Mehr unten und mehr oben. Armut in einer reichen Stadt. Das Beispiel München und ein neuer Armutsbericht über diese Stadt

Armut hat viele Gesichter. Und sie ist immer vor Ort. Natürlich ist Armut in einem Land wie Rumänien eine andere als in Deutschland. Aber gerade auf den scheinbaren Wohlstandsinseln gibt es auch viele Gesichter der Armut. Unbestreitbar ist sicher die Aussage, dass die Stadt München eine nach außen wohlhabende, ja reiche Stadt sein muss. Legendär sind mittlerweile der Miet- und Immobilienpreise, aber auch ein Streifzug durch das offizielle München wird einen mit vielen gut situiert daherkommenden Menschen konfrontieren. Was aber eben nicht gleichzeitig bedeutet, dass es hier keine Armut gibt – die gibt es, nur wie so oft ist sie eher versteckt, sie kommt selten aus ihren Behausungen heraus, sie wird an den Rand gedrängt, wohin es einen nie verschlagen wird, wenn man nicht aktiv nachschaut.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Armutsbericht 2011 München veröffentlicht. Angereichert wurde die damalige Armutberichterstattung, wie man sie aus vielen anderen Städten, Bundesländern und auch bundesweit kennt, mit vertiefenden Blicken in bestimmte Armutslagen und -zusammenhänge, so beispielsweise durch eine von Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) erstellte Expertise Armut bei Kindern und Jugendlichen sowie das Gutachten Armut und Konsum von Tatjana Rosendorfer. Und eine weitere Expertise befasste sich mit den Wechselwirkungen von Armut und Gesundheit. Nun wurde ein neuer Armutsbericht für und über München vorgelegt.

Der Münchner Armutsbericht 2017 liegt nun also vor. Einige Ergebnisse wurden auch in der Presse aufgegriffen. Sven Loerzer hat seinen Artikel dazu unter diese Überschrift gestellt: Die Zahl der armen Münchner ist drastisch gestiegen. Die ganz großen Zahlen, die er zitiert, lassen aufhorchen:

Fast jeder sechste Münchner lebt unterhalb der Armutsgrenze. Etwa 269.000 Menschen waren im vergangenen Jahr von Armut betroffen, das sind rund 65 000 mehr als noch fünf Jahre zuvor. Damit erhöhte sich die Quote von 14,7 auf 17,4 Prozent. Die Lebensverhältnisse driften auseinander, „die Schere geht weiter auf“, wird Bürgermeisterin Christine Strobl zitiert.

Die Schere geht auseinander, Polarisierung – das sind die Stichworte einer generell zu beobachtenden Entwicklungsrichtung: In München stieg im gleichen Zeitraum der Anteil der gut und besser verdienenden Menschen von 30 auf fast 34 Prozent. Mehr unten und gleichzeitig mehr oben, so kann man das zusammenfassen.

Als wesentliche Ursachen der Armut arbeitet der Münchner Armutsbericht 2017 Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigungsverhältnisse und daraus resultierende niedrige Renten heraus: „Mit niedrigem Einkommen lässt sich in München mit seinen hohen Lebenshaltungskosten und Mieten nur schlecht leben“, so die Sozialreferentin Dorothee Schiwy.

Grundlage des Armutsberichts bildet vor allem eine Befragung zur sozialen und gesundheitlichen Lage in München, bei der auch die Haushaltseinkommen ermittelt wurden. Daraus errechneten die städtischen Statistiker eine Armutsrisikoschwelle: Bei einem Einpersonen-Haushalt sind es 1.350 Euro, bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen sind es 2.025 Euro, bei einer Familie mit einem Kind unter 14 Jahren 2.430 Euro.Auf dieser Basis gelten 269.000 Münchner als arm.

Und ein bezeichnendes Licht auf die strukturellen Verursacher von Einkommensarmut (oder dem anderen Ende der Skala) liefern solche Daten: Am häufigsten arm sind Haushalte von Alleinerziehenden (42,2 Prozent), am häufigsten reich dagegen Paarhaushalte ohne Kinder (12,2 Prozent).

Der Münchner Armutsbericht 2017 zeigt, »dass mehr als 17 Prozent der Münchner Bürgerinnen und Bürger trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung und trotz eines soliden Arbeitsmarktes in relativer Armut leben – das sind etwa 269.000 Menschen. Besonders von Armut betroffen sind ältere Menschen, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sowie Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss.
Arm sein in München bedeutet aber nicht zwangsläufig den Bezug von Sozialleistungen. Rund 129.000 Münchnerinnen und Münchner erhalten auch tatsächlich eine der staatlichen Unterstützungsleistungen.«

Und Sven Loerzer weist darauf hin: »Der Arbeitsmarkt in München boomt, unter den westdeutschen Großstädten hat die bayerische Landeshauptstadt seit Jahren mit Abstand die geringste Quote von Hartz-IV-Beziehern. Und doch ist deren absolute Zahl seit 2011 von 72.600 auf fast 75.000 gestiegen. Darunter sind mehr als 22.000 Münchner im erwerbsfähigen Alter, die seit mehr als vier Jahren ununterbrochen das Arbeitslosengeld II erhalten.«
„Es gelingt mit den vorhandenen Förderinstrumenten nicht, diese Menschen wieder in eine dauerhafte Beschäftigung zu integrieren, von der sie unabhängig von staatlicher Unterstützung leben können“, kann man dem Armutsbericht entnehmen.

Mehr als 22.000 Kinder in München, fast zwölf Prozent aller Kinder, wachsen in Hartz-IV-Haushalten auf – häufig eine schwere Hypothek für ihre gesamte Entwicklung.

Und natürlich darf bei einer boomenden Stadt wie München das Thema Wohnen nicht fehlen: »Anhaltend hoher Zuzug und der Geburtenanstieg bescheren der Stadt nicht nur ein hohes Bevölkerungswachstum, sondern immer mehr Wohnungslose, die in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Ende 2016 waren es bereits 7.300 Personen, darunter fast 1.600 Kinder. Bis Ende dieses Jahres rechnet die Stadt mit mehr als 9.000 Wohnungslosen«, so Sven Loerzer in seinem Artikel.

Ende 2016 warteten 8.200 Haushalte mit höchster Dringlichkeit auf eine Sozialwohnung – aber nur 2.800 Wohnungen konnten im vergangenen Jahr vergeben werden. 44,7 Prozent der armen Haushalte in München müssen mehr als 50 Prozent ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Vgl. zu dieser Problematik generell auch den Beitrag Wohnverhältnisse in den deutschen Großstädten: Hohe Mieten bringen kleine Einkommen an den Rand der Armut und darüber hinaus vom 3. September 2017.

Und alt werden in einer Stadt wie München kann bei fehlenden finanziellen Mitteln sehr hart sein. Etwa 14.800 Münchner bezogen Ende 2016 bereits Grundsicherung im Alter. Nach Prognosen des Amtes für Soziale Sicherung kann die Zahl bis 2035 auf 26.000 steigen. „Insbesondere die Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen und in Teilzeit arbeiten, sowie diejenigen mit Berufsunterbrechungen und Frühverrentung werden im Alter unterhalb der Armutsgrenze leben“, so der Armutsbericht.

Begleitend zum neuen Münchner Armutsbericht wurden auch wieder vertiefende Expertisen vorgelegt, die man sich hier anschauen kann:

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Altersarmut in München. Expertise I zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen, 2017

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Altersarmutsprognosen für München. Expertise II zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen, 2017

Internationales Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) (2017): Verteilung, Armut und Reichtum in München. Expertise III zum Münchner Armutsbericht 2017, Stadtbergen 2017

Zwangsläufig, weil systembedingt: Geringverdiener und viele Frauen bleiben im deutschen Rentensystem auf der Strecke

»In einer aktuellen Studie kritisiert die OECD das deutsche Rentensystem. Die Experten bemängeln, dass es hierzulande keine Mindestrente gibt, und stellen extreme Unterschiede zwischen den Renten von Männern und Frauen fest«, kann man in diesem Artikel lesen: Ökonomen rechnen mit deutschem Rentensystem ab. Die Zusammenfassung kommt ernüchternd daher: »In ihrer Studie Pensions at a Glance 2017 weist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hin, dass Deutschland in Sachen Mindestrente eine Ausnahme ist. In den meisten Mitgliedsländern gibt es diese Variante, um Geringverdiener im Alter nicht auf Sozialhilfeniveau absinken zu lassen. In Deutschland droht ihnen dagegen Armut im Alter. Ein Arbeitnehmer, der ein Leben lang weniger verdient hat als der deutsche Durchschnitt, erhält, wenn er heute in Rente geht, im Schnitt nur 55 Prozent seines Lohns als Rente. Das ist wenig: Der Durchschnitt in den OECD-Mitgliedsstaaten liegt bei 73 Prozent. Besonders Frauen trifft es hart: Sie haben im Schnitt nur 46 Prozent der Rente zur Verfügung, die ein Durchschnittsmann in Deutschland erhält. Die OECD führt das darauf zurück, dass die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik vergleichsweise hoch sind und ein großer Anteil der Frauen in Teilzeit arbeitet. Aus diesen Gründen erwarten die Experten in diesem Bereich auch keine Besserung.« 

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Die alte Tante gesetzliche Rentenversicherung als renditeträchtige Anlageoption? Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen

Man hatte sich schon so daran gewöhnt – die gesetzliche Rentenversicherung als Dinosaurier des deutschen Sozialstaats, seit Mitte der 1990er Jahre sturmreif geschossen von interessierten Kreisen, die sich dann mit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel Anfang der 2000er Jahr auch faktisch durchsetzen konnten. Mittlerweile ist die Gehirnwäsche so weit vorangeschritten, dass eine spontane Umfrage unter jungen und mittelalten Menschen sicher eindeutige Werte für die Position ergeben würde, dass man in Zukunft nichts mehr erwarten sollte aus der gesetzlichen Rente.

Und dann wird man in Nullzinszeiten und einem flächendeckenden Anlagenotstand für die normalen Sparer, was die Idee eines Ausweichens auf rentierliche private Altersvorsorgeprodukte zu einem mehr als frustrierenden Unterfangen werden lässt, mit solchen Meldungen über die angeblich alte Tante gesetzliche Rentenversicherung konfrontiert: »Wegen hoher Erträge nutzen offenbar immer mehr Wohlhabende die gesetzliche Rentenversicherung zur Geldanlage. Für die Versichertengemeinschaft ist das nicht unproblematisch, findet die Linke«, berichtet Rainer Woratschka in seinem Artikel Rentenversicherung: Mehr Rente durch Zusatzeinzahlungen – Linke empört. Eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung habe ergeben, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung in der aktuellen Niedrigzinsphase immer mehr Wohlhabende mit freiwilligen Beiträgen „satte Gewinne“ sicherten, so wird der Bundestagsabgeordnete Ralph Lenkert zitiert.

Nun ist das, worum es hier geht, nicht neu. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres konnte man unter der Überschrift Gesetzliche Rentenversicherung: Durch freiwillige Zuzahlungen zur Rendite lesen: »Wer zusätzlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, bekommt auf seinen Einsatz eine beachtliche Rendite – plus Inflationsschutz und Staatsgarantie. Bloß weiß das kaum jemand«, so Andreas Oswald damals. Er sprach von einem „ganz legalen Trick“, eine Bezeichnung, der irgendwie doch eine unseriöse Note in den Kleidern hängt.

»Rechtlich ist es möglich, mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen. Normalerweise führt das zu einer Minderung der Rente. Um das auszugleichen, können Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Wenn der Arbeitnehmer dann zum 63. Geburtstag seine Lebensplanung ändert und doch bis zum regulären Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren weiterarbeitet, wirken sich die zusätzlich gezahlten Beträge entsprechend rentensteigernd aus. Und die Rendite dieses Vorgehens ist enorm: Sie enthält zusätzlich einen impliziten Inflationsausgleich und schlägt vergleichbare Anlagemöglichkeiten um Längen … Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung eine Möglichkeit geschaffen, die Arbeitnehmern eine staatlich gesicherte profitable Anlageform bietet.«

Es ist in solchen Fällen immer aufschlussreich, die Sache mit einem Beispiel (und gerundeten Werten) zu illustrieren, was auch Oswald versucht hat:

»Ein lediger Angestellter bekäme bei einer Rente mit 63 eine geminderte Rente von 1.750 Euro monatlich. Um die Minderung von 205 Euro auszugleichen, verlangt die gesetzliche Rentenversicherung von ihm die Einzahlung von 51.000 Euro. Auf diese 51.000 Euro bezahlt ihm die Rentenkasse pro Jahr 12 mal 205 Euro, das sind 2.460 Euro. Das sind 4,82 Prozent von 51.000 Euro.«

Wenn man von diesen Werten ausgeht, wird rechnerisch schnell ersichtlich, dass man im Grunde mehr als 20 Jahre lang Rente beziehen muss, um aus der Anlage des einmaligen Betrags eine Rendite erwirtschaften zu können. Wenn man vor den 20 Jahren verstirbt, dann hat man draufgezahlt, wer hingegen lange lebt, der profitiert. Die Verzinsung gibt es aber auch bei vergleichbaren privaten Rentenversicherungen nur bis zum Tod. Aber nicht vergessen werden sollte dieser höchst relevante Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Rente:

»Anders bei Verheirateten, da wirkt sich die Rentensteigerung auch für Hinterbliebene aus. Wenn jemand einen sehr viel jüngeren Partner hat, wird es teuer für die Rentenkasse: Denn der Hinterbliebene kann noch viele Jahre länger erheblich profitieren.«

Und bereits damals wurde auf die Pole-Position der gesetzlichen Rentenversicherung im unmittelbaren Vergleich der Alternativen hingewiesen: »Die Stiftung Warentest hat Beispiele verglichen und kam zu dem Schluss, dass selbst günstige Rürup-Versicherungen etwa 20 Prozent weniger im Monat auszahlen als die gesetzliche Rentenversicherung. Hier würde es deutlich länger dauern, bis sich die Investition lohnt. Private Rentenversicherungen könnten zwar Überschüsse erwirtschaften, das ist aber schwierig, vor allem angesichts der niedrigen Zinsen, die die Kapitalmärkte hergeben.«

Man muss sich in einem Zwischenfazit verdeutlichen, um was es hier geht: Wir bewegen uns im Feld der Spekulation. Man spekuliert zum einen auf ein langes Leben (nach dem Renteneintritt) und zum anderen offensichtlich auf die Sicherheit der gesetzlichen, umlagefinanzierten Rentenversicherung. Und eine dritte Spekulationsdimension sollte nicht unerwähnt bleiben: Man muss bei dieser Anlageform davon ausgehen, dass die Renten in den vor uns liegenden Jahren nicht gesenkt werden, um entsprechende Auszahlungsgegenwerte realisieren zu können.

Allein die erste Annahme für ein gewinnträchtiges Geschäft – ein langes Leben nach dem Renteneintritt  – führt im Zusammenspiel mit der ebenfalls nicht banalen Voraussetzung, dass man heute über größere Geldbeträge verfügen muss, um sich das kaufen zu können – dazu, dass dieses Anlagemodell sicher keine Option für Niedriglöhner oder die meisten Durchschnittsverdiener ist.

Dem einen oder anderen wird vor diesem Hintergrund die folgende Formulierung des linken Bundestagsabgeordneten Ralph Lenkert in der aktuellen Berichterstattung verständlicher: „Mit dieser speziellen Form der Geldanlage bereichern sich vor allem westdeutsche Männer auf Kosten der Versichertengemeinschaft“, so wird er zitiert.

Ein Blick in die Daten, um welche Größenordnungen es hier geht: Nach Angaben der Bundesregierung »haben im Jahr 2015 von den insgesamt 287.359 freiwillig Rentenversicherten 5.045 Personen den Höchstbetrag von derzeit 1.187,45 Euro im Monat eingezahlt. Von diesen „Sparern“ sind nur sieben Prozent Ostdeutsche und nur 86 Frauen. Im Durchschnitt betrug der Monatsbeitrag der freiwilligen Einzahler knapp 128 Euro … Zwischen 2010 und 2015 stieg die Zahl der freiwillig Versicherten, die den Höchstbeitrag einzahlten, von 1586 auf 5045 Personen. Allein von 2014 auf 2015 gab es einen Anstieg um rund 33 Prozent. Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Es steht aber zu vermuten, dass die Zahl weiter stark steigt.«

Und der eine oder andere wird jetzt sicher erstaunt sein, dass beispielsweise auch Beamte von diesem Modell profitieren (können). Haben die nicht ihr eigenes Alterssicherungssystem mit den Pensionen und demzufolge in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts zu suchen? Grundsätzlich ist das auch so. Aber dazu Rainer Woratschka in seinem Artikel:

»Seit 2010 können Beamte und berufsständisch Versicherte, beispielsweise Anwälte, Ärzte oder Architekten, auch ohne vorherige Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit freiwillige Beiträge für die Rentenkasse leisten, um sich so den Anspruch auf eine Regelaltersrente zu sichern. Dank hoher Rentenanpassungen verzinsen sich diese Beiträge seit Jahren besser als vergleichbar sichere Geldanlagen.«

Der Rentenexperte Johannes Steffen hat sich dem Thema und seinen Untiefen in diesem Hintergrund-Artikel angenommen: Sozialpolitisch ambivalenter Rückkauf von Rentenabschlägen. Für Ost-Versicherte zurzeit ein »doppeltes Schnäppchen«. Grundlage für die Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ist § 187a SGB VI (Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters).

Vor dem Hintergrund der bereits zitierten Zahlen der Bundesregierung über die mit 7 Prozent kaum vorhandene Inanspruchnahme der Option in Ostdeutschland ist dieser von Steffen herausgearbeitete Aspekt besonders relevant: Mit Blick auf die Ost-Versicherten spricht Steffen in seinem Papier von einem „doppelten Schnäppchen“ für diese Personengruppe: »Zum einen ist der „Kurs“ für den Ausgleich von Abschlägen im Osten derzeit günstiger als im Westen und zum anderen können aktuell im Osten Pflichtversicherte – vor allem mittleren und jüngeren Alters – mehr Rentenpunkte zurückkaufen als sie infolge der Abschlagsregelung voraussichtlich verlieren.« Stellt sich die Frage, ab wann man das machen kann mit dem Rückkauf der zu erwartenden Abschläge. Dazu Steffen: »Beitragszahlungen nach § 187a SGB VI können Versicherte seit Juli bereits ab vollendetem 50. Lebensjahr leisten – bei Vorliegen eines berechtigten Interesses aber auch schon (weit) früher; ein berechtigtes Interesse liegt wegen des derzeit günstigen »Kurses« für den Rückkauf bei Ost-Versicherten zweifellos vor. So kann selbst ein heute erst vierzigjähriger Versicherter, der 2040 mit 63 Jahren eine um vier Jahre vorgezogene Altersrente beanspruchen will, die günstigen Konditionen für sich beanspruchen.«

An dieser Stelle muss das nächste Fass aufgemacht werden: »Je größer aber der Zeitraum zwischen Beitragszahlung und Rentenbeginn ausfällt, umso mehr greift ein weiterer Effekt Platz: Die Überkompensation der Abschläge.« Das bedeutet: Wer heute die maximal möglichen Beiträge leistet, kauft also mehr Entgeltpunkte zurück als bei dem unterstellten weiteren Erwerbseinkommensverlauf tatsächlich als Abschlag anfallen können.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Dazu bilanziert Johannes Steffen zutreffend:

»Sozialpolitisch ist die in Ost wie West faktisch weit vor Rentenbeginn gegebene Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge eine fragwürdige Angelegenheit. Vor dem Hintergrund perspektivisch steigender Beitragssätze müssen die zusätzlich erworbenen Anwartschaften später von allen Versicherten finanziert werden. Der Gewinn des Einzelnen ist Ergebnis einer vergleichsweise risikoarmen Spekulation gegen das pflichtversicherte Kollektiv. Für Versicherte mit entsprechendem Finanzpolster wird die Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung damit zu einem Teil individuell gestaltbar und zeitlich »verzerrt«. Um diesen instrumentell bedingten »Spekulations-Gewinn« zu begrenzen, sollte die Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge nach § 187a SGB VI ausnahmslos auf rentennahe Altersgruppen begrenzt werden.«

Auch Rainer Woratschka hat in seinem Artikel auf diese Problematik hingewiesen: »Experten verweisen darauf, dass diese Einzahler der Versichertengemeinschaft schadeten. Sie warnen vor einer zusätzlichen Belastung späterer Generationen, die dann auch noch für die Zusatzrenten freiwillig Versicherter aufkommen müssten. Zudem können freiwillige Einzahler ihre Beitragszahlungen einstellen wenn sich für sie das Beitrags-Leistungs-Verhältnis beziehungsweise die Beitragsrendite verschlechtere. Diese Möglichkeit hätten Pflichtversicherte, die später per Umlage für die Zusatzrenten der freiwillig Versicherten aufkommen müssten, nicht.«

Vor diesem Hintergrund erscheint die von ihm zitierte Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung – nun ja – „unterkomplex“, denn die »findet die freiwilligen Einzahlungen „fair und nicht zu beanstanden“. Schließlich orientierten sich die späteren Renten allein an den zuvor geleisteten Beiträgen, sagte ein Sprecher.« Wenn es denn so einfach wäre. Ist es aber nicht.

Foto: © Stefan Sell

Flüchtlinge – gibt’s die noch? Von öffentlicher Nicht-Wahrnehmung und anderen Zahlen über Auslagerung und Privatisierung bis hin zu einem „Staatsversagen“, das man vor Ort ausbaden muss

Wenn man als unbedarfter Beobachter die deutsche Medienlandschaft verfolgt, dann könnte man den Eindruck bekommen, im Jahr 2017 ist zumindest das Thema neue Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, erledigt. Dem ist nicht so, wie man den trockenen Zahlen entnehmen kann. Die monatlich herausgegebene Asylantragsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verdeutlicht die Entwicklung seit dem Januar 2016. Nun kann man an dieser Stelle einwenden, dass das insofern verzerrt ist, weil hier die Monatswerte für die gestellten und als solche auch registrierten Asylanträge ausgewiesen werden. Dennoch kann man von dem folgenden Befund ausgehen: Monat für Monat kommen im Schnitt mindestens 15.000 Menschen neu zu uns. Man rechne diese – deutlich geringere Zahl als noch im Jahr 2016, geschweige denn 2015 – auf zwölf Monate hoch, dann wissen wir, dass auch in diesem Jahr (mindestens) 180.000 Menschen hier Asyl suchen werden. Das IAB schreibt dazu im Zuwanderungsmonitor November 2017:

»Im Oktober 2017 wurden etwa 15.000 Flüchtlinge neu erfasst. Nach Angaben derAsylgesuch-Statistik des BAMF wurden im Oktober 2017 etwa 15.000 neu zugezogene Flüchtlinge gezählt. Damit bleibt der Zuzug Geflüchteter auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Seit April 2016 bewegt sich die Zahl der monatlich erfassten Geflüchteten etwa auf dem Niveau von 15.000 Personen.«

Die erwähnte Asylgesuch-Statistik ist eine neue Datenquelle: Seit Januar 2017 können erstmalig genaue Angaben zum monatlichen Zugang von Asylsuchenden gemacht werden. Hierfür steht dem BAMF nunmehr eine auf Personendaten basierende und der Antragserfassung zeitlich vorgelagerte Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, die jetzt zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden anstelle der bisherigen EASY-Statistik herangezogen wird.«

Außerdem kann man hinsichtlich der Frage, woher diese Menschen kommen, dem Zuwanderungsmonitor entnehmen: »Im Oktober 2017 kamen 59,4 Prozent der Flüchtlinge, die in der Asylgesuch-Statistik erfasst wurden, aus Ländern, die von Kriegen, Bürgerkriegen oder
starker politischer Verfolgung betroffen sind, alleine 21,8 Prozent aus Syrien. Allerdings ist dies ein deutlicher Rückgang gegenüber den ersten drei Monaten des Jahres 2016, als noch gut 85 Prozent aus diesen Ländern kamen (und rund 40% aus Syrien).«

Vor diesem Hintergrund erscheinen dann mit großer Energie ausgefochtene Kämpfe um die sich irgendwie verselbständigte „Obergrenze“ von 200.000 pro Jahr, wie man sie bei den gescheiterten Sondierungsgesprächen für eine „Jamaika“-Koalition erleben musste, irgendwie symbolisch. Aber dahinter steht natürlich eine ganz grundsätzliche und eben nicht verschwundene Frage, nämlich die nach dem Umgang mit den auch in Zukunft zu erwartenden Migranten, für deren Fluchtmotive es viele Ursachen – und die dann oft auch nicht trennscharf zu unterscheiden – gibt.

Das sollte Anlass genug sein, einmal von oben und auch von unten auf die damit verbundenen Probleme zu schauen. Beginnen wir mit der „Vogelperspektive“, gleichsam einem internationalen Blick auf den Umgang mit den Flüchtlingsbewegungen.

Vor kurzem fand ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Afrikanischen Union statt. Das stand unter dem Eindruck solcher im Jahr 2017 unglaublich klingender Berichte: Wie auf Märkten in Libyen Sklaven versteigert werden, so ist einer der vielen Artikel überschrieben:

»In Libyen werden Migranten verkauft wie Vieh. Das kritisieren Hilfsorganisationen seit längerem. Ein Bericht zeigt den Handel im Video. „900, 1000, 1100“: Die Interessenten auf dem Handy-Video überbieten sich gegenseitig, als würde es um Tiere gehen. „Große starke Jungs für die Arbeit auf der Farm“, wirbt der Auktionator. Am Ende werden die zwei Männer für 1200 Libysche Dinar – gerade einmal knapp 750 Euro – ihrem neuen Besitzer übergeben.«

Wer sich im Original überzeugen möchte, dass das keine Fake News sind, wird hier auch mit Video-Material bei CNN fündig: People for sale. Where lives are auctioned for $400. Die Reporter von CNN beobachteten mehrere Auktionen, bei denen mehrere Dutzend Männer in wenigen Minuten „unter den Hammer“ gingen. Viele der Männer stammten aus Nigeria, Niger, Ghana und anderen afrikanischen Ländern, aus denen viele Flüchtlinge kommen.

Übrigens ist das alles jetzt nicht vom Himmel der Ahnungslosigkeit gefallen. Bereits Ende Januar 2017 konnte und mussten man solche Berichte zur Kenntnis nehmen: Flüchtlinge in Libyen: Auswärtiges Amt kritisiert „KZ-ähnliche Verhältnisse“: »Angesichts eines möglichen Migrationspakts mit Libyen hat das Auswärtige Amt die Lage in den Flüchtlingslagern des Landes ungewöhnlich scharf kritisiert … Wörtlich heißt es demnach: „Authentische Handy-Fotos und -videos belegen die KZ-ähnlichen Verhältnisse in den sogenannten Privatgefängnissen.“ In solchen „Privatgefängnissen“ würden Schlepper ausreisewillige Migranten häufig gefangen halten.„Exekutionen nicht zahlungsfähiger Migranten, Folter, Vergewaltigungen, Erpressungen sowie Aussetzungen in der Wüste sind dort an der Tagesordnung“, heißt es in dem Bericht. „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d.h. den menschlichen ,Durchsatz’ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“, (…).«

Und im April warnte die Internationale Organisation für Migration (IOM) vor einem modernen Sklavenhandel in Libyen (vgl. dazu IOM Learns of ‚Slave Market‘ Conditions Endangering Migrants in North Africa). Die Migranten seien „konfrontiert mit systematischer Mangelernährung, sexuellem Missbrauch bis hin zum Mord“. Dem IOM zufolge werden Frauen in die Prostitution gezwungen und vergewaltigt. Diese Einschätzung stützte die Organisation auf Zeugenberichte. Laut CNN verschärft sich die Lage weiter, seitdem die libysche Küstenwache weniger Boote in Richtung Europa passieren lässt.

Und wie hat man auf dem EU-Afrika-Gipfel auf diese unerträglichen Berichte reagiert? Dazu Robin Alexander in seinem Artikel Merkels spontaner Flüchtlings-Deal für Libyen:

»Unter Federführung von Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron macht Europa einen neuen Flüchtlings-Deal. Der Partner ist noch heikler als die Türkei des Recep Tayyip Erdogan, mit der die EU im März 2016 ihre umstrittenes Flüchtlingsabkommen machte. Diesmal geht es um ein Land, in dem nicht nur ein Autokrat herrscht, sondern sogar Bürgerkrieg: um Libyen … freie Fahrt für die Migranten übers Mittelmeer nach Italien ist nicht im deutschen Interesse, denn viele von ihnen würden sich sicher nach Deutschland durchschlagen. Keine Gewalt, kein Durchwinken – Merkel braucht einen dritten Weg.

Der Plan … sieht so aus: Die Regierung in Libyen gewährt internationalen Organisationen Zugang zu allen Lagern – zurzeit ist das nicht möglich. Dort sollen Mitarbeiter des UN-Flüchtlingswerks und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durch Befragung und Prüfung feststellen, wer ein politischer Flüchtling ist und wer aus wirtschaftlichen Gründen seine Heimat verlassen hat.

Die zweite Gruppe, die nach der Einschätzung von Experten 80 Prozent aller Migranten in Libyen umfasst, soll in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Hier wollen Afrikaner und Europäer zusammenwirken: Die Afrikaner wollen Personaldokumente und Transitpapiere wesentlich schneller als heute zur Verfügung stellen und Flugzeuge chartern, um die Migranten in ihre Heimat zu bringen. Die EU stattet sie mit Rückkehrhilfen aus, also bescheidenen Finanzmitteln.

Die Insassen libyscher Lager, die jedoch tatsächlich Flüchtlinge im Sinne europäischer Asylgesetzgebung oder der Genfer Flüchtlingskonvention sind, werden nicht in ihre Heimat gebracht, sondern aus Libyen ausgeflogen – zunächst in die Nachbarländer Tschad oder Niger. Von dort sollen sie in einem Ansiedlungs-Verfahren in europäische oder außereuropäische Länder gebracht werden, die bereit sind, sie aufzunehmen … Ähnlich wie das Abkommen mit der Türkei verspricht auch der neue Libyen-Plan legale Wege nach Europa: Wenn die Absprachen funktionieren, sollen „Kontingente“ aus afrikanischen Staaten in Europa aufgenommen werden. Allerdings nicht auf Dauer: Gedacht ist an „zirkuläre Mobilität“, also etwa die Ausbildung und Finanzierung von Studenten, die später in ihre Heimatländer zurückkehren.«

Man muss sich zum jetzigen Zeitpunkt darüber bewusst sein – das ist alles erst einmal nur eine Absichtserklärung, deren Umsetzung mit vielen Fragezeichen versehen werden muss. So muss einer ins Boot geholt werden, der gar nicht am EU-Afrika-Gipfel an der Elfenbeinküste teilnahm, weil er offiziell keinen Staat regiert: General Chalifa Haftar, der weite Teile Libyens kontrolliert. Aber dort sind viele Flüchtlinge interniert. Der Milizenführer soll nun dazu gebracht werden, internationalen Beobachtern Zugang zu diesen Lagern zu ermöglichen. Man wird sehen.

In diesem Kontext lohnt der Blick auf eine neue Studie:

Lydie Arbogast et al. (2017): Die Internierung von Migrant*innen in der EU: Ein florierendes Geschäft, Brüssel: Rosa-Luxemburg-Stiftung, Büro Brüssel, 2017

Dazu kann man dem Vorwort von Martin Schirdewan und Florian Horn die folgende Beschreibung der Studie entnehmen:

»Was kostet ein Flüchtling pro Tag? Diese Frage rückt in den Vordergrund, wenn die Ausrichtung der Flüchtlingspolitik durch Kosten-Nutzen-Rechnungen und nicht durch humane Handlungsweisen bestimmt ist. Anwendung findet dieser Politikansatz in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge – Bildung, Verkehr, Strom, Wasser. Um jede Dienstleistung so günstig wie möglich anzubieten, wird stets das gleiche Konzept angewendet: Privatisierung, denn nur der private Wettbewerb bringe die besten Preise. Aber bekanntlich zählt im Kapitalismus für Unternehmen der Profit. Um mit scheinbar günstigen Preisen ausreichende Profite zu erzielen,wird daher oft an anderer Stelle gespart. In der Flüchtlingspolitik werden so Menschenrechte und Fürsorgeprinzip zugunsten der Profitziele von Unternehmen vernachlässigt.

Die Unterbringung beziehungsweise Internierung von Asylsuchenden ist in den zurückliegenden Jahren zu einem «florierenden Geschäft» geworden, an dem auch transnationale Konzerne mitverdienen, während die sozialen Kosten dieses «Geschäftsmodells» vergemeinschaftet werden. Zuallererst auf dem Rücken der betroffenen Schutzsuchenden, die sich häufig Mangelversorgung, Rechts- und Freiheitsentzug sowie Gewalt ausgesetzt sehen. Aber auch auf dem Rücken der Beschäftigten der Dienstleitungsunternehmen werden Aufgaben wie Sicherheit, Verpflegung und Verwaltung von Flüchtlingsunterkünften ausgelagert.

Diese Studie schildert zum Teil schockierende Beispiele des Geschäfts mit Flüchtlingen in Europa und der Folgen des Profitdrucks. Beispiele aus Großbritannien, wo die Privatisierung des Asylsystems stark ausgeprägt ist und an die Gefängnisindustrie der Vereinigten Staaten erinnert; aus Italien, welches ein Public-Private-Partnership (PPP) Modell anwendet und wo die Verstrickung der Mafia in das Geschäft mit den Flüchtlingen aufgedeckt wurde; oder aus Frankreich, wo eine Baufirma undokumentierte Migranten zum Bau einer Abschiebeeinrichtung anheuerte, in der dieselben Migranten später bis zu ihrer Abschiebung interniert wurden, beleuchten die aktuellen Fehlentwicklungen.Darüber hinaus illustriert der Bericht auch die politischen Konsequenzen, die die Privatisierung der Flüchtlingsversorgung nach sich zieht.

Nichtregierungsorganisationen (NROs) werden teilweise kooptiert, die verantwortlichen staatlichen Behörden stehlen sich aus ihrer Verantwortung für ihre eigene Politik, und NROs vernachlässigen im Wettbewerb um Aufträge ihre eigenen Ansprüche.

Die Studie beschreibt ausführlich den Trend zur Auslagerung und Privatisierung in den Einrichtungen zur Unterbringung und Internierung von Flüchtlingen in Europa und deren Konsequenzen für die Flüchtlinge selbst, aber auch für Politik und für die Gesellschaft, in der wir leben. Nicht zuletzt dient sie als Warnung dafür, dass wenn große transnationale Unternehmen das Geschäft mit der Sicherheit lange genug bestimmen, ein Politikwechsel kaum möglich sein wird und die Konsequenzen uns alle betreffen.«

Das sollte mehr als nachdenklich stimmen. Aber ebenso muss man sich auch auf eine ganz andere Ebene begeben und akzeptieren, dass in den Aufnahmeländern und dort vor Ort unbestreitbar zu Konflikten kommt, die das Potenzial haben, die ganze Flüchtlingsthematik (noch mehr) auf eine schiefe Ebene zu setzen. Und eine kritische Auseinandersetzung ist auch und gerade dann notwendig, wenn das Thema instrumentalisiert wird von Kreisen, die daraus ihr politisches Süppchen kochen wollen. Denen steht dann aber immer auch ein Lager gegenüber, die negative Entwicklungen am liebsten ausblenden wollen, weil man die Instrumentalisierung durch „die anderen“ fürchtet, was aber nichts am Problem ändert.

Hierzu ein Beispiel aus Mannheim: Minderjährige Straftäter – Mannheimer OB sieht „Staatsversagen“, so ist ein Artikel überschrieben, der über ein Problem berichtet, das man auch in vielen anderen Städten kennt:

»Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) hat das Innenministerium wegen wiederholter Straftaten von Flüchtlingen aus Nordafrika zum Handeln aufgefordert. Die Bevölkerung nehme es als „Staatsversagen“ wahr, wenn die meist strafunmündigen Täter – deren Identität zudem oft unklar sei – nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten, schrieb er in einem Brief an Ressortchef Thomas Strobl (CDU). „Das Grundvertrauen, dass der Staat seine Bürger schützen kann, ist nicht mehr vorhanden“, betonte Kurz. Seit Beginn der ersten Einreisewelle nach Mannheim 2015 falle eine kleine Gruppe zumeist aus Marokko durch eine „bislang nicht gekannte hohe kriminelle Energie“ auf. Kurz nennt in seinem Schreiben Straßenkriminalität, aber auch Sachbeschädigung und körperliche Angriffe in Einrichtungen. „Bei dieser Personengruppe besteht keinerlei Mitwirkungsbereitschaft oder Interesse an Integration“, unterstrich der Rathauschef. In seinem Brief fordert er Strobl auf, „kurzfristig Voraussetzungen zu schaffen, um eine geschlossene Unterbringung für die beschriebene Klientel realisieren zu können“.«

Allerdings sollte man auch berücksichtigen, um welche Größenordnungen es hier geht – die aber die ganze Gruppe in eine Art Kollektivhaft zu bringen droht: Der Oberbürgermeister spricht von etwa 15 von derzeit insgesamt rund 230 unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) in Mannheim, mit denen man intensive Probleme habe. Die Behörden fürchten ein Abrutschen der oft aus Marokko stammenden Jugendlichen ganz ins kriminelle Milieu. Sie waren auf der Flucht von ihrer Familie getrennt oder von ihren Eltern allein auf die Reise nach Deutschland geschickt worden.

Eine an sich einfache, zugleich aber auch komplexe Angelegenheit. Das angesprochene „Staatsversagen“ manifestiert sich aus Sicht der Mehrheit der Bevölkerung darin, dass man offensichtlich nicht in der Lage ist, bei denjenigen, die einem hier auf der Nase herumtanzen, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Ein harter Umgang mit Intensivtätern ist nicht nur psychologisch mit Blick auf irgendwelche Stimmungen in der Bevölkerung, sondern auch sachlich geboten. Und natürlich ist es auch so, dass man sich in die eigene Tasche lügen würde, wenn man nicht zur Kenntnis nimmt, dass es flächendeckend erhebliche Probleme vor allem und immer wieder mit jungen Männern aus Nordafrika gibt.

Zugleich aber bekommen wir jetzt auf einer allgemeineren Ebene die Folgen eines anderen – flächendeckenden – Versagens zu spüren. Bereits Ende 2015, auf dem Höhepunkt der massiven Zuwanderung von Flüchtlingen, wurde auch hier immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig es sein wird, arbeitsmarktpolitisch eine enge und kontinuierliche Betreuung zu organisieren, damit die Menschen, vor allem die jüngeren Flüchtlinge, nicht in einen malignen Zustand des Nichts-Tun eingemauert werden. Genau das aber ist in vielen Kommunen, wo die Menschen leben, leider zu beobachten – auch und vor allem, weil es Bund und Bundesländer nicht wirklich geschafft haben, einen umfangreichen nationalen Aktionsplan mit den entsprechenden Mitteln aufzustellen und konsequent umzusetzen.

Und was mit jungen Menschen passiert oder passieren kann, die seit zwei oder drei Jahren hier sind und keiner Beschäftigung nachgehen (können/dürfen/müssen), das kann sich jeder mal dadurch vorzustellen versuchen, dass man selbst davon betroffen wäre. Wer von uns würde dann nicht auch möglicherweise …

Mindestlohn(+): Von 8,84 Euro Lohnuntergrenze und dem da geht noch mehr: Ein Vergabe-Mindestlohn von 9,54 Euro in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise

Ruhig ist es um ihn geworden. Der gesetzliche Mindestlohn von anfangs 8,50 Euro, mittlerweile seit Anfang 2017 auf 8,84 Euro angehoben, hat die Aufmerksamkeit der Medien verloren. Hin und wieder dringen noch Berichte an die Oberfläche, dass es hier und da Verstöße gegen die Lohnuntergrenze gibt. Zoll meldet mehr Verstöße gegen Mindestlohn, so eine Meldung aus dem September 2017: »Der Zoll hat im ersten Halbjahr 2017 die Zahl der unangekündigten Kontrollen deutlich erhöht – und deutlich mehr Lohndrücker ertappt.« Oder dieser Artikel hier: Kontrolle: Jeder zehnte Lastwagenfahrer ohne Mindestlohn. Vor dem Hintergrund des wirklich skandalösen Lohndumping-Volumens in der Paketbranche ist auch dieser Artikel interessant: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post: »Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund die Hälfte der Fahrer bei sogenannten „Servicepartnern“ der Post beschäftigt.«

Aber ansonsten kann man durchaus zur Kenntnis nehmen, dass der Mindestlohn als solcher flächendeckend in den Unternehmen akzeptiert wird, sicherlich auch deshalb, weil die von interessierten Kreisen in den Raum gestellte angebliche „Beschäftigungskatastrophe“ mit hunderttausenden wegfallenden Jobs schlichtweg das geblieben sind, was sie von Anfang war – eine irrlichternde Anwendung einer sehr einseitigen ökonomischen Logik, nach der Löhne immer nur Kosten und damit eine Belastung sind und folglich zu Entlassungen führen müssen.

Nun wird bei der Mindestlohndiskussion häufig übersehen, dass es durchaus mehrere Mindestlöhne geben kann und auch gibt. Damit sind nicht die Übergangs- und Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche bei der untersten Schicht, also dem gesetzlichen Mindestlohn, gemeint, die nunmehr auslaufen. Sondern die Branchenmindestlöhne. Es gibt allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes (TVG), des Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Vgl. dazu die Übersicht Mindestlöhne auf einen Blick.

Und gleichsam als Schicht zwischen dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und den spezifischen Branchenmindestlöhnen gibt es dann auch noch zumindest in einigen Bundesländern sogenannte Vergabe-Mindestlöhne. Deren Existenz (und umstrittene Legitimation) kann man wie so oft nur historisch verstehen, man muss dazu zurückgehen in die Zeit, bevor es einen gesetzlichen Mindestlohn als eine für alle verbindliche Lohnuntergrenze in Deutschland gab.

Ausgangspunkt waren Tariftreueregelungen der öffentlichen Hand. Seit das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2006 in einem Grundsatzurteil die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Tariftreueregelungen bekräftigt hat, haben immer mehr Bundesländer landesspezifische Vergabegesetze mit Tariftreueklauseln verabschiedet, wonach öffentliche Aufträge nur noch an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an bestehende Tarifverträge halten. Dass diese Regelung höchst umstritten und umkämpft waren, kann man verstehen, wenn man die ökonomische Logik versteht, die hinter diesem Ansatz steht:

»Vor dem Hintergrund einer seit Mitte der 1990er Jahre rückläufigen Tarifbindung bilden Tariftreueregelungen ein ordnungspolitisches Instrument, um das Tarifvertragssystem in Deutschland zu stabilisieren. Der Staat nutzt hierbei seine Marktmacht als öffentlicher Auftraggeber, um Unternehmen zur Einhaltung von Tarifstandards zu bewegen. Ohne entsprechende Regelungen würde der Staat selbst zur weiteren Erosion des Tarifvertragssystems beitragen, da er normalerweise gezwungen ist, das günstigste Angebot anzunehmen und damit nicht-tarifgebundenen Unternehmen einen strukturellen Wettbewerbsvorteil einräumen müsste. Tariftreuegesetze verfolgen demnach das Ziel, bei der öffentlichen Vergabe gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen, sodass die Konkurrenz nicht primär über die Lohn- und Arbeitskosten, sondern über die Qualität der Leistungen ausgetragen wird.« (Thorsten Schulten und Michael Pawicki: Tariftreueregelungen in Deutschland – Ein aktueller Überblick, in: WSI Mitteilungen, Heft 4/2008, S. 184)

Aber: Mit dem umstrittenen Rüffert- Urteil vom 3. April 2008 (C-346/06) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser Praxis jedoch ein jähes Ende bereitet. Der EuGH sah damals in den Tariftreuevorschriften einen Verstoß gegen die europäische Entsenderichtlinie (96/71). In der Interpretation des EuGH erlaubt die Entsenderichtlinie zwar die vergaberechtliche Vorgabe allgemeinverbindlicher Tarifverträge, nicht jedoch von lediglich ortsüblichen Tarifverträgen, die keine allgemeinverbindliche Geltung haben. Darüber hinaus stellte der EuGH fest, dass Tariftreuevorgaben aus seiner Sicht auch mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit (Artikel 56 AEUV) nicht vereinbar seien.

In Reaktion auf das Rüffert-Urteil haben sämtliche Bundesländer ihre Landesvergabegesetze revidiert und verlangen seither – mit Ausnahme des Verkehrssektors, der unionsrechtlich eine Sonderstellung einnimmt – nur noch Tariftreueerklärungen, die sich auf allgemeinverbindliche Tarifverträge beziehen. Darüber hinaus hat die Mehrheit der Bundesländer vergabespezifische Mindestlöhne eingeführt und hierdurch eine Lohnuntergrenze für die Durchführung öffentlicher Aufträge festgelegt (vgl. hierzu die Darstellung bei Nassibi et al. (2016): Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH).

Der „Rüffert“-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2008 lag noch der Vertrag von Maastricht und nicht der erst Ende des Jahres 2008 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon zugrunde, welcher der Berücksichtigung sozialer Belange eine höhere Bedeutung einräumt. Aber auch der neue Kontext hat nichts an der Rechtsprechung des EuGH geändert, was man dann 2014 zu spüren bekam, in einem durchaus pikanten Verfahren: Der Bund verklagt ein Bundesland vor dem EuGH. Hier zur Erinnerung der Sachverhalt (vgl. dazu den Beitrag EuGH kassiert Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen von André Siedenberg aus dem Jahr 2014):

»Auf eine Ausschreibung der Stadt Dortmund zur Aktendigitalisierung bewarb sich unter anderem die zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes stehende Bundesdruckerei. Diese wollte die Digitalisierung von einem Nachunternehmer mit Sitz in Polen durchführen lassen. Dort allerdings sei ein Stundenlohn von 8,62 Euro schlicht unangemessen hoch.

Die Stadt schloss die Bundesdruckerei daraufhin von dem Vergabeverfahren aus, und musste sich für diese Entscheidung zunächst vor der Vergabekammer Arnsberg rechtfertigen. Dort wiederum beschloss man, die Sache dem EuGH vorzulegen, wo sich das Land Nordrhein-Westfalen – als Gesetzgeber der Mindestlohnvorgabe und Beklagte – und die Bundesrepublik Deutschland – als Eigentümerin der Bundesdruckerei und Klägerin – gegenüber standen.«

Der EuGH hat mit seinem Urteil (C-549/13) entschieden, dass die streitige Regelung des TVgG – NRW der Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft, sofern ein Bieter auf einen öffentlichen Auftrag zur Zahlung eines Mindestlohns verpflichtet wird, wenn er beabsichtigt, den Auftrag ausschließlich durch Arbeitnehmer auszuführen, die bei einem Nachunternehmer mit Sitz im Ausland beschäftigt sind.

Die EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2014 wurde auch in diesem Blog ausführlich besprochen – vgl. dazu den Beitrag Mindestlohnpflicht bei öffentlichen Aufträgen? Ja, aber nicht für Subunternehmer im Ausland. Ein deutsch-polnisches Modell der Bundesdruckerei wird vom EuGH bestätigt vom 18. September 2014. Darin wurde ausgeführt, dass der EuGH gar nicht anders entscheiden konnte angesichts der hier relevanten Fallkonstellation, dass die gesamte Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU stattfinden soll. Ansonsten würde im Extremfall jeder aufgrund seiner niedrigeren Kosten günstigere Anbieter aus dem Ausland abgeblockt werden können. In der damaligen Kritik an der EuGH-Entscheidung wurde herausgestellt, dass damit der Ausbreitung des Subunternehmertums gefördert aus Steuermitteln Tür und Tor geöffnet werde. Das war einerseits überzogen, anderseits steckt natürlich auch ein Kern Wahrheit in dieser Wahrnehmung der Entscheidung, denn der vorliegende Fall ist ja auch dadurch gekennzeichnet, dass der Bieter, also die Bundesdruckerei, die eigenen Lohnkosten dadurch zu unterlaufen versucht, in dem ein Tochterunternehmen in Polen gegründet wird, über die man dann die Auftragserledigung der Stadt Dortmund zu einem Preis anbieten kann, bei dem die inländische Konkurrenten, die sich an die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen halten müssen, nicht mitgehen können und aufgrund des Dumpingpreises ausscheiden werden. Man könnte dies logisch gesehen nur ausschließen, in dem man die Auftragserledigung an ein bestimmtes Territorium bindet, was wiederum europarechtlich nicht funktionieren wird. Ein echtes Dilemma, vor allem mit Blick auf die Aufträge, die man tatsächlich auch vollständig auslagern kann, denn dann wird das beschriebene Ungleichgewicht im Ausschreibeverfahren nicht auflösbar sein, wenn der Preis entscheidend ist für die Vergabe. Letztendlich folgt das Modell dem Outsourcing vieler produzierender Unternehmen, die Teile der Produktion oder diese insgesamt an billigere Standorte verlagern.

Aber wieder zurück zur Situation nach dem Fall der ursprünglichen Tariftreueregelungen in den Bundesländern und dem Eindampfen auf vergabespezifische Mindestlöhne. Anfang 2016 verfügten 12 von 16 Bundesländern über einen eigenständig festgelegten vergabespezifischen Mindestlohn.

In der juristischen Diskussion war die Einführung vergabespezifischer Mindestlöhne von Beginn an stark umstritten. Unter Berufung auf das zitierte Rüffert-Urteil wurden in weiten Teilen der juristischen Literatur die vergabespezifischen Mindestlöhnen als unionsrechtswidrig abgelehnt, da sie wie die früheren Tariftreuevorgaben lediglich einen auf öffentliche Aufträge beschränkten, „partiellen“ Arbeitnehmerschutz gewährleisten.

In seinem „Regio Post“-Urteil (C–115/14) vom 17.11.2015 hat der EuGH dann grundsätzlich die unionsrechtliche Zulässigkeit von vergabespezifischen Mindestlöhnen bestätigt. Aber der Fall, der dem Urteil zugrundelegung, stammt aus einer Zeit, in der es in Deutschland noch keinen allgemeinverbindlichen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gab. Zweifel daran, dass der EuGH mittlerweile angesichts der Existenz des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland anders entscheiden würde, verwerfen Nassibi et al. (2016) in ihrer Ausarbeitung Perspektiven vergabespezifischer Mindestlöhne nach dem Regio-Post-Urteil des EuGH. Sie kommen zu diesem Fazit:

Die »Bundesländer (haben) auch in Zukunft die Möglichkeit, über den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn hinaus zusätzliche landesspezifische Mindestlohnregelungen für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vorzugeben. In der Praxis scheinen die meisten Landesregierungen derzeit auf diese zusätzliche Gestaltungsoption jedoch eher verzichten zu wollen. Stattdessen haben bereits mehrere Bundesländer erklärt, perspektivisch nur noch den allgemeinen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) als Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe vorgeben zu wollen.

Die faktische Aufgabe eigenständiger vergabespezifischer Mindestlöhne ist umso unverständlicher, als dass ihre Zielsetzung deutlich über die Ziele des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hinausgeht … vergabespezifische Mindestlöhne (zielen) darüber hinaus auf die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen, indem sie die Lohnkostenkonkurrenz nicht nur zwischen bietenden privaten Unternehmen, sondern auch zwischen privaten und öffentlichen Leistungserbringern begrenzen. So wird z. B. der vergabespezifische Mindestlohn in Nordrhein-Westfalen explizit auch damit begründet, „dass sich die öffentliche Hand nicht durch Auslagerung von Aufgaben auf private Auftragnehmer ihrer Verantwortung für eine angemessene Vergütung der Beschäftigten entziehen kann, derer sie sich, wenn sie die beauftragte Leistung selbst erbringen würde, bedienen müsste.“ Um einen lohnkostenbedingten Anreiz zur Auslagerung öffentlicher Dienstleitungen an private Anbieter zu vermeiden, wurde der vergabespezifische Mindestlohn in NRW deshalb ursprünglich auf einem Niveau festgelegt, das der untersten Vergütungsgruppe im Tarifvertrag der Länder (TV-L) entsprach, so dass „die Beschäftigten der Auftragnehmer in vergleichbarer Weise entlohnt [werden] wie die Beschäftigten der Auftraggeber.“« (Nassibi et al. 2016: 5 f.; die Autoren zitieren zu NRW aus dem Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, TVgG -NRW vom 14.7.2011, Drucksache 15/2379).

Nach dieser langen, aber notwendigen Vorarbeit sind wir in der Gegenwart angekommen, in der wir mit so einer Nachricht aus Mecklenburg-Vorpommern konfrontiert werden, die sich nun besser einordnen lässt: MV führt Vergabe-Mindestlohn von 9,54 Euro ein, so der NDR: »Das Land will öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen geben, die ihren Mitarbeitern einen höheren Mindestlohn von 9,54 Euro zahlen. Im Landtag wollen die Koalitionäre dafür das Vergabegesetz ändern. Damit würde der Einstiegs-Stundenlohn bei Arbeiten im Auftrag des Landes um 70 Cent höher als der bundesweit gültige Mindestlohn von mittlerweile 8,84 Euro. Profitieren würden unter anderem Wachdienst-Mitarbeiter. In ihrer Branche liegt der Tariflohn bei 9, 35 Euro – fast 20 Cent unter der jetzt von der Landesregierung angepeilten Mindestmarke. Dieser Betrag soll jährlich Anfang Oktober an die Lohnentwicklung angepasst werden.« Der neue, höhere Mindestlohn soll nach Aussage der Ministerpräsidentin Schwesig auch für kommunale Aufträge gelten – das wäre ein wichtiger Punkt, wenn man bedenkt, dass zwei Drittel aller Aufträge aus den Gemeinden kommen.

Aber die SPD-CDU-Koalition in Schwerin geht noch einen Schritt weiter und »will auch die Wirtschaftsförderung an bessere Löhne koppeln. Neuangesiedelte Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bekommen eine öffentliche Förderung nur, wenn sie Tariflöhne oder tarifähnliche Bezahlung garantieren. Für kleinere Betriebe ohne Tarif gilt: Diese müssen Abstriche bei der Förderung hinnehmen. Firmen, die ihren Mitarbeiter dagegen Tarif oder mehr zahlen, können eine Bonus-Förderung erhalten.«

Ganz offensichtlich hat sich die SPD hier durchsetzen können, denn die CDU wollte das alles nicht wirklich. CDU-Fraktionschef Kokert wird so zitiert: »Mit dem Satz von 9,54 Euro liege das Land unter der in Schleswig-Holstein getroffenen Regelung. Wichtig sei, dass auch die 80 Prozent der Betriebe, die keinen Tarif zahlen, von der Wirtschaftsförderung nicht komplett ausgeschlossen seien.« Das kann man wohl als zähneknirschende Stellungnahme bezeichnen.

Aber es gibt auch Kritik von Seite der oppositionellen Linksfraktion – und die spricht einen Punkt an, dem wir in diesem Beitrag schon begegnet sind: »Schwesig habe Großes in Aussicht gestellt, jetzt gehe es aber nur im „Schneckentempo“ voran. Beim Vergabe-Mindestlohn hätte sich die Koalition an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientieren sollen, die sehe einen Stundenlohn von 10,09 Euro vor. Die getroffene Regelung sei ein „fauler Kompromiss“.«

Eine vor diesem Hintergrund eher als euphemistisch zu bezeichnende Bewertung der geplanten Neuregelung findet man unter dieser Überschrift: Staatsaufträge gibt`s nur bei fairen Löhnen: »Schluss mit Billiglöhnen« kann man da lesen. Bei 9,54 Euro pro Stunde wird da so mancher eher zweifeln. Auf der anderen Seite: »Bislang gelten in acht von zehn Betrieben und für die Hälfte der Beschäftigten keine Tarifregeln. Nach Schleswig-Holstein fordert MV nun bundesweit den zweithöchsten Mindestlohn bei Staatsaufträgen ein.«

Apropos Schleswig-Holstein mit seiner „Jamaika-Koalition“ aus CDU, FDP und Grünen – da gab es um den vergabespezifischen Mindestlohn vor kurzem eine Aufregungswelle: Mindestlohn: Koalitionsinterner Ärger um Minister-Äußerung, konnte man beispielsweise lesen: »Mit Äußerungen zum Mindestlohn in Schleswig-Holstein hat Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den grünen Koalitionspartner verärgert. Der FDP-Politiker hatte … erklärt, mit Billigung der Koalitionspartner werde der für öffentliche Aufträge geltende Mindestlohn von 9,99 Euro verschwinden … Die Grünen widersprachen: «Wir Grüne sind stark irritiert über die Äußerungen zu den Mindestlöhnen in Schleswig-Holstein», sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Rasmus Andresen. Schließlich pfiff die FDP-Fraktion ihren Minister zurück.«
Hier ist man offensichtlich Opfer der Komplexität des Themas geworden, denn die Koalition hat vereinbart, dass der Landesmindestlohn in den Bundesmindestlohn überführt wird, der Vergabemindestlohn, der bei öffentlicher Auftragsvergabe Grundlage ist, davon aber nicht betroffen sei. Konkret: »Im Koalitionsvertrag hatten CDU, Grüne und FDP vereinbart, den landesgesetzlichen Mindestlohn bei 9,18 Euro einzufrieren und bis 2019 auslaufen zu lassen, weil … der bundesgesetzliche Mindestlohn bis dahin aller Voraussicht nach auf dem gleichem Niveau oder höher liegen wird. Der Mindestlohn für die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein anderer.«

Und auch in Berlin war ein vergabespezifischer Mindestlohn Anfang des Jahres ein Thema – allerdings unter dem Niveau dessen, was Mecklenburg-Vorpommern jetzt in Aussicht stellt, wie man diesem Artikel entnehmen kann. Im Koalitionsvertrag hat die rot-rot-grüne Landesregierung festgehalten, dass Firmen, die ab einer Auftragshöhe von 500 Euro für die öffentliche Hand arbeiten, einen Stundenlohn von mindestens neun Euro zahlen müssen. Die Untergrenze soll mindestens alle zwei Jahre angehoben werden. »Die Vereinbarung soll alle Beschäftigten des Auftragnehmers, seiner Subunternehmer und Leiharbeitskräfte betreffen, die eingesetzt werden. Die Umsetzung sei „ohne landesgesetzliche Regelung“ möglich, sagte eine Sprecherin der Wirtschaftsverwaltung. Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz enthalte eine Ermächtigungsgrundlage, wodurch der Senat den Vergabemindestlohn unabhängig vom bundesweiten Mindestlohn problemlos anheben könnte.«

Aber auch das muss man mit Blick auf Berlin zur Kenntnis nehmen: »Für viele Branchen ist der gut gemeinte Schritt … nicht relevant: Dachdecker bekommen seit dem 1. Januar 2017 einen Branchenmindestlohn von 12,25 Euro, Gerüstbauer elf Euro, ungelernte Maler und Lackierer 10,10 Euro und Wachschützer mindestens neun Euro.« Bei einigen anderen sieht das anders aus: »Profitieren werden jene, für die kein Tarifvertrag besteht. Zum Beispiel Hilfskräfte bei Caterern, die sich um das Mittagessen in Kitas und Schulen kümmern.«

Einen Mindestlohn vorzuschreiben ist das eine. Dass er eingehalten wird, das andere. Außer im Baugewerbe gibt es in Berlin kaum Kontrollen. Es soll zwar laut Koalitionsvertrag mehr Kontrolleure geben, aber zwischen Theorie und Praxis gibt es gerade in Berlin ein ziemlich großes Loch.