Nein, das geht gar nicht. Das ist eine echte Schweinerei. Erst am 28. Oktober 2016 habe ich diesen Beitrag gepostet: Ran an die mit Steuermitteln gefüllten Futtertröge oder: Wir machen auch Flüchtlinge … Die Unternehmensberaterrepublik und ein sich verselbständigendes Staatsversagen. Darin wurde die gleichsam krakenhafte Durchdringung des Staates durch Unternehmensberater wie die von McKinsey beschrieben und ihr fortwährendes Eindringen in zentrale, hoheitliche Staatsaufgaben kritisiert. Und dann wird man mit so einer flapsig daherkommenden Überschrift konfrontiert: McKinsey gibt Merkel Abschiebetipps. Als ob es hier um irgendwelche Kochtipps geht oder Ratschläge, die kommende Grillsaison betreffend. Es geht hier zum einen um einen im wahrsten Sinne des Wortes existenzielle Angelegenheit, zum anderen um eine Sache, die den Kernbereich des hoheitlichen Handelns unseres Staates berührt. Selbst wenn eine Abschiebung gerechtfertigt und notwendig ist – sie bleibt immer etwas, das alle daran Beteiligten beschädigt. Das ist nicht wie der Rauswurf aus einer Eckkneipe oder der Ausschluss auf irgendeinem Verein. Und wenn das passieren muss, dann ist der Staat dazu verpflichtet, seine hoheitlichen Rechte als Staat mit seinen Beamten durchzusetzen unter der kritischen Begleitung der anderen Akteuere unseres Rechtssystems. Kann man darüber ernsthaft diskutieren?
Stefan Sell
Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt: Überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit, andererseits wird Inklusion in der Arbeitswelt (angeblich) immer alltäglicher
Wichtige Tage der Gesetzgebung liegen (nicht nur) hinter den Menschen mit Behinderungen, hat doch der Bundestag nunmehr ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet, gegen dessen Entwurf es heftigen Widerstand aus den Reihen der Behindertenbewegung und der Sozialverbände gegeben hat. Im wahrsten Sinne des Wortes bis zum letzten Moment wurde hier um Änderungen gerungen, offensichtlich mit Erfolg: »Nach Protesten bessert die Koalition das Behindertenrecht nach«, berichtet Thomas Öchsner in seinem Artikel Des Zornes Wirkung, obgleich die immer noch nicht ausreichen, um alle Kritiker zu besänftigen: »In 68 Punkten hat die Koalition das Bundesteilhabegesetz kurz vor knapp geändert. Die Macher sind zufrieden, Verbände auch. Andere sagen: „Der Kampf geht weiter.“«, kann man diesem Bericht entnehmen: 68 Mal geändert, trotzdem noch Kritik. Aber um die Tiefen und Untiefen des Bundesteilhabesetzes soll es in diesem Beitrag gar nicht gehen, sondern um einen wichtigen Teilaspekt der Lebenslage von Menschen mit Behinderungen: ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt. Oder spiegelbildlich ihrer Exklusion. Womit wir natürlich auch wieder bei der Inklusion wären, deren Umsetzung ja eines der Ziele des nunmehr zumindest im Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabesetzes sein soll. Und das hat seinen Vorlauf gehabt. Eine wichtiges Datum in diesem Zusammenhang ist sicher der 13. Dezember 2006. Vor zehn Jahren haben die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sieht ein gleiches Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung vor. Deutschland hat die UN-BRK 2009 unterzeichnet und sich damit zur schrittweisen Umsetzung der Forderungen verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund hat der DGB eine Bestandsaufnahme zu diesem wichtigen Teilaspekt der Inklusion veröffentlicht: 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Wie ist der Umsetzungsstand am deutschen Arbeitsmarkt?. Der DGB beklagt darin, dass wir es mit einer dauerhaft überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu tun haben, die Arbeitslosenquote der schwerbehinderten Menschen lag 2015 bei 13,4 Prozent, die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote betrug 8,2 Prozent. Und mit einem Blick über die vergangenen Jahre muss festgehalten werden: Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist langsamer gesunken als die allgemeine Arbeitslosigkeit. Der Abstand zwischen beiden Gruppen hat sich seit 2009 sogar deutlich vergrößert.
Auch mit Blick auf die arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen können keine schönen Bilder gemalt werden, ganz im Gegenteil, denn auch die schwerbehinderten Menschen haben die massiven Einschnitte der Bundesregierung in die Arbeitsmarktpolitik zu spüren bekommen: Während die Zahl der Arbeitslosen 2015 im Vergleich zu 2009 um 18 Prozent gesunken ist, ging die Zahl der Teilnehmenden in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit 46 Prozent jedoch weitaus stärker zurück. Und bei den Schwerbehinderten sehen die Werte so aus: Die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen ist entgegen dem Trend sogar gestiegen (um 6 Prozent) – und auch bei den Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen gab es 34 Prozent weniger Teilnehmende als in 2010. »Schwerbehinderte Menschen sind durch die Kürzungen der Bundesregierung damit sogar stärker betroffen«, so das Fazit des DGB.
Und dann wird auch dieser Posten nicht mehr überraschen – eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Langzeitarbeitslosigkeit: In allen Altersgruppen sind prozentual mehr Schwerbehinderte länger als 12 Monate arbeitslos als nicht Schwerbehinderte.
Nach so viel doch mehr als ernüchternden Zahlen aus der Arbeitsmarktstatistik ist man auf der Suche nach positiven Botschaften. Und man stößt parallel zur Veröffentlichung der DGB-Analyse auf das Inklusionsbarometer Arbeit 2016: »Das vierte Inklusionsbarometer Arbeit bringt gute Nachrichten: In der Arbeitswelt wird Inklusion immer alltäglicher.« Das hört sich vierersprechend an, ist das doch mit so einem Untertitel versehen: „Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt“. Also schauen wir uns das genauer an:
Aktion Mensch: Inklusionsbarometer Arbeit. Ein Instrument zur Messung von Fortschritten bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. 4. Jahrgang (2016), Bonn 2016
Also genau genommen ist die Aktion Mensch Herausgeberin, erstellt wird das Inklusionsbaromter Arbeit vom Handelsblatt Research Institute, einem „Geschäftsfeld der Verlagsgruppe Handelsblatt“. Präsident des Instituts ist der umtriebige Bert Rürup, der ehemalige Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Sozialbeirats der Bundesregierung.
Zum Instrumentarium des Inklusionsbarometers muss man wissen, dass es neben der Auswertung amtlicher Statistiken zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf Umfrageergebnissen basiert:
»Seit 2013 führt das Handelsblatt Research Institute in Kooperation mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa jährlich eine bundesweite, repräsentative Umfrage im Auftrag der Aktion Mensch durch. Für das aktuelle Inklusionsbarometer 2016 hat Forsa 804 berufstätige Arbeitnehmer mit Behinderung zur Arbeitsmarktsituation und zu ihren Erfahrungen in der Arbeitswelt befragt sowie 500 Personalverantwortliche in Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern, die Menschen mit Behinderung beschäftigen.«
Das „Inklusionsbarometer Arbeit“ ist offensichtlich mit den beiden Komponenten Lage und Klima in Anlehnung an die Konjunktunkturindikatoren von ifo und ZEW konstruiert worden.
Während das Inklusionslagebarometer auf der Auswertung amtlicher Statistiken basiert, werden die Werte für das Inklusionsklimabarometer aus den Umfragedaten bei den Unternehmen und den Arbeitnehmern abgeleitet.
Hinsichtlich der Lage »bleibt das Resultat teilweise unbefriedigend – trotz eines steigenden Beschäftigungsgrads und wieder sinkender Arbeitslosigkeit. Es gelingt zwar, eine immer größere Zahl von erwerbsfähigen und arbeitswilligen Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, aber nicht im gleichen Maße und nicht mit der gleichen Geschwindigkeit wie bei den Beschäftigten ohne Einschränkung. Im Gegenteil: Bei Langzeitarbeitslosen verlangsamt sich dieser Aufholprozess sogar. Der positive Impuls ist zwar spürbar, er könnte aber wesentlich stärker ausgeprägt sein.« (S. 14)
Hinsichtlich des Klimas gibt es die meiste Bewegung, die man allerdings differenziert sehen muss:
»Das Inklusionsklimabarometer erreicht in diesem Jahr einen Gesamtwert von 37,1. Damit hat sich das Arbeitsmarktklima für Menschen mit Behinderung gegenüber dem Vorjahr spürbar verbessert (34,1). Dabei ist die Entwicklung durchaus gegenläufig: Die Stimmung unter den Arbeitnehmern hat sich mit einem Wert von 38,7 im Vergleich zum Vorjahr (40,4) erneut leicht verschlechtert. Demgegenüber hat sich das Inklusionsklima bei den Unternehmen dramatisch verbessert von 27,8 auf 35,5.«
Vor diesem Hintergrund kann man dann vielleicht auch die folgenden Zusammenfassung auf der Website von Aktion Mensch etwas distanzierter lesen bzw. besser einordnen:
»Der Gesamtwert des „Barometers“ von 106,7 ist der beste, den es bisher gab (im vergangenen Jahr lag er bei 101,2). Grund für die Verbesserung ist, dass die Unternehmen das Thema Inklusion positiver einschätzen (von 27,8 auf 35,5). Das gefühlte Inklusions-Klima bei den Menschen mit Behinderung selbst ist hingegen leicht gesunken (von 40,4 auf 38,7). Gut zu wissen: Von einem positiven Inklusionsklima kann man erst ab dem Schwellenwert von 50 sprechen.«
Das Inklusionsbarometer Arbeit 2016 hat sich zugleich mit einem speziellen Thema beschäftigt, das im Jahr 2016 in allen Arbeitsmarktdebatten auftaucht: Digitalisierung. Von den rund 800 befragten Arbeitnehmern mit Behinderung haben 70 Prozent angegeben, dass die Veränderungen zum „Arbeitsplatz 4.0“ positiv zu sehen seien. Mit dem Digitalisierungsschwerpunkt befasst sich beispielsweise auch der Artikel Wie Digitalisierung Jobs für Behinderte schaffen kann von Nina Giaramita. Sie beginnt ihren Beitrag mit einem beeindruckenden Beispiel der positiven Art, weil sie sich eine besonders schwere Beeinträchtigung herausgesucht hat: »Zwei Finger und ihre Gesichtsmuskeln kann Claudia Brandt noch bewegen. Die Bonnerin ist seit ihrer Kindheit an Spinaler Muskelatrophie erkrankt. Die Erkrankung schränkt die Bewegungsfähigkeit der 48-Jährigen zunehmend ein. Trotz ihres Handicaps steht Claudia Brandt jedoch voll im Berufsleben. Sie arbeitet 30 Stunden die Woche für ein medizinisches Institut – unter anderem lektoriert sie Texte und unterstützt die Internet-Redaktion der Einrichtung.« Dabei profitiert sie von der Digitalisierung. Aber Nina Giaramita leuchtet auch die andere Seite der Medaille an, am Beispiel der ebenfalls an Spinaler Muskelatrophie erkrankte Zwillingsschwester von Claudia Brandt. »Die Diplom-Psychologin Ilona Brandt sucht seit vier Jahren nach einer neuen Stelle. Zuletzt arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Klinik in Oberhausen. Nach zwei Jahren erfolgreicher Beschäftigung ging es jedoch für Ilona Brandt nicht weiter.« Seitdem hängt sie in der Langzeitarbeitslosigkeit fest.
Schauen wir am Ende dieses Beitrags wieder zurück zum DGB und seiner Bestandsaufnahme der Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen. Gibt es dort Lösungsansätze für die weiterhin offensichtliche schwierige Lage vieler schwerbehinderter Arbeitsloser?
Unter der Überschrift „Bessere Betreuung notwendig: Initiative von DGB und BDA“ führt der DGB (2016: 4) aus:
»Menschen mit einer Behinderung können durch spezielle Reha-Maßnahmen gefördert werden, wie bspw. eine Umschulung, wenn der alte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann oder eine behindertenspezifische Ausbildung bei Jugendlichen. Diese Rehabilitation ist für die Integration in den Arbeitsmarkt notwendig. Für Menschen, die im Hartz IV-System betreut werden, ist die Wahrscheinlichkeit eine Rehabilitations-Maßnahme zu erhalten, deutlich geringer als in der Arbeitslosenversicherung.
In den Jobcentern gibt es keinen eigenen Topf für Rehabilitation. Die Maßnahmen müssen aus dem – ohnehin schon knappen – Eingliederungstitel finanziert werden. Vor allem kleiner Jobcenter stoßen so schnell an ihre finanziellen Grenzen. Zur Betreuung dieser sogenannten Rehabilitanden (Menschen mit Behinderung) halten die Arbeitsagenturen spezielle Vermittler-Teams vor. Bei den Jobcentern, die für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig sind, gibt es solche Teams jedoch nicht immer. Das hat zur Folge, dass Reha-Bedarf nicht immer erkannt wird. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel bei den Jobcentern wird er teilweise auch nicht anerkannt. Von allen Rehabilitanden in der Grundsicherung befanden sich im Juli 2016 nur 18 Prozent in Maßnahmen, bei den Rehabilitanden der Arbeitsagenturen dagegen 73 Prozent.«
Man ahnt schon, welcher Stoßrichtung der Lösungsvorschlag haben muss: »Zusammen mit den Arbeitgebern hat der DGB deshalb eine Initiative im Verwaltungsrat der BA gestartet, mit dem Ziel die Betreuung aller Rehabilitanden bei den Arbeitsagenturen anzusiedeln. Dies hat den Vorteil, dass behinderte Menschen in jedem Fall durch spezialisierte Fachkräfte beraten würden und tatsächlich behindertenspezifische Förderung erhielten.« Bestandteil des Arbeitgeber-Gewerkschafts-Vorstoßes ist auch, dass die Kosten (für fünf Jahre) von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden, deren Kasse derzeit ja mehr als gut gefüllt ist. Eigentlich muss die Finanzierung für Hartz IV-Empfänger aus Steuermittel erfolgen – an dieser Stelle werden wir mit einem (ansonsten immer lauthals kritisierten) Verschiebebahnhof zwischen Steuer- und Beitragsfinanzierung konfrontiert, zugunsten einer Entlastung der Steuerkasse. Genau das hat der Gesetzgeber jetzt auch schon aufgegriffen. Das wird jetzt umgesetzt.
Schulabbrecher und Ausländer an die Front? Die – nicht wirklich – neue Personalrekrutierungsstrategie der Bundeswehr
Um ihren Personalbedarf zu decken, will die Bundeswehr stärker um Geringqualifizierte werben. „Angesichts der demografischen Entwicklung sowie der anstehenden strukturellen Anpassungen der Bundeswehr werden künftig verstärkt auch junge Menschen mit unterdurchschnittlicher schulischer Bildung beziehungsweise ohne Schulabschluss personalwerblich anzusprechen sein.“ Die „Erschließung neuer Potentiale zur Personalgewinnung“ sei erforderlich, um den Personalbedarf zu decken und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten. Künftig sollen auch in Deutschland lebende Ausländer für die Bundeswehr gewonnen werden. „Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können“.
Nein, diese Ausführungen stammen nicht aus einem der vielen, in den vergangenen Tagen veröffentlichten Artikel, sondern sie sind diesem Beitrag entnommen: Bundeswehr buhlt um Geringqualifizierte. Und der ist bereits am 15. Februar 2011 veröffentlicht worden.
Die Ideen stammen aus einem bereits 2011 vorliegenden Papier mit dem Tiel „Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr“, ein 82 Punkte umfassender Katalog, der im Zuge der Bundeswehrreform erarbeitet worden ist.
Man hätte die Ausführungen aus dem Jahr 2011 aber ohne weiters per copy and paste in diesen Tagen wiederverwenden können, in denen solche Meldungen die Runde machen: EU-Ausländer sollen dienen dürfen. Darin heißt es: »Wer in der Bundeswehr dienen möchte, braucht einen deutschen Pass. Das ist seit 61 Jahren so. Verteidigungsministerin von der Leyen möchte das nun ändern und auch EU-Bürgern den Wehrdienst ermöglichen. Außerdem will sie Schulabbrechern ohne Abschluss besondere Anreize bieten.« Der letzte Punkt wird von der FAZ aufgegriffen: Schulabbrecher sollen Soldaten werden: »Die Bundeswehr will als Arbeitgeber attraktiver werden und deshalb Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss künftig besondere Anreize bieten. Ihren Abschluss sollen sie parallel nachholen können, wenn sie sich als Zeitsoldat verpflichten … Die Bundeswehr wolle zudem Zeitsoldaten für bis zu 25 Jahre verpflichten und Quereinsteiger gewinnen. Von der Leyen werbe künftig auch um Feldwebelanwärter, die älter als 30 Jahre sind, um Frauen und um Bürger aus anderen EU-Staaten.«
Und erneut werden wir mit Ankündigungen die Zukunft betreffend bedient:
»Bis 2025 will Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) demnach ein modernes Personalmanagement aufbauen, das Angehörigen der Bundeswehr neue Karrierepfade eröffnet.«
»Bist du bereit für die vielleicht härtesten drei Monate deines Lebens? Dann sei bereit für die Grundausbildung bei der Bundeswehr! Drei Monate lang werden wir 12 neue Rekrutinnen und Rekruten mit der Kamera begleiten – und du bist täglich mit einer neuen Folge dabei!«
Habemus Tarifabschluss. Für die Leiharbeit. Das gefällt nicht jedem
Am 25. November 2016 hat der Bundesrat die vom Bundestag bereits beschlossenen Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gebilligt. Damit hat die heftig umstrittene Neuregelung der Leiharbeit (vgl. dazu den Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016) seinen parlamentarischen Weg beendet. Und nur wenige Tage später werden wir mit dieser Nachricht aus der Leiharbeitswelt konfrontiert:
„Wir haben seit Dienstag mehr als 24 Stunden Non-Stop verhandelt und eine deutliche Erhöhung der Entgelte erreicht. Der Kompromiss enthält viel von dem, was wir gefordert hatten. Die Gewerkschaften haben die vollständige Ost-West-Angleichung ab 2021 sowie eine überproportionale Anhebung der unteren Entgeltgruppen durchgesetzt.“ Mit diesen Worten wird Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer für die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit zitiert: Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der Leiharbeit erreicht. Und weiter erfahren wir über das Verhandlungsergebnis: Die Entgelte in der Leiharbeit steigen im Westen jährlich zwischen 2,5 und 3,2 Prozent pro Stunde. Im Osten steigen sie jährlich bis zu 4,82 Prozent pro Stunde. Die vollständige Ost-West-Angleichung in allen neun Entgeltgruppen erfolgt zum 01.04.2021. Die Entgelttabelle Ost entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die dann gültige Tabelle West wird dann im gesamten Bundesgebiet angewendet. Und auch das sollte erwähnt werden: Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten und endet zum 31.12.2019.
Zwischen Quantität und Qualität. Organisationen fordern in einem gemeinsamen Memorandum faire und sorgfältige Asylverfahren
Es kommen deutlich weniger Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland (durch). Noch vor einigen Monaten war das ganz anders. In der damaligen Dauer-Medienberichterstattung ging es auch immer um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dessen offensichtliche Überlastung bei der Bearbeitung der Asylanträge. Wenn schon die Erfassung der Flüchtlinge zeitweilig nicht mehr sichergestellt werden konnte, überrascht es nicht, dass viele Menschen monatelang warten mussten, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können und dann nochmals eine lange Zeit ins Land ging, bis eine Entscheidung getroffen wurde bzw. wird. Mittlerweile normalisieren sich die Systeme und man könnte annehmen, dass das auch für die Asylverfahren der Fall ist. Und das sollte ja auch der Fall sein, dieses Versprechen personifiziert der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise, dem zusätzlich die Leitung des BAMF übertragen wurde, um genau diesen Zustand herbeizuführen – bewusst auf seinen Nimbus als Effizienzmaschine setzend. Nun haben wir das Ende des Jahres 2016 erreicht, in dem es eine vergleichsweise sehr überschaubare Zahl an Neu-Ankömmlingen gegeben hat, so dass sich auf der Asylverfahrensseite eine Menge entspannt haben müsste. Dennoch sind noch hunderttausende Asylverfahren offen und hinzu kommen dann solche Botschaften: »Deutsche Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen haben am Mittwoch in Berlin an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) appelliert, faire Asylverfahren für Flüchtlinge in Deutschland sicherzustellen«, berichtet Ralf Pauli in seinem Artikel Verbände fordern faire Asylverfahren. »Zeitdruck, politische Vorgaben, unerfahrene Mitarbeiter: Die Qualität der Asylverfahren ist für Pro Asyl, Diakonie & Co nicht mehr hinnehmbar.«
Die Organisationen, die sich mit einem gemeinsamen Memorandum zu Wort gemeldet haben, weisen auf „strukturelle Fehlentwicklungen“ hin, die mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen hängen. Was genau ist damit gemeint?
So seien Tausende „Anhörer“ und „Entscheider“ neu eingestellt, aber nur in zwei oder drei Wochen ausgebildet worden. Zudem stünden BAMF-Mitarbeiter unter Druck, eine hohe Zahl von Asylentscheidungen zu liefern. Das hängt auch damit zusammen, dass die Bugwelle der vielen Flüchtlinge aus der Vergangenheit erst mit einer teilweise monatelangen Zeitverzögerung im Asylverfahrenssystem aufschlägt und dort den vorhandenen Antragsstau weiter bestückt. Im Jahr 2015 ist die Zahl der Erstanträge auf 441.000 gestiegen. 2016 wurden bis September sogar 643.000 Asylanträge gestellt. Mehr als eine halbe Million Anträge sind noch nicht entschieden.
Mit Frank-Jürgen Weise als neuen BAMF-Chef sei eine „andere Denke“ in die Nürnberger Zentrale eingekehrt, wird Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland in dem Artikel von Ralf Pauli zitiert. Die neu eingerichteten Entscheidungszentren hätten Vorgaben, eine bestimmte Zahl an Asylanträgen pro Tag zu entscheiden. Dies führe „in vielen Fällen“ zu eklatanten Fehlentscheidungen.
In dem Artikel wird versucht, das Problem an einem Beispiel zu verdeutlichen:
»So haben beispielsweise eine von den Taliban bedrohte Afghanin und deren Familie bei einer Anhörung bei der BAMF-Außenstelle Ingelheim/Bingen ihre Fluchtgründe dargelegt und wurden abgelehnt. „Aus dem Sachantrag der Antragsteller ergibt sich weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, noch ein flüchtlingsrechtlich relevantes Anknüpfungsmerkmal“, hieß es in der Begründung.
Die zwölf Verbände – darunter auch Amnesty International, der Deutsche Anwaltsverein oder die Caritas – kritisieren, dass der Bescheid aus reinen „Textbausteinen“ zur angeblich sicheren Lage vor Ort bestehe, die die individuelle Gefahrensituation für das afghanische Ehepaar vor Ort schlicht ignoriere und relevante Sachverhalte fehlerhaft darstelle. So wird die Hebamme als Sunnitin und Tadschikin bezeichnet, obwohl sie Schiitin und Hazara ist.
Die Taliban hatten die geflüchtete Hebamme beschuldigt, absichtlich eine Totgeburt bei der Frau ihres lokalen Anführers herbeigeführt zu haben. Auch ihr Mann wurde bedroht, weil er für die afghanische Polizei gearbeitet hat. All dies hat die Afghanin dem Anhörer erzählt. Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt.«
Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass das ein typisches Einzelbeispiel sei, bei dem der Mitarbeiter des BAMF eben schlecht gearbeitet hat. Aber so einfach kann man es sich nicht machen, denn die Organisationen – darauf wurde bereits hingewiesen – machen den Vorwurf, dass es um „strukturelle Fehlentwicklungen“ geht, die hier nur beispielhaft erkennbar werden. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, versucht das so einzuordnen: Das Ergebnis der Nicht-Berücksichtigung des Einzelfalls bettet sich in eine Praxis ein, dass Anhörer und Entscheider nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien. »Unter dem BAMF-Chef Weise sei die Trennung nun flächendeckend. So könne auch eine sorgfältige Anhörung zu fehlerhaften Entscheidungen führen.«
Das wird einen nicht wirklich überraschen, wenn man weiß, wie Weise in der BA die maßgeblich von Unternehmensberatern entworfenen Modelle einer Arbeitsteilung (im Sinne einer Zerlegung einzelner Arbeitsprozesse) mit dem Ziel, mehr in weniger Zeit machen zu können, umgesetzt hat. Mit durchaus vergleichbaren Qualitätsproblemen gerade im Bereich der Arbeitsvermittlung.
Die Organisationen beklagen weitere Missstände im Asylverfahren: »So werden Dolmetscher mit 25 Euro die Stunde gering vergütet, gleichzeitig aber werde deren Leistung ungenügend kontrolliert. Zudem erheben BAMF-MitarbeiterInnen im Asylverfahren keine Beweismittel und beraten AsylbewerberInnen mangelhaft über deren Rechte und Pflichten. Auch fehle es an BAMF-internen Beschwerde- und Kontrollmechanismen.«
Nun könnte auch hier ein Einwand lauten, dass das eben eine Kritik sei, die von „interessierter Seite“ an das BAMF gerichtet wird. Aber selbst aus dem BAMF kommen entsprechende Belege, so schon in dem Artikel Bamf-Experten entsetzt über mangelhafte Qualitätskontrolle:
»Fachleute des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kritisieren … in einem internen Papier die mangelhafte Qualitätssicherung der Asylverfahren. Im vergangenen Jahr habe das hierfür zuständige Referat bei gerade mal ein Prozent der 282.700 Asylentscheidungen stichprobenartig überprüfen können, ob die jeweilige Entscheidung korrekt war … Die Beschleunigung der Verfahren und die große Zahl neuer, unerfahrener Mitarbeiter in der Behörde könnten nun zu einer „signifikanten Ausweitung“ von Problemen führen. Um nicht zu einer reinen „Alibifunktion“ zu verkommen, müsse die Qualitätssicherung dringend aufgestockt und verbessert werden.«
Da muss der Blog-Beitrag Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Spannungsfeld von Bürokratie, Weises betriebswirtschaftlicher Weltsicht und menschlichen Schicksalen vom 3. Juli 2016 wieder aufgerufen werden, denn dort wurde bereits ausgeführt:
Es »geht hier um eine Behörde mit ihren Besonderheiten, die nicht nur, aber eben auch damit zu tun haben, dass es gerade nicht um die Optimierung oder Effizienzsteigerung bei der Verteilung von Paketen oder der Beschleunigung von Tötungsprozessen in Schlachthöfen geht, sondern um die Frage, ob einem Menschen Asyl gewährt wird oder nicht, ob jemand geduldet werden muss, weil die eigentlich anstehende „Rückführung“ möglicherweise den Tod für den Betroffenen bedeuten könnte. Oder weil das Herkunftsland ihn nicht (mehr) haben will.
Und das BAMF ist eingeklemmt in einen letztendlich nicht auflösbaren Widerspruch zwischen Masse und Einzelfall. Die notwendigerweise (eigentlich) gegebene Orientierung auf das Individuum mit seiner Geschichte und den im Regelfall nur in formalen Bruchstücken (wenn überhaupt) vorliegenden Identitäten bedingen etwas, was der Todfeind aller industriellen, auf einen Standard normierten Hochleistungsprozesse per se ist: einen erheblichen Zeitbedarf bei der Abklärung der fragmentierten Existenz und ihrer (Nicht-)Ansprüche, die Möglichkeit einer fundierten Prüfung der Umstände, die ausführliche Begründung der Entscheidung, die Gewährleistung eines rechtsstaatlich garantierten Überprüfungsanspruchs des für die Betroffenen existenziellen Urteils.«
Amnesty International et al. (Hrsg.) (2016): Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland. Standards zur Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien, November 2016
Die Forderungen, was aus Sicht der Organisationen zu tun wäre, finden sich auf den Seiten 33 ff. des Memorandums. Sie beziehen sich auf die Anhörung, den Bescheid und die Rahmenbedingungen der Arbeit im BAMF.
Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Forderungen und Handlungsempfehlungen auch nur ansatzweise umgesetzt werden, ist nicht wirklich hoch anzusetzen, denn zum einen geht es auf der politischen Ebene vor allem darum, den Antragsstau so schnell wie möglich aufzulösen und die Fälle vom Tisch zu bekommen, andererseits ist die Institution BAMF schon damit konfrontiert, dass seitens der Politik die Wahrnehmung transportiert wird, nun sind doch die ganzen Stellen, die man dem BAMF bewilligt hat, eigentlich wieder einsparfähig, weil doch die Flüchtlings- und Asylzahlen so stark zurückgegangen sind. Die damit verbundene Unsicherheit innerhalb des Apparats trägt sicher nicht dazu bei, dass die Qualität der Arbeit deutlich gesteigert wird.


