Es ist ja nun wirklich eine Binsenweisheit, dass man bei Statistiken verdammt aufpassen muss. Gerade auch deshalb, weil sie gerne von den einen oder anderen für ihr jeweiligen Zwecke genutzt oder vernebelt werden. Besonders gefährlich wird es, wenn mit Durchschnittswerten gearbeitet wird. Ein Beispiel: »Dem Alterssicherungsbericht der Regierung zufolge lag das durchschnittliche Netto-Gesamteinkommen für Ehepaare im Jahr 2016 bei 2.543 Euro. Alleinstehende Männer über 64 kamen auf 1.614, alleinstehende Frauen auf 1.420 Euro.« Also wirklich, wird der eine oder andere denken, den Senioren geht es doch sehr gut, als Rentnerpaar netto mehr als 2.500 Euro im Monat – da kann man das Leben ordentlich genießen und das erklärt uns dann die vielen älteren Menschen auf den Kreuzfahrtschiffen dieser Welt. Nun sind aber solche Zahlen fragwürdig bzw. sogar kontraproduktiv, wenn man die Streuung der einzelnen tatsächlichen Einkommenswerte um diesen Mittelwert nicht kennt oder diese stark ausgeprägt ist. Genau das ist aber bei den Haushaltseinkommen der Fall, was auch erklärt, warum Millionen Rentner beim Lesen dieser Werte sicher mehr als erstaunt reagieren, wie weit weg davon doch ihr verfügbares Einkommen ist. Während einige andere über 2.500 Euro pro Monat und dann auch noch für zwei Personen nur müde lachen können.
Stefan Sell
Die Mütterrente II als Beispiel für eine überladene, unweigerlich ungerechte, über Verschiebebahnhöfe finanzierte und fragwürdig diskutierte Sozialpolitik
Bereits beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ 2014 gab es neben der „Rente mit 63“ ein weiteres Aufreger-Thema: die „Mütterrente“. Dabei ging es (scheinbar) darum, ein für viele Menschen offensichtliches Gerechtigkeitsproblem zu lösen: Bis 2014 war es so, dass für Kinder, die nach 1992 geboren wurden oder werden, drei Entgeltpunkte pro Kind als Rentenanspruch nach Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden – während es für die Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, lediglich ein Entgeltpunkt gab. Diese erhebliche Unwucht zwischen „alten“ und „neuen“ Kindern ist letztendlich primär ausgabenseitig begründet gewesen, denn als man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten eingeführt hat, wollte man die Kosten aufgrund der ausgabenrelevanten älteren Kindern, deren im Regelfall anspruchsberechtigten Mütter bereits im Rentenbezug waren und absehbar davor standen, begrenzen. Und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, höhere Rentenansprüche zu versprechen, war damals mehr als wohlfeil, denn die Politik wusste, dass der Renten- und damit der Zahlfall noch weit in der Zukunft liegen wird und dann ganz andere Politiker die Folgen zu tragen haben werden.
Im wahrsten Sinne ein Sommerloch: Lehrer überbrücken in der Arbeitslosigkeit. Und dann gibt es noch die Kelleretagen des Bildungssystems
Die einen Schüler und ihre Lehrer sind schon in den Sommerferien, in anderen Bundesländern kommen die noch. Nein, es soll hier nicht die ewige Litanei von den nicht nur im Sommer mit Urlaub gesegneten Lehrern wiedergekäut werden. Aber einige unter den Lehrkräften fallen im wahrsten Sinne des Wortes in ein Sommerloch. In dem sie nicht mehr das sind, was sie bis zu den Ferien waren, also Lehrer in Lohn und Brot. Sondern ganz profan: Arbeitslose. Und wenn sie Glück haben, bekommen sie Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung, manche müssen auch auf Hartz IV zurückgreifen – und wenn der Sommer vorbei ist, dann bekommen sie vielleicht einen neuen Arbeitsvertrag, denn dann beginnt ja wieder die Schule.
Und auf eins kann man sich seit Jahren verlassen – auf solche Berichte: Tausende Lehrer gehen arbeitslos in die Sommerferien. Manche Bundesländer halten an der Praxis fest, Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Und das verwundert nicht wirklich: »In Baden-Württemberg sind es nach Angaben eines Sprechers des Kultusministeriums 3300 Lehrer, deren Arbeitsvertrag spätestens mit dem Beginn der diesjährigen Sommerferien endet. Ein Beschäftigung und Bezahlung dieser Vertretungslehrer auch in den Sommerferien würde das Land nach seinen Worten 12,5 Millionen Euro kosten.« Die man sich gerne ersparen möchte, auf Kosten der Betroffenen oder der Arbeitslosenversicherung oder des Steuerzahlers an anderer Stelle.
Die bisher mindestens Zweidrittel- und am Ende 50-Prozent-Gesellschaft: Erwerbsbiografien in Deutschland und ein Teil der Rentenfrage
Jedes Jahr veröffentlichen Krankenkassen ihre Gesundheitsberichte, oftmals mit einem wechselnden Schwerpunktthema. So auch die Techniker Krankenkasse. Deren Gesundheitsreport 2018 steht in diesem Jahr unter der Überschrift „Fit oder fertig? Erwerbsbiografien in Deutschland“. Dabei geht es beispielsweise um solche Fragen: Wie häufig und warum unterbrechen die Beschäftigten in den verschiedenen Altersgruppen und Beschäftigungsverhältnissen ihre Berufstätigkeit oder scheiden sogar ganz aus dem Erwerbsleben aus? Durch erwünschte Pausen wie Studium oder Elternzeit? Oder eher unfreiwillig durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit? Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der TK, bilanziert in seinem Vorwort: »Die gute Nachricht ist: Zwei Drittel der Erwerbspersonen waren im Untersuchungszeitraum von Anfang 2013 bis Ende 2017 durchgängig beschäftigt.« Und mit Blick auf die vorgelegten Daten kann man ergänzen: Von den 35 bis 60-Jährigen waren es sogar mehr als 80 Prozent.
Nun kann es für Unterbrechungen im Erwerbsleben unterschiedliche Gründe geben, beispielsweise ein begrenzter Ausstieg wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit mit anschließender Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Oder aber eine Unterbrechung wegen Arbeitslosigkeit (mit einem Anteil von gut 15 Prozent war Arbeitslosigkeit der mit Abstand häufigste Grund für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit) oder eine Erwerbsunfähigkeit – was natürlich aus sozialpolitischer Sicht besonders bedeutsame und mit Folgeproblemen versehene Ereignisse im Lebenslauf sind.
Ein Höchststand bei den befristeten Arbeitsverträgen und eine Regierung, die etwas dagegen tun will. Das alles in Zeiten der Gleichzeitigkeit von „Fachkräftemangel“ und mehr schlechten Jobs
Das sind solche Meldungen, auf die man in der Bundesregierung derzeit auch liebend gerne verzichten würde: So viele befristete Arbeitsverträge wie nie: »2017 hat es 3,15 Millionen befristete Arbeitsverträge gegeben. Die Hälfte davon ist sogar ohne sachlichen Grund befristet.« Über neun Prozent mehr befristet Beschäftigte innerhalb eines Jahres, das sorgt für einen Rekordstand bei den Verträgen auf Zeit. Vor allem die Befristungen ohne Sachgrund legen kontinuierlich zu. Grund genug für eine genauere Analyse der Zahlen, wie sie von Markus Krüsemann veröffentlicht wurde.
Die neuen Zahlen stammen aus dieser Veröffentlichung aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit: Christian Hohendanner: Reform der befristeten Beschäftigung im Koalitionsvertrag: Reichweite, Risiken und Alternativen, Nürnberg 2018. Darin geht es nicht nur um die Entwicklung der Zahlen, sondern auch um das, was die Bundesregierung hier an gesetzgeberischen Aktivitäten plant und auf den Weg gebracht hat.