Hartz IV-Austria ante portas? Österreich soll am deutschen Hartz IV-Wesen genesen. Für so einen Vorschlag gibt es Fassungslosigkeit und viel Kritik

Deutschland ist bekanntlich eine weltmeisterliche Exportmaschine – und offensichtlich gehen nicht nur Autos der Premiumklasse, Maschinen aus dem Schwabenland, Chemieprodukte für Landwirtschaft und Kriegsführung über den Ladentisch, sondern auch politische Vorlagen. Griechenland muss das gerade erleben – und jetzt werden aus unserem Nachbarland Österreich Importwünsche hinsichtlich eines der in Deutschland selbst umstrittensten sozialpolitischen Produkte der jüngeren Vergangenheit angemeldet: Hartz IV.

Konkret geht es nicht um irgendwelche Hinterbänkler, die das Sommerloch füllen wollen, sondern um den österreichischen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP), der in einem Interview so zitiert wird: »Es ist auch deshalb schwer, Arbeitskräfte zu finden, weil das Arbeitsloseneinkommen fast genauso hoch ist wie das Arbeitseinkommen. In Deutschland gibt mit Hartz IV ein Modell, das offenbar besser funktioniert.« Diese Äußerung hat nun eine breite und heftige Diskussion ausgelöst. Hartz IV kommt in Österreich an, so ist einer der Artikel dazu überschrieben.

Allerdings gibt es parteiübergreifend heftigen Gegenwind: Zu hohes Arbeitsloseneinkommen: Hagel an Kritik für Schelling. Zuerst einmal eine kurze Skizzierung des bestehenden Sicherungssystems bei Arbeitslosigkeit in Österreich, denn dann wird verständlich, warum das auf so viel Widerspruch stößt.

In »manchen Punkten ist das österreichische Arbeitslosengeld-System … sogar schlechter als die deutschen Hartz-Regelungen. Wer in Österreich seine Arbeit verliert, bekommt unmittelbar nach dem Jobverlust weniger Arbeitslosengeld als in Deutschland. Zumindest, was die Nettoersatzrate betrifft: In Deutschland beträgt das Arbeitslosengeld 65 Prozent des vorher verdienten Nettolohns, in Österreich sind es nur 55 Prozent. Sie wurde seit den 1990er Jahren sukzessive reduziert. 1993 sank die Nettoersatzrate, die von der Höhe des letzten Gehalts berechnet wird, von 57,9 Prozent auf 57 Prozent 1995 auf 56 Prozent und in weiterer Folge im Jahr 2000 auf 55 Prozent. Österreich hat damit eine der niedrigsten Nettoersatzraten beim Arbeitslosengeld Europas. Die Bezugsdauer ist gestaffelt, je nach Alter und Beschäftigungsdauer erhält man 20, 30, 39 bzw. 52 Wochen lang Arbeitslosengeld … Danach kann man Notstandshilfe beantragen. Sie ist unbefristet und macht 95 Prozent des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes. Das wiederum ist vergleichsweise viel im internationalen Vergleich. Wer also in Österreich länger arbeitslos bleibt, für den ändert sich bei der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe wenig. Langzeitarbeitslose in Deutschland stürzen dagegen ab.« (Hervorhebungen nicht im Original). Die Sozialhilfe der Bundesländer ist mittlerweile ersetzt worden durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: 620,87 Euro Grundbetrag und  206,96 Euro Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 827,83 Euro. Für Kinder gibt es jeweils 149,01 Euro. Je nach Bundesland können höhere Beiträge sowie Ergänzungsleistungen ausgezahlt werden, z.B. wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und kein relevantes Vermögen vorhanden ist, kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.
Wie man unschwer sehen kann, finden wir in Österreich eine Systematik, die es auch mal in Deutschland mit dem Arbeitslosengeld und der (unbefristeten, ebenfalls am ehemaligen Arbeitseinkommen orientierten) Arbeitslosenhilfe gegeben hat, bis die Arbeitslosenhilfe mit der damaligen Sozialhilfe nach dem BSHG zum Arbeitslosengeld II nach dem SGB II zusammengelegt wurde. Zum anderen ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes kürzer als die beim Arbeitslosengeld I in Deutschland, danach aber gibt es die Notstandshilfe, die bei marginaler Absenkung dem vorherigen Arbeitslosengeld entspricht.

Insofern wäre eine Orientierung am deutschen Hartz IV-Modell tatsächlich für viele Arbeitslose ein herber Einschnitt.

Wie auch bei uns in Deutschland wird die Debatte mit den gleichen Vorurteilen und auch schlichten Unwahrheiten geführt, bei denen es lediglich darum geht, Stimmung zu machen gegen die Arbeitslosen. Bislang der einzige, der den Finanzminister öffentlich unterstützt, ist der  ÖVP-Generalsekretär Gernot Blümel, der mit diesen Worten zitiert wird: Der Finanzminister habe »vollkommen recht, dass Arbeitsanreize fehlen, wenn die erhaltenen Leistungen ohne Arbeit fast genauso hoch sind wie ein Arbeitseinkommen. Genau hier gilt es anzusetzen.« Fast genauso hoch wie ein Arbeitseinkommen ist angesichts der schon skizzierten Ersatzraten beim Arbeitslosengeld und der Notstandshilfe kein Euphemismus mehr, sonder schlichtweg falsch. So auch die innerösterreichische Kritik:

»“Fassungslos über so viel arrogante Unwissenheit“ reagieren die Grünen Abgeordneten Birgit Schatz und Judith Schwentner. „Bei einer Nettoersatzrate von 55 Prozent könne man kaum davon sprechen, dass das Arbeitslosengeld auch nur annähernd so hoch sei wie ein angemessenes Erwerbseinkommen. Fakt sei vielmehr, dass Arbeitslosigkeit in Österreich wegen des niedrigen Arbeitslosengeldes der Einstieg in die Armut sei. Für Sozialsprecherin Schwentner ist mit Schellings Aussagen klar, dass dieser keine Ahnung von der Realität habe.«

Dazu auch der Blog-Beitrag Weltfremde Politik: Die Mär vom faulen, reichen Arbeitslosen mit ein paar Rechenbeispielen.

Wie bei uns wird natürlich reflexhaft das Argument der mangelnden Arbeitsanreize wie eine Monstranz von denen vor sich hergetragen, die auf eine Absenkung der Sozialleistungen zielen. Dazu hat sich auch das Arbeitsmarktservice (AMS) als österreichische Pendant zur Bundesagentur für Arbeit zu Wort gemeldet:

»AMS-Chef Johannes Kopf hielt in einem früheren Interview … die Anreize eine Arbeit aufzunehmen, in Österreich für groß genug. Einen Sonderfall ortete er aber: „Wenn zum Beispiel eine Frau mit den Kindern zu Hause ist und der Vater ein Fall für die Mindestsicherung, dann ist diese für die Familie so hoch, wie er oftmals kaum allein verdienen kann. Das ist eine Inaktivitätsfalle. Da müsste es die Möglichkeit geben, die Mindestsicherung bei der Arbeitsaufnahme teils weiter zu beziehen.“«

Damit beschreibt er eine Problematik, die wir auch in Deutschland kennen, die aber primär mit den Sicherungsdefiziten in anderen Bereichen wie dem Familienlastenausgleich zu tun haben.

Und zu der Ausgangsthese von dem angeblich zu hohen Arbeitslosengeld in Österreich finden wir bei der OECD in dem Anfang Juli veröffentlichten aktuellen Beschäftigungsausblicks für unser Nachbarland den folgenden Hinweis: »Besonders hoch ist in Österreich laut OECD die Einkommensungleichheit. Dies lasse sich durch chronische Arbeitslosigkeit, niedriges Kompetenzniveau einiger Bevölkerungsgruppen und das generell niedrige Arbeitslosengeld erklären« (OECD: Österreich sollte AMS-Budget aufstocken). Das Budget für das Arbeitsmarktservice (AMS) sollte erhöht werden, schlägt die OECD vor.

Man kann nur hoffen, dass sich die Österreicher nicht in die Hartz IV-Falle locken lassen. Die müssen nicht die gleichen Fehler machen wie wir.

Arbeitswelten: In der Fleischindustrie ist alles besser geworden! Wirklich? Und beim Daimler sprudeln die Gewinne – und die Fremdvergabe boomt

Viele werden sich erinnern an die Reportagen, Dokumentationen und Artikel, in denen die Verhältnisse im „Billigschlachthaus“ Deutschland angeprangert wurden, vor allem die Ausbeutung osteuropäischer Werkvertragsarbeiter, nicht nur hinsichtlich einer extrem niedrigen Bezahlung, sondern auch angesichts teilweise nur noch als kriminell zu bezeichnender Unterbringungsverhältnisse. Und keiner möge behaupten, dass mediale Berichterstattung nichts verändern kann – sie kann Druck aufbauen, Politiker zum Jagen tragen, Verbesserungen auslösen. Das war gerade in dieser Schmuddel-Branche der Fall (vgl. dazu auch den Beitrag Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist vom 15.11.2014). Zugleich lehrt die Erfahrung, dass man immer wieder die Dinge auf Wiedervorlage legen muss, um nachzuschauen, ob die Veränderungen nur angekündigt oder temporärer Natur waren und sich zwischenzeitlich eventuell die alten Verhältnisse wieder eingestellt haben. »Etwa ein Jahr ist es her, dass die Fleischbranche feierlich Besserung gelobte: Die Ausbeutung osteuropäischer Billiglöhner, von Subunternehmen in die Schlachthöfe geschickt, sollte ein Ende haben, ebenso die Unterbringung der Menschen in Schrottimmobilien zu Wuchermieten.« So beginnt ein Artikel von Karl Doeleke, mit der allerdings die Hoffnungen relativierenden Überschrift Zweifel an Reformen in der Fleischindustrie. Damals wurde ein Verhaltenskodex der Fleischwirtschaft ins Leben gerufen, der auch Mindestlohn und soziale Standards für Wohnungen regelt. Überwacht werden soll der von unabhängigen Wirtschaftsprüfern. Hört sich gut an. Nun aber hat die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ das gemacht, was bereits angedeutet wurde – den Sachverhalt nicht nur auf Wiedervorlage legen, sondern ihn auch mit Leben füllen, in dem einige scheinbar einfache Fragen gestellt werden: Werden die Regeln im Kodex alle umgesetzt? Welche Schlachtkonzerne verpflichten ihre Subunternehmer dazu? Wie wird die Einhaltung überwacht? Die Antworten darauf fielen sparsam aus.

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Arbeitszeit: Schneller und vor allem immer mehr, wenn es denn der einen Seite passt. Zur Arbeitgeber-Forderung nach einer „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes

Was war das wieder für eine kurze Aufregungswelle in den Medien – zu einem Thema von ganz grundsätzlicher Bedeutung, mit dem man allerdings normalerweise sehr verlogen umgeht. Aber der Reihe nach: Kampf um den Acht-Stunden-Tag, so martialisch hat Birgit Marschall ihren Artikel überschrieben: »Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Diskussion darüber eröffnet, ob die starren Vorgaben im Arbeitszeitgesetz gelockert und an die veränderte digitale Arbeitswelt angepasst werden müssen. Die Arbeitgeber fordern, die täglich zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen.« Das nun wiederum hat das Ministerium nicht nur nicht bestätigt, sondern dementiert. Sie, also die Ministerin, habe derzeit nicht vor, am Arbeitszeitgesetz was zu machen. Auf der anderen Seite stehen solche Zitate im Raum:

„Flexiblere Arbeitszeiten und die Orientierung am Ergebnis, nicht an der Präsenz im Büro können auch den Beschäftigten zugutekommen“, sagte die SPD-Politikerin unlängst auf einem Fachkongress in Berlin. Dazu hat Nahles einen Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gestartet, das in ein neues Arbeitszeitgesetz münden könnte. Also doch irgendwie?

Ausgangspunkt der aktuellen Debatte ist ein Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die bereits im Mai dieses Jahres zur Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitswelt das Positionspapier Chancen der Digitalisierung nutzen veröffentlicht hat. Darin findet sich neben vielen anderen Punkten auch die Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Der Arbeitgeberverband bettet die Forderung nach einer „Arbeitszeitflexibilisierung“ ein in die modern daherkommende Debatte, die um die Schlagworte von der „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“ kreist. Und da geht es nicht nur um die hier im Mittelpunkt stehende Infragestellung arbeitszeitgesetzlicher Regelungen, sondern auch um andere heiße Eisen, wie man beispielsweise diesem Zitat aus dem Positionspapier der BDA entnehmen kann:

»Die Digitalisierung fördert Spezialisierung und Arbeitsteilung. Die Bedeutung (industrienaher) Dienstleistungen und die Bedeutung von Werk- und Dienstverträgen werden daher wie damit im Zusammenhang stehende Geschäftsmodelle zunehmen. Eine weitere Regulierung dieser etablierten Vertragsformen würde eine erfolgreiche Digitalisierung erschweren.«

Insgesamt haben wir es mit einem Wünsch-dir-was-Katalog der Arbeitgeber zu tun:

»Beschäftigung wird deshalb stärker als bisher den Anforderungen schwankender Auftragslagen folgen müssen. Ein Mittel, dies zu ermöglichen, ist eine flexible Arbeitszeit. Ein anderes Mittel ist die Unterstützung von Zeitarbeit und befristeter Beschäftigung … Befristung und Zeitarbeit dürfen daher nicht durch neue Belastungen begrenzt werden. Zeitarbeit und insbesondere die sachgrundlose Befristung müssen auch künftig für die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ohne neue Beschränkungen zur Verfügung stehen.«

Das richtet sich primär gegen die beabsichtigten bzw. möglicherweise drohenden Regulierungsversuche seitens der Bundesregierung und um die zu verhindern, fordert die BDA vorsichtshalber ein „Belastungsmoratorium“.

Zur Arbeitszeit findet man in dem Positionspapier die folgenden Ausführungen – wobei es vor allem um die Frage geht, was denn nun die Digitalisierung mit einer Veränderung des Arbeitszeitgesetzes zu tun haben könnte (S. 3):

»Insbesondere im verarbeitenden Gewerbe aber auch bei Büroberufen und Wissensarbeit wird auch künftig die eigentliche Arbeit im Betrieb stattfinden. Aber für einige Berufsgruppen ergeben sich neue Möglichkeiten ortsungebundenen Arbeitens – beispielsweise durch cloud computing … über Zeitzonen hinweg stattfindende Kommunikation wird in manchen Fällen durch gesetzlich vorgegebene tägliche Höchstarbeitszeiten erschwert.
Um hier mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden sollte das Arbeitszeitgesetz deshalb von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden.«

Der eine oder andere wird sich an dieser Stelle fragen, wo genau denn hier eigentlich das Problem liegt. Das Arbeitszeitgesetz schreibt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die bis auf 10 Stunden pro Tag ausgedehnt werden kann, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Eine nochmalige Ausdehnung aus 12 Stunden pro Tag auf Antrag ist heute schon möglich und zugleich gibt es eine ganze Reihe an Ausnahmetatbeständen, die nach dem Gesetz möglich und zulässig sind.
»Da auch der Samstag ein Werktag ist, begrenzt das Gesetz die zulässige Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden. Es gibt aber viele Ausnahmen, etwa für Klinikpersonal, Beamte, Soldaten und leitende Angestellte. Zudem wird die Einhaltung selten kontrolliert«, so zu Recht Birgit Marschall in ihrem Artikel. Und sie zitiert erneut unsere Bundesarbeitszeitministerin Nahles – vor dem Hintergrund der Tatsache, wie es a) heute schon vielerorts läuft und b) dass das Arbeitszeitgesetz kaum bis gar nicht kontrolliert wird, zeigt das leider erneut, dass sich manche von herausgegriffenen, wenn überhaupt dann nur theoretisch existierenden „Problemen“ beeindrucken lassen. Hier das Zitat von Frau Nahles:

„Ein Arbeitgeber hat mich angesprochen: Wenn ein Mitarbeiter früher geht, um bei den Kindern zu sein, und abends auf dem Handy schnell noch eine dienstliche E-Mail erledigt, darf er nach dem Arbeitszeitgesetz eigentlich morgens nicht ins Büro kommen. Ist das nicht ein Hemmschuh für flexible Arbeitszeiten? Ich meine: Da hat er durchaus recht!“

Theoretisch vielleicht je nach Fallkonstruktion, aber praktisch passiert das genau doch jeden Tag, ohne dass jemals so ein Fall verfolgt wurde. Ohne irgendwelche Probleme oder gar Gerichtsverfahren. Wo also liegt das Problem? Vor allem, wo könnte das Problem liegen, wenn man nun hingehen würde und wie seitens der Arbeitgeber gefordert den formalen Deckel die tägliche Arbeitszeit betreffend beseitigt und auf eine wöchentliche Arbeitszeitobergrenze verweist?
Im Grunde geht es um den zu legalisierenden vollflexiblen Zugriff auf die Arbeitnehmer. Wie anders ist so eine Äußerung zu interpretieren?

»Auch Hans-Peter Klös vom arbeitgebernahen Institut der Wirtschaft, Mitglied des von Nahles ins Leben gerufenen Beraterkreises, sagte: „Der gesetzliche Korridor passt nicht mehr in eine Welt, die 24 Stunden am Tag in Echtzeit online unterwegs ist.“ Die Flexibilitätsanforderungen der Wirtschaft müssten mit legitimen Schutzansprüchen der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden. „Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Arbeitszeitrahmen lockern müssen.“ Tarif- und Betriebsparteien müssten mehr selbst regeln.«

Da hilft es auch nicht, wenn Gewerkschafter darauf verweisen, dass in allen bisherigen Fällen, in denen betriebliche oder tarifvertragliche Regelungen beispielsweise zum mobilen Arbeiten vereinbart worden sind, das Arbeitszeitgesetz keine Hürde dargestellt hat.

Aber man sollte auf die Formulierungen achten. Tarif- und Betriebsparteien müssen mehr selbst regeln (können), so der Mann vom arbeitgeberfinanzierten Institut der deutschen Wirtschaft. Nun wird dem einen oder anderen an dieser Stelle einfallen: Was aber ist in den vielen Branchen und Unternehmen, in denen es solche Regelungen gar nicht geben kann, weil es sich um tarifvertragsfreie Zonen handelt und auch gar keine Betriebsräte vorhanden sind? Zu denen gehören beispielsweise Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Und gerade hier gibt es ein gehöriges Interesse an einer „Flexibilisierung“ des Arbeitszeitgesetzes.

Ich habe in meinen Beiträgen zum Mindestlohngesetz immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade hier das Problem oftmals weniger bis gar nicht die Höhe des Mindestlohns ist, sondern der Tatbestand, dass in der Praxis nicht selten die tägliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz verletzt wurde und wird, was aber bislang nie wirklich problematisch war, weil das Arbeitszeitgesetz quasi nicht kontrolliert wurde. Das ändert sich aber mit dem Mindestlohngesetz und den Prüfungen durch den Zoll, ob der Mindestlohn auch wirklich gezahlt wurde. Da es sich um einen Mindest-Stundenlohn handelt, müssen die Kontrolleure ermitteln, wie viele Stunden denn gearbeitet wurde. Wenn bei diesen Prüfungen herauskommt, dass das Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten wurde, dann droht auf einmal realer Ärger.

Wenn man dann noch berücksichtigt, dass immer mehr Arbeitnehmer nicht nur einen, sondern zwei oder noch mehr Jobs haben, dann kann man sich ganz schnell vorstellen, dass hierbei viele Arbeitnehmer gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.
Und seien wir ehrlich – die vielen Arbeitnehmer, die in betriebsrats- und tarifvertragsfreien Zonen arbeiten, werden angesichts des Machtgefälles zu den Arbeitgebern kaum eine realistische Chance bekommen, auf eine Einhaltung der Arbeitszeit zu pochen.

Dabei ist die Realität doch schon längst – und nicht selten muss man anfügen: leider – weiter. Zwei von drei Arbeitnehmern machen Überstunden, so ein Artikel, der über eine neue Studie berichtet: »Viele bekommen die Überstunden weder bezahlt noch durch Freizeit ersetzt. Vor allem ältere Arbeitnehmer klotzen richtig ran«, so Silvia Dahlkamp.

»Über 40 Prozent aller Angestellten bleiben pro Tag im Schnitt eine Stunde länger, 16 Prozent sogar zwei Stunden. Vier Prozent aller Arbeitnehmer gaben an, dass sie sogar eine 65-Stunden-Woche haben. Dabei kommen in großen Firmen und Konzernen im Schnitt mehr Überstunden zusammen als bei Mittelständlern.
Im Alter von 59 Jahren haben die meisten endlich den Überstundengipfel erklommen. Doch kurz vor der Rente wird es nicht etwa ruhiger, im Gegenteil: Dann stehen gerade Altgediente besonders unter Strom, klopfen vier bis fünf Überstunden die Woche oder noch mehr.«

Sie bezieht sich auf Erkenntnisse aus dem Arbeitszeitmonitor 2015, der von dem Portal gehalt.de veröffentlicht worden ist. Auch das IAB berichtet regelmäßig über seine Abschätzung des Überstundenvolumens. Für eine aktuelle Zusammenfassung vgl. den Artikel Ich bleibe heute wieder länger. »In keinem anderen Land im Euroraum machen Arbeitnehmer im Schnitt so viele Überstunden wie in Deutschland. Und nicht einmal die Hälfte der Überstunden wird vergütet.« Dabei geht es hier nur um die Überstunden, die nicht später in Freizeit ausgeglichen werden.
»Unbezahlte Mehrarbeit ist … im Dienstleistungssektor üblicher als in der Industrie. Ferner leisten vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer generell mehr Überstunden als Teilzeitkräfte. Auch bei einem höheren Arbeitslosigkeitsrisiko seien Beschäftigte eher zu Überstundenarbeit bereit.«

Wie die Situation gerade im Dienstleistungsbereich und bei den „Wissensarbeitern“ ist, verdeutlicht eine Tagung, die am 03. Juli 2015 durchgeführt wurde: Fachtagung „Immer schneller – immer mehr. Zeit- und Leistungsdruck bei Wissens- und Dienstleistungsarbeit“, veranstaltet von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Folien zu den einzelnen Vorträge kann man dort abrufen.

Fazit: Die „neue“ Debatte über das Arbeitszeitgesetz ordnet sich ein in die allgemeinen Deregulierungsforderungen der Arbeitgeber, die weit darüber hinaus reichen. Neu mag vielleicht sein, dass die Bundesarbeitsministerin auf der Suche ist nach Andockstellen bei den Arbeitgebern, nachdem sie diese mit Mindestlohn, Rente mit 63 und anderem Teufelszeug aus deren Sicht genervt hat. Dafür wäre dann das Arbeitszeitgesetz eine geeignetes Opfer, denn bereits heute kontrolliert man dessen Einhaltung kaum – außer im neuen Kontext des Mindestlohngesetzes.

Aber man sollte und darf an dieser Stelle nie vergessen – auch wenn die Regelungsarchitektur des Arbeitszeitgesetzes aus einer weit zurückliegenden Vergangenheit stammt, in der die Menschen in eine Fabrik oder ein Büro gegangen und wieder rausgekommen sind und Arbeit und Freizeit klar abgegrenzt waren, was sich in Teilbereichen der Arbeitswelt tatsächlich ändert bzw. ändern wird, so muss man doch sehen, dass die arbeitszeitgesetzlichen Regelungen eben auch die Funktion haben (sollten), die Arbeitnehmer zu schützen. Wie man diesen Schutz meint organisieren zu können, dass ist doch die Eine-Million-Euro-Frage. Denn es besteht kein Zweifel – in einem Unternehmen wie Daimler wird die Abstimmung mit dem Betriebsrat kein Problem sein, auch aufgrund der enormen gewerkschaftlichen Verankerung in dem Unternehmen. Aber bei den vielen anderen wird es anders aussehen.