Kinder unter Hartz IV – kurz vor Weihnachten ein Aufflackern in der Berichterstattung. So viele kleine Schicksale in einer großen Zahl

Nein, hier geht es nicht um eine Auseinandersetzung mit den vielen Artikeln und Sendungen, die in diesen Tagen rund um das Thema „Hartz IV“ erschienen sind. Es geht hier um eine Zahl.
1,64 Millionen, so lautet diese Zahl.

Man kann diese Zahl auch anders übersetzen: Jedes sechste Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig. Das bewegt den einen oder die andere gerade in den Tagen vor dem Weihnachtsfest, in denen viele Erwachsene an leuchtende Kinderaugen denken oder sich diese wünschen. Eine Projektionsfläche für eigene Kindheitserinnerungen und darüber hinaus für den Versuch, aus der Routine und oftmals auch Tristesse des Alltags ausbrechen zu können. Das ist legitim, vielleicht sogar sehr wichtig. Und in diesem Kontext wird es dann auch absolut verständlich, warum diese Tage auch die wichtigsten sind für diejenigen, die Spenden sammeln. Ob für „Ärzte ohne Grenzen“, für rumänische Straßenhunde oder für Wikepedia. Denn in diesen Tagen gibt man gerne und auch mehr als sonst. Und man ist aufnahmefähig für Berichte, in denen darauf hingewiesen wird, dass es viele Kinder auch in unserem Land gibt, denen nicht vergönnt sein wird, unter einem reichlich bestückten Weihnachtsbaum Geschenke auspacken zu können. Damit sind wir wieder bei den 1,64 Millionen Kindern unter 15 Jahre, die sich derzeit im Hartz IV-Bezug befinden oder besser: unter Hartz IV, denn ihre Situation ist durch die Lage ihrer Eltern bedingt. Kinderarmut keine eigenständige Armutsform, sondern immer eine abgeleitet Armut ihrer Eltern.

Deshalb müssen alle Überlegungen, wie man Kinderarmut bekämpfen kann, am System Familie und insbesondere an den Erwachsenen ansetzen. Aber zuvor ein notwendiger Blick auf die Zahlen, hinter denen sich – das kann nicht oft genug betont werden – lauter Einzelschicksale verbergen:
Aktuell sind mehr als 1,64 Millionen Kinder unter 15 Jahre auf Hartz IV angewiesen oder leben in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft. Das sind 15,5% aller Unter-15-Jährigen. Dabei gibt es eine erhebliche Streuung schon auf der Ebene der Bundesländer, denn in Berlin ist derzeit jedes dritte Kind betroffen, während es in Bayern nur 7,2 Prozent sind. In Ostdeutschland lag die Quote mit 23,5 Prozent wesentlich höher als im Westen (13,7 Prozent).


Schon ein erster Blick auf die Hilfequoten verdeutlicht, dass es hinsichtlich der Kinder eine „Sonderentwicklung“ in den vergangenen Jahren gegeben hat. Denn während der Anteil der auf Hartz IV-Leistungen angewiesenen Menschen seit 2010 leicht rückläufig ist und auch der Anteil der erwerbsfähigen Menschen, die im SGB II-Bezug sind, abgenommen hat, sieht seit 2012 die Entwicklung bei den Kindern anders aus, hier steigen die Anteilswerte wieder. Darauf wird übrigens nicht erst jetzt hingewiesen, vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Die Kinder und die Armut ihrer Eltern. Natürlich auch Hartz IV, aber nicht nur. Sowie die Frage: Was tun und bei wem? vom 11.11.2014). Dann stellt sich natürlich die Frage, wie es zu dieser vom generellen Trend abweichenden Entwicklung kommen kann, denn man muss sehen, dass die vergangenen Jahre arbeitsmarklich gesehen eine gute Phase waren, was sich eben auch in einem – wenn auch viele zu geringen – Rückgang der allgemeinen Zahl an Hartz IV-Empfängern niedergeschlagen hat. An dieser Stelle sei erinnert an die Aussage, dass es Kinderarmut als solche nicht gibt, da es sich immer um eine von der Armut der Eltern abgeleitete Armut handelt. Insofern macht es Sinn, einmal genauer hinzuschauen, ob und wen ja welche Haushalte denn besonders betroffen sind. Hier zeigt sich, dass es vor allem zwei – allerdings in sich durchaus sehr heterogene – Gruppen sind, in denen die von Hartz IV-Leistungen abhängigen Kinder leben: Alleinerziehende und Langzeitarbeitslose.
Jeder 10. Haushalt ist von Hartz IV-Leistungen abhängig, bei den Alleinerziehenden sind es 40% der Haushalte. Die Hälfte der in Armut lebenden Kinder, lebt bei Alleinerziehenden und bezieht Hartz VI. Insgesamt sind 39 Prozent der Familien mit nur einem Elternteil auf Hartz IV angewiesen. Wie keine andere gesellschaftliche Gruppe sind sie von Armut betroffen.

Dabei gehen 70 Prozent der Single-Eltern einer Arbeit nach. Doch nicht immer gelingt es, die Rolle der Alleinerziehenden und der Familienernährerin unter einen Hut zu bringen: Jede fünfte berufstätige Alleinerziehende muss aufstocken, also zusätzlich Leistungen vom Jobcenter beziehen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Erschwerend kommt hinzu, dass nur die Hälfte aller anspruchsberechtigten Kinder den Unterhalt vom anderen Elternteil in voller Höhe ausgezahlt bekommt. Tatsächlich arbeiten 45 Prozent der Alleinerziehenden in Vollzeit-Jobs, dagegen nur 30 Prozent der Frauen, die in einer Paarfamilie leben.

Zu der oftmals schwierigen Situation Alleinerziehender sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien erschienen, die belegen, welchen Hemmnissen die Betroffenen ausgesetzt sind. Die Bertelsmann-Stiftung schreibt dazu anlässlich der Veröffentlichung einer neuen Studie:

»Das Problem vieler Alleinerziehenden ist, dass sie nicht nur den Alltag mit Arbeit, Haushalt und Kindern allein organisieren müssen, sondern auch noch von der Politik via Steuer- und Unterhaltsrecht zahlreiche Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen. Denn der Staat orientiert sich zu stark  an der Zwei-Eltern-Familie. Und das stellt Alleinerziehende mitunter vor gewaltige finanzielle Probleme … Der Gesetzgeber geht seit der Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008 davon aus, dass jede Alleinerziehende problemlos Vollzeit arbeiten kann, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Entsprechend muss der Expartner ab diesem Zeitpunkt keinen Betreuungsunterhalt mehr zahlen.« (Wie die Politik Alleinerziehende unter Druck setzt).

Die angesprochene Studie versucht eine Bestandsaufnahme der Situation der Alleinerziehende sowie eine Diskussion von möglichen Lösungsansätzen:

Anne Lenze: Alleinerziehende unter Druck. Rechtliche Rahmenbedingungen, finanzielle Lage und Reformbedarf. Gütersloh 2014

Als ein Beispiel für eine gelungene, weil sensible und zugleich differenzierte Bestandsaufnahme sei an dieser Stelle auf einen Beitrag hingewiesen, der vom Deutschlandradio Kultur ausgestrahlt wurde und den man als Audio-Datei abrufen kann:

Alltagskampf bis zur Erschöpfung (15.12.2014)
90 Prozent aller Alleinerziehenden sind weiblich, viele von ihnen auf Hartz IV angewiesen. Im Zuge der Agenda 2010 hat sich für viele von ihnen die Situation verschärft – gefordert wird viel, vom Fördern ist nicht viel übrig geblieben. Doch das Jobcenter ist nicht das einzige, gegen das sie Tag für Tag ankämpfen müssen.

In diesem Beitrag wird an vielen Stellen herausgearbeitet, mit welchen strukturellen Problemen die Betroffenen zu kämpfen haben, die es aber eben auch verunmöglichen, durch eine punktuelle Intervention schnell deutlich positive Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich einer besseren Arbeitsmarktintegration erreichen zu können. 

Und mit strukturellen Problemen in mehrfacher Hinsicht haben es auch die Langzeitarbeitslosen zu tun, wenn sie den eine Arbeit suchen. Und es sind wirklich sehr viele Langzeitarbeitslose, die nicht nur Arbeitssuchenden, sondern bereit sind, jede Form der Beschäftigung anzunehmen, wenn sie aus ihren Zustand dadurch entfliehen können. Aber oftmals prallen sie an den Anforderungen bzw. Erwartungen bzw. Vorurteilen der heutigen Arbeitswelt ab. Anfang November 2014 wurden auf dieser Seite die Ergebnisse einer neuen Studie der Hochschule Koblenz vorgestellt, die sich mit einer Quantifizierung des so genannten „harten“ Kerns der Langzeitarbeitslosigkeit beschäftigt hat (vgl. dazu den Beitrag Neue Zahlen zur Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit im Grundsicherungssystem. Und in der Arbeitsmarktpolitik wird das „Programmhopping“ für einige wenige fortgeschrieben). In Anlehnung an die sehr restriktive Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung durch den Gesetzgeber definieren die Wissenschaftler Personen als arbeitsmarktfern, wenn sie in den letzten drei Jahren nicht beschäftigt waren und mindestens vier „Vermittlungshemmnisse“ aufweisen. Diese „Vermittlungshemmnisse“ führen dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die davon betroffenen in absehbarer Zeit in irgendeine Erwerbsarbeit integriert werden können, gegen Null geht. Und je länger für diese Menschen nichts passiert, was ihre Passivierung in der Langzeitarbeitslosigkeit aufzubrechen in der Lage ist, umso schwieriger wird es werden, sie jemals in die Nähe einer solchen Erwerbsarbeit zu bringen. Erschreckend ist die quantitative Größenordnung, um die es bei diesem „harten“ Kern der Langzeitarbeitslosigkeit geht und auch die beobachtbare Zunahme dieser Personengruppe – wohlgemerkt, in einer Phase, die allgemein durch gute arbeitsmarktliche Rahmenbedingung geprägt war – ist äußerst bedenklich:

»Mehr als 480.000 Menschen in Deutschland haben nahezu keine Chance am Arbeitsmarkt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik (IBUS) der Hochschule Koblenz. Trotz guter Arbeitsmarktlage ist ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch gestiegen. In den Familien dieser Menschen leben über 340.000 Kinder unter 15 Jahren – ebenfalls deutlich mehr als noch im Vorjahr … Mit 435.000 Menschen gab es 2011 noch zehn Prozent weniger Betroffene. Und auch die Zahl der Kinder ist gestiegen. 2011 lebten 305.000 unter 15-Jährige in den Haushalten der Arbeitsmarktfernen, 11,5 Prozent weniger als 2012.«

Man kann es drehen und wenden wie man will – wenn die Situation der Eltern, die sich in der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit befinden, nicht aufgebrochen wird, dann werden die Kinder weiter leiden müssen. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass man die Verhältnisse, unter denen diese Kinder aufwachsen (müssen), auf eine andere Schiene setzt. Das bedeutet konkret, dass wir wenigstens bei den Personen, bei denen wir relativ gesichert wissen, dass sie mittel- bis langfristig so gut wie keine realistische Chance auf eine „halbwegs normale“ Erwerbsarbeit haben werden, mithilfe von sinnvollen öffentlich geförderten Beschäftigungsangeboten darauf hinwirken, dass diese Menschen, die eben auch Eltern sind, einer Erwerbsarbeit nachgehen können.

Aber so, wie man derzeit die Alleinerziehenden gleichsam „im Regen stehen lässt“ bzw. teilweise ihre Situation sogar noch zu verschlechtern gedenkt, so bewegt sich hinsichtlich der von allen halbwegs ehrlich an die Sache herangehenden Experten dringend angemahnten Aktivitäten zu Gunsten einer besseren Integration von Langzeitarbeitslosen außer der Inaussichtstellung nur als kosmetisch zu bezeichnende Pseudo-Programme auf der politischen Bühne nichts. Das wird sich nicht nur bei den eigentlich Betroffenen bitter rächen, sondern auch mit Blick auf die Kinder. Die sind am meisten ausgeliefert und werden gleichsam mit in Haftung genommen für das Tätigkeits-Versagen der Politik. Dann aber braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn der Umfang der Kinderarmut in unserem Land weiter anwachsen wird. Frohe Weihnachten sehen anders aus.

Schwere Sicherheitsmängel (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt – und warum das auch ein sozialpolitisches Thema ist. Beispielsweise durch Outsourcing, Lohndrückerei und schlechten Umgang mit Menschen

Jeder von uns, der hin und wieder oder sehr häufig fliegt oder ein Flugzeug benutzen muss, der verlässt sich darauf, dass im Gegensatz zum Abstand zwischen den Sitzreihen oder dem mehr oder weniger Service an einem nicht gespart wird – an der Sicherheit. Aus gutem Grund, das bedarf keiner weiteren Begründung. Allerdings werden die Zyniker bzw. Realisten im Publikum darauf verweisen, dass die Machtübernahme der einseitig auf Kostensenkung wo es nur geht fixierten Betriebswirte dazu geführt hat, dass alle Bereiche dahingehend gescannt werden, wo man noch den einen oder anderen Euro einsparen kann. Das trifft natürlich immer gerne und vor allem die Bereiche, wo man nicht auf große Gegenwehr stößt. Also einfach gesprochen: Bevor man sich mit Piloten oder Bordpersonal anlegt, wird man vorher versuchen, in den vor- und nachgelagerten Bereichen die Kosten zu drücken. Vor allem, wenn man zu dem betriebswirtschaftlich „schönen“ Instrument der Verlagerung dieser Dienstleistungen auf andere Unternehmen greifen kann, die man dann hinsichtlich des Preises drücken kann, was die wieder an ihre Beschäftigten, also nach unten weiterreichen.

Vor diesem Hintergrund sind solche aktuellen Meldungen zu lesen: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt oder EU-Prüfbericht: Schwere Sicherheitsmängel am Flughafen Frankfurt. Beide Artikel beziehen sich auf einen Bericht der „Bild am Sonntag“.

Zum Sachverhalt: »Bei verdeckten Kontrollen an Deutschlands größtem Flughafen in Frankfurt am Main hat die EU-Kommission nach einem Medienbericht gravierende Sicherheitsrisiken entdeckt: Den Prüfern sei es bei jedem zweiten Versuch gelungen, Waffen oder gefährliche Gegenstände durch die Passagierkontrolle zu schmuggeln.«

Und zu den (möglichen) Ursachen erfahren wir: »Der Hauptgrund: Das Personal der beauftragten Dienstleister sei schlecht geschult, so stehe es in dem als geheim eingestuften Prüfbericht, schreibt die Zeitung. So hätten die Mitarbeiter etwa die Röntgenbilder bei den Handgepäck-Kontrollen nicht richtig deuten können.«

Man könnte jetzt auf die Idee kommen, dass das also ein Qualifikationsproblem der Beschäftigten ist und man das Problem dadurch lösen kann, dass man die schult. Genau so läuft das jetzt:
„Wir nehmen das sehr ernst“, wird Flughafen-Sprecher Christopher Holschier zitiert. „Insgesamt 2500 Mitarbeiter werden derzeit neu geschult, damit verdächtige Gegenstände nicht mehr durch die Kontrollen kommen.“

Aber vielleicht sollte man über diesen Aspekt der Sache hinaus einen grundsätzlichen kritischen Blick auf die Arbeitssituation derjenigen werfen, die im großen Dienstleistungsuniversum auf den Flughäfen versuchen, Lohn und Brot zu verdienen. Und spätestens hier sollte dem einen oder der anderen einfallen, dass gerade die „Bodendienste“ in den vergangenen Jahren Gegenstand des eingangs angesprochenen betriebswirtschaftlich radikalisierten Zugriffs im Sinne einer einseitigen Kostensenkungsstrategie waren und sind. Sparen, sparen, um jeden Preis bekommt hier eine ganz eigene Note.

Zu diesem Erklärungsansatz zwei Beispiele von vielen:

Vor einem Jahr wurde in dem Artikel Knochenjob zum Hungerlohn über die Situation einer Berufsgruppe berichtet, die auch in diesen Tagen wieder vor unseren Augen ihre „Hauptsaison“ haben, die aber auf den ersten Blick nichts mit dem Personal auf den Flughäfen zu tun haben: »Das Hauptzollamt überprüfte über 200 Paketfahrer am Köln/Bonner Flughafen. Dabei wurden die Fahrer auch zu ihren Löhnen befragt – ein sehr erschütterndes Ergebnis. Besonders viele Rentner sind unter den Zustellern.« Der hier besonders relevante Punkt ist die Tatsache, dass die Überprüfung am Flughafen Köln/Bonn stattgefunden hat, denn gleichsam als „Abfallprodukt“ aus der eigentlichen Überprüfung ist man auf einen hier sehr interessanten Punkt gestoßen:

»Ein … Aspekt der Überprüfungen rief die Flugsicherheit des Flughafens in den vergangenen Tagen auf den Plan. Bei den Kontrollen der Ausweise stellte sich heraus: Die Daten der Firmen, für die die Boten unterwegs sind, stimmten oft nicht mit den Angaben auf den Ausweisen überein. Zollsprecher Ahland spricht von „Missständen“.«

Und wer es noch aktueller haben möchte, dem sei an dieser Stelle der Beitrag Auf Kosten der Sicherheit – Billige Arbeitskräfte am Flughafen des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) empfohlen:

»Ohne das Bodenpersonal am Check-in geht am Flughafen Berlin-Tegel nichts. Doch jetzt verlieren rund 220 Mitarbeiter ihre Jobs, weil sie angeblich zu teuer sind. Viele von ihnen haben über 20 Jahre am Flughafen gearbeitet. Ihr Arbeitgeber ist die WISAG, eine der größten Dienstleistungsfirmen in Deutschland. Die hat zahlreiche Subunternehmen am Flughafen gegründet, deren Mitarbeiter deutlich weniger verdienen. Von ihnen wird bald die Arbeit am Check-in übernommen. Damit will der Konzern die Kosten drücken – auf Kosten der Mitarbeiter. Und auf Kosten der Sicherheit: Weil Personal auf dem Vorfeld fehlte, waren mehrere Wochen billige Aushilfskräfte im Sicherheitsbereich des Flughafens beschäftigt – ohne die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung zu durchlaufen. Die Gewerkschaft der Polizei warnt vor einer Durchlöcherung des Kontrollsystems. Frontal21 zeigt, mit welchen Methoden ein Unternehmen langjährige Mitarbeiter abserviert und durch billigere Arbeitskräfte ersetzt.«

Man kann nur hoffen, dass die nunmehr aufgedeckte skandalöse Sicherheitssituation (sicher nicht nur) am Flughafen Frankfurt nicht nur darauf reduziert wird, dass die Mitarbeiter als solche „versagt“ haben, weil sie anscheinend Qualifikationsmängel haben, die man durch ein paar Stunden Schulung wenigstens für die Papierlage zu korrigieren versuchen wird, sondern dass das System der Arbeitsbedingungen endlich zum Gegenstand einer breiten öffentlichen Debatte wird. Und dass sich hier etwas verbessert, für die Beschäftigten und damit auch für uns.

Foto: © Stefan Sell

„Irre Beschäftigungseffekte“, „wirklich tolles Land“: Wenn Ökonomen sich überschlagen, lohnt ein Blick auf die Zahlen

Die deutsche Arbeitsmarktentwicklung in den vergangenen Jahren war von oben betrachtet sehr positiv. „Die“ Beschäftigung wächst und wächst. Es gibt offensichtlich immer mehr „Arbeitsplätze“ und zur Beweisführung wird dann darauf verwiesen, dass wir immer mehr „Beschäftigte“ haben. In der Wirtschaftspresse kann man dann solche Jubelmeldungen lesen: »43 Millionen. Diese Zahl jagte Ende November durchs Land – ­exakt 43,006 Millionen Erwerbstätige, 408.000 mehr als im Jahr zuvor. So viele Menschen hatten noch nie einen Job. Auch die Arbeitslosigkeit fiel: auf 2,7 Millionen.« Dieses Zitat wurden dem Artikel Bofinger wundert sich über „irren“ Jobmarkt von Georg Fahrion entnommen. »Kaum Wachstum – trotzdem brummt der Arbeitsmarkt. Das ist selbst für einen Ökonomen wie Peter Bofinger nur schwer erklärbar«, so der Autor des Artikels. Und Peter Bofinger ist doch einer bzw. der einzige eher kritische Ökonom in dem Gremium, das umgangssprachlich als die „fünf Wirtschaftsweisen“ bezeichnet wird. Und um ganz sicher zu gehen, dass die frohe Botschaft vor dem anstehenden Fest auch ankommt, wird noch eine Schippe raufgelegt: Auch Bert Rürup, ehemaliger Kopf der Wirtschaftsweisen, ist voll des Lobes über Deutschland: „Seit einigen Jahren ist Deutschland ein wirklich tolles Land.“ Und dann – wenn denn die Zitate richtig sind – überschlägt sich der ehemalige Superberater der Bundesregierung: „Wenn ich Papst wäre, wüsste ich, warum ich den Boden küsse, wenn ich nach Deutschland komme.“ Das sitzt. Also alles gut im „Jobwunderland“ Deutschland?

Es soll an dieser Stelle gar nicht erst die Frage gestellt werden, was dass denn für „Jobs“ sind, die da vor sich hin wachsen. Aber ein nüchterner Blick auf Begriffe wie „Arbeitsplätze“, „Beschäftigte“ usw. ist schon hilfreich, denn dann offenbart sich zumindest ein differenzierteres Bild.

Man muss wissen, dass „Erwerbstätige“ ein sehr weiter Oberbegriff ist. Darunter werden alle subsumiert – „normale“ Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten, aber auch alle Selbständige bis hin zu den mithelfenden Familienangehörigen. Es gibt eine weitere Kategorie in der Arbeitsmarktstatistik: beschäftigte Arbeitnehmer. Zu den Arbeitnehmern zählen alle abhängig Beschäftigten (Beamte, Arbeiter, An­ge­stell­te, ge­ring­fü­gig Tätige und Auszubildende). Schaut man sich deren Entwicklung an, dann spricht auch hier alles für ein quantitatives „Jobwunderland“ Deutschland. Man sieht das Wachstum der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer in den vergangenen Jahren. 2013 waren es fast 38 Millionen Menschen, die mit diesem Status gezählt wurden und im nunmehr fast abgeschlossenen Jahr 2014 ist die Zahl weiter gestiegen. Allerdings gibt die folgende Abbildung auch einen ersten Hinweis auf die Notwendigkeit eines diffenzierenden Blicks, denn die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat deutlich abgenommen, während spiegelbildlich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten erheblich angestiegen ist:

Man kann die hinter diesen Zahlen stehende Dynamik auch mit der üblichen Index-Darstellung sichtbar machen, in dem man also einen Blick darauf wirft, wie sich die einzelnen Komponenten seit 1991 entwickelt haben. Dann wird das Auseinanderlaufen – Vollzeit runter, Teilzeit rauf – klar sichtbar gemacht. Hinzu kommt ein weiterer, wichtiger Aspekt. Normalerweise werden immer Köpfe genannt, also 43 Mio. Erwerbstätige und viele denken dann, 43 Mio. Arbeitsplätze und bei Arbeitsplätzen denken dann viele an ganz bestimmte Arbeitsplätze, oftmals – ob bewusst oder unbewusst – an einen Arbeitsplatz mit Vollzeit und einem halbwegs „normalen“ Lohn. Die Abbildung verdeutlicht aber auch den Tatbestand, dass zwar die Zahl der Arbeitnehmer insgesamt angestiegen ist, zugleich aber das insgesamt von diesen geleistete Arbeitsvolumen gemessen in Arbeitsstunden zurückgegangen ist, was sich natürlich auf dem Teilzeiteffekt erklärt, in dem auch die große Zahl an ausschließlich geringfügig Beschäftigten, auch „Minijobber“ genannt, enthalten ist:

Und abschließend noch eine Abbildung, die hier nicht fehlen soll und auf die Notwendigkeit eines genaueren Blicks auf „die“ Beschäftigung und ihrer Entwicklung verweist: Nicht jeder Job wird von einem anderen Menschen besetzt und ausgeübt, es gibt auch Menschen, die nicht nur einen, sondern zwei oder drei Jobs ausüben bzw. – da wird es dann wirklich interessant hinsichtlich einer erforderliche Tiefenanalyse – ausüben müssen, weil sie sonst nicht über die Runden kommen:

Eigentlich erwartet man einen nüchternen Blick auf die Zahlen und die dahinterliegenden Entwicklungen und Ausformungen von Ökonomen, die sich nicht als Theologen („den Boden küssender Papst“) oder Psychiater („irrer Jobmarkt“) verstehen. Aber vielleicht sind sie ja auch nur falsch zitiert worden.

Motivationsgedopte Hartz IV-Arbeitslose nehmen nach Talentdiagnostik und Beschäftigungsradar als „Baumhaus-Bauer“ oder „Blog- und Twitter Ghostwriter“ den Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit auf. Richtig gelesen. Peter Hartz ist wiederauferstanden

Da ist er wieder – pünktlich im medialen Getümmel um „10 Jahre Hartz IV“. Der Namensgeber Peter Hartz. Es handelt sich sozusagen um einen Wiederholungstäter, denn er ist heute ehrenamtlich für die von seinem Sohn geleitete Stiftung „Saarländer helfen Saarländern“ tätig. Dort entwickelt er arbeitsmarktpolitische Konzepte, zuletzt für arbeitslose Jugendliche in Europa. Jetzt hat er ein Interview gegeben. Und wie immer muss man genau hinschauen – die Überschrift wird auf den ersten Blick vielen Kritikern gefallen: Hartz findet Grundsicherung bis heute viel zu niedrig. Und dann kommt: »Der hält seine Reform zehn Jahre nach Einführung für einen Erfolg, gibt aber Fehler zu. Langzeitarbeitslosen empfiehlt er eine Gruppentherapie.«

Erst einmal zur Frage der Höhe der Grundsicherung. Dazu Peter Hartz:

»Wir hatten eine höhere Grundsicherung vorgeschlagen, auf dem Niveau der durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe, die damals 511 Euro betrug. Beschlossen wurden dann 359 Euro.«

Allerdings taucht dieser Betrag von 511 Euro in den mir bekannten Dokumenten der Kommission nicht auf. Jedenfalls nicht im Abschlussbericht der „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, wie die Gruppe um Hartz offiziell betitelt war.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Auseinandersetzungen über die Frage, wer denn die Grundsicherungsempfänger betreuen soll, also Bundesagentur für Arbeit versus Kommunen und dem letztendlichen Kompromiss eines zweigeteilten Systems mit „gemeinsamen Einrichtungen“, wo BA und Kommunen zusammen die Jobcenter bestücken, sowie den Jobcentern in alleiniger kommunaler Trägerschaft, sehr interessant ist auch der folgende Passus aus dem Interview:

»Wir hätten Jobcenter und Arbeitsagenturen bei der Bundesagentur für Arbeit in einer Hand gelassen. Dass ein Teil der Jobcenter von den Kommunen betrieben wird, ist ineffizient.«

Auf die Frage nach dem expandierenden Niedriglohnsektor im Gefolge der „Hartz-Reformen“ hat er eine klare Antwort:

»Es war notwendig. Neue Arbeitsplätze bringt ja nicht der Weihnachtsmann.«
Und dann baut er wieder einen für sich angenehmen Mythos auf:

»Jeder Mensch sollte aber ein menschenwürdiges Einkommen haben. Ein Mindestlohn, so wie er jetzt eingeführt wird, ist ein möglicher Weg, das zu sichern. Wir hatten ja auch 2002 einen geplant.«

Ach ja – und wo steht das in den damaligen Veröffentlichungen? Behaupten kann man viel. Andere Mitglieder der Kommission waren da ehrlicher und haben rückblickend geäußert, dass man einen solchen hätte einführen müssen gleichsam als Gegengewicht zu den erheblichen Verschlechterungen der Bedingungen für die Arbeitslosen, Stichwort Beseitigung der Zumutbarkeitsschutzbestimmungen.
Aber Hartz äußert sich auch zur aktuellen arbeitsmarktpolitischen Problemlage. Und da wird man dann noch unruhiger:

»Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist entschieden zu hoch. Hier sollte die Bundesregierung neue Wege beschreiten. Sie sollte die Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung der letzten zehn Jahre anwenden.«

Ah, die Verhaltensforscher. Sollte er es etwa nicht lassen können mit der Psychologisierung und radikalen Individualisierung von Arbeitslosigkeit? Nein, kann er nicht.
Aber lesen wir, was er dazu sagt:

»Man muss Langzeitarbeitslose in einer Gruppe betreuen und sie dazu bringen, sich selbst wieder zu einem Projekt zu machen. Sie müssen zu der Überzeugung kommen: „Ich will es, ich kann es“. Die Leute müssen den Kopf frei bekommen zur Aufnahme von neuen Dingen.«

An dieser Stelle ist dann selbst die Interviewerin, Flora Wisdorff, etwas skeptisch und wirft ein: »Das klingt ein bisschen nach Gehirnwäsche.«

Aber Hartz lässt sich nicht beirren: »Die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit muss entwickelt werden.« Wir wollen an dieser Stelle nicht über die Annahmen diskutieren, die hinter solchen Aussagen stehen. Die Interviewerin hakt nach:
»Und das macht man dann in einer psychologischen Gruppentherapie?«
Jetzt kommt der alte Hartz wieder zum Vorschein – schöne neue Begriffswelten schaffen (wie war das noch einmal – „Ich-AG“ oder ganz besonders pikant „familienfreundliche Quick-Vermittlung“):

»Ja, bis der Einzelne bereit ist, wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen, wird er dort betreut. Dann kommen unsere Talentdiagnostik und unser Beschäftigungsradar ins Spiel.«

Und dann hebt er in bekannter Manier ab:

»Wir finden heraus, welche besonderen Talente jemand hat. Und dann suchen wir einen Job, den er als Kleinunternehmer, als „Minipreneur“ ausüben kann. Mit Hilfe von Big Data. Damit kann man nämlich nicht nur überwachen, sondern auch die Bedürfnisse für Dienstleistungen bis in die Nachbarschaft hinein messen.«

Auf seiner Website nennt er sogar Beispiele, was einem da drohen würde als motivationsgedopter Arbeitsloser: „Baumhaus-Bauer“ oder einen „Blog- und Twitter Ghostwriter“, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Bevor man sich jetzt anfängt aufzuregen: Bisher hat die BA das Konzept noch nicht übernommen, was Herr Hartz sehr schade findet. Andere sicherlich nicht.

Der föderale Berg kreißte und gebar eine … Krankenhaus-Reform. Ist das (mehr als) eine Reform-Maus?

Seit Monaten hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Reform des stationären Sektors vorbereitet. Nunmehr liegen die Eckpunkte zur Krankenhausreform 2015 vor und man kann erkennen, in welche Richtung die Reise gehen soll, auf die man die Krankenhäuser schicken will – bzw. die, die noch übrig bleiben werden. Bereits ein erster Blick auf die Berichterstattung in den Medien vermittelt einen Eindruck von der geplanten Ausrichtung der Kliniklandschaft in Deutschland: Weniger Betten, mehr PersonalSchlechte Kliniken sollen weniger Geld bekommen oder Markt statt Plan. Auch zunehmend kritische Stimmen mischen sich in den Reigen der Artikel: Länderchefs sehen sich als Gewinner oder Ein Mega-Projekt mit vielen Haken. Im letztzitierten Artikel findet sic der folgende Passus: »Die Bund-Länder-Eckpunkte der Krankenhausreform belegen: Die Beharrungskräfte des föderalen Systems in der Gesundheitspolitik zehren am Reformwillen. Die Länder führen den Bund am Nasenring durch die Arena.« Und in dem Artikel „Wir haben den großen Wurf nicht geschafft“ heißt es: »Eine große Klinikreform sollte auf den Weg gebracht werden. Aber die auseinanderdriftenden Interessen von Bund und Ländern haben nur vorsichtig Veränderungen angestoßen. Das räumt auch CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn ein.«

Aber schauen wir uns in einem ersten Schritt einmal die wichtigsten Komponenten der nunmehr in ihren Grundzügen vereinbarten Krankenhausreform an:

  • Bereits im Entwurf des Koalitionsvertrages war er enthalten, wurde dann aber vor der Ziellinie wieder rausgestrichen, um jetzt – gleichsam durch die Hintertür – wieder aufzuerstehen: Der Strukturfonds, mit dem der Abbau von Überka­pazitäten, die Konzentration von Krankenhausstandorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht-akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen gefördert werden soll. Hierzu stellt der Bund 500 Mio. Euro aus dem Gesundheitsfonds (also aus Mitteln der Beitragszahler) zur Verfügung, wenn die Bundesländer ebenfalls die gleiche Summe, also weitere 500 Mio. Euro in den Topf werfen. Damit stehen folglich eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Krankenkassen können mitreden und nicht verausgabte Mittel können von den anderen Bundesländern abgerufen werden. Mit diesem Instrumentarium soll also der bereits ablaufende Prozess des Abbaus von Krankenhauskapazitäten vorangetrieben werden, während man gleichzeitig aber vor dem Problem steht, gerade in den ländlichen Regionen eine Basisversorgung aufrechterhalten zu müssen. Dafür will man nun endlich etwas zum Leben erwecken, was im neuen Krankenhausfinanzierungssystem schon von Anfang an angelegt war: Künftig sollen Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung von Kapazitäten gezahlt werden, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
  • Ein ganz großer Brocken kann subsumiert werden unter dem Begriff Qualität, wobei man das besser in Anführungszeichen setzen sollte, denn was genau nun gute oder schlechte Qualität im Krankenhausbereich ist und von wem und durch was die generiert wird, ist gar nicht so einfach, wie man beim ersten Hinschauen vermuten mag. Wichtigster Punkt: Es soll  eine qualitätsorientierte Vergütung in die stationäre Versorgung eingeführt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll bis zum 31.12.2016 einen Katalog von Leistungen erstellen, für deren Erbringung Zuschläge oder Abschläge vorzusehen sind. Der G-BA soll bis zum 31.12.2016 Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erarbeiten, die die Bundesländer als ihrer Krankenhausplanung nutzen können. Die Länder können jedoch auch eigene Indikatoren verwenden. Ebenfalls bis zum 31.12.2016 soll der G-BA vier planbare Leistungen festlegen, für die Krankenkassen und Krankenhäuser sogenannte Qualitätsverträge abschließen sollen. Hier geht es also erst einmal um den vorsichtigen Einstieg in eine Erprobung. Und schlussendlich gehört an dieser Stelle auch noch erwähnt: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) soll Krankenhäuser künftig unangemeldet kontrollieren können, um zu prüfen, ob die Häuser die Qualitätsvorgaben einhalten. Sicher wird der eine oder die andere fragen, wer den die überaus schwierige Frage beantworten soll, was gute und schlechte Qualität ist. Dazu wird eine neue Institution geschaffen: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen wurde bereits im Juni 2014 formal eingerichtet und soll 2015 seine Arbeit aufnehmen.
  • Eine für viele, die Bescheid wissen über die Situation in den meisten Krankenhäusern, zentrale Frage lautet: Wird es durch die Reform mehr Arbeitskräfte – vor allem in der Pflege – geben? Im Prinzip ja, so muss man antworten: Bund und Länder wollen ein Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro mit einer Laufzeit über drei Jahre einrichten. Damit sollen ausschließlich Pflegekräfte eingestellt werden, die „am Bett“ arbeiten. Die Kliniken müssen sich mit einem Eigenanteil von 10% beteiligen und der Nachweis der Mittelverwendung soll durch Testate von Wirtschaftsprüfern erfolgen. Für die Zeit nach den drei Jahren hofft man auf eine „Anschlussregelung“. Gleichzeitig versucht man Zeit zu gewinnen, in dem eine Expertenkommission prüfen, bis Ende 2017 prüfen soll, ob im DRG-System ein erhöhter Pflegebedarf von demenzkranken, pflegebedürftigen und behinderten Patienten sachgerecht abgebildet ist.
  • Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass man Maßnahmen zur Mengensteuerung von der Landesebene (heute durch die Absenkung des Landesbasisfallwerts, was dann alle trifft) auf die Ebene der einzelnen Krankenhäuser verlagern will. Allerdings erst „ab 2017“. Wieder Zeit gewonnen.
  • Bekanntlich haben wir schon seit nunmehr zehn Jahren ein neues Krankenhausfinanzierungssystem. Durch das Fallpauschalengesetz (FPG) vom 23. April 2002 wurden die diagnosebezogenen Fallpauschalen eingeführt. Dies war ab 2003 freiwillig anwendbar und ab 2004 verpflichtend. Der damalige Systemwechsel bestand darin, sich von den tagesgleichen, krankenhausindividuell vereinbarten Pflegesätzen zu verabschieden in Richtung auf ein ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystems. Aber alle Pauschalierung steckt in einem letztendlich nicht lösbaren Grunddilemma fest. Wenn die Pauschalierung der Vergütung der Krankenhausleistungen auf der Basis von durchschnittskostenkalkulierten Fallpauschalen basiert, dann sieht der gut aus, dessen Kosten unter dem Durchschnitt lagen und liegen, während der mit höheren Kosten in die Röhre schauen und Verluste machen muss. Und wenn er das nicht wirklich beseitigen kann, beispielsweise weil er in einer ländlichen Region als Krankenhausträger die gesamte Palette an Grundversorgungsleistungen vorhalten muss, auch wenn diese nicht ausgelastet werden können aufgrund der realen Fallzahl, dann muss man entweder den Betrieb wegen dauerhaft roter Zahlen einstellen oder aber man bekommt diese Sonderfunktionalität gegenfinanziert. Genau das war schon im Fallpauschalensystem angelegt und soll nun Realität werden: Künftig sollen Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung von Kapazitäten gezahlt werden, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar, aber zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Und wenn man schon dabei ist, dann versucht man die größten Löcher im bestehenden Fallpauschalensystem gleich mit zu stopfen: Für die Notfallversorgung soll es Zuschläge geben und für Zentren, in denen sich viele schwere und damit kostenträchtige Fälle häufen. Dazu gehören naturgemäß die Universitätskliniken, die dann zusätzlich auch noch Zuschläge für „besondere Qualität“ bekommen sollen. Und auch das ist interessant und lässt zugleich tief blicken, was die „durchschnittskostenkalkulierten Fallpauschalen“, die ja möglichst genau den wahren Aufwand abbilden sollen, angeht: Die Kalkulation der Fallpauschalen durch das Institut für das Entgeltsystem im Kranken­haus (InEK) soll künftig anhand von repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern erfolgen. Das muss man zweimal lesen: Durch die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Kalkulation hat man bisher mit Daten gearbeitet, die nicht alle und auch nicht wenigstens einen repräsentativen Querschnitt der Kliniken abbilden. Das will man also ändern. Aber nicht zu schnell, denn erst einmal geht es jetzt darum, dass das InEK ein „praktikables Konzept für eine repräsentative Kalkula­tionsgrundlage“ erarbeiten soll. Das kann naturgemäß dauern.

Was fehlt eigentlich in diesem bunten Strauß an Maßnahmen?

An erster Stelle wäre hier zu nennen, dass man zwar ein „Pflegestellenförderprogramm“ in Aussicht stellt, aber das muss vor dem Hintergrund des Abbaus von mehreren zehntausend Pflegestellen in den zurückliegenden Jahren gesehen werden. Zentrale Kritik wäre hier: Notwendig wäre eigentlich eine gesetzliche Vorgabe der Mindest-Pflegepersonalbesetzung in den Krankenhäusern, was den pflegerischen Bereich angeht. Genau darum wollte man sich wieder einmal herumdrücken, denn dann wäre offensichtlich geworden, welche Mangelsituation wir derzeit gerade in der Pflege haben. Und das würde teuer werden, wesentlich teurer als das, was jetzt in Aussicht gestellt wird. Das neue Programm ist wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. »Denn hochgerechnet können damit nicht einmal 15.000 Pflegekräfte finanziert werden – für ein Jahr. Laut ver.di fehlen in den Krankenhäusern bundesweit aber 162.000 Beschäftigte, davon 70.000 in der Pflege«, so Daniel Behruzi in seinem Artikel Markt statt Plan. Das muss auch vor dem Hintergrund der Tatsache gesehen werden, dass sich die Realität in den Kliniken seit der schrittweisen Einführung des Fallpauschalensystems ganz erheblich gewandelt hat, was man auch der Abbildung am Anfang des Artikels entnehmen kann. Die Fallzahlen sind stetig gestiegen, die Zahl der Krankenhäuser und der Betten gesunken – und vor allem die Verweildauer hat erheblich abgenommen. Das war ja auch eine der zentralen Zielsetzungen der Finanzierungsreform. Aber das hat eben auch dazu geführt, dass die Pflegeintensität der Menschen, die in den Kliniken sind, ganz erheblich zugenommen hat. Kurz gesagt: Immer kürzer, immer pflegeaufwändiger. Und der Personalschlüssel wurde „natürlich“ nicht entsprechend angehoben. Deshalb gehen so viele Pflegekräfte auf dem Zahnfleisch – eine parallele Entwicklung haben wir auch gesehen in der stationären Altenpflege.

Die skizzierten Elemente der Krankenhausreform 2015 sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht mehr – so die Einschätzung nicht von irgendjemanden, sondern von Jens Spahn, dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – vgl. hierzu „Wir haben den großen Wurf nicht geschafft“. »Ein großes Manko sieht Spahn beim Thema Investitionsfinanzierung. Da hätte er sich mehr gewünscht als das Festschreiben des Investitionsniveaus auf dem aktuellen Stand.« Damit spricht er ein zweites großes Defizit an – und verweist auf die weiterhin ungelöste föderale Baustelle innerhalb des Krankenhausfinanzierungssystems. Konkret geht es um die Defizite der dualen Krankenhausfinanzierung. Vereinfacht gesagt sollte es so sein: Die Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten, die Bundesländer finanzieren die Investitionen der von ihnen in den jeweiligen Krankenhausplan aufgenommenen Kliniken. Nur funktioniert diese Dualistik nicht wirklich, vor allem, weil die Bundesländer schlichtweg zu wenig Geld für die Investitionen zur Verfügung gestellt haben. Mit der Folge, dass die deutschen Kliniken vor einem Investitionsstau in zweistelliger Milliardenhöhe stehen. Und das wird von Jahr zu Jahr schlimmer (und unterm Strich auch immer teurer).

Ein Fazit kann man auch so formulieren:

„Im Moment gehen wir von der Auffassung aus, dass die vielen kleinen Schräubchen etwas ändern. Da bin ich mir aber nicht so sicher.“ (Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion).