Auch der Bildungsbericht 2018 berichtet von Gewinnern und Verlierern. Und was die Kitas mit der Pflege gemeinsam haben

„Uns“ geht es gut, „wir“ leben auf der Sonnenseite. Dieses Narrativ wird nur hin und wieder, allerdings nachhaltig gestört durch die Nörgeleien der Berufspessimisten, die von „steigender Armut“, „zunehmender Ungleichheit“ und anderen unangenehmen Dingen berichten, die sie angeblich für Deutschland diagnostizieren müssten. So beginnt der Beitrag Die gesellschaftliche Polarisierung schreitet voran. Eine zunehmende soziale Ungleichheit im Spiegel neuer Befunde vom 25. Mai 2018, in dem einige neuere Befunde präsentiert wurden, die man für die These einer fortschreitenden Polarisierung als Beleg heranziehen kann.

Nun wird gerade dem deutschen Bildungssystem seit Jahren immer wieder vorgeworfen, dass hier die Ungleichheit nicht nur besonders stark ausgeprägt sei, sondern die Bildungsinstitutionen einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die Schere zwischen Bildungsgewinnern und -verlierern, zwischen unten und oben, zwischen Einheimischen und Migranten weiter auseinandergeht (vgl. dazu auch die Hinweise in dem Beitrag In den Kindertageseinrichtungen fängt es an und bei den Urgroßeltern hört es noch nicht auf. Neue Befunde zur Entstehung und Verfestigung sozialer Ungleichheit vom 15. Juni 2018). Dass das nicht nur eine aus der Luft gegriffene Vermutung ist, legen auch solche Schlagzeilen nahe: Bildungsbericht 2018: Spaltung zwischen Gewinnern und Verlierern vertieft sich: »Zu wenig Lehrer und Erzieher, eine wachsende Kluft zwischen Bildungsgewinnern und -verlierern: Kitas und Schulen in Deutschland müssen nach Ansicht von Experten besser für den stetig wachsenden Zulauf von Kindern und Jugendlichen gerüstet werden. Dabei müssten sie benachteiligte Kinder, etwa aus zugewanderten Familien, besser fördern.« 

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Hinter den Kulissen geht es wie so oft kleinkrämerisch zu: Von den Betroffenen eines Terroranschlags und den Mühlen der Bürokratie

Am 19. Dezember 2016  wurden bei einem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet und etwa 70 weitere teilweise schwer verletzt. Das Attentat von Anis Amri  auf dem Berliner Breitscheidplatz war der bislang schwerste islamistische Anschlag in Deutschland. Verletzte, Hinterbliebene und Rettungskräfte kämpfen noch heute mit den Folgen.

Als eine Folge des Attentats wurde nicht nur Stück für Stück erfahrbar, welche vielfältigen Probleme in den einzelnen Sicherheitsapparaten den Alltag bestimmen, so dass man letztendlich nicht das verhindert hat, was man hätte verhindern können. Wieder einmal wurden wir konfrontiert mit dieser weit verbreiteten Mischung aus Nicht-Zuständigkeiten und Nicht-Verantwortung. Und von anderer interessierter Seite wurde dieser Anschlag ausgeschlachtet als ein weiterer Mosaikstein in der Rhetorik der Gefahren, die mit angeblich „den“ Flüchtlingen verbunden sind. Zuweilen kann man sich mit Blick auf dieses extreme Lager nicht des Eindrucks erwehren, dass es hier eine Art „klammheimliche Freude“ an jedem neuen Anschlag gibt, weil man dann die Ängste und Bedrohungsszenarien weiter mit Stoff befüllen kann.

Aber was ist eigentlich mit den Opfern und ihren Hinterbliebenen? Und den Beteiligten, die geholfen haben an diesem Tag? Wer hat sich eigentlich um die und wie gekümmert? Man könnte naiv annehmen, dass ihnen die volle Fürsorge der Gesellschaft und der Politik sicher ist, allein schon deshalb, weil jeder von uns ja zufälligerweise auch in diese Situation hätte kommen können. Um die wird sich „der“ Staat sicher mitfühlend und aufmerksam gekümmert haben. Könnte man denken. Ist aber nicht so. Ganz im Gegenteil.

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Die Rechnung bitte – für die anderen. Die „Mütterrente“ und die Beitragszahler

Die „Mütterrente“ war ja schon beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ im Jahr 2014 neben der „Rente mit 63“ eines der Aufreger-Themen, auch deshalb, weil gerade die Finanzierung der „Mütterrente“ aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung als verfehlt klassifiziert wurde.

Es geht hier um Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten. Bis 2014 war es so, dass Frauen (oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Männer) vereinfacht gesagt für Kinder, die nach 1992 geboren wurden (und werden), drei Entgeltpunkte zugeschrieben bekommen, während es für Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, nur einen Entgeltpunkt gab. Das hat die letzte große Koalition 2014 geändert – und die von vielen beklagte „Gerechtigkeitslücke“ gleichsam halbiert, in dem für die Kinder vor 1992 nun zwei Entgeltpunkte gewährt werden, immer noch weniger als für die jüngeren Kinder. Aber immerhin.

Das war nicht umsonst zu bekommen – die Kosten für diese Aufstockung werden auf zehn Milliarden Euro taxiert. Pro Jahr. Und zu zahlen war und ist dieser Betrag aus der Kasse der Rentenversicherung, also aus Beitragsmitteln.

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