Wir sind nicht allein. Der Geburtenrückgang in Deutschland. Anmerkungen zur demografischen Entwicklung

2016 war ein Jahr der Hoffnung. Also demografisch gesehen. »Deutschland weist im europäischen Vergleich seit langem besonders geringe Geburtenraten und einen hohen Altersdurchschnitt der Bevölkerung auf. Nun zeichnet sich aber eine Wende in der Geburtenentwicklung ab, die von den Großstädten ausgeht und sich von dort sukzessive ausbreitet.« So beginnt der Beitrag von Berg et al. (2016).

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Zurück zu was? Die „Tradwives“ und die Frage, ob das (nur) ein medialer Hype ist

Immer öfter konnte man in den vergangenen Monaten solche Botschaften lesen: »Als „Tradwives“ bezeichnen sich immer mehr Frauen in den sozialen Netzwerken. Sie sprechen sich für eine Rückkehr der traditionellen Hausfrauenrolle aus«, um nur ein Beispiel zu zitieren. „Immer mehr“? Wenn da nicht der Hinweis auf die „sozialen Netzwerke“ wäre, bei denen bekanntlich oftmals extreme Minderheiten in molekulare Größenordnung den Ton an- bzw. vorgeben können, so dass der eine oder andere den Eindruck bekommen kann, dass ganz viele Menschen so denken oder gar leben.

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Kinder als „Strafe“? Also die erste Geburt eines Kindes wirkt beim Erwerbseinkommen (und das noch stärker als bislang bekannt) wie ein Fallbeil. Für die Mütter

Regelmäßig, also mindestens einmal im Jahr, wird anlässlich der Veröffentlichung neuer (alter) Zahlen über die „Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern berichtet, neudeutsch als „Gender Pay Gap“ tituliert. »Frauen haben im Jahr 2023 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer.« Das berichtet das Statistische Bundesamt. Danach erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Das wird dann überall abgeschrieben und bei nicht wenigen bleibt der Eindruck hängen, dass es diesen erheblichen Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern für die gleiche Arbeit gibt.

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Der PISA-Schock gehört in den Geschichtsunterricht. Der in der Gegenwart testierte Bildungsabsturz schrumpft von einer gesellschaftlichen Schockwelle zur Eintagsfliege

Der eine oder andere wird sich noch erinnern an den Anfang des neuen Jahrtausends – der PISA-Schock schüttelte das Land ordentlich durch. Es gab heftige Reaktionen auf die Ergebnisse der ersten PISA-Studie im Jahr 2001, aus der deutsche Schüler im internationalen Vergleich mit nur unterdurchschnittlichen Ergebnissen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften rausgekommen sind. Es gab damals durchaus intensive Diskussionen über die Qualität des deutschen Bildungssystems und welche Reformen man auf den Weg bringen müsste. Und es wurde durchaus auch eine Menge (aus)probiert. Zumindest gab es einige Zeit nach den ersten Schockwellen ein Bewusstsein, dass es erhebliche Probleme gibt, die man systematisch(er) angehen müsste.

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Das Bundesverfassungsgericht erweist sich (wieder einmal) als stabile Schutzmacht für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch in arbeitsrechtlichen Fragen. Der „Fall Egenberger“

Am 16. Juli 2025 wurde hier wieder einmal aus der Welt des kirchlichen Sonderrechts berichtet, konkret um ein beim EuGH anhängiges Verfahren (aus Deutschland), in dem der Generalanwalt seine Abschlussanträge vorgelegt hat: Nichtkatholikinnen dürfen bleiben, Nicht-mehr-Katholikinnen werden rausgeworfen … Die eigentümlichen Untiefen des kirchlichen Arbeitsrechts beschäftigen (mal wieder) den Europäischen Gerichtshof – und das Bundesverfassungsgericht, so ist der Beitrag überschrieben. Konkret geht es um die Klage einer Caritas-Mitarbeiterin aus der Schwangerenberatung – ihr wurde wegen des Austritts aus der katholischen Kirche gekündigt. Der Fall wurde vom Bundesarbeitsgericht dem EuGH vorgelegt. Die Caritas darf einer Frau nicht kündigen, nur weil sie aus der Kirche ausgetreten ist – so sieht es zumindest die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina. Aus ihrer Sicht liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung vor, weil so eine Kündigung nur Mitarbeiter:innen treffe, die zuvor katholische Kirchenmitglieder gewesen sind (Anträge v. 10.07.2025, Az. C-258/24).

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