Sind fünf von sechs Krankenhäusern Spielplätze für unterausgelastete Ärzte und Pflegekräfte? Und eine Gefahr für die Patienten? Eine radikale Rechnung im Kontext einer weiteren Ökonomisierung

Da muss man erst einmal schlucken: Auf fünf von sechs Krankenhäusern in Deutschland könne man verzichten, behaupten Wissenschaftler in einer radikalen Rechnung, die in einem Thesenpapier enthalten ist, das von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlicht wurde: »Für eine effektive Versorgung reichten 330 Krankenhäuser aus. Derzeit leistet Deutschland sich 1980 Kliniken«, so der Artikel Kliniksektor aufgebläht, der über das Papier berichtet. Wenn man den Weg einer radikalen Beschneidung der Zahl der Kliniken gehen würde, dann versprechen uns die Autoren auch gleich die Lösung eines seit langem und immer wieder vorgetragenen Problems: »Eine Anpassung der Kapazitäten würde den Personalmangel beheben. Es gebe ausreichend medizinische und pflegerische Fachkräfte. Sie seien aber auf zu viele Häuser verteilt.« Wissenschaftler halten 1300 Kliniken für überflüssig: Aber mit welcher Begründung? Kleine Häuser ohne „moderne“ medizinische Ausstattung gehören geschlossen. Und das wird nach außen vor allem begründet, dass die Patienten von dieser radikalen Konzentration der stationären Versorgung profitieren würden im Sinne einer besseren Diagnostik und Behandlung. Aber zugleich fügt sich der Artikel ein in eine Debatte, die schon seit vielen Jahren vor allem unter dem Stichwort „Bettenabbau“ geführt wurde und wird.

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Weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen mit einem Tarifvertrag. Nicht-tarifgebundene Betriebe dominieren die Wachstumsfelder der Beschäftigung

Alle vier Jahre macht das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Verdienststrukturerhebung, die letzte fand im Jahr 2014 statt. Die berücksichtigt Angaben von über einer Million Beschäftigungsverhältnissen in 60.000 Betrieben. Für das Berichtsjahr 2014 wurden erstmals auch die Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt – ein wichtiger Aspekt für das Thema, das hier angesprochen werden soll. Es geht um die Tarifbindung der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen sie arbeiten. Also ob in ihrem Unternehmen ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet oder eben nicht. Die Daten zeigen eine deutliche Schieflage hinsichtlich der Betriebsgröße, denn in den Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten fallen 89 Prozent unter keine tarifvertragliche Regelung. Am anderen Ende des Spektrums ist es genau anders herum, denn in den Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten arbeiten 82 Prozent unter dem Dach eines Tarifvertrags.

Im Jahr 2014 arbeiteten rund 45 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland in einem tarifgebundenen Betrieb, das heißt in einem Betrieb, der entweder einem Branchen- (41 Prozent) oder Firmentarifvertrag (4 Prozent) unterlag. Wie das Statistische Bundesamt nach weiter mitteilt, lag der Anteil der tarifgebundenen Betriebe im Jahr 2014 bei knapp 15 Prozent (vgl. dazu 45 % der Beschäftigten arbeiteten 2014 in tarifgebundenen Betrieben).

Die Abbildung verdeutlicht nicht nur die Zusammenhänge der (Nicht-)Tarifbindung mit der Größe der Unternehmen, sondern zeigt auch die erheblichen Unterschiede auf zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen.

»Das Ausmaß der Tarifbindung der Beschäftigten variierte zwischen den Wirtschaftszweigen stark. In den Bereichen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung (100 %), Energieversorgung (85 %) sowie Erziehung und Unterricht (83 %) war die Tarifbindung am größten. Diese Wirtschaftszweige sind vornehmlich durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sowie durch die Beamtenbesoldungsgesetze geprägt. Die niedrigste Tarifbindung der Beschäftigten hatten die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (13 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (20 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (21 %), Grundstücks- und Wohnungswesen (22 %), Information und Kommunikation (22 %) sowie das Gastgewerbe (23 %), bei denen jeweils weniger als ein Viertel der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeiteten. Die Tarifbindung ist somit in weiten Teilen des Dienstleistungsbereichs unterdurchschnittlich«, so das Statistische Bundesamt.

Diese erheblichen Unterschiede sind nicht folgenlos, findet man doch gerade in den hinsichtlich des Beschäftigungswachstums wichtigen Dienstleistungsbereichen eine unterdurchschnittliche Tarifbindung, mit den bekannten Auswirkungen für die Beschäftigungen bei deren Arbeitsbedingungen, zu denen auch die Entlohnung gehört und die ist im Regelfall niedriger als in den tarifgebundenen Unternehmen.

Auch das IAB veröffentlicht regelmäßig Daten zur Tarifbindung der Beschäftigten. Datenbasis dafür ist das IAB-Betriebspanel. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober bundesweit knapp 16.000 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Die Befragung wird in persönlich-mündlichen Interviews durchgeführt. Die aktuellsten Daten (vgl. Tarifbindung der Beschäftigten, 01.06.2016) zeigen: »2015 arbeiten hochgerechnet etwa 51 Prozent der westdeutschen und 37 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben, die branchentarifgebunden sind. Firmentarifverträge gelten für 8 Prozent der westdeutschen und rund 12 Prozent der ostdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für 41 Prozent der Beschäftigten im Westen und 51 Prozent im Osten gibt es keinen Tarifvertrag.« Die Abbildung verdeutlicht zudem mit Blick auf den Zeitraum von 1996 bis 2015 die abnehmende Tarifbindung sowohl in West- wie in Ostdeutschland sowie die Niveauunterschieden zwischen West uns Ost.

Kein Zutritt mehr? Geringqualifizierte in Arbeitslosigkeit – und in Beschäftigung

Es ist mittlerweile ein Allgemeinplatz in der Arbeitsmarktdiskussion geworden, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer immer weniger Chancen haben, eine Beschäftigung zu bekommen oder wenn sie eine haben, dann zu schlechten Bedingungen und mit einer überdurchschnittlichen Gefahr versehen, von Entlassungen betroffen zu sein. Und die neuen Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit scheinen das auch eindrucksvoll und für die Betroffenen schmerzhaft zu belegen: Die (registrierte) Arbeitslosigkeit in Deutschland ist 2015 im zweiten Jahr in Folge gesunken. Die Gesamtquote nach Qualifikationen hat mit 6,6 Prozent den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.

Und dann kommt ein wichtiger Aspekt: »Je niedriger die Qualifikation, desto höher ist das Arbeitsmarktrisiko. Personen ohne Berufsabschluss sind deshalb von Arbeitslosigkeit besonders betroffen. In dieser Gruppe ist mehr als jeder Fünfte ohne Arbeit. Im Vorjahresvergleich hat ihre Quote im Gegensatz zu den anderen Qualifikationsgruppen zugenommen«, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Bericht Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten. Hingegen haben sich die Perspektiven der Akademiker wie auch für Personen mit einer beruflichen Ausbildung verbessert, wenn man das an den rückläufigen Arbeitslosenquoten bemisst. Weiter offensichtlich ist eine arbeitsmarktlicht West-Ost-Spaltung des Landes: Während bei den beruflich Qualifizierten im Westen die Arbeitslosenquote bei 3,8 Prozent liegt, ist sie im Osten trotz eines erneuten Rückgangs mit 7,5 Prozent deutlich höher. Und bei den Geringqualifizierten: Die Arbeitslosenquote ging im Osten im Gegensatz zum Westen leicht zurück, dennoch ist hier fast jeder Dritte ohne Arbeit. Im Westen sind es 18,7 Prozent, im Osten 31,7%. Ganz offensichtlich, so der Blick auf die Zahlen, werden die Geringqualifizierten immer weiter abgehängt, auch in einem ansonsten durchaus positiven Arbeitsmarktumfeld.

Aber dann gibt es auch so eine Aussage: Die »Beschäftigungschancen von formal gering Qualifizierten haben sich keineswegs so ungünstig entwickelt, wie mitunter angenommen wird. Die Arbeitslosigkeit ist leicht rückläufig und es gab zuletzt durchaus Branchen und Tätigkeitsbereiche, in denen formal gering Qualifizierte teils deutliche Beschäftigungszuwächse zu verzeichnen hatten.« Die Einschätzung stammt aus dieser Studie:

Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf (2016): Arbeitsmarktchancen von gering Qualifizierten. IAQ-Report 2016-03, Duisburg: Institut für Arbeit und Qualifikation

Auch diese beiden Wissenschaftler arbeiten sich an der gängigen Argumentation ab:

»Die Beschäftigungschancen von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten als eher ungünstig. Der deutsche Arbeitsmarkt benötige vor allem Fachkräfte, ist häufig zu hören. Formal gering Qualifizierte hätten nur eine geringe Produktivität, so dass sich ihre Einstellung für Betriebe häufig nicht lohne. Dies gelte umso mehr, als nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € pro Stunde zumindest keine legalen Optionen mehr bestünden, den geringen Beitrag von formal gering Qualifizierten zur Wertschöpfung durch eine entsprechend niedrige Entlohnung zu kompensieren.«

Immer wieder wird vor diesem Argumentationshintergrund der Mindestlohn als solcher gerade für die Gruppe der Geringqualifzierten kritisiert und neben Ausnahmeregelungen sogar die Abschaffung gefordert. In jüngster Zeit werden die Flüchtlinge pauschal mit ins Boot genommen, und für eine Aufweichung der Lohnuntergrenze instrumentalisiert. An dieser Stelle weisen Kalina und Bosch aber darauf hin:

»Unberücksichtigt bleibt dabei, dass von den Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 € nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in den Jahren 2014 und 2015 jeweils nur deutlich weniger als ein Drittel formal gering qualifiziert war. Die große Mehrheit der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.«

Die Anteile der formal Geringqualifizierten mit Stundenverdiensten unter 8,50 € lagen im Jahr 2014 knapp unterhalb von 30 Prozent und im Jahr 2015 – nach der Einführung des Mindestlohns – leicht über 30 Prozent. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten mit Stundenlöhnen unter 8,50 € deutlich zurückgegangen: Im Jahr 2014 waren davon 3,973 Millionen abhängig Beschäftigte betroffen, nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist deren zahl bis April 2015 auf nur noch 1,364 Millionen Beschäftigte gesunken.

Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns wird die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt u.a. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit beobachtet. Das IAB hat nun neue Zahlen aus dieser Beobachtung veröffentlicht: Philipp vom Berge et al. (2016): Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns (Ausgabe 2). IAB-Forschungsbericht Nr. 12/2016, Nürnberg. Aus der Zusammenfassung nur zwei interessante Befunde: »Ausgabe 2 des Arbeitsmarktspiegels zeigt erstmals, dass der Großteil der Übergänge aus ausschließlich geringfügiger in ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im selben Betrieb erfolgt. Für beschäftigte SGB-II-Leistungsbezieher zeigt sich, dass nach Abklingen der ersten Reaktion auf die Einführung des Mindestlohns im Verlauf des Jahres 2015 die Anzahl der Übergänge in Beschäftigung ohne Leistungsbezug weiter zunimmt. Den Sprung aus der Bedürftigkeit von staatlichen Leistungen schaffen dabei vor allem sozialversicherungspflichtig beschäftigte Leistungsbezieher.«

Wieder zurück zur IAQ-Studie: Der Anteil der Geringqualifizierten in der Bevölkerung ab 18 Jahren ist von gut 24 Prozent im Jahr 1992 auf 17 Prozent 2014 zurückgegangen. Der Anteil an den abhängig Beschäftigten ist im gleichen Zeitraum von 17,5 Prozent auf 10,8 Prozent im Jahr 2009 gesunken, seitdem aber wieder auf 12,1 Prozent gestiegen. (Kalina/Weinkopf 2016: 3).

Der Anteil der gering Qualifizierten an den abhängig Beschäftigten in Deutschland ist langfristig zurückgegangen. Der stärkste Rückgang erfolgte allerdings schon in den 1970er und 1980er Jahren.

Interessant sind die Ergebnisse hinsichtlich der Beschäftigung: »Im Zeitraum 2011–2014 waren die meisten gering qualifizierten Beschäftigten im Bereich Metall-, Elektro-, Fahrzeug- und Maschinenbau, im Handel, im Gesundheitswesen, im Sonstigen Verarbeitenden Gewerbe, im Gastgewerbe, in unternehmensnahen Dienstleistungen und im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung tätig.« Es hat aber auch Verschiebungen gegeben: »An Bedeutung gewonnen haben … vor allem das Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie unternehmensnahe und sonstige Dienstleistungen« (S. 9).

Und hinsichtlich der Beschäftigungsentwicklung bilanzieren die beiden Wissenschaftler:

»Im Gastgewerbe hat die Beschäftigung gering Qualifizierter zugenommen, im Zeitraum 1995-1998 bis 2003-2006 sogar stärker als für die Beschäftigten insgesamt. Auch im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung stieg die Beschäftigung gering Qualifizierter stärker als für die Beschäftigten insgesamt. Generell verlief die Beschäftigungsentwicklung nach 2003/06 deutlich besser als vorher, sowohl für die gering Qualifzierten als auch für die Beschäftigten insgesamt … Dies ist zunächst überraschend, da es der These widerspricht, dass gering Qualifizierte am Arbeitsmarkt immer seltener gebraucht werden.« (S. 11)

Nicht überraschend: Gering Qualifizierte arbeiten mit fast 21% deutlich häufiger in Minijobs als formal Qualifizierte mit nur gut 10%. Allerdings: »Immerhin ist aber auch die deutliche Mehrheit der gering Qualifizierten (gut 58%) in Vollzeit beschäftigt, was nur etwa zehn Prozentpunkte unter dem Vollzeitanteil aller Beschäftigten liegt.« Und auch die Werte zur Beschäftigungsstabilität überraschen auf den ersten Blick, denn »mit 45,7% (ist) fast die Hälfte der gering Qualifizierten sechs und mehr Jahre im selben Betrieb tätig, was nur etwa zehn Prozentpunkte weniger sind als bei den Beschäftigten insgesamt mit 56,2%.« (S. 13)

Gering Qualifizierte üben keineswegs immer nur Tätigkeiten mit einfachen Anforderungen aus – und umgekehrt werden einfache Tätigkeiten auch häufig von beruflich Qualifizierten ausgeübt. Das Problem: In den einfachen Tätigkeiten werden die gering Qualifizierten häufig von höher Qualifizierten verdrängt. Das, aber auch eine möglicherweise einsetzende Trendumkehr verdeutlicht dieses Zitat aus der IAQ-Studie:

»Anfang der 1990er Jahre wurden jeweils etwa 49% der einfachen Tätigkeiten durch Beschäftigte mit und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgeübt. Der Anteil der berufsfachlich Qualifizierten in einfachen Tätigkeiten hat bis 2009 deutlich auf rund 63% zugenommen, während der Anteil der gering Qualifizierten auf gut 32% stark zurückging. Seitdem werden einfache Stellen wieder häufiger mit gering Qualifizierten besetzt.« (S. 14)

Die in der Vergangenheit beobachtbare Substitution der Geringqualifizierten durch berufsfachlich Qualifizierte im Bereich einfacher Tätigkeiten ist am aktuellen Rand offensichtlich gestoppt, sicher auch aufgrund der veränderten Angebots-Nachfrage-Relationen bei den qualifizierten Arbeitskräften.

Umgekehrt sind auch gering Qualifizierte keineswegs nur in einfachen Tätigkeiten zu finden. Am aktuellen Rand war mehr als ein Drittel der gering Qualifizierten auf Arbeitsplätzen tätig, die mindestens eine Berufsausbildung voraussetzen, so die IAQ-Forscher.

Das Beschäftigungsbild für die Geringqualifizierten ist also differenzierter als es der erste Blick nahelegt. In diesen weiter gefassten Kontext muss man dann auch die Empfehlungen einordnen:

»Eine deutliche Ausweitung von Maßnahmen zur abschlussbezogenen Aus- und Weiterbildung sowohl auf betrieblicher Ebene als auch im Rahmen der öffentlich geförderten Arbeitsmarktpolitik sind zweifellos wichtige Eckpfeiler. Dabei sollten besondere Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Aufstiegsmobilität von Beschäftigten, die unterwertig eingesetzt sind, gezielt zu fördern, um mehr Einstiegspositionen für gering Qualifizierte und Langzeitarbeitslose zu erschließen. Erweiterte Ausnahmen vom Mindestlohn wären u.E. diesbezüglich eher kontraproduktiv. Sie würden die Preiskonkurrenz im Bereich einfacher Tätigkeiten verschärfen, ohne nachhaltige Perspektiven zu bieten.« (Kalina/Weinkopf 2016: 16)

Raus aus der Fürsorge – aber rein in was? Das geplante Bundesteilhabegesetz und die technokratische Stückelung der Behinderung

Es geht um viele Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen (also Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde) am Jahresende 2015 in Deutschland. Das waren 9,3 Prozent der Bevölkerung. Am 7. November 2016 wird es im Deutschen Bundestag eine Anhörung geben zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) der Bundesregierung liegt vor (BT-Drs. 18/9522 vom 05.09.2016). Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Die UN-Konvention wurde von Deutschland 2008 ratifiziert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie definiert Inklusion als ein Menschenrecht.

Unter der vielversprechenden Überschrift Raus aus der Fürsorge wird uns in Aussicht gestellt: »Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe) wird aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.« Das klingt modern, Fürsorge hingegen irgendwie verstaubt und nach Gnadenbrot. Aber zwischen Semantik und Realität liegen oftmals Welten – und immer öfter beschleicht einen das Gefühl, man sollte Begriffe wie Fürsorge lieber wieder reaktivieren statt sie technokratisch zu „modernisieren“, auch so ein gesichts- und prima facie inhaltsleerer Terminus. Dazu ein Beispiel.

Die Bundesregierung spricht von einem „kompletten Systemwechsel“, der mit dem BTHG vollzogen werden soll – alte Hasen der Sozialpolitik wissen, dass das nicht ohne Opfer abgehen kann und wird.

Greifen wir uns einen Bereich heraus. In dem Artikel Raus aus der Fürsorge kann man diese vielversprechende Botschaft lesen: »Erstmals wird die Teilhabe an Bildung als eine eigene Reha-Leistung anerkannt. Damit werden Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse oder auch eine Promotion ermöglicht.«
Das wäre doch ein echter Fortschritt, wenn es denn so werden wird.

Kommen wir zugleich zu einem genau so echten Rückschritt, der einhergehen würde mit einer vorgesehenen Regelung im BTHG und der nun zu Recht heftig kritisiert wird: Unter der Überschrift Nicht behindert genug fürs Studium greift Ottmar Miles-Paul eine echte Verschlechterung auf. Er bezieht sich dabei auf den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Mises-Paul hatte bereits am 30.09.2016 unter der Überschrift Behinderten Studierenden droht Exklusion statt Inklusion den Sachverhalt angesprochen, dabei auf die Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes seitens Bezug genommen:
»Das Bundesteilhabegesetz ist eigentlich angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden.« Wie das? Miles-Paul zitiert die DBSV-Präsidentin Renate Reymann:

„Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte ‚erhebliche Teilhabeeinschränkung‘ hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System.“

Und wer das ganz konkret illustriert haben möchte, wie die Verschlechterung in der Lebensrealität eines Menschen aussehen würde, für den wird Sebastian T. als Beispiel genannt:

Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: „Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‚behindert genug‘ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.“

Das kann und darf am Ende des Gesetzgebungsprozesses nicht herauskommen. Aber das schreibt sich leichter als es getan werden kann, denn dem Bundesteilhabegesetz liegt ein unlösbares Dilemma zugrunde: Es soll Verbesserungen bringen, die Inklusive vorantreiben, zugleich aber soll es „aufkommensneutral“ umgesetzt werden, also unterm Strich nicht mehr kosten. Viel Spaß bei dieser Übung.

Zugleich kann man an diesem einen Beispiel aus der realen Welt der Beeinträchtigungen erkennen, dass der so modern daherkommende technokratische Zugriff auf das, was die Betroffenen brauchen und was man ihnen zugesteht, eine sehr unangenehme, exkludierende Seite hat (und haben muss, um das in die eigenen Sortierschablonen pressen zu können). Vielleicht sollte man über die warme Seite von Fürsorge nochmal nachdenken.

Auch Alexander Drewes aus dem Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben Düsseldorf hat in einem Blog-Beitrag unter der Überschrift Weshalb darf der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes in der jetzigen Form auf keinen Fall Gesetz werden? vom 22.09.2016 diesen kritischen Aspekt aufgegriffen:

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG-E) will das aus dem Fürsorgerecht der 1920er Jahre stammende Prinzip der Eingliederungshilfe komplett auf neue Füße stellen. Sowohl der Gesetzestext als auch die Begründung klingen in großen Teilen „modern“, in Wahrheit sind sie es aber nicht, so Drewes.

Langjährig tradierte Prinzipien werden, sofern sie zugunsten behinderter Menschen gewirkt haben, einfach „über Bord geworfen“.

So soll ein neuer Grundsatz etabliert werden, der die Hilfe zur Pflege im Rang vor die Eingliederungshilfe setzt.

Das hat Folgen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung:
»Menschen, die Einkünfte erzielen und „nur“ Eingliederungshilfe beziehen, werden nunmehr ein bisschen weniger arm gemacht als bislang. Menschen, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, werden genau so arm belassen, wie das schon heute der Fall ist.« Schon das stellt eine evidente Ungleichbehandlung eines dem Grunde nach gleichen Sachverhaltes dar. Das ist nach dem Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz einfach verfassungswidrig, so der Jurist Drewes.
»Die Bundesregierung kann auch nicht erklären, weshalb sie in Zukunft Leistungen „poolen“ will. Beim „Pooling“ ist angedacht, dass mehrere Leistungsbezieher einen identischen Leistungserbringer teilweise oder sogar zur gleichen Zeit nutzen.

Die Erklärung kann auch hier ausschließlich eine fiskalpolitische sein … Wie sich mehrere Nutzer zur gleichen Zeit ein und dieselbe Assistenzkraft teilen können sollen, wenn sie gleichzeitig – ggf. sogar differente – Bedarfe haben, auch das bleibt das Geheimnis des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.«
Auch Drewes kritisiert massiv die im Gesetzentwurf geplante „5 von 9“-Voraussetzung, also »dass wenigstens aus fünf von neun Bereichen die Notwendigkeit der konkreten Hilfestellung bei der Teilhabe nachgewiesen werden muss (sofern Assistenzleistungen benötigt werden, immer noch aus drei von neun). Das hebelt den Bedarfsdeckungsgrundsatz weitgehend aus, weil viele Menschen zwar hohe Bedarfe an Hilfen haben, diese aber häufig nicht in fünf von den neun Bereichen, die der Gesetzgeber nennt.«

Und dann bringt er das in diesem Beitrag angesprochene Dilemma auf den Punkt:

»Bei Durchsetzung des vorliegenden Entwurfes werden fundamentale Prinzipien des Rechts der Eingliederungshilfe wie der Bedarfsdeckungsgrundsatz durchbrochen und ein Individualisierungsgrundsatz etabliert, der nicht individuell, sondern modular vorgeht.«

Man sollte sich bewusst machen, was das bedeuten wird.

Abbildung: BMAS (2016): Maßnahmen und Ziele des Bundesteilhabesetzes

Es knirscht und knackt im Gebälk und im Keller. Die EU driftet auseinander. Auch bei der Entwicklung der Armutsquoten

Die Europäische Union (EU) steckt in einer fundamentalen Krise, die sich aus mehreren ganz unterschiedlichen Quellen speist. Es sind vor allem die Krisen seit 2008, die zu einer sich zu einer existenziellen Infragestellung der europäischen Staatengemeinschaften auszuwachsen beginnen. Das Versprechen einer unaufhaltsam voranschreitenden ökonomischen Konvergenz der Staaten, die sich in den Euro-Raum einer gemeinsamen Währung begeben haben, ist nicht nur gebrochen worden, die „Krise des Euro“ und der Umgang miteinander hat Hierarchien erkennen lassen, die bei den einen zu Wut, Ablehnung und Verzweiflung geführt hat, bei den anderen zu Abwehr und innerer Schließung gegen die als übergriffig empfundenen Haftungserwartungen. Die schnelle und weitreichende Ost-Erweiterung der EU hat zu einer institutionellen, aber auch mentalen Überforderung geführt. Was immer für beide Seiten gilt.

In der Nicht-Bewältigung der Flüchtlingskrise und insbesondere der kategorischen Weigerung der osteuropäischen Staaten, überhaupt irgendeinen Beitrag zu leisten, kann man schon einen fundamentalen Bruch mit den Mindest-Voraussetzungen einer halbwegs funktionierenden supranationalen Gemeinschaft erkennen. Gleichzeitig erleben die südeuropäischen Peripheriestaaten, allen voran Griechenland und Italien, was es bedeutet, zum einen eingespannt zu werden in eine Austeritätspolitik, die ihnen kaum bis keine Spielräume mehr lässt, zugleich aber allein gelassen zu werden mit dem weiter über das Mittelmeer kommenden Zustrom an Flüchtlingen und anderen Migranten, die in die sich schließende Festung Europa gelangen wollen. Als wäre das alles nicht genug, breiten sich in Europa flächendeckend rechtspopulistische bis rechtsextreme Bewegungen aus, denen scheinbar etwas gelungen ist, was man als Aufgabe eher den linken Parteien zugeschrieben hätte – denen eine Stimme zu geben, die sich als „Verlierer“ fühlen oder es auch sind. Und diese Bewegungen bleiben nicht mehr am Rand stecken, sondern erobern immer mehr Terrain bis in die Schaltzentralen der politischen Macht hinein. Und was sie auch befeuert ist der Brexit – weil erstmals der Austritt aus der EU nicht nur eine theoretische Option darstellt, sondern praktisch geworden ist.

Die jüngste Versinnbildlichung der fundamentalen Krise offenbart das beeindruckende Auflaufen des Versuchs, das Freihandelsabkommen mit Kanada, also CETA, durchzudrücken – vorläufig gescheitert an einem Widerstandsnest in der belgischen Provinz, die sich der Zustimmung verweigern (vgl. dazu CETA, TTIP & Co. – Das Gewürge um die Freihandelsabkommen. Vor TTIP soll CETA kommen, das ist fertig. Im doppelten Sinne?). Unabhängig von der konkreten Frage der Freihandelsabkommen wird immer deutlicher, dass eine Staatengemeinschaft der (noch) 28 Mitglieder, die überaus heterogen zusammengesetzt ist, in den meisten Punkten nicht mehr entscheidungs-, geschweige denn handlungsfähig sein kann, wenn Einstimmigkeit erforderlich ist, zugleich aber die parlamentarische Entwicklungsstufe der EU selbst in vielen Punkten kaum ein gleichgewichtiges Substitut zu dem bilden kann, was in den Nationalstaaten darunter verstanden wird.

Das alles ist auch ganz oben angekommen, so dass diese Schlagzeile dann auch nicht mehr überrascht: Steinmeier warnt vor dem Ende der EU, berichtet die Süddeutsche Zeitung über den Bundesaußenminister:

„Die Finanzkrise, die Fluchtwelle nach Europa und der Schock des Referendums in Großbritannien haben die Europäische Union in heftige Turbulenzen gestürzt“, warnte Steinmeier. Nun würden Populisten vom rechten Rand aus versuchen, die Gunst der Stunde zu nutzen und mit einem vermeintlichen Versagen der EU in der Mitte der Gesellschaft auf Stimmenfang gehen.
„Selbst hartgesottene Fürsprecher Europas sehen, dass wir neu überzeugen müssen und zwar außerhalb des Elfenbeinturms der professionellen Europafreunde“, sagte der Minister. „Wenn wir den Wert der EU nicht mehr zu schätzen wissen, geht sie vor die Hunde.“

Das alles ist komplex, verwoben und mit erheblichen Irrationalitäten aufgeladen – aber natürlich spielen immer auch die ökonomischen und (damit eng zusammenhängend) die sozialen Lagen der Menschen eine ganz zentrale Rolle bei der Suche nach den Ursachen der skizzierten Entwicklungen innerhalb der EU.

Sozialpolitisch besonders im Blick ist dabei natürlich die Problematik der Exklusion von Menschen aus dem gesellschaftlichen Gefüge, vor allem, wenn dieses geldbasiert und geldgetrieben ist. Zur Abbildung der Entwicklung am unteren Rand verwendet man – nicht aus Willkür, sondern nach internationaler Konvention – einen relativen Einkommensarmuts(gefährdungs)begriff, der immer wieder, gerade auch in Deutschland, heftig kritisiert wird. Wenn man sich die Definition der EU genauer anschaut, dann kann man erkennen, dass die häufig vorgetragenen Bedenken gegen diesen Indikator Berücksichtigung finden: »Die Armutsgefährdungsquote ist der Anteil der Personen, deren gesamtes Haushaltseinkommen (nach Sozialleistungen, Steuern und sonstigen Abzügen), das für Ausgaben und Sparen zur Verfügung steht, unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt, welche auf 60% des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens nach Sozialleistungen festgelegt ist. Dieser Indikator misst nicht den Wohlstand oder die absolute Armut, sondern ein – im Vergleich zu anderen Personen im gleichen Land – niedriges Einkommen«, so die Hinweise von Eurostat.

Die EU selbst verwendet die Einkommensarmut, aber nicht nur, sondern eine erweiterte Fassung: Sie schaut sich die Menschen an, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, was sie so definiert: Das bedeutet, dass sie sich in mindestens einer der folgenden drei Situationen befanden: sie waren nach Zahlung von Sozialleistungen von Armut bedroht (Einkommensarmut), sie litten unter erheblicher materieller Deprivation oder lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit.

Die neuesten Daten für die EU hat Eurostat diese Tage veröffentlicht:

Eurostat: Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU zurück auf Vor-Krisen-Niveau. Ausgeprägte Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, Pressemitteilung 199/2016, Brüssel, 17.10.2016

»Im Jahr 2015 waren etwa 119 Millionen Personen bzw. 23,7% der Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht«, erfahren wir dort. Und weiter: »Nachdem der Anteil der Personen in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, zwischen den Jahren 2009 und 2012 dreimal in Folge gestiegen war und fast 25% erreicht hatte, ist er seither stetig gesunken und auf das Niveau von 2008 (23,7%) zurückgekehrt. Dennoch lag er im Jahr 2015 weiterhin über seinem Tiefstand von 2009 (23,3%).«
Betrachtet man „nur“ die Anteilswerte bezogen auf die Einkommensarmut, dann ergeben sich niedrigere Werte: Danach waren 17,3% der Bevölkerung in der EU im Jahr 2015, nach Zahlung von Sozialleistungen, armutsgefährdet. 2008 lag dieser Wert noch bei 16,5 %.

In dem Artikel Wie die Krise Europa gespalten hat auf Spiegel Online wurden diese und weitere Daten von Eurostat aufgegriffen, aber aufgrund der – nur teilweise berechtigten Kritik an der allgemeinen Einkommensarmutsquote – hat man dort ausschließlich die „erhebliche materielle Deprivation“ herangezogen, gleichsam der harte Kern der Armut. 
Natürlich stellt sich sofort die Frage, wann denn ein Mensch bzw. ein Haushalt davon betroffen ist. Das ist nach ebenfalls einer statistischen Konvention dann der Fall, wenn schlicht das Geld für mindestens vier der folgenden neun grundlegenden Dinge fehlt:
Miete, Heizung, unerwartete Ausgaben, mindestens jeden zweiten Tag eine angemessene Mahlzeit, mindestens eine Woche Urlaub im Jahr außerhalb der eigenen vier Wände, Auto, Waschmaschine, Farbfernseher oder Telefon.
2015 traf dies EU-weit auf mehr als 40,3 Millionen Menschen zu. Das ist in etwa jeder Zwölfte – oder 8,1 Prozent. 
In der Abbildung ist aufbereitet, wie sich das in den von Eurostat ausgewiesenen Ländern der EU darstellt – und man erkennt a) unschwer die enorme Spannweite, die 2015 von 0,7 Prozent in Schweden und 37,2 Prozent in Bulgarien als dem Armenhaus der EU reicht sowie b) durchaus teilweise erhebliche Verschiebungen der Anteilswerte auf der Ebene der einzelnen Länder zwischen 2008 und 2015.

Und ein differenzierter Blick auf die Veränderungen in den Jahren zwischen 2008 und 2015 beim Anteil der Menschen mit „erheblicher materieller Deprivation“ fördert einen wichtigen Befund ans Tageslicht: Es gibt Verlierer und Gewinner. Die eindeutigen Gewinner der Entwicklung liegen im Osten der EU. Deutliche Rückgänge verzeichnen die Länder Polen, Bulgarien und Rumänien. Am anderen Ende der Skala gibt es aber auch deutliche Anstiege bei den Anteilswerten der hart Armen und die treffen den südeuropäischen Raum: Griechenland, Zypern, Malta, Italien und Spanien sind auf der Verliererseite.

Fazit: Länder aus Osteuropa haben in den vergangenen sieben Jahren große Fortschritte gemacht, während sich insbesondere in den kriselnden Staaten Südeuropas die Lage verschlechtert hat.
Natürlich könnte man an dieser Stelle argumentieren, dass es sich in Wirklichkeit eher um einen Angleichungsprozess von der unteren Mitte und von unten gleichzeitig handelt, denn die genannten osteuropäischen Staaten kommen ja auch von einem sehr hohen Niveau der Deprivation und verbessern sich, während die südeuropäischen Staaten von einem besseren Niveau in der unteren Hälfte nach unten abrutschen. Aber diese Relativierungen helfen den einzelnen Menschen und auch den einzelnen Staaten nicht, wenn sie sich vergleichen.
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass diese Entwicklung die bereits klar erkennbare „Blockbildung“ innerhalb der EU weiter befördern, damit aber auch bei der gegebenen Entscheidungsarchitektur der EU immer öfter Blockaden generieren wird. Letztendlich wird auch hier manifest, dass die gegebenen und weiter zunehmenden Ungleichgewichte innerhalb der Volkswirtschaften im EU-Raum zu einem, wenn nicht dem zentralen Problem geworden sind und derzeit auch keine Umkehrung erkennbar ist.