Personalausstattung in der Pflege als Thema im Bundestag: So geht es nicht weiter und es muss sich was ändern. Aber wie?

»Mag sich die Bildung einer neuen Regierung noch hinziehen, der Bundestag nimmt sich trotzdem schon drängender Probleme an. So wurde … über zwei Anträge der Linken debattiert, die sich mit der Personalsituation in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen beschäftigen. Es dürfte eines der wenigen Themen sein, bei dem sich alle Fraktionen einig sind, dass dringender Handlungsbedarf besteht und die Lösung nur in einer deutlich verbesserten Personalausstattung liegen kann.« Das berichtet Christiane Badener in ihrem Artikel Abgeordnete sehen bei der Pflege dringenden Handlungsbedarf aus dem Bundestag. Und das hört sich erfreulich an, denn man sollte eine gemeinsame Problemerkenntnis hinsichtlich ihrer Bedeutung für (mögliches) Handeln in der Politik nicht unterschätzen. Aber wir müssen natürlich auch das zur Kenntnis nehmen: »Nur wie und wo das Personal zu finden sein wird und finanziert werden soll, darüber gehen die Meinungen auseinander.«

Auch wenn sich eine wie auch immer geartete Regierungsbildung noch nicht wirklich abzeichnet – im neuen Bundestag wird schon gearbeitet. Linksfraktion will mehr Pflegepersonal in Kliniken – unter dieser (nur die eine Hälfte des Anliegens abbildende) Überschrift berichtet der Bundestag über Aktivitäten der Linken, die zu der Auseinandersetzung mit dem Thema Pflegepersonal geführt hat:

»Die Fraktion Die Linke fordert in Anträgen eine verbindliche Personalbemessung in der Krankenhauspflege (19/30) und ein Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege (19/79).«

Schauen wir uns zuerst die beiden Anträge einmal genauer an.

Wahlkampfversprechen erfüllen – Verbindliche Personalbemessung in den Krankenhäusern durchsetzen – so ist die Bundestags-Drucksache 19/30 vom 03.11.2017 überschrieben. Darin geht es um den Teilbereich der Krankenhauspflege. Die Antragsteller gehen von der folgenden Diagnose ein:

»In den deutschen Krankenhäusern herrscht Pflegenotstand. Immer weniger Pflegekräfte müssen immer mehr Patientinnen und Patienten versorgen. Durch Arbeitsverdichtung und massiven Personalmangel entstehen eine Überbelastung der Pflegekräfte und eine pflegerische Unterversorgung der Patientinnen und Patienten, die von fehlender Zuwendung bis hin zu „gefährlicher Pflege“ reicht. Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wird damit genauso gefährdet wie die körperliche und seelische Gesundheit der Pflegekräfte.«

Dann werden die von der bisherigen Koalition von CDU/CSU und SPD in einem ihrer letzten Gesetze beschlossenen Personaluntergrenzen für den Krankenhausbereich angesprochen – bzw. für bestimmte Pflegebereiche – denn Untergrenzen sollen nur in „pflegesensitiven Bereichen“ gelten (vgl. dazu am Beispiel der Intensivpflege die Beiträge Eigentlich könnt ihr zufrieden sein. Oder doch nicht? Eine Studie zur Intensivpflege. Ein Lehrstück zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Pflegewelt vom 28. Juli 2017 sowie Immer diese Studien. Und die so wichtige Kritik daran. Die Intensivpflege in deutschen Krankenhäusern als Beispiel vom 31. August 2017).
Die Linken kritisieren, dass hier nur die Vertreter der Krankenhäuser mit denen der Krankenkassen und Krankenversicherungen verhandeln.

»Eine angemessene Anzahl von Pflegekräften wird es nicht geben, solange es keine gesetzliche, bundesweit einheitliche und verbindliche Personalbemessung gibt und die Personalkosten nicht vollständig finanziert werden.« Die Forderungen der Linken in ihrem Antrag sehen dann so aus:

1. durch Sofortmaßnahmen für spürbar mehr Pflegekräfte in den Krankenhäusern zu sorgen und deren Finanzierung durch die Kostenträger zu sichern,
2. die absehbar fruchtlosen Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen über „Personaluntergrenzen“ zu beenden. Stattdessen sollen verbindliche, tatsächlich arbeitsentlastende und in allen Bereichen der Krankenhäuser wirkende Personalbemessungszahlen eingeführt werden. Diese sollen durch Expertinnen und Experten, Gewerkschaften und die Patientenvertretung und entwickelt werden sowie
3. die DRGs sofort bezüglich der Personalkosten außer Kraft zu setzen und durch eine bedarfsgerechte, am Gemeinwohl orientierte Krankenhausfinanzierung zu ersetzen.

Und auch für einen anderen Teilbereich der Pflege gibt es einen Antrag: Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege – so ist die Bundestags-Drucksache 19/79 vom 20.11.2017 überschrieben.

Seit mehr als 40 Jahren werden verbindliche Pflegeschlüssel gefordert. Bisher weigern sich alle Bundesregierungen, eine verbindliche bundeseinheitliche Personalbemessung in der Pflege einzuführen. Konsequent wird damit die Orientierung an europäischen oder internationalen Standards unterlassen. Warum das so ist? Dazu aus dem Antrag: »Dafür gibt es gewinnträchtige Gründe. Eine qualitätssichernde Personalausstattung kostet Geld und mindert die Attraktivität von Pflegeeinrichtungen für Investoren. Erstens wurde mit der Pflegeversicherung 1994 der Wettbewerb auch in der Altenpflege zum Prinzip erhoben. Und zweitens tragen seitdem die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien einseitig die Kostensteigerungen.«

Für die Altenpflege stellt der Antrag den folgenden Forderungskatalog auf:

1. einen Gesetzentwurf für ein Sofortprogramm gegen den Pflegenotstand in der Altenpflege mit folgenden Eckpunkten vorzulegen:
a) Ein bundeseinheitlicher, verbindlicher (rechnerischer) Personalschlüssel im Tagdienst von einer Pflegekraft für zwei Bewohnerinnen und Bewohner und im Nachtdienst einen Personalschlüssel von 1 zu 20 als vorläufige Mindestpersonalbesetzung in stationären Pflegeeinrichtungen bis zur Umsetzung eines wissenschaftlichen Verfahrens zur Personalbemessung im Jahr 2020 ist einzuführen. Dabei ist die Fachkraftquote von 50 Prozent als Mindeststandard einzuhalten;
b) sicherzustellen, dass nicht die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien die dafür erforderlichen Mehrausgaben tragen. Vorrangig ist der Pflegevorsorgefonds in einen Pflegepersonalfonds für eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte umzuwidmen;
2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Pflegemindestlohn ab 2018 bundes- einheitlich – also auch in allen neuen Bundesländern – auf 14,50 Euro je Stunde anzuheben und das Gehaltsniveau von Altenpflegefachkräften an das Niveau der Fachkräfte in der Krankenpflege anzugleichen;
3. zur Finanzierung der genannten Maßnahmen einen Einstieg in die Solidarische Pflegeversicherung zu vollziehen. Damit würde die Beitragsbasis erweitert und Besserverdienende gerecht an der Finanzierung der Pflegeversicherung beteiligt;
4. einen Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie das Finanzierungskonzept für die Pflegeausbildung umgehend zur öffentlichen Diskussion vorzulegen. Dabei ist die bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit sicherzustellen;
5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den gesetzlichen Vergütungsanspruch des Unternehmerrisikos für Einrichtungsbetreiber in § 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI zu streichen. Die von der Bundespolitik gesetzten Anreize, den betriebswirtschaftlichen Nutzen für Träger zu maximieren, sind Schritt für Schritt zurückzudrängen, denn sie sind nicht mit guter Pflege und guter Arbeit in Einklang zu bringen.

Das nun sind schon einige sehr konkrete Punkte, die hier zur Diskussion gestellt werden.

Christiane Badener berichtet in ihrem Artikel von einigen Aspekten der Debatte im Bundestag:

Gegen verbindliche Personalbemessungszahlen im Krankenhausbereich sprach sich der CDU-Abgeordnete Lothar Riebsamen aus. „Zu unterschiedlich sind die Aufträge der Krankenhäuser; sie reichen vom normalen Grundversorger bis zur Universitätsklinik. Dafür sei ein starres Verfahren zu aufwändig und bürokratisch. Riebsamen erinnerte daran, dass unter der großen Koalition die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband verpflichtet worden sind, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen für bestimmte Bereiche verbindlich festzulegen. Einigen sich beide Seiten nicht, setzt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. Januar 2019 die Untergrenzen per Rechtsverordnung fest. Die Auswirkungen der Personaluntergrenzen sollen bis Ende 2022 wissenschaftlich evaluiert werden.

Und Karl Lauterbach von der SPD lehnte in der Debatte einen Personalschlüssel beispielsweise nach kalifornischem Vorbild ab. Er plädiert für eine Begrenzung auf einen Mindeststandard. „Wir brauchen tatsächlich einen Mindeststandard“, so Lauterbach. Obwohl das nach weniger klinge, sei es mehr. „Denn wer den Mindeststandard nicht einhält, dem kann ich wegen eines Qualitätsproblems die Fallpauschale kürzen.“

Hinsichtlich der Altenpflege muss man die allgemein beobachtbare Hilflosigkeit und das Ausweichen auf Appelle, irgendwie mehr Personal zu gewinnen, auch bei dieser Debatte zur Kenntnis nehmen. Die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus warf die Frage auf, wo die Pflegekräfte überhaupt herkommen sollen. Und sie plädiert dafür, die Rückkehr von Teil- in Vollzeit zu erleichtern. Pflegehelfer sollten sich leichter zu Fachkräften weiterqualifizieren können. Der CSU-Abgeordnete Erich Irlstorfer will neue Pflegekräfte auch unter 40 bis 50-Jährigen suchen, die sich einen Berufswechsel vorstellen können.

Wieder einmal hat man konkrete, handfeste Verbesserungsvorschläge, die auch in dem Antrag der Linken auftauchen, ignoriert. Beispielsweise die Forderung, das deutlich geringere Vergütungsniveau der Pflegekräfte in der Altenpflege in einem ersten Schritt auf das in der Krankenhauspflege anzuheben. Vgl. dazu meinen Beitrag Jenseits der Schaumschlägereien: Die Entlohnung in „der“ Pflege. Die ist gerade nicht ein Thema für die letzten Wahlkampfmeter vom 20. September 2017, in dem ich auch die Kosten für diesen Schritt dargestellt habe: 5,9 Mrd. Euro jährlich würde das erst einmal kosten.

Wenn Verbesserungen so konkret und mit Geldbeträgen taxiert werden, dann schlagen sich die meisten in die Büsche.

Die Antragsteller wollten direkt über ihre Anträge abstimmen lassen, alle übrigen Fraktionen votierten jedoch für die Überweisung an den Hauptausschuss (dieser besteht aus 47 Abgeordneten und wird solange arbeiten, bis die Fachausschüsse ihre Arbeit aufnehmen). Wieder einmal Zeit gewonnen in einem Bereich, dessen Fundamente seit längerem vor sich hin bröckeln.

Den Rettungsdienst im Vergabedschungel verheddern. Das Problem einer elementaren Daseinsvorsorge zwischen Vergabelogik und kommunalen Entscheidungsdilemmata

Früher waren so einige Dinge einfacher organisiert (was nicht automatisch bedeuten muss: besser). Beispielsweise der Rettungsdienst. Der wurde in den großen Städten irgendwann mal professionalisiert und in die Hände der sowieso vorzuhaltenden Berufsfeuerwehr gelegt, in vielen anderen Kommunen hat man das an die delegiert, die sich das zu ihrem Anliegen gemacht hatten, also beispielsweise dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. Diese gemeinnützig agierenden Organisationen hatten und haben zudem den Vorteil, dass sie auf einen nicht unerheblichen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeitern zurückgreifen können, was wiederum die Kosten für die öffentliche Hand reduziert. Zugleich waren und sind diese Organisationen auch eingebunden in den Katastrophen- bzw. Zivilschutz, den man für den Fall der Fälle vorhalten muss.

Doch die Zeiten haben sich geändert und die Krankentransport- und Rettungsdienste haben sich zwischenzeitlich ausdifferenziert zu dem, was Betriebswirte ein lukratives „Geschäftsmodell“ nennen. Was natürlich auch damit zu tun hat, dass man diese Dienstleistungen über einen großen Player des Sozialstaats abwickeln kann, also der Krankenversicherung.

Und seit den 1990er Jahren wird immer mehr auf Markt und Wettbewerb gesetzt, um darüber effizientere Lösungen zu finden. Um das hier vorweg zu sagen: Das muss nicht (immer) des Teufels sein. Es kann tatsächlich überaus bereichernd und hilfreich sein, wenn man gewachsene Strukturen über Konkurrenz und Alternativen aufbrechen kann – bei bestimmten Angelegenheiten hingegen kann das „in the long run“ überaus heftige Kollateralschäden verursachen, weil gewachsene und stabile Strukturen eben auch Vorteile haben können. Es kommt eben darauf an.

Auch für den in der wirklichen Organisationswirklichkeit überaus heterogenen, weil auf der Länderebene operierenden Rettungsdienst hat das Regime von Ausschreibungen und Vergabeverfahren Einzug gehalten – also eigentlich, unter bestimmten Voraussetzungen, bei anderen nicht. Man ahnt schon, jetzt muss es kompliziert werden.

Ohne den geneigten Leser an dieser Stelle zu überfordern (und zugleich die eingeweihten Juristen um Verzeihung für die Grobschlächtigkeit der Darstellung bittend) muss man darauf hinweisen, dass wir es mit Blick auf den Rettungsdienst mit einer diffizilen Angelegenheit zum tun haben. 70 Prozent findet unter dem Dach des „öffentlichen Rettungsdienstes“ statt und bei 30 Prozent handelt es sich um Genehmigungen nach dem jeweiligen Landesrecht.

Die öffentlichen Träger der elementaren Daseinsvorsorgeaufgabe Rettungsdienst arbeiten nun oftmals so, dass Leistungserbringer wie das DRK, die Johanniter oder der ASB beauftragt werden mit der Durchführung der „Dienstleistung“.

Dabei unterscheidet man zwischen dem Submissionsmodell, bei dem das Entgelt direkt vom Leistungsträger (also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt) gezahlt wird und das dem EU-Vergaberecht unterliegt – und auf der anderen Seite dem Konzessionsmodell, bei dem die Leistungserbringer mit den Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen schließen, das nicht über Vergabe laufen muss, weil es sich um Dienstleistungskonzessionen handelt, das sich aber sehr wohl an europäisches Primärrecht halten muss.

Aber auch das europäische Primärrecht, das Preisrecht und das Haushaltsrecht ohnehin, verlangt grundsätzlich, dass öffentliche Aufträge im Wettbewerb vergeben werden, da im Wettbewerb der Marktpreis ermittelt und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gewährleistet wird.

Nun gibt es wie immer im Leben eine Ausnahme: »Seit dem 18. April 2016 gilt in Deutschland ein umfassend novelliertes Vergaberecht, von dem auch der Rettungsdienst betroffen ist. Die auf EU-Ebene definierte, sogenannte „Bereichsausnahme“ wurde in das überarbeitete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen … Das neue Vergaberecht enthält in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB eine Ausnahmevorschrift: die sogenannte Bereichsausnahme für den Rettungsdienst. Danach besteht in sehr engen Grenzen die Möglichkeit, das Vergaberecht bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht anzuwenden.«

Das hört sich doch nach einem Schlupfloch an, um den Anforderungen und den nicht selten hoch problematischen Ergebnissen von Vergabeverfahren, in denen am Ende der „billigste“ Anbieter zum Zuge kommt, zu entkommen. Schauen wir also genauer hin, wie das in diesem Beitrag gleistet wurde: Trotz Bereichsausnahme: Rettungsdienst unterliegt weiterhin dem Vergaberecht:

»Das neue Vergaberecht enthält in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB eine Ausnahmevorschrift: die sogenannte Bereichsausnahme für den Rettungsdienst. Danach besteht in sehr engen Grenzen die Möglichkeit, das Vergaberecht bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht anzuwenden. Aus dieser Ausnahmevorschrift ergibt sich jedoch gerade keine generelle Erlaubnis, Leistungen des alltäglichen Rettungsdienstes direkt, also ohne ein vorheriges wettbewerbliches Verfahren, zu vergeben.«

Wie das nun wieder? Zur Erklärung muss man sich den zitierten § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB genauer anschauen. Dort steht hinsichtlich der Bereiche, bei denen eine Nicht-Anwendbarkeit des Vergaberechts zulässig sei, der Punkt

»4. zu Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden … mit Ausnahme des Einsatzes von Krankenwagen zur Patientenbeförderung fallen; gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer sind insbesondere die Hilfsorganisationen, die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind.«

Fazit: § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB gestattet zwar eine Direktvergabe an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen – jedoch nur für Rettungsdienstleistungen, die im Rahmen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes oder der Gefahrenabwehr erbracht werden, d. h. gerade nicht für Leistungen des alltäglichen Rettungsdienstes.

Konsequenz aus dieser Rechtslage: »Städte und Kreise müssen daher klar abgrenzen, ob die von ihnen zu vergebenden Leistungen wirklich unter die neue Bereichsausnahme für Rettungsdienste des Katastrophenschutzes etc. fallen, sonst drohen juristische Folgen. Bei Vergaben im Rahmen der Bereichsausnahme besteht aktuell ein erhöhtes Klagerisiko nicht berücksichtigter Organisationen / Leistungserbringer. Die Durchführung eines Wetbewerbs erscheint daher auch in Zukunft die sicherste Form, um Leistungen des Rettungsdienstes zu vergeben.«

Bereits im vergangenen Jahr, als das neue Vergaberecht im GWB normiert wurde, gab es mit Blick auf den Rettungsdienst Kritik an der angeblich zu weit greifenden Umsetzung dessen, was seitens der EU als Ausnahmeregelung gedacht war – u.a. von dem privaten Rettungsdienstanbieter Falck, der gleich noch eine besondere Rolle spielen wird: Falck spricht im Zusammenhang mit der angeblich deutlich erweiterten Fassung der Ausnahmeregelung von einem deutschen „Sonderweg“, der bei Auftraggebern und Leistungserbringern zu Rechtsunsicherheit führen könne, kann man diesem Artikel entnehmen: Vergaberecht: Falck sieht sich benachteiligt. Nach Auffassung des Unternehmens dient die Ausnahmeregelung seitens der EU dem Ziel, Aufträge des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr von diesen Vergaberichtlinien auszunehmen. Absicht der EU war es, damit gemeinnützige Organisationen von wettbewerblichen Verfahren auszunehmen.

»Gemeinnützig wird in diesem Zusammenhang als rein ehrenamtlich tätige Organisation definiert. Nach Ansicht von Falck ist das der Grund, weshalb die Ausnahme für die im deutschen Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen nicht angewendet werden kann: Sie würden den Rettungsdienst nahezu vollständig mit hauptamtlichen Kräften sicherstellen. Gleichwohl habe Deutschland die Ausnahmeregelung übernommen und deutlich erweitert. Im GWB würden solche Organisationen als gemeinnützig gesehen, die im Katastrophenschutz mitwirkten. Namentlich würden der ASB, die DLRG, das DRK sowie die Johanniter und Malteser aufgeführt. Die „Benennung konkreter Leistungserbringer ist aus juristischer Sicht schon deshalb einzigartig, da ein Vergabegesetz Neutralität und Gleichbehandlung sicherstellen soll“, kritisiert Falck. „Die Aufzählung von Dienstleistern verstößt eindeutig hiergegen.“«

Falck erinnerte daran, dass man zwar die „Bereichsausnahme“ wählen kann, aber ein »transparentes, nicht diskriminierendes Vergabeverfahren sei nach wie vor erforderlich. Im Falle einer Direktvergabe würden dem Auftraggeber unter anderem Schadensersatzforderungen drohen.«

Das war die allgemeine Vorarbeit für den nun folgenden Blick auf einen konkreten Fall.

»Die Dänen kommen, und Bonn wehrt sich: Die Expansion des Falck-Konzerns im deutschen Rettungsdienst hat einen juristischen Konflikt mit der Bundesstadt ausgelöst, der in dieser Woche heftig eskaliert ist – mit unabsehbaren Folgen für Notfallpatienten«, berichtet Andreas Baumann in seinem Artikel Falck-Konzern blockiert Ausschreibung: Vergabe-Krise beim Rettungsdienst in Bonn. Hier werden wir Zeugen, wie man sich in den Untiefen des Vergaberechts und der damit verbundenen Rechtsprechung auf kommunaler Ebene verheddern kann – und das in einem Bereich, in dem es unumstritten um elementare Daseinsvorsorge geht.

Mit Blick auf Bonn muss man wissen: Die Verträge mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), den Maltesern, den Johannitern und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) laufen zum Jahresende aus. Bisher stellen die vier Hilfsorganisationen den Großteil der Rettungsteams in Bonn. Und die Neuvergabe ist durch den Streit mit Falck blockiert.


Zur Organisation des Rettungsdienstes in der Stadt Bonn:
»Laut Rettungsdienstbedarfsplan werden in Bonn in unterschiedlichen Schichtsystemen 17 Rettungswagen vorgehalten, die alle der Stadt gehören. Fünf besetzt die Berufsfeuerwehr mit eigenem Personal, wovon drei nur in Spitzenlastzeiten eingesetzt werden. Die anderen Teams kommen von externen „Leistungserbringern“ – bisher die vier Hilfsorganisationen. Bei der Entscheidung der Leitstelle, welcher Wagen alarmiert wird, spielt die Herkunft des Einsatzpersonals keine Rolle. Die Fahrzeuge für normale Krankentransporte stellen die Leistungserbringer selbst.
Die Kosten für den Rettungsdienst holt sich die Stadt von den Krankenkassen zurück, mit denen sie gerade über den Entwurf der Gebührensatzung verhandelt.« 


Wie konnte es zu der Situation kommen? Am Anfang stand und steht der Wille des Stadtrates, dass auch in Zukunft der Rettungsdienst mit den vier genannten gemeinnützigen Anbietern durchgeführt werden soll.
»Deshalb schrieb die Stadt die vier Lose für die Feuerwachen Bonn, Beuel, Godesberg und Hardtberg (jeweils Rettungsdienst und Krankentransporte) zum 1. Januar 2018 nicht europaweit aus, sondern pochte auf die sogenannte Bereichsausnahme.«

Da ist sie also wieder, die Ausnahmeregelung von den vergaberechtlichen Bestimmungen, die wir hier schon skizziert haben. Und wo deutlich geworden ist, dass die eher sehr restriktiv auszulegen ist. Und mit den Folgen wird die Stadt Bonn jetzt konfrontiert.

Denn der private, gewinnorientierte Anbieter Falck wehrt sich gegen diese Herausnehme aus dem normalen wettbewerblichen Verfahren. Und der Konflikt mit der Stadt Bonn steht nicht singulär im Raum. Falck hat einen Streitfall mit Solingen bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getrieben, der noch nicht entschieden hat.

Die 1906 in Dänemark gegründete Aktiengesellschaft ist nach eigenen Angaben seit 2010 mit Tochterfirmen in Deutschland aktiv und hat rund 2.500 Mitarbeiter an 65 Standorten in acht Bundesländern. Seit Anfang 2010 gibt es in Deutschland die Falck Rettungsdienst GmbH mit Sitz in Hamburg. 2012 stellt einen wichtigen Einschnitt dar, denn die Falck Rettungsdienst GmbH nimmt erfolgreich an Ausschreibungen teil, u.a. im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg). Erstmals in der deutschen Rettungsdienstgeschichte übernimmt ein Unternehmen exklusiv den kompletten Rettungsdienst in einem ganzen Landkreis. 2013 schließen sich Falck, die G.A.R.D.-Gruppe und promedica mit den diversen Tochterunternehmen zur Falck-Unternehmensgruppe zusammen. Das mit Abstand größte, privatwirtschaftliche Rettungsdienstunternehmen in Deutschland entsteht.

In Dänemark selbst, dem Stammland des mittlerweile international agierenden Konzerns, wo die Falck-Gruppe beim Rettungsdienst mal einen Anteil von über 80 Prozent hatte, musste das Unternehmen selbst auch Erfahrungen machen mit den Folgen von Ausschreibungen und Vergabeverfahren. Im November 2011 wird gemeldet: Niederländer verdrängen Falck aus Süd-Dänemark: »Die niederländische BIOS-Gruppe mit Sitz in Rotterdam hat den Zuschlag der dänischen Region Syddanmark erhalten, in den nächsten zehn Jahren den Rettungsdienst durchzuführen. Damit haben sich die Niederländer in einer Ausschreibung gegen das dänische Unternehmen Falck durchgesetzt.« Das Falck-Angebot für Syddanmark soll das niederländische Unternehmen angeblich um zehn Prozent unterboten und dadurch den Zuschlag bekommen haben.
Aber man sollte solche Geschichten auch immer weiter erzählen. Denn im April 2016 bekommt das hier serviert: Dänemark: Falck-Konkurrent BIOS droht Konventionalstrafe. Dazu auch dieser Artikel: Rettungsdienst-Chaos in Süd-Dänemark: Bios spricht von „höherer Gewalt“. Was ist da los? »Seit 1. September 2015 sollen die Rettungswagen des niederländischen Unternehmens Bios Ambulance Service die lebenswichtigen Ambulanzdienste in Süddänemark sichern. Doch bis heute kann der Dienstleister seine vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht erfüllen. Selbst hohe Geldprämien konnten nicht die erforderliche Anzahl an Mitarbeitern anlocken … Das Problem der Unterversorgung liege am Mangel an Fachkräften, die die Region nicht geliefert habe, sagt der Konzern – und plädiert angesichts eines anstehenden Millionen-Bußgeldes auf höhere Gewalt.«

Nun kann man das als Ausflüchte eines unter Druck befindlichen Unternehmens abhaken. Aber:

Die dänische »Konkurrenz- und Verbraucherbehörde (hat) Indizien dafür gefunden, dass der vorherige Betreiber Falck – der bei der Ausschreibung 2014 vom Billig-Anbieter Bios ausgestochen worden war – durch seine marktbeherrschende Stellung unreguläre Marktbarrieren aufgebaut habe.

Falck soll demnach seine in weiten Teilen Dänemarks monopolartige Stellung (über 85 Prozent Marktanteil) im Ambulanzbereich zu wettbewerbsverzerrenden Machtspielen ausgenutzt haben. Bios‘ Anwerbung von neuen Rettungskräften soll behindert worden sein, zum Teil mit gestreuten Gerüchten über die Arbeitsbedingungen … Überdies sollen mehr Rettungskräfte angeworben worden sein, als eigentlich benötigt wurden, um den Konkurrenten zu schwächen.« Fast wie aus einem Lehrbuch der praxisorientierten Volkswirtschaftslehre.

Ganz schön harter Stoff und unabhängig von den jeweiligen Sachverhalten kann man strukturell erkennen, dass das System aus Ausschreibungen und Vergaben und die damit immer einhergehenden rechtlichen Möglichkeiten, gegen Entscheidungen vorzugehen, bringen eine Menge Unsicherheit und Instabilität mit sich – und das in einem Feld wie dem so elementar wichtigen Rettungsdienst.

Das können und müssen wir jetzt auch in Bonn zur Kenntnis nehmen. Dem Artikel Falck-Konzern blockiert Ausschreibung: Vergabe-Krise beim Rettungsdienst in Bonn können wir weiter entnehmen:
»Falck will auch in Bonn mitmischen und schaltete deshalb die Vergabekammer Rheinland in Köln ein. Die legte das Verfahren im August auf Eis, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat – was ein bis zwei Jahre dauern kann. Den Antrag der Stadt, das Zuschlagsverbot für die Hilfsorganisationen aufzuheben, schmetterten die Wettbewerbswächter im September ab. Die Vergabekammer wies darauf hin, dass Bonn den Rettungsdienst für eine Übergangszeit bis zum EuGH-Beschluss ausschreiben könnte, so wie es andere Kommunen getan haben. Eine solche Interimsvergabe muss aber auch Falck offen stehen.«

Andere Städte sind – teilweise nach schmerzhaften Erfahrungen mit der Rechtsprechung – so vorgegangen, beispielsweise die Stadt Köln. Dort man es zunächst ebenfalls mit der Bereichsausnahme versucht, mittlerweile ist der Konzern deshalb seit Oktober in den Rettungsdienst eingebunden. Auch hier ein mit Bonn in vielem vergleichbarer Ausgangspunkt – mit einem anderen Ergebnis, worüber dieser Artikel aus dem Januar 2017 berichtet: Streit um Kölner Rettungsdienst-Ausschreibung entschieden. 51 Prozent des Rettungsdienstes in der Domstadt wurden über die Berufsfeuerwehr abgedeckt, die anderen 49 % hatte die Stadt an vier lokale Dienstleister (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) vergeben. Bereits 2011 hatte es Streit um die Vergabe der Rettungsdienste in der Domstadt – damals in europaweiter Ausschreibung – gegeben. Kein Wunder: Schließlich geht es um einen Auftragswert von mehr als 50 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren. »Die Kölner Stadtverwaltung empfahl – ganz vergaberechtskonform – eine europaweite Ausschreibung. Der Stadtrat, das Kölner Stadtparlament, hielt dagegen und plädierte für die Anwendung einer Ausnahmeregelung im Vergaberecht (§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, mehr dazu auch hier), die es in engen Grenzen ermöglicht, Dienstleistungen im Rettungswesen ohne allgemeine Ausschreibung – und damit ohne Wirtschaftlichkeitsprüfung – zu vergeben, sodass man getreu dem Motto „bekannt und bewährt“ weiterhin auf die lokalen Dienstleister zurückgreifen könne.«

Die Stadtverwaltung ahnte, was auf sie zukommen könnte und verwies »auf die Möglichkeit von Nachprüfungsverfahren durch potentielle Bieter. So könnten übergangene Anbieter von Rettungsdienstleistungen die freihändige Auftragsvergabe gerichtlich anfechten, wodurch der Stadt Strafzahlungen und Schadenersatzforderungen im Millionenbereich drohen würden.« Gleichwohl hat sich der Rat der Stadt Köln am 19. Januar gegen eine europaweite Ausschreibung der Kölner Rettungsdienste entschieden. Und einer der Konkurrenten, die nicht zum Zuge gekommen sind, hat dann auch eine Klage angekündigt. Daraufhin hat die Stadt Köln die Vergabe als Interimslösung für zwei Jahre ausgeschrieben – mit der Folge, dass es Falck gelungen ist, bei einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag für eines von 14 Losen erhalten. Seit dem 3. Oktober 2017 wird im Kölner Stadtgebiet zum ersten Mal ein privater Anbieter im Rettungsdienst tätig sein, konkret wird Falck künftig die Rettungswache 2 in Marienburg betreiben, die bisher vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) geführt wurde, wie man diesem Artikel entnehmen kann. Neben Leistungsnachweisen war beim Zuschlag der Preis ausschlaggebend.

Und die Bonner? Den Kölner Weg einer europaweiten Ausschreibung als Interimslösung »schlugen Feuerwehr und Stadtverwaltung dem Rat am 2. Oktober vor. Doch in nichtöffentlicher Sitzung setzten die Fraktionen gegen die ausdrückliche Warnung der Fachleute eine erneute Vergabe als Bereichsausnahme durch (geschätzter Gesamtwert für zwei Jahre: 13,2 Millionen Euro). Nur die Linkspartei enthielt sich.« Der Stadtdirektor wird mit dieser Warnung zitiert: „Die Organisation des Rettungsdienstes über den Jahreswechsel hinaus würde gefährdet“, denn das Verfahren werde „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder keinen Erfolg haben“.
Und genauso kam es: Falck stellte wieder einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer, wo die Stadt am 26. Oktober zum zweiten Mal scheiterte. Unter größtem Zeitdruck startete die Verwaltung nun ein wettbewerbliches Interimsverfahren, an der auch der Privatkonzern teilnehmen konnte.
Wohlgemerkt, wir reden hier darüber, dass die Trägerschaft des Rettungsdienstes ab dem 1. Januar 2018 nicht geklärt ist, also ein Zeitpunkt in wenigen Wochen.
Und Falck zog erneut vor die Vergabekammer, weil das Unternehmen beklagte, dass die Rahmenbedingungen so gewählt seien, dass ein Dienstleister, der neu am Ort sei, sie in der Kürze der Zeit nicht erfüllen könne. Falck rügt zudem die fehlende EU-weite Bekanntmachung, eine rechtswidrige Fristsetzung und – mit Blick auf die Hilfsorganisationen – „wettbewerbswidrige Absprachen sowie Interessenkonflikte“.

Bis die Vergabekammer einen Beschluss fasst, stockt alles. Wann das passiert – unklar. Die Stadt Bonn will nun die Verträge mit den Hilfsorganisationen zumindest bis März 2018 verlängern, wie aus nichtöffentlichen Papieren hervorgeht. Was für ein teilweise wirklich selbst produziertes Chaos in einem so sensiblen und im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtigen Bereich.

Man kann einiges lernen von den beschriebenen Vorgängen und muss dann sich wieder die Grundsatzfrage aufrufen: Sind die wettbewerblichen Vergabeverfahren wirklich sinnvoll in diversen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens? Aber auch wenn man zu dem Ergebnis kommt, sie sind es nicht, muss man darauf hinweisen, dass auch die gemeinnützigen Anbieter, die heute unterwegs sind, auf einem „Markt“ agieren und sich oftmals faktisch so verhalten wie ein börsennotierter Anbieter, der auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Man schaue sich beispielsweise nur die durchaus zahlreichen Medienberichte über teilweise miese Bezahlung, Verstöße gegen Arbeitszeitbestimmungen und andere Verfehlungen an, die mit den Namen der großen gemeinnützig daherkommenden Arbeitgeber verbunden sind, die ihrerseits versuchen, den Kostendruck, mit dem sie konfrontiert werden, an andere, in diesem Fall die Mitarbeiter, weiterzugeben.

Dass wir es mit einem strukturellen Problem zu tun haben, das auch andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge erfasst hat, kann man beispielsweise diesem Beitrag des Politikmagazins „defacto“ (HR-Fernsehen) vom 13.11.2017 entnehmen: Mehrkosten und unzufrieden Bürger- Wie Landkreise mit öffentlichen Ausschreibungen überfordert sind: »In Waldeck-Frankenberg fahren die Schulbusse nicht mehr. Denn das neue Busunternehmen hat bei der öffentlichen Ausschreibung so niedrige Preise angeboten, dass es nach einem halben Jahr Insolvenz anmelden musste. Gleiches im Schwalm-Eder-Kreis: das langjährige und bewährte Busunternehmen hätte seine Mitarbeiter unter Mindestlohn beschäftigen müssen, um mit dem Billigangebot der Mitstreiter mithalten zu können. Insolvenzen, Mehrkosten, Ärger für die Kunden – und das alles, weil der Landkreis gezwungen ist, das billigste Angebot anzunehmen? Experten sagen, das stimme so nicht. Denn die Landkreise müssten nicht zwangsläufig das günstigste Angebot nehmen.«

Die Jugendgewalt ging zurück und hat sich an den Stadtrand verschoben. Das mit dem Stadtrand und den Großsiedlungen bleibt, aber sie steigt wieder. Das Beispiel Berlin

Seit mehreren Jahren wird in diesem Blog über unterschiedliche Themen mit sozialpolitischer Bedeutung berichtet – und hin und wieder sollte man ältere Beiträge wieder aufrufen und überprüfen, ob das, was dort berichtet wurde, weiter Bestand hat. Das gilt beispielsweise für ein Thema von an sich hoher gesellschaftlicher Relevanz und Brisanz, das aber wenn überhaupt nur punktuell und dann in aller Regel skandalisierend (und die Unsicherheitsgefühle verstärkend) aufgerufen wird in den Medien: Jugendgewalt.

Viele werden sich erinnern, dass die immer dann bis in die Talk-Shows hochgezogen wird, wenn irgendwo ein schrecklicher Einzelfall passiert ist, den man dann zu bearbeiten versucht. Bei vielen Menschen bleibt dann hängen, dass wir in gefährlichen Zeiten leben und irgendwie alles schlimmer wird.

Dazu passend wurde am 4. Dezember 2014 in diesem Blog der Beitrag Jugendgewalt und Jugendkriminalität zwischen medialem Aufgussthema, ernüchternden Befunden aus der Forschung und einem „skeptischen Restgefühl“ veröffentlicht. Den Anfang von damals könnte man auch heute noch verwenden: »In regelmäßigen Abständen wird man vor dem Bildschirm konfrontiert mit einer natürlich bedrohlich daherkommenden punktuellen Skandalisierung des Themas Jugendgewalt und generell Jugendkriminalität, nicht selten hinterlegt mit dem Hinweis auf eine überproportionale Beteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund und gerne mit einem besonderen Fokus auf die jugendlichen „Intensivtäter“, die ja auch tatsächlich schon früh eine „beeindruckende“ Liste an Straftaten aufweisen können. Vor kurzem war es wieder soweit. Eine ganze Packung wurde dem normalen Fernsehzuschauer serviert.«

Und im Fazit des Beitrags aus dem Dezember 2014 findet man diesen Hinweis: »Die immer wiederkehrende punktuelle Skandalisierung des höchst komplexen Themas Jugendgewalt führt zu einer sehr verzerrenden Wahrnehmung und Diskussion in der Öffentlichkeit. Die ernüchternden, relativierenden Befunde aus der aktuellen Forschung werden zu wenig wahrgenommen. Unauflösbar ist natürlich das Dilemma, dass es einen Bias gibt zwischen dem, was man statistisch, bezogen auf das Kollektiv aussagen kann und der tragischen individuellen Dimension des Themas, den jede Gewalttat muss immer auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass wir hier von den Opfern sprechen müssen, denen es nichts nützt, dass im statistischen Mittel die Gewalttaten zurückgehen.«

Fast genau ein Jahr später, am 20. November 2015, wurde dann dieser Beitrag veröffentlicht: Die Jugendgewalt geht zurück und verschiebt sich zugleich in die Großsiedlungen am Stadtrand. Über verblassende Mythen, die Umrisse deutscher Banlieues und die Bedeutung von Arbeit.
In diesem Beitrag wurde über die Erkenntnisse der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention berichtet, die es in Berlin seit 2013 gibt. Und die legt regelmäßig Berichte über die Entwicklung der Jugendgewalt und Evaluierungen präventiver Maßnahmen vor.

Im November 2015 konnte man diese beiden zentralen Befunde der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis geben:

  1. In Berlin erreicht die Gewalt von Kindern und Jugendlichen den niedrigsten Stand seit zehn Jahren. Die messbare Jugendgewalt ist rückläufig. Das ist die eindeutig positive Botschaft.
  2. Allerdings gibt es eine klare Tendenz zu einer Gewaltverschiebung in die Großsiedlungen.

Also einerseits und andererseits. Insbesondere der Bezirk Marzahn-Hellersdorf steht stellvertretend für eine besondere Verdichtung neuer Exklusions- und Gewaltrisiken, hieß es in dem damaligen Bericht. Und diese Warnung sollte man nicht beiseite schieben: »Noch sei man zwar weit entfernt von der Gemengelage in den abgehängten französischen Vorstädten, den Banlieues; aber die Gefahr solle man sich vergegenwärtigen«, wurde Forschungsleiter Albrecht Lüter von der Arbeitsstelle Jugendprävention zitiert. Charakteristisch für diese Brennpunkte von Jugendgewalt sei „die Überlagerung eines schwierigen Sozialstatus mit einer von Großsiedlungen und Hochhausquartieren geprägten städtebaulichen Struktur“.

Und nun gibt es neue Befunde, die aufhorchen lassen. Angriffe, Drohungen: Hemmschwellen sinken – Jugendgewalt in Berlin steigt wieder, berichtet beispielsweise die „Berliner Zeitung“:

»Nach Jahren des Rückgangs ist die Jugendgewalt in Berlin im vergangenen Jahr erstmals wieder leicht gestiegen. Sowohl die Zahlen der Gewalttaten wie Körperverletzungen sowie der Verdächtigen nahmen im Vergleich zum Jahr 2015 etwas zu.

Einen deutlichen Anteil daran haben junge Flüchtlinge und Einwanderer. Das zeigt der vierte Jahresbericht der Arbeitsstelle Jugendgewaltprävention, der am Dienstag bei einer Tagung vorgestellt wurde. Die meisten der Gewalttaten waren allerdings leichte Körperverletzungen, schwere Taten kamen nur in der Minderzahl vor.«

Besorgniserregend sei auch, dass offenbar Hemmschwellen sänken. Zudem seien rund 500 Intensiv- oder Mehrfachtäter mit mehr als zehn Straftaten in Berlin registriert.
Meist sind es bestimmte Viertel, die auffällig sind: Hochhaussiedlungen am Stadtrand, Partymeilen und große Umsteigebahnhöfe. Genannt werden bei den 35 Problemgebieten etwa Hellersdorf Nord, Tiergarten Süd, Kurfürstendamm, Marzahn Nord, Hellersdorf Ost, Charlottenburg Nord und der Alexanderplatz.

Der in Berlin erscheinende „Tagesspiegel“ berichtet unter der Überschrift: Präventionsstelle veröffentlicht Studie: An Berlins Rändern nimmt die Jugendgewalt zu: »Die Jugendgewalt in der Hauptstadt ist gestiegen. Besonders belastet sind Großsiedlungen. In den Blick geraten Geflüchtete mit unsicherem Aufenthaltsstatus«, so die Zusammenfassung von Susanne Vieth-Entus und Christoph Stollowsky. Seit 2013 nahm die Jugendgewalt in Berlin kontinuierlich ab – doch im Jahr 2016 gab es erstmal wieder einen leichten Anstieg um 2,4 Prozentpunkte.

Auch Vieth-Entus und Stollowsky beziehen sich dabei auf diese Veröffentlichung

Landeskommission Berlin gegen Gewalt (Hrsg.) (2017): Berliner Monitoring Jugendgewaltdelinquenz. Vierter Bericht 2017. Berliner Forum Gewaltprävention Nr. 62, Berlin, November 2017

Die geringfügige Zunahme bei der Jugendgewalt verursachen offenbar vor allem junge, meist geflüchtete Tatverdächtige mit unsicherem Aufenthaltsstatus.

Die Autoren der Studie weisen jedoch darauf hin, dass die Zunahme bei den Tatverdächtigen mit unsicherem Aufenthaltsstatus vor dem Hintergrund der im selben Zeitraum ebenfalls gestiegenen Zahl Geflüchteter insgesamt gesehen werden muss. Einen „Anlass zur Dramatisierung“ sieht die Studie nicht, es sei auch noch unklar, ob sich überhaupt eine Trendwende abzeichne.

Eines aber ist ziemlich deutlich:

Eindeutig erkennbar und offenbar schwer aufzuhalten ist hingegen die Tendenz zur Gewaltverschiebung in die Großsiedlungen am Stadtrand sowie in citynahe Wohngebiete mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Menschen und Migrantenfamilien. Fazit der Studie: „Die Polarisierung nimmt in Berlin zu.“

In dem Bericht werden auch die Jugendgewaltdelikte in Berlins Schulen untersucht und dargestellt. »Dort gab es gleichfalls einen Anstieg. Den negativen Spitzenplatz hält hier seit einigen Jahren ebenfalls Marzahn-Hellersdorf. Blickt man in die „Schulgewaltstatistik“ der Berliner Polizei des Jahres 2016, so wurden von insgesamt 1489 Rohheitsdelikten auf Schulgeländen allein im Marzahn-Hellersdorf 285 Delikte verübt. Es folgten der Bezirk Mitte mit 240 und Neukölln mit 159 solcher Fälle.«

Die Zahlen beziehen sich 2016 – sind denn keine neueren verfügbar? Dazu bekommt man dann diesen Hinweis:

»Ob sich der Trend zu mehr Gewalt auch 2017 fortgesetzt hat, lässt sich zurzeit nicht sagen, denn die Bildungsverwaltung gibt die aktuellen Zahlen vom zweiten Schulhalbjahr 2016/17 noch nicht heraus. Die Sprecherin von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), Beate Stoffers, begründet das Zurückhalten der Daten damit, dass „die Meldungen der Schulen erst evaluiert und wissenschaftlich untersucht werden“. Denn es habe sich herausgestellt hat, dass manche Schulen wichtige Vorkommnisse gar nicht melden, während andere Schulen selbst über Lappalien Bericht erstatten.

Dieses Vorgehen ist neu: Bislang war die Gewaltstatistik halbjährig erhoben und vom SPD-Abgeordneten Joschka Langenbrinck erfragt und publiziert worden. Noch im September dieses Jahres hatte Bildungs-Staatssekretär Mark Rackles (SPD) dem Abgeordneten mitgeteilt, dass die Daten „voraussichtlich Ende Oktober zur Verfügung stehen werden“.«

Das klingt jetzt nicht nach einer Transparenzoffensive des Senats. Und wenn es – was hier nicht abschließend beurteilt werden kann – wirklich eine „Zwischenlagerung“ von Zahlen gibt, dann ist das eines dieser bekannten, aber sinnlosen Unterfangen, denn man kann die Probleme nicht wegretuschieren und die Zahlen werden ja sowieso bekannt.

Auch wenn es eine mehr als mühsame Angelegenheit ist – an präventiven Maßnahmen sollte man es gerade in diesem Bereich nicht fehlen lassen. Das kann nicht nur mit Konzepten und Ideen gemacht werden, sondern dafür braucht es auch Professionelle aus der Kinder- und Jugendarbeit bis hin zu den Sicherheitsbehörden, die das machen. Und das kostet natürlich Geld.
Über welche Größenordnungen der Förderung wir in der Millionenstadt Berlin sprechen, kann man diesen Zahlen entnehmen: »Um Jugendgewalt präventiv einzudämmen, erhielt jeder Bezirk bisher 135.000 Euro pro Jahr für entsprechende soziale Initiativen. Ab 2018 soll dieser Zuschuss auf 150.000 Euro erhöht werden.«

Foto: © Stefan Sell