungen gehen davon aus, dass in der Endstufe der Inanspruchnahme Entwicklung bis zu zwei Milliarden Euro fällig werden für diese Leistung. Das ist eine Menge Geld, vor allem wenn man berücksichtigt, dass dieses Geld gleichsam mit der Gießkanne über alle Familien ausgegossen wird, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, gleichzeitig aber durch die beschriebene Sonderregelung für die Eltern, die sich im Grundsicherungsbezug befinden, eine mehr als kritikwürdige soziale Schieflage entstanden ist. Und in der öffentlichen Diskussion wird kaum berücksichtigt, dass diese Geldleistung ja nicht vom Himmel fällt, sondern zu Bürokratiekosten führt, die nicht gering sind, um das einmal vorsichtig auszudrücken. Aber diese Nicht-Beachtung von Verwaltungsaufwendungen mussten wir ja auch schon bei anderen Leistungen zur Kenntnis nehmen, man denke hier nur an das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung.
Ach, was könnte man mit diesem Geld machen. Aber das wäre ein neues Thema.

Foto: © Stefan Sell

Kinder und Jugendliche als Flüchtlinge an der texanischen Grenze und in Freiburg im Breisgau. Gemeinsamkeiten und Unterschiede eines globalen Phänomens, das vor Ort aufschlägt

Manchmal gibt es thematische Überschneidungen mit gewissen Gemeinsamkeiten, aber auch sehr vielen Unterschieden zwischen hier und dort. Nehmen wir für das „hier“ die Stadt Freiburg im Breisgau und für das „dort“ die USA, konkreter gesagt die texanische Grenze zu Mexiko. Das Thema, um das es „hier“ und „dort“ geht, sind minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung von Erwachsenen.
Starten wir in den USA. Eine mehr als irritierende Botschaft kann man diesem Artikel entnehmen: Texas schickt 1000 Nationalgardisten an mexikanische Grenze. Was ist passiert? Versuchen die Salafisten in die USA einzudringen? Sollen die mexikanischen Drogenkartelle angegriffen werden? Nein: »Seit Monaten sammeln sich Zehntausende unbegleitete Kinder aus Lateinamerika an der mexikanischen Grenze zu den USA. Nun sollen 1.000 Nationalgardisten den Abschnitt in Texas sichern. Der Bundesstaat fühlt sich von Washington alleingelassen.«

Zuvor und ohne Erfolg hatte der Bundesstaat um die Entsendung von Nationalgardisten des Bundes zur Grenzsicherung gebeten. Und warum genau?

»Die Polizei an der mexikanisch-amerikanischen Grenze ist vom Strom illegaler Kindermigranten hoffnungslos überfordert. Seit Oktober erreichten die Grenze allein aus Zentralamerika mehr als 57.000 unbegleitete Kinder. Die meisten kommen aus Guatemala, Honduras und El Salvador und flüchten vor Gewalt, organisierter Kriminalität oder schlechten wirtschaftlichen Aussichten in ihren Heimatländern.«

Weitere Informationen kann man dem Artikel Der tragische Exodus aus Mittelamerika von Klaus Ehringfeld und Marc Pitzke entnehmen.

»Silvia, 16, aus El Salvador, floh vor Bandengewalt und Todesdrohungen. Gilberto, 15, aus Guatemala, wurde von seinen Eltern auf die Reise nach Norden geschickt. Er sollte Geld verdienen, damit die Familie daheim die Medikamente der kranken Mutter bezahlen kann … Silvia ist an ihrem Ziel angekommen. Gilberto ist auf dem Weg durch die Wüste verdurstet.«

Die beiden Autoren sprechen von einem »Drama, das sich seit einigen Monaten zehntausendfach wiederholt: Kinder aus Honduras, Guatemala und El Salvador kämpfen sich allein 2.000, manchmal 3.000 Kilometer durch Zentralamerika und Mexiko. Die jüngsten sind kaum acht Jahre alt, manche schon 17. Zu Fuß, per Bus und als blinde Passagiere auf dem Güterzug sind sie Wochen, manchmal Monate unterwegs, voller Angst vor der „Migra“, der mexikanischen Ausländerpolizei, und den Häschern des organisierten Verbrechens und davor, vom Güterzug zu fallen, den sie angstvoll „die Bestie“ nennen.«

Es sind gewaltige Zahlen, mit denen die USA konfrontiert sind:

»Seit vergangenen Oktober kamen fast 60.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Zentralamerika über die US-mexikanische Grenze, mehr als doppelt so viele wie im US-Haushaltsjahr 2013 (24.668). Bis zum Herbst – das Haushaltsjahr 2014 endet im September – könnte sich diese Zahl sogar auf 90.000 erhöhen.«

Und wie geht man mit denen um, die es in die USA schaffen?
Das Katastrophenschutzamt Fema versorgt die Kinder mit Medikamenten und Lebensmitteln. Und dann gibt es da noch ein Missverständnis für viele der Kinder und Jugendlichen:

»Wenn die minderjährigen Migranten nicht vom US-Grenzschutz aufgegriffen werden, begeben sie sich oft freiwillig in die Obhut der Polizei. Denn in ihren Heimatländern kursiert das Gerücht, dass sie als Minderjährige vor Abschiebung sicher seien. Aber ihnen wird lediglich eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis zugestanden, solange ein Gericht über das Bleiberecht entscheidet.«

Der Ansturm der minderjährigen Flüchtlinge auf die USA speist sich aus zwei Quellen: Zum einen die Flucht vor der ausufernden Gewalt in den zentralamerikanischen Staaten und zum anderen wirtschaftliche Hoffnungslosigkeit: »In Zentralamerika wird es für junge Menschen immer schwerer, einen Job zu finden, von dem sie leben können. Die Lohnveredelungsbetriebe, in denen für die USA Fernseher gelötet und Jeans genäht werden, zahlen Ausbeuterlöhne. Und ein Job als Parkhauswächter oder DVD-Verkäufer bringt vielleicht 150 Euro im Monat. Sehr viel mehr kann man mit ehrlicher Arbeit kaum verdienen.«

Diese Zuspitzung der illegalen Einwanderung trifft in den USA auf ein – weiteres – Scheitern des Präsidenten: Ziel war die große Reform, eine Perspektive für elf Millionen illegale Immigranten, die sich schon in den USA befinden. Aber Obama ist hier faktisch gescheitert.
Dabei waren die Pläne des Präsidenten schon ein Kompromiss, um überhaupt in die Nähe der Stimmen moderater Republikaner zu kommen, wie Sebastian Fischer in seinem Artikel Obamas Grenz-Erfahrung ausführt:

  1. Die elf Millionen illegalen Einwanderer sollen eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung unter der Bedingung bekommen, dass sie sich bei den Behörden registrieren, eine Strafzahlung akzeptieren sowie Steuern nachzahlen.
  2. Nach zehn Jahren ist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung möglich, wenn sie Sprachkenntnisse und Arbeit nachweisen. Der nächste Schritt dann: Antrag auf Staatsbürgerschaft.
  3. Die US-Grenztruppen sollen auf 40.000 verdoppelt, zusätzliche 1100 Kilometer Zaun an der Grenze zu Mexiko gebaut werden.

Doch die Führung der Republikaner fürchtet offensichtlich einen Aufstand am rechten Rand der eigenen Partei und hat diesen Kompromiss verworfen. Damit steht eine der größten gesellschaftspolitischen Aufgaben in den USA weiterhin ungelöst im Raum. Und allein die Zahl von elf Millionen derzeit illegal in den USA lebenden Einwanderern zeigt nicht nur die Größenordnung, sondern man kann sich vorstellen, was für ein sozialer und sozialpolitischer Sprengsatz hier zu finden ist. Abschließend ein Blick auf die hier im Mittelpunkt stehenden Kinder und Jugendlichen, denn der Konflikt um sie spitzt sich zu: Obama droht mit Abschiebung von Kindern – so sind die aktuellsten Berichte aus den Vereinigten Staaten überschrieben. „Ich habe betont, dass die amerikanische Bevölkerung und meine Regierung großes Mitgefühl mit diesen Kindern haben“, so wird der Präsident zitiert. Zugleich müssten aber die Gesetze der USA eingehalten und Minderjährige davon abgebracht werden, sich mit der Reise nach Norden „großen Gefahren“ auszusetzen. Anfang Juli bat Obama den Kongress um eine Sonderfinanzierung von 3,7 Milliarden Dollar, um mit der „dringenden humanitären Situation“ an der Grenze zu Mexiko umzugehen. Mit dem Geld soll die Unterbringung der Kindermigranten sichergestellt werden, aber es sollen auch zusätzliche Asylbeamte und Richter finanziert werden, um den Abschiebeprozess zu erleichtern – aber die Republikaner verweigern im bislang diese Summe, sie wollen nur eine Milliarde Dollar zur Verfügung stellen. Beide Lager streiten sich auch darüber, wie stark ein Gesetz aus dem Jahr 2008 eingeschränkt werden soll, das minderjährigen Migranten weitreichende Schutzrechte gewährt. Die Republikaner fordern darüber hinaus die Rücknahme einer umstrittenen Anordnung Obamas aus dem Jahr 2012, bestimmte junge Einwanderer ohne gültige Papiere nicht mehr abzuschieben. Dadurch sei ein Anreiz für die Kinder und Jugendlichen gesetzt worden, zu versuchen, in die USA zu gelangen. Eine rundum verfahrene Situation also.

Und was hat das jetzt mit Freiburg im Breisgau zu tun, dieser Universitätsstadt mit ihren 229.000 Einwohnern im prosperierenden Südwesten der Republik? In der Print-Ausgabe der FAZ erschien am 23.07.2014 der Artikel „Karawane der Hoffnung“ von Rüdiger Soldt: »Im Südwesten kommen immer mehr minderjährige Flüchtlinge alleine an – das stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.« Er beschreibt die Ausgangssituation so:

»Sie kommen aus Algerien und steigen in Freiburg aus dem ICE. Sie kommen ohne Rucksack und ohne Pässe. Nur ein Smartphone haben sie immer dabei. Das brauchen sie, um Kontakt zu halten. Zur Familie in Afghanistan oder Eritrea. Vielleicht auch, weil sie manchmal Anweisungen von den Schleppern bekommen, denen ihre Familien mehrere tausend Euro bezahlt haben. Irgendwo in Sizilien sind sie an Land gegangen. Dann haben sie sich in einen Fernzug gesetzt. Die italienischen Carabinieri und die Schweizer Zollbeamten wollen keinen Ärger. Deshalb schauen sie häufig weg, wenn sie im Zug die minderjährigen Flüchtlinge aus dem Maghreb, aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan, die jungen Männer mit schmutzigen T-Shirts und ängstlichem Blick sehen. Die Beamten der deutschen Bundespolizei schauen nicht weg, sie machen ihre Arbeit … Für die Flüchtlinge aus dem Süden ist Freiburg der erste ICE-Halt mit Bundespolizei-Station.«

Bis vor vier Jahren, so Soldt, waren minderjährige Flüchtlinge eher eine Rarität. Aber das hat sich geändert. Waren es für Freiburg im Jahr 2010 nur 30 jugendliche Flüchtlinge, ist seitdem die Zahl deutlich angestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden hier insgesamt 80 „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, im Bürokratendeutsch „UMF“ genannt, in Obhut genommen. In „Obhut“ genommen verweist schon den Eingeweihten auf das deutsche Kinder- und Jugendhilfesystem. Und das – bei allen immer erkennbaren Unzulänglichkeiten – funktioniert:

»Die Aufnahme der Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, innerhalb von wenigen Tagen muss für sie ein Betreuungsangebot organisiert werden: ärztliche Untersuchungen, häufig Operationen, Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht, manchmal die Überprüfung des Alters, Unterbringung in einer Wohngruppe, psychiatrische Betreuung, erste Sprachkurse.«

Da gibt es dann beispielsweise das katholische Christophorus-Werk, das eine „vollstationäre UMF-Wohngruppe“ mit dem passenden Namen „WG Sankt Martin“ betreibt. Der Heilige Martin ist der Schutzheilige der Flüchtlinge. Jüngere minderjährige Flüchtlinge werden von den Jugendämtern zumeist auf die Vorbereitungsklassen an den öffentlichen Schulen geschickt. Viele minderjährige Flüchtlinge sind aber 16, 17 oder 18 Jahre alt, für sie fehlt ein passendes Schulangebot, denn die Berufsschulen sind mit ihnen überfordert und zudem überbelegt, berichtet Soldt. Das Christophorus-Werk betreibt eine eigene Schule, in die die älteren Flüchtlinge gehen. Sie können auch Praktika in den Werkstätten machen, was wieder einmal zeigt, wie wichtig in solchen Konstellationen größere und professionelle Träger sind. Norbert Scheiwe, der Leiter des Christophorus-Werks, hat eine sehr weltliche Vorstellung von dem Tun des Trägers: „Wenn wir Delinquenz verhindern und Steuerzahler aus ihnen werden, ist das ein ungeheurer Erfolg“, so wird er zitiert.

Wenn die Kinder und Jugendlichen nicht in Freiburg aus den Zügen gefischt werden, dann werden sie spätestens im badischen Offenburg entdeckt. Auch hier: „Im Jahr 2002 hatten wir vier minderjährige Flüchtlinge, 2011 waren es dann 57, jetzt sind es allein in den ersten sieben Monaten schon 146“, so wird Andreas Linse vom Jugendamt des Landratsamts in dem FAZ-Artikel zitiert. Man muss diese Zahlen vor dem Hintergrund sehen, dass der Landkreis nur sechs Plätze für die vorübergehende Inobhutnahme und zehn Wohngruppenplätze hat. Und die Kommunen, die tätig werden müssen, sind mit erheblichen Kosten in diesem Segment der Jugendhilfe konfrontiert: »Für stationär betreute Jugendliche fallen Jugendhilfe-Tagessätze zwischen 140 und 220 Euro an«, kann man dem Artikel entnehmen.

Und der Beitrag endet mit diesen Ausführungen, die einen nachdenklich stimmen:

„Denen wird erzählt, in Deutschland regnet es Geld. Die fragen schon am zweiten Tag nach Inlinern, Geld, Tablet-Computern, Handys, Kleidung, dann wollen sie auch noch Fußball spielen“, sagt Monika Delfosse vom Jugendamt des Ortenaukreises, die die Amtsvormundschaften verwaltet. Es fällt den jungen Einwanderern nicht leicht, das deutsche Jugendhilfesystem zu verstehen, das wahrscheinlich zu den besten der Welt gehört. Sie können auch nicht begreifen, warum sie für jede Reise eine Genehmigung brauchen. „Manchmal verstehen die erst, wie gut es ihnen geht“, sagt Delfosse, „wenn sie hier aus dem Jugenddorf Ausgang hatten und gesehen haben, wie die erwachsenen Flüchtlinge im Asylbewerberheim untergebracht sind.“

Das ist alles nicht nur ein lokales Problem irgendwo in einer Grenzstadt, sondern die Abbildung mit den neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht die erhebliche Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind.
Hinter diesen trockenen Zahlen stehen teilweise schwer bis gar nicht vorstellbare Schicksale:
»Die gestiegene Zahl der minderjährigen Flüchtlinge sei unter anderem Folge des Bürgerkriegs in Syrien und im Irak, wie Sindy Hoppe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sagt. Häufig drohten den Kindern auch Zwangsheiraten oder eine Rekrutierung als Kindersoldat. Die meisten unbegleiteten Flüchtlinge kommen aus Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea und Ägypten«, kann man dem Artikel Zahl der minderjährigen Flüchtlinge steigt entnehmen.

Und man kann, nein: man muss zu dem Ergebnis kommen, dass der Umgang mit dieser Entwicklung keine Aufgabe sein kann, die man einer einzelnen Kommunen oder einem Landkreis überlassen sollte. Hier geht es um eine nationale Aufgabe und will man die hohen Standards des deutschen Jugendhilfesystems sicherstellen – wofür es viele gute Argumente gibt -, dann sollten die besonders betroffenen Kommunen solidarische Hilfe bekommen. Denn es ist absehbar, dass die Zahlen in diesem Bereich weiter ansteigen werden und damit auch die Ausgaben für diese Hilfe.

Von Quantitäten, Qualitäten und einem realen Fachkräftemangel: Die Kindertageseinrichtungen und das (fehlende) Personal. Und wieder einmal: Das Geld

Leider keine Überraschung, aber angesichts des bevorstehenden Jahrestages des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf alle Fälle eine gut platzierte Botschaft: Deutschlands Kitas fehlen 120.000 Erzieher, hat die Bertelsmann-Stiftung herausgefunden. Was keine Neuigkeit ist für diejenigen, die sich seit langem mit dieser Thematik beschäftigen. Immer wieder in den zurückliegenden Monaten wurde auch hier eindringlich darauf hingewiesen, dass schon der rein quantitative Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder – und das bei den in den Bundesländern gegebenen und von der Fachwelt unisono als deutlich zu schlecht kritisierten Rahmenbedingungen – zu einem quantitativen Mangel an pädagogischen Fachkräften führen muss, denn die zersplitterten Aus- und auch Weiterbildungssysteme sind nicht frühzeitig auf den seit Jahren absehbar steigenden Bedarf eingestellt, d.h. ausgebaut worden. Nun kann man aber die Fachkräfte nicht einfach per Knopfdruck backen und auch bekannte Hilfskonstruktionen wie die Schnellbleiche anderer Berufsgruppen oder der Import von Fachkräften aus Griechenland oder Spanien kann – wenn überhaupt – nur partiell etwas Luft verschaffen.

Und es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass wir bislang „nur“ von einem quantitativen Personalmangel gesprochen haben, (noch) nicht von einem auch qualitativen Mangel, der aber mindestens genauso existiert wie der andere.

Man kann sich das an zwei Beispielen verdeutlichen, warum der Aspekt des qualitativen Fachkräftemangels erhebliche Implikationen haben kann und hat:

1.) Stellen wir uns vor, wie auch zunehmend beobachtbar, dass eine Großstadt mehrere studierte pädagogische Fachkräfte aus Griechenland oder Spanien eingestellt hat. Diese Maßnahme kann nun tatsächlich dazu führen, dass der unmittelbare quantitative Personalmangel in den Einrichtungen vor Ort abgemildert wird. Und ohne Zweifel ist es auch so, dass gerade viele der Fachkräfte, die aus den südeuropäischen Ländern kommen, über eine hohe Qualifikation verfügen, die meisten haben dort eine akademische Qualifizierung durchlaufen. Das wird ihnen aber wenig helfen, wenn es beispielsweise um die Sprachförderung geht, die ja nach allen Forschungsbefunden, die uns vorliegen, eine ganz zentrale Bedeutung haben in der frühkindlichen Bildung. Eine griechische oder spanische Erzieherin kann noch so gut in ihrem Land ausgebildet worden sein, allein die Sprachbarrieren werden es verunmöglichen, dass sie auf absehbare Zeit eine unseren Maßstäben entsprechende Sprachförderung betreiben könnte. Das liegt in der Natur der Sache.

2.) Zahlreiche Studien der Vergangenheit haben belegen können, von welcher entscheidenden Bedeutung auch in den Kindertageseinrichtungen die Leitungsebene ist. Immer mehr Träger aber berichten von erheblichen Schwierigkeiten, überhaupt Bewerbungen für offene Leitungsstellen zu bekommen. Dies liegt nicht nur, aber auch an den schlechten Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit, die von so großer Bedeutung ist.

Der Bertelsmann-Stiftung geht es primär um etwas anderes. Man will zum einen auf den grundsätzlichen Fachkräftemangel hinweisen, was aber schon seit längerem getan wird, und man will Schützenhilfe leisten für eine Entwicklungslinie, die derzeit leider ins Leere zu laufen droht. Gemeint sind die Bestrebungen, auf der bundesgesetzlichen Ebene Qualitätsstandards zu verankern, ein Ansatz, der schon von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) auf der Ankündigungsebene in den Raum gestellt wurde und wozu es in den vergangenen Monaten auf der Fachebene zahlreiche Gespräche und auch Fachveranstaltungen gegeben hat. Dazu die Bertelsmann-Stifftung in ihrer Pressemitteilung Zu wenig Erzieherinnen in Kitas. Qualität bleibt in der frühkindlichen Bildung oft auf der Strecke):

»In der frühkindlichen Bildung bleibt gute Qualität oftmals auf der Strecke, weil viele Kindertageseinrichtungen nicht genügend Erzieherinnen haben. Die Personalschlüssel für Kitas in Deutschland weichen teilweise erheblich von einem kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis ab und sind zudem von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Bremen und Baden-Württemberg ist eine Erzieherin in den Krippen durchschnittlich für drei Kinder zuständig, in Sachsen-Anhalt hingegen für mehr als sechs Kinder. „Wir brauchen dringend einheitliche Qualitätsstandards, die in einem Bundes-Kita-Gesetz geregelt sind“, sagte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Würden die von der Bertelsmann Stiftung empfohlenen Personalschlüssel für alle Kitas in Deutschland verbindlich gelten, wären 120.000 zusätzliche Erzieherinnen erforderlich.«

An dieser Stelle ergeben sich zwei zentrale Fragen:

Zum einen muss man natürlich darüber diskutieren, ob und wie man überhaupt in absehbarer Zeit diese Zahl an zusätzlichen Fachkräften gewinnen kann (und gleichzeitig sollte man an dieser Stelle immer gedanklich mitlaufen lassen, dass ja auch der „normale Ersatzbedarf“ im System gestemmt werden muss, also der Ersatz der aus Alters- oder sonstigen Gründen ausscheidenden Fachkräfte). Und wenn es einem dabei – wie auch der Bertelsmann-Stiftung – um mehr Qualität geht, dann müssen natürlich auch hochwertige Qualifikationen die Basis für diese zusätzlich erforderliche Zahl an Fachkräften darstellen.

Zum anderen landen wir auch hier zwangsläufig und nicht wirklich überraschend bei der Geldfrage, denn Personal kostet, auch die Ausbildung kostet Geld. Dazu hat sich die Stiftung ebenfalls positioniert. In einem ersten Schritt hat sie abzuschätzen versucht, was das denn kosten würde:
»Nach Berechnungen der Stiftung verursacht das jährlich zusätzliche Personalkosten von rund fünf Milliarden Euro. Verglichen mit den derzeit im Kita-Bereich anfallenden Personalkosten in Höhe von rund 14 Milliarden Euro bedeutet dies einen Anstieg um mehr als ein Drittel (36 Prozent).«
Diese Größenordnung wird viele politischen Entscheidungsträger „erschrecken“ – hilfreich wäre an dieser Stelle übrigens ein Hinweis gewesen, dass es sich um „Bruttokosten“ handelt, die tatsächlichen Nettokosten für die öffentliche Hand liegen deutlich niedriger.

Nun muss man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass angesichts des Finanzierungsdurcheinanders, das wir in Deutschland im System der Kindertagesbetreuung haben (korrekterweise muss man von insgesamt 16 teilweise sehr unterschiedlichen KiTa-Systemen in den einzelnen Bundesländern sprechen), neben der offensichtlichen Unterfinanzierung vor allem mit einem strukturellen Mega-Problem konfrontiert sind, das zugleich ein föderales ist, was jede mögliche Problemlösung mit einer nicht gerade hohen Wahrscheinlichkeit belastet: Der Hauptkostenträger sind die Kommunen und von denen sind viele unter erheblichen finanziellen Druck und bereits mit dem rechtsanspruchsbedingten quantitativen Platzausbau für die unter dreijährigen Kinder überfordert. Sollte der Bund also im SGB VIII, was er verfassungsrechtlich durchaus machen könnte, beispielsweise Mindestpersonalschlüssel verankern, dann werden die Kommunen und die Bundesländer mit Bezug auf das Konnexitätsprinzip darauf bestehen, dass der, der bestellt, auch bezahlt. Spätestens dann wird eine regelgebundene Finanzierungsbeteiligung des Bundes notwendig, die ich bereits seit vielen Jahren fordere. Auch die Bertelsmann-Stiftung sieht die Notwendigkeit einer solchen Mitfinanzierung seitens des Bundes:

»Ohne stärkeres finanzielles Engagement des Bundes in der frühkindlichen Bildung sind diese Ausgaben allerdings für die meisten Bundesländer und Kommunen kaum zu stemmen. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt deshalb, in einem Bundes-Kita-Gesetz festzulegen, für welchen bundesweit einheitlichen Standard der Bund welche Unterstützung leistet.«

Aber wie kann und soll das geschehen? Dazu finden wir in der folgenden Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung einen Hinweis:

Bertelsmann Stiftung: Qualitätsausbau in KiTas. 7 Fragen zum Qualitätsausbau in deutschen KiTas. 7 Antworten der Bertelsmann Stiftung: Status quo, Handlungsbedarfe und Empfehlungen. Methodische Erläuterungen, Gütersloh, Juli 2014

Die Stiftung plädiert darin für eine „standardbasierte Finanzierungsbeteiligung des Bundes“. Was muss man sich darunter vorstellen? Voraussetzung wäre eine Einigung »auf bundeseinheitliche Standards, wie beispielsweise Personalschlüssel. Nach einer Festlegung verbindlicher Personalschlüssel kann ermittelt werden, wie viel Personal erforderlich ist, um diesen Standard in jedem Bundesland realisieren zu können. Im nächsten Schritt können die Kosten kalkuliert werden, die in jedem Bundesland für diesen Standard entstehen, um auf dieser Basis die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bestimmen zu können« (S. 5). Hinsichtlich der operativen Umsetzung dieses Ansatzes verbleiben die Ausführungen im vorliegenden Material im Andeutungsmodus – in einer Abbildung wird offensichtlich ein Modell präferiert, bei dem der Personalkostenanteil des Bundes in 16 Länderfonds gezahlt wird, die das dann weiterleiten müssen an die Kommunen und damit an die Einrichtungen vor Ort (Abb. 4 auf der S. 5).
Genau diesen Ansatz habe ich bereits im Oktober 2013 in einem Reformmodell vorgeschlagen, das der Öffentlichkeit auf der Bundespressekonferenz in Berlin gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des AWO-Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, präsentiert wurde:

Sell, Stefan: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland (= Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014), Remagen, 2014

Dort findet man auf der S. 6 die folgende Abbildung:

Wichtig an dieser Stelle, wenn man denn den Ansatz einer Bundesmitfinanzierung an den laufenden Kosten der Kindertagesbetreuung wirklich verfolgen will, wofür es gute Argumente gibt: Wir brauchen nicht nur eine „standardbasierte Finanzierungsbeteiligung“ – die sich übrigens auf die „Big Five“ der Strukturqualität beziehen sollte, also Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengröße, Qualifikation des Personals, Leitungsfreistellung und Fachberatung -, sondern auch eine regel- und vor allem zweckgebundene Finanzierungsbeteiligung. Der Aspekt der notwendigen Zweckbindung ist von großer Bedeutung, denn ansonsten besteht angesichts der Mehrebenenfinanzierung, mit der wir es in der Kindertagesbetreuung zu tun haben (Kommunen, Bundesländer, Bund sowie aber auch Eltern und Träger der Einrichtungen) die plausible Gefahr, dass Mittel des Bundes dergestalt zweckentfremdet werden, dass beispielsweise Bundesländer ihren Finanzierungsanteil nach unten fahren, so dass es im Ergebnis nicht zu mehr Mitteln im System kommt, sondern lediglich eine Substitution vorgenommen wird. Ein komplexes Unterfangen, aber der gesellschaftspolitische Nutzen wäre aller Anstrengung wert.

Sanktionen bei uns, Sanktionen aber auch auf der Insel. Eine kritische Diskussion über die Kürzung bis hin zum Entzug von Sozialleistungen in Großbritannien

In Deutschland gibt es eine überaus kontroverse Debatte über Sinn und Unsinn der Sanktionen gegen Menschen, die sich im SGB II-System befinden und die Hartz IV-Leistungen beziehen. Regelmäßig berichten die Medien über das Thema, wenn wieder neue Zahlen veröffentlicht werden, wie viele Sanktionen verhängt worden sind. Während sich die einen bestätigt sehen, dass viele der Grundsicherungsempfänger angeblich gar kein Interesse haben, ihre Bedürftigkeit zu beenden, verweisen Kritiker auf die teilweise erhebliche Fragwürdigkeit der definierten Sanktionstatbestände. Und weitere Gruppe an Kritikern stellt die Sanktionen grundsätzlich in Frage und fordert deren Abschaffung bzw. ein Moratorium. Man denke an dieser Stelle nur an die Aktivitäten von Inge Hannemann. Zu dieser – deutschen – Debatte vgl. auch den Blog-Beitrag: Das große Durcheinander auf der Hartz IV-Baustelle. Sanktionen verschärfen oder ganz abschaffen, mit (noch) mehr Pauschalen das administrative Schreckgespenst Einzelfallgerechtigkeit verjagen oder den „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosen aus dem SGB II in das SGB XII „outsourcen“?

Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man formuliert, dass nicht wenige Elemente von dem, was die „Hartz-Kommission“ 2002 vorgeschlagen und das dann teilweise auch Gesetz geworden ist, eine Kopie dessen war, was man schon einige Jahre vorher in Großbritannien ausprobiert und unter Tony Blair eingeführt hatte. Und die Entwicklung dort ist nicht stehen geblieben, sondern in den vergangenen Jahren hat es eine ganze Reihe an Verschärfungen gegeben, die zu mehr Sanktionen geführt haben. Und die sind dort genauso umstritten wie die Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger bei uns.

Nun hat das britische Nahles-Pendant DWP, das ist das dortige Arbeitsministerium, eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die sich mit den Sanktionen und ihren Auswirkungen beschäftigen sollte. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind nun als Report der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Im „Guardian“ wurde die Hauptaussage dieser Studie prägnant schon in der Artikel-Überschrift zusammengefasst: Benefit sanctions hit most vulnerable people the hardest, report says.

Die Bedeutung dieser kritischen Bestandsaufnahme ergibt sich auch aus der Person des Leiters dieser Studie, denn der Verfasser ist kein „Linker“ oder sonst ein üblicher Verdächtiger der Sozialstaatsapologetik, sondern eigentlich ein Vertreter des konservativen Mainstreams – und das verleiht dem Report angesichts der gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnisse in Großbritannien zusätzliches Gewicht:

»The independent report was written for the DWP by Matthew Oakley, a respected welfare expert who has worked as an economic adviser for the Treasury and for the centre-right thinktank Policy Exchange. He is widely acknowledged as one of the leading thinkers on welfare on the centre right and as a result his criticisms, couched in careful language, are all the more damaging for a government that has consistently said the sanction regime is fair.«

Der Report kommt zu dem Ergebnis, dass der Umgang der Behörden mit den Leistungsberechtigten „legalistisch, unklar und verwirrend“ sei. Die am meisten verwundbaren Leistungsempfänger werden oftmals im Unklaren gelassen, warum sie sanktioniert werden und sie werden von den Behörden häufig nicht informiert über Härtefallleistungen, die ihnen auch bei Sanktionierung zustehen. Schwerwiegende Schwachstellen identifiziert der Report auch bei den Zwangsmaßnahmen, aus denen heraus etwa ein Drittel aller Sanktionsfälle generiert werden, »with Work Programme providers required to send participants for sanctions when they knew they had done nothing wrong, leaving „claimants … sent from pillar to post“.«

Der Okleay-Report kommt zu folgender Bewertung:

»No matter what system of social security is in place, if it is communicated poorly, if claimants do not understand the system and their responsibilities and if they are not empowered to challenge decisions they believe to be incorrect and seek redress, then it will not fulfil its purpose. It will be neither fair nor effective.«

Der Oakley-Report begnügt sich nicht mit einer Bestandsaufnahme der Wirkungen und der Probleme des Sanktionsregimes, sondern es werden 17 Empfehlungen für eine Reform gegeben.

Wer den Report im Original abrufen möchte, der wird hier fündig:

Matthew Oakley: Independent review of the operation of Jobseeker’s Allowance sanctions validated by the Jobseekers Act 2013, London, July 2014

Abschließend zurück nach Deutschland und der hiesigen Sanktionsdebatte. Auch bei uns wurden und werden Studien zum Thema verfasst, auf eine sei an dieser Stelle hingewiesen:

Oliver Ehrentraut, Anna-Marleen Plume, Sabrina Schmutz und Reinhard Schüssler: Sanktionen im SGB II. Verfassungsrechtliche Legitimität, ökonomische Wirkungsforschung und Handlungsoptionen. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2014