Ist das zusammengewachsen, was zusammengehört? Einige Zahlensplitter zum Tag der Deutschen Einheit 2022

»Zusammenstehen auch in Krisenzeiten, Lösungen finden und respektvoll miteinander umgehen: Beim zentralen Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt klang der Wunsch nach mehr Zusammenhalt durch«, so dieser Bericht von den diesjährigen Einheitsfeierlichkeiten: „Weniger Wut und mehr Respekt“. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte, insgesamt habe der Osten – an „harten Kriterien“ wie etwa der Wirtschaftskraft gemessen – einen „unglaublich guten Entwicklungsprozess genommen“. Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer, erinnerte an die Veränderungen, die Ostdeutschen nach 1989 viel abverlangt hätten: „Für Viele hier im Osten Deutschlands und in Thüringen schmeckten die Jahre nach der Vereinigung nicht nach Milch und Honig, sondern gerade die Zeit der Deindustrialisierung und Massenarbeitslosigkeit lässt heute noch vielen hier in Thüringen die Galle aufstoßen“, sagte Kramer. Jedoch gebe es auch „viele Geschichten des gelingenden Wachsens“. Erfurts katholischer Bischof Ulrich Neymeyr sagte, dass am 3. Oktober 1990 wohl nur wenigen Menschen bewusst gewesen sei, „welch große Aufgabe vor unserem Volk lag“. Bis heute seien die Deutschen „nicht wirklich“ zu einem Volk zusammengewachsen. Vor Vertretern der Spitzen des Staates bat er um Gottes Beistand für weiteres Zusammenwachsen und ein „Wachsen an den Herausforderungen der Zeit“.

Ob Gott seinen oder ihren Beistand liefern kann und wird, muss hier dahingestellt bleiben. Schauen wir auf einige sozialpolitisch relevante Befunde, die auch im Jahr 2022 darauf hindeuten, dass der Prozess des Zusammenwachsens noch lange nicht abgeschlossen ist.

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Gesetzlicher Mindestlohn: Von der Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde werden mehr als 6,6 Millionen Menschen profitieren

Ab dem 1. Oktober 2022 ist es soweit. Eines der Wahlversprechen der SPD und der Grünen wurde mittlerweile tatsächlich umgesetzt: die außerhalb der bisherigen auf der Basis der Empfehlungen der Mindestlohnkommission vorgenommenen Anpassungen versprochene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde.

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Ein Update aus einem Teil der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Der Mindestlohnanspruch in der unmöglichen 24-Stunden-Betreuung bleibt

»Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben.« So begann der Beitrag Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen, der hier am 17. August 2020 veröffentlicht wurde. Am Ende des Beitrags findet man diesen Hinweis: »Die hier besprochene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg wird möglicherweise in diesem hunderttausende Familien betreffenden Bereich Geschichte schreiben – man muss nun aber (weiter) warten, ob sich auch das Bundesarbeitsgericht der Sache annehmen wird bzw. das muss.«

Und ja, das Bundesarbeitsgericht hat sich damit befasst. Blicken wir zurück auf den Sommer des vergangenen Jahres: Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen, so ist ein Beitrag zur damaligen Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts überschrieben, der hier am 24. Juni 2021 veröffentlicht wurde.

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Die große Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist tariffähig, sagt das Bundesarbeitsgericht. Auch da, wo sie ganz klein ist: In der Pflegebranche

In den vergangenen Monaten und Jahren ist in der pflegepolitischen Diskussion immer wieder gerade mit Blick auf die Langzeit- bzw. Altenpflege darauf hingewiesen worden, dass der extrem niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten mit ein Grund dafür sei, dass die von vielen ebenfalls seit Jahren angemahnten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen nur schleppend vorankommen bzw. sogar eine weitere Verschlechterung nicht verhindert werden konnte.

Und schon vor Jahren wurde darauf hingewiesen, dass gerade in der Altenpflege mit ihren vielen eher kleinteiligen Einrichtungen und Diensten und dem zunehmenden Anteil an privat-gewerblichen Trägern ein gewerkschaftliches Machtvakuum zu beklagen sei, was auch dazu beigetragen habe, dass (im Zusammenspiel mit der Sonderrolle der den freigemeinnützigen Sektor der Altenpflege dominierenden kirchlichen Träger, die eigene Regelungswerke haben) es in diesem Bereich eine tariflose Zone geben würde, bei der man noch nicht einmal von einer „tarifpolitischen Erosion“ sprechen kann, die seit den 2000er Jahren zunehmend kritisch diskutiert wird, denn es gibt kaum, geschweige denn flächendeckende Tarifverträge.

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Long Covid in Deutschland auf der Basis von Arbeitsunfähigkeiten: Die Zahl der Betroffenen ist überschaubar, die aber haben lange Ausfallzeiten

Erst vor kurzem wurde hier am 28. August 2022 über neue Zahlen Long Covid betreffend aus den USA berichtet, die darauf hindeuten, dass das bisher geschätzte Ausmaß wohl größer zu sein scheint: Das „Schattenmonster“ Long Covid bekommt Umrisse. Und die sind in den USA ziemlich groß. Nun kann man dazu anmerken, dass es sich zum einen um Zahlen die USA betreffend handelt, zum anderen aber auch die neuen Schätzungen auf Hochrechnungen basieren, die aus Haushaltsbefragungen resultieren.

Wie ist die Situation in Deutschland? Dazu hat sich nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zu Wort gemeldet: Krankschreibungen aufgrund von Long-COVID oder Post-COVID: Wenige Betroffene, aber lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten, so ist deren Bericht überschrieben. Danach zeigen den Daten der Krankenkasse, dass seit Pandemiebeginn mehr als jeder Fünfte durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen ist. In der Folge waren 3,8 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht etwa 0,9 Prozent aller erwerbstätigen AOK-Versicherten.

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