Der zweite Corona-Tag der Arbeit. Anmerkungen zu schwierigen Zeiten (auch) für Gewerkschaften und ganz unterschiedlichen Perspektiven auf Erwerbsarbeit

Erneut konnten die Gewerkschaften ihre traditionellen – manche würden sagen tradierten – Veranstaltungen zum Tag der Arbeit am 1. Mai eines jeden Jahres aufgrund der Corona-Pandemie nicht so abhalten, wie man das eingeübt und über viele Jahre fortgeschrieben hat. Auch wenn das nur symbolisch gemeint ist – es kennzeichnet schwierige Zeiten, auch und gerade (?) für die Gewerkschaften. In der ersten Corona-Welle im vergangenen Jahr befanden sich zeitweilig sechs Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit, es gab neben dieser Auffanglösung auch zahlreiche Entlassungen in den besonders von den Beschränkungen betroffenen Branchen, die ganz überwiegend diejenigen getroffen haben, die am unteren Ende der Einkommenshierarchie angesiedelt sind und die dann auch noch in einer im wahrsten Sinne des Wortes Minijob-Falle gefangen waren, denn die Minijobber wurden zuerst entlassen, da man sie nicht über Kurzarbeit auffangen konnte – zugleich haben sie aber auch keine Ansprüche auf die lohnabhängigen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld I.

Man muss sich die Größenordnung verdeutlichen: Im vergangenen Jahr haben mehr als eine Million Menschen ihre Arbeit verloren. Mehr als die Hälfte davon waren Minijobber: 477.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verloren ihren Job. Für die geringfügige Beschäftigung schlug Corona im vergangenen Jahr mit einem Minus von 526.000 Jobs zu Buche, so die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage im Bundestag (vgl. dazu Mehr als eine Million Jobs verloren) Mit Blick auf die Jobverluste im ersten Corona-Jahr waren mit rund 398.000 Menschen bei Minijobs und regulären Jobs besonders Arbeitskräfte aus dem Gastgewerbe betroffen, also etwa aus den Bereichen Hotellerie und Gastronomie.

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Die einen wollen nicht mehr genau hinschauen, die anderen mobile Impfteams in „Hochhaus-Siedlungen“ schicken. Das Ungleichheitsvirus ist angekommen in der impfpolitischen Debatte. Aber zu spät?

»Die Stadt München hat entschieden, künftig nicht mehr aufzuschlüsseln, aus welchen Vierteln besonders viele Corona-Neuinfektionen gemeldet werden. Hintergrund sind Befürchtungen, die Menschen dort könnten stigmatisiert werden. Köln geht einen anderen Weg – und wird Menschen zum Beispiel in Hochhaussiedlungen bald bevorzugt impfen«, kann man einer Meldung des Deutschlandfunks entnehmen. Erneut ein Beispiel für das föderale Durcheinander? Selbst im angesprochenen Freistaat Bayern gibt es offensichtlich keine eindeutige Linie: »Während Nürnberg die „Problemviertel“ im Auge hat, verzichtet München darauf«, so dieser Beitrag: Hohe Inzidenzen in „Problemvierteln“: Keine Zahlen in München. »Die bayerische Landeshauptstadt verzichtet auf eine Aufschlüsselung der Statistik, um einzelne „Problemviertel“ nicht zu stigmatisieren. „Stadtviertel mit besonders hoher Inzidenz würden gebrandmarkt,“ so lautet die offizielle Begründung der Stadt München, weshalb sie keine gesonderten Infektionszahlen je nach Stadtviertel erhebt. Man erhalte keine Auskunft darüber, wo die Infektion stattfand, sondern lediglich darüber, wo infizierte Menschen wohnten,«, so die Auskunft der bayerischen Landeshauptstadt. Man kann die Augen natürlich verschließen vor der ungleichen Verteilung. Man kann aber auch genauer hinschauen, nicht um zu stigmatisieren, sondern um eine gezielte Pandemiebekämpfung vornehmen zu können.

»In Städten wie Hamburg hat die Auswertung des Wohnorts der Infizierten anhand von Daten der Sozialämter dagegen gezeigt, dass sich in sozial schwächeren Gegenden wohnende Menschen bis zu sechs Mal häufiger mit Corona infizierten als andere. Auch Nürnberg verzeichnet deutlich höhere Infektionszahlen in sozial angespannten Quartieren, was auch mit dem vorhandenen Wohnraum zusammenhängt.«

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Ein höherer Mindestlohn in den USA – nicht wie gefordert und geplant für die Millionen, aber für Hunderttausende, wenn sie für die Regierung arbeiten

Am 31. Januar 2021 wurde hier am Ende des Beitrags „Raise the Wage Act of 2021“: Und am Ende gibt es 15 Dollar Mindestlohn für alle in den USA. Wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird geschrieben: »Man kann nur hoffen, dass es diesmal gelingt, die Gesetzgebung durch beide Häuser des Kongresses, also dem Repräsentantenhaus wie auch dem Senat, zu bekommen. In Deutschland kann man sich angesichts des hier vorhandenen, sicher an vielen Stellen zu kritisierenden, aber dennoch im Vergleich zu den USA auf einem deutlich höheren Niveau angesiedelten sozialen Sicherungssystems nur in Umrissen vorstellen, welche Bedeutung die geplante Anhebung der Lohnuntergrenze und deren Gültigkeit für alle Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten für Millionen Familien hat. Oder haben wird. Wie gesagt: Hoffentlich klappt es diesmal.«

Konkret bezog sich diese Hoffnung auf den Raise the Wage Act, der von den Demokraten auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde und der den Versuch darstellt, eine zentrale Forderung von Unterstützern des am Ende dann auch erfolgreichen demokratischen Präsidentschaftskandidaten Joe Biden umzusetzen: Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene auf 15 Dollar pro Stunde. Im Kern beinhaltet der Gesetzentwurf eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit $7,25 auf $15 im Jahr 2025. In den Jahren danach soll es eine automatische und regelgebundene Anpassung des Mindestlohns geben, die an das Wachstum des Median-Lohns in den USA gekoppelt wird, so dass es nicht wie in der Vergangenheit zu einer erheblichen Realwert-Erosion aufgrund einer Nicht-Dynamisierung der Lohnhöhe kommen kann.

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