Alles ist ungleich verteilt – die (Nicht-)Aufstiegschancen wie auch Überstunden und Schlafstörungen. Zum WSI Verteilungsbericht und zum Arbeitszeitreport 2016

Es gibt diese Tage, an denen der Beobachter der sozialpolitischen Landschaft konfrontiert wird mit Zahlen, vielen Zahlen, die versuchen, ein wenig Licht auf die überaus komplexen gesellschaftlichen Verhältnisse zu werfen.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat den WSI-Verteilungsbericht 2016 veröffentlicht und den unter die Überschrift gestellt: „Soziale Mobilität nimmt weiter ab“. Nun muss man gleich an den Anfang einer näheren Befassung mit diesem Report den Hinweis stellen, dass die Zahlen, die darin präsentiert werden, nur bis in das Jahr 2013 reichen, neuere Daten seien nicht verfügbar. Insofern könnte der Titel Verteilungsbericht 2016 den einen oder anderen etwa irre führen, aber man kann das ja einfach auf das Jahr der Veröffentlichung beziehen. Aber interessant sind die Daten in der sich weiter aufheizenden Verteilungsdebatte schon, die man dem Bericht entnehmen kann – und sie wurden bereits zügig von den Online-Medien aufgegriffen: „Die Reichen bleiben reich, die Armen arm“, so Spiegel Online oder Schwache Aufstiegschancen, so der Artikel von Stefan Sauer in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau.

Stefan Sauer fasst einen wichtigen Befund aus dem WSI-Bericht so zusammen:

»Für die einen scheint die Sonne. Sie zählen zu den Spitzenverdienern mit Nettoeinkommen von mehr als 58.791 Euro pro Jahr. Für diese Gruppe ist das Risiko, eine Einkommenseinbuße zu erleiden, in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten deutlich gesunken. Für die anderen mit Jahreseinkommen von weniger als 11.758 Euro haben sich die Aussichten eingetrübt. Die Chancen auf mehr Wohlstand stehen für die Einkommensschwächsten schlechter als vor 25 Jahren. Arm bleibt arm und reich bleibt reich.«

Das ist die einfache Formel, die man ableiten kann.

Die Einkommensverteilung hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verfestigt. Vor allem in Ostdeutschland ist die Durchlässigkeit zwischen Einkommensklassen seit der Wiedervereinigung stark rückläufig.  Die Einkommensreichen können sich ihrer gehobenen sozialen Lage immer sicherer sein. Wer hingegen einmal arm ist, für den wird es immer schwieriger, diese defizitäre Situation zu überwinden. Immer mehr Menschen werden so dauerhaft an den Rand der Gesellschaft gedrängt. So die Worte des WSI selbst.

Um herauszufinden, wie sich Aufstiegschancen und Abstiegsrisiken in den Einkommensgruppen entwickelt haben, wurden zwei Fünfjahresperioden, 1991 bis 1995 sowie 2009 bis 2013, untersucht.

Die Daten zeigen folgende Entwicklung:

»Die Ungleichheit der Einkommensverteilung hat demnach ein neues Höchstmaß angenommen. Innerhalb von fünf Jahren schafften es deutlich weniger Menschen aufzusteigen, als noch in den Neunzigerjahren.
Zwischen 1991 und 1995 schafften es demnach noch rund 58 Prozent der Armen, in eine höhere Einkommensgruppe aufzusteigen. Zwischen 2009 und 2013, gelang das innerhalb von fünf Jahren nur noch 50 Prozent.
Zugleich bleiben die Reichen immer häufiger reich. Zwischen 1991 und 1995 konnten sich rund 50 Prozent der sehr Reichen in der obersten Einkommensklasse halten. Von 2009 bis 2013 waren es fast 60 Prozent.«

Da ist es wieder, das an vielen Stellen beschriebene Muster der Polarisierung zwischen unten und oben. Und die  vielbeschworene, zugleich immer auch irgendwie ominöse „Mitte“?
»Besonders in der unteren Mittelschicht gebe es wachsende Abstiegsrisiken.«

 In kaum einem anderen OECD-Land seien die Chancen, aus den niedrigeren Einkommensgruppen aufzusteigen so schlecht wie in Deutschland, heißt es in der Studie. „Die Verfestigung der Armut ist besonders problematisch, denn aus der Forschung wissen wir: Je länger eine Armutssituation andauert, desto stärker schlägt sie sich auf den Alltag durch“, so wird die Studienautorin Dorothee Spannagel zitiert.

Parallel haben uns weitere Daten erreicht, deren Rezeption in den Medien auch nicht gerade vielversprechend daherkommen: Überstunden, Schmerzen, Schlafstörungen oder  Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer leidet unter Termin- und Leistungsdruck lauten die Überschriften.

Es geht um den von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegebenen Arbeitszeitreport 2016:

A. M. Wöhrmann, S. Gerstenberg, L. Hünefeld, F. Pundt, A. Reeske-Behrens, F. Brenscheidt, B. Beermann: Arbeitszeitreport Deutschland 2016, Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) selbst hat ihre Pressemitteilung zu dem neuen Report so überschrieben: Flexibilisierung durchdringt Arbeitszeitrealität in Deutschland. Der Arbeitszeitreport 2016 ist eine repräsentative Befragung von rund 20.000 Beschäftigten in Deutschland, die zwischen Mai und Oktober des vergangenen Jahres stattgefunden hat. Die Daten geben differenziert Aufschluss über die Arbeitszeitrealität der Beschäftigten.

Einige Eindrücke aus der Zahlenwelt, die von der BAuA zusammengestellt wurden:

Zwar geben immerhin 80 Prozent der Beschäftigten an, in der Regel Wochentags zwischen 7 und 19 Uhr zu arbeiten. Allerdings berichten 43 Prozent der Beschäftigten, mindestens einmal monatlich auch am Wochenende zu arbeiten. Über regelmäßige Rufbereitschaft sind 8 Prozent auch außerhalb ihrer Arbeitszeit an ihre Arbeit gebunden. 22 Prozent geben zudem an, dass ihr Arbeitsumfeld erwartet, dass sie im Privatleben für dienstliche Belange erreichbar sind.

Tatsächlich werden 12 Prozent der Beschäftigten häufig außerhalb der Arbeitszeit wegen dienstlicher Angelegenheiten kontaktiert; immerhin 23 Prozent geben an, dass sie manchmal kontaktiert werden. Führungskräfte sind häufiger betroffen als Beschäftigte ohne Führungsverantwortung. Aber auch viele Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten sind betroffen. Die ständige Erreichbarkeit ist zudem kein primäres Phänomen in Großbetrieben. Hier liegt der Anteil Betroffener unter dem Durchschnitt.

Etwa vier von zehn Beschäftigten haben selber großen Einfluss darauf, wann sie mit ihrer Arbeit beginnen und sie beenden (38 Prozent) oder wann sie ein paar Stunden frei nehmen (44 Prozent). Gleichzeitig erlebt mehr als jeder siebte Beschäftigte häufig und jeder vierte Beschäftigte manchmal kurzfristige Änderungen der Arbeitszeit aufgrund betrieblicher Belange. Zudem arbeiten etwa 7 Prozent der Beschäftigten auf Abruf.

Die Studie zeigt zudem, dass überlange Arbeitszeiten weiterhin für viele Beschäftigte relevant sind. So arbeiten 17 Prozent der Beschäftigten durchschnittlich 48 Stunden und mehr in der Woche. Ein Fünftel der Beschäftigten arbeiten im Rahmen versetzter Arbeitszeiten oder in verschiedenen Schichtsystemen.

Nicht wirklich überraschend sind die großen Unterschiede in der Arbeitszeitrealität von Männern und Frauen, über die auch in dem Report berichtet wird. Arbeiten immerhin 42 Prozent der Frauen in Teilzeit, so sind es bei den Männern lediglich 7 Prozent. Der größte Teil der Frauen nennt als Grund persönliche oder familiäre Verpflichtungen.

In dem Arbeitszeitreport der BAuA wurde auch die „Arbeit auf Abruf“ untersucht – zu dieser besonderen Arbeitszeitform vgl. auch den Beitrag Kapo – was? Der DGB nimmt mit der Arbeit auf Abruf das Schmuddelkind der Arbeitszeitflexibilisierung ins Visier vom 26. September 2016.
Auf den Seiten 66 ff. des Arbeitszeitreports wird ein Blick geworfen auf „Betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit und Arbeit auf Abruf“. 14 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass sich ihre Arbeitszeiten häufig aufgrund betrieblicher Anforderungen ändern.
Nur 5 Prozent der hoch qualifizierten, aber 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten arbeiten auf Abruf.

Interessant ist der Blick auf die Branchen bzw. Tätigkeitsfelder: Unter den Beschäftigten sind häufig vertreten Krankenpflegekräfte, Verkaufspersonal und Servicepersonal in der Gastronomie.
Nun gibt es ja – eigentlich – die gesetzliche Verpflichtung (bzw. den Anspruch), dass die Beschäftigte mindestens 4 Tage im Voraus über die Lage ihrer Arbeitszeit informiert werden müssen (§ 12 TzBfG – Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Von den 14 Prozent der Beschäftigten, die von Arbeit auf Abruf betroffen sind, wird jeder Zweite entweder am selben Tag (26 Prozent) oder am Vortag (23 Prozent) über die geänderten Arbeitszeiten informiert. Am schwierigsten vorherzusehen ist die Arbeitszeit für die Beschäftigten im Handwerk, denn mehr als jeder dritte Beschäftigte dort wird erst am selben Tag über die Änderung der Arbeitszeit informiert.

Experimente an Lebenden mit kleiner Dosis. In Finnland und den Niederlanden geht es um ein bedingungsloses Grundeinkommen light und Sozialhilfe-Laborversuche

Das Thema bedingungsloses Grundeinkommen bewegt. Für die einen handelt es sich um ein unrealistisches Unterfangen, dass nicht finanzierbar sei (oder wenn, dann auf einem „Hartz IV light“-Niveau), was eine Verschlechterung im Vergleich zu heute bedeuten könnte. Die anderen sehen darin einen ultimativen Lösungsansatz für zentrale gesellschaftliche Probleme und verweisen auf den emanzipatorischen Gehalt eines ordentlich dimensionierten Grundeinkommens.
Nun gab es vor kurzem im Umfeld der Volksabstimmung in der Schweiz eine erneute Aufmerksamkeitswelle für dieses Instrument, auch wenn die Abstimmung selbst für die Befürworter ziemlich deutlich gescheitert ist (vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016).

Aber die Diskussion über das Thema wird weitergehen, auch in Deutschland. Hier wird sogar über eine Parteineugründung berichtet (vgl. aus der Berichterstattung darüber beispielsweise Geld für alle, und zwar schnell sowie Bündnis gründet Grundeinkommenspartei). In diesen Kreisen wird jede mögliche Aufmerksamkeit für das Projekt natürlich mit Sympathie aufgenommen und verbreitet. Und dazu gehört auch der Verweis, dass in anderen Ländern bereits erste Umsetzungsschritte eingeleitet werden. Also angeblich.

Da passen natürlich solche Schlagzeilen, vor allem, wenn die Leser nur die Überschriften zur Kenntnis nehmen: Finnland wagt das Grundeinkommen. Liest man weiter, so stößt man sogleich auf die Relativierung: »Das skandinavische Land startet das interessanteste sozialpolitische Experiment des 21. Jahrhunderts. 2000 arbeitslose Bürger sollen monatlich 560 Euro bekommen, ohne dass irgendeine Bedingung an die Auszahlung geknüpft ist«, so André Anwar.

Wir haben es also mit einem Experiment zu tun, von dem wir erfahren, dass sich »nach langem Hin und Her und vielen Szenarien der staatlichen Rentenanstalt Kela … die rechtsliberale Regierung in Helsinki entschlossen (hat), 2000 arbeitslosen Bürgern zwei Jahre lang 560 Euro monatlich auszuzahlen. Das Geld ist steuerfrei und an keinerlei Bedingungen geknüpft. Die Bürger werden zufällig ausgesucht. Wer unter den Empfängern staatlicher Leistungen ausgewählt wird, muss mitmachen. Zwischen 25 und 58 Jahre als sollen die Probanden sein. Sie müssen bislang Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Arbeitssuchende, die bereits höhere Sozialleistungen erhalten, sind vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das Grundeinkommen soll keine Bestrafung sein.«

Was dort also bereits seit längerem geplant und nun auf die Zielgerade gesetzt wurde, bringt Bengt Arvidsson in der Überschrift seines Artikels so auf den Punkt: Finnland testet Grundeinkommen light.
Zacharias Zacharakis berichtet in seinem Artikel 560 Euro, einfach so, den finnischen Wirtschaftsminister Olli Rehn, der vor 2015 Währungskommissar der Europäischen Union war, zitierend:

„560 Euro ist nicht weniger, als man durch Sozialhilfe und andere Leistungen in Finnland jetzt schon bekommt“, sagt Rehn. Der wichtigste Unterschied sei aber: „Jeder Euro, den man dazuverdient – auch in einem Niedriglohn- oder Teilzeitjob – wird das Einkommen der Menschen erhöhen.“ Dieser Verdienst komme zum Grundeinkommen hinzu und werde nicht mit der Sozialhilfe verrechnet wie bisher – und wie es auch in Deutschland üblich ist … „Das wichtigste Ziel ist herauszufinden, wie wir die Anreize zur Arbeit erhöhen können“, sagt Rehn. Obwohl ja gleichzeitig die soziale Absicherung gewährleistet sein soll. Es ist die größte Unbekannte in der Diskussion um ein Grundeinkommen, die Frage nach dem Menschenbild: Ist ein Bürger gewillt zu arbeiten, wenn der Staat sein Existenzminimum absichert?

Dabei muss man natürlich berücksichtigen, dass der Betrag von 560 Euro so niedrig ist, dass man davon in Finnland nicht komfortabel leben kann, mithin also von dieser Seite von vornherein wieder ein Zwang zur Arbeit eingebaut ist, der den Idealisten unter dem großen und sehr breiten Dach dessen, was als „bedingungsloses Grundeinkommen“ tituliert wird (vgl. dazu die grobe Typologie der ganz unterschiedlichen Anhänger des Ansatzes in diesem Beitrag), sicher nicht gefallen kann und wird.

Weitere Restriktion im Design des geplanten Experiments: Nur Arbeitslose sollen das Geld erhalten, die ohnehin auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Dazu bereits mein Beitrag vom 8. Dezember 2015: Das bedingungslose Grundeinkommen könnte kommen – möglicherweise, in Finnland. Und dann erst einmal als „experimentelles Pilotprojekt“.

Nun kommt also ein Experiment mit einigen ausgewählten Menschen und das wurde von einem Mitte-rechts-Regierungsbündnis. Ist deswegen die andere Seite des politischen Spektrums dagegen? Keineswegs, wie Zacharakis in seinem Artikel verdeutlicht, in dem er Touko Aalto, den Vizevorsitzende der Grünen-Partei, zitiert:

„Wir müssen lernen, mit anderen Erwerbsbiografien umzugehen, als früher“, sagt Aalto. Teilzeitmodelle, Bildungsauszeiten, häufigere Jobwechsel und zeitweilige Selbstständigkeit seien heute viel eher üblich. Ein Grundeinkommen könne den Menschen Sicherheit bieten, um sich in einer dynamischen Arbeitswelt kontinuierlich fortzubilden und sich den Herausforderungen durch die Digitalisierung stellen zu können. Es entstehe eine große Flexibilität, die der Jobmarkt dringend brauche … Auch die geringe Summe von 560 Euro unterstützt seine Partei – der Anreiz zur Arbeit solle schließlich erhalten bleiben. „Aber wir finden den Versuchsaufbau nicht richtig. Es sollte mindestens 10.000 Teilnehmer geben und nicht nur Arbeitslose, um validere Ergebnisse zu erhalten. Auch sollte das Pilotprojekt bis 2018 ausgeweitet werden. Das wäre dann natürlich etwas teurer.“
Zustimmung im Grundsatz und eine Kritik am Versuchsaufbau. Aber keine Infragestellung der durchaus als restriktiv und im Sinne eines Hinzuverdienstmodells begrenzten Ansatzes.

Nun gibt es noch aus einem anderen Land von Experimenten mit lebenden Menschen zu berichten, die einer durchaus vergleichbaren Logik folgen – gemeint sind die Niederlande. Von dort berichtet Thomas Kirchner unter der weit greifenden Überschrift Die Freiheit der Bedürftigen: »Die Niederlande experimentieren mit Sozialhilfe ohne Bedingungen. Sie wollen wissen, wie sie die Empfänger motivieren. Mancher sieht Parallelen zum bedingungslosen Grundeinkommen.« Aber zuweilen sieht man ja auch vor lauter Nebel gar nicht wirklich was.

Schaut man sich den geplanten Versuchsaufbau bei unseren Nachbarn an, dann wird als Gemeinsamkeit zum finnischen Ansatz deutlich, dass es auch hier um die Frage der Arbeitsanreize geht, während die Abweichung zu den Finnen darin besteht, dass die Rahmenbedingungen dessen, was man dort testen will, noch restriktiver ausgestaltet sind als in Finnland:

»Die Regierung hat den Weg für die Testreihen in Utrecht, Groningen, Tilburg und Wageningen durch eine Ausnahmegenehmigung freigemacht. Sie gestattet Abweichungen von einem erst im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetz, das Hilfsempfängern weit reichende Mitwirkungspflichten auferlegt, etwa die Pflicht, sich regelmäßig zu bewerben. Außerdem erlaubt die Regierung den Teilnehmern einen Zuverdienst von bis zu 199 Euro im Monat. Die Wissenschaftler von der federführenden Universität Utrecht hatten sich mehr gewünscht, wollen aber trotzdem am 1. Januar starten. Sie bilden Gruppen mit 100 bis 150 Teilnehmern, die seit mindestens sechs Monaten von Sozialhilfe leben. Einer Gruppe werden keinerlei Bedingungen gestellt. Eine zweite erhält einen Bonus, falls sie eine bestimmte Aktivität durchführt; die dritte bekommt den Bonus vorab und verliert ihn, falls sie die gewünschte Aktivität unterlässt. Die vierte Gruppe besteht aus jenen, die zuverdienen dürfen. Und bei einer bleibt alles wie bisher. Nebenher werden in Utrecht auch Stressniveau, Gesundheit und Zufriedenheit der Teilnehmer gemessen. Die Tests in anderen Städten sind ähnlich gestaltet.«

Die beschriebenen Ansätze werden sicher viele Wissenschaftler erfreuen angesichts der damit verbundenen Möglichkeit der Datenproduktion und der vielen Folgearbeiten, die sich dann auftun. Generell könnte man argumentieren, dass es auch Deutschland gut tun würde, endlich mehr experimentelle Sozialpolitikforschung zu betreiben – allerdings kann man auch kritisch einwenden, ob man angesichts der vielen Einflussfaktoren und der Interdependenzen gesellschaftlicher Systeme wirklich substanzielle Erkenntnisse gewinnen kann und ob das Messen an Teilnehmern von Versuchs- und Kontrollgruppen nicht eine Wissenschaftlichkeit vorgaukelt, die nur als „unterkomplex“ angesichts der scheinbaren Komplexität des Gemessenen daherkommt.

Und wenn man gemein ist, könnte man versucht sein zu behaupten, auch die, die gar kein Interesse an Grundeinkommensmodellen haben, können sich entspannt zurücklehnen, denn man kann jetzt immer darauf verweisen, dass man „den Ansatz“ ja experimentell ausprobiere und das braucht eben seine Zeit, bis man zu Erkenntnissen kommt.

Man könnte aber auch die These in den Raum stellen, dass das alles nicht oder wenn, dann nur marginal mit dem zu tun hat, worum es bei einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ eigentlich geht oder gehen sollte und dass die beobachtbare Verengung auf die Prüfung einer Komponente, nämlich die Wirkungen auf die Erwerbsarbeitsanreize, zu einer Fehlwahrnehmung des Konzepts an sich beitragen wird.

Wie dem auch sei, man sollte diese Versuche an lebenden Subjekten nicht überschätzen, so wie sie sich derzeit darstellen bzw. abzeichnen.

Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen

Die Debatte über die Zukunft der Rente ist voll entbrannt und die Töne werden schriller, offensichtlich auch, weil bei einigen Akteuren die Nerven blank liegen. Anders sind solche Meldungen nicht zu interpretieren: Merkel warnt Gewerkschaften vor ungewollter AfD-Hilfe: Bei »einem Treffen des CDU-Präsidiums mit dem DGB-Bundesvorstand (übte sie) scharfe Kritik an der Rentenkampagne der Gewerkschaften. Diese beförderten ohne Not die Angst vor Altersarmut, beklagte Merkel. Nach Angaben von Teilnehmern fragte sie, ob die Gewerkschaften der AfD „in die Hände spielen“ wollten.« Der DGB will mit einer Kampagne einen Kurswechsel in der Sozialpolitik erzwingen, dazu gehören Slogans wie: „Rente muss auch morgen reichen!“ Die Gewerkschaften fordern, dass das Rentenniveau mindestens auf dem heutigen Stand bleiben müsse. Zur Rentenkampagne des DGB: www.rente-muss-reichen.de. Das hätte natürlich Folgen auf der Beitragsseite, denn wenn das Rentenniveau nicht mehr weiter absinkt, dann müssen im gegebenen System die Beitragseinnahmen erhöht werden, um in der Zukunft ein höheres Niveau finanzieren zu können. Rente: Verdi-Chef Bsirske will Beitragssatz von 26 Prozent, sind dann Meldungen, die in einem solchen Umfeld herauskommen. Man kann sich vorstellen, wie das von den Gegnern einer solchen Rentenpolitik herausgegriffen und skandalisiert wird.
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und ihr Ministerium haben diese Tage selbst die Debatte mit Zahlen befeuert. Rentenniveau droht drastisch zu sinken, so und ähnlich wurden die Berichte über die Berechnungen des BMAS überschrieben. 

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Über den Wolken ist die Freiheit eben nicht grenzenlos. Von tatsächlicher und postulierter Arbeitsunfähigkeit bis zur „Ryanairisierung“ einer Branche

Offensichtlich ist eine Epidemie ausgebrochen. Nicht bundesweit, nicht begrenzt auf eine Region oder einen Ort – sondern auf ein Unternehmen. Bei TUIfly muss ein ganz besonderer Erreger sein Unwesen treiben. Massenhafte Krankmeldungen von Flugzeugbesatzungen haben den Ferienflieger lahmgelegt. Zahlreiche Flüge mussten und müssen ersatzlos gestrichen werden. Ein echtes Problem für diejenigen, die mit dem Beginn der Herbstferien in Urlaub fliegen wollen oder die in Spanien oder der Türkei festsitzen und einfach nach Hause kommen wollen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Kunden keine Entschädigung für die Flugausfälle verlangen können. Bei den massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter handele es sich um höhere Gewalt, findet das Unternehmen. Verbraucherschützer und Reiserechtsexperten sehen das jedoch anders.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um die die These zu wagen: Offensichtlich werden wir hier mit einem informellen Streik konfrontiert. Mit Streiks im Luftverkehr haben wir in den vergangenen Jahren durchaus einige Erfahrungen machen müssen, jeder wird die Pilotenstreiks bei der Lufthansa in langsam verblassender, aber noch präsenter Erinnerung haben. Nur waren das „seriöse“ Arbeitskämpfe, organisiert von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Da ging es beispielsweise um die betriebliche Altersversorgung der Piloten (vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014). Allerdings hatte sich im Verlauf der konfrontativen Entwicklung zwischen den Piloten und der Lufthansa das Ziel des Arbeitskampfes verschoben. Im Jahr 2015 sei es der Gewerkschaft Cockpit maßgeblich darum gegangen, zu verhindern, dass eine von ihr als „Billigfluglinie“ bezeichnete weitere Anstellungsgesellschaft für Piloten ins Leben gerufen werden sollte. Offiziell kommuniziert wurde jedoch, es gehe um die Regelung der betrieblichen Altersversorgung für alle Piloten. Das LAG Hessen hat in diesem Fall in einer kontrovers diskutierten Entscheidung festgestellt (LAG Hessen, 09.09.2015 – 9 SaGa 1082/15), dass Streiks, welche nur der Verhinderung unternehmerischer Entscheidungen dienten, von vornherein unzulässig seien. Maßgeblich für die Bewertung der Streikziele seien nicht nur die offiziell verkündeten Streikbeschlüsse, sondern auch andere Verlautbarungen der Gewerkschaft. Seit dieser Entscheidung ist – vorerst – Ruhe an der Streikfront der Lufthanseaten eingekehrt. 

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Alles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen. Zur Potenzierung der Asymmetrie zwischen angeblichen „Kunden“ und der Behörde

Die höchst kontroverse Diskussion über die Arbeit der Jobcenter wird immer wieder mit Hinweisen bzw. Vorwürfen angereichert, dass die enorme Asymmetrie zwischen der Behörde auf der einen Seite und den euphemistisch, aber nicht zutreffend „Kunden“ genannten Leistungsberechtigten auf der anderen ein eigener Belastungsfaktor sei, der zu vielen Konfrontationen beiträgt, da sich ein Teil der hilfesuchenden Menschen „in die Mangel“ genommen fühlt. Und die den Eindruck haben, sich nicht wirklich wehren zu können gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffigkeit der anderen Seite. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um Leistungen geht, die das Existenzminimum sicherstellen sollen und die nicht m entferntesten üppig bemessen sind. Die „Kunden“ müssen sich völlig nackt machen was ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeht, handelt es sich doch um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung und die Bedürftigkeit muss bis ins kleinste Detail ausgemessen und amtlich testiert werden. Legendär sind die Beispiele, was alles als Einkommenszufluss angerechnet werden muss und in der Folge den Leistungsanspruch mindert. Und wehe, es wird etwas nicht angegeben – auch, wenn dahinter gar keine betrügerische oder vorsätzliche Absicht steht.

Um voll durchgreifen zu können, benötigt die andere Seite der „Kunden“ repressive Instrumente, mit denen sie „ihre“ Ansprüche bzw. Vorstellungen auch durchsetzen kann. Dazu gibt es im hier relevanten Gesetz, dem SGB II, nicht nur umfangreiche Vorschriften, in denen geregelt ist, wann und was die Betroffenen (und auch Menschen um sie herum) gegenüber der Behörde anzugeben haben, sondern mit den §§ 63 und 64 SGB II auch ein eigenes Regelwerk unter der Überschrift „Straf- und Bußgeldvorschriften“ sowie „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“. Und die haben es im Zusammenspiel mit den – übrigens im Zuge der vor kurzem verabschiedeten SGB II-Änderungen nochmals verschärften – Mitwirkungspflichten in sich.

Zu diesem Regelwerk hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun neue Fachliche Weisungen – Das Bußgeldverfahren im SGB II herausgegeben, die offensichtlich aus der Zukunft gekommen sind, denn sie sind auf den 20. Oktober 2016 vorausdatiert, aber heute schon lesbar. Susan Bonath hat dies zum Anlass genommen, in ihrem sehr kritischen Artikel Ermitteln auf Verdacht einmal genauer hinzuschauen.

Es handelt sich um immerhin um eine 75 Seiten umfassende Handreichung, um akribisch und rigide alle möglichen Verfehlungen der „Kunden“ aufspüren und verfolgen zu können. Und das betrifft nicht nur die Hilfesuchenden selbst, sondern auch Menschen, die sicher oder vermutlich in einer finanziellen Beziehung zu ihnen stehen.

Und um die Maschine anzuwerfen, genügt der Vorwurf einer „mangelhaften Mitwirkung“. Die dann gegeben ist, wenn man sich – ob tatsächlich einen Missbrauchstatbestand begründend mutwillig oder vielleicht aus anderen Gründen ausgelöst – nicht vollständig und ohne Verzögerung den definierten Informations-, Auskunfts- und Nachweiserbringungspflichten der Behörde unterwirft.

Und Bonath weist in ihrem Artikel auf eine ganz besondere Eigentümlichkeit hin, die angesichts der sowieso schon gegebenen Asymmetrie zwischen den „Kunden“ und der Behörden durchaus als problematisch gewertet werden kann:

»Bemerkenswert ist, dass alles in einem Haus passiert: Sowohl die »Feststellung« des Verdachts, »ordnungswidrig« gehandelt zu haben, als auch weitere »Ermittlungen« und die Festsetzung der Geldbuße obliegen dem Jobcenter.«

Die Weisungen der BA formulieren den Anspruch, dass die für die einzelnen Hartz IV-Empfänger zuständigen Sachbearbeiter »Verdachtsfälle« erkennen und an die hausinterne Bearbeitungsstelle für Ordnungswidrigkeiten (OWi) weiterleiten. Diese OWi-Stelle soll dann mit den Unterlagen des Klienten sowie monatlichen automatischen Datenabgleichen gefüttert werden. Dabei geht es um  Konto- und Meldedaten sowie Geld- oder Postverkehre mit externen Behörden.

Und die BA stellt in ihren Fachlichen Weisungen klar, mit wem man es hier zu tun hat:

»Die in einem OWi-Fall ermittelnden Sachbearbeiter/-innen oder Fachassistentinnen/Fachassistenten besitzen weitgehend dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.« (BA 2016: 3)

Sie sollen sich an deren Vorschriften, etwa der Strafprozessordnung, orientieren. Ausgenommen seien „lediglich schwere Eingriffe, wie freiheitsentziehende Maßnahmen“ (BA 2016: 4).

Die bereits angesprochene erhebliche Asymmetrie zwischen den einen und den anderen wird auch an diesem Punkt erkennbar, auf den Bonath hinweist:

»Selbst wenn am Ende das Bußgeldverfahren eingestellt wird, so geht weiter aus der Weisung hervor, habe der Betroffene, obwohl »rehabilitiert«, seine Auslagen, etwa für einen Rechtsanwalt, selbst zu tragen. Nur auf Antrag könne das Jobcenter nach eigenem Gutdünken entscheiden, ob die Staatskasse doch dafür aufkommen könnte.«

Nach § 63 SGB II wird mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro bestraft, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ eine vom Jobcenter geforderte Auskunft über persönliche Verhältnisse „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ erteilt oder in gleicher Weise nicht einer Befragung von Dritten durch die Behörde zustimmt. Der letztgenannte Punkt ist mit dem kürzlich verabschiedeten 9. SGB II-Änderungsgesetz eingebaut worden.

Auch die sogenannten „Dritten“ können ganz erhebliche Probleme bekommen: Arbeitgeber zum Beispiel müssen mit bis zu 2.000 Euro Geldbuße rechnen, wenn sie von der BA verlangte Auskünfte über aufstockende oder ehemals aufstockende Beschäftigte vollständig oder teilweise verweigern. Sie sind demnach etwa verpflichtet, Einkommensnachweise für das Jobcenters auszufüllen.

Schaut man in das Gesetz, dann geht das sehr weit. Im § 60 SGB II, der die „Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter“ regelt, findet man diesen Absatz 5:

(5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.

Mit der Möglichkeit eines Bußgeldverfahrens werden auch Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die zum Beispiel Ein-Euro-Jobber beschäftigen, konfrontiert, wenn diese Auskünfte über den Betroffenen verschweigen oder sich weigern, der BA Einblick in ihre Bücher und sonstigen Unterlagen zu gewähren.

Mit Blick auf die eingangs vorgetragene Skepsis gegenüber der ausgeprägten Asymmetrie zwischen den „Kunden“ und der Behörde und das in einem Bereich der Existenzsicherung, muss gesehen werden, dass es eben nicht um unumstößlich mess- und prüfbare Fakten geht, sondern eine „mangelhafte Mitwirkung“ ist immer auch Auslegungssache und damit auch ein mögliches Einfallstor für Willkür.

Und die geht leider oftmals zuungunsten der schwächsten Glieder der Kette aus (und im Ergebnis zugunsten der wirklichen missbräuchlich Leistungen inanspruchnehmenden Hartz IV-Empfänger).

Der abschließende Blick richtet sich auf ein benachbartes Feld, wo sich die Asymmetrie besonders markant ausformt: die Sanktionen im SGB II, also der teilweise bis hin zum völligen Entzug der eigentlich das Existenzminimum sicherstellenden Leistungen.
So wurden beispielsweise zwischen Mai 2015 und Mai 2016 insgesamt 940.000 Sanktionen mit Leistungskürzungen verhängt, davon der allergrößte Teil, 721.000, wegen „Meldeversäumnissen“. Das, woran die meisten Bürger denken, nämlich die Weigerung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, war in 73.000 Fällen Auslöser der Sanktion, also lediglich in 7,7 Prozent der Fälle.
Und in diesem hochgradig asymmetrischen Feld muss man durchaus von Willküreffekten des Verwaltungshandelns ausgehen.

Was in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben werden soll, sind die Befunde aus einer neuen Studie (die im Original hier publiziert wurde: Franz Zahradnik et al.: Wenig gebildet, viel sanktioniert? Zur Selektivität von Sanktionen in der Grundsicherung des SGB II, in: Zeitschrift für Sozialreform, Heft 2/2016). Sanktionen treffen die Schwächsten, so ist ein Artikel überschrieben, der über diese Studie berichtet:

Neue Befunde des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturienten. Indem sie das Haushaltspanel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ hinzuziehen, können die Wissenschaftler außerdem nachweisen, dass dies nicht an mangelnder Arbeitsmotivation oder fehlender Konzessionsbereitschaft der Geringqualifizierten liegt. Sie werden ohne statistisch erkennbaren Grund häufiger sanktioniert.

Die Wissenschaftler meinen zeigen zu können, dass den Geringqualifizierten schlicht das nötige Know-how fehlt, um sich vor drohenden Sanktionen zu schützen.

Das Problem beginnt damit, dass sie oft die Regeln nicht richtig und vollständig verstehen. Zudem gelingt es ihnen schlechter, eine als subjektiv unzumutbar empfundene Maßnahme abzuwenden, weil sie sich nicht trauen, ihre eigenen Berufswünsche zu artikulieren und sich argumentativ dafür einzusetzen. Stattdessen sagen sie nichts – und besuchen den zugewiesenen Kurs einfach nicht. Auch von den rechtlichen Möglichkeiten, Sanktionen zu vermeiden, machen sie kaum Gebrauch. Oft wissen sie gar nicht, dass sie Entscheidungen der Vermittler anfechten können.

Die Forscher kommen daher zu dem Schluss, dass die Sanktionen in der Grundsicherung soziale Ungleichheit reproduzieren. Sie empfehlen, die Befunde künftig bei der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Jobcentern zu berücksichtigen und die Sanktionsregeln generell zu entschärfen.