Hartz IV kann jetzt weg. Sagt die SPD. Von Verbesserungen für die einen und Stillstand für die anderen. Allerdings semantisch zu einem „Bürgergeld“ aufgehübscht

Keine Frage, Hartz IV hängt der deutschen Sozialdemokratie schwer in den Kleidern. Und bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder zumeist verzweifelt daherkommende Versuche, den Begriff zu entsorgen. Im vergangenen Jahr war es beispielsweise der Vorstoß des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, ein Beschäftigungsprogramm zum „solidarischen Grundeinkommen“ aufzublasen und damit nicht nur den Hartz loszuwerden, sondern gleich auch noch den bei vielen positiv besetzten Begriff des Grundeinkommens zu kapern (vgl. dazu ausführlicher Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte vom 8. April 2018). Und am Ende des vergangenen Jahres wurde in weiterer Vorstoß aus dem SPD-Lager bekannt: der Generalsekretär Lars Klingbeil hat ein „Grundeinkommensjahr“ in die Debatte geworfen (vgl. dazu Vom „solidarischen Grundeinkommen“ jetzt zum „Grundeinkommensjahr“? Neues aus der sozialdemokratischen Debattenwelt vom 8. November 2018). Das alles war mehr als durchsichtig der Versuch, den Zementblock Hartz IV loszuwerden.

Aber jetzt endlich meldet die Zentrale der deutschen Sozialdemokratie auch (oder vor allem?) angesichts der miserablen Umfragewerte und der anstehenden Wahlen (nicht nur hinsichtlich der Europa- und der parallel stattfindenden Bürgerschaftswahl in Bremen am 26. Mai, sondern gerade mit Blick auf die ostdeutschen Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September und in Thüringen am 27. Oktober 2019) Vollzug: Hartz IV kann weg und das „Bürgergeld“ könnte kommen, wenn man die SPD machen ließe.

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Von schwarzarbeitenden Betreuerinnen aus Osteuropa, der häuslichen Pflege und den immer wiederkehrenden Appellen an die Politik, die aber immer wieder auf Tauchstation geht

»Deutsche Haushalte beschäftigen hunderttausende Pflegekräfte illegal. Viele Altenheime suchen verzweifelt nach Personal. Experten warnen: In der Pflege droht der Kollaps«, so konnte man es in diesen Tagen in der FAZ lesen und damit die Schreckensbotschaft auch wirklich hängen bleibt, wurde der Artikel so überschrieben: In der Pflege droht der Kollaps. »Nur etwa zehn Prozent der schätzungsweise rund 600.000 ausländischen Betreuungskräfte, die in deutschen Haushalten leben, haben nach Schätzungen der Verbände für häusliche Pflege einen Vertrag und führen Sozialversicherungsbeiträge ab. Der Rest arbeitet schwarz.« Die Bedeutung ausländischer Betreuungskräfte in der häuslichen Pflege wird nach Ansicht des Bundesverbandes häusliche Seniorenbetreuung (BHSB) von der Politik totgeschwiegen. Die Politik setzt nach Ansicht des Pflegeexperten und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie aus Kostengründen in nicht verantwortlicher Weise auf diese Arbeitsverhältnisse. „Das ist eigentlich immer jenseits dessen, was rechtlich erlaubt ist. Und trotzdem kümmert sich die deutsche Politik weder auf Landes- noch auf Bundesebene in einer irgendwie ernsthaft zu nennenden Weise darum“, so wird er zitiert.

Skandal, mag der eine denken. Ein ganz alter und immer wieder mal hervorgeholter Hut, werden andere antworten. Auch hier wurde immer wieder über eine der ganz großen „Lebenslügen“ der Pflegepolitik in Deutschland berichtet. Der Terminus „Lebenslüge“ wurde von dem Dramatiker Henrik Ibsen Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Er prangerte damit scheinheilige Verlogenheit, Doppelmoral und krampfhaftes Festhalten am schönen Schein an, was in seiner Sicht typisch war für das Bürgertum seiner Zeit. In der Pflegepolitik ist hier die Tatsache gemeint, dass immer wieder Namen wie Olga, Svetlana oder Anna als letzte Rettung in Situationen der höchsten Not genannt werden, wenn es um die Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause geht, zugleich aber die meisten Familien, die eine Olga, Svetlana oder Anna beschäftigen, permanent „mit einem Bein im Knast stehen“, weil sie teilweise gegen mehrere Vorschriften gleichzeitig verstoßen – und verstoßen müssen, auch wenn sie es gar nicht wollen. Denn es gibt im Grunde keine wirkliche legale, also nicht gegen deutsche Arbeits- und Sozialgesetze verstoßende Ausgestaltung einer irreführend oftmals als „24-Stunden-Pflege“ apostrophierten Betreuungsarrangements.

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Nur ein konjunktureller Dämpfer oder doch eine Welle von Jobverlusten? Der anstehende Brexit und der deutsche Arbeitsmarkt

Eines ist sicher: Selbst den Briten wohlmeinende Beobachter werden nur noch hilflos-verzweifelt den Kopf im Dauerschüttelmodus bewegen ob der chaotischen Lage auf der Insel, was den für Ende März terminierten Ausstieg Großbritanniens aus der EU angeht. EU-Chefunterhändler fordert „Klarheit“ von den Briten, so ist einer der vielen Fragezeichen-Artikel überschrieben. „Es muss sich auf der britischen Seite etwas bewegen“, so der frustrierte Appell des Michel Barnier. Die EU müsse sich jetzt intensiv auf die Möglichkeit eines ungeregelten britischen Austritts aus der Europäischen Union einstellen, sagte Barnier. „Es sind noch 46 Tage bis zum Austrittsdatum, die Zeit ist extrem kurz“, fügte er hinzu. „Es ist wichtig, dass wir uns auf alle Szenarien vorbereiten und alle Notfallmaßnahmen ergreifen, die mehr denn je nötig sind.“

Man muss sich einmal nur gedanklich vorzustellen versuchen, was diese chaotischen Rahmenbedingungen für die vielen Unternehmen bedeutet, die nicht nur Handel treiben mit dem Vereinigten Königreich, sondern dort auch Produktionsstätten haben. Vor diesem Hintergrund kann man sich ohne weiteres Nachdenken ebenfalls vorstellen, dass alle Vorhersagen, welche Auswirkungen das, was jenseits des 29. März 2019 liegen wird, auf den Arbeitsmarkt haben wird, in vielerlei Hinsicht noch mehr als sonst den Charakter von Glaskugelspielereien haben muss. 

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