Inklusion – „vorerst“ gescheitert?

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. »Anfänglich war eine regelrechte „Inklusionseuphorie“ in den Bundesländern zu spüren: Alle sollten bald gemeinsam lernen, Förderschulen sollten aufgelöst werden. Doch mittlerweile hat sich der Wind gedreht«, so beispielsweise Claudia van Laak in ihrem Beitrag Deutschland und die Inklusion. Darin wird man sofort auf eine der typischen Verengungen der „Inklusionsdebatte“, die man in Deutschland zur Kenntnis nehmen muss, gestoßen: Wenn über „Inklusion“ gesprochen wird, dann war und ist die Debatte extrem „schullastig“. Es geht dann um die Frage einer Inklusion im Sinne einer Auflösung von „Sondereinrichtungen“ und der Eingliederung von Kindern und Jugendlichen in die „Regeleinrichtungen“ des Schulsystems. Das wurde in den vergangenen Jahren auch in diesem Blog immer wieder aufgerufen, vgl. beispielsweise den Beitrag Inklusion an Schulen: Von einer absoluten Armutserklärung für ein Land wie Deutschland bis zu nicht finanzierbaren Doppelbesetzungen vom 3. Mai 2017.

Nun wird der eine oder andere, der tatsächlich ein Blick in die UN-Konvention geworfen hat, irritiert anmerken, dass doch der Anspruch dieses Übereinkommens weit über den Schulbereich hinausreicht und Inklusion verstanden werden muss als eine umfassende und alle gesellschaftlichen Bereiche umfassende Gestaltung hin zu einer gelingenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Eine Engführung „nur“ auf den Bereich der Schulen kann man dem Dokument nicht entnehmen. Aber dennoch kreist genau um dieses Feld ein Großteil der bisherigen expliziten Inklusionsdebatten. 

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Schlagzeilen-Politik und die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen: Rumänen und Bulgaren in Hartz IV – und auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Es ist ja eine Binsenweisheit: Mit Schlagzeilen macht man Politik – vor allem, wenn man berücksichtigt, dass viele Leser oftmals über die Headline nicht hinauskommen bzw. diese bewusst-unbewusst als zentrale Botschaft mitnehmen auf ihrem weiteren Lebensweg. Die BILD-Zeitung beherrscht dieses Metier – gleichsam potenziert mit einer entsprechenden Schriftgröße – wie kaum eine andere Zeitung, aber die gerne seriöser daherkommenden Ableger des Springer-Konzerns können das auch. Ein Beispiel: Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Bulgarien und Rumänien hat sich verdreifacht, so ist ein Artikel der WELT überschrieben. Schafft man es dann noch unter die Überschrift, dann wird man mit dieser Botschaft versorgt: »Von einer gezielten Einwanderung ins Sozialsystem will ein Migrationsforscher nicht sprechen. Dennoch beziehen heute deutlich mehr Bulgaren und Rumänen in Deutschland Hartz IV als noch vor fünf Jahren.« Und so mancher Leser wird sich bestätigt fühlen.

Denn seien wir ehrlich: Wenn man die Bürger befragen würde, was sie mit Rumänen und Bulgaren assoziieren, dann werden viele antworten: „Problemhäuser“ im Ruhrgebiet und einigen anderen Städten, „Armutszuwanderung“, „Kindergeld-Missbrauch“, um nur einige zu nennen. Nur sehr wenigen wird möglicherweise einfallen, dass tausende Ärzte und Ärztinnen aus diesen beiden Armenhäusern der EU in deutschen Krankenhäusern den Laden mit am Laufen halten. Und dass viele Produkte des primären Sektors wie Spargel und andere Leckereien niemals ohne die Saisonarbeiter aus diesen Ländern den deutschen Boden verlassen würden.

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Links blinken und rechts abbiegen? Der Billigflieger Ryanair beschäftigte illegal Flugbegleiter. In Deutschland haben die Behörden jetzt geholfen, das Modell zu legalisieren

Seit vielen Jahren wird auch in diesem Blog immer wieder über die Praktiken beim Billigflieger Ryanair berichtet. Es ist sicher keine Übertreibung, wenn man zu dem Befund kommt, dass dieses Unternehmen gleichsam stellvertretend für Lohndumping auf dem Rücken der Beschäftigten steht. Am 25. März 2017 wurde in einem längeren Beitrag unter der Überschrift Das moderne Prekariat sitzt nicht (nur) in sozialen Brennpunkten. Sondern auch im Cockpit und fliegt über den Wolken ausführlich darüber berichtet, wie das irische Unternehmen einen Teil seiner Piloten als angeblich Selbstständige fliegen lässt, um erhebliche Kosten zu sparen: »Das ausgeklügelte System aus britischen Personaldienstleistern, Hunderten von „irischen“ Pilotenfirmen und europäischen „Betriebsstätten“ ist auch für die Behörden nur schwer zu durchschauen.« Diese seit Jahren diskutierte und beispielsweise von der Staatsanwaltschaft Koblenz auch verfolgte undurchsichtige Praxis richtete sich nicht nur gegen Piloten, sondern auch gegen die Flugbegleiter.

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