Was hat ihn da geritten, mag der eine oder andere gedacht haben: Als Finanzierungsquelle für die Krankenkassen sollten auch Kapitaleinnahmen herangezogen werden. Das hatte der Kanzlerkandidat der Grünen, Robert Habeck, in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ am 12. Januar 2025 gesagt. „Wir würden gern die Beitragsgrundlage erhöhen“, so Habeck. Er kritisierte, dass Kapitalerträge bisher von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt seien. Arbeitslöhne würden dadurch stärker belastet als Kapitalerträge. „Deswegen schlagen wir vor, dass wir auch diese Einkommensquellen (…) sozialversicherungspflichtig machen“, sagte er. Das sei ein Schritt zu mehr Solidarität innerhalb des Systems, so dieser Bericht: Habeck will Sozialabgaben auf Kapitalgewinne. Und weiter kann man dort lesen: »Umgehend kommt Kritik an dem Vorschlag.« CSU-Parteichef Markus Söder wird mit den Worten zitiert: „Die Grünen wollen nicht nur höhere Steuern. Jetzt wollen sie auch noch ans Sparguthaben der Menschen und ihre Erträge ran. Das lehnen wir grundlegend ab. Auf schon einmal versteuertes Geld dürfen keine zusätzlichen Beiträge und Steuern erhoben werden.“ Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) warnte davor, dass ein solcher Schritt die Mittelschicht besonders belasten würde. Pflichtversicherte müssten dann gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge auf Kapitalerträge zahlen, so der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer. Und dann wurden noch ganz andere Kaliber aufgefahren.
Stefan Sell
Die Älteren und die Berichte über sie. Daran herrscht kein Mangel. Zugleich ein Déjà-vu-Erlebnis
Einmal in jeder Legislaturperiode wird seit dem Jahr 1993 „ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema“ erarbeitet und veröffentlicht, so das zuständige Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Am Anfang nannte man das noch schnörkellos „Altenbericht“ (vgl. Erster Altenbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 12/5897 vom 28.09.1993). Danach wurde das dann ein Stück weit entsubjektiviert und man nennt die Ausarbeitungen nun „Altersberichte“ bzw. ganz korrekt „Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland“.
Und rechtzeitig vor dem vorzeitigen Ende der laufenden Legislaturperiode wurde Anfang des Jahres der nun „Neunte Altersbericht“ veröffentlicht – wobei man wissen muss, dass die Altersberichte von einer Sachverständigenkommission erarbeitet werden, die in jeder Legislaturperiode neu berufen wird – diesmal unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund):
➔ Neunter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, BT-Drs. 20/14450 vom 09.01.2025.
➔ Website zum 9. Altersbericht der Bundesregierung: https://www.neunter-altersbericht.de
Die (nicht-)pessimistische Wahrnehmung der allgemeinen und der eigenen wirtschaftlichen Lage wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2025
Die Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftslage kann das Wahlverhalten beeinflussen. Studien und Wahlanalysen zeigen, dass wirtschaftliche Faktoren oft eine zentrale Rolle in politischen Entscheidungen spielen. Damit verbunden ist eine auf den ersten Blick einleuchtende Hypothese: Wenn die Wirtschaftslage als schlecht eingestuft wird, dann steigt die Bereitschaft, für Oppositionsparteien oder Protestparteien zu stimmen. Wähler suchen nach Parteien, die glaubwürdige wirtschaftliche Lösungen versprechen, oder wenden sich populistischen Parteien zu, die einfache Antworten auf komplexe Probleme bieten. Wenn das zutreffend sein sollte, dann sieht es nicht gut aus für die bisherigen Regierungsparteien, wenn man sich die Entwicklung der Einschätzung der allgemeinen Wirtschaftslage in Deutschland hinsichtlich einer Bewertung mit „schlecht“ anschaut:

➔ Die Forschungsgruppe Wahlen führt seit 1977 regelmäßig für das ZDF Politbarometer-Umfragen durch. Diese erfassen Meinungen und Einstellungen der wahlberechtigten Bevölkerung zu aktuellen Ereignissen, zu Parteien und Politikern, aber auch zu allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen. Dabei werden in den westlichen Bundesländern jeweils ca. 1.000 zufällig ausgewählte Wahlberechtigte befragt, in den östlichen Bundesländern ca. 500. Eine Überquotierung des Ostens erfolgt, um eigenständige Aussagen über die ostdeutschen Länder treffen zu können. Die Zusammenfassung dieser Befragten führt nach Ausgleich der Überquotierung im Osten rechnerisch zu ca. 1.250 Interviews. Weitere Erläuterungen findet man hier: Methodik der Politbarometer-Untersuchungen.
Dunkle Wolken über dem Arbeitsmarkt. Die anhaltende Wirtschaftsflaute hinterlässt ihre Spuren. Schlechte Aussichten für die kommenden Monate
„Rückblickend hat die anhaltende Wirtschaftsflaute im Jahr 2024 zwar zunehmend tiefere Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Im Kern behauptete er sich alles in allem aber weiterhin“. Mit diesen Worten zitiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles am Anfang des neuen Jahres. Die Arbeitslosigkeit ist 2024 jahresdurchschnittlich deutlich gestiegen. Der Anstieg beruht dabei besonders auf der schwachen Wirtschaftsentwicklung mit einer nur geringen Zunahme in der Erwerbstätigkeit und einer weiter rückläufigen Arbeitskräftenachfrage, wodurch es für Arbeitslose schwieriger war, eine neue Stelle zu finden. So erhöhte sich die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 178.000 auf 2.787.000 Menschen. Ausführlich kann man das nachlesen im Jahresbericht:
➔ Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dezember 2024 und Jahr 2024, Nürnberg, Januar 2025.
Den schon seit dem Frühjahr 2022 anhaltenden Abwärtstrend hinsichtlich der Beschäftigung bzw. der Beschäftigungserwartungen kann man auch an der Entwicklung des ifo Beschäftigungsbarometers ablesen:

© Aktuelle Sozialpolitik
Nach zehn langen Jahren kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass mittellose Hochschulzugangsberechtigte sich nicht auf einen subjektiven verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistungen zur Ermöglichung eines Studiums berufen können. Und baut einen bemerkenswerten Absatz in das Urteil ein
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.