Reale Tarifflucht im Einzelhandel, der Protest dagegen sowie ein Blick auf „unkonventionelle“ Arbeitgeberverbände und „gelbe“ Gewerkschaften

»Die Gewerkschaft Verdi will die Metro-Tochter Real bestreiken. Dies geht aus einem „Streikaufruf“ an die rund 34.000 Beschäftigten des Unternehmens hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Bereits an diesem Freitag und Samstag (13. und 14. Juli) seien „bundesweite Arbeitsniederlegungen in einer Vielzahl der 280 Filialen“ geplant«, konnte man diesem Artikel vom 11. Juli 2018 entnehmen: Verdi ruft zu Streiks bei Real auf. Und weiter: Die Gewerkschaft Verdi hat die rund 34.000 Real-Mitarbeiter aufgerufen, … zu streiken. Metro-Chef Olaf Koch hat dafür kein Verständnis. Er sieht das Lohnniveau als „absolut marktgerecht“. Und Matthias Schiermeyer ergänzte einen Tag später unter der Überschrift Streiks sollen den Flächentarif retten.  »Nach dem Ausscheren der Metro-Tochter Real aus dem Verdi-Flächentarifvertrag ruft die Gewerkschaft an diesem Freitag und Samstag zu bundesweiten Arbeitsniederlegungen auf. Ziel ist es auch, Nachahmer von einer Tarifflucht abzuschrecken.«

Da wird nicht nur der eine oder andere treue Leser dieses Blogs ein Déjà-vu-Gefühl bekommen. Im Sommer 2018 ist das eine Nachricht, die einem sehr bekannt vorkommt. So wurde am 1. Oktober 2015 hier unter der Überschrift Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten berichtet: Die Unternehmensleitung von Real ist aus der Tarifbindung ausgestiegen und will einen Haustarif mit geringerer Bezahlung verhandeln, so die Meldungen damals. »Aus der Gewerkschaft ver.di wird berichtet, der Konzern wolle die Wochenarbeitszeit erhöhen, das Stellenpensum der Belegschaft aber gleich belassen. Unbezahlte Mehrarbeit wäre die Folge für die Beschäftigten. Das treibt die Arbeitnehmer/innen verständlicherweise auf die Straße. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Tausend Mitarbeiter der Supermarktkette Real haben am Mittwoch bundesweit gegen Lohnkürzungen demonstriert. Die zentrale Kundgebung fand in Düsseldorf vor der Zentrale des Real-Mutterkonzerns Metro statt. Dort tagte gleichzeitig der Aufsichtsrat. Rund 25.000 Unterschriften zum Erhalt des Tarifvertrags seien an Vertreter des Metro-Managements übergeben worden.« Das war 2015.

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Ein Elterngeld für die Kindererziehung, dann auch ein Pflegegeld für pflegende Angehörige als Lohnersatzleistung? Der Sozialverband VdK fordert das neben anderen Maßnahmen

Mehr Stellen und bessere Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege, aber auch mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige: Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, drängt auf schnelle Verbesserungen. „Jeder Tag zählt“. Dazu macht sie bzw. der Sozialverband VdK eine ganze Reihe an kritischen Anmerkungen und konkreten Vorschlägen, beispielsweise in diesem Interview: VdK verlangt Pflegegeld ähnlich wie Elterngeld. Darin findet man diesen Vorschlag:

»Eine ganz wichtige Gruppe sind die pflegenden Angehörigen. Ohne ihren Einsatz würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Die Angehörigenpflege ist zwar für den Steuer- und Beitragszahler kostengünstig. Den Preis dafür zahlen oft die pflegenden Angehörigen, sie sind hoch belastet, geben ihren Beruf auf, verzichten auf Einkommen und müssen mit niedrigen Renten auskommen. Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige. Außerdem muss Pflege endlich denselben Stellenwert bekommen wie Kindererziehung. Eine Lohnersatzleistung wie das Elterngeld brauchen wir auch in der Pflege.«

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Die Untiefen der großen kleinen Zahlen: Von mickrigen Renten, einer falschen Gleichsetzung mit Altersarmut sowie zugleich deren beharrliche Leugnung

Es ist ja nun wirklich eine Binsenweisheit, dass man bei Statistiken verdammt aufpassen muss. Gerade auch deshalb, weil sie gerne von den einen oder anderen für ihr jeweiligen Zwecke genutzt oder vernebelt werden. Besonders gefährlich wird es, wenn mit Durchschnittswerten gearbeitet wird. Ein Beispiel: »Dem Alterssicherungsbericht der Regierung zufolge lag das durchschnittliche Netto-Gesamteinkommen für Ehepaare im Jahr 2016 bei 2.543 Euro. Alleinstehende Männer über 64 kamen auf 1.614, alleinstehende Frauen auf 1.420 Euro.« Also wirklich, wird der eine oder andere denken, den Senioren geht es doch sehr gut, als Rentnerpaar netto mehr als 2.500 Euro im Monat – da kann man das Leben ordentlich genießen und das erklärt uns dann die vielen älteren Menschen auf den Kreuzfahrtschiffen dieser Welt. Nun sind aber solche Zahlen fragwürdig bzw. sogar kontraproduktiv, wenn man die Streuung der einzelnen tatsächlichen Einkommenswerte um diesen Mittelwert nicht kennt oder diese stark ausgeprägt ist. Genau das ist aber bei den Haushaltseinkommen der Fall, was auch erklärt, warum Millionen Rentner beim Lesen dieser Werte sicher mehr als erstaunt reagieren, wie weit weg davon doch ihr verfügbares Einkommen ist. Während einige andere über 2.500 Euro pro Monat und dann auch noch für zwei Personen nur müde lachen können.

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Die Mütterrente II als Beispiel für eine überladene, unweigerlich ungerechte, über Verschiebebahnhöfe finanzierte und fragwürdig diskutierte Sozialpolitik

Bereits beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ 2014 gab es neben der „Rente mit 63“ ein weiteres Aufreger-Thema: die „Mütterrente“. Dabei ging es (scheinbar) darum, ein für viele Menschen offensichtliches Gerechtigkeitsproblem zu lösen: Bis 2014 war es so, dass für Kinder, die nach 1992 geboren wurden oder werden, drei Entgeltpunkte pro Kind als Rentenanspruch nach Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden – während es für die Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, lediglich ein Entgeltpunkt gab. Diese erhebliche Unwucht zwischen „alten“ und „neuen“ Kindern ist letztendlich primär ausgabenseitig begründet gewesen, denn als man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten eingeführt hat, wollte man die Kosten aufgrund der ausgabenrelevanten älteren Kindern, deren im Regelfall anspruchsberechtigten Mütter bereits im Rentenbezug waren und absehbar davor standen, begrenzen. Und für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, höhere Rentenansprüche zu versprechen, war damals mehr als wohlfeil, denn die Politik wusste, dass der Renten- und damit der Zahlfall noch weit in der Zukunft liegen wird und dann ganz andere Politiker die Folgen zu tragen haben werden.

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Im wahrsten Sinne ein Sommerloch: Lehrer überbrücken in der Arbeitslosigkeit. Und dann gibt es noch die Kelleretagen des Bildungssystems

Die einen Schüler und ihre Lehrer sind schon in den Sommerferien, in anderen Bundesländern kommen die noch. Nein, es soll hier nicht die ewige Litanei von den nicht nur im Sommer mit Urlaub gesegneten Lehrern wiedergekäut werden. Aber einige unter den Lehrkräften fallen im wahrsten Sinne des Wortes in ein Sommerloch. In dem sie nicht mehr das sind, was sie bis zu den Ferien waren, also Lehrer in Lohn und Brot. Sondern ganz profan: Arbeitslose. Und wenn sie Glück haben, bekommen sie Arbeitslosengeld I aus der Arbeitslosenversicherung, manche müssen auch auf Hartz IV zurückgreifen – und wenn der Sommer vorbei ist, dann bekommen sie vielleicht einen neuen Arbeitsvertrag, denn dann beginnt ja wieder die Schule.

Und auf eins kann man sich seit Jahren verlassen – auf solche Berichte: Tausende Lehrer gehen arbeitslos in die Sommerferien. Manche Bundesländer halten an der Praxis fest, Lehrer mit befristeten Verträgen in den Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Und das verwundert nicht wirklich: »In Baden-Württemberg sind es nach Angaben eines Sprechers des Kultusministeriums 3300 Lehrer, deren Arbeitsvertrag spätestens mit dem Beginn der diesjährigen Sommerferien endet. Ein Beschäftigung und Bezahlung dieser Vertretungslehrer auch in den Sommerferien würde das Land nach seinen Worten 12,5 Millionen Euro kosten.« Die man sich gerne ersparen möchte, auf Kosten der Betroffenen oder der Arbeitslosenversicherung oder des Steuerzahlers an anderer Stelle.

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