Arbeitsmarkt: So viele Beschäftigte wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990

Der Blick auf die ganz großen Zahlen lässt den Beginn des neuen Jahres positiv daherkommen: »Im Jahresdurchschnitt 2022 waren rund 45,6 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990«, so das Statistische Bundesamt unter der Überschrift Erwerbstätigkeit 2022 auf höchstem Stand seit der deutschen Vereinigung. Und mit Blick auf das gerade abgelaufene Jahr 2022 erfahren wir, dass die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber Vorjahr um 589.000 Personen gestiegen sei, damit haben wir den Beschäftigungsstand des letzten Jahres vor dem ersten Jahr der Corona-Pandemie nicht nur wieder erreicht, sondern mittlerweile sogar übertroffen. Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2019 (45,3 Millionen Personen) wurde um 292.000 Personen überschritten.

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Ein (weiterer) Mangel. Nicht nur an Betreuungsplätzen. Eine „Kita-Lücke“ mit vielen heute schon fehlenden Plätzen und einem Mangel an großen – und für kleine – Menschen

Es ist eine bewusste Entscheidung, das neue Jahr mit einem (weiteren) Bericht aus dem Mangelland Deutschland zu beginnen, denn zahlreiche Mangellagen werden uns nicht nur in dem noch ganz jungen neuen Jahr, sondern auch in der mittelfristig absehbaren Zukunft begleiten. Und dabei nicht nur, aber eben auch in Bereichen, die zur existenziellen Daseinsvorsorge gehören. Man denke hier an die seit Jahren anschwellenden Berichte über fehlendes Personal in den Kliniken, den Pflegeheimen und Pflegediensten.

An dieser Stelle soll und muss es um den für eine ausdifferenzierte und hochkomplexe Volkswirtschaft sowie für eine immer heterogener werdende Gesellschaft so bedeutsamen Bereich der Kindertagesbetreuung gehen. Man muss nun keineswegs jedes Wort auf die Goldwaage legen, aber in diesem Fall ist es schon angebracht, den Terminus „Kindertagesbetreuung“ auch kritisch zu sehen und mit gespreizten Fingern anzufassen, denn es sollte eben nicht nur um (irgendeine?) Betreuung gehen, sondern um einen höchst anspruchsvollen Dreiklang aus „Bildung, Betreuung und Erziehung“ – und das ist eben deutlich mehr als nur die im Idealfall liebevolle Betreuung von sehr verletzlichen kleinen Kindern, die dann in der Realität nicht selten aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen auch degenerieren kann zu einer fragwürdigen „Stunden-Betreuung“ zu möglichst kostengünstigen Bedingungen.

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Feuer frei nicht nur in Berlin. Das bedeutet wieder Ausnahmezustand für die Rettungsdienste. Den gibt es aber zunehmend als Normalität an immer mehr Tagen des Jahres

»Nach zweijähriger Pause darf Berlin wieder böllern – die Feuerwehr plant den Ausnahmezustand«, so dieser Artikel kurz vor dem Jahreswechsel: Feuer frei. Nach dem zweijährigen pandemiebedingten »Böllerverbot« darf in Berlin dieses Jahr wieder fast überall gezündelt werden. Die Berliner Feuerwehr weist auf die fatalen Folgen in Form zahlreicher medizinischer Notfälle hin: abgetrennte Gliedmaßen, insbesondere Finger, Verbrennungen, oftmals im Gesicht, Augenverletzungen. In über 30 Prozent der Fälle seien Menschen betroffen, die den Feuerwerkskörper nicht selbst gezündet hatten. Und das gilt nicht nur für Berlin: An den Silvester- und Neujahrstagen in der Vergangenheit gab es immer ein Mehfaches an medizinischen Notfällen im Vergleich zu den anderen „normalen“ Tagen eines Jahres. Und das hat nicht nur, aber eben auch mit der Böllerei zu tun, wie eine Auswertung von Abrechnungsdaten seitens der Barmer Krankenkassen zeigt, die auch einen besonderen, hier positiven „Corona-Effekt“ in den beiden ersten Jahren der Pandemie zu Tage gefördert hat (vgl. dazu auch Deutlich weniger Notfallbehandlungen in Krankenhäuser zu Silvester 2020 und 2021).

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Das Wohngeld Plus: Eine deutliche Erhöhung und Ausweitung der Unterstützung bei steigenden Wohnkosten. Zugleich: Gut gemeint muss auch gemacht werden (können)

In Deutschland gibt es 77 Großstädte, in denen jeweils mehr als 100.000 Einwohner leben. »49,2 Prozent der rund 8,4 Millionen Haushalte, die in Deutschlands Großstädten zur Miete wohnen, müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttowarm) zu bezahlen. Das entspricht mehr als 4,1 Millionen Haushalten, in denen etwa 6,5 Millionen Menschen leben. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens insbesondere bei Haushalten mit niedrigerem Einkommen als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung bleibt. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich mit weniger Einkommen ihre Wohnung dauerhaft leisten können«, kann man diesem Bericht über Studienergebnisse entnehmen, der bereits 2021 veröffentlicht wurde: Miete: Fast die Hälfte der Haushalte in Großstädten tragen eine prekär hohe Belastung – mehr als 1,5 Millionen leistbare und angemessene Wohnungen fehlen. »Gut ein Viertel (25,9 Prozent) der Haushalte in den 77 deutschen Großstädten, das entspricht knapp 2,2 Millionen Haushalten mit knapp 3,1 Millionen Bewohnerinnen und Bewohnern, müssen sogar mindestens 40 Prozent ihres Einkommens für Warmmiete und Nebenkosten aufwenden, knapp 12 Prozent oder fast eine Million Haushalte gar mehr als die Hälfte. Die mittlere Mietbelastungsquote (Medianwert) für alle Mieterhaushalte in Großstädten liegt bei 29,8 Prozent für die Bruttowarmmiete und damit knapp unter der Überlastungsgrenze.«

Und diese Daten beziehen sich nur auf die Großstädte in Deutschland. Die Wohnkostenbelastung ist für Millionen Menschen ein wahrhaft existenzielles Problem und vor diesem Hintergrund muss man jede Verbesserung der Hilfestellung für einkommensschwache Haushalte erst einmal positiv zur Kenntnis nehmen. Beispielsweise das Wohngeld Plus, das mit Beginn des neuen Jahres 2023 das Licht der Welt erblicken wird.

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Eine weitere Flexibilisierung des Renteneintritts oder „süßes Gift“? Die Begrenzung der Hinzuverdienste bei vorgezogenen Altersrenten fällt zum 1. Januar 2023

Am 27. August 2022 wurde hier in dem Beitrag Die Hinzuverdienstbegrenzung bei vorgezogener Altersrente soll gestrichen werden (dort auch eine genaue Darstellung der bisherigen Begrenzungen der Hinzuverdienste bei einem vorzeitigen Rentenbezug) noch über eine Absicht des Gesetzgebers berichtet, die zwischenzeitlich Wirklichkeit geworden ist: Wer vorzeitig in Rente gegangen ist und nebenher noch arbeitet, muss künftig nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient: Die Regierungskoalition will die bisher geltenden Hinzuverdienstgrenzen künftig für solche Fälle ersatzlos streichen. Das hat sie nun getan. Das 8. SGB IV-Änderungsgesetz (in geänderter Fassung) ist verabschiedet worden. »Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente«, berichtet der Bundestag unter der Überschrift Mehr Hinzuverdienst in der Frührente. Für die gesetzliche Änderung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und Die Linke enthielten sich.

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